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Inserate.

Ausschreibung.

Infolge Absterbens ist die Stelle eines Magazinwärters des dritten Pulverbezirkes (Kriens) neu zu besezen.

Bewerber um diese mit Fr. 2000--2500 besoldete Stelle wollen ihre Anmeldung bis zum 10. Juli nächstbin dem eidg. Finanzdepartement einreichen.

B e r n , den 20. Juni 1876.

Eidg. Finanzdepartement: Hammer.

Bauausschreibung.

Die Arbeiten für die auf der eidg. Allmend in Thun zu erstellende S p e i s e a n s t a l t zu den eidg. Werkstätten werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bauvorschriften und Bedingungen sind auf dem eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern und bei der eidg. Bauaufsicht in Thun zur Einsicht aufgelegt, wo zugleich jede gewünschte Auskunft ertheilt wird.

Uebernahmsofferten sind bis und mit dem 1. Juli nächsthin in verschlossenen Eingaben dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 16. Juni 1876.

Eidg. Departement des Innern.

Bauwesen.

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Brief-Postverkehr mit Britisch Ostindien und den französischen Colonien.

Mit dem 1. Juli 1876 werden B r i t i s c h O s t i n d i e n und die franz ö s i s c h e n C o l o n i e n dem allgemeinen Postverein beitreten.

Das betreffende Gebiet besteht : a. aus H i n d u s t a n , b r i t i s c h B i r m a (Ostindien) und A d e n (in Arabien).

b. aus den französischen Colonien, von welchen gelegen sind: in Amerika: Martinique, Guadeloupe und Dependenzen, französisch Guyana, St. Pierre und Miquelon; in A f r i k a : Senegal und Dependenzen, Gabon, Réunion, Mayotte und Dependenzen, Ste-Marie de Madagascar; in A s i e n : die französischen Besizungen in Ostindien (Pondichéry, Chandernagor, Karikal, Mähe und Yanaon) und in Cochinchina (Saigun, Bien-Hoa, Mytho und Insel Poulo-Condor) ; in O c é a n i e n : Neu-Caledonien und Dependenzen, Marquesas-Inseln, Taiti und die dem französischen Protektorat unterworfenen Archipel.

Die Taxen für frankirte Korrespondenzen von der Schweiz nach obigen.

Ländern und für unfrankirte Briefe von leztern nach der Schweiz werden vom 1. Juli 1876 an betragen : Frankirte gewöhnliche Briefe: 50 Centimen für je 15 Gramm.

Unfrankirte gewöhnliche Briefe: 75 Centimen für je 15 Gramm.

Dem Frankozwang unterworfene Gegenstände, nämlich: Korrespondenzkarten 20 Centimen; Waarenmuster (Gewichtsmaximnm 250 Gramm), sowie Bücher, Zeitungen und andere Druksachen (Gewichtsmaximum l Kilogramm) 10 Centimen für je 50 Gramm.

Für rekommandirte Sendungen die gewöhnliche Frankotaxe nebst einem festen Zuschlag von 10 Centimen. Rükscheine (Empfangsbescheinigung der Adressaten) unterliegen einer besondern Gebühr von 20 Centimen.

Vom 1. Juli 1876 an gültige neue Briefposttarife in Taschenformat, welchen auch eine Uebersicht der Maximalbeträge und Taxen für interne und internationale Geldanweisungen und Einzugsmandate beigefügt ist, können von Ende dieses Monats an bei sämmtlichen Schweiz. Poststellen zum Preise vom 25 Rappen das Stük bezogen werden. Bei denselben Poststellen kann auch der neue allgemeine Briefposttarif für das Ausland, in welchem die Taxen nach a l l e n Ländern, sowie die bezüglichen Speditionsbedingungen enthalten sind, zum Preise von 50 Centimen per Stük gekauft werden.

B e r n , den 20. Juni 1876.

Das eidg. Post- und Telegraphendepartement.

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Bekanntmachung.

Laut Mittheilung der k. Bayerischen Gesandtschaft in Bern hat das Direktorium d e r d i e s j ä h r i g e n i n M ü n c h e n s t a t t f i n d e n d e n deutschen Kunst- und Kunstgewerbeausstellung beschlossen, die zum jeder.zeitigen Eintritt in die betreffende Ausstellung b e r e c h t i g e n d e n S a i s o n k a r t e n nicht nur an die Studirenden höherer Bildungsanstalten um die Hälfte des Preises, d. i um 10 und 5 Mark für die Person (je nach der Dauer, für welche die Karten ausgestellt sind) abzulassen, sondern auch an solche Schüler anderer öffentlicher Unterrichtsanstalten, die von den betreffenden Schulvorständen für diese Vergünstigung besonders würdig befunden worden und mit einer Legitimation hierüber versehen sind.

B e r n , den 20. Juni 1876.

Die Schweiz. B u n d l e s k a n z l c i .

*Schweizerische Eisenhahnen.

Unter gleichzeitiger Aufhebung des Transportreglements vom 15. März 1862 tritt mit dem 1. Juli 1876 ein neues, vom hohen Bundesrath genehmigtes, für alle schweizerischen Eisenbahnen gültiges Transportreglement in Kraft.

Exemplare desselben können, sobald der Druck beendet sein wird, durch Vermittlung aller Stationen zum Preise von 50 Cts. per Stück bezogen werden.

Vom gleichen Tage an ist sowohl für den internen, als den direkten Verkehr der schweizerischen Bahnen ein neues Frachtbriefformular anzuwenden, welches zum Preise von 2 Cts. per Stück ebenfalls auf allen Stationen bezogen werden kann.

[ 3 ]..

Namens der Conferenz der Schweiz. Behnverwaltungen, Directorium der Schweiz. Centralbahn als Präsidialverwaltung.

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*Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem Zeitpunkte der Eröffnung der Eisenbahn E f f r e t i k o n W e t z i k o n - H i n w e i l werden im Güterverkehr der Stationen der St.

G a l l e r l i n i e und der T o g g e n b u r g e r b a h n mit denjenigen der Linie Düb e n d o r f - G l aru s-Ch u r-B u c h s und umgekehrt theilweise n e u e F r a c h t s ä t z e in Kraft treten.

S t. G a 11 e n, den 12. Juni 1876. ["]..

(M. 1885 Z.)

Die Generaldirektion.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Die in den Lokalen und Bahnzügen der Jura-Bern-Luzern-Bahn vom I. Januar bis 31. März 1876 gefundenen Gegenstände können von jetzt an bis zum 15. September nächsthin von den betreffenden Eigenthümern gegen hinreichenden Ausweis erhoben werden.

Das Verzeichniß dieser Gegenstände kann auf allen Bahnhöfen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, sowie auf dem Bureau der Betriebsinspektion in Bern (im 3. Stock der alten Post) und im Bureau der Inspektion der II. Sektion auf dem Bahnhof zu Chauxdefonds eingesehen werden.

B e r n , den 13. Juni 1876. [ 3 ] . .

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Im Hinblik auf fortgesezte Mißbräuche, welche sich lezter Zeit in der Beanspruchung der in Art. 5 a des Zollgesezes für Waarenmengen bis auf 2 S enthaltenen Zollbefreiung ergeben, hat der Bundesrath unterm 2. Juni d. J., in Anwendung des Schlußsazes erwähnten Gesezesartikela, wonach bei allfällig sich ergebenden Mißbräuchen der Bundesrath die nöthigen Beschränkungen eintreten lassen wird, beschlossen : Es soll die in Art. 5 a des Zollgesezes vorgesehene Zollbefreiung nur bei Waarenmengen von höchstens zwei Pfund, deren Eingangszoll den Betrag von 5 Kappen nicht übersteigt, Anwendung finden.

B e r n , den 7. Juni 1876.

Eidg. Zolldepartement.

ßundesblatt. 28. Jahrg. Bd. III.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 15. Juni 1876 tritt ein erster Nachtrag zum Tarif combiné für den direkten Güterverkehr Genf transit Luzern loco und transit d. d.

15. April d. J. in's Leben. Dieser Nachtrag enthält theils Aenderungen der bezüglichen Waarenklassifikation, theils eine weitere Anzahl von Spezialtarifen (Nr. 13--20) und kann vom genannten Tage an auf den Verbandstationen bezogen werden.

B e r n , den 2. Juni 1876. [ 3 ]...

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Da Drukschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberüksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren, erforderlich ist (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung des eidg. Sekretariats für Druksachen, ein entsprechender Reservevorrath an lezteres eingesandt werden sollte.

Bern, den 2. Juni 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Bekanntmachung.

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Frankreichs hat mit Depesche vom 13. dies dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, daß das französische Ministerium des Innern die nöthigen Anordnungen getroffen habe, damit die Schweizer, welche an dem im Juni d. J. zu B e s a n ç o n stattfindenden internationalen Freischießen Theil nehmen möchten, unter den gleichen Bedingungen nach Frankreich kommen können, wie dies bei ähnlichen Anläßen in den Jahren 1873 und 1875 geschehen sei.

B e r n , den 30. Mai 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Palle sein: ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Kondukteur für den Postkreis Bellenz. Anmeldung bis zum 7. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Bellenz.

2) Ablagehalter und Briefträger in \ Engi (Glarus).

Anmeldung bis zum 7. Juli 3) Posthalter in Euuenda (Glarus).

1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

4) Postkommis in St. Gallen.

l 5) Postkommis in Zürich. Anmeldung bis zum 7. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Kondukteur für den Postkreis Luzern. Anmeldung bis zum 7. Juli 1876 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Büreaudiener auf dem Telegraphenbürea Zürich. Jahresbesoldung Fr. 1200. Anmeldung bis zum 4. Juli 1876 bei dem Bureauchef in Zürich.

8) Telegraphist in St. Gallen. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. Angust 1873. Anmeldung bis zum 11. Juli 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

1) Paker beim Materialbüreau der Generalpostdirektion. Anmeldung bis zum 30. Juni 1876 bei dem Schweiz. Postdepartement in Bern.

2) Stadtbriefträger in Genf.

l Anmeldung, bis zum 30. Juni ,,' ,, ..

,, .

1876 bei der Kreispostdirektion 3) Landbriefträger in vernier (Genf).

in Genf.

4) Stadtbriefträger in Bern. Anmeldung bis zum 30. Juni 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

132 5) Briefkastenleerer in Basel.

l Anmeldung biszuml30.< Juni 6) Posthalter und Briefträger in Buren > 1876 bei der Kreispostdirektion (Solothurn). | in Basel.

7) Postbalter und Briefträger in Unterkulm (Aargau). Anmeldung bis zum 30. Juni 1876 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

8) Büreaudiener beim Hauptpostbürea St. Gallen. Anmeldung bis zum 30. Juni 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Kollbrunnen (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. Juni 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

10) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau in Neuenburg. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juli 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Neuenburg.

11) Telegraphist in Unterkulm (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. Juli 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

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1876

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24.06.1876

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126-132

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10 009 179

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