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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 23. Februar 1869.)

Mit Depesche vom 28. Dezember v J. bringt der schweizerische Vizekonsnl in Buenos-Aires Hr. K u b l i , dem Bundesrathe zur Kenntniss, dass die von der Regierung von Santa Fé den Einwanderern zugesicherte f r e i e B e f ö r d e r u n g von Buenos-Ayres uach Santa Fé oft illusorisch sei, indem die in Bnenos..A...res angekommenen Einwanderer häufig gezwungen seien, ihre Reise auf e.gene Kosten fortzusein, oder sich zu verpflichten, nach derjenigen Kolonie sich zu begeben, welche ihnen die Einwanderungsgesellschast in Santa Fé anweist. Jm leztern Falle konne es oft begegnen, dass .Lente, die nach San Earlos oder Esperanza zu Frennden oder Verwandten wollten, in den E h a e o gesendet werden, weil die Gesellschast kein Juteresse habe, bereits gesicherte und blühende Kolonien ferner zu unterstuzen, sondern ihre Mittel uenen Einsiedlungen zuwende.

Der

Bundesrath beschloß, die vorstehenden, sür Auswanderer sehr

wichtigeu Miltheilungen des Hrn. Kubli zur öffentlichen Kenutniss zu briugen.

(Vom 24. Februar 1869.)

Veranlasst durch eine Beschwerde des Betriebskomite der westschweizerischen Eisenbahnen, hat der Bundesrath an die Regierungen der Kantone, welche Eisenbahnen haben, das nachstehende Kreisschreiben erlassen :

,,Tit. l ,,Wir haben durch unser Departement des Jnnern Kenutniss von einer Eingabe des Betriebskomite der westschweizerischen Bahnen an die Regierung von Waadt erhalten, iu welcher dasselbe sich beklagt, dass, während aus den Eisenbahnen der deutschen Schweiz die Verordnung des Bundesrathes über den Viehtransport ans den Eisenbahnen

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vom 1. März 1865 ^) nicht beobachtet und Widerhandlung gegen dieselbe nicht bestrast werde, die westsehw..i..,erischen ^Bahnen sortdauernd der strengen Anwendung der Bestimmungen jener Verordnung von Seite des Kantons Waadt unterliegen, was um so unbilliger sei, da sie verordnungswidrige Transporte, welche pon andern Bahnen herkommen, nicht zu hindern im Stande seien.

,,Es veranlasst uns diese Mittheilung zu der Einladung an die Regierungen der Kantone, in welchen Eisenbahnen sich beenden, die von dem Betriebskomite der westschweizerischen Bahnen gemachten Angaben untersucheu zu lassen und uus mit thunlicher Beorderung über die Vollziehung der Vorschriften der genannten Verordnung aus ihren Gebieten Bericht zu erstatten.^

Der^ Bundesrath wählte

(am 22. Februar 1869) als Telegraphist in Flums. ^. Johann Anton Wildhaber, Bosthalter, von und in Flums (St.

Gallen) ;

(am 26. Februar 1869)

als Vostkommis in Zürich: Hrn. Jakob Sigrift. von Lippoldsweilen (Thurgan), bisher Gehilse auf ,,

.,

dem ^auptpostbüreau Zürich .

,, Lausanne: Hrn. Rodolphe Mellet, von Lausanne, gewesener Bostgehilse in dort.

^ Siehe eidg. Versammlung . Band ^IlI^ Seite 40.....

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Jahr

1869

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08

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27.02.1869

Date Data Seite

273-274

Page Pagina Ref. No

10 006 075

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