# S T #

Bericht und Anträge der

Geschäftsprüfungskommission über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 1875.

Die Staatsrechnung pro 1875 erzeigt: e i n Einnehmen v o n .

.

.

.

und ein A u s g e b e n von also ein Deficit von .

.

. Fr. 42,408,028. 99 . ,, 43,235,695. 81 . Fr.

827,666. 82

Die Einnahmen waren büdgetirt auf sie betragen in Wirklichkeit .

also mehr a l s büdgetirt .

.

.

.

. Fr. 39,516,000. -- . ,, 42,408,028. 99 . Fr. 2,892,028. 9»

Die Ausgaben waren büdgetirt auf sie betragen in Wirklichkeit .

also höher a l s büdgetirt .

.

.

.

. Fr. 39,266,000. -- . ,, 43,235,695. 81 . Fr. 3,969,695. 81

Das Budget sah vor einen Einnahmenüberschuß v o n .

.

.

.

.

. F r . 250,000. -- Die Rechnung erzeigt ein Deficit von .

. ,, 827,666. 82.

Das Deficit gegenüber dem Budget beträgt demnach .

.

.

.

.

.

. Fr. 1,077,666. 82

32 Unter den M e h r e i n n a h m e n erscheinen folgende Hauptposten: Konstruktionswerkstätte Fr.

83,801. -- Pulververwaltung 507,538. 06 Münzverwaltung .

521,309. 90 Zollverwaltung .

2,635,948. 91 D 99,211. 14 Telegraphenv erw altung fi unvorhergesehenes 210,404. 58 fi Unter den M i n d e r e i n n a h m e n dagegen: Militärpflichtersazsteuer .

.

.

. F r . 365,326. 28 Postverwaltung .

.

.

.

.

. ,, 749,669. 12 Unter den M e h r a u s g a b e n gegenüber den ursprünglichen TBüdgetansäzen: Bundeskanzlei .

.

.

.

.

. F r . 45,487. 69 Politisches Departement: Kanzlei 45,735. 75 ·» ,, ,, Bauwesen ·79,514. 99 T) 1,919,417. 04 Militärdepartement: Verwaltung .

D ,, Waffenfabrik 83,801. ·n 431,034. 98 Finanz- u. Zolldepartement: Pulververwaltung ·n ,, ,, ,, Münzverwaltung . v 521,369. 90 ,, ,, ,, Verschiedenes 535,293. 41 ·n Eisenbahn- und Handelsdepartement : Philadelphia .

.

.

.

.

50,008. -- Post- und Telegraphendepartement: Büreaukosten .

69,019. 12 99,578. 03 Bau- und Unterhalt der Linien Dieses ungünstige Ergebniß hat seine Ursache hauptsächlich ·in dem Minderertrag der Postverwaltung (Fr. 139,000 statt wie büdgetirt Fr. 810,000), der Militärpflichtersazsteuer (nur Fr. 365,000 statt Fr. 700,000), den Mehrausgaben der Militärverwaltung (Fr.

1,919,417).

Dagegen erzeigt die Generalrechuung ein Verschwinden des Vermögensdeficits und einen Vermögensüberschuß von Fr. 298,921. 77.

Zu den einzelnen. Abtheilungen und Ansäzen der Rechnung ·übergehend finden wir bei den

33

Einnahmen.

B. Kapitalien unter den Bankdepositen ein Depot von Fr. 1,000,000, ·welches blos zu 2 °/o verzinslich ist, während die übrigen Depositen einen höhern Zins abwerfen, ohne bezüglich der Zahlungen ungünstiger gestellt zu sein. Es wird deßhalb gestellt der A n t r a g : 1. Der Bundesrath wird eingeladen, diese Million in Ogleicher O T Weise und zum gleichen Zinsfuße wie die andern Depots anzulegen.

A. Militärdepartement.

In der französischen Uebersezung der Rechnung ist der Titel : Atelier de construction neben Ziffer 3 und der Titel: Laboratoire et fabrique de douilles neben Ziffer 2 zu sezen; die Zahlen dagegen sind an ihrer Stelle zu belassen.

2. L a b o r a t o r i u m etc.

Die wirklichen Einnahmen, welche von diesem Etablissement an ·die Bundeskasse abgeliefert wurden, betragen nur Fr. 1,400,737 und der M e h r b e t r a g bis auf die in Ziffer 2 verzeichnete Summe von Fr. 1,419,167, somit Fr. 18,430, repräsentirt die Vermehrung der Vorräthe im Jahr 1875. Dieser Posten wurde in Folge eines von der Bundesversammlung angenommenen Postulats unter die Einnahmen versezt, statt wie früher unter den Inventarbestand; immerhin hätte derselbe,i wie es bei den Ausgaben der Fall ist,) gesondert O o aufgetragen werden sollen.

5. H ä l f t e der M i l i t ä r p f l i c h t e r s a z s t e u e r .

Dem Büdgetposten von Fr. 700,000 gegenüber erscheint nur eine Einnahme von Fr. 334,673. 72. Wir können nicht umhin, über den Stand dieser Angelegenheit einige Aufschlüsse zu geben.

Der Bundeskasse ist die obgedachte Summe von Fr. 334,673. 72 im Zeiträume vom 8. Jänner bis 29. März 1876 eingegangen; vom 29. März bis 23. Mai gleichen Jahres sind dann weiter einbezahlt worden . ,, 112,922. 40 so daß bis auf leztern Tag die Summe der eiubezahlten Militärsteuer beträgt .

.

.

. F r . 447,596. 12 Allein auch bis 23. Mai 1876 hatte mit Ausnahme von Genf kein Kanton die Hälfte des Brutto-Ertrages der Militärsteuer vollständig abgeliefert; vielmehr erscheinen sogar ohne irgend welche Bundesblatt. 28. Jabrg. Bd..III.

3

34

Einzahlung d i e Kantone B e r n , N i d w a l d e n , U r i , S o l o t h u r n , W a a d t , St. G a l l e n . Da die Hälfte der Militärsteuer der leztgenannten Kantone im Jahre 1872 Fr. 220,934. 52 betrug und noch mehrere Kantone Nachzahlungen zu machen haben, so ist zuversichtlich anzunehmen, daß die büdgetirten Einnahmen von Fr. 700,000 durch die wirklichen Einnahmen nicht nur erreicht, sondern selbst erheblich überschritten werden. Die Kommission stellt den A n t r a g : 1. ,,es seien die Kantone anzuhalten, ihr Betreffniß bis zu Ende des jeweiligen Rechnungsjahres vollständig abzuliefern.

Die Posten 6, 7 und 8 in der französischen Uebersezung der Rechnung sind zu korrigiren und sollen lauten, wie im deutschen Text der Rechnung, nämlich: Budget.

Rechnung.

Fr. 15,000 Ziffer 6 Verkauf etc. Fr. 6,868. 47 ,, 18,000 ,, 7 Blätter etc.

,, 20,093. 20 ,, 1,200 ,, 8 Beitrag etc.

,, 3,433. 34 Ausgaben.

Zweiter Abschnitt.

E. B u n d e s g e r i c h t .

Mit Interesse hat die Kommission die erste Rechnung des neu organisirten Bundesgerichtes erwartet. Die Enttäuschung war aber keine geringe, als sie in dieser Rechnung lediglich die Zusammenstellung der monatlichen Kassaabschlüsse entdekte, welch leztere im Wesentlichen nichts Anderes sind als die Buchung des jeweiligen Vorschusses aus der Bundeskasse einerseits und der Nachweis für die bezahlten Gehalte der Beamten und Angestellten des Bundesgerichtes anderseits. Was die Kommission am Meisten interessirt hätte, war nicht zu finden : ein Nachweis über die Gerichtskosten der einzelnen Prozesse. Es ergibt sich nun freilich, daß bis dahin speziell bei den theuren Expropriationsprozessen die Gerichtskosten nicht durch die Kasse des Bundesgerichtes gingen, sondern jeweilen von dem betreffenden Instruktionsrichter besondere Rechnung für den von ihm instruirten Prozeß geführt wurde. Dieses Verfahren ist natürlich nicht das richtige, schon deßwegen nicht, weil es sich jeder ernsten Kontrole entzieht. Wie bei anderen Gerichten unseres Landes, so sollen auch bei unserem obersten Tribunal die Einnahmen und Ausgaben, welche der einzelne Prozeß mit sich bringt, durch die Gerichtskasse wandern und aus der Gerichtsrechnung ersichtlich sein. Diese Forderung rechtfertigt sich nicht nur durch die einO

O

o

35 fachsten Regeln der Buchhaltung, sondern auch von einem andern staatswirthschaftlichen und politischen Standpunkte aus. Der Gesezgeber hat ein Interesse zu wissen, was der einzelne Prozeß, die und die Prozeßa r t vor Bundesgericht die Parteien kostet, und inwiefern Klagen aus dem Publikum über zu theures Verfahren u s. w. gerechtfertigt seien oder nicht. Er wird die allzukostspielige Prozeßart zu einer wohlfeileren zu gestalten suchen, und umgekehrt da, wo die Inanspruchnahme des Richters und die Wichtigkeit der Sache den Ansaz größerer Gebühren rechtfertigen würden, durch eine Revision der Sportelordnung nachhelfen.

Die Befürchtung, es möchte der Registratur des Bundesgerichtes eine zu mühevolle Arbeit aufgeladen werden, ist unbegründet. Die nöthigen Formularien einmal da, wird sich die Sache äußerst einfach gestalten.

Die Komission stellt folgendes Postulat: 3. Das Bundesgericht wird eingeladen, die Rechnungsführung so einzurichten, daß die den Parteien in den einzelnen Prozessen entstehenden gerichtlichen Kosten genau aus derselben ersichtlich sind.

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B. D e p a r t e m e n t des I n n e r n .

III. B a u w e s e n . 10. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke.

Unter litt, b ,,Rhonekorrektion steht im französischen Text der Staatsrechnung : ,,au canton du Valais (13 annuité) Fr. 167,925, während im deutschen Text ,,12. Jahresrate" steht. Das Leztere ist richtig, und es sollte der französische Text in diesem Sinne korrigirt werden.

V. P o l y t e c k n i k u m . 2. Kosten des Lehrerpersonals. Unter litt, f ,, B e i t r a g an d i e B e s o l d u n g d e r K u s t o d e n " ist ein Ausgabeposten von Fr. 2000, ohne daß im Budget pro 1875 ein solcher vorgesehen wäre. Es ist dieß eine Auslassung, welche um so leichter hätte vermieden werden können, als im Budget pro 1874 derselbe enthalten war. Das nämliche ist der Fall mit dem nachfolgenden Ausgabeposten 6. Fr. 10,000, welcher im Budget nicht vorgesehen ist, während er bekannt war und hätte vorgesehen werden sollen.

Unter Ziff. 6 ,, B e i t r a g an die R e g i e r u n g von Z ü r i c h für W a s s e r - und Abtritteinrichtungen steht ein Ausgabeposten von Fr. 10,000, welcher seine Aufklärung und Begründung in der Thatsache findet, daß zwischen dem Bund und Zürich ein Vertrag besteht, nach welchem Ersterer sich zu einem Beitrage an

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die Kosten der neuen Wasser- und Abtritteinrichtungen von Fr. 23,000 verpflichtet und davon auch bereits Fr. 13,000 im Jahr 1874 ausgerichtet hat. Die Fr. 10,000 sind nun der Rest dieses Beitrages.

Der Ansaz 7. ,, B e i t r a g an den S c h u l f o n d " von Fr. 5000. 46 stüzt sich auf § 11 des Reglements über das Polytechnikum, nach welchem die jeweiligen Ersparnisse vom büdgetirten Kredit dem Schulfond zufallen.

D.

M i l i t ä r d e p a r t e m e n t.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

1--4. W a f f e n c h e f s .

Es ist wünschenswerth, daß in den künftigen Rechnungen die Besoldungen und die Administrationskosten gesondert aufgeführt werden.

11. I n s p e k t i o n e n der I n f a n t e r i e .

Alle I n s p e k t o r e n , mit Ausnahme von zweien, waren bei ihren Inspektionen der Rekrutenschulen der Infanterie von Adjutanten begleitet; die Ausgabe für Besoldung der Leztern beträgt Fr.2731.

Nach der Ansicht der Kommission dürften diese Inspektionen, für welche jeweilen 3 Tage verwendet werden und bei welchen den Inspektoren immer Ordonnanzoffiziere zur Verfügung stehen, auch ohne Assistenz von Adjutanten ausgeführt werden. Die gleiche Bemerkung soll auch Geltung haben für die Regimentskommandanten in Beziehung auf deren Inspektion der Bataillonswiederholungskurse.

C. Unterricht.

Budget.

Nachtragskredit vom Juni 1875

1. R e k r u t e n s c h u l e n , a. Infanterie.

Fr. 1,209,231 Rechnung. Fr. 1,710,535. 39 ,,

389,040

Fr. 1,598,271

,, 1,598,271. --

somit Defizit Fr. 112,264. 39 ' Nach der Ansicht der Kommission wäre es wünschenswerth gewesen, daß zur Dekung dieses Defizites, sobald dasselbe der Administration bekannt geworden war, von der Bundesversammlung ein Nachtragskredit verlangt worden wäre, wozu die Sizung der

37

Räthe im Dezember 1875 oder März 1876 Gelegenheit bot, da in jenem Zeitpunkt das Vorhandensein dieses Defizites nicht mehr unbekannt sein konnte.

Die gleiche Bemerkung gilt auch für die weitern Kreditüberschreitungen, welche auf folgenden eilf Rubriken erscheinen, als : e. Sanität Fr. 18,187. -- h. Verwaltungstruppen ,, 3,990. -- 2. W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

d. Genie a . Generalstab b. Artillerie

,, .

3. C a d r e s k u r s e .

.

.

.

.

.

1,523. -- '

.

,,

2,846. 5 7 83,887. --

III. R e g i e p f e r d e a n s t a l t .

4) Inventaranschaffungen

,,

5,884. --

IV. L a b o r a t o r i u m .

2) Fabrikationskosten

,,4,187. --

V. K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä t t e .

1) Verwaltungskosten ,, 2,610.

2 ) Fabrikationskosten .

.

.

.

.

,, , 58,686.

3) Inventaranschaffung .

.

.

.

,, 17,451.

und daher mit dem beim Rekruten Unterricht der Infanterie eingetretenen Defizit von ,, 112,264.

-- -- -- 39

die Summe erreichen von Fr. 311,515. 39 Die Kommission stellt deßhalb den A n t r a g : 4. Der Bundesrath ist angewiesen, die jeweiligen erforderlichen Nachkredite rechtzeitig der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Die Rechnung über die R e k r u t e n a u s h e b u n g erzeigt, daß jeweilen bis auf 8 Offiziere verschiedener Grade dabei thätig waren.

Die Kommission ist der Ansicht, daß diese Aufgabe auch einer kleinern Zahl von Offizieren anvertraut und dadurch eine erhebliche Kostenersparniß erzielt werden dürfte. (S. Postulat Nr. 67.)

3. C a d r e s k u r s e .

b. Infanterie und Schüzen.

Budget.

Fr. 180,000 ,, 55,440

Schießschulen Offkiersbildungsschulen

Rechnung.

Fr. 96,482. 54 ,, 113,772. 24

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Diese beiden namhaften Ausgabeposten befinden sich nicht gesondert in der Hauptrubrik ausgesezt, sondern in einen Posten zusammengezogen. Es hat sich hier die Administration mit einem sogenanten Virement behelfen wollen, indem sie mit dem für Schießschulen um Fr. 83,515 nicht erschöpften Kredit die für Offmersbildungs- .

schulen eingetretene Kreditüberschreitung gedekt hat. Es bedarf keiner weitern Ausführung, daß sich dieses Auskunftsmittel mit den Grundsäzen eines richtig bttdgetirten Staatshaushaltes nicht verträgt; übrigens hat sich auch die Bundesversammlung unterm 23. Dezember 1869 speziell dagegen ausgesprochen, und es ist zu erwarten, daß dem daherigen Beschlüsse der Bundesversammlung ,, der Bundesrath wird eingeladen, darüber zu wachen, daß von dem Mittel der Uebertragungen (virements) gegenüber den Büdgetansäzen kein Gebrauch gemacht werdett, nachgelebt werde.

Litt. i. ^ D i v e r s e U n t e r r i c h t s k u r s e a . Dem Ausgabeposten von Fr. 52,206. 17 steht kein Büdgetposten gegenüber.

Die Untersuchung der daherigen Rechnung ergibt, daß nach Abschluß der Rechnungen über die verschiedenen Schul- und Uebungskurse eine Menge noch unbezahlter Forderungen (264 Posten) einlangten und daher nicht mehr in die bezüglichen Rechnungen aufgenommen werden konnten. Dieselben mußten daher in einer Gesammtnachtragsrechnung zusammengestellt werden und belaufen sich, wie bereits erwähnt, auf Fr. 52,206. 17. Diese Erscheinung läßt sich wohl einzig daraus erklären, daß in den betreffenden Kursen eine einheitliche Bestell-Kontrolle nicht geführt wurde.

F. K a v a l l e r i e - P f e r d e .

Budget.

Rechnung.

Fr. 737,535 Fr. 675,510. 35 Es ist wünschenswert!!, daß über diesen namhaften Posten in der Rechnung etwas genauere Angaben gemacht, namentlich daß die Ankaufskosten der Pferde und die Unkosten auseinandergehalten würden, und es rnag am Platze sein, aus den Spezialrechnungen einige nähere Angaben zu machen.

Ï. Im Ganzen wurden in den Jahren 1874, 1875 und theilweise 1876 angekauft 996 Pferde.

2. Die B e s c h a f f u n g s k o s t e n sämmtlicher Pferde belaufen sich auf .

.

.

. Fr. 1,279,047. 72 also' durchschnittlich per Pferd .

. ,, 1,284.18 3. Der A n k a u f s p r e i s der Pferde beträgt per Stük: a. der in Deutschland angekauften .

. ,, 1,160. 75

39 b. der in der Schweiz angekauften .

. Fr.

1,205. -- c. ,, von Rekruten gestellten .

. ,, 1,152.73 4. K o s t e n der A n k a u f s k o m m i s s i o n e n ,, 34,151.22 per Pferd ,, 34.80 5. T r a n s p o r t k o s t e n . ,, 62,697.95 per Pferd ,, 67.06 6 . Sonstige U n k o s t e n . . . . , , 33,547.66 per Pferd ,, 35.88 7. T a g g e l d e r der Kommissionsmitglieder für die f ü n f Ankäufe .

.

.

. ,, 14 à 20. -- Die Kommission glaubt dann auch, daß bei der Größe dieser Ausgabe etwas detaillirtere Angaben auch in der Hauptrechnung oder doch wenigstens im Bericht gemacht werden sollten.

Der Grund, weßhalb in den E i n n a h m e n der Gesammtrechnung kein Posten erscheint, liegt in nachstehendem Sachverhalt: Von den Brutto-Ausgaben des Jahres 1875 von Fr. 1,101,196. 71 wurden die Einnahmen herrührend von Pferdeverkäufen etc. v o n .

.

.

.

.

. n 425,686.36 abgezogen u n d d i e Restanz v o n .

.

.

. F r . 675,510. 3 5 als Nettobetrag der Ausgaben 'in Rechnung gestellt.

Die Kommission b e a n t r a g t nun: 5. es solle in den zukünftigen Rechnungen die Summe der Verkäufe etc. auch in den Einnahmen erscheinen.

IV. L a b o r a t o r i u m .

7. V e r s c h i e d e n e s (Provisionen an P u l v e r v e r k ä u f e r etc.).

Es mangelt auch hier ein Büdgetposten. In, Zukunft dürfte ein solcher aufgenommen werden, weil die Provisionen für die Pulververkäufer auf Grund bisheriger Rechnungen annähernd bekannt sein können.

V. K o n s t r u k t i o n s w e r k s t ä 11 e.

l. Verwaltungskosten : b. Buchhalter Fr. 2,333 Diese Stelle wurde vom Bundesralh kreirt im Januar 1874; demzufolge hätte im Budget für das Jahr 1875 diese neue Stelle erwähnt werden sollen; es ist dieses aber unterlassen und erst im.

Budget pro 1876 nachgeholt worden.

40 In formeller Beziehung haben wir zu bemerken, daß die Register zu den Rechnungen klar und übersichtlich geführt sind 5, dagegen ermangeln eine Anzahl von Rechnungsbelegen der Visa, der betreffenden Rechnungsführer.

Bei verschiedenen Departementen, namentlich beim Militärdepartement, beim Eisenbahn- und Handelsdepartement u. s. w_ hat die Kommission wahrnehmen müssen, daß auf vielen Rechnungsbelegen das Visum des kontrollirenden Beamten fehlt, oder auch daß der nämliche Beamte, welcher die Rechnung stellte, selbige den zu seinen Gunsten zur Zahlung visirte. Das Eine wie dasAndere ist fehlerhaft, und es sollte in Wirklichkeit keine Rechnung von der Kassa ausbezahlt werden, welche nicht von einem, dieselbe kontrollirenden Beamten geprüft und zur Zahlung visirt worden ist.

Es stellt daher die Kommission den A n t r a g : 6. Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu sorgen, daß,.

so weit nur immer möglich, sämmtliche Rechnungsbelege kontrollirt und vom kontrollirenden Beamten visirt werden.

Im Uebrigen ist die Staatsrechnung pro 1875 als mit den Kontrollen und Belegen übereinstimmend gefunden worden und wird der Bundesversammlung zur Genehmigung empfohlen.

B e r n , den 7. Juni 1876.

Namens der Geschäftsprüfungskommission, Der Präsident:

C. Karrer.

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# S T #

Bericht der

nationalräthlichen Kommission betreffend eidgenössische Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Wallis.

(Vom 14 Juni 1876.)

Tit. !

Der Große Rath des Kantons Wallis hat im verflossenen Jahre die Kantons Verfassung vom 23. Dezember 1852 revidirt und zwar, wie aus dem Eingange derselben zu entnehmen, vorzugsweise zu dem Zweke, ,,dieselbe mit der neuen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 in Einklang zu bringen". Nachdem der Große Rath am 26. November 1875 mit seiner Arbeit zum Abschlüsse gelangt, wurde der Verfassungsentwurf der Volksabstimmung unterbreitet.

An derselben betheiligten sich von 25,639 Stimmberechtigten bloß 14,166, und es sprachen sich 7528 Stimmen für Annahme, 6587 Stimmen für Verwerfung aus. Die Verfassung wurde sonach mit schwachem, relativem Mehr angenommen.

In Gemäßheit des Art. 6 der Bundesverfassung hat der Staatsrath von Wallis die revidirte Kantonsverfassung den Bundesbehörden eingesandt, um die Gewährleistung derselben seitens des Bundes herbeizuführen.

Geht man nun an der Hand derjenigen Bedingungen, an welche der angeführte Art. 6 der Bundesverfassung die Gewährleistung des

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28

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24.06.1876

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31-41

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10 009 170

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