718

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Paris und die dortige Helvetische Wohlthätigkeitsgesellschaft machen aufmerksam, daß sich daselbst viele Schweizer aufhalten, denen es unmöglich ist, Arbeit zu finden. Die Ausgaben der Gesandtschaft nnd der genannten Gesellschaft haben, seit dein Kriege, im Sommer keine solche Höhe erreicht, wie in den lezten Monaten. Wie es früher schon von Seite der schweizerischen Konsulate in H a v r e , M a r s e i l l e und N i z z a geschah, warnen daher auch die obgedachte Gesandtschaft und die Gesellschaft die Schweizer, sich nicht nach Taris zu begeben, wenn sie nicht eine gesicherte Stelle oder Mittel haben, einige Wochen lang auf Arbeit zu warten.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Internationale Ausstellung in Paris von 1878.

Die französische Botschaft in Bern hat dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß laut Artikel 12 des allgemeinen Réglementes für die im Jahre 1878 in Paris stattfindende intarnationale Ausstellung von Gegenständen der Kunst, Industrie und Landwirthschaft die Aussteller innerbalb der im Gesetze Frankreichs vom 23. Mai 1868 betreffend Schutz der patentirfähigen Erfindungen und der Mustor festgesetzten Fristen und Bedingungen die Rechte und Immunitäten genießen, welche im gleichen Gesetze zugesichert sind.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes lauten: ,,Art. 1. Jeder Franzose oder Ausländer, der Urheber einer in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. Juli 1844 patentirbaren Erfindung oder Entdeckung oder

719 einer Musterzeichnung ist, welche nach dem Gesetz vom 18. März 1806 deponirt werden muß, oder wer immer darauf Anspruch hat, kann, wenn dieselben in einer öffentlichen, von der Administrationshehörde autorisirten Ausstellung zugelassen werden, sich vom Präfekten oder Sous-Präfekten dos Departements oder Arrondissements, in welchem die Ausstellung eröffnet wird, ein Zeugniß über den deponirten Gegenstand ausstellen lassen.

Art. 2. Das Zeugniß sichert dem Empfänger von dem Tage der Aufnahme an bis Ende des dritten Monats nach Schluß der Ausstellung dieselben Rechte, welche ihm ein Erfindungspateut oder ein gesetzliches Deponiren einer Musterzeichnung einräumt, unbeschadet des Patents, das der Aussteller sich nehmen oder des Depots, das er vor Ablauf dieser Frist machen kann.

Art. 3. Das Gesuch um dieses Zeugniß muß spätestens im ersten Monat, von der Eröffnung der Ausstellung an, gestellt werden.

Es muß an die Préfecture oder Sous-Préfecture gerichtet und mit einer genauen Beschreibung und nöthigenfalls mit einem Plan oder einer Zeichnung des zu garantirenden Objekts begleitet sein.

Die Gesuche, sowie die von Präfekten oder Souspräfekten getroffenen Entscheidungen werden in ein Spezialregister eingetragen, welches später dem Ministerium des Ackerbaues, des Handels und der öffentlichen Arbeiten übergeben und auf Verlangen kostenfrei mitgetheilt wird.

Die Ausstellung des Zeugnisses geschieht unentgeltlich."

Die bei Anlaß der Ausstellung von 1878 von den Interessenten oder ihren Bevollmächtigten zu stellenden Begehren um Ausstellung des in diesem Gesetze vorgesehenen Zeugnisses, seien dem Préfet de la Seine, welcher die nöthigen Instruktionen bereits erhalten habe, abzugeben.

Um Schaden vorzubeugen, bemerkt schließlich die Botschaft, haben die Industriellen, welche an der Ausstellung sich betheiligen, den oben enthaltenen gesetzlichen Vorschriften Frankreichs strikte nachzukommen.

B e r n , den 19. Oktober 1876.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Schweizerische Centralbahn.

Mit ' dem 1. November nächsthin tritt zum Gütertarife zwischen der Centralbahnstation Basel und Stationen der G-r h. B a d i s c h e n Staatsbahn ein I. Nachtrag in Kraft, mittelst welchem einige neuere B a d i s c h e Stationen in diesen directen Verkehr einbezogen werden, und wovon Exemplare bei unserer hiesigen Güterexpedition bezogen werden können.

Basel, den 14. October 1876.

Directurium der Schweiz. Centralbahn.

720

Schweizerische Centralbahn.

Vom 1. November 1876 an wird der Güterverkehr zwischen den Stationen Rubigen bis S c h e r z l i g e n , sowie B ö n i g e n und I n t e r l a k e n einerseits und den Nordostbahnstationen E b i k o n bis U r d o r f einschließlich nicht mehr über die Route Bern - Aarbarg, sondern im Transit über die Linie Gümligen-Langnau-Luzern geleitet.

Ein die bezüglichen neuen Tarifsätze enthaltender XII. Nachtrag zum Gütertarif vom 1. Juni 1872 kann bei den genannten Stationen eingesehen.

und käuflich bezogen werden.

B a s e l , den 17. October 1876.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Pur den Transport von ,,Spiritus in Fässern" in gewöhnlicher Fracht von H a l l e und L e i p z i g nach Basel Centralbahnhof und diversen Schweiz, Stationen bei Aufgabe von mindestens 10,000 Kilogramm pro verwendeten Wagen, tritt mit 1. November 1876 ein Spezialtarif in Kraft.

Exemplare desselben können auf den hauptsächlichsten Stationen der Centralbahn, Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse Occidentale gratis bezogen werden.

B a s e l , den 14. October 1876.

Directorium der Schweiz. Ccntralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Die unterzeichnete Verwaltung macht hiemit bekannt, daß sie einem Handlungshause für Schienentransporte aus Belgien nach Airolo für die Strecke B a s e l - L u z e r n den ermäßigten Frachtsatz von 4 Centimes per Tonne und Kilometer unter der Bedingung bewilligt hat, daß bis Ende 1877 300 Tonnen in Wagenladungen von 10,000 Kilogramm befördert werden.

Basel, den 16. October 1876. .

Dirctorium der Schweiz. Centralbahn.

721

Schweizerische Centralbahn.

Zum Gütertarif der A a r g a u i s c h e n S ü d b a h n für den Verkehr mit der Central- und Westschweiz vom Juni 1876 tritt mit 1. November nächsthin ein V. Nachtrag in Kraft, enthaltend Tarifergänzungen bezüglich des Verkehrs mit der Station B ü t z b e r g .

Basel, den 17. October 1876.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. d. Mts. October tritt ein 1.Nachtrag zum Saarkohlent a r i f Nr. 12 vom 20. September 1875, Kohlenfrachten für die Stationen Rüti und W a l d enthaltend, in Kraft, der bei diesen gratis bezogen werden kann.

St. Gallen, den 15. October 1876.

Die Generaldirection.

Tereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. November nächsthin tritt für den P e r s o n e n v e r k e h r zwischen den Stationen der St. Gallerlinie einerseits und denjenigen der G l a t t - und L i n t h l i n i e bis C h u r anderseits ein neuer Tarif in Kraft, welcher bei den betreffenden Stationen eingesehen werden kann.

St. Gallen, den 18. October 1876.

Die Generaldirection.

722

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 25. 1. Mts. October tritt ein d i r e k t e r G ü t e r t a r i f für den Verkehr der Station Wald (Kt. Zürich) mit den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen und Nordostbahn und weiter in Kraft, welcher auf denselben eingesehen und zum Preise von 10 Cts. bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 18. Oktober 1876.

Die Generaldirection.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. 1. Mts. October tritt ein IX. N a c h t r a g zum Schweiz er i s c h - ö s t e r r e i c h i s c h - u n g a r i s c h e n G ü t e r t a r i f vom 1. Dezember 1873, n e u e G e t r e i d e f r a c h t s ä t z e ab Stationen der Kaiserin Elisabethbahn, Oesterreichischen Staatsbahn, Theißbahn und Ungarischen Staatsbahn enthaltend, in Kraft, welcher bei den wichtigeren Güterexpeditionen zum Preise von 20 Cts. bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 15. Oktober 1876.

Die Generaldirection.

Schweizerische Nordostbahn.

Zum Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen den Elsaß-Lothringischen Bahnen und der Schweiz vom 1. Februar 1876 tritt mit 1. November nächsthin ein II. Nachtrag in Kraft, enthaltend direkte Taxen zwischen Rheinfelden einerseits und S t r a ß b u r g und Mülhausen anderseits.

Z ü r i c h , den 11. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

723

Schweizerische Nordostbahn.

Die Taxen zwischen den Badischen Stationen T h i eng en bis L a h r einerseits und W i n t e r t h u r anderseits im provisorischen Gütertarif Badische Bahn-Winterthur via Schaffhausen vom 1. Februar 1876 sind durch die mit Eröffnung der Linie Winterthur-Koblenz publizirten neuen Taxen über diese Linie ersetzt worden. Ausnahmsweise bleiben davon diejenigen für Basel B. B.- und Waldshut-Winterthur noch bis zum 10. November nächsthin in Geltung, sofern sie billiger sind als die neuen Taxen des 12. Nachtrags zum Tarife Basel- und Waldshut-Ostschweiz. In gleicher Weise bleiben im Verkehr ab Basel, Station der Bötzbergbahn, via Brugg nach Winterthur noch bis zum 10. November die Taxen des 10. Nachtrags zum Tarife Basel C.B.Ostschweiz in Anwendung, soweit sie billiger sind als jene des 12. Nachtrags.

Z ü r i c h , den 12. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Die Ausgabe direkter Personenbillete, sowie die direkte Gepäckabfertigung von Basel und Zürich via Colico und von Z ü r i c h via Chiasso nach Mailand, findet von heute an mit veränderten Taxen wieder statt.

Zürich, den 16. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. November tritt ein I. Nachtrag zum Spezialtarif für Getreide etc. im Verkehr zwischen Constanz, Romanshorn, Rorschach und Schaffhausen und den übrigen Stationen der Nordostbahn vom 1. Februar 1876 in Kraft.

Derselbe enthält Taxen nach den Stationen der Linien Sulgen-Goßau, Winterthur-Koblenz und Effretikon-Hinveil, sowie neue Prachtsätze für die Stationen Rümlang bis Dielsdorf und Döttingen. Soweit die Taxen für letztere

724 Station höher sind als diejenigen im Haupttarif, erhalten dieselben erst mit 1. Februar 1877 Gültigkeit.

Exemplare dieses ersten Nachtrags können bei den Güterexpeditionen der genannten Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 17. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahnn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. November tritt ein I. Nachtrag zum Tarif Genf transit und Verrières transit-Ostschwein für die Beförderung von Steinkohlen, Briquets und Coaks aus den Gruben von Givors, Rive de Gier, St. Etienne, Dijon, Montceau-les-mines und Dezise vom 1. Juni 1876 in Kraft. Derselbe enthält Taxen für den Verkehr mit den Stationen der Schweizerischen Nationalbahn, ferner der Linien Sulgen-Goßau, Winterthur-Koblenz und Effretikon-Hinweil, endlich neue ermäßigte Taxen für Constanz.

Exemplare des Nachtrags können bei den Stationen der genannten Linien unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 16. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Liquidation der Bern-Luzern-Bahn.

Der Entwurf der Steigerungsbedingungen für den Verkauf der Bahn, sowie das Protokoll der am 9. Oktober d. J. zur Besprechung dieses Entwurfes stattgefundeneu Konferenz von Delegirten des h.*) Bundesgerichtes, des h. Bundesrathes und der h. Regierungen von Bern und Luzern liegen vom 16. d. M. an im Bureau des Unterzeichneten (Marktgasse 93, 2. Stock) nnd bei den Staatskanzleien von Bern und Luzern zur Einsicht für die Gläubiger der Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft auf.

Es wird dies anmit im Auftrage des h. Bundesgerichtes den Gläubrern Zusa zur Kenntniß gebracht mit der Einladung, allfällige Abänderungs- oder usatzanträge dem h. Bundesgerichte bis spätestens den 26. d. M. einzureichen.

B e r n , den 12. Oktober 1876.

Der Masseverwalter der Bern-Luzern-Bahn: Ed. Russenberger.

g

*) Nicht h i e s i g e n , wie es aus Schuld der Drukerei in Nr. 45 des Bundesblattes fünfmal steht.

725 Bekanntmachung.

Der französische Akerbau- und Handelsminister hat an die Handelskammern Frankreichs folgendes Kreisschreiben gerichtet : ,,Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat. erfahren, daß die d e u t s c h e Reichsbank nur solche Wechsel discontirt, welche das Wort ,,Reichsmark" mit der richtigen Orthographie tragen. Dieses Institut hat jüngsthin einen Wechsel, der von einem Florentinerhause auf Berlin gezogen war, allein aus dem Grunde zurükge wiesen, weil die darin angegebene Summe als ,,Marc" und nicht als ,,Mark" bezeichnet worden war. Da diese Nachricht das handeltreibende französische Publikum interessiren dürfte, so beeile ich mich, dieselbe hiemit zu Ihrer Kenntniß zu bringen."

Da die vorstehende Mittheilung auch dem schweizerischen Handels- und Gewerbstand zu wissen nöthig ist, so wird dieselbe ins Bundesblatt aufgenommen.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Eidg. Finanzdepartement.

Schweizerische Zollverwaltung.

Ausschreibung.

Die Lieferung unterzeichneter sechskantiger Gewichtsstücke von Eisen wird hiemit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben : 180 Stücke à 50 Gramm.

300 ,, à 100 180 ,, à 200 180 ,, à 500 310 ,, à 1 Kilo.

190 ,, à 2 ,, 210 ,, à 5 ,, 205 ,, à 10 ,, 75 ,, à 20 ,, 75 ,, à. 50 ,, Die Gewichte müssen geeicht sein, und den vom 1. Januar 1877 an geltenden gesezlichen Bestimmungen entsprechen.

Die Verpakung und Versendung an 5 Zollgebietsdirektionen, sowie die Rücksendung der leeren Kisten fallt zu Lasten des Lieferauten.

726 Termin zur Ablieferung bis 30. November 1876.

Lieferungsofferten sind bis und mit 24. Oktober 1876 der Schweiz. Oberzolldirektion in Bern einzusenden, welche auch über die Vertheilung nähere Auskunft ertheilt.

B e r n , den 12. Oktober 1876. p] ..

Die Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung folgender neuer Postwagen: 13 2plätzige Cabriolets, 16 4 ,, Berlines, 11 6 ,, ,, Coupé 2, Inneres 4, 44 ,, Omnibus, Façon Rotonde, 2 7 ,, ,, Coupé 3, Rotonde 4.

Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf den Bureaux der Traininspektion in Bern, St. Gallen und Yverdon zur Einsicht. Daselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt, und es können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

* Die Angebote können sowohl für Lieferung einzelner, als auch mehrerer Wagen gestellt werden ; dagegen werden Eingaben für bloß theilweise Uebernahme, wie z. B. Schmied-, "Wagner- oder Sattlerarbeit etc., nicht berüksichtigt.

Die Postverwaltuug behält sich vor, den Unternehmern als Anzahlung altes Postwagenmaterial zum Schätzungswerte abzugeben.

Die Angebote sind bis 15. November nächsthin verschlossen, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdepartement einzureichen.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Das Schweiz. Postdepartement.

727

*Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die Strecke Delsberg-Glovelier, umfassend die Stationen resp. Haltstellne : Courtetelle, Courfaivre, Bassecourt und Glovelier wird mit dem 15. Oktober 1876 dem Verkehr übergeben.

Tarife für den internen Personen-, Gepäck- und Güterverkehr zwischen den genannten Stationen und denjenigen der Linie Basel-Delsberg können von genanntem Tage an auf den betreffenden Stationen à 20 Ct. per Stück bezogen werden.

B e r n , den 10. Oktober 1876. [·']. .

Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um den Rest des Anlagekapitals zu decken, resp. ihre Finanzverhältnisse zu konsolidiren, beabsichtigte die Bödelibahn-Gesellschaft

früher, weitere Aktien auszugeben, wünscht aber nunmehr, gemäß. Beschluß der Generalversammlung vom 15. Juli abhin, ein 6°/o Anleihen von 200,000 Franken zu erheben und dafür die Eisenbahn Därligen-lnterlaken-Bönigen, 8,4 Kilometer lang, mit Ausschluß des Trajektschiffes und der vom Bahnkörper durch die Vermarkung ausgeschiedenen Landabschnitte im z w e i t e n K a n g e (nachgehend einer 5% Forderung von Fr. 1,400,000) zu verpfänden.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes über Verpfändung und. Zwangsliquidation der "Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit d i e s e m M o n a t ablauf e n d e F r i s t angesezt, um allfällig beim Bundesrathe Einsprache dagegen zn erheben.

B e r n , den 6. Oktober 1876. ["]...

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes :

Die Bundeskanzlei.

728

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen , weiche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht, angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Briefträger in Morges. Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Büreauchef und ein Kommis für das Transitpostbüreau in Ölten. Anmeldung bis zum 3. November 1870 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Posthalter in Bäretschweil (Zürich). Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in Wädensweil (Zürich). Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Telegraphist in Verrier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

6) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau Zürich. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau iu Zürich.

7) Telegrahpist in Boécourt (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 187G bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

1) Briefträger in Herrliberg (Zürich). Anmeldung bis zum 27. Oktober 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Telegraphist in Bußwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Provision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1876 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

3) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 04. Oktober 1876 hei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

4) Telegraphist in Birmenstorf (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Dopeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

5) Telegraphist in Bernhardszell (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Glovelier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion iu Ölten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.10.1876

Date Data Seite

718-728

Page Pagina Ref. No

10 009 304

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.