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Inserate.

Bekanntmachung.

Der französische Akerbau- und Handelsminister hat an die Handelskammern Frankreichs folgendes Kreisschreiben gerichtet : ,,Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat erfahren, daß die d e u t s c h e Reichsbank nur solche Wechsel discontirt, welche das "Wort ,,Reichsmark" mit der richtigen Orthographie tragen. Dieses Institut hat jüngsthin einen Wechsel, der von einem Florentinerhause auf Berlin gezogen war, allein aus dem Grunde zurükgewiesen, weil die darin angegebene Summe als ,,Marc" und nicht als ,,Mark" bezeichnet worden war. Da diese Nachricht das handeltreibende französische Publikum interessiren dürfte, so beeile ich mich, dieselbe hiemit zu Ihrer Kenntniß zu bringen."

Da die vorstehende Mittheilung auch dem schweizerischen Handels- und Gewerbstand zu wissen nöthig ist, so wird dieselbe ins Bundesblatt aufgenommen.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Eidg-. Finanzdepartement.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung folgender neuer Postwagen: 13 2plätzige Cabriolets, 16 4 ,, Berlines, 11 6 ,, ,, Coupé 2, Inneres 4, 44 ,, Omnibus, Façon Rotonde, 2 7 ,, ,, Coupé 3, Rotonde 4.

688 Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf den Bureaux der Traininspektion in Bern, St. Gallen und Yverdon zur Einsicht. Daselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt, und es können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

Die Angebote können sowohl für Lieferung einzelner, als auch mehrerer Wagen gestellt werden ; dagegen werden Eingaben für bloß theilweise Uebernahme, wie z. B. Schmied-, Wagner- oder Sattlerarbeit etc., nicht berüksichtigt.

Die Postverwaltung behält sich vor, den Unternehmern als Anzahlung altes Postwagenmaterial zum Schätzungswerte abzugeben.

Die Angebote sind bis 15. November nächsthin verschlossen, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdepartement einzureichen.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Das Schweiz. Postdepartement.

Schweizerische Zollverwaltung.

Ausschreibung.

Die Lieferung unterzeichneter sechskantiger Gewichtsstücke von Eisen wird hiemit znr freien Konkurrenz ausgeschrieben: 180 Stücke à 50 Gramm.

300 ,, à 100 180 à 200 180 ,, à 500 310 ,, à 1 Kilo.

190 ,, à 2 ,, 210 ,, à 5 ,, 205 ,, à 10 ,, 75 ,, à. 20 ,, 75 ,, à 50 ,, Die Gewichte müssen geeicht sein, und den vom 1. Januar 1877 an geltenden gesezlichen Bestimmungen entsprechen.

Die Verpakung und Versendung an 5 Zollgebietsdirektionen, sowie die Rücksendung der leeren Kisten fällt zu Lasten des Lieferanten.

Termin zur Ablieferung bis 30. November 1876.

689 Lieferungsofferten sind bis und mit 24. Oktober 1876 der Schweiz. Oborzolldirektion in Bern einzusenden, welche auch über die Vertheilung nähere Auskunft ertheilt.

B e r n , den 12. Oktober 1876. [2] .

Die Schweiz. Oberzolldirektion.

"Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die Strecke Delsberg-Glovelier, umfassend die Stationen resp. Haltstellen : Courtetelle, Courfaivre, Bassecourt und Glovelier wird mit dem 15. Oktober 1876 dem Verkehr übergeben.

Tarife für den internen Personen-, Gepäck- und Güterverkehr zwischen den genannten Stationen und denjenigen der Linie Basel-Delsberg können von genanntem Tage an auf den betreffenden Stationen à 20 Ct. per Stück bezogen werden.

B e r n , den 10. Oktober 1876. ["] .

Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn,

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn wird in Anwendung der ihr durch die §§ 37 und 39 ihrer Konzessionen eingeräumten Befugniß, immerhin unter Vorbehalt der Genehmigung durch den schweizerischen Bundesrath, auf den 1. Januar 1877 für die L i n i e n des D e k r e t n e t z e s (IV. S e k t i o n . B i e l - S o n c e b o z - T a v a n n e s - C o n v e r s - C h a u x d e f o n d s) neue, bis auf 30% e r h ö h t e P e r s o n e n - und G ü t e r t a x e n in Kraft treten lassen. Der Entwurf der neuen Tarife ist vom 31. Oktober an in den Stationen der genannten Linie für Jedermann zur Einsicht aufgelegt.

Der interne Personen- und Gütertarif des Dekretnetzes, vom 1. Mai 1874, inklusive die Taxen nach und von den Stationen der frühem Bernischen Staatsbahn, ferner der direkte Gütertarif für den Verkehr zwischen dem Dekretnetze einerseits und der "schweizerischen Centralbahn, der Brünigbahn, der Aargauischen Südbahn, inklusive Boßwyl, Muri und Bremgarten, der

690 Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen, vom 1. Juni 1874, sammt Nachträgen: Enge-Glarus, Sulgen-Bischofszell, Effretikon-Hinweil, WinterthurKoblenz, Dübendorf-Oberriet, der Bötzbergbahn, der Badischen Bahn, Station Basel badischer Bahnhof Ioco und transit, der Tößthalbahn vom 1. September 1875, der Emmenthalbahn vom 1. Oktober 1875, der Linie Basel-Delsberg vom 1. Dezember 1875, der Reexpeditionstarif nach und von den Stationen der Linie Bern-Luzern vom 11. August 1875, der Nationalbahn vom 15. Juli 1876, sowie die direkten Personentarife mit Stationen der andern schweizerischen Bahnen werden, insoweit der Bundesrath die neuen Taxen genehmigt, auf den 1. Januar 1877 aufgehoben und durch neue, resp. abgeänderte Tarife ersetzt werden.

B e r n , den 29. September 1876.

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Winterfahrplan 1876/77.

Wir beehren uns hiemit, dem reisenden Publicum zur Kenntniß zu bringen, daß mit Sonntag den 15. October nächsthin ein neuer theilweise veränderter Fahrplan in Kraft tritt.

Dieser Fahrplan wird an unsern sämmtlichen Stationen angeschlagen und können von Samstag den 14. dieß an Exemplare daselbst bezogen werden.

B e r n , den 10. Obtober 1876.

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Liquidation der Bern-Luzern-Bahn.

Der Entwurf der Steigerungsbedingungen für den Verkauf der Bahn, sowie das Protokoll der am 9. Oktober d. J. zur Besprechung dieses Entwurfes stattgefundenen Konferenz von Delegirten des hiesigen Bundesgerichtes, des hiesigen Bundesrathes und der kiesigen .Regierungen von Bern und Luzern

691 liegen vom 16. d. M. an im Bureau des Unterzeichneten (Marktgasse 93, 2. Stock) und bei den Staatskanzleien von Bern und Luzern zur Einsicht für die Gläubiger der Bern-Luzern-Bahn-Gesellschaft auf.

Es wird dies anmit im Auftrage des hiesigen Bundesgerichtes den Gläubigern zur Kenntniß gebracht mit der Einladung, allfällige Abänderungsoder Zusatzanträge dem hiesigen Bundesgerichte bis spätestens den 26. d. M.

einzureichen.

B e r n , den 12. Oktober 1876.

Der Masseverwalter der Bern-Luzern-Bahn : Ed. Russenberger.

"Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit S o n n t a g den 15. Oktober tritt auf den Vereinigten Schweizerbahnen eine n e u e F a h r t o r d n u n g in Kraft. -- Die F a h r p l a n e können vom 13. d. Mts. an auf den Stationen eingesehen und bezogen werden.

St. G a l l e n , den 9. Oktober 1876.

(M 3041 Z.)

Die Generaldirektion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Schweizerische Centralbahn.

Mit dem 15. 1. M. tritt zum Spezialtarif Nr. 5 für die Beförderung von Getreide, Mehl etc. ein X. Nachtrag in Kraft, enthaltend Frachtsätze zwischen den Stationen Boswyl-Bünzen, Muri und Bremgarten einerseits, Genf, Morges, Verrières, Bern, Biel, Basel, Ölten Zürich, Romanshorn, Rorschach und Schaffhausen anderseits.

Dieser Nachtrag kann bei den betreffenden Güterexpeditionen eingesehen und unentgeldlich bezogen werden.

B a s e l , den 8. Oktober 1876.

(H 3359 Q.)

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

692

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Oktober nächstkünftig tritt ein VI.*) Nachtrag zum Reglement und Tarif für den direkten schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transitgüterverkehr (Genf transit) vom 1. Februar 1874 in Kraft.

Exemplare dieses Nachtrags können bei der Güterexpedition Zürich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 20. September 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*) nicht IV., wie in Nr. 43 irrig steht.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 10. Oktober tritt ein Ausnahme-Tarif für G e t r e i d e t r a n s p o r t e ab Wien, sowie ab Stationen der Oesterreichischen Staatsbahn, der Theißbahn und der Ungarischen Staatsbahn nach E l s a ß - L o t h r i n g e n via Romanshorn-Basel in Kraft.

Die Taxen dieses Tarifs sind den entsprechenden Taxen des 46. Nachtrages zum süddeutschen Verbandstarife (über Ulm-Kehl) gleichgestellt, und haben gleich diesen vorläufig nur bis 31. Dezember d. J. Gültigkeit; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer derselben wird besonders bekannt gemacht werden.

Exemplare dieses Tarifs können bei unserer Lagerhausverwaltung Romanshorn bezogen werden.

Z ü r i c h , den 7. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 15. Oktober tritt ein VII. Nachtrag zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Transittarif vom 1. Februar 1874 in Kraft. Derselbe enthält neue Frachtsätze für Getreidetransporte von Stationen der Oester-

693 reichischen Staatsbahn, der Theißbahn und der Ungarischen Staatsbahnen nach Genf transit. Exemplare dieses Nachtrages können bei unsern Stationen Romanshorn, Zürich und Basel unentgeltlich bezogen werden.

Der im schweizerischen Bundesblatt Nr. 43 vom 30. September vom Direktorium der schweizerischen Centralbahn auf 1. Oktober publizirte XV. Nachtrag zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Gütertarif vom 1. Januar 1873 tritt ebenfalls, in Folge seitheriger Verständigung der betheiligten Bahnverwaltangen, erst mit 15. Oktober in Kraft.

Z ü r i c h , den 10. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

°Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 15. October tritt zum S p e z i a l t a r i f für G e t r e i d e Nr. 5 vom 1. Mai 1869 ein XL N a c h t r a g in Kraft. Derselbe enthält Taxen ab Genf, Verrières und Basel nach den Stationen der Linien Sulgen-Gossau, Winterthur-Koblenz, Effretikon-Hinweil und der Tößthalbahn.

Einzelne Exemplare dieses Tarifs können bei unsern benannten Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 5. Oktober 1876.

Oie Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Um den Eest des Anlagekapitals zu decken, resp. ihre Finanzverhältnisse zu konsolidiren, beabsichtigte die Bödelibahn-Gesellschaft

früher, weitet Aktien auszugeben, wünscht aber nunmehr, gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 15. Juli abhin, ein 6% Anleihen von 200,000 Pranken zu erheben und dafür die Eisenbahn Därligen-lnterlaken-Bönigen, 8,4 Kilometer lang, mit Ausschluß des Trajektschiffes und der vom Bahnkörper durch die vermarkung ausgeschiedenen Landabschnitte im z w e i t e n R a n g e (nachgehend einer 5% Forderung von Fr. 1,400,000) zu verpfänden.

694 Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dieses Pfandbestellnngsbegehren hiemit bekannt gemacht und e i n e mit d i e s e m M o n a t ablauf e n d e Frist angesezt, um allfällig beim Bundesrathe Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 6. Oktober 1876. [ 3 ]..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes:

Die Bundeskanzlei.

Konkurrenzprojekte für das eidg. Verwaltungsgebäude in Bern.

Die Verfasser der nicht preisgekrönten Projekte werden eingeladen, am 12. Oktober nächsthin ihre Pläne im großen Saal der Einwohnermädchenschule an der Bundesgasse in Bern in Empfang nehmen oder bis längstens den 11. Oktober dem unterzeichneten Departement mittheilen zu lassen, an welche Advesse die Pläne rückzusenden seien.

Gleichzeitig wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die vier Projekte mit dem Motto: ,,Kreis mit drei Sternen", ,,blauer Kreis mit Kreuz", ,,schwarzer Kreis," und ,,Trompete" vom Preisgericht mit Ehrenmeldungen bedacht worden sind.

Die Namen der Autoren dieser Projekte werden jedoch nur auf Wunsch der Verfasser veröffentlicht, weßhalb es den letztern anheimgestellt wird, sich zu diesem Zwecke beim unterzeichneten Departement zu melden.

B e r n , den 5. Oktober 1876.

Eidg. Departement des Innern: Bauwesen.

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Schweizerische Postverwaltung.

Ausschreibung. '

Die Lieferung nachgezeichneter G e w i c h t s t ü c k e wird hiemit zu freier Konkurrenz ausgeschrieben : Gramm.

Von Messing : Von Eisen : Cylinderform oder vierkantig.

Sechskantig.

Stückzahl.

Stückzahl.

'/z 800 -- 2 5 10 15 mit Zeichen ,,POST"

1

2400 1000 150 200

eoo

--

20

2800

--

-- -- -- --

50 -- 1900 100 -- 450 200 -- 1950 500 -- 1800 1000 -- 80 Ferner vollständige G e w i c h t s ä z e zu B r i e f w a a g e n , ohne Holzfuß: von M e s s i n g von Eisen Gramm '/a l 2 5 10 15 Post 20 | 50 100 Stückzahl 161 161 322 161 161 161 322 | 161 161 Sämmtliche Grewichtstücke sind geeicht und übrigens den vom l. Januar 1877 an geltenden gesezlichen Bestimmungen entsprechend spätestens bis 30. November 1876 der Pastverwaltung abzuliefern.

Die Vertheilung, Verpackung und Versendung an die 11 Kreispostdirektionen hat nach Weisung der Postverwaltung durch den Lieferanten stattzufinden.

Für die Verpakung darf der Postverwaltung nichts angerechnet werden.

Die Küksendung von leeren Kisten geschieht zu Lasten des Lieferanten.

Für fehlerhafte oder ungenügende Verpakung haftet der Lieferant.

Die an die Kreispostdirektionen zu versendenden Pakete oder Kisten sind bei der Post unfrankirt aufzugeben und mit Werth zu deklariren.

Die Angebote werden bis zum 14. Oktober 1876 angenommen und sind f r a n k o an das Schweiz. Postdepartement zu adressiren.

B e r n , den 7. Oktober 1876.

Schweiz. Postdepartement.

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Ausschreibung von erledigten Steilen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i t t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wirrt von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Briefträger in Herrliberg (Zürich). Anmeldung bis zum 27. Oktober 187G bei der Kreispostdirektion in Zürich.

2) Telegraphist in Bußwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Provision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1876 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postverwalter in Payerne.

j Anmeldung bis zum 20. Oktober 3) Postkommis in Montreux.

> 1876 bei der Kreispostdirektion 4) ,, ,, Lausanne.

j in Lausanne 5) Postablagehalter und Briefträger in Reichenbach bei Frutigen (Bern).

Anmeldung bis zum 20. Oktober 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Postwagenwascher in Basel. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Postkommis in Winterthur. Anmeldung bis zum 20. Oktober 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Posthalter und Briefträger in Pfäffikon (Schwyz).

Anmeldung bis zum 20. Oktober 9) Postkommis in St. Gallen.

1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Postbüreaudiener in St. Gallen.

11) Postkommis in Einsiedeln.

12) Telegraphist in Basel. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

13) Telegraphist in Birmenstorf (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

14) Telegraphist in Bernhardszell (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

15) Telegraphist in Glovelier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Oktober 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

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1876

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45

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14.10.1876

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687-696

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10 009 298

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