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Schweizerisches Bundesblatt

XXI. Jahrgang. ll.

Nr. 25.

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24. Juni 1869.

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der

.Commission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1868, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre.

Vom 9. Juni 1869.)

Tit. l Die Kommission , welche Sie mit der Prüfung der Gesehäftssüh-

rung des Bundesrathes und des Bundesgeriehts im Jahr 1868, sowie

der Staatsrechnung vom gleichen Jahre beauftragt haben , beehrt sich, Jhnen darüber solgeuden Bericht zu erftatteu.

A. Geschäftsführung .des Bundesrathes.

Allgemeine Bemerkung.

Wenn es als wüuschenswerth betrachtet werden muss, dass die Recheusehastsberichte des Bundesrathes, deren Zusammenstelluug eine so grosse Fülle von Arbeit erheischt und welche von Jahr zu Jahr ein auschauliches Bild unserer schweizerischen Buudeszustäude entwikeln sollten , der Aufmerksamkeit der Nation und vorzugsweise ihrer Beamten und Behorden zugänglicher gemacht werden, während unbestreitbar nur einzelne Wenige

Bundesblatt. Jahrg. XXI. Bd. II.

1.)

240 denselben ihre ungeteilte Beachtung schenken: so musste im Schoosse der Kommission die Anregung, wie der bezeichnete Zwek am bessten zu erreichen sei, Gehor finden und Stoff zu Erörteruugen bieten. Ju dieser .Einsicht überzeugte man sich nun, dass der in stetiger Zunahme begriffene Umfang des Berichts der Volkstümlichkeit desselben wesentlichen Eintrag thut. Von den 1.^0 Drukseiten, welche der erste bundesräthliche Jahresberieht umsasste, ist der gegenwärtig vorliegende auf .^0 angeschwollen.

Wer nun nicht gerade gezwungen ist, der verspürt wahrhastig wenig Luft .

in steh, mit dem einläßlichen Studium eines so ausgedehnten Werkes sich zu befassen. Die Kommission glaubt, unbeschadet der Ausgabe, welche im Berichte ihre Losung finden muss, konnte derselbe in erhebliehem Masse au Vereinfachung und hiedurch auch au ..^.eniessbarkeit gewiunen , sofern viele persönliche Rotizen gänzlich weggelassen , unnice Wiederholungen (vide z. B. Seite 7^-7^ in Vergleichung mit der Tabelle hiezn) vermieden, und das im Berichte augehäufte statistische Material unter Auweudung des Massstabes eines wirklich darbietenden Jnteresses grossere Beschränkung finden würde. Dass ^. B. während des Gesehästsjahrs von 1868 ein Untermstrüktor ,,Tritten^ gestorben und ein Trompeteriustruktor ,,Hager^ ausgetreten ist, das hat für .Niemanden Bedeutung als etwa für Diejenigen, welche im bundesräthlichen Berichte ihre Ramen zu lesen bekommen. Von den statistischen Bemerkungen und Sammlungen a^ualifiziren sich viele als blosse Uebertragungen aus der eidgenössischen ^taatsreehnnng, andere gewähren gar kein Juteresse, und viele Vergleichungen würdeu ihren Zwek ersüllen, wenn sie auch nicht alljährlich , sondern im Lause grösserer Zeitabschnitte ihre Wiederholung

finden sollten. .Es hat zwar das Bundespräsidinm sich die verdankens-

werthe Mühe gegeben, durch das Mittel eines Eirkulars die wüuschbare Vereiusaehung zu erzieleu, jedoch ohue erheblichen Erfolg. Das ^wekmassigste wäre allerdiugs , weuu das dnreh die Departemente angesammelte Material -ureh die Hand eines einigen Redaktors verarbeitet werden konnte. Da dieser Behels jedoeh kaum als an.^eud^ar erscheint, so glaubt die Kommission immerhin, dem Bundesrathe bei Abfassung der Jahresberichte eine grossere Kürze und eine sorgfältigere .^iehtung und .Auswahl des Stoffes uaehdruksam empfehlen zu müssen.

.l.

^eschaft.^krei^ de.^ politischen Departements.

Das Jahr 1868 war ein ziemlich ruhiges Jahr bewaffneten und bewaffnenden Friedens , eines Zustaudes , der allmählig sich zum normalen zu gestalten seheint. Ein irgend plausibler Grund zur .^torung

241 des europäischen Friedens war im Jahr 1^68 nicht vorhanden. Unter diesen Umständen konnen auch die Verhandlungen unseres politischen Departements in diesem Jahre kein besonders spannendes Jnteresse ^er^ weken. Wir dürfen jedoch nicht unterlassen, mit Befriedigung auf d^e Erfolge hinzuweisen, welche dieses Departement zu verzeichnen hat.

Die Abhaltung einer zweiten europäischen Konferenz behuss Erweiteruug der Genferkonvention auf Schweizerbodeu und unter schweizerischem Vorsiz, und die Etablirung des internationalen Telegrapheubüreaus aus unserm Gebiete sind eben so viele Beweise der wachsenden Anerkennung, .welche die Eidgenossenschaft in der europäischen Staatenfamilie geniesst. Die zahlreich abgeschlossenen Staatsverträge mit auswärtigen Staaten , von denen der Bericht des Departements Meldung thut, haben meistens schon die Sanktion der Buudsversammlung erhalten , wesshalb wir uns an diesem Orte alles Eiutreteus aus dieselben entheben können.

Wir vermissen im Berichte des Bundesrathes jede Erwähnung der Sapo.^rfrage. . Die Bundesversammlung hat^ zur ^eit ausdrüklich beschlossen, dass diese Frage nich.t stillschweigend ans Abschied und Traktanden fallen solle ; seit ^wei Jahren aber hat der Bundesrath in seinen Geschästsberichten von dem Stande derselben keine Erwähnnng mehr gethan.

Unter den Veränderungen im diplomatischen und Kosulatspersonal, von

denen der Geschäftsbericht Meldung thut, fallen in die Kategorie poli-

tischer Stellen die Ernennung eines neuen eidgenossischeu Ministers ^in Deutschland anstatt des demmissiouirenden Herrn Landammann H e e r ,

die gleichzeitige Besörderung des Hrn. von Tschudi vom Geschäftsträger zum Minister am osterrei^hisehen Hose, uud die Verleihung des Eharakters eines politischen Agenten an Hrn. Generalkonsul. H il^ in Washington. Wir haben über diese speziellen Vorkommenheiten keine Bemerkung zu machen , finden uns aber an dieselben anknüpfend zu einem allgemeinen Antrag veranlagt.

Es ist wohl unleugbar , dass die dermaligen Verhältnisse unserer

Vertretung im Auslande mit den diesssälligen Vorschriften der Bundes-

verfassnug schwer vereinbar sind.

Die Buudesverfassuug behält die Wahl der eidgenossischen Repräsentanten der Bundesversammlung vor, und es dürste desshalb der Eharalter eines Vertreters der Eidgenossenschast auch nur einem von der Bundesversammlung Gewählten zukommeu. Unser sämmtliches diplomatisches Personal im Auslande ist aber nur gelegentlich vom Bundesrath bestellt , ohne Amtsdauer , ohne geuauere Regulirung seiner Stellung uud Verantwortlichkeit gegenüber dem Vaterlande. Da uuser diplomatisches Korps nichts desto minder im Verlaus der Zeit einen .Charakter von Permanenz angenommen hat, und die ^eiguug vorhanden zu sein scheint , demselben einen immer weitern Umfang zu geben, so halten wir dafür, es dürste au der Zeit seiu, diesen Zweig unserer ösfentlichen Verhältuisse aus dem Wege der Gesez-

242 gebung zu organisiren und zu reguliren ; namentlich dürste die Frage in

Erwägung fallen , ob nicht diese Stellen ebenso wie alle politischen

Stellen in der Eidgenossenschaft einer periodischen Wiederwahl unterTorfen werden sollen. Wir stellen daher folgenden Autrag : .,Der Bundesrath wird eingeladen, einen Gesezvorschlag be-

,,tresfend die Vertretung der Schweiz im Ausland bezüglich der

,,Wahl, Amtsdauer, Eharakterisirung der einzelnen Vertreter und ^anderer einschlägigen Verhältnisse vorzulegen.^ Die Kommission hat schliesslich auch der Kanzlei des politischen Departements . deren neue Bestellung im Bericht erwähnt wird ,. ihre Aufmerksamkeit zugewendet und sieh überzeugt, dass die Besezuug der Stelle eiues Departementssekretärs immerhin der hochst kompl^iri.en provisorischen Versehung des Sekretariats , welche bis gegen das Ende des Berichtsjahres stattfand, vorzuziehen ist. Laut einer in sehr ausführlichem Vortrag des frühern Departementschess motivirten Regnlirnng bezahlte nämlich das politische Departement aus seinem Ka.^leikredit der Bundeskanzlei eineu Kanzlisten , dagegen überliess die Bnndeskanzlei dem Departement einen ohnehin sehr beschäftigten Sekretär , welcher dann neben seinen ordentlichen Arbeiten noch die Kan^leigeschäste des .politischen Departements zu besorgen hatte.

Nachdem das Konsülats- und Auswauderungsweseu dem politischen Departement zuge-

theilt ist, haben sich die Geschäfte des Sekretariats in dem Masse ver-

mehrt, dass die provisorische Einrichtung uicht mehr genügen konnte, und gegründete Hoffnung vorhanden ist, einem Sekretär ständige Beschäftigung anweisen zu tonnen.

1l. ^eschaft^rei^ de^ Departement^ de^ ^nnern.

Der Geschäftsbereich dieses Departements ist in steter Ausdehnung begriffen, weil jede neue .^hätigkeit des Buudes, die nicht speziell mit einer andern Deparlementsverwaltung ^usammeuhängt, in dieses Departemenl. verwiesen wird. Der zu Anfang der .Organisation des neuen

Bundes für das Departement aufgestellte Ges.hästsrahmen füllte si^.h im

Verlause der Jahre immer mehr aus, z. B. durch Gründung der pol^ technischen Schnle, die Regulirung des Mass- und Gewichtswesens, die Einführnng eines ständigen statistischen Büreans, und wurde wesentlich

243 erweitert durch die im Jahre 1860 erfolgte Zutheilung des Bau- und Eisenbahnwesens an dieses Departement , so wie durch Hereiuziehung von Unterstü^ungen für Vereins^weke der verschiedensten Art iu den Bereich der Bundesthätigkeit. Von einem bescheidenen Büdgetansaz von kaum Fr. 10,000 zu Anfang des neuen Bundes sind im Berichtsjahre die Ausgaben des Departements ^aus die Summe von mehr als ^ Millionen Franken gestiegen. Bemerkungen oder Anregungen von diesem allgemeinen .

Standpunkte aus haben ^wir übrigens keine zu machen und gehen ohne Weiteres zu den speziellen Geschästsabtheilungen über.

K a n z l e i . Wir konnten uns vergewissern , dass die Kanzlei des Departements und die Bundeskanzlei stetsfort vollkommen ordnungsge.nass gehalten sind. gleiches gilt von der Herausgabe des Bundesblattes und der Gesezsammluug.

Ueber die Veröffentlichung der P r o t o k o l l e der b e i d e n g e s e z e S e n d e n R ä t h e haben wir ^nichts zu bemerken, ungeachtet

des Juteresses, welches wir für die Anssührung dieser niizliehen Mass-

regel hegen. Die Angelegenheit ist noch hängend, indem Sie den für einen ersten Versuch erforderlichen^ Kredit verweigert , andererseits . aber den Bundesrath eingeladen haben, eine besondere Botsehast über das Materielle der ^ra^e vorzulegen.

A r c h i v , B i b l i o t h e k , M ü n z s a m m l u n g . DasArchiv fanden wir in trefflicher Leitung erhalten. Es herrscht darin eine vollkommene ^rduuug, welche es moglich macht, Akteustüke aller Art sofort aufzufinden. Es wird hiebei die Methode befolgt, welche Sie schon mehrmals gutgeheißen haben. Alle Akteustüke jüngern Datums werden ohne Ausnahme mehrere Jahre lang im Archiv ausbewahrt, später aber diejenigen von bloss vorübergehendem Jnteresse ausgeschieden und in den endgültigen Repertoires weggelassen. Das Departement beschäftigt sich mit der ^rage,. was für eiue ^ahl ^.^ Jahren für diefe Klaffifikation au.. zwekmässigsten anzunehmen sein werde.

Die Kommission verfolgte mit Juteresse die Fortschritte iu der ^erofseutlichung der A b s eh i e d e der Tagsa^u..g , so wie diejenigen der

B i b l i o t h e k uud der M u n z s a m m l u n g.

M assu n d G e w i ch t. Die Verwaltung des Zweiges betresfeud . Mass und Gewicht beschäftigte sich hauptsächlich mit Anbahnung der unterm 4. Juli 1.^8 beschlossenen fakultativen Einführung des Meter^ s^stems. Es werden diesssalls uoch einige Rül^stände bemerkbar gemacht, theils iu der Verfertigung der Muster durch die konzessiouirten Häuser, theils iu den Bestellungen der Kantonsregieruugen. Wir hoffen, dass diese wichtige Massregel im Jahre 1869 zur Durchführung gelangen werde.

244 . . G e s u n d h e i t s w e s e n . Ju ^Be^ng auf das Gesundheitswesen haben wir dem bundesrathlichen Berichte nichts beizufügen. Das Kon^ kordat über Einführung einer gemeinsamen Bharmakopoe hängt ^uicht mehr von den Räthen ab und hat wenig Aussieht, zu Staude zu kommen.

Das Konkordat über Ankündigung und Verkauf von Geheimmitleln wnrde ^fallen gelassen.

Massnahmeu betresseud die Eholera und die ^Rinderpest brauchten gleicherweise keine angewendet zu werden.

Was ^us die Lungenseuehe Bezug hat, ist noch Gegenstand des Studiums.

J n t e r k a n t o n a l e .. G r e n z .. u n d G e b i e t s v e r h ä l t n i s s e. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Appenzell datirt noch aus den Zeiten der alten Tagsa^ung und s.hleppt sieh unter dem neuen Bunde seit zwanzig Jahren endlos hin. Wenn süx die dabei betheiligten Jnteressen die ^rage vielleicht auch nicht eine brennende sein mag, so gebietet doch der geschäftliche Anstand, ^ass dieselbe bald einmal aus den Traktanden falle.

B u n d e s b e i t r ä g e . ^eit einigen Jahren sind die Bundesbeitrage für Arbeitender schweizerischen Vereine im Jn lande allmählig angewachsen, so dass ste heute eine ziemlich bedeutende Summe xepr.äsentiren. Sache der Büdgetkommission , nicht unserer Commission ist es, die Frage ^u begutachten, welche von diesen Beiträgen festzuhalten seien, unsere Hauptaufgabe geht nur dahin, zu prüfen, ob die bewilligten Beiträge wirklieh ^.. dem Zweke verwendet wurden, sür den sie bestimmt waren. Wir haben uns überzeugt, dass eine ordnungsgemäß Verwendnng stattfand , es hat uns aber diese eiulassliche Prüfung ^u einigen Bemerkungen geführt, welche .vir glauben, den ges^gebeu^eu Räthen unterbreiten zu dürfen, oh..e über die Schranken unseres Auftrags hinauszugehen.

Die eidgeuossisehen Räthe haben bereits mit Reeht gesunden, es seien Beiträge zu vermeiden,^ welche lediglich bezweken, den innern Ga^g eines Vereins dadurch zu erleichtern , dass den Mitgliedern die Herabseznng ihrer Beiträge ermöglicht wird , und es sollen vielmehr solche Beiträge durchwegs direkt ein sür den ^esammtbund nüzliehes Werk zu n.. Gegen^ stand haben. Dieser Grundsaz ^wnrde ini Budget von 1^8 ini Allgemeiueu durchgeführt, und wir erlauben uns denn aueh nicht, die Ver-

weudung der bewilligten Beiträge zu kritisireu.

Unter den bedeutenden Arbeiten, welche in Fo^e dieser Beiträge unternommen und fortgese^ wurden, empfehlen wir ^er ^e^.htung und Sympathie der Räthe diejenigen betreffend die g e o l o g i s eh e ^.ar t e der S c h w e i g . Diese durch eine Spe^ialkommission der schweizerischen naturwissenschaftlichen Gesellsehaft geleiteten Arbeiten haben bereits sehr wichtige Ergebnisse geliesert. Die Berichte mehrerer gelehrten Gesellschasten, Artikel in Zeitschriften aus der Feder hervorragender Männer,

245 und die Begleichung der schweizerischen Karten mit denjenigen der andern .Länder haben seit Langem dargethan , dass wir hierin einen sehr ehrenvollen Rang einnehmen und dass wir in unserer schonen Karte, wenn sie einmal vollendet ist, ein Denkmal besten werden, welches dem Besten in diesem Fache au die .Seite gesezt werden kann. Dieses Ergebniss wird mit unglaublich geringen ..Geldmitteln erzielt werden. Die Arbeit der Kommission ist ganz unentgeltlich. die Geologen, welche die Einzelheiten des Terrains aufnehmen, werden so zu sagen nur für ihre unerlasslichen Auslagen entschädigt. Die Sache verhält sich mithiu ganz anders als in einigen grosseu Staaten, wo solche Ergebnisse nur mittelst bedeutender Gehalte und enormer Kosten erzielt werden konnen.

Als eine wichtige Arbeit betrachten wir auch diejenige der g e o d ä t i sche K o m m i s s i o n , welche mit der Gradmessung beauftragt ist. Wir brauchen nicht daran zu erinnern, wie ehrenvoll für die Schweiz

der Umstand ist, dass sie durch Einverständnis, der Mächte zum Mittelpunkte der diessfälligen Arbeiten bezeichnet und dass deren Leitung hauptsächlich einer schweizerischen Kommission anvertraut wurde. Die Triangulation ist beendigt. die astronomischen Arbeiten, sowie das Nivellement der Schwei^ werden in wenigen Jahren vollendet sein.

Ans die gleiche Linie sezen wir die Arbeiten der m e t e o r o l o g i sche u K o m m i s s i o n , welche nun iu regelmässigem Gange sind, daher wir diesssalls einfach auf die frühern Geschäftsberichte verweisen konnen.

Die nämliche Abtheilung des bundesräthlichen Berichts enthalt einige nähere Angaben über ^wei andere Bnnkte von Wichtigkeit, welche indess uicht von der Art sind , dass sie von uns eine neue B.rüsuug er^ heischen würden. Der eine betrisst die Einsührung eines l a n d w ir t h s ch a s t l i ch e u .L e .^ .. st u h l ....... am eidg. B o l ^ t echn i k u m. Der Bundesversammlung wurde eiue da^erige Betition des schweizerischen landwirtschaftlichen Vereins eingereicht, und es hat das Departement des Jnnern Aktenmaterial gesammelt sür den Zeitpunkt der durch versehiedene Umstände verzögerten Behandlung dieser Frage von Seite^ der Bundesversammlung.

Der andere Bunkt betrifft die H e b u n g d e r B f e r d e z u c h t .

Der bundesräthliche Bericht gibt einen Ueberblik der Massnahmen, welche man getroffen hat , um aus dem Stadium der Beratungen herauszutreten auf den Weg des Handelns. Sie finden in diesem Berichte alle Details betreffend den Ankauf der Bferde , ihren Unterhalt, Transport, den Kostenbetrag und die Vertheilung derselben auf die betheiligteu Kantone. Die Zwekmässigkeit einer solcheu Massregel kann erst uach eiuiger Zeit gewürdigt werden , und man wird noch manches Jahr ^..warten müssen, bevor man weiss, ob die Hoffnungen, welche die

246 Räthe. bei Votirung der betreffenden Auslage hegten , sich mehr oder weniger verwirkliehen werden.

Das Ende des Jahres 1868 machte sich bemerkbar durch schrekliche Verheerungen, verursacht durch das Austreten der Flüsse hauptsächlich in den Kantonen Graubündeu, St. Gallen, Uri, Tessin und Wallis. Der Bundesrath zeigte sich auf der Hohe der ihm zufallenden Aufgabe ; er veranstaltete sofort Konferenzen und ernannte Kommissionen zur .^orkehrung des Dringendsten. Es ist wohl nicht nothig, Jhnen d.efe dem Gedächtnisse noch so frischen Kalamitäten wieder vorzuführen , zumal der Bericht von 1868 nur den Anfang der Arbeiten der betreffenden Kommisiionen berührt und die Gesam.ntheit dieser Angelegenheit erst nach dem Bericht von 1869 zu würdigen sein wird. Wir beschränken uns also auf die Hinweisung, dass wenn das Unglük gross war, seiner Grosse auch die Sympathie und Brüderlichkeit entsprach , welche sich allseitig

zeigte. Jnmitten dieses Landesunglüks gereicht es der Schweiz zu uicht

geringem Trosle, dass sie ihre Kinder durch Grossherzigkeit vereinigt sah.

Es betheiligten sich hieran nicht uur die Schweizer in allen Kantonen, sondern anch diejenigen im Auslande, deren Gaben von fernher noch immer zufliessen. Wir erfreuten uns auch der Sympathie unserer ..Nachbarn und der sremden Rationen, so dass die Hilfsbeiträge auf eine, alle .^osfnungen übersteigende und bis anhin beispiellose Hohe anstiegen.

B o l ^ t echu i s eh e S ch u l e. Die polytechnische Schule war auch leztes Jahr stark , wir könnten selbst sagen , ein wenig zu stark besucht ; denn die Gesammtzahl von 762 Zoglingen oder von .^89 regelmassigen Schülern ist sehr nahe ^daran , die Schranken zu überschreiten, welche im Jnteresse des Gebrauchs der Laboratorien,. der Ateliers und der Zeiehnungssäle einzuhalten ist. Wir wissen wohl, dass man sähige Zoglinge ^ nicht abweisen kann, müssen aber sort und fort bei den .^chull.ehorden darauf dringen, dass s^ durch eine gehorig^ Strenge iu den Aufnahmeprüfungen von vornherein die schwächern Zoglinge fernhalten.

Uebrigens geht ^er Bericht über diesen Bnnkt mit uns einig. Andererseits ist anzuerkennen , dass in dieser Zustromung ein Beweis der Achtung liegt, welche unsere polytechnische Sehule im Auslande eiuflosst, und wir freuen uns, mit dem Berichte koustatiren zu konuen , dass alle Kantone. der Schweiz in dieser Anstalt vertraten sind. Die Kommission hosft , es werden die nicht deutschen Zoglinge au Zahl immer mehr zunehmen und in sprachlicher Beziehung in der Schulorganisatiou diejenigen Erleichterungen finden, welche die Gesezgeber bei Erlassung ^es Gesezes im Auge hatten.

Diese beständige und steigende Frequenz veranlasst uus zu einigen Worten über einen Buukt , den wir oben nur knrz berührteu , nämlich die Einsührung neuer Unterrichtszweige , wie die Laudwirthsehaft oder gewisse Theile der Kriegskunst. ^hne uns unbedingt gegen dieselben

247 aussprechen zu wollen, besonders wanden erstern Zweig betrifft, müssen wir doch die Aufmerksamkeit der Räthe darauf hinlenken, dass diese Reueinführung ei.ne weitere Snelle eines bedeutenden Anwachses der Schülerzahl bilden wird. Wir erbliken hier aber noch eine andere Gefahr. Heute ist die Schule gan^ basirt auf tiefere Studien und insbesondere aus eine bedeutende Bflege der Mathematik, welche dem praktischen Unterricht vorausgeht und denselben fruchtbringend und gründlich macht. Die gegenwärtigen Schulen bedürfen dieser wissenschaftlichen Grundlage und werden dieselben sieh nicht verkümmern lassen. Sind wir ^.un aber sicher , dass die^ Sache immer so bleiben wird , wenn einmal neue Zweige , welche in dieser Beziehung leichter zufrieden zu stellen sind und zu Karrieren führen, wo man jener Grundlage minder bedarf, eine Anzahl auderartiger Zoglinge herbeigezogen haben werden^ Wird dadurch der Unterricht nicht ein wenig von ^seiner Hohe herabsinken ^

Wäre es in gewissen Fällen nicht besser, sich mit Spezialschulen zu behelfen ^ Was die ..Disziplin der Schule betrifft, so haben wir mit Ver-

gnügeu vernommen , dass dieselbe in ein festes und geregeltes Geleise zurückkehrt und dass insbesondere der bedauerliche Duellunfug sast ganz verschwunden ist, angesichts der Kundgebung der osfentlichen Meinung^und der weisen Festigkeit der Behordeu. Zur volligen Ausrottuug dieser schlimmen Spur wäre es noch wünschenswert^, dass die züre.herissen Behorden, und zwar Eivil- wie Schulbehorden, sich herbeiliefen, den nämlichen Zwel. thätig zu verfolgen, und zwar innerhalb der Schranken ihres Wirkungskreises und so weit es sieh uni die Beziehungen der Zoglinge der .^ochschnle zu denjenigen der polytechnischen Schule haudelt.

Die Unterhaltung der Sammlungen veranlasst häufig etwelche BudgetDiskussionen, in ^olge der Ausnahmestellung , welche das Gesez diesen Sammlungen angewiesen hat. Ein .^eil derselben kommt direkte der Schule zu ..uze und aus diese bezieht si.h unsere Bemerkung nicht. Dagegen gibt es andere, wie die naturgeschichtliche Sammlung, deren Bslege für das Polytechnikum uur ein untergeordnetes Jnteresse bietet. Seinerzeit zur Universität gehörend , wurden sie in die polytechnische Schule herübergenommen nur in Folge der Uebereinkunst , welche derselbe den gesammteu Unterrieht der philosophischen Faknltät zuwies , den die Universität benuzt , ohne sie direkte zu .leiten. Unter solchen Umständen ist ^u besürchten , es konnten die Beiträge an diese Sammlungen etwas stationär bleiben. Wir empfehlen den Rätheu und den Schulbehorden, nicht ausser Auge zu lassen, dass diese Sammlungen dermalen den Antheil repräsentireu , den der Bund au der materiellen Entwikluug nimmt, welche die Wissenschast erheischt ; dass diese Sammlungen Alles in sich aufnehmen sollen, was die Raturges.hichte der Schweiz angeht, dass sie eine dringend notwendige Bundesanstalt geworden sind und dass ihre

248 Pflege demjenigen entsprechen soll, .was gegenwärtig für. die intellektuelle

Entwil.lung gethan wird.

Die Aenderungen im Personal gehoreu immer zu den wichtigen Vorkommenheiteu in dex Verwaltung. Wir haben dieses Jahr den Verlust dreier ausgezeichneter Männer zu bedauern, uämlich des verstorbenen Hrn.

Professor Schroter und der nach Berlin und Würzburg berusenen Herren Professoren Ehristossel und Pr.^m. Die Entwikluug von Rorddeutschland ist ein neues Elemeut, welches für uns die Schwierigkeit erhöht, einzelne Männer zn fessein, deren Nationalität sie heimrust. Dagegen konneu wir uns lebhaft darüber sreuen, dass wir die .^.erreu Prosessoreu Zeuuer un..^ Eulmann der Anstalt z^. erhalten vermochten, sür welche sie so ansuehmend uüzlich sind. Wir hoffen, dass diese ausgezeichneten Männer anch ferner in ihrer Zuneigung zu unsern Anstalten und in der Erkenntlichkeit Aller, der Behörden wie der Schüler, eine Aufmunterung finden werden , uns nicht zn perlassen.

Der Rüktril.t des Hrn. Professor Elausius und die A^uisitiou des Hrn. ^Professor Kundt ermoglichten es, den . Unterricht ^der Physik z...

regeln und eine bestimmtere Ausscheidung der allgemeinen Kurse und der verschiedenen Unterrichtsstunden der ^technischen Phi.fi.. vorzunehmen.

Statistisches .B ü re au. Die Ergebnisse dieses Jnftitni.es und die Art und Weise seines Betriebes sind nicht ganz besriedigend. Wir legen ^ies weniger den leitenden Personen zu^ Last, als der immer noch unscharfen Abgrenzung der Stellung und Ausgabe der Anstalt, besonders in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Verwaltungen und der kantonalen Statistik. Man mnss sich endlich einmal klar machen , ob dem ...idgeuossischen statistischen Büreau die Ausgabe einer a l l g e m e i n e n statist i s eh e n B e a r b e i t u n g d e r S ch w e i z zugewiesen werden soll, gleich wie dies bei ähnlichen Anstalten in auswärtigen ^taateu der ^all ist, oder ob dasselbe nur die mit dem Bundesweite und der Bundesverwaltuug direkt und indirekt zusammenhängenden Gebiete zu verarbeiten hat.

Welche Bahn wirklich zu betreten sei , wollen wir hier nicht erortern , sondern nur aus die daran sich knüpfenden Konsequenzen ansmerl^sam machen. Wird dem Büreau eine allgemeine ^tatistit anfgetragen , so müssen ihn. zu ^ deren Bearbeitung notwendigerweise die erforderlichen .Organe in den Kantonen an die Hand gegeben werden, die ..zur Lieferung des ^Materials ^wirklich verpflichtet sind. Geschieht diess uicht , so treten Erscheinungen ein, wie wir sie im diesjährigen

Geschäftsberichte lesen, wie : ,,die S t a t i st i k der V i e h b e s i z e r ,,(vom Jahre 1866 her) konnte nicht vollendet werden, weil --- der ,,.^anton Sehaffhausen das Material noch nicht geliefert hat.^ .^der : ,,die Zusammenstellung der in der Schweiz im Jahre 1867 ftattgesun,.deneu Trauungen, Geburten und ^terbefälle konnte noch nicht gemacht ..werden, weil --- --- das Material sehr laugsam eiugegangen und noch

249 ..,in den ersten Monaten dieses Jahres (1869) mehrere Kantone im ,,Rükstande waren.^ Jn wie weit die Kantone verpflichtet werden Tonnen , die betreffenden Organe zu stellen , resp. das Material zu liesern, soll hier auch nicht erörtert werden. Es wird vielleicht zu unterscheiden sein zwischen statistischen Aufgabeu , die zum Vereich der Bun-

desthätigkeit gehören , wie Volkszählungen , die Ausnahmen sür die ^Militärorganisation und die Durchführung der Wehrpflicht u. dgl., und solchen, bei welchen dies nicht der Fall ist, wo vielleicht der Weg einiger Arbeitseutschadi^ung. betreten werden muss.

Wird dem statistischen Büreau dagegen bloss die engere Aufgabe einer Bu.....esstalistik zugewiesen, so vereinfacht sich seine Thätigkeit sehr, und kouneu die betresfeuden Gebiete leichter uud rascher bewältigt .verdeu . uur wird in diesem Falle die Schweiz in der Vflege der Statistik verglei..hnngsweise mit andern Staaten sehr zurü^steheu.

Wenn die Aufgabe .des Jnstitntes nach diesem oder jenem Systeme klar definixt. wird, so ^werden Verzögerungen^ in den Abschlüssen auch nicht mehr in dem Masse eintreten , wie dies z. B. mit der VolksZahlung von 1860 der Fall ist, welche bezüglich ans die Berussarten erst im Jahre 1869 vollendet worden und jezt noch nicht im Druke erschienen ist.

.

^ Wir stellen im Sinne obiger Erörterungen den Antrag : ,,Der . B u n d e s r a t h s e i e i n z u l a d e n , B e r i c h t und ..A u t r a g v o r z u l e g e n ü b e r e i n e k l a r e r e B e z e i eh-

.. n u n g u n d A b g r e n z u n g d^er A u s g a b e des e i d g e -

,,n o s s i s eh e u s t a t i s t i s c h e n Büreaus.^ B a u w e s e u.

Jm ^trasseu- .und Brül^enbau-, wie bei dem

Wasserbauwesen kommt die Buudesthätigl^it lediglich als aufsichtsührende

vor, zunächst gestüzt aus die Unterstützungen, welche der Bund den einzelnen Unternehmungen krast Art. 21 der Bundesverfassung zukommen lässt ; dann aber auch gestüzt auf Art. 35 , welcher die Kantone zur gehörigen Justandhaltung der Boststrassen verpflichtet.

^ie Berichte über den Unterhalt ^ der Alpenstrasseu , welche der Bund mit bedeutenden Beiträgen uui.erstü^te , lauten gauz schlecht be^üglich auf die ^urkastrasse, Walliserseit... Wir nehmen von der Er^ klärnug des Bundesrathes Akt , dass er dafür sorgen werde , diesem

Missstande abzuhelfen, uud sprechen gleichzeitig die Erwartung ans, dass

nöthigensalt.... uud ohne zu lauge Zogeruug von dem Rechte des Art. 35 der Bundesverfassung Gebrauch gemacht werde.

Die Frage der Erstellung eines fahrbaren Seedammes von Rappersehw.^l naeh ^urden dürfte, wenn ein ^betheiligter Kanton daraus dringt und die eidgenössische Boftverwaltuug dafür eiu ernstliches Be-

dürfuiss findet, nach gleichem Gesichtspunkte behandelt werden.

250 Die Wasserbauten am Rheine und der Rhone nehmen ihren befriedigenden Verlauf, und es ist namentlich erfreulich, dass anlässlich der vorjährigen Wassergrössen bei beiden Unternehmungen die Ren.bauteu sich bewährt haben. Die Rechnuugsführnug und genaue Kontrolle seitens des Bundes gibt bis jezt die vollste .gewähr , dass die Ausführung beider Werke im Verhältnisse der .Auszahlung der Buudesuuterstüznng stattfindet.

Jm Hochbauwesen ist in mehreren Departement^. der Bund direkt betheiligt ; so im Militärdepartemente bei den ausgedehnten Bauten in Thun und den Zeughäusern auf verschiedenen andern Vläzen ; im Finanzdepartemeute bei den Bulvermühlen und Bulvermagazinen , der Hülseusabrike in Koniz, und im Zolldepartemente bei den verschiedenen Zollhäusern. Frühern Voftniaten gemäss werden nun die eigentlichen Reubanten in allen diesen Departements. durch das Departement des Jnnern ausgeführt ; der Unterhalt der Bauten jedoch bleibt im Bereich des betreffenden Departements.

Legeres seheint, so weit es sich nicht um Hauptreparatureu handelt , gerechtfertigt ; nur sollten in einzelnen Begehungen die Kompetenzen genauer regulirt werden , wie namentlich aus dem Vlaze Thuu , wo in der Anordnung von Reparationen und Aenderungen bald der Kriegskommifsär^ bald ein Schnlkommandaut, bald ein Ehes der Werkstätte, bald der Zeughausverwalter u. s. w.

kommandirt.

W a s s e r s t a u e s - und A b sl ussv e r h a l t n i s s e d e s V i e r w a l d f t ä t t e r s e e s . Wir haben hier nur die allgemeine Bemerkung zn machen , dass gegen Verdauungen von Seeausflüssen , so weit der Bund zu iutervenireu in der .^age ist , man sehr strenge sein soll. Bei allen grosseren Seen der Schweig find in früheren Zeiten die Ausflüsse verbaut worden und die dessallsigen fehler zum Theil gar nicht wieder gut zu machen. Wenn ein Ausflussprosil dnreh Verbanungeu in der Breite verengert wird , so ist absolut daraus zu halten , dass was an der Breite verloren geht, an der Tiese und der sebuellern .... trom u ng wieder gewonnen werde. Allgemeine Aussprüehe vou Jngeuieuren, dass Verbauungen am Seeausflusse von ..keinem bemerkbaren^ Einflufse seien, können uicht beruhigen, weil, was beim ersten Male uoch keinen ,,bemerkbaren^ Einfluss äussert, doch beim zweiten oder dritten Male zu erfolgeu

pflegt.

V e r b a u u n g e u v o n W i l d l.. ä eh e n u n d A u f f o r st u u g i h r e r .^ u e .l l e n g e b i e t e .^ Um unser Vaterland iu seiner politischen Existenz zu schüfen , verwenden wir jährlich viele Millionen an Geld und viele Hunderttausende von militärischen Arbeitstagen. Zur Abwehr des grossten Feindes gegen unfern physischen Bestand im Jnnern, die Verheerungen durch Hochgebirgsflüsse , haben ..^ir es dagegen bis je^t noch nicht einmal zur Bnu^eskompete.^ gebracht. Kleine An-

251 sänge ^ da^u wurden zwar niedergelegt in die Bundesbeschlüsse sür die Unterstützungen der Rhein - und Rhonekorrektion ; anch an die aus Anlass der Wasserverheerungen im Kanton Tessin von 1834 an diesen Kanton ausgerichteten nicht unbedeutenden Liebesgaben wurden Be-

dingungen gekuüpst, die aber bis jezt der Hauptsache nach nicht voll-

zogen wurden. Das bekannte von Bundeswegen veranstaltete Gutachten über die Hoehgebirgswaldungen hatte bis jezt keinen andern Erfolg, als den sehr lobenswerthen Versuch des schweizerischen ^orstvereins, mit Hülfe des Bundes einzelne Ausführungen von Verbauungen und Auf..

forstungen zu machen ; aber die dessallsige .Bestrebung scheint den anfänglichen Aufschwung nicht mehr zu besten ; die ausgeführten oder in Aussührnng begriffenen Werke werden nicht einmal mehr regelmässig inspizirt ; von neuem belangreichen Weitergehen ist wenig ^u bemerken.

Es ist dies Alles auch sehr natürlich. Ein freiwilliger Verein, dessen Mitglieder alle mit amtliehen und... Fachbeschäftigungen bereits vollauf

beladen find , kann nicht zugleich der direkte .Leiter und Forderer einer unserer grossten vaterländischen Aufgaben fein. Der schweizerische ^orftverein kann mit Rath , Anregung und Begutachtung sehr hülfreich wirken , aber die eigentliche Jnitiative zu einem erfolgreichen Vorschreiten der ^rage kann ihm nicht zngemuthet werden.

Wir stellen desshalb den Autrag : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , der ^rage, wie durch ,,eine bessere ^orst- und ^lussbaupolizei in den Hochgebirgen den .^rossen Wasserverheerungen begegnet oder dieselben gemildert ..werden konnten, seine ernste Aufmerksamkeit zuzuwendend E i s e n b a h n e n . Die Verhältnisse des Bundes zu den Eisenbahnen, so gering in der bestehenden Gesetzgebung sie angelegt sind, sehlagen in den Bereich mehrerer Departement ein. Vor Allem in das D e p a r t e m e n t des J n n e r n , welches bei Ertheilung der Konzessionen für die Wahrung der Rechte des Bundes zu sorgen und nachher für Jnnehaltnng der Konzessionsbedingungen seitens des Konzessionärs . so weit dies nicht speziell in den Bereich eines andern Departements fällt, zu wachen hat. Wir heben besonders folgeude Vnukte hervor : Rach Art.

14 des Eisenbahnwesens sind jeweilen im einzelnen

^alle theils die Zeitfristen, theils die Bedingungen sestzusezen , nach

welchen der Bund die Eisenbahn ^urükkauseu kann. Bei allen bis jezt ertheilten Konzessionen siud die Rükkaufsbe.dinguugeu, .^ie die srühern, in ^orm und Jnhalt übereinstimmeud festgestellt worden. Bei der bevorstehenden Kon^edirung sehr wichtiger Bahnen , die gleichsam die ^tamm- oder Schlusslinien des schweizerischen Re^es bilden werden, ist die ^rage sehr zn . erwägen , ob im Gesammtinteresse nicht von den

bisher üblichen Fristen und Bedingungen des Rükkaufes abzuweichen

252 sei ,

wozu der zitirte Artikel des bestehenden Eisenbahngesezes

Freiheit gibt.

voll.^

Raeh Art. 8 des gleichen gesezes sind ,,die übrigen Beziehungen "der .Eiseubahnunternehmnngen ^u der eidg. Vostverwaltuug^ jeweilen im einzelnen Falle bei Anlass der Genehmigung der Konzessionen zu ordnen. Ju den bisher ertheilteu Konzessionen wurden diese ^übrigen Beziehungen^ lediglieh in einer zu bezahlenden jährlichen Konzessionsgebühr gesunden und von andern wichtigen Fragen gänzlich Umgang genommen. . Es ist aber namentlich bei bevorstehenden AlpenbahnkonZessionen sehr wichtig, ^u untersuchen, ob sür diese mehr internationalen Bahnen die Beziehungen znr Bostverwaltung besonders in der Weise nicht näher zu bestimmen seien, dass ähnlich wie in auswärtigen Staaten, der Bnnd täglich sür einen oder mehrere Züge speziell die Fahrzeiten bestimmen kann , um ans diese Weise eine Grundlage sür alle übrigen Bahnanschlüsse nnd einen einheitliehen Fahrteuplan zu gewinnen. Auch hiezu berechtigt der zitirte Gesezesartikel vollständig.

Rach Art. 11 des nämlichen Gesezes ist jeweilen im einzelnen Falle ein genügender , vom Bunde zu genehmigender Finan^Au.^.weis über die Mittel znr Aussührnng der Bahnunternehmung ^u leisten.

Jm Allgemeinen wurde bis je^t diese Vorschrift mit wenig ...Strenge gehandhabt.

Reuliche Erscheinungen weisen es jedoch als dringend nach, mit der Handhabung dieser Vorschrift es ernster zu nehmen, damit der Eisenbahn- und Flnanzkxedit der Schweiz im Auslande nicht noch mehr gefährdet werde.

Laut allen bis jezt ertheilten Konzessionen bildete einerseits das Anlagekapital, anderntheils der Reinertrag der Bahn die Grundlagen für die Feststellung des Rükkausspreises. Es involvirt dies das Reehl.

des Bundes , von den Bahnunternehmungen einen genauen Ausweis über die Anlagekosten der Bahn mit ihren Zugehorden zu verlangen, so wie über den wirklichen bauliehen Bestand der Bahn. Es ist sehr zu wünschen, dass dieser Ausweis und endliche Abschluß der Baukosten für die, meistens seit vielen Jahren im Betrieb befindlichen Bahnen endlich eiumal an die Hand genommen und die Bahnverwaltungen dessalls zur Erfüllung ihrer ^flieht angehalten werden.

Bezüglich des Reinertrages der Bahnen hat . der Bund uicht nur wegen des Rükkaufsreehtes, sondern der jährlichen Vostl^onzessionsgebühr wegen, die sieh ebenfalls nach dem Reinertrage richtet, die Befuguiss, alljährlich eiugehende Rachweise zu verlangen ,
und es musste uns sehr besremdeu , dass laut deu Mittheilungen im Geschäftsberichte eiuzel.ne Bahnverwaltnngen sich geradezu weigerten, vom Bunde verlaugte stati- ^ stische Mittheiluugeu zu macheu , uoch mehr aber, dass der Bund desfalls seine Besugnisse nicht energischer zur Ausübung brachte.

253 Speziell iu den Bereich des B o s t d e p a r t e m e n t e s fällt die Aufsieht über die Fahrtenpläne und die rechtzeitige Bekanntmachung derselben, wie^ dies durch den Beschluß der Bundesversammlung vom 30. Juli

und demjenigen des Bundesraths vom 11. August 1858 indizirt ist.

Wir enthalten uns hier einer weitern Ausführung , weil die nähern Mittheilungen hierüber bei dem Bostdepartemente gemacht werden und dessalls auch eiu besonderes Bostulat beantragt wird.

Jn den Bereich des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s sällt besonders die im Art. 10 des Eisenbahnwesens vorgesehene Transportpflicht der Bahnen für Truppen und Kriegsmaterial, in denjenigen des F i n a n z d e p a r t e . ^ m e n t e s die Transportpflicht für V..lver. Beide Departement stellten sich bis jezt sür die Ordnung dieser Verhältnisse auf einen gan.^ falschen Standpunkt . sie lies.eu sich von den Bahnverwaltu..gen aus den Weg des K o n t r a k t e s drängen, wie gewohnliche Vrivatspeditenre , und infolge dessen zum ^lbschluss von ^Uebereinküuften^ bringen , die nichts weniger als finanziell günstig sür den Bund sind. Unserer Ansieht nach sind alle Vorbehalte des Bundes gegenüber den Eisenbahnen und insbesondere diejenigen für Militär- und Vnlvertransporte staatshoheitlicher und nicht privatrechtlicher Ratnr , und desshalb in ihrer Handhabung und Vollziehung nicht auf den ..^erlragsweg mit den Bahnverwaltungen zu verweisen, sondern nach Anhornng der Betheiligten und allerdings

unter billiger Berechtigung der Verhältnisse aus dem Wege staats-

hoheitlieher Beschlüsse und Verordnungen ^u erledigen. Rnr so wird es moglich, für die wohlbegründeten Rechtendes Bundes die nothige Stellung und Kraft sich zu erwerben.

.

Jm Sinne obiger Ausführungen beantragen wir folgendes Vostulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Kompetenzen und Be"fngnisse des Bundes im Eisenbahnwesen bei allen Departements ,,konse.^nent geltend zu machen und die einschlägigen bundesgesezBlichen Bestimmungen zu vollziehen.^

lll. ^eschaft^krei^ de^ Justiz- uud ^olizeidepartemeuts.

Der Bericht dieses Departements bietet über die Verwaltung aller demselben unterstellten Geschäftszweige ein anschauliches Bild. Aus der Masse der behandelten Gegenstände sind jeweilen einige Spezialfälle hervorgehoben und näher erläutert, welche die befolgten Grnndsäze, die Anwendung der einschlagenden Geseze u. s. w. besonders ins Licht

254 sezen. Die Kommission kann über die Geschäftsführung dieses Departements nur ihre Befriedigung aussprechen , und will auch nicht unterlassen, der vorzüglichen Orduung und Büuktlichkeit, welche sie auf dessen Kanzlei gesunden , Erwähnung ^u thun. Jm Einzelnen beschränkt sie sich aus wenige allgemeine Bemerkungen , zu welchen der Berieh.. Aulass bietet.

A.. Geseze, Konkordate, ...^erhaltniffe zu au.^warti^en Staaten.

Auf dem Gebiete der Gesezgebung und des Konkordatswesens fallen verschiedene Anregungen zu einheitlicherer Gestaltung des Rechts in den Bereich dieses Jahresberichtes, so die Petition des schweizerischen Juristenvereins für die Ermogliehnng der Centralisation einzelner Zweige des

Eipilrechts und Eivilprozesses durch partielle Bundesreviston , die Beti-

tion des Handwerks- und Gewerbsvereins von Glarus für einheitliche Regulirung verschiedener perkehrsreehtlicher Verhältnisse , die Vorarbeiten für ein gemeinsames schweizerisches Obligationenrecht, Betreibung^ und Konkursrecht, endlich die verschiedenen Verhandlungen, die über ein Konkordat, betreffend die ^eirathen vo^ Schweizern im Jn- und Auslande stattgefunden haben.

Zn abs.hliesslicher Behandlung ist keine dieser Materien gelaugt, dagegen sind überall die Studien und Vorarbeiten an die .^aud genommen , welche die sachgemässe Losung dieser Fragen erfordern. Bei den seither von verschiedenen Seiten in Anregung gebrachten Vorschlägen zu eingreifenden Veränderungen an der Buudesoersassuug scheiut uns nur zu billigen, dass der Bundesrath in Behandlung jener ^vereinzelten Bestrebungen alle .Gründlichkeit hat walten lassen und d^ie rechtlichen und materiellen Schwierigkeiten in der Rea.^ lis.rnng der angestrebten Verbesserungen geho.^ig abzuklären Sorge getragen hat.

Dass die Kantone Bedenken tragen, sich der ihnen verbliebenen Ges^gebungsbesugniss auf dem Wege der Konkordate zu entäussern , ist eben uieht aussagend ; überhaupt scheinen die Konkordate zu den allmählig veraltenden formen unseres ossentlichen Re..hts zu geboren. Leichter als ans dem Wege der Konkordate wird sich immerhin in Materien , die nicht in die Kompetenz der Bnndesgesezgebnng fallen , eine gewisse Einheit oder Gleu.hsormigkeit auf dem Wege identischer Gesezgebung erreichen lassen,^ wozu allerdings die Anregung vom Bundesrathe ausgehen muss, in ähnlicher Weise , wie es durch die lezten im Berichte angeführten

Schritte hinsichtlich des Ehekonkordates bereits gestehen ist. Eine andere Ansicht jedoch hält dafür, dass au.h auf diesem Wege dem Bedürfnis

einheitlicher Gesezgebung nicht abgeholfen werden könne, und dass eine Ausdehnung der Gese^ebungskompete..^ des Bundes mittelst Revision der Verfassung und die Benuzung dieser Kompeteuz durch die gese^-

255 gebende Buudesbehorde das einzige Mittel sei , dem voxhaudenen Be-

dü^uiss zu genügen.

bezüglich der Konventionen mit auswärtigen Staaten ist zu bemerken , dass die zur Zeit der Berichterstattung noch ausstehende Ratifikation der neuen Verträge mit Jtalien , betreffend Riederlassungs- und Konsulatsverhältnisse und Auslieferung von Verbrechern , nun seither eingetroffen ist.

Gegenüber Frankreich und Belgien dagegen ist die .^ache noch hängend. ....... ex Bundesrath hat gegenüber Frankreich alles gethan, was an ihm lag, um z.. einer Revision des Staatsvertxages von l 828 über Auslieferung von Verbrechern und über eivilrechtliehe Verhältnisse zu gelangen, und es ist Hofs..uug vorhandeu, dass diesen Sommer der Bundesversammlung die vereinbarteu Entwürfe vorgelegt werdeu konuen, wobei wir die Erwartung aussprengen . dass dabei in wirksamerer Weise als bisher, namentlich iu der Vollziehung, die Gleichstellung der Schweizer mit den ^rauzosen erreicht werde. Wie^uothwendig eine durchgreifende Regulir^.ug dieser Verhaltnisse ist, Beigen die im Berichte aufgesl.hrten Spe^ialsälle, vou.denen wir namentlich den Fall Bourgeois betonen.

Jn derartigen fällen übrigens, wo es sich um die schweizerische Rationalität handelt, halten wir dafür, es dürste selbst bei dem gegenwärtigen Stande des internationalen Rechts eine energischere Vertretung unserer ^lngehorigen dnrch die Buudesbehorde eintreten. Wenn ein Schweizer^ dessen Nationalität nuzweifelhast ist, vou einem fremden Staate rekrutirt werdeu will , so soll die vaterländische Behorde ihn von Zimtes wegen dagegen schüfen.

Hinsichtlich der ebeu so unbefriedigenden diesssälligen Verhaltnisse mit Belgien scheint uus der Bundesrath den richtigen Weg eingesehlagen zu haben, indem er die .Erledigung ^er begonnenen Unterhandlungen bis nach definitiver Feststellung der Vertragsentwürfe mit Frankreich verschob.

-^

.^^^^

^ie ^lu^ahl der Rekurse hat sich au^h iu dem Berichtsjahre wieder um 32 ^tük gegenüber dem Vorjahre vermehrt. Mau kauu sich der schon oft gemachten Betrachtung nicht erwehren , dass die Behandlung dieser mitunter geringfügigen Geschäfte die Zeit und Krast des ^epartemeuts über Gebühr iu Anspruch nimmt.

^lus eiue materielle Vrüfuug der Rekurseutscheide eiu^ug^hen, fiudet die Kommission nicht iu ihrer Stellung. Denn entweder wurden dieselben an die Bundesversammlung gezogen und fanden daselbst i^re endgültige Erle^ignng, oder die .^arleien verzichteten aus eine Weiterziehung und befriedigten sich dadurch mit den. erhaltenen Bescheid. R u..:

Bundesblatt. ^ahrg. XXI. Bd. II.

20

256 insofern aus den in Fällen der leztern Art zu Grunde gelegten Eutscheidungsgründen massgebende Maximen für das eidgenossische Recht abgezogen werden wollten, dürste man bezüglich einiger wenigen im Bericht enthaltenen Grundsäze etwas Bedenken tragen. Wir heben in dieser Beziehung nur zwei Beispiele hervor.

1. Jn dem ersten Motiv sür Verwerfung des vom Demokratenverein von Mutte..z und Mithaften gegen den .Landrath von Baselland wegen behaupteter Verlegung der Kantonsverfassung erhobenen Rekurses sagt der Bundesrath , er . habe bei Auslegung und Anwendung von Vorschriften einer kantonalen Verfassung stets ein wesentliches Gewicht aus diejenige Jnterpretatio^ gelegt, welche die in erster .Linie dazu berusene oberste Kantonsbehorde der betreffenden Vorsehrist gab. Jusosern nun der Bundesrath darunter nur den individuellen Ueberzeugungsmoment versteht, welcher seine Mitglieder bei ihrer Stimmabgabe in derartigen Fällen leitet, ist dagegen vom Standpunkt der Kommission aus nichts einzuwenden. Sosern aber damit ein objektives Recht ausgesprochen werden wollte , müsste bemerkt werden , dass eine solche Maxime mit dem Sinn und Geist der Bundesverfassung sich schwerlich vereiuigen liesse. Denn iudem die Bundesverfassung die verfassungsmässigen Rechte der Bürger gleich denen der Behorden garantirt, und gerade wegen Verle^ungen derselben durch die Kautoualbehorden den Borgern den Rekurs an die Bundesgewalt erosfnet, stellt sie ofseubar sür solche Fälle^ beide ^Theile einander gleich und gewährt der Bnnde^behorde die vollkommenste, unpräjudizirte Freiheit der Untersuchung und des Urtheils, welchen Theiles Jnterpretatiou einer in ihrem Verständnis^ oder in ihrer Anwendung streitigen Bestimmung einer kantonalen Verfassung die richtige sei.

2. Jn dem sür die Abweisung des Tessiner Rekurses gegen die Validirnng der Grossrathswahlen des Kreises Sonvieo entscheidenden fünften Motiv sagt der Bundesrath: Wenn er, ungeachtet der akteumassig erwiesenen, von ihm gerügten Unregelmässigkeiten, Rnhestoru..g und Gewalttat bei der Wahlverha..dluug, Verwundung mehrerer Bürger durch ^liutenschüsse, Verhinderung einer ganzen Gemeinde an der ^timmabgabe, nicht ^ie Annullirung der Wahlen ausspreche, sondern sich mit der stattgefunden^ Ueberweisung der Schuldigen au den .......trasrh.hter.

begnüge, so geschehe es einzig aus dem Grnnde, weil die tessinischen Oberbehorden die bestimmte , mit Zahlen als richtig nachgewiesene Erklärung abgegeben haben, dass, wenn auch die in ^olge der Unruhen an der Stimmabgabe verhinderten Bürger ihre. Stimmkarten noch hätten einlegen konneu, in keinem ^alle ein anderes Resultat herausgekommen wäre.

Run ist bei Beurtheiluug solcher ^älle der bundesrechtlich leitende Grnndsaz : Schuz des verfassungsmässigen Stimmrechts der Bürger. Dieser aber wird nach unserer Auschauung nur unvollkommen gewährt, wenn

257 nach gewaltsamer Verhinderung die Urheber der Gewalttat nachträglich dem Strafrichter überwiesen wer^eu. Riehtiger schiene uns, dass eine solche Wahlverhandlung ohue Rül^icht daraus, ob viele oder wenige Bürger uurechtmässig an der Stimmabgabe oder an sreier Stimmabgabe verhindert wurden, und ohne Rüksicht darauf, ob das Resultat bei ordnungsgemäßem Verlauf das gleiche oder ein anderes geworden wäre, annullirt würde. Denn nicht nur eine entscheidende, sondern jede persassungsgemässe Stimmabgabe geuiessl den Sehuz ^des Bnndes, und nur durch Auuullirnng und neue Anordnung der Wahlverhandlung kann dieser Schuz zur Wirklichkeit werden. Ohne daher auf den Spezialfall uns näher eiu^ulasseu, bemerken wir nur, dass es uus buudesrecht-

lich nicht richtig erscheint, weun die Frage der Validiruug wegen ge-

waltthätiger Storuug angefochtener Wahlen von dem Umstaude ahäugig gemacht wird , ob das Resultat ohue .^e vorgekommene Verlegung bundesrechtlich garantirter Rechte von Bürgern das gleiche gewesen wäre oder nicht.

^. Polizei.

Wir haben hier nur über den .Artikel ^Heimathlosenwesen^ einige Bemerkungen zu mache.. : Bezüglich dieses Gegenstandes gibt der Geschäftsbericht die herkommliche Uebersicht über die im Berichtsjahre erledigten Untersuchungen.

Das Departement entwikelt in dieser Richlnng eine ausdauernde und

fruchtbare Tätigkeit.

Als besonders zeitraubend hebt der Bericht diejenigen Arbeiten des Departements hervor,^ welche ihm dnrch das Vostulat der Bnndesver-

sammlung vom 22. Juli ^868 in dringlicher ^Weise nahegelegt wurden.

Der Bundesrath ..^urde damals eingeladen, ^,bei den Kantonen, welche dem Bündesgesez vom 3. Dezember 1850 bis jezt n..r eine unvollkonunene Vollziehuug gegeben haben, mit allem ^a^hdruk dahin zu wirken , ^ dass sie die Einbürgerung der Heimathloseu und Tol.^rirten spätestens vor dem 1. Januar 1870 vornehme...^ Dureh das Vostnlat betroffen sind lediglich die Kantone Hessin, Waadt und Wallis. Ueberall dreht sich hier die^ Frage um solche Jndividuen, die als StaatsAngehörige des Kautons anerkannt, jedoch ohue ein ausgemachtes G..meindeheimathsreeht sind. Ueber den Stand der Sache in den genannten drei Kantonen erhielten wir aus dem Geschäftsbericht, sowie aus mündlichen ^ittheilungen der Departementskanzlei folgende Rotizeu : Jm Wallis haben die Verhältnisse der sog. ,,ewigen Einwohner^ den Knoten gebildet, au dessen Lösung, wie es scheint, die dortigen Behordeu seit bald zu..ei Jahrzehnten vergeblieh arbeiteten. Um so sre.u-

diger ist die Miltheilung zu begrüssen , dass es der Anstrengung und

Mitwirkung des Bundesrathes endlich gelungen ist, den ^taatsrath von

.258 Wallis zum Entwurf eines die Angelegenheit in befriedigender Weise regelnden Gesezes zu bewegen. Der Entwurf ist dem Grossen Rathe von Wallis in der Maisi^ung d. J. vorgelegt und in erster Berathung von demselben genehmigt worden.

Jn Waadt soll die sog. ^.Corporation vandoi.^ der spröde Stoff

sein , an dessen Bewältigung die dortige Legislatur sich immex noch nicht wagt. Man ist zu der .Annahme versucht, das hoehst siugulare Gebilde dieser Corporation vandoise wolle, gleich .einem seltenen Alterthume, von den dortigen Behörden mit küustlicher Sorgfalt srischerhalten und für alle Zeiten aufbewahrt werden. Um dasselbe der zerrenden Bundeskritik um so wirksamer zu entziehen, wird es in das.. Halbdunkel eines gewissen Geheimnisses gehüllt , indem über Wesen und Bestand desselben

überhaupt keine Auskauft ertheil^t wird. Die bezüglichen Beriehtsaus^

sorderuugeu und Mahnschreiben des Bundesrathes an die dortseitige Regierung blieben entweder ohne Antwort , oder erhielten nach ^langer Frist eine ausweichende.

Das Heimathlosenwesen des Kantons Tessin endlich befindet sich in einem vollig abnormalen und bnudesgesezwidrigen Stande. Jene Klasse von Bersoneu , deren Staatsangehörigkeit zweisellos , deren Gemeiudeheimath dagegen ungewiss ist, soll gerade hier sehr zahlreich sein.

Diese Leute sind aber leider darauf angewiesen, ihr präteudirtes Ge.meiudeheimathsrecht aus eigene Faust und eigene Kosten , auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens, durch einen kompli^irteu J..stan^e..zug hindurch stch zu erstreiten. Hänfig kömmt es vor, dass die dem Sol-

lieitauten günstige Gerichtsse..tenz schliesslich dnrch den Grossen Rath

kassirt wird. Der Unglükliche sieht sich nach langwierigeu und kostspieli^en Bemühungen wieder als .^.eimathloser aus die Landstrasse gestellt^ er ist keinen Schritt vorwärts , gewöhnlich aber durch den Brozess dermassen heruntergekommen , dass das Vro^essiren um eine Gemeiudeheimath

ihm zeitlebens nicht mehr einfällt.

Der Bundesrath war nun allerdiugs seit Erlassung des zitirten Bostulates emsig bemüht. dur.h Mahnungen, eiulässli^.e ^acherorteruugen, ja sogar ^pezialmisfionen die drei Kantone zur endlichen Erlediguug der Beudeuz anzuspornen. auch scheint er,. ermutigt durch die Resultate im Wallis , au eiuem selbstthätigen Entgegeukommeu von Tessin und Waadt noch uicht zu verzweifeln. Jmmerhiu jedoch führeu ihu die jüngsten

Erfahrungen zu der misslichen S.hlusssolgeruug des Berichts, ,,dass die

Einbürgerung der Heimathlosen in den genannten zwei Kantonen noch nicht vollzogen und auch voraussichtlich ans den Termin vom 1. Januar 1870 kaum beendigt werden konne.^ Unserentheils schöpften wir aus genauer Einsicht in die sachbezüglichen Korrespondenzen des Bundesrathes mit den drei Kantonen die Ueberzeugnng, dass lediglich Wallis daran ist, die Angelegenheit zum

^

259 ^ Behörden

Abschlusse zu bringen. Die konsequente Schweigsamkeit der von Waadt lässt nicht hoffen , dass dort bisanhin^ etwas geschehen ist.

Ebensowenig will uns scheinen , gereiche der vom bundesräthlichen Be^ richte rühmend anerkannte gute Wille des Staatsrathes von Tessin den dortigen Heimathlosen zu grossem Troste. Wie sollte dies der Fall sein, so lange der Trosse Rath von Tessin, wie er seit 19 Jähren gethan, nicht nur beharrlich unterlässt, die Maximen des Bundesgesezes in der kantonalen Gesezgebung zur Geltung zu bringen , sondern beinahe beflissen scheint, durch Aufstellung seitheriger Verordnungen, die mit dem Bundesgesez in grundsäzlichem Widerspruch stehen, sowie durch festhalten an einer durchaus unpassenden Verhandlungspra^is, die Absichten desselben fortwährend zu durchkreuzen und dem Heimathlosen die darin dargebotenen Reehtswohlthaten vorzuenthalten.

Angesichts der beschriebenen Haltung der Kantone Waadt und Tessin gegenüber dem Buudesgeseze vom 3. Dezember 1850 wagen wir nicht, von einer Erstreknug des im vorigen Jahre gestellten Termins irgendwelchen Ruzen zu hoffen, vielmehr halten wir dafür, es wäre, nachdem alle andern Kantone , - manche davon nuter eben so schwierigen Verhältnissen, als sie sieh in Tessin und Waadt vorfinden, - den Forderungen des Bundes und .den Ansprüchen der durch seinen Willen ^eschürten, so lange hintangesezten Menschenklasse gerecht geworden sin.^, ein längeres Zusehen und Zuwarten von Seite des Bundes uuverantwortlieh, .und werde somit, nach uubeuuztem Abfluss der ans Reuja^r 1870 angesehen Frist der Fall vorliegen, wo die Buudesantorität direkte zum Vollzug der vou den Kautouen versäumten Ausgabe zu sehreiten habe.

Die Kommission beantragt beschließen, was folgt :

daher, die Bundesversammlung wolle

..Der Bundesrath wird eingeladen , sosern bis zum 1. Januar 1870 ..dem von der Bundesversammlung am 22. Juli 1868 geuehu.igteu Bo-

..ftulat über die Vollziehung des Heimathlosen^Eiubürgeruugsgesezes nicht ^vollständig Genüge geleistet ist, der Bundesversammlung Bericht und ^Vorschlag einzubringen, in welcher Weise die noch im Rükstand be,,findlichen Kantone anzuhalten seien , den Vorsehristen des Gesezes so-

,,fortige vollständige Vollziehuug ^u gebeu.^

260

1V. ^esch^ft.^kreis de.^ ^lilitardepartement^.

^m.in.^rnn^ der ^ndsen.I.rn^ffen sur die .^interl.^un^.

Der Bundesrath nimmt im Beginne seines Berichtes von der U...äudernng der Handfeuerwaffen als einer abgeschlossenen Thatsaehe ein..

faehen Akt. Jusoweit die diesssällige Massnahme die bereits im Besi^e der Kantone und Treppen befundenen alten Wasfeu betras, so erlitt dieselbe keine Anfechtung. Dagegen wurden in der Mitte der Kommission Stimmen laut, welche die Ansieht kundgaben, dass die auf die neuen Anschaffungen bezüglichen Buudesbeschlüsse Vieles zu wünschen übrig lassen, und da laut abgegebener bestimmter Erklärung die Diskussion auch in die eidgenossis.hen Rathssale sich verpflanzen .wird, so wollen wir nicht unterlassen , der in der Kommission gepflogeneu Eroberungen k u r z e Erwähnuug zu thun. Es wurde die Behauptung ausgestellt , dass bei veranstalteten groben das durch bundesräthlichen Besehlnss für die schweizerische Jnsanterie eingeführte V e t.t e xli - .Bewehr die erwarteten Vorzüge nicht erzeigt habe, dass überhaupt der einfache Hinterlader nicht nur der Individualität unserer Fusstruppen besser entspreche als das Repetitio..sg..wehr, sondern dass nach gemachten Erfahrungen mit dem erster..^ selbst grossere Feuerwirkungen erzielt ^werden als mit dem l^tern, und dass es .^al^er zur Zeit noch als z.vekdienlieh erscheinen dürste , die Frage der Bewaffnung unserer Fusstruppen wieder aufzunehmen und zum Gegenstande neuer Untersuchungen^ zu machen , zumal au dieselben nicht nur in t e eh u i s c h e r , sondern auch in f i n a n z i e l l e r Beziehung bedeutende Folgen sich. knüpfen würden. Aus den beim Militärdepartement eingeholten Erkundigungen ergab es sieh , dass in

Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 2l). Dezember 1866, wonach sür

die Jnfanterie und sür die ..^eharssehüzen des Bundesheeres die Einführung des R e p e t i r g e w e h r e s beschlossen worden war, der Bundes..

rath untern.. 8. Januar 186.) eine Ordonnanz ausgestellt und sodann zu Mitte Februars über die Anfertigung von 79.l)00 HiuterladungsRepetirgewehre.. mit verschiedenen Gesellschaften und privaten sieben Verträge abgeschlossen habe, dass auch sür deren Ausführung wirksame VorBereitungen gelrossen worden seien. Schon die Rüksteht daraus, dass demnach die Einführung des V e t t e r l i- Gewehrs in das Stadium der Vollstreckung übergetreten ist, musste die Rükkehr in das Gebiet der neuen freien Erorterung der Frage als bedenklieh erseheinen lassen, ^umal hiedureh die bereits beschlossene Bewaffnung in eine weite , ungewisse ^erne gerukt und vielfache Entschädigungsansprüche der ins Engagement genommenen Waffenfabriken hervorgerufen würden. Ueberdieß huldigt

261 die Mehrheit der Kommission der Ueberzeugung , dass vom Staudpunkte des Schuellsenerns, um welches es sich wesentlich handelt, der Mechanismus des Vetterli-Gewehrs das Wünschbare leistet, dass e r h e b l iche Vereinfachungen und Verbesserungen zur Zeit kaum uoch gedenkbar sind, und dass bei allzuweit getriebener Reuerungssueht das Ansehen der eidgenossischen Behorden bei der Armee eine Schwächung erleiden müsste, deren Rachtheile durch die in Aussicht gestellten, immerhin problematischeu Verbesserungen kaum ausgewogen werden konnten.

Eventuell wurde der Antrag gestellt , der definitiven Beschlussessassung , betreffeud die Bewaffnung d e r S ch a r s schü z e n mit dem Hinterladungs-R e p e t ir gewehre, erneuerte Versuche darüber vorangehen zu lassen, ob nicht die Einführung des einfachen Hinterladers wenigstens für die bezeichnete Waffengattung als zwekentspreeheuder erseheine.

Die Begründung dieser Motion wollte darin gesunden werdeu, dass gewisser.nassen im Widerspreche mit dem Buudesbeschlusse vom 20. Dez. 1866 die Scharfschüzeu p r o v i s o r i s eh mit dem sogenannten Beabod^-Gewehr, einem einfachen Hinterlader, ausgerüstet worden sind, dass demnach die ^ori.sezung der begonnenen Versuche in dieser Hinsicht keine Rachtheile bereitet, im Gegentheil, sosern den Scharssehüzen als einem Elitenkorps die^ vorzüglichste Schiesswasfe an die Hand gegeben werden wolle, ein

all^nrascher Abschlnss der diesssälligeu Untersuchung kaum als gerechtfertigt

erscheinen dürste. Auch dieser Anregung trat die Mehrheit Jhrer Kommission mit Entschiedeuheit entgegen , zum Theil aus den schon oben augesührten Gründen , zum Theil in Entwiklung der Ansieht , dass in Zukunft die Auszeichnung des Seharsschüzen vor dem gewohnlicheu Jnsauteristen in einer sorgfaltigern Rekrutiruug der Mannschaft bestehen müsse, und dass gegenüber dem unterm 20. Dezember 1866 durch die Bundesversammlung ausgesprochenen, sast einstimmigen Willen besoudern Liebhabereien keine Rechnung getragen werden dürfe.

Entwurf einer neuen ^ilit^r^ni^tion.

Der Bundesrath theilt mit, dass sein Militär.^epartemeut zu End...

des Berichtsjahres den Entwurf eines neuen Militärorganisationsgesezes eingebracht habe, und obwohl die Mitglieder der Bundesversammlung keine offizielle K..n..t..iss hievon erhielten , so haben doch diejenigen der Kommission von demselben Einsicht genommen. Der Jnhalt des Werkes sammt dem hien.it znsammenhängenden Referate überzeugte uus denn auch sofort, dass verschiedene Anträge und Bemerkungen, zu welchen sonst der bundesräthliche Berieht die Veranlassung geboten hätte , hier wegfallen und deren Erörterung süglieh der Berathung des Gesezesprojekts

vorbehalten bleiben könne. Wenn z. B. aus P.^. 573 und 574 des

Berichts di.e Rüge euthalten ist, dass sowohl durch die Kautousregierungen

als in den eidg. Militärsehulen. für die hohere Ausbildung der Eadre...

262 der verschiedenen Truppenabtheilungen nicht die wünsck,bare Sorgfalt perwendet werde , so halten wir die diesssällige Ausstellung für eiue sehr beachtenswexthe , finden aber in dem berührten Gesezesentwurse die ge-

eigneten Mittel zur Abhilfe bereits angegeben. Ebenso begründet ist

die auf Pa^. 554 enthaltene Anregung , dass in der Znknnft die dnrch die Kantone für den Unterricht der Spezialwaffengattungen veranstalteten Vorkurse wegeu mangelnder Leistungsfähigkeit abgeschafft , und dass dagegen die uuter eidgenosfischer Leitung stattfindenden^ Schul.. und Wiederholungskurse in entsprechender Weise verlängert werden . allein auch dem diessfälligeu Bedürfnisse wird durch den Gesezesentwurs die nothige Rechnung getragen. ^er auf P.^. 568 des Berichts enthaltenen Anregung, dass die Jnfanterie-Jnftruktorensehulen weniger zahlreich, aber uuter grosserer Mannschaftsbetheiligung abzuhalten seieu , kann ebenfalls durch das Mittel g e s e z li eh er Anordnung praktische Folge gegeben werden. Wenn endlich das Postulat vom 22. Dezember 1868, dahin lautend: ,.Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen, ob nicht bedeutende Vereinfachungen und Ersparnisse allgemeiner Ratur in unserm Militärwesen eingeführt werden konnen,^ vom Bundesrathe wesentlich durch die Hinweisung aus die neue Militärorganisation beantwortet wird, so müssen auch wir mit der Behorde finden, dass allerdings

die Berathuug des Bxojekt... die besste Gelegenheit bietet , um die Mog-

lichkeit eiues weniger kostspieligen Militärhaushalts durchgreifenden Er^ örternugen zu unterwerfen. Für diesen Endzwek halten wir jedoch als erforderlich , dass vor d.^r beginnenden Gesezesberathung noch dieseuigen Materialien beigebracht u^erden, welche geeignet sind, in Rül.sicht aus das .personelle wie sür den Unterricht und die Ausrüstungen aller Arten die nenen Vorschläge gegenüber den bestehenden Verhältnissen in's rechte

.Lieht zu sezen. Es hat zwar das Militärdepartemeut uicht ermangelt,

in seinem Gutachten zum Gesezesentwurfe die wichtigsten ^er beabfiehtigten Aendernngen sachlich zu begründeu^ allein in vielsaeher Beziehung vermissen u..ir die wünsehbaren Berechnungen über die ökonomische ^ragweite jener Änderungen. Um iu dieser .^iusieht nur ein einzelnes Beispiel anzuführen, so genügt, wenn rükfichtlieh der Vferdestellu^g im Entwurfe ueue Gruudsä^ aufgestellt werden, die Berechnung der bisherigen Kosten der ^sexdemiethe nich^ , sondern es ist wünschenswert, dass veranschlagt werde, welche Mehrverwendungen die beabsichtigten neuen Einrichtungen der Eidgenosseuschaft zux Bflicht macheu. Wir sehen uns demnach veraulasst, in dieser Hinficht ein Vostulat folgenden Jn^ halts zu befürworten : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, mit Rükficht auf die durch deu"selben beabsichtigten Aeuderuugen der Militärorgauisation , so weit es

,,uicht schon durch das Militärdepartement geschehen ist, r e c h t z e i t i g ,,diejenigen Materialien sammeln und Berechuuugeu veranstalten zu lassen, ,.welche dazu dienen , sowohl in personeller Beziehung als rükfichtlich der

263 ,,^ra.^e d^ Unterricht^ uud der Ausrüstung die zwischen den gegenwär,.tigen Zuständen und den neu einzuführenden Aenderuugen sich ergeben ,,den Differenzen in ihrer militärischen und finanziellen Tragweite ^ux ,,klaren Anschauung zu bringen.^ ^ilit..rische Abnormitäten.

Bei einer so ausgedehnten Verwaltung , wie derjenigen des Militärwesens, kann es zumal in einer Republik mit buudesstaatlicher Gruud..

lage nicht aufsallen , wenn hie und da Abweichungen von den gesez^ liehen Rormen zum Vorschein kommen; es gebietet jedoch das Vrinzip der Gleichheit, dass, wo sieh solche zeigen, sofort von ^eite der leiten.^ den Bundesbehorde ein ernstgemessenes Einschreiten stattfinde.

Die Kommission verkennt nicht, dass, soweit ein solches Einschreiten die einzelnen Kantonsregierungen betrifft, dabei oft Schwierigkeiten zu überwinden sind , und ^dass diese in der Regel um so mehr wachsen , je bedentungsvoller die Stellung ist, welche ein Kanton kraft seiner Grosse im Bunde einnimmt. Von diesem Gesichtspunkte aus kann.es die Kommission zum mindesten nicht bedauern , wenn in einem Verwaltuugszweige , dessen Gedeihen vorzugsweise aus der Grundlage d e s G e h o rs a ms beruht, zufolge der neuen Militärorgauisation die Eentralregierung an Kraft gewinnt, und wenn ihr dadurch die Mogliehkeit geboten wird, die Zügel der Militärgewalt etwas strasser anziehen. Unter den im bundesräthliehen Berichte aufgeführten und selbst durch denselben anerkannten Missbeständen befinden sieh inzwischen auch solche, deren Hebung in der Verfügungsgewalt des Bundesrathes und seiner Militär..

Beamten selbst gelegen hätte, und wobei die Kommission ungerne im Berichte die Bezeichnnng von Massnahmen vermisste, deren Anwendung

mit Sicherheit die nothige Abhilfe herbeigeführt haben würde.

Die

Kommission erlaubt sieh hier die Zusammenstellung der wahrgenommenen Abnormitäten in der Hoffnung, dass sowohl der Bund als die Kantone die baldige Beseitigung derselben sich angelegen sein lassen werden.

Betreffend. d a s V e r s o u e l l e , so ist der inkomplete Vräsenzstand der Manu schaft fast aller Spezialwaffen zu rügen. Beim GenieEorps der Kantone Aargau^ und Hessin ist der .^ffiziersetat uuvollstäudig.

Die 4 Varktrainkompaguieu erzeigen zufolge mangelhafter Orgauisatiou Luken bis aus je 18 Mann. iu deu Kautonen Bern, Ludern, Baselland, Graubünden und Waadt bedürfen sogar die Artilleriekompagnien noch der Vervollständigung. Zu den Wiederl^olungskurseu der Eavallerie rükten eirea 200 Mann weniger ein , als das Reglement solches erheischt, insbesoudere sind die Guidenkompagnien der Kantone Bern, Freiburg und Solothurn unvollzählig ; der hochste Missbestand bei dieser Waffengattuug beruht jedoch darin, dass eine grosse Anzahl Bferde der Dragoner-Reserve zum Reiterdienst als untauglich sich erwiesen hat, und

264 dass zufolge des Mangels einer zuverlässigen Kontrolle über die remonte-

pflichtige Mannschaft des Anzugs ^die Reiter oft mit roheu Bferdeu

zum Dienste einrüken. Selbst der Vräsenzstand der S c h a r f f c h ü z e n blieb unter dem normalen Bedürfnisse. Wenn solches namentlich in ^en Kantonen Solothurn und Genf der Fall war, so wollen wir den Miss-

bestand der Tatsache zuschreiben, dass die dort freiwillig gebildeten

Sch.^rsschüzenkompagnien noch im Stadium der ersten Organisation be^ griffen sind.

Rüksiehtlich des militärischen Unterrichts in den Kantonen haben wir schon ^oben der herrschenden Mängel gedacht, und fügen diesssalls nur noch mit Bedauern bei, dass der Bundesrath, tro^ bestimmter Weijungen, den Kanton Bern zur durchgreifenden Einführung der neuen Wasfen und neuen E^ereitien nicht zu bewegen vermochte, indem für diesen Zwek statt 16 nur .) Bataillone einberufen wurden.

Jn Hinsicht auf die Krankenpflege berichtet der Bundesrath, da^ er es troz aller Bemühnngen weder in Bi.^re noch in Frauenfeld noch in L.^iensteig, noch an andern Wassenpl.^en habe dahin bringen konnen, dass die Spitalkranken von den Unpässlichen ansgeschieden und in besonder.. Spitalzimmer verwiesen werden, während dagegen in Thun der

Uebelstand ^er allzuleichten Unterbringung von Uupässli.^en im Spital

überhand nimmt..^ Mit der Anschaffung des Eorps- Sanitätsmaterials befindet sich der Kanton W a l l i s selbst für den Bedarf des Auszugs und der Reserve nicht auf dem reglementarischen Fusse , und uur wenige Kantone haben in Vollziehung des Bnndesgesezes vom 16. Dezember 1867 das sür die .Landwehr ersorderliche Material angeschafft.

Jn Betreff der bereits ausgesprochenen Rügen steht die Kommission im Einklange mit dem Bundesrathe. ^arüberhin wollte es die erftere bedünken , dass der Bundesrath entweder die Angestellten seiner nächsten Umgebung allzusehr begünstige, oder dass in Hinsicht auf die Arganisation seiner Militärbürean^ erhebliche Vereiufachuugeu eintreten konnten.

Von den Angestellten derselben wurden nämlich 6 verschiedene Versouen während nicht weniger als l 30 Tagen im eidgenossischen Dienste ver^ wendet. Dass inzwischen der Büreanchef allein die Leitung von vier verschiedenen .^ehnlen mit einer Gesammtabwesenh^eit von 64 Tagen zu besorgen hatte , ist laut erhaltenen Ausschlüssen mehr dem zufälligen Umstaude, dass zufolge Erkrauknng der ordentliche Jnstruktor der .^ehiess^ schnlen ausser Dispouibilität gesezt war, zuzuschreiben , als dass sür die Zukunft allzul.^iufige Verwendungen des Bureauchefs snr^ den Militäruuterricht befürchtet werden müssten.

Wenn sodann der .^berinstruktor der eidgenosfischen Eeutral^Militärschule gleichzeitig die Verrichtungen eines Kommandanten derselben ausfüllen kann, so hätte im Jnteresse der Ersparniss die Kommission nichts

265 dagegen einzuwenden. Findet jedoch die Vereinigung der beiden Chargen des Schulkommandanten und des Oberiuftruktors nur zu dem Zweke statt, um dem hiemit Betrauten die Besoldung beider Stellen zuzu^wenden , so würde die Kommission , da ohnehin die Gelegenheit zu

militärischer Ausbildung der eidgenössischen Stabsoffiziere sehr selten sich

fiudet , die Trennung Brachten.

jeuer beiden Ehargen für weit angemessener

^bril^tion von ^tronenhül^n.

Die

.

am Wasfenplaze zu Thun getroffenen Einrichtungen ermog-

lichen es, dass dort alltäglich mit. leichter Mühe bis auf 50,000 Stük

Vatronenhülsen sabrizirt werden. Es führt nun dieser Umstand zu der Anregung, dass der Bundesrath daraus Bedacht nehme, die fraglichen Fabrikate gleich dem B^.lver dem offentliehen Verkaufe auszusehen.

^icht nur wird dabei das Vnblikum in Hinsicht aus die Tauglichkeit

des Handelsartikels sich wohl befinden, sondern es wird von den eidgenossischen Werkstätten die Gefahr abgewendet, dass sie bald, sei es .^anz oder wenigstens theilweise , ausser Thätlgkeit gefegt werden müssten.

Die Kommission nimmt an, dass es keines besondern Bostulats bedürse, um den Bundesrath zu vermogen, für die Verbindung des Verkaufs von Vatroueuhülsen mit demjenigen von ^.lver b a l d die erforderliehen Anordnungen zu treffen.

Am Schlusse dieser Hauptabtheilung unsers Berichts heben wir noch hervor, dass das durch den Bundesrath veranstaltete Aufgebot zweier Geuiekompaguieu. um die ^olgeu der Wasserverheeruugeu in deu Kantonen St. Gallen, Graubunden und Tessin mogliehst beseitigen ^u helsen, einen Kostenaufwand vou ^r. 20,477. 02 erheischt hat. Die Kommission kann ^uicht innhin , in Beziehung auf diese^, wenn auch außerordentliche, doch hoehft wohlthätige Verwendung ihr volles Einverständniss zn erklären , und die dadnrch von uusern eidgenossischen Trnppen dem Unglüke zu Theil gewordene w i r k s a m e Hilfe bessteus auzuerkeunen.

V. ^eschaft.^krei^ de^ ^inanzdepartement.^.

.l. ^ie Staat.^rechuuu^ und die .^echuun^fuhrun^.

Jn Vergleichung mit dem Voraussage vom Jahr 1868 konnen die Resultate der wirklichen Rechnung desselben Jahres uur befriedigende

2^6 genannt werden , in wiefern die Ursachen hievon in der Verwaltung oder in wiefern sie anderswo gesucht werden müssen^, haben wir zunächst nicht zu beurtheileu.

l. Was, um ans die U n t e r a b t h e i l u n g e n der Staatsrechnung einzutreten, die ...^erwaltun^rechnun.^ betrifft, so erzeugt dieselbe eine über das Budget hinausgehende Mel..reinnahme von Fr. 549,932. 79

und eine Minderausgabe von Fr. 1,778,057. 35, bei jenen liegt die Hauptursache in den Erträgnissen der Zolle, die um Fr. 80l ,398. 86

über das Budget hinausgehen , während andere Verwaltungswege , so die Bosten, darunter geblieben sind.^ Unter den Minderausgaben fällt die Hauptsumme mit Fr. 674,695. 35 aus die Vosteu, worunter aber Fr. 557,460. 69, welche an die Kantone nicht haben ausbezahlt werden konnen , inbegrifsen sind. Für die Minderansgabeu in den andern Departements. und Verwaltungen liegt , was das Departement des Jnnern betrisft , die Ursache u. A. darin , dass der Beitrag an den Kanton St. Gallen sür die Unterstüzung der Rheinkorrektion wenig mehr als die Hälfte der büdgetirten Fr. 300,000 gewesen ist , bei der Militärverwaltung ist die Minderausgabe nicht nur durch den Minder^ verbrauch in den einzelnen Unterrichtskursen , sondern auch durch die Differenz in der Umänderung der Geschüze begründet ; es sind somit theilweise Minderansg^ben vorhanden, welche die folgenden Rechnung.^ jahre belasten werden.

Bei der besondexn Brüfnng der E i n n a h m e n gehort die ^rage wegen ^der Verminderung der Bosterträgnisse nicht in den Geschästskreis des Finanzdepartementes , Bemerkungen , die wir bei andern Verwaltungen , z. B. in der Verminderung der Erträgnisse der Liegenschaften, dem Verwaltungspersoual selbst gemacht haben , sind nicht derart , dass sie eine erhebliche Vermehrung zur Folge haben konnen, ausser es dürfte ans die Bedürfnisse anderer Verwaltungen, ^. B. der Militärverwaltung, weniger Rüksicht genommen werden ; immerhin liegt in den Liegenschaften ein so grosses Kapital , dass eine Empfehlung auf B...rul^i..htigu..g des Ertrages derselben sort^ährend am ..^rte sein ma^.

Hinsichtlich der ^ n s g a b e n lag eine unserer Aufgabe in der Ver^ gleichung der wirklich gemachten Verwendungen zu den K r e d i t b e w i l -

ligungen. ^ Wenn ^ir die büdgetirte Summe von Fr. 20,740,000 und die nachträglich bewilligten Fr. 1,381,657. 22 zusammen zählen und finden, dass der B...oillignug von ^r. 22,12l,637. 22 eine Aus-

gabe von nur Fr. 20,343,5.79. 87 gegenüber steht, so^ lässt sich sagen, dass mau im Allgemeinen innerhalb der Bewilliguugen geblieben sei. Diese Aeusserung lässt sich aber sehr bestreiten . u.enn u.au in die einzelnen Verwaltungen ^eingeht, indem u.an solchen Rechnungsstellungen begegnet, welche man als virements de credit, wie der technische Ansdruk ist, bezeichnen muss. Jndem wir bei der Er^eigung derselben ganz kleine

267 .Differenzen zwischen Bewilligung und Ausgabe in den einzelneu Ansäzen übergehen wollen , so bleiben doch folgende hervorzuheben : Das politische Departement hat für eidgenössische Repräsentanten und Kom-

missarien im Ausland eirea Fr. 2000 mehr als die büdgetixten Fr. 5000

verausgabt ; die daherige Disserenz ist aus der Schlussrubrik ,,Unvorhergesehenes ^ durch das Finanzdepartement angewiesen worden. Jm Geschästskreis des Departementes des J n n e r n hat das s t a t i s t i s c h e B u r e a u Fr. 2700 sur Drukarbeiten bewilligt erhalten , dagegen

Fr. 3750. 96 ausgegeben ; der Beitrag an die statistische Gesellschast von Fr. 1000 ist als nicht ausgegeben aufgeführt , während die Ansgabe doch stattgefunden hat, aber aus dem Rachtragskredit von Fr. 4000

für Baustatistik der Eisenbahnen bestritten worden, während in Wirklichkeit

eine Ausgabe zu d i e s e m Zweke nicht gemacht worden ist. Welche Bedeutung haben bei einem solchen Verfahren die parlamentarischen Kreditbewilligungen ^ Jm ^iuanzdepartement zeigt die Rubrik 3 ,,Wasfenplaz in Thun^ ähnliche Uebertragungen , die dadurch verdekt werden sollen, dass der entsprechende Büdgetausaz in der ^esammtheit vou Fr. 8100 statt in seinen Uuterabtheilungen angeführt worden ist. Eine besonders grosse Rolle spielen die virements bei der Militärverwaltung, die allerdings, wie wir bereits gesehen haben, ihre sämmtlichen Kredite nicht erschopst hat. Aber trozdem ^eigt sich, dass einzelne Ansähe überschritten worden sind .^ dass eine Uebexsehreitung des gesammtheitlichen Kredites dabei aber nicht ersolgt ist, konnte nur dadurch erreicht werden, dass andere Kredite bei weitem nicht erschopst worden sind. Solche Ueberschreitun^en zeigen sich bei b. Jnstruktionspersonal : 3. Artillerie: Vierzehn Unterinftruktoreu ; bei 4. Kavallerie : ^ ^ogis^ und Reisevexgütungen ; bei 5. Scharsschü^en : Logis- und Reisevergütungen an das Jnstruktionspersonal. bei c. U n t e r r i e h t s ^ k u r s e : 1. Genie: h. Wiederholuugskurse des Auszuges ; 2. Artillerie : a. Rekruten ; 4. Schars^ schüfen : d. Kurs sur Schü^enoffiziere . 6. Spezielle Knrse und U.ebungen

. für Offiziere des Stabes : b. sür das ...^auitätspersoual und d. Bei^ träge zum Besuche auswärtiger Milii.äranstalteu.

Solches sind in Kür^e die Tatsachen l .^oll sie die Vrüfungskommission ohne Bemerkungen hinnehmen .^ Wir glauben nein ; schon um die verschiedenen Anschauungen über die parlamentarischen Berechtignngen und über das Versahren der^Voll^iehnngsbehorde sich gegenüber zu stellen l Raeh der einen Anschauung , welche sich streng auf den konstitutionellen Boden der Kreditbewilligungen durch die gesetzgebenden Räthe stüzt, ist dieses Versahren durchaus uu^ulässig, und sie häli.^dasür, dass Kreditübertragungen^ (virement^ ebenso ^n rechtfertigen seien , wie Rachtragskredite ; .es ist jedenfalls das Mindeste, wenn mau perlangt, dass derartige Abweichungen vom Büdget bei Ableguug der Staatsreehuung auf dem Wege des Geschäftsberichtes motivirt werden. Die

268 andere Anschauung, welche von der Bea^.emlichkeit der Er^eeutive, bez.

der Verwaltung geleitet wird , betrachtet nur die Gesammtadditionen je einer Gesammtrubrik als massgebeud , innerhalb welcher freie Bewegung der Verwaltung bestehen solle. Wir gewärtigen, dass steh dex Bundesxath bei der nächsten Budgetvorlage über diese Kontroverse ausspreche, und enthalten uns mit Rülsuht daraus, ein sormliehes Vostulat zu stellen, konneu aber nicht umhiu , sosort uns dahin zu äussern, dass wir das Recht der gesezgebenden Behorden in den Vordergrund stellen.

Einmal ist durchaus kein Auhaltspuukt vorhanden, um in den Budgetansähen Unterscheidungen zu machen, den einen bloss den Eharakter einer arithmetischen Spezifikation , den andern den Charakter einer legislatorischeu Bewilligung beizulegen; zum Zweiten ist geltend zu machen, dass die Gesammtsummen dnrch die einzelnen im Budget ausgewogenen Aus^e gebildet werden, die durch die Büdget^Botsehast und die ^pezialvorlagen jeweilen zu motiviren find. Wo^u eine Motivirung, die man wegwirft, sobald man erreicht hat, was man mit derselben will^ Drittens liegt es aus der Hand , dass derartige Additionen sehr oft

nichts anderes als das Werk des Zufalles sind und die persouliche

Ansicht irgend eines Rechnungsmauues, der gar keiue andern Rüksiehten als die arithmetischen kennt. Soll aber in uuserm Staatshaushalte der Zufall oder soll die Vorsicht Meister sein ^ Abgesehen vom Znsall ist

die Ungleichartigkeit des Büdgets bei den einzelnen Verwaltungen und

Departementen^ zn beachten. Jn dem einen Departement sehen wir Gesammtansäze in den Eolumnen von uuter Fr. 100l) ausgeworfen, während bei einer andern Verwaltung die Einzelansäze bis in die Millionen gehen. Viertens endlich heben wir hervor, dass dem Büdget sein Charakter benommen wird, wenn darin nichts anderes als der Verwaltung zur Verfügung stehende Kredite gesehen werden wollen. Jn gar vielen fällen hat die Bewilligung einer Ausgabe einen ^ganz andern Sinn. der Gesezgeber will, dass eine bestimmte Ausgabe ^u einem bestimmten Zweke gemacht werde. er ermächtigt nicht nur, er b e f i e h l t auch.

Jn solchen Ausgaben, die nicht nur vom guten Willen der Verwaltung abhangen , sondern die entweder von der Verfassung selbst oder durch die Gesezgebung vorgeschrieben werden, liegt eigentlich das K o n s t i t n t i o n e l l e eines Budgets. Es ist die Ausgabe der Prüfungskommission, darüber zu wachen, dass ihm dieser Eharakter nicht verloren gehe.

Zum ^chlusse unserer Betrachtungeu über die Verwaltnngsreehnung noch ein Wort über die seit Jahren ventilirte ^rage über die Bordereau^ zu den B e l e g e b ä n d e ^ n . Es hat si.h in. legten Jahre sowohl der Bundesrath als die Kommission des Ständerathes bei Anlass des Geschäftsberichtes einlässlieh darüber ausgesprochen. Jndeni wir auch anerkennen, was diessalls gethan und erwidert worden ist, so sind wir immer noch der Ansicht, dass ein Weiteres zu thun n.oglich ist, wenn ^. B. die Jahresrechnungen .der einzelnen Verwaltungen mit einem ein-

269 fachen Hinweiser auf die Belege der Monatsrechnungen begleitet werden .

denn ohne dieses sind die Jahresrechuungeu der einzelnen Verwaltungen nicht viel anderes als kalligraphische Zusammenstellungen.

2. Die ^eneralrechnuu^ , d. i. die Erzeigung des Vermogens der Eidgenossenschaft in seinen verschiedenen Bestandteilen , beschäftigt uns Zunächst in der Abtheilung der gewinn- und V e r l u s t r e c h n u n g , in.^em dieselbe ein Defizit von Fr. 770,294. 38 erzeigt, womit, bei Zu^ng des Ueberschusses der Verwaltungsreehnung, sich der Vermoge..s-

staud um Fr. 1,789,347. 30 vermindert hat.^ Ein Blik aus die Rech-

nung wird jedoch zur Erklärung geuügeu. Diese findet stch in den ausserordentlichen Ausgaben aus der eiuen Seite , dem ein gleicher Zuwachs in deu Juveutarrech^uungeu nicht entspricht. Die Differenz betragt über ^wei Millionen,^ und findet sich nahezu ausgeglichen, wenn man zu dem Rükschlag die ans den Einnahmen der ^erwaltnngsrechnnng bestrittene Abbezahlung von Fr. 250,000 Kapitalsehuld.... hinzu rechnet.

Dass aber der Uebertrag auf das Jnoeutar der Eidgenossenschaft nicht in gleichem Masse stattfinden kann, ift begreiflich,. weil die Gewehre, welche nicht der Eidgenosseuschast verbleibeu, wie die Beabod.^, sondern an die Kautone übergehen, eben nicht in das Jnventar der Eidgenossenschaft auf^ genommen werden l.onneu. Die Erzeigung der ^.umme, welche ob den bis jezt vom Anlegen verwendeten ^r. 7,567,088. 40 aus diese Weise deu. Jnventar der Eidgenossenschaft entgangen sind, dürfte nach unserer Ansicht ein Bestand des Berichtes bilden, welchen der Bundesrath uach dem Wortlaut des Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1866 über das Zwolfmillionenanleihen ^u erstatten hat.

Bei der Gewinu- und Verlustreehnung (^eite 24 der ..^taatsrechnung) ist diesssalls nach der summarischen ^arithmetischen Erzeigung einem Sp^ialberichte gerusen , der aber dieses Jahr so wenig vorgelegen hat, als das lezte, wesshalb wir die Worte der ständeräthlichen Kommission (.^. 34) zum Geschäftsbericht von 1867 wiederholen müssen. Ansser den Angaben, die im nachträglichen Bericht vom 10. Juli 1868 durch den Bundesrath gemacht worden sind , sollte ein derartiger Bericht , der im ^usammenhang mit d.^r Finanzlage der Eidgenossenschaft gehalten werden kounte,^ enthalten : Angaben über die Gesammtl^osten und über die Zulänglichkeit des Auleiheus , über die bisherige Verwendung , über die Ueberlassung vou Gewehren au die Kautone , ferner eine Erzeigung darüber, wo die verfügbar.... Gelder sich befinden. .^achdem i... legten Jahre bereits die ständeräthliche Kommission eine Bemerkung ausgesprochen hat , so hätten wir das Ausbleiben ^des Berichtes in diesem Jahre nicht erwartet und wollen hoffen, dass die znr Auswirkung des Berichtes gethanen Schritte eines uuserer Kon.u^issionsu^itglieder den gewünschten Erfolg haben werden. Jn diesem ^inne unterlassen wir es, einen Tadel auszusprechen, so wie auch ein Vostulat zu stellen.

270 Ein ähnliches postulat, wie das eben besprochene, welches spezielle Rechuungsstellung verlangt, jedoch nicht im gleichen Zusammenhange mit

der Geueralrechuuug. ist das vom 22. Jnli ^868, welches die jährliche

Erzeigung der Verwendung aus den K r e d i t e n verlangt, welche, wie z. B. die Korrektionen, als außerordentliche gesammtheitiich einmal beschlossen worden sind, jedoch nur s u e e e s s i v e verausgabt werden.

Diese Erzeigung ist in tabellarischer Uebersicht dem .Geschäftsberichte beigelegt und ergibt, abgesehen von dem Bewasfuungskredite, eiue noch zu verwendende Summe von Fr. 9,071,087, nämlich: für das büuduerisehe Strassennez, Restanz .

. Fr.

289,400 für die Rheinkorrektion .

.

.^ .

,, 2,l 50,745

,, ,, Rhouekorrektion . . . . . . . 1,630,942 ,, ,, Juragewässerkorrektion . . . . , , 5,000,000

Das Maximum der Summe, welche schon vom Jahre 1869 an auf dem Wege des Budgets bestritten werden .i.uss, d. i. vora^.sgesezt, dass

die Arbeiten den plangemäßen ^ortgang nehmen, beträgt Fr. l ,138,000.

Wenn man erwägt , dass von dieser Summe im Jahre 1868 durch die Verwaltungsr^echnung Fr. 490,000 verausgabt worden sind, welch' lettere trozdem eineu Einnahmeübersehuss vou Fr. ^,019,052. 92 erzeigt, so ist daraus ein gntes Broguostieum sür die verfügbaren Mittel der EidGenossenschaft in den künftigen Jahren zu stellen. Jn keinem Falle sind jezt nach dem gegenwärtigen verfassungsmäßigen Rustaude der Einnahmen und Ausgaben ausserordentliehe Finauzmassregeln zu berathen und vorzuschlagen.

Ebeufalls zu keinen Vorschlägen veraulasst uns eiu Bosten in d.en Guthaben der Eidgenossenschaft , der jezt noch mit ^...zng der den Spezialfonds zugewieseneu Titelu restauzlich ^r.^ 573,80l. 01 beträgt, es ist das Guthaben der Eidgeuosseuschaft au der ursprünglichen Baugesellschaft vou .^oele^, oder vielmehr jezt au den diesssalls übernommenen ^ppothektiteln und sonstigen Massaguthaben. Die Staatsreehnung von 1868 erzeigt an Kapital und Zinsen wieder einen Verlnst

von ^r. 13,144. 44 . im Jahre 1867 hat der Verlust betragen ^r. 34,338. 37 ; im Jahre 1869 ist gemäss den Akten des Finanz-

Departements wiederum eiu solcher eingetreten vou eirea ^r. 8400.

Wie mau uns mittheilte , soll aber voraussichtlich kein weiterer Verlust mehr zu befürchten seiu, wesshalb wir keine Vorkehren vorzuschlagen uns veranlasse finden, jedoch uicht umhin kounen, hierorts neuerdings dieses Kapital dem Bundesrathe zur besonderu Beschulung a.^uempsehleu.

Die S p e ^ i a l s o u d s , deren Erzeig..ug iu der gedxukten Staatsrech^ung, sowie im Geschäftsberichte, wir genügend gesunden haben, veranlassen uns zu keiner Bemerkung. Die geringe Verminderung im Ehatelainsond kann bei Berechtigung bei deu ^tipeudieuausri..ht^ngeu sehr bald wieder einbracht werden. Einzig die Rechnung über den

271

Winkelriedsond gibt uns Anlass zu.. Bemerkung, dass der gegenwärtige Bestand von Fr. 656. 83 nicht darna.l. angethan ist, um irgend welchen Erwartungen entsprechen ^u können. ^ ^ Eine besondere Vrüsung ist der ^omptabilitat sowohl der. uuter dem Finan^departement stehenden Verwaltungen als der Militärverwaltung gewiedmet worden, legerer sowohl beim Oberkriegskommissariat in Bern als l.^ei den verschiedenen Anstalten in Thnn.

Die Brüsung beim O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t e gab uns zu wenigen Bemerkungen, die wir sosort dem Hrn. ...^berkriegskommissär mittheilten , Anlass , indem die für die Rechnungssührung ausgestellten .^ontroleu nachgesnhrt ^uud der Zusammenhang mit der Verrechnung^ durch das ^inanzdepartemeut leicht ersichtlich war. Bloss die Frage glauben wir au die Verwaltung stellen zu sollen , ob uicht die Kassakomptabilität weniger komplizirt geführt werden konnte^ Dem Wunsche, dass in dem sog. Eonto-Eorrentbueh die durch das Budget bei den einzelnen Kursen und Schulen bewilligten Summen vorgemerkt werden, versprach das .^berkrie.gskommissariat Erfüllung zu geben. Bei der Reg le meu t s v e r . v a ltu u g ist uns ausgefallen, dass weder das Journal , noch die Eonti-Eorrenti nachgesührt wareu. ^war uimu.t gerade der Begiuu der eidgeuossischen und kantoualeu Kurse im ^rühjahr diese Verwaltuug stark in Anspruch, wir sind trozdem der Ansicht, dass, wenn

die Arbeitsstuudeu vollständig benu^t oder selbst eiu wenig ausgedehnt

werden, die Sachführung moglich sein sollte. Jm Uebrigen sind sowohl die Koutrolen sür den Dusour-Atlas als für die Réglemente so angelegt, dass man über deu Stand des ^epot die richtige Einsieht erlauben kann.

Die Einsieht in die Komptabilität der Bu l v e r v e r w a l t u n g hat uns gezeigt, dass dieselbe uieht uach den gleichen Grundsäzen und in der gleichen Art gesührt wird , wie die ^ta...tsreehnnng , so dass eine Einreihung i.^ dieselbe für den Ehef des Rechnungswesens nur nach der

Umstellung und Umschreibung einiger .^issernansäze moglich ist , mit andern Worteu, dass das unterm 17. Dezember 1864 snr die besonderu Verwaltungen, wie die Regieanstalt, angenommene Bostulat ub.er die Reebnungsstellung auch hier seine Vollziehung finden sollte. Wenu auch gau^ gut ^..gegebeu werden kann, dass die Verwaltung des Bulverregals, um den Ertrag desselben ^igen zu können, eigene Erstellungen machen muss, indem auch di.. Jnventaranschafsungen und Jnventarvernnnderungen, ja selbst die Reubauten aus den Jahreseinnahmen bestritten werden müssen, da ja nur der allfallig.^ Ueberschnss als Reinertrag des Regales zuhanden der ....Staatskasse angesehen werden kann , so ist doch eine ...^eripturirnng nach ^eite 7^6 des Geschäftsberichtes, sowie auch der beiliegenden Tabelle . wonach auch die Verminderung der Bulvervoxräthe ans die lausenden Jahresausgaben getragen wird, nicht ^.lässig. Wir erwarte^

Bunde.^bIa^. Jahrg. XXI. ^d.II.

21

272 daher, dass der Bundesrath die Aufmerksamkeit des Finanzdepartements aus die Komptabilität der Bnlverperwaltung hinlenke , indem wir nicht zweifeln, dass er in irgend einer Weise ein Schema wird aufstellen konnen, welches die Grundsaze der Staatskassareehnung mit den Ersordernissen einer Regalienverwaltung kombinirt. Unser ganz formelles Boft..lat fassen wir daher in folgende Worte : ,,Der Bundesrath wird eingeladen. zu untersuchen, ob uieht ,,die Rechnungsstellung der Vnlververwaltung in einer mit der ,,Staatsrechnung mehr übereinstimmenden Forni ein ^ und durch,,geführt werden könnet Die Komptabilität der S t a a t s k a s s a v e r w a l t u n g veranlagt uns zu keinen Bemerkungen. was wir zu sagen haben, werden wir weiter unten bei der Besprechung des Münzregales thun.

Aus dem W a s f e n p l a z in Thun nahmen wir von der .Comptabilität bei der Vferderegieanftalt , anf dem Kommifsariat und bei dem .Laboratorium Einsicht. Das L a b o r a t o r i u m führt eine Fabrikationsrechnung, sowie Kontrolen über die Vorräthe und Ablieserungen. die mouatliehe Abrechnung mit dem Fiuanzdepartemeut wird durch deu Verwalter des Materiellen vermittelt. Der formelle Stand der ...^errechnungen, die einsaeh und sauber geführt werden, hat uns befriedigt . in das Detail der Ankauss^ nnd Fabrikationskosten haben wir^ uns nicht einlassen kounen. Die Buchender B s e r d e r e g i e a n s t a l t , aus denen wir die Stammregister, die für eine gehorige Jnve..tarisiru..g des ^ferdeBestandes eingerichtet sind, hervorheben, sanken wir bis^ ans einige zu ergänzende Rachtragungen in Ordnung. dass die Juveutarabgänge durch Minderschazung der Vferde durch^ die Rechnung der jährlichen Einnahmen bestritten werden, weicht von der Verrechnungsart in andern Verwaltungszweigen ab, kann aber wegen der ^rage nach der Rentabilität der Anstalt motivirt werden. Aufgesallen ist uns, dass aueh die .^ransportkosten für freiwillige Reitknrse, die vorzugsweise im Winter in einzelnen ^tä.^teu abgehalten werden, durch d.e Anstalt zu bestreiteu sind.

Diese Kosten sollten uicht der Eidgenossenschaft zur Last fallen , ausser mau .wolle durch die Bezahlung derselben, wie mit einer Vrämie, die Abhaltung solcher Kurse fordern. ^ür die ^ourragebe^üge steht die Anstalt unter dem Kriegskommissariate in ...... hun.

.Beim K r i e g s k o m m i s
s a r i a t e (in Thu..) nahmen ....ir Einficht von den Fourragekontroleu, sowie von seiner gesammten Rechuuugsführung, insbesondere aber auch von der Kassafichrung. Der Kassabestand wurde in Anwesenheit eines Beamten des Finanzdepartementes perifizirt

und richtig befunden. Auch hier müssen wir die tägliche Eintragung

aller Einnahme- nnd Ausgabeposten empfehlen . sie ist für die Ordnung ^besser und für den Beamten sicherer als die Berufung aus Belege.

273 Aufgefallen sind uns einerseits die öftern Korrekturren iu einzelnen Büchern, andererseits der Umstand, dass einzelne Vosten in das Journal erst eingetragen werden , wenn die Monatsrechnung von der Revision iu Bern zurükkommt. Uns scheint es, dass unter allen Umstanden ein Rechnuugsjonrual geführt werden sollte, das alle Ein- und Ausgänge

täglich vorzumerken hätte. ^

Bei der Vrüsung der verschiedenen Komptabilitäten übrigens , die auf den Wafsenplaz und die Anstalten in Thuu Bezug haben, und die . sowohl iu Thnn als in Bern geführt werden, habeu wir uns die Frage ausgeworfen, ob nicht eine V e r e i n f a c h u n g erzielt werden könne.

^ Ohne uns kompetent zu finden , die Frage sofort zu losen , wol.leu wir doch die Vrüfung derselben dem Bundesrathe empfehlen und darüber . seine Berichterstattung gewärtigen . sur jezt beschränken u.ir uns aus die Berührung einzelner Bunl.te. Abgesehen pon der Führung vieler ....ezüglieher Kontrolen dureh das Oberkriegskommissariat und durch die Verwaltung des Materiellen iu Bern, sowie von der Oberaufsicht durch diese beiden Stellen erwähnen wir in Thun : den Liegenschastsverwalter, ....der unter dem Finanzdepaxtemente steht, die Administration der Regieanstalt, des Laboratoriums und der Batroneuhülseufabrik, der Konstruktionswerkstätte , das ständige Kommissariat , dem bei den Schulen noch Sehulkommissäre mit ^ffiziersraug beigegeben werden. Wenn der Zwek dieser vielen Verwaltungsstellen die gegenseitige Kontrole wäre, so wäre damit eine jedenfalls nicht verachtenswerthe Ausgabe erfüllt ; allein da dieselben meist gegenseitig von eiuander unabhängig sind, so dars als leitender Vunkt die Vereinfachung vorangestellt werden. Diese wird erhielt, wenn die Verrichtungen der einen ^t^lle der andern überwunden werden; von Uel.erladuug kann dabei keine Rede sein, da in ausuahmsweisen fällen die Eentralverwaltuugen in Bern sachkundiges Aushilfepersonal hinsenden konnen. Wenn ein ständiges Kommissariat sür nothwendig erachtet wird , so kann demselben je nach der Tüchtigkeit .^er gewählten Persönlichkeit die .Liegensehastsverwaltung , sowie auch die Komptabilität der Regieanstalt übertragen werden , besonders .venn aus

Rüksiehten der Jnstrnktion und der Befähigung iu der Militärkomptabilität die Kriegsi^ommissäre für die einzelnen ^chnlen nicht unterdriikt werden. Hält man hinwieder eine gesonderte Buchführung in der Regieanstalt, sowie eine besondere ^iegeuschaftsverwaltuug fur nothwendig, so dürfte bei der Bezeichnuug von Kriegskommissären sür die Schulen ein ständiges Kriegskommissariat, das uicht viel anders als eine Fourrageverwaltnng ist, die der Regieanstalt überbunden werden konnte,

überflüssig sein.

^

274 Il.

ne^er die dem ^inan^epartement unterstellten .^er^altt^n.^ zweite. ^

Um Mißverständnissen vorzubeugen, senden wir ^voraus, dass wir uns in eine allgemeine Besprechung ^der Finanzverwaltung und die Gesehäftssührung desselben durch den Vorstand des ..^epartementes und durch die demselben unterstellten Beamten nicht einlassen , sondern nur die funkte herausheben, über welche uns die Ertheilung von besoudern Weisungen nothwendig erscheint.

1.. ^ie ^u^..^ern....ltung.

Bezog sieh das oben gestellte Bostulat aus die Rechnungsführung , schaben wir hier das Materielle im Ange, und zwar durch das S. 754 des Geschäftsberichtes berührte und bei der legten Büdgetberathung augenommene Bostulat folgenden Jnhaltes : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , zu untersuchen , ob nicht die Verordnung über die Bulververwaltung vom 23. Oktober I 863, so w e i t .

sie die Organisation der Bezirksverwaltung betrifft, im Sinne grosserer Vereinfachung und Kostenersparnis xevidirt werden sollte.^ ^ie vom Bundesrathe ertheilte Antwort hat Jhre Kommission nicht befriedigt. Wir begreisen die Unterscheidung zwischen Fabrikation und Handel des Bulvers, die von ihm gemacht wird, sehr wohl, allein, wenn auch richtig ist, dass die grossere Neutralisation der Fabrikation mit bedeutenden Gefahren verbunden und dadurch selbst das Mass der Centralisation bedingt wird , so ist dadurch , dass vom Bundesrath das Hauptgewicht der Argumentation auf die Fabrikation gelegt wird, die andere Seite, der Handel uud die Verwaltung, zu viel ausser Auge gelassen werden. Allein so weit dieser Bunkt besprochen wird, so steht der gezogene Schlnss mit den Auseinaüdersezuugen der Gründe nicht im Zusammenhaug. Ju den lezteru sagt er , dass er mit einem Theile des Bostulates einverstanden sei und fügt bei : ,,dass in Aachen noch nichts geschehen, ist ^uur dem Umstaude zuzuschreiben, dass vorher verschiedene Anordnungen und Massnahmeu getroffen werden müssen ^e.^ ^ daraus folgt aber durchaus nicht der vom Buudesrath gezogeue ^ehlnss , dass dem^ Vostulat keiue weitere ^olge zu gebeu sei, sondern es folgt daraus vielmehr der andere , dass das Bostulat in bestimmter Richtung wenigftens eine Vollziehung finden werde ^ in welchem Umfang es geschehen werde, darüber ist eben an die Räthe ^u berichten. Wir sprechen daher die Ansicht aus, dass die vom Bundesrathe gegebene Antwort keine geuügende sei und gewärtigen daher eine solche bei Anlass der Botschaft

über das uächste Büdget.

275 ^.

^ie ^tron..^^^^^^^.. in ^öniz und in .^hnn.

^eben der durch die Vermittlung der Vulververwaltung unter dem Finau^departemente stehenden Batroneuhülsenfabrikatiou in Köniz betreibt

die Eidgenossenschaft durch das Militärdepartement das ..gleiche Geschäft iu Thun in Verbindung mit dem Laboratorium. Jn eine weitläufige Untersuchung darüber, warum der Bund dieser Fabrikation eine grossere Ausdehnuug gegeben hat, wollen wir nicht eintreten. der Grund dazu liegt sehr nahe, und zwar in der Umänderung der Waffen , welche eine

Umänderung in der Munition bedingt hat. Auffallend ist uns bei diesen Fabrikationen a.ber vorgekommen, dass sie nicht durch die gleiche Verwaltung betrieben werden. Uns scheint das uuzulassig. Wir wollen an den nicht unmöglichen Fall, dass sich die beiden Anstalten in dem An-

kauf des Rohstosses , in der Beziehung der Arbeitskräfte , im Verkaufe

des Fabrikates Konkurrenz machen können, nicht einmal erinnern, allein den doppelten Organismus in der Verwaltuug , die verschiedene Verreehnungsweise , die verschiedenartige Aussicht , die verschiedenen Motive (militärische, finanzielle), die vorwalten können, wollen wir betonen.

Wir stellen daher das Postulat : ^ ,,Der Bundesrath wird eingeladen, ^u untersuchen und Vor^lagen darüber zu hinterbringen, dass die Vatronenhülsenfabrika,,tionen in Koniz und Thun unter die gleiche Verwaltung zn stellen .. feien .^ Darüber. welches diese Verwaltung sei, wollen wir uns hier nicht einlassen. Der Buudesrath mag das iu Abwägung der verschiedeuen Gründe bestimmen ; er mag und wird seine Untersuchung auf die materielle ..^eite der ^rage selber ausdehnen , ^ in welchem Masse er die beiden Anstalten zur gleichen Fabrikation verwenden wolle, oder ob eine Arbeitsteilung in der Fabrikation einzutreten habe u. s. w.

3. ^ ^.lün^fen nnd d^. ^lünntnwe^n.

Jm Geschäftsberichte des Bundesrathes nimmt die M i. n z a u sw e eh s l u u g mit fremden ..Staaten und die E i u l o s u n g d e r S i l b. e r t h e i l m ü n z e n unter deu Angelegenheiten allgemeiner^ Ratur des ^iuanzdepartementes eine .der ersten Stellen ein, nnd wir halten dafür , dass dieselben , sowie die Anwendung der Mün^konvention vom 2.4. Dezember 1865 im Allgemeinen die unansgesezteste Aufmerksamkeit verdienen.

Wir sprechen hierorts im Zusammenhaug mit der ^ t a ä t s k a s s a davon, die wir oben (^. 272) nur kurz erwähuten. Aus derselben beschäftigte uns die Vrüsnng des Kassabestandes, wobei wir die Aufmerksamkeit vorzugsweise aus die Bestandtheiie desselben richteten. Ausser Fr. 896,000, welche als Rikelmünze in der Depotabteilung der Staatskassa sich befanden , wies

276 leztere Fr. 3,225,842. 30 vor, wobei Fr. 905,773. 29 Liebesgaben Inbegriffen waren.

Jene Summe bestand u. A. aus Fr. 676,604 nnverifizirten schweizerischen Silbertheilmünzen, Fr. 1,559,900 sehweiz.

Silbertheilmünzen .^ ^ sein, ^.r. 317,060 Silbertheilmünzen meist

fremden Ursprunges.

Bei leztern ist uns anfgefalleu, dass. obwohl die

Staatskassa mit der Verifikation und Auswechslung der Silbertheil-

münzen der fremden Staaten sieh beschafft... und noch beschäftigt, ein Theil zur Wiederausgabe bestimmt war, u.ie wir denn auch beim Kassasturze des .^riegskommissariates in Thun unter den frisch erhaltenen Sendungen von Silberthe.lmünzen den grossern Theil ...it fremden. Ge^ präge fanden. Wir sind mit diesem .Verfahren nicht einverstanden, indem auf diese Weise die Schweiz die Zirkulation ihrer eigene.. Münzen , die aus dem Auslande auch stark zur Auswechslung angeboten werden. selbst i... eigenen Lande zurükdräugt , womit auch die Bedeutuug ihres Münzregales, das mit der Brägnng von Münzen von 0,835 Feingehalt immerhin einen Ertrag zu Dunsten des Mün^reservesondes gibt, perschwindet. Wir sind vielmehr der Ansieht, es sollten von der eidg. Staatskassa, als dem Zentrum der schweizerischen Münzen, keine andern Silbermunzsorten als solche schweizerischen Ursprunges ausgegeben und auf dem Wege der Einlösung die fremden fortwährend abgeschoben werden, wie solches, wenn .^ir richtig berichtet find, a u eh in Frankreich und ...Belgien geschieht. Jn diesem Sinne stellen wir das postulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, dahin ^u verfügen, dass durch ,,die schweizerische ..Staatskasse nur schweizerische Silberscheidemünzen, ,,so lange der ...... orrath den Bedürfnissen entspricht, ausgegeben und ,,vo.. der im Art. 8 der Münzkonvention vom 24. Dezember 1865 ^vorgesehenen Auswechslung fortwährend Gebrauch gemacht werde. ^ Die Kommission hat die Folgen der erwähnten Münzkonvention noch ^in weiterer Richtung in Erwägung gezogen^ sie glaubt sowohl Jhre Aufmerksamkeit als die des Bundesrathes auf zwei Zuflüsse hinzulenk...u, welche fortwährend die Vermehrung der ausländischen Silbertheilmünzen in ausserordentlicher Weise bewirken und dadurch nicht nur für die fortwährende Münzausweehslnng mehr Arbeit verursachen, sou^ dern den Werth der iu^ .^aude eireulirenden Münzen, die M ü n z v a l u t a , wenn der Ausdruck gestattet ist, verschlechtern. Unser Land kann in der Folge in den Fall kommen , grosse .^pser bringen zu müssen , welche vermieden werden konnen , wenn rechtzeitig sehüzen......

Massregeln getroffen werden. ^Es kann dieses nur vom Bunde getrau werdeu , der nach Art. 36 der Bundesverfafsnug einzig ^. den ent. ^sprechenden Verfügungen berechtigt ist. Diese erwähnten Zuflüsse sind ^ie ^ilbermün^en des
^onigreiehes Julien, sowie die des Kirchenstaates, für welche beide eine formliehe Einfuhr von mehreren schweizerischen Handelshäusern, die mit Jtalien im Verkehr stehen, unterhalten wird.

277

Was das Königreich J t a l. i e n betrifft , so wirkt der bestehende Zwaugskurs für die Banknoten unbestritten in dem Sinne, dass das von

Jtalien geprägte Geld ansser Landes geht, der Art, dass die Staaten, welche der Münzkonvention beigetreten sind , den grossten Theil der italieuischen Silbermünzen in Eirenlation zu halten haben , somit nur die Rachtheile, nicht auch die Vo^rtheile der uuisormen Bräguug zu tragen haben.

Dieser Zudrang des kleinen Silbergeldes in den andern Staaten wird noch dadurch perstärkt, dass Geldsurrogate von ganz geringem Romiualwerthe die Masse der fiduziären Eireulationsmittel, in welche Klasse die Silbertheilmünzen ja auch gehoren, vermehren. Zum Mindesten sollte , wenn nicht eingreifendere Massregeln sofort am Orte wären , bei den an der Münzkonvention betheiligten Staaten eine Anregnng in der Art gemacht werden, ob eine solche Vermehrung im Sinne der Münzkonvention und der Staaten , welche sie abgeschlossen haben ,

liege.

Hinsichtlich der Silbermünzen des K i r ch e n st a a t e s , die in der Schweiz in grosser Menge eireuliren, ist es ausfallend, dass dieselben einmal an den eidgenössischen Kassen angenommen worden, und dadurch sur dieselben eine Toleranz begründet worden ist, ehe der Beitritt zur Mün^konpention erfolgt und von den kontrahirenden Staaten nach Brüfung der Verhältnisse angenommen worden ist. Jst es auch richtig , dass die Silbertheilmün^en des Kirchenstaates den gleichen Feingehalt haben, wie die der kontrahirenden Staaten, so ist es nicht minder richtig, dass in zwei andern Richtungen der Kirchenstaat den Vorschriften der Mün^ konvention nicht nachkommt, es sind die Artikel 8 und ..). Rach dem legten ist das Maximum der Münzen , deren Vräguug zu ^.^^ ^eingehalt den kontrahirenden Staaten gestattet worden ist, auf Fr. 6 auf jeden Einwohner beschränkt. Rach Art. 8 sind Ausweehslungsbüreaur^ zu bestimmen, in denen von jedem Staate, welcher der Münzkonvention Beitritt, seine Silbertheilmünzen gegen Goldstüke oder silberne Fünfsrankenthaler auszuwechseln. Weder in der einen noch in der andern Richtung hat der Kirchenstaat Genüge geleistet. vielmehr ist bekannt, dass derselbe weit über das gestattete Maximum hinaus ^ilbertheilmünzen ge-

prägt hat. Zum Mindesten gesagt, ist daher die Eirenlation der Silber-

theilmünzen des Kirchenstaates zu ^..^ Feingehalt in der Schweiz eine Thalsache, welche weder den bestehenden positiven Verträgen noch der positiven Gesezgebung entspricht. Der Bundesrath, welcher die Verträge und die Geseze zu vollziehen hat, sollte daher durch geeiguete Massregeln dafür sorgen, dass diese Thatsaehe zugestehen aufhore, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass er die Juteressen der Bevölkerung, welche als die Be^er der päpstlichen .^ilbertheilmünzen nicht die beati possi.

dentes sind, so schonend als moglich behandle uud ihr Zeit gebe, sür die allmählige Abschiebung zu sorgen, wie auch die Zuströmung nur

278 eine sueeessive war und als eine solche fortdauert. Wenn wir uns der Aufstellung eines Bostulates zur Zeit enthalten , so geschieht es , weil wir wissen , dass sich der Bundesrath mit der Angelegenheit beschäftigt, behalten uns aber vor, im Stadium der Diskussion durch die Bundesversammluug neuerdings daraus zurükzukommen.

Vl.

^eschaftskrei^ de^ ^andel^- und ^lldepartement^.

Jm Berichtsjahre haben Haudel und Judustrie im Allgemeinen eine Hohe erreicht, wie noch vor wenigen Jahren kaum erwartet werden konnte. Wenn au.h vermoge storender Konjunktnreu und Misstraueu in politische Zustände znweileu empfindliche Eiubnssen nicht ausbleiben konnten, so leistete uusere Judustrie doch den Beweis, dass sie sich ihren Antheil an dem vermehrten Welthandel zu sieheru weiss. Die freiere Richtung im Handelsverkehr, welche sich in den bedeutendsten europäischen Staaten durch die Handelsverträge Bahn gebrochen , kann nur darauf hindeuten , dass die lästigen Zollschranken immer mehr beseitigt und uuserm Freihandelsprinzip immer näher kommen , wodurch dem Absage unserer Produkte neue Wege geoffnet werden. welche bis ..n .hi n verschloffen waren.

Die Thätigkeit des Bundesrathes beim Absehlnss jeuer Verträge kann ^ im Ganzen nur anerkennend erwähnt werden^ nach eiuer Richtung aber dürste derselbe bei solchen Anlässen in Zukunft mehr Rechnung tragen, nämlich die Ansichten der kantonalen Handelskoliegien über diese fär Jndustrie , Gewerbe und Akerbau so wichtigen Augelegeuheiteu sieh vernehmen zu lassen.

.^andel.^ekretar.

Jm Ansehluss an lettere Bemerkung erlaubt sich die Kommission, Sie auf die Rothwendigkeit der dauernden Besezung der Stelle eines Handelssekretärs ausmerksam zu mache.n, und Jhuen folgendes Vostulat ^u stellen : ,,D e r B u n d e s r a t h i st e i n g e l a d e n , a u s d a s

..Budget v o n 1870 d e n e r f o r d e r l i c h e n K r e d i t ,,sürdie Stelle e i n e s H a n d e l s s e k r e t ä r s a n f -

^

,,z u n e h m e n u u d. i n d e r Z w i sche u ^ e i t f ü r e i u e , , p a s s e u d e B e r s o n l i eh k e i t zur W i e d er b e s e ^ u n g ,,d i e s e r S t e l l e s i eh u m z u s e h e n . ^

279 Unter dem 1. August 1^63 ist durch die Bundesversammlung die Kreirung der Stelle eines Handelssekretärs zum Besehluss erhoben worden , und zwar gestüzt daraus , dass diese Neuerung im Jnteresse der Wahrung des schweizerischen Handels liege, und dennoch hat der Bundesrath dieselbe nur während zirka 3 Jahren (^ebr. 1864 bis 15. August

1865, und ^tober 1865 bis März 1867^ besten lassen.

Damals schon ist die Rothwendigkeit schlagend hervorgehoben worden, dass eine engere Verbindung zwischen dem Handels- und Zolldepartement und den kantonalen Handelskammern nur im Vortheil der Jndustrie, Bewerbe und Landwirthschast liegen konne. Jst dieser Grund schon vor 6 Jahren allgemein gewürdigt worden, so bedingt die heutige Lage in Folge der abgeschlossenen und noch abzuschliessenden Handelsverträge noch viel dringender die Besezung dieser Stelle. Die Wirkungen dieser Verträge sollen beobachtet und bis ins Einzelne verfolgt werden, damit man sieh von den Vortheilen und vou den Rachtheilen gehorig Rechensehast geben kann. ^udem scheint der schweizerische Handelsstand in neuerer Zeit den kommerziellen fragen m e h r A u f m e r k s a m k e i t w i d m e n zu wollen. Derselbe wünscht über dasjenige, was in und ausserhalb unserer Grenzen vorgeht, besser orientirt zu sein, als es bisher geschehen. Bereits ist eine Kollektiveingabe von Handelsl^llegien an das Handels- und Zolldepartement gelangt, mit dem Gesuch^ es mochte ein schweizerisches Handelsblatt verosfentli^t werden , in welchem Gesuch folgender Bassns enthalten ist .

^Sollte die Redaktion des Handelsblattes durch eiuen Augestellten ,,des statistischen Büreau's uicht moglich sein , so ^wäre die Zustellung "eines Sekretärs des Handels- und Zolldepartements mit dieser Haupt,,ausgabe gewiss vollkommen gereehtsertigt , da es ohnehin jedem ^aeh,,verständigen einleuchteu wird , dass gerade bei diesem Departement ,,ein gehorig geschulter , mit Sachkenntnissen ausgerüsteter Sekretär ^weitaus am meisten Bedürfniss ist, um überhaupt das Baumaterial ,,gehorig vorzubereiten und zu studiren und in dem von Zeit zu Zeit ^eintretenden Wechsel in der Versonliehkeit des Departemeutvorstandes ,,eine gleiehmässige Behandlung der Geschäfte in uuuuterbroehener ^Weiterbildung der leitenden Jdeen zu ermoglieheu und zu sichern.^ Der Haudelsstaud vermisst ebenfalls seiteus des Handels- und Zolldepartemeuts einen gehörigen. ins Detail ausgearbeiteten jährlichen Handels- und Judustriebericht. ^lls eine weitere interessante Arbeit konnte dem Handelssekretär die Ausmittlung des W e r t h e s der sehwei^ ^erischeu Ein - und Aussuhr ^ugesehieden werden , wobei ihn die kantonalen Handelskvllegien ohne Zweisel gerne unterstüzeu würden. Solche Ausmittlungen, ..denn sie auch nicht immer aus vollständige Geuauigkeit

280 Anspruch machen können, werden in allen Staaten, wo man nur einiges ^ewieht aus den Verkehr mit dem .^luslande legt, mit grosser Sorgfalt nnd Vorliebe perarbeitet , und sogar pon Seite desjenigen Bublikums begrüsst, welches kein direktes Handelsinteresse hat.^ Es dars mit Grund angenommen werden, dass ein Handelssel.retäx dankbare Besehästigung genug findet , wenn ihm die richtige Stellung .augewiesen wird. Hiezn bedars ^es nun allerdings einer Jnstruktion, welche ihm seine Arbeit formlich zuscheidet , und es wäre daher zu wünschen, der Bundesrath möchte ohne Verzug in dieser Richtung, wie ihm übrigens bereits früher schon empfohlen worden. das Röthige verfügen.

..^ie ..^^ lr.^..^ in ^enf und St. fallen und die .^ieder^ la^hauser.

Wiederholt sind plagen laut geworden, dass in den sogenannten Ports f^ncs Unregelmässigkeiten bei der Verzollung von Waaren unter^ laufen, und es hat sich aus den augestellten Untersuchungen Folgendes ergeben : Es werden nämlich in den meisten Fällen die in die Ports k.^.^s eingeführten Güter, welche für den innern Konsnm , also nieht für die Wiederaussnhr , bestimmt sind, ausgepakt, somit der Tara entkleidet, und folglich nur im Rettogewicht verzollt. Da nun aber in sämmtlichen übrigen Zollftätten alle Einsuhrartikel nach dem Bruttogewicht den Zoll zu entrichten haben, so ist einleuchtend, dass eine aus-

fallende Ungleichheit in der Zollbehaudlung konstatirt ist. Dieses Ver-

fahren sollte nicht weiter geduldet werden, weil erstens jeder Bürger mit Recht über solche Ungleichheiten sich zu beklagen Ursache hätte , nnd zweitens weil dadurch die Zollverwaltung nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Wir haben Jmportartikel. wie Hüte, Strohwaaren .^. .e., die 50 und mehr Prozente Tara haben. Je nach den ^ollstätten verzollt nun der Eigenthümer diese Vrozente ganz oder gar ni^ht ^ Die Zolleinnahmen im Por^ fr.^nc von Gens beliesen sieh in vier-

zehn Jahren seines Bestandes auf Fr. 5,235,^0 oder ^r. 374,000 per Jahr durchschnittlich. Schlägt man die Tara der verzollten Güter auf 10^.. an, so ergibt sich eine jährliche Differenz von Fr. 37,400, welche permöge der jezige.. Einrichtung dem Fiskus vorenthalten worden sind.

Dass der Ansaz von 10 ^ Tara nicht übersehet ist, beweisen genauere . Berechnungen im Port kr^nc St. Gallen , welche in den Jahren 18^7 und 18^.8 angestellt .vorden sind. Es wurden an Zollen eingenommen .

281

1867 Fr. 49,000, worauf ein Zollverlust für beseitigte Tara . . Fr. 5,400 1868 ,, 63,000, idem.

idem.

,, 6,000 Einnahme.. Fr. 112,000.

Verlust auf Tara Fr. 11,400 Die Kommission stellt daher das Boflulat : ,,D e r B u n d e s r a t h i st e i n g e l a d e n , zu u n t er s u eh e n, ,,o b d i e U u r e g e l m ässi g k e i t e n , w e lched u r ch d i e V e r , , ^ o l l u n g der W a a r e u ^ i m R e t t o g e n.. i eh t in den P o r t s ,,sranc.^ v o n G e n f u n d S t^ f a l l e n v o r k o m m e n , e u t ,,w e d e r d u r c h e i n e a d m i n i s t r a t i v e V e r f ü g u n g s e i n e r ,,s e i t s , o d e r d u r c h e i n e R e v i s i o n d e s Z o l l g e s e z e s ^ u b e s e i t i g e n s e i e n , i m e i n e u w i^e im a n d e r n Falle, ,,u u. e i u e g l e ichm ässi g e Z o l l b e h a n d l u n g d e r e i n g e ,,f ü h r t e n W a a r e n in d e r g a n z e n S c h w e i z ^u e r z i e l e n . ^ Die Kommission ist zu.ar der Ans.cht, dass dem bezeichneten Uebelstande am ehesten aus administrativem Wege abgeholfen werden kann, sei es , dass das Bruttogewicht beim Einbringen in die Porls lr.^s uotirt, oder dass bei der Verzollung fnr die Tara ein gewisser Zuschlag gemacht werde. Sie sollte indessen dem Bnndesrathe auch die Betretung einer Revision ^es ^ollgesezes offen lasseu für den Fall, dass derselbe in dieser Beziehnug der Bundesversammlung Anträge zu stellen für zwel^mässig erachten soll^ Ju Bezng ans die Riederlagshauser berichtet der^Bundesrath, dass der Verkehr in denselben nicht im Verhältnisse zu den .^usgabeu der Zollverwaltung stehe , und in der That ist eine Einbusse während des Berichtsjahres von ^r. 14,070. 6.^ nachgewiesen, wobei auf Zürich allein bei einer Einnahme von ^r. 2497 ein Aussall von ^r. 4939 sieh herausgestellt.. Diese Erscheinung ist zu bedauern, aber Abhilfe schwierig, ohne den Verkehr zu belästigeu. .^hue Zweifel würde die Benuzung derselben durch de^ ^.andelsstaud sich mehr eutwikelu , wenn der Buu^ desrath eiue entsprechende .^erabsezuug der Riederlagsgebühreu einführen

würde. Jm Uebrigen theilt die Kommission die Ansicht des Bundes-

rathes, dass sämmtliche Waaren, welche in die Lagerräumlichkeiten, wenn auch nur zum Z.veke der sofortigen Zollabsertiguug. eingesührt werden, die Riederlagsgebuhren für einen Monat zu entrichten haben.

.^ranfitirende ..^artie^uter.

Wir ersehen ans dem bundesräthlichen Berichte, dass der Bundes^ rath sich vorbehält, aus die Frag.. der eingeräumten Zollerleichterungen, d. h. die Bewilligung einer Transitsrist vou sechs Monaten für transit^ tirende Vartiegüter , zurückkommen , wenn es die Umstände erfordern

282 sollten. Wir nehmen hiepon gerne Rotiz und machen ans jenen Fall hin darauf ausmerksam , dass bei Festsezung des Quantums , welches eine Bahnsendung bilden soll, auch auf die Eigenschaft und den Werth der Waaren Rüksicht genommeu und sür werthvollere Güter, wie Seide .^., eine kleinere Zentnerzahl seftgesezt werde.

^llnbertretnn^en.

Wenn auch die Zahl der Strassälle gegenüber dem Vorjahre sich ziemlich ^gleich geblieben (535 gegen .532), so hat dennoch die Exscheinung, dass der Bussenbetrag im Berichtsjahre sich um ein Fünstheil vermehrte (Fr. 18,687 gegen Fr. 14,716) etwas Bedenkliches, indem diess darauf hiudeutet , als wolle der Schmuggel in grossexem Umfange betrieben werden. Bei unsern bescheideneu Zollansäzen , die l.eztes Jahx 9 Millionen Franken eingebracht haben, fallen davon Fr. 1,040,000 oder 11 ^/o ans die Administrationskosten, und hievon wiederum 30 ^e oder Fr. 311,000 aus den Greuzschnz. Eine bedeutende Vermehrung der Zahl der Grenzwachter wird schwerlich ^utgeheissen werden wollen ; dagegen dürfte zur Abwehr des Schmuggels die strengere Handhabung des Gesezes in Bezng ans die Strafen von Ersolg sein. Während eine

Zollübertretung mit dem 30sachen und.. in Wiederholungsfällen mit dem 60sachen Betrag des Zolles bestrast werden kann , so begnugt sich der Bundesrath in der Regel mit der Anwendung des vier- bis achtfachen.

Die Kommission ist daher der Ansicht, der B u n d e s r a t h d ü r s t e g r ö s s e r e S t r e n g e i n d e r A u s s ä l l u n g d e r S t r a s e u handhaben.

beschlagnahm... t.. on schweizerischen ...^aarenfenduu^eu ^on Seite de....

^ollamte^ in .^ew^ork.

Dass diese seit 1866 schwebende Vendenz gegenwärtig noch nicht zu Gunsten der schweizerischen Betheiligten ausgetragen ist , kann nux bedauert werden. Wir ersehen übrigens gerne ans dem Berichte , dass der Buudesrath, sowie der schweizerische Generalkonsul in Washington dieser ^rage ihre Aufmerksamkeit fortwährend widmen , und wir hosfen , dass eine befriedigende Losung nicht mehr lange auf sieh warten lasst.

^andel^erkehr.

Der Warenverkehr mit dem Auslande im Berichtsjahre hat im Ganzen erheblich zugenommen. Derselbe betrug an

283 G e s a m m t. e i n s u h r der nach dem W e x t h e v e r z o l l t e n W a a r e n :

1^7.

l^.

l.^.

^ Fr. 467,835 406,458 Vermehrung im Durchschnitt der 3 Jahre

938,696.

.

. Fr.

334,367

.^ach der Z u g t h i e r l a s t t a ^ i r t w a r e n :

.Lasten 545,741

532,516

Vermehrung wie oben .

.

^ 593,663.

.

...

.

. L a s t e n 36,356

^ach dem G e w i c h t v e r z o l l t e W a a .. e n :

Z e n t n e r 8,769,581 8,591,323

9,123,097

Vermehrung wie oben .

.

.

.

.Fr.

wovon 155,592 Zentner an Wein mehr als im Vorjahre.

295,070

An A u s f u h r d e r nach d e m W e r t h e . v e r z o l l t e n W a a r e n :

Fr. 6,428,475

6,102,833

7,802,516

Vermehrung wie oben . ^ .

.

.

. F r . 1,024,575 Da diese Rubrik einzig Holz und Holzkohlen beschlägt , so liegt die Frage nahe , ob eine so bedeutende Ausfuhr uicht eigentlich zum Landesschaden in Folge übermässiger Abholungen heranwachsen konnte.

Rach der Z u g t h i e r l a s t t a x ^ i r t e ....^ .............. n : l .

.

.

.

^ .

Lasten 75,883

1 ^ 7 .

.

l .

.

.

.

.^ .

74,949

78,014

Vermehrung im Durchschnitt der 3 Jahre

.

.

Lasten

1732.

Rach d e m G e w i c h t v e r z o l l t e W a a r e u :

Z e u t n e r 1,192,098 Vermehrung wie oben .

1,362,205 .

.

^.

1,438,58l . Z e n t n e r 107,620.

Laut beiliegender Tabelle über deu appro^imativeu Werth der hanpt-

sächlichsten Verzehruugsgegenstände , die im Jahre 1868 ein- und ansgeführt wurdeu, betrug die

Einsuhr. ^r. 121 994,890 weniger als im Vorjahre Fr. 2,219,642 Aussuhr: ., 24,4^8,630 ^ ,^ ^, ,, ,, 190,679 Aus den Kops der . ^ e v o l k e x u n g berechnet:

Einfuhr Fr. 48. 59, Aussuhr ,, 9. 74.

Bei der Einfuhr erscheinen Getreide und Mehl mit ^r. 64,000,000, ,, ,, A u s f u h r Käse mit ,, 17,000,000.

284 Sind solche Zusammenstellungen im Kleinen schon interessant, wie viel grossere Bedeutung würden sie haben , wenn die Gesammteinfuhr und Ausfuhr einer Schäzung unterworfen werden konnte , um gestüzt darauf eine Bilanz des Gesammtverkehres mit den. Auslaude zu entwerfen.

^llertra^nisse.

Das finanzielle Ergebniss der Zollverwaltung übersteigt alle Erwartungen. Die Einnahmen betrugen Fr. 9,051^398. 86 (mehr als im Vorjahre Fr. 720,244. 05^). Die Ausgaben beliefen sich einschliesslich

der Zollentschädignng an die Kantone aus Fr. 3.4^7,70l. 76 (weniger

als im Vorjahre Fr. 32,624. 35) , somit ein Reingewinn von Fr. 5,583,697. 10. Die Besürchtung, dass^die Handelsverträge einen bedeutenden Aussall verursachen mochten, hat sich nicht verwirklicht. So z. B. wurde der Rükschlag iu Folge der Zollkonzession auf den franzwischen Handelsvertrag allein aus Fr. 734,000 veranschlagt, während eine vergleichende Zusammenstellung der hauptsächlichsten Artikel im Berichtsjahre nur einen Ansfall von Fr. 275,000 im Vergleiche zum

Jahre 1864 nachweist.

Die Zollintraden in den ersten 4 Monaten dieses Jahres betrugen: l .

^ .

635,931.

,, 701,860.

März ^ ,, ,, 823,250.

April ,, ,, 796,270.

Fr. ^ ,957,3l2.

somit Mindereinnahme ^, ^ 46,688.

Januar .l 868 Februar ,,

.

Fr.

32 78 11 28 49 59.

1^.

665,505.

,, 650,038.

,, 788,178.

,, 806,90l.

Fr. 2 ,910,623.

Fr.

03 94 17 76 90

Rachdem mit dem 1. Januar l. J. sehwei^erischerseits aueh gegenüber Oesterreich die Zollermässigungen in Krast getreten sind, kann dieses Resultat als ein günstiges betrachtet werden, und es steht zu erwarten, dass die diesseitigen Solleinnahmen denjenigen im Berichtsjahre nahezu

gleich kommen , und jedenfalls den Budgetansaz von ^r. 8,700,000 übersteigen werden.

285

Vll. ^eschaftskrei.^ de^ ^osldepartement^.

Das finanzielle Resultat der Bostverwaltuug ist dieses Jahres noch ein nugünstigeres als im Vorjahre. Mit Ausnahme des Jahres 1850

weist dasselbe den geringsten Reinertrag seit dem Beginn der eidg.

Vostverwaltung aus, und in dem Verhältnisse des Reinertrags zu den Roheinnahmen macht sich die gleiche stetige Abnahme bemerklich , wie

durchschnittlich seit 1849, namentlich aber seit 1863.

Die Einnahmen betrugen .

.

.

.

. F r . 8,814,715 ,. Ausgaben ,, . . . . . . , , 7,885,615 Der Reinertrag betragt daher .

.

.

. F r . 929,100

Wie schon seit einer Reihe von Jahren nahmen die Einnahmen in immer schwächerem Verhältnisse zu , während dagegen die Ausgaben sich in viel rascherem Masse vermehren und natürlich der Reinertrag im gleichen Verhältnisse abnimmt. Der .Ausfall für die Kantone beläuft sich aus Fr. 557,460,^ also aus mehr als einen Drittheil der ihnen zustehenden Entschädigungssumme, und ihr Guthaben au dem Bund

beträgt heute Fr. 1,564,930.

Dieses seit einer Reihe von Jahren zunehmende, sür die Finanzen der Kantone so unangenehme Rechnungsresultat hat nun ohne^ allen Zweifel viele rechtfertigende Gründe. Reben der nothwend.g werdenden besseren Stellung der Beamten nimmt der Reinertrag hauptsächlich dess..

halb ab, weil der Verkehr nichf stets in dem Verhältnisse wächst, wie in den legten Jahren , insbesondere in Folge von Vorverträgen mit dem Auslaude, die dem Verkehr zu gut kommenden Erleichterungen. Es sollte das freilich in den Verwaltungsberichten auch deutlich nachgewiesen und der Beweis geleistet werden, dass was die kantonalen Staatskassen .in Folge abnehmenden Reinertrags der Boftverwaltuug weniger einnehmen, in^ den Kassen derjenigen bleibt, welche die Vost benuzen. Es wird nun allerdings an zwei verschiedenen Stellen des Berichtes die Behauptung ausgestellt, dass in Folge der in diesem Jahre nen abgeschlossenen Vorverträge dem schweizerischen Vublikum ein Gewinn von jährlich 250,000-.-.300,000 Franken durch Ermässigung der Ta^eu erwachsen

sei. Wir zweifeln keinen Augenblik an der Richtigkeit dieser Thatsache, hätten es aber für augemessen gehalten, wenn man dieselbe nicht bloss behauptet, sondern auch nachgewiesen hätte.

Wir hätten das um so mehr gewüusebt, als wir im Uebrigen der Thätigkeit des Vostdepartementes beim Abschluß vou Vorverträgen mit dem ^luslaude, so wie dem dabei von ihm eingenommenen grunds.^llehen

286 Standpunkte unsere polle Anerkennung zollen. Es wurden solche Verträge abgeschlossen mit dem norddeutschen Bunde, mit den drei suddeutschen Staaten, mit Oesterreich und Ungarn, mit Grossbritannien ^uud Jrland und mit den Riederlanden ; einige Bestimmungen der Bostverträge mit Belgien und mit Jtalien wurden revidirt. Dass eiue Revi^ stou des bestehenden sch.vei^erisch^sranzosisehen Vorvertrags nicht moglich war und auch in der nächsten Zeit nicht vorauszusehen ist, ist zwar ^u bedauern , aber begreiflich bei den im sranzosischeu Bostu.esen so über^ wiegenden fiskalischen Gruudsäzen.

Weder im Zusammenhange. mit den mit auswärtigen Staaten abgesehlossenen Verträgen, noch im Zusammenhange mit wesentlichen neuen, dem Bnblikum gewährten Erleichterungen steht der stetsfort ^nehmende Verlust durch den Reisendenverkehr. die Differenz zwischen deu Ein^ nahmen , welche dieser Verkehr der Eidgenossenschaft bringt und den Transportkosten, welche derselbe erfordert, beträgt im Berichtsjahre die enorme Summe von Fr. 1,141,569 und übersteigt den durchschnitt seit 1857, dem Jahre, mit welchem die Eisenbahnen den Re.sendeu^.

transport auf den einträglicher^ Routen so ziemlich absorbirt hatten,

mit mehr als Fr. 120,000.

Wir wissen wohl, dass das Bostdepartement sieh in dieser Beziehung in keiuer angenehmen Stellung befindet. Aus der einen Seite müssen Vostverbindungen beibehalten werden, .welche ..usser deu.. Lemma 1 des Art. 33 der Bundesverfassung kaum mehr eiue andere Berechtigung auszuweisen haben dürsten. Auf der andern Seite kommen neue B^ gehreu bald von Kantonsregierungen, bald aus einzelnen Kautonslheilen,

unterstüzt , wie das der bundesräthliche Bericht deutlich genug dnrch-

bliken lässt, von einslnssreichen Mitgliedern der eidgenössischen Räthe.

Hier erseheint eiue geuaue und eiulässliehe Untersuchung eiue uner-

lässliche Bflicht des Vostdepartementes. Es hat u un ^.var das Bostde-

p^tement im Jahre 1866 den Beweis versucht, dass die Transportunkosten und die Ansgaben fnr das Bostmaterial, auch gan^ abgesehen von dem Ertrag der Briespost, durch die Einnahmen vom Reisendenverkehr und von den ^ahrpoststnkeu gedekt ^erdeu. Allein bereits die nationalräi.hliche Prüfungskommission vom Jahre 1866.bezeiehuete mit Hinweisuug ans den gewaltigeu, den Eiseubahnen ^ufalleuden Theil der ^ahr-

poststüke diese Behanptnug als eiue .^elbsttänsehung.

Wir glanbeu , dass das Vostdeparten.eut einen sollen Vorwnrs nicht so viel als uubeautw ortet hätte hinnehmen sollen , wie es das in feinen zwei legten Jahresberichten gethau hat.

Es scheint durchaus

nothig , das. sieh sowohl das Departemeut , als auch die eidg. Rät h..

über diesen Vunkt vollstäudig klar werden, denn vorher ist iu vielen Fällen ein bestimmtes Urtheil uicht moglieh. ^iese Klarheit kann aber

287 nur erlaubt werden , wenn gegenüber den ^anz genau bekannten Unkosten der Fahrpostkurse nicht nur der ebenfalls ^ geuau zu ermittelnde Ertrag der Reisenden gegeben wird, sondern wenigstens annähern^ den Ertrag durch die Fahrpoststüke und die Briefe berechnet werden kann.

^..a^u maugelt aber in den bisherigen Berichten des Bundesrathes beinahe jeder Anhaltspunkt , was um so mehr zu bedauern ist, als dieselben des Unbrauchbaren und gleichgültigen so viel enthalten. .

Eine uns von .einem Fachmann eiugegebene Berechnung des Ertrags der Fahrposten von Reisenden und Fahrpoststükeu für das Jahr 1867 ergibt ein ^.efieit vou über Fr. 300,000. .Eine von uns auf etwas anderer ..Grundlage vorgenommene Berechnung sur das Jahr 1868 ergibt ein befielt von 400,000-500,000 Franken, und auch dieses scheint uoch eher unter als über der Wirklichkeit zu stehen.

Augesi.hts dieses Uebelstandes sagt nun das ^ostdeparlement in seinem Berichte Folgendes : .,Für je^t würde die ^ostverwaltung den Ertrag der Bosteu iu erheblichem Masse in anderer Weise kaum zu heben im Stande sein, als mittelst Annahme einer durchgreifenden Massregel, die darin bestünde, überall diejenigen Bostturse auszuheben, deren Ausgaben durch die Einnahmen nicht gedekt werden. ^ie ^rage nun, ob die schweizerische Bostverwaltung in dieser Weise vorgehen konne oder dürfe, müssen wir entschieden verneinen. Es heisst das die Frage auf deu Kops stellen, um sie nicht losen zu müssen. ^ie Frage richtig gestellt, lautet vielmehr folgendermaßen: ^..ibt es nicht eine Anzahl von Vorkursen, deren beträchtliche Mehrausgaben in gar keinem Verhältnisse stehen zu dem Bedürfnisse, das sie befriedigen sollen und zu den Vor^ theilen, welche sie den betreffenden .^andesgegenden bringen^ .^o gestellt wird mau die Frage wohl ebeu so unbedingt bejaheu, wie man sie in der vom Vostdepartement gestellten extremen Fassung verneinen muss. Vergleicht man ^. B. die bedeutende Mehrausgabe d...s ^u.^uibus^ienstes ^wischen dem Vostgebäude .und dem Bahuhose zu Reuchatel mit dem Bedürfnisse und deu Vortheileu einer solchen Ver^ Bindung, so wird mau ol^ne allen ^u.^ifel zur ^lnfhebun^ des betrefsenden .^mnibusdienstes und zur Ersparung .^er bisherigen Mehransgaben gelangen. Wenn u.ir beifügen, dass im legten Jahre vou 438 bestehenden Vostkursen 76 durch den Ertrag der Reisenden u..d die Uebergewichtsta^en nicht einmal 25 ^ ihrer Transportausgaben gedekt haben, so wird mau .^ugeben müssen, dass hier noch manche Einrichtung mit unterläuft , die keinem wirklichen Bedürfnisse entspricht und durch deren Aushebung keine oder uur hoehst unbedeutende Jutexessen verlezt^ werden.

^ Wir glauben die Aufmerksamkeit d..s Bostdepartemeuts driugeud aus diesen ^nnkt richten zu sollen ; wir begreifen z^ar wohl, dass der^

Bunde^ta^. ^ahrg. XXI. Bd. II.

.

22

288 Ertrag nur e i n Faktor ist und dass manche Bostkurse auch troz eine.^ minimen Ertrages fortbestehen müssen. aber immerhin sollte ein ganz ausfallendes Missperhältniss zwischen dem Ertrag und den Kosten ein natürlicher Fingerzeig für eine eingehende Brüsnng der Notwendigkeit eines Boftkurses sein.

Namentlich aber sollten, so lange den Kantonen ein so beträchtlicher Theil der Bostentsehädigungen nicht ausbezahlt werden kann, neue Bostkurse nur mit grosster .Vorsicht eingeführt , bestehende nicht ohne Roth permehrt werden. Unter den 76 Boftknrsen, welche nicht 25^ ihrer Ausgaben deken , befinden sieh mehrere , welche erst in diesem Jahre eingeführt wurden. Das Departement hat von 31 eingelangten Be.^ gehren nicht weniger als 24 entsprechen zu sollen geglaubt, und wenn auch nicht bei allen denselben der Ertrag ein so minimer war, so ist doch bei nahezu allen der Ertrag we.t hinter der Voraussicht und den .Wahrscheinlichkeitsberechnungen des Bostdepartemeuts geblieben.

Wir ergänzen das Gesagte gerne noch durch die Anerkennung, dass das Bostdepartement bemüht ist , die eidg. Bostkasse dadurch zu erleichtern. dass sie die Bserdepofthalter in Mitleidenschaft zu ziehen sucht und gau^ oder nach einem gewissen Vrozentsaze an den. Ertrage partieipiren

lässt. Es sind das in der Regel diejenigen Lente, welche am geeig-

neteften sind, den Ertrag der ^ost zn steigern,^ sei es dadurch, dass sie ihr eine vermehrte Beugung zuführen, sei es dadurch, dass sie Betrag und Umgehuug verhüten. Es ist daher sehr wohl gethan, ihre Jnteressen mit den Jnteressen der eidg. Bostverwaltnng zu verknüpfen.

Rieht minder billigen wir das Bestreben des Bostdepartementes, die mit den Eisenbahnen und Dampsschifseu parallel lausenden .^ostknrse möglichst zu vermindern ,^ um so mehr, als diese Knrse in der Regel zu den mindest einträglichen gehoren. Es sollte das aber nach unserer ^ Ansieht in noch ansgedehntexer Weise als bisher geschehen. ^o hat man ^ den einen Bostl^urs ^..haffl..auseu^teckbor..^Konsta..z nach Eintritt des ...^ampfschissdienstes den. Dampssehiffe übergeben . neben dem ^ampfschisf laust aber immer noch ein Bostwagen zum grosseu finanziellen Rachtheil der eidg. Vostkass.^ während wenigstens i^u Sommer auch dieser zweite Poftkurs vorteilhafter für die Gegend, welcher er dienen soll, dnreh das Dampfschiff besorgt würde.

Jn Beziehung auf die Bergta^e.. ist voriges Jahr von der Bundesversam^uluug ein postulat betreffend Vorlagen im ^inue einer einZeitlichen Tax^e gestellt worden. Wie mau uns mitgetheilt hat, soll der nächsten Bundesversammlung eine bezügliche Vorlage gemacht werden.

Was wir von den. Jnhalte derselben erfahren haben , lässt uns zwar glauben, dass sie nicht gerade sehr im Sinne des Boftulates ausgefallen ^ei ; da die .^ache jedoch in Folge eine.^ Speeialberichtes an die eidg.

289 Räthe kommen wird, so enthalten wir uns einstweilen hier einer näheren Erörterung.

Aus dem gleichen Grnnde unterlassen wir eine eingehende Erörterung über die dem Bundesrathe zur Berichterstattung überwieseue Frage der Revision der^ Gehalte der Vorangestellten. Jn seinen. Berichte kündigt das Bostdepartement noch an, dass es eine alljährliche Revision der Gehalte durch alle ^ostkreise vorschlagen werde. Wir hatten die Absicht, dem Vostdepartem.mt eine billige Betheiligung der Vorangestellten an den Ersparnissen und an dem Mehrertrag der ^ost gegenüber dem Budget ^u empfehlen. Wie wir ersahreu, beabsichtigt der Bundesrath eine noch weitergehende Betheiligung der Vorangestellten an den.. Ertrag der Vosteu.

Jndem wir die ^detaillirtern Vorschläge abwarten, können wir uns bereits je^t mit den. Grundsa^e als einverstanden erklären.

Es wird dieser ..^..undsaz seit einiger Zeit ^ den Vostpferdehaltern gegenüber in einer grosseren Ausdehnung durchgeführt. Wenn wir hier daraus zurükkommen , so geschieht es durchaus nicht, um dieses Versahren irgendwie zu beanstanden, sondern um noch einen weiteru Wunsch daran ^. knüpfen. Es ist nämlich ein offenes ...^eheimniss, dass die Soumission...^ sür Vostpferdelieseruugen nicht immer eine loyale Eon^urreu^ der Bserdebesi^er^ur ^olge haben, sondern dass sie an manchen Orten das Resultat von Besprechungen und Verabredungen der zunächst Betheiligten, natür-

lieh nicht zu Gunsten der e..dg. Vostkasse sind. Es liesse sieh dem viel-

leicht dadurch begegne... , dass diese Soumissions weiterer Unterhandlungen gelten würden.

nur als Grundlage

Ju Beziehung auf den internen Briesverkehr konstatiren wir mit Vergnügen, dass derselbe im Berichtsjahre wieder bedeutend, und zwar um 2 Millionen Angenommen hat. Die Befürchtung, es mochte die bedeutende Herabsezung der Telegrapheutar^e und die davon zu erwartete Vermehrung der Telegramme dem Briesverkehr sehaden und die Einnahmen der

eidg. Bostkasse beeinträchtigen, hat sich .al^o, wenigstens bis je^t , nicht

erwahrt.

Den von einer srühern .^onnnission beanstandeten fahrenden ^ostund ^ehiffsbüreaur^ haben wir unsere besondere Aufmerksamkeit zugewendet.

Wir haben uns davon überzeugt, dass aus diesen fahrenden Büreau^ viel und sle.ss.g gearbeitet wird. Die Unkosten , welche durch alle diese Bureau^ der eidg. Vogasse entstehen , werden nicht nur durch die Vortheile aufgewogen , welche dem Publikum durch die Möglichkeit spätern Ausgebens und durch raschere Beförderung von Briefen erwachsen, sondern auch dadurch, dass .nicht nur die gleiche, sondern wohl noch eine .grbssere Zahl von Beamten zur Briesspedition in den stehenden Büreau^ verwendet .verden müsste. Wir bezweifeln nämlich, dass in den stehenden Bürea.^ mit der gleichen Thätigkeit gearbeitet wird, wie in den fahrenden.

290 Die Aenderungen, welche das Bostdepartement im Dienste der fahrenden ^oftbüreaux^ dadurch eingeführt hat, dass es möglichst viele Beamte von stehenden Büreaur^ abwechslungsweise im Fahrpostdieust verwendet, sowie die neue Rormirung , respektive Ermässigung der Reiseentschädignng an die betreffenden Beamten, halten wir^ sür vollkommen zwekmässig.

Der Geldanweisungsverkehr ist im Laufe des Jahres 1868 auch mit dem norddeutschen Bunde, mit Baden, Wurtemberg und Bauern in's Leben getreten. Mit Belgien find die Unterhandlungen noch sehwebeud. mit den Riederlanden und mit England sind sie zum Abschlösse gelangt, und der Geldanweisungsverkehr mit diesen Ländern ist am 1 . Januar 1869 iu^s Leben getreten. Besonders erfreulich ist es, dass der Widerstand des anfänglich widerstrebenden Englands dadurch besiegt werden konnte, dass ein Modus der Auswechslung anzufinden w a r , der die frühern Einwendungen Englands beseitigte. Es ist zu hoffen , dass dieses namentlich sür entfernter liegende Länder sehr zwekmässige Auswechsluugssystem auch noch andere Länder dieser für den kleinen Geldverkehr so bequemen und so erwünschten Art von Geldübermittlung gewinnen werde. Die Eontrolle über den internen und externen Geldanweisungsverkehr haben wir einer genauen Brüsnng unterworfen und dieselbe in Beziehung aus deren Anlegung zwekmässig, in Bezug ans die Ausführung genau befunden.

Was die nun eingesül.rten Eartons mit abtrennbaren Eonpons betrifft , so ist Jhre Kommission der Ansicht . es solle im Jnteresse des Vublikums wieder aus das Enveloppeus.^stem zurükgegangen werden , wie denn auch die Buudesbehorden selbst bei ihren Geldanweisungen durch die Bost sich ^der Eonverts bedienen.

Die ^rankoeouverts siud noch lange nicht in der erwarteten Ausdehnung an die Stelle der ^rankomarkeu getreten. Es ist moglich, dass die Einführung einer grosser.. Auswahl von verschiedenen Formaten hier eine Vermehrung zur ^olge ha^en würde. Der hauptsächlichste Grund der Richtver.venduug scheint aber doch der zu sein, dass der Haudelsstand es vorzieht, den sür ihn ost wichtigen Poststempel auf dem Briefe selbst ^u haben , den man behält , statt auf einer Enveloppe , die man wegwirft. Wir glauben daher, den Wunsch einer frühern Kommission^ um Vermehruug^der ^ormate uieht wiederholen zu sollen.

Roch einen andern Vunkt hätten wir gerne
einer genauen Untersuchung unterworfen. Wir glaubten nämlich Grund zu der Annahme zu haben , dass die Zahl der verwendeten Arbeitskräfte , namentlich in manchen ^auptposlbüreaur^, nicht überall in dem richtigen Verhältnisse stehe zu der zu überwältigenden Arbeit. Wir mussten uus jedoch bald überzeugen, dass dasur die einer Geschästsprüsungskommissiou zugemessene

^eit uicht ausreicht. Wir glaubeu jedoch., dass das ein Gegenstand ist,

291 der nicht aus den Augen gelassen werden sollte und der, sei es bei Anlass der Revision der ^ehalte , sei es bei irgend einer andern passenden Gelegenheit, zum ..Gegenstand einer spe^elleu Untersnchuug ^u machen wäre.

Rieht minder wäre es der Untersuchung werth , ob die s. Z. aufgestellten eils Kreispostdixektiouen sich heute noch rechtfertigen liessen. Zu einer ^eit, wo man die ^ostverwaltuugen aus der Hand der Kantone nahm, mogen dieselben noch nothweudig gewesen sein. Heute sind es manche derselben nicht mehr. ....^er Bostdienst hat sich immer .mehr von den Bosti.reis..... emaueipirt, so namentlich durch die fahrenden Vostbüreaux^, und wo er das noch nicht gethan hat, da sind ost die Kreisdirektionen mehr ein Hiuderuiss als ^ ein ^orderungsmittel. Sie erschweren eine.

Verwenduug von ambulanten Angestellten , so namentlich auch der Eondukteurs ausserhalb ihrer Kreise, und machen manche Verbesserungen und Ersparungen im Bostdieuste geradezu uumoglich.

Namentlich die Jnspektion, die jezt ^u ihrem grossern Theile den Kr..ispostdirei.tioneu zufällt , sollte viel mehr eentralisirt werden. Wenn von einer Kreispostdirektion eine Juspektionsreise vorgenommen wird, so erfährt das sofort und aus dem schnellsteu Wege der gesammte Kreis, und jedes Bostbüreau weiss zum voraus ganz g.^nau, wer kommt, wann mau kommt und warum mau kommt. ^ie Juspektioueu verlieren dadurch einen grossen, unt nicht zu sagen den grossten Theil ihres Werthes.

Und doch sind sie bei einer Verwaltung wie die Vost, wo so grosse Summen in minimen ^ruchtheilen aus- und eiugehen, von nicht ^u unterschlagendem Werthe. Es ist das einer jener Bunkte, wo Sparen durchaus am unrechten ^rte ist, und wo der Gehalt eines auszustellenden hoheru Beamten nicht in Betracht kommt gegenüber dem Ruzen , den er stiftet,

und dem Uebel , das er verhütet. Es ist uns desshalb schwer begreiflich,

warum man die Stelle eines Traininspektors der Westschweiz hat eingehen lassen, um die wichtige Funktion der Überwachung eines werthvollen Materials untergeordneten Wagenmeistern zu übertragen.

Wir stellen daher folgendes Bostulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen^ zu untersuchen und ^u ^berichten , ob nicht eine Verminderung der Kreispostdirektionen ,.im Jnterefse des Bostwesens eintreten konnte.^ ^ie Verminderung der Kreispostdirektionen ^ürde aber uicht bloss die Mittel und die Kräste zu der so notwendigen , vermehrten und eentralisirten Jnspektion geben. sondern auch noch fur andere Arbeiten, welche je^t bei uns noch fehlen. Beinahe alle Staaten , auch solche, welche einen kleinern Vostverkehr haben ^als die Schweiz , besten, wenn nicht. ein besonderes Blirean^ so doch einen besondern Beamten, der sich lediglich mit der ^.ekonomie des Vostdienstes und mit dem Studium derjenigeu Neuerungen und Verbesserungen ^u befassen hat, welche andere..

292 Staaten im Vostdienste einführen. Es liegt ....u s der Hand , welch' grosse Dienste .die Berichte eines solchen Beamten dem Bostdepartemeut leisten müssen. Das eidg. Bostdepartement hat nun dieses Jahr einen Beamten für die Statistik des ^ostdienstes ausgestellt, und wenn sie dafür die geeignete Persönlichkeit gesunden hat, so wird es ihm kaum schwer halten, diesen. Beamten mit der ^eit jene wichtigen Funktionen zu überbinden, von welchen wir oben gesprochen haben.

Rieht ohne Einsluss aus den Ertrag unserer Dosten dürste auch eine Revision , respektive eine Ermässigung des Tarifs der ^ahrpoststüke sein. Die Bost hat hier mit Eoneurrenzen der vollkommensten wie der unvollkommensten Art zu Dampfen , und sie wird dieselben nur durch Wohlfeilheit und Raschheit besiegen können. Wird die Wohlseilheit durch eine Revision der Tarife erzielt, so könnte die Raschheit noch Manches gewinnen durch eine bessere Anpassung der Verbindungen au den eigentlichen Vermehr, namentlich der Eisenbahnen.

Es will uns beinahe scheinen , es werde bei dieser Anpassung mit Vernachlässigung des Verkehrs der Reisenden und der Fahrpoststüke die Korrespondenz und ihre Bedürfnisse allzn ausschließlich berüksiehtigt.

Dabei bedauern wir dann lebhast, dass die eidg. ^ost, welche genöthigt war, die bessten ihrer Jntraden den Eisenbahnen abzutreten, und welche. selbst ein so wesentliches Juteresse an den Fahrtordnungen der Eisenbahnen hat, diesen gegenüber so unglaublich ohnmächtig ist un... auch gar keinen Einfluß ans dieselben besizt.

Jn welcher geradezu unwürdigen Stellung sich die hochsten Behordeu d^.s Landes den Eisenbahnen gegenüber befinden, ergibt sich am bessten ans einer Stelle eines Schreibens des Bostdepartements an den Bundesrath vom März l 863, .^reh welches das Departement dem Bundesrathe vou einer Besehwerde der Regierung von .^olothnru über die Mangelhaftigkeit des Winterfahrtenplanes der Eentralbahn ^enntniss

gibt. Es lantet diese stelle wörtlich : ,,Es ist nicht zu läugnen, dass

die gegenwärtige Winterfal.rtordnung sowohl der sehweiz. Eentralbahn, als an..h der übrigen schweizerischen Bahnen in manchen Beziehungen^ die Jnteressen des Vost- und Reisendenv.^rkehrs beeinträchtigt. Diese Uebelständ.^ und Mangelhaftigkeiten in ^er aufgestellten Fahrtordnung sowohl, als in den gegenseitigen ^lnsehlnssverhältnissen konnten indessen in .^olge ungleichseitiger un^ theilweise verspäteter Mittheilung der Fahrtenprojekte nicht i^. ihrer gegenwärtigen Bedeutung erkannt werden.

Wo indessen ausfallende Män^l sich zeigten, haben wir nicht unterlassen, deren Abhilfe n a c h z u s u c h e n , und es wurde unsern bezüglichen Gesuchen b i s w e i l e n Rechnung getragen, in v i e l e n Fällen a b e r d i e s e l b e n unberüksichtigt g e l a s s e n . ^ Wir sehen also hier die hochste Behörde ^es Landes , welche die Jnteressen des Verkehrs zu überwachen, ^u sehüzen und zu fördern hat,

293 ^ als Bittstellerin bei einer Privatgesellschaft, die ihren Besuchen bisweilen .gnädigst willfahrt, sie aber noch öster abweist. Das Ungesunde , Unwürdige, ja Unmogliche dieses Zustandes liegt ans der Hand, und wenn dieser Uebelstand nicht noch viel öfter Aniass zu Klagen und Reibungen gegeben hat, so liegt der Gru..d wohl wesentlich darin, dass die Verkehrsinteressen der Eisenbahnverwaltungen , des Bostdepartementes und des Bublikums sich nicht widerstreiten, sondern im Grunde dieselben sind. Es lässt sieh auch nicht verkennen, dass^ gerade die .am bessten verwalteten Bahnen sich ^ in den lezten Jahren^ nach Kräften bemüht l^aben, den Bedürfnissen des Verkehrs und den Wünschen des Publikums entgegenzukommen.

Allein es kommen noch immer Uebelstände genug vor, und die Weigerung einer einzigen Bahnverwaltung kann ost hemmend und hindernd auch auf die andern Bahnen zurükwirken und so einen nachteiligen Einfluss aus den Verkehr uiehi. bloss des betreffenden Bahngebietes, sondern eines grossern Theiles der Schweiz haben.

Ein neulicher, wohlbekanuter Vorfall , wo an der Hartnäckigkeit einer Bahnverwaltung eine Eombiuation scheiterte, welche der Schweiz einen bedeutenden ^Transit und .dadurch auch der eidg. Bostkasse eine beträchtliche Jntrade gesichert hätte, hat in jüngster Zeit dieses anarchische Verhältniss wieder

mit möglichster Deutlichkeit illustrirt.

Wir halten dafür, es sei nun an der Zeit, auf Mittel und Wege ^u sinnen, wie diesen Uebelstän^en abgeholfen und dem Bunde ein endgültiges Wort in diesen, seine und die Jnteressen des schweizerischen Publikums s.^ nahe berührenden Ver^ehrsfragen eingeräumt werden könne. Wir halten dafür, es sollte die Ausführung uicht gerade sehr

schwer und die Regnlirnng dieses Verhältnisses selbst den Eisenbahnen

nicht unlieb sein, da auf diesem Boden die Jnteressen sämmtlieher Betheiligten nicht auseinandergehen, sondern parallel laufen.

Wir enthalten uns geflissentlich und um in keiner Weise zu präjudieiren jeder Andeutung darüber^, bis zu welcher Grenze die Besuguisse de.^ Bundes ausgedehnt werden können und sollen, und eben so wenig spreeheu wir uns jezt schon darüber aus , ob diese Regulir..ng der Ansehlussverhältnisse innerhalb der besteheuden gesezlichen Bestimmuugen vorgenommen werden konne, oder ob sie eine Aenderung derselben bedinge. Bloss darauf machen wir noch aufmerksam, dass diese Regulirung um so nothwendigex wird, je näher der ^eitpnukt heranrükt, wo eine Alpenbal.^n dnrch ^ie Schweiz das mittlere Europa mit dem ^üden verbinden und den Ansehlüsseu an diese grosse Verkehrsader eine erhohte Bedeutung geben wird.

Wir

stellen desshalb folgendes Postulat: .,Der Buudesratb wird eingeladen, den eidgenossischen Räthen .,Bericht und Antrag darüber vorzulegen , in welcher Weise dem

.^94 ,,Bunde bei der Ausstellung der Fahrtenpläne und bei Reguli,,rung der Fahrordnung und der Anschlüsse der Eisenbahnen ein ,, Entscheidungsrecht eingeräumt werden konne.^ Zum Schlusse erlauben wir uns, noch einen Wunsch beizufügen, der sich ^war nicht aus dasjenige Verwaltungsjahr bezieht, über welches wir Bericht^ zu erstatten haden.

Wir lesen nämlich in dem Protokoll der unter dem Vorsize des Vorstehers des ^Vostdep^rtements stattgehabten .Konferenz der 3 Bureauchefs der Generalpostdirektion und der 11 Kreispostdirektoren Folgendes: ,,15. Es wird sür begründet erachtet, die wegen Militärdienst aus den Bostbürean^ u. s. w. abwesenden Beamten und Bediensteten der Bostperwaltuug, welche voraussichtlich eiuen militärischen Sold beziehen , in Fällen, wo deren Stellvertretung sür die Bostverwaltung mit besondern Kosten verbunden ist, zu einer diessälligen Beitragsleistuug anzuhalten, und angetragen , behufs gleichsormigeu Vorgehens i.. Sachen weiterer Vorschriften aufzustellen.^ Es macht immer und mit allem Rechte boses Blnt, wenn Brivat-

augestellte von ihren Arbeitgeber^. für den Militärdienst, den sie leisten müssen, mit ganzem oder theilweisem Abzug ihres Gehaltes bestrast werden, wie es nun dem Vostdepartement seinen Angestellten gegenüber angerathen wird. Wir hossen und wünschen, dass das Bostdepar^ment diesem Rathe nicht folgeu und dieses bose Beispiel nicht geben werde.

..^el.^r ....^h eu^ erw altun.^.

Die Einführung der aus die .^älfte ermässigten Ta^e sür d^e in^ ternen Depeschen bildet die hauptsächlichste ...^hatsaehe des Telegraphenwesens im Jahre 1868. Wenn wir uns freuen, dass die Durehsührung dieser Ermässigung weder finanzielle Raehtheile für die Bundeskasse, noch die befürchtete Stokuug im telegraphischen ..^erl.ehre zur ^olge hatte, so be^lükwünsehen wir auch die Verwaltung, welche tro^ der sehr spärlich zugemessenen Zeit die Reuernng in ^anerkeuneuswerther Weise ^durchzusühren wnsste.

Bereits im ^ebruar hatte sich die .Depeschen^ahl mehr

als ver-

^ doppelt, und diese Verdoppelung blieb dann auch das Resultat des ganzen Jahres.

Es wurden 7.^8,186 interne Depeschen befordert, während

die Zahl derselben im Vorjahre 3^7,333 betrng. Die Einnahmen stiegen um etwa 100,000 Franken, die Ausgaben um ebensoviel, so dass der Ertrag ungefähr wie derjeuige des vorhergehenden Jahres etwas über 70,000 Franken betrug. Unter den Ausgaben fignriren jedoch die Reubauteu nicht, welche in Folge des vermehrten .Verkehrs uothweudig geworden waren. Es wird über die Baukosten ein ^pezialeonto ge^ führt uud dieselben aus dem jährlichen Reinertrag ...mortisi..^ Dieser

295 Spe^albaueouto belies sich am 3l. D^. 1868 auf Fr. 209,279 und konnte durch den Reinertrag des Jahres 1868 auf Fr. 137,924 redü^irt werden. Da in der nächsten ^eit keine grossern Bauten vorauszusehen sind, so darf man mit Gruu^ annehmen, es werde dieser Bauconto durch den Reinertrag der Telegraphen in kurzer Frist abgetragen werden.

Eine andere Thatsache von Bedeutung ist die im Sommer I868 in Wien abgehaltene internationale Telegraphen-Konserenz zur Revision des pariser Vertrags, die Aufstellung einer Spezialkommission zur Jnterpretatiou des revidirten Vertrages in streitigeu fällen und die Ereirung eines internationalen Büreau der Telegrapheuverwaltungen.

Das lettere, welches in die Schweiz verlegt und an dessen Spize uuser bisherige Telegrapheudirektor .^. .L. Eurchod gestellt wurde, hat .^e Aus^abe, alle die internationale Telegraphie betreffenden Mittheilungen und statistischen Angaben zu sammeln, Tarife zu eutwerfeu, d.e ihm vorgelegten Fragen betreffend das ^Telegrapheuweseu zu prüfen , die Ergelmisse seiner Arbeiten theils in einem in sran^osischer Sprache erscheinenden Journal ^u veröffentlichen, theils den Verwaltungen der Vertragsstaaten mittheilen.

Am 22. Juli 1868 haben Sie durch ein Vostulat den Bundesrath eingeladen, die erforderlichen Schritte ^u thun behuss Sicherung einer vollständigen Anwendung der Uebereinkunst vom 27. Wiutermonat 1867 über den .gebrauch der Telegraphenapparate der Eisenbahnlinien von Seite des Bublikums.

Wenn auch die Erledigung dieses Vostulates i.. das Jahr 1869 sällt und der Bericht des Bundesrathes desshalb nichts darüber enthält.

so glauben wir, Jhuen doch das ^ur Kenntniss bringen ^u sollen, was uns vom Ehef des Vostdepartementes über diese Angelegenheit und deren Erledigung mitgetheilt worden ist.

Die einzige Eisenbahnverwaltuug, welche sieh der Benuzuug ihrer telegraphiseheu Apparate durch das Publikum widerse^te , war diejenige der westsehweizerischen ^Eisenbahnen. Troz der Schwierigkeit, die verschiedenen im Gebrauch befindlichen Apparate mit einander in Verbindung zu se^en , führten ^die Unterhandluugen zwischen dem eidg. Vostdepartement und der Verwaltung der Varis^on^.Mittelmeerliuie ^u dem Resultate, dass die Stationen .La Blaine, Satigui^ und Bahnhof ..^ens sür die Ausgabe und die Beorderung von Bri^atdepeschen geoffnet wurden. ^Der frühere Eiumurf der Verwaltung der westschweizerischen Eisenbahnen, dass es die eidg. Bostverwaltuug uicht wagen werde, die Verwendung ihrer Telegraphenapparate für Vrivatdepeschen auch von einer sran^osischen Eisenbahuverwaltung zu verlangen , war dadurch beseitigt. Jn dem Vertrage ^wischen den Kantonen Genf und Freiburg betreffend die Abtretung der Eisenbahnlinie Gens-Versoi^ wurde dann

296 auch die Oesfnung der Eisenbahntelegraphen auf den Stationen Ehambes^,

..^enthod, Versoix. und Eélign^ zur Bedingung gemacht. Damit sind

alle die Beschwerden erledigt, .welche wegen der Weigerung der Verwaltung der westschweizerischen Eisenbahnen, ihre Büreaux^ auch dem .telegraphischen Verkehre von Vri.^atdepescheu zu öffnen, sich erhoben haben, und es ist nach diesen Vorgängen zu erwarten , dass wenn auch andere an dem Reze der westschweizerischen Eisenbahnlinie liegende Gemeinden das Benutzungsrecht der Eisenbahntelegraphen beanspruchen, die betreffende Verwaltung ihnen dasselbe ohne weitern Anstand einräumen wird.

^. ^eschaftsfi^rung des Bundesgerichtes.

Der Geschäftsbericht des Bundesgerichts für das Jahr 1868 gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlass. wir beantragen Jhnen daher einfach Genehmigung desselben.

B e r n , den ..). Juni 1869.

Die Mitglieder der Kommission .

^. Stampi.

^

.^h. Bertschiuger.

.^ ^eun^.

S. Kaiser.

.^. .^leiu.

^. ^. ^a^hardt.

.^. .^erriu.

^. Bietet de la .^e.

^. ^. .^oteu.

^.

.^h.

ti.

Sali^.

^l.

t^.

Se.^er.

297

^s^I^^tn^ der

Antrage der Kommisston.

A

^efchaft^u^run.^ de.^ .^un^rathe^.

^ ^oliti^... ^^p.irt...m...nt.

1. Der Bundesrath wird eingeladen , der Bundesversammlung einen ^..ese^esvorschlag vorzulegeu über die Organisation der Vertretung der Eidgenossenschaft im Auslande, über die Wahl und Amtsdauer der schweizerischen Vertreter bei a.us.värtigeu Staaten und andere mit dem Gegenstand zusammenhangende Verhältnisse.

^p^ment d^ ^nnern.

2. Der Bundesrath wird eingeladen , Berieht und Antrag vorzulegen über eiue klarere Bezeichnung und Abgrenzung der Aufgabe des eidgenossischen statistischen Bureaus.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, der ^rage, wie durch eine bessere Forst- und Flnssbanpolizei in den Hochgebirgen den grossen Wasserverheeruugeu begegnet oder dieselben gemildert werden konnten, seine ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden.

4. Der Bundesrath n.ixd eingeladen, die Kompetenzen und Befuggisse des Bundes im Eisenbahnwesen bei allen Departementen konsee.uent geltend zu machen und die . einschlägigen bundesgesezlichen BeStimmungen zu vollziehen.

Justiz- und ^otize^ep^rtement.

1870

5. Der Bundesrath wird eiugeladen, sosern bis zum 1. Januar dem von der Bundesversammlung am 22. Juli 1868 geneh-

migten Vostulat über die .^ollzi..l..ung des Heimathlosen-Einbürgerungsgesezes nicht vollständig genüge geleistet ist , der Bundesversammlung Bericht und Vorschlag einzubringen, in welcher Weise die noch im Rükstand befindlichen Kantone anzuhalten seien , den Vorsehristen des Ge-

se^es sofortige vollständige Vollziehung zu gebeu.

298 ^.1it..r^i^rtement.

6. Der Bundesrath wird eingeladen, mit Rüksicht auf die durch denselben beabsichtigten Aeuderungen der Militärorganisation, so weit es

nicht schon durch das Militärdepartement geschehen ist, r e c h t z e i t i g diejenigen Materialien sammeln uud Berechnungen veranstalten zu lassen, welche dazu dienen, sowohl in personeller Beziehung als rükfiehtlich der Frage des Unterrichts und der Ausrüstung die . zwischen den gegenwärtigen Zuständen und den neu einzuführenden Aeudernngen sich ergebenden Difserenzen in ihrer militärischen und finanziellen Tragweite zur klaren Anschauung zu bringen.

^n^nzde.^rteiuent.

7. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen., ob nicht die Rechnungsftellnng der Vnlververwaltnng in einer mit der Staatsrechnung mehr übereinstimmenden Form ein- und durchgeführt werden konne.

8. Der Bundesrath wir^ eingeladen , zu untersuchen und Vorlagen darüber zu hinterbringen, dass die Vatronenhülsensabrikationen in Koni^ und Thun unter die gleiche Verwaltung zu stellen seien.

9. Der Bundesrath wird eingeladen , dahin zu verfügen , dass durch die schweizerische Staatskasse nur schweizerische Silberscheidemünzen, so lauge der Vorrath den Bedürfnissen entspricht, ausgegeben und von der im Art. 8 der Münzkonvention vom 24. Dezember 1865 vorgesehenen Auswechslung fortwährend Gebranch gemacht werde.

^ndrl^- und ^^ll^partement.

10. Der Bundesrath ist eingeladen, auf das Budget von 1870 den erforderlichen Kredit für die Stelle eines Handelssekretärs ansznnehmen und in der Zwischenzeit für eine passende Bersonlichkeit zur Wiederbesezuug dieser Stelle sich umzusehen.

11. Der Bundesrath ist eingeladeu, zu uutersuchen, ob die Unregelmässigkeiten , welche durch die Verzollung der Waaren im Rettogewieht in den Ports k^ncs von Geuf und St. Galleu vorkommen, entweder durch eiue administrative Verfuguug seinerseits, oder durch eine Revision des Zollgesezes zu beseitigen seien . im einen wie im andern Falle, um eiue gleichmässige Zollbehandlung der eingeführten Waaren in der ganzen Schweiz zu erzielen.

299 ^ost.^p^rtement.

12. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und zu berichten , ob nicht eine Verminderung der Kreispoftdirektionen im Jnteresse des Vostwesens eintreten könnte.

13. Der Bundesrath wird eingeladen, den eidgenössischen Räthen Bexicht und Antrag darüber vorzulegen, in welcher Weise dem Bunde bei der Aufstellung der Fahrteupläne und bei Regulirung der Fahrordnung und der Anschlüsse der Eisenbahnen ^ ein Entscheidungsrecht eingeräumt werden könne.

14. Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes und der Staatsrechnung vom Jahr 1868 die Genehmigung ertheilt.

I^

^...fchaft.^fuhrun^ de^ ^und^^erichte.^.

15. Die Geschästssührung des Bundesgerichtes vom Jahr wird genehmigt.

1868

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1868, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre.

(Vom 9. Juni 1869.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1869

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

25

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1869

Date Data Seite

239-299

Page Pagina Ref. No

10 006 176

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