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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend.

Fristverlängerung für die Eisenbahn von St. Moritz nach Samaden, mit Abzweigung nach Pontresina.

(Vom 16. Juni 1876.)

Tit.!

Nachdem wir gemäß den uns übungsgemäß ertheilten Ermächtigungen von uns aus . zweimal die für Einreichung der vorgeschriebenen Vorlagen und für Beginn der Erdarbeiten angesezten Fristen für die Eisenbahn von St. Moritz nach Saniaden, mit Abzweigung nach Pontresina, um je ein Jahr verlängert haben, kommt die Bank in Winterthur als Inhaberin der Konzession um eine nochmalige Erstrekung der Fristen, diesmal auch derjenigen für die Vollendung der Bahn, ein.

Sie leiht dabei dem. festen Vorsaz Ausdruk, nicht nur die bereits konzedirte Linie zu bauen, sondern dieselbe auch bis zum Anschluß an eine bestehende Bahnlinie zu erweitern, beruft sich indessen auf die gegenwärtigen schlimmen Verhältnisse, welche dermalen die Realisirung des Projektes nicht erlauben. Durch die Gewährung einer weitern Frist, sagt sie, erwachse für Niemand ein Nachtheil; durch die Verweigerung aber gingen demselben die: vielen bereits erworbenen Freunde verloren.

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Die Regierung von Graubünden hat gegen die begehrte Verlängerung der Fristen zwar nichts einzuwenden, ,,sieht sich jedoch im Fall, aus erhobenen Erkundigungen, den Schluß zu ziehen, daß hinsichtlich bewußten Bahnprojektes seit Längerem bei den Behörden und bei der Bevölkerung eine sehr bemerkbare Kühle der Beurtheilung Plaz gegriffen hat.

Das Wesentliche an dieser Vernehmlassung scheint uns die Zustimmung zu einer Gutheißung des Gesuches zu sein, die Kühle der Beurtheilung aber mehr auf Rechnung der in den Eisenbahnbestrebungen eingetretenen allgemeinen Ernüchterung gesezt werden zu müssen.

Wir beantragen Ihnen, dem Gesuche zu entsprechen und demgemäß den nachfolgenden Beschlußentwurf anzunehmen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 16. Juni 1876.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Fristverlängerung für die Eisenbahn von St. Moritz nach Samaden, mit Abzweigung nach Pontresina.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1) eines Gesuches der Bank in Winterthur, vorn 24. und 30. Mai 1876; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. Juni 1876, beschließt: 1. Die in den Artikeln 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 24.

September 1873, betreffend die Konzession für eine Eisenbahn von St. Moritz nach Samaden, mit Abzweigung nach Pontresina, festgesezten Fristen werden in folgender Weise verlängert: a. Bis zum 25. Mai 1877 sind dem Bundesrathe die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen.

b. Vor dem 1. August 1877 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen.

c. Bis zum 1. Juni 1879 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Nachtragskredite für das Jahr 1876.

(Vom 17. Juni 1876.)

Tit.!

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr vorzulegen :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltungskosten.

D. B u n d e s k a n z l e i , 3. Außerordentliche Drukarbeiten Fr. 29,000.

Bei Vorlage des Budgets haben wir unterlassen, für die Rubrik ,, A u ß e r o r d e n t l i c h e Drukarbeiten, aus welcher in den frühern Jahren die Auslagen infolge der Bundesrevision und der Referendumsabstimmungen bestritten worden sind, einen Ansaz aufzunehmen, da wir nicht voraussehen konnten, ob und in welchem Umfang der Volksentscheid für die eidg. Gesezgebung angerufen werden würde.

Nachdem darauf die verfassungsmäßigen Voraussezung für die Vorlage des Banknoten- und des Militärsteuergeseze ans Volk Bundesblatt 28. Jahrg. Bd. III.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend.

Fristverlängerung für die Eisenbahn von St. Moritz nach Samaden, mit Abzweigung nach Pontresina. (Vom 16. Juni 1876.)

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Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1876

Date Data Seite

46-49

Page Pagina Ref. No

10 009 172

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