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# S T #

I n s e r a t e.

Ausschreibung,

einer Kanzlistenstelle bei der administrativen Abtheilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung mit einstweiliger jährlicher Besoldung von Fr. 1800.

Von den Bewerbern wird Kenntniß der deutschen und französischen Sprache verlangt und Kenntniß des Militärwesens und Kriegsmaterials gewünscht.

Anmeldungen sind bis Ende Mai einzureichen beim Eidg. Militärdepartement.

Bern, den 9. Mai 1876.

"Vereinigte Schweizerbahnen.

Am 1. Mai ist ein VI. Nachtrag zum Böhmisch-Bayerisch-Schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, direkte K o h l e n f r a c h t s ä t z e im Verkehr mit der P i l s e n - P r i x s e n e r - E i s e n b a h n enthaltend, in Kraft getreten, welcher bei den betreffenden Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

St. Gallen, den 3. Mai 1876. [ ' ] .

(M. 1480Z.)

Die Generaldirektion.

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*Schweizerische Nordostbahn.

Zwischen Zürich und Richtersweil einerseits und den Stationen der Vorarlbergerbahn Feldkirch und Bludenz anderseits werden vom 20. dieses Monats »n direkte Billete ausgegeben werden.

Z ü r i c h , den 4. Mai 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 20. Mai tritt ein VIII. Nachtrag zum direkten ·württembergischschweizerischen Gütertarif vom 1. Juli 1073 m Kraft, enthaltend den Spezialtarif Nr. 9 für den Transport von Brennholz in gewöhnlicher Fracht und in Wagenladungen von 200 Zentnern oder dafür zahlend von einigen Stationen der W ü r t t e m b e r g i s c h e n Staatsbahn nach der Schweizerischen Nordostbahn via Friedrichshafen-Romanshorn.

Exemplare dieses Tarifnachtrages können bei den Güterexpeditionen unserer Hauptstationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 4. Mai 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

'Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 15. Mai treten Nachträge zum bayerisch-schweizerischen und württembergisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. Februar 1873 in Kraft.

Dieselben enthalten direkte Frachtsätze nach und von den Stationen der linksufrigen Zürichseebahn T h a l w e i l , H o r g e n , W ä d e n s w e i l und K i c h t e r s w e i l im Verkehre mit L i n d a u und F r i e d r i c h s h a f e n , und können bei den erstgenannten vier Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 3. Mai 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Pfandrecht an einer Eisenbahn.

Um den Rest des Anlagekapitals zu deken, resp. die schwebende Schuld zu konsolidiren, -wünscht die Gesellschaft der Tößthalbahn ein Anleihen von Fr. 1,100,000 zu emittiren und dafür ihre Linie W i n t e r t h u r - B a u m a - W a l d , 39,-, Kilometer lang, im z w e i t e n Eange -- nachgehend dem unterm 20. November 1874 bewilligten Pfandrecht für eine Forderung von Fr. 1,900,000 -- zu verpfänden. Dabei wird immerhin vorausgesezt, daß die diese Erhöhung des Gesellschaftskapitals ermöglichende Statutenänderung beschlossen und genehmigt werde.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 29. dieses Monats ablaufende Frist angesezt, um allfällig beim Bundesrathe Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 5. Mai 1876. [3] ..

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bundesräthlichem Beschlüsse sollen die Pläne zu einem in Bern zu erstellenden ,,eidg. Verwaltungsgebäude" auf dem Konkurrenzwege beschafft werden, zufolge dessen hiemit zur Betheiligung au diesem Konkurse eingeladen wird.

Ueber alles Weitere gielt t das Programm, welches vom ,,eidg. Oberbauinspektorat in Bern" gratis zu beziehen ist, die nothwendige Auskunft.

Bern, den 1. Mai 1876.

Eidg. Departement des Innern.

Bauwesen.

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Jura-Bern-Lnzern-Bahn.

Wichtige Anzeige.

Wir machen darauf aufmerksam, daß der Gütertarif der Station Basel für den Verkehr nach der Nordostbahn und den vereinigten Schweizerbahnen, III. Auflage, Januar 1876, sowohl in den Tarifvorschriften als in der Waarenklassifikation abweichende und für den Versender resp. Empfänger in einigen Fällen vorteilhaftere Bestimmungen enthält -- daher z. B. bei der Versendung von Getränken, Oelen etc. in Flaschen die Umkartirung in Basel der direkten Kartirung vorzuziehen ist. Ein weiterer Vortheil bei Umspedition in Basel ist unter gewissen Voraussezungen für diejenigen Güter in gewöhnlicher Fracht zu erzielen, deren Gewicht 50--100 U beträgt.

Diese Vortheile kann sich der Versender nur dann sichern, wenn er die Umkartirung in Basel auf dem Frachtbrief ausdrüklich vorschreibt; in Ermanglung einer solchen Vorschrift kommen die Taxen und Bestimmungen des gegenwärtigen Tarifes zur Anwendung. Für den Verkehr von und nach den Bodenseestationen Bregenz, Friedrichshafen, Lindau, Constanz und Romanshorn transit, sowie St. Margarethen transit und Buchs transit findet Umkartirung in Basel statt und verweisen wir hiefür auf3den III. Nachtrag zum Gütertarif der Station Basel vom 1. Januar 1874. [ ] . .

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 10. Mai nächstkünftig tritt zwischen den Stationen der Linie Basel-Delsberg einerseits und den Stationen der Bötzbergbahn, der Schweiz.

Nordostbahn, den vereinigten Schweizerbahnen und der Tößthalbahn anderseits ein direkter Gütertarif in's Leben; derselbe kann von genanntem Tage an auf den Stationen der Linie Basel-Delsberg eingesehen und bezogen werden.

B e r n , den 26. April 1876. [3] ..

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

309 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Mai 1876 beginnt die Wiederausgabe der mehrtägigen Lustund Bundfahrtbillete und verweisen wir hiefür auf die von jenem Tage an auf jeder Station aufliegenden besondern Plakate.

B e r n , den 28. April 1876. [']..

Die Direktion der Tura-Beru-Luzern-Balm.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Telegraphist in Selzach (Solothurn). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Mai 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

2) Telegraphist in Lichtensteig (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Mai 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

1) Gehülfe bei der Hauptzollstätte P. V. im Bahnhof Genf. Jahresbesoldung Fr. 1800. Anmeldung bis zum 16. Mai 1876 bei der Zondirektion in Genf.

2) Briefträger in Delsberg. Anmeldung bis zum 19. Mai 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Postkommis in Basel. Anmeldung bis zum 19. Mai 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Telegraphist in Saanen (Bern). Jahresbesoldung Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

310 5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Schachen (Luzern). Anmeldung bis zum 12. Mai 1876 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

6) Postkommis in Glarus. Anmeldung bis zum 12. Mai 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Posthalter in Malyaglia (Tessin). Anmeldung bis zum 12. Mai 1876 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

8) Telegraphist in Randa (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescnenprovision. Anmeldung bis zum 9. Mai 1876 bei der TelegraphenInspektion in Lausanne.

9) Telegraphist in Malvaglia (Tessin). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. Mai 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bellenz.

10) 2 Telegraphisten in Zürich. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. Mai 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

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1876

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10.05.1876

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