999

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Wohlen-Bremgarten.

(Vom 6. Juni 1876.)

Tit.!

Gemäß der am 16. Juni 1874 der Eisenbahngesellschaft Wohlen-Bremgarten ertheilten Konzession hätte diese Linie am 1. d. Mts. in Betrieb gesezt werden sollen.

Mit Eingabe vom 26. v. Mts. sezt das Direktorium der schweizerischen Centralbahn als der den Bau ausführenden Gesellschaft auseinander, warum dies nicht geschehen und auch vor dem 1. September nächsthin nicht möglich sei. Zwar seien die Arbeiten rechtzeitig vergeben worden, allein wegen eingetretener Schwierigkeiten bei der Expropriation haben sie an einem der bedeutendsten Objekte erst gegen Mitte September 1875 wirklich in Angriff genommen werden können. Bei der außergewöhnlich ungünstigen Witterung des hierauf folgenden Winters und der Beschaffenheit des Terrains, welches zum grüßten Theil aus kompaktem lehmigem Gletscherschutt bestehe, seien die Fortschritte der lezten 6 Monate auf der ganzen Linie sehr gering gewesen, und es werde ganz bedeutender Anstrengungen bedürfen, um den Unterbau bis zum 1. Juli fertig zu stellen. Die weitern vor Eröffnung der Linie nothwendig auszuführenden, ziemlich bedeutenden Consolidirungs-, Oberbau- und Hochbauarbeiten, die Einfriedungen, Bahnabschlüsse etc. werden voraussichtlich die Zeit bis Ende August vollständig in Anspruch nehmen.

1000 Demgemäß wird um Verlängerung der Vollendungsfrist bis 1. September d. J. nachgesucht.

Die Regierung von Aargau erhebt gegen das Begehren keine Einsprache ; eben so wenig finden wir uns zu einer solchen veranlaßt; die Witterung der ersten vier Monate dieses Jahres war in der That eine für Eisenbahnbauarbeiten außerordentlich ungünstige.

Wir beantragen Ihnen Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfs, und versichern Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 6. Juni 1876.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

1001

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Eisenbahn Wohlen-Bremgarten.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s chen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1) eines Gesuches des Direktoriums der schweizerischen Cen-tralbahn vom 26. Mai 1876; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 6. Juni 1876, beschließt: 1. Die im Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 16. Juni 1874, betreffend Konzession für eine Eisenbahn von Wohlen nach Bremgarten, angesezte Frist für die Vollendung und Inbetriebsezung der Bahn wird bis zum 1. September 1876 verlängert.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Wohlen-Bremgarten. (Vom 6. Juni 1876.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1876

Date Data Seite

999-1001

Page Pagina Ref. No

10 009 155

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.