966.

Diese Ungesezlichkeit bestärkt uns in der bereits ausgesprochenen Ansicht, dass ein in missbräuchlicher Weise, durch Gesezesverlez.mgen her-

beigesührter faktischer Zustand in Ehesachen nicht in gültiger Weise einem

Rekurrenten entgegengehalten werden kann, welcher den Schuz der eidgenossischen Behorden anrust.

Wir halten demnach dasür , es müsse der Rekurs der Gemeinde Chigny für begründet erklärt werden.

B e r n , den 8. Juli 1869.

Der Berichterstatter der Minderheit : Jules Roguin.

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der ständeräthlichen kommission, betreffend die Petition der Postbeamten um Erhöhung der Gehalte.

(Vom 10. Juli 1869.)

Tit..

Unterm 28. Oktober 1868 wurde von einer grossern Anzahl Vostbeamten ein Gesu.h um Erhohuug ihrer Besoldungen. an das eidgen.

Boftdepartement zu Handen des Bundesrathes und der Bundesversammlung gerichtet.

Als Hauptpunkte dieser Petition konnen folgende bezeichnet werden: Vergleiche Botschaft des Bundesrathes vom 4. Junl 1869

v. J. 1869, Band II, Selle 406.

Bundesblatt

967 1.

Gleichstellung der Besoldungsansätze der Postbeamten mit denjenigen der übrigen eidgenossisehen Verwaltungen.

2. Umfassende Gesammt-Revision der Besoldungen im Sinne des Beschlusses vom 17. Dezember 1864, womit Sie den Bundesrath einluden , aus eine gleichmässigere Besoldung der Bostangestellten in den verschiedenen Theilen der Schweiz hinzuwirken , und z w a r d ....... ch d i .. g l e i c h e n Männer, welche in den e i n z e l n e n p r e i s e n d e n D i r e k t o r e n die n i.. t hi g e A u s k u n f t zu e r t h e i l e n im S t a n d e sind.

Jm Falle des Beibehaltens einer jährlichen partiellen Gehaltsrepision werden folgende Wünsche sormulirt: 1. Der jährliche Kredit zu diesem Zwecke solle aus Grundlage eingeholter Berichterstattungen über die jeweiligen Bedürfnisse sämmtlieher Kreise bemessen werden , während gegenwärtig umgekehrt verfahren und jedem Kreis je nach seinem Personalbestand ein Betrag zugeschieden wird, über den er nicht hinausgehen kann.

2. Jeder Beamte und Bedienstete, der seinen Verpfli.htuugen volles Genüge leistet, solle nach Ablauf einer bestimmten Zeit (z. B.

einer A.mtsdauer) die Erhohung seiner Besoldung beanspruchen und nach Verlauf einer bestimmten Reihe solcher Amtsdauern von Rechtswegen in den Genuss des Maximums der Besoldung eintreten konnen. 12 Jahre sollten nach Ansicht der Beteuten hiezu hinreichend sein.

3. Feststellung des Gehaltsminimums eines Beamten aus Fr. 1200 per Jahr.

4. Erledigte Stellen sollen bei ihrer Reubesetzung nicht mit einem niedrigern Gehalte als der früher für dieselbe ausgeseifte , bedacht werden.

Die Betenten begründeten ihre Begehren theils durch statistische Zusammenstellungen , theils durch Anführung vou Thatsaehen uud Behauptungen mehr allgemeiner Ratur.

Der Bundesrath seinerseits berichtete über diese Betition in .seiner Botschaft an die Bundesversammlung vom 4. Dezember 1868 ungefähr Folgendes: .Bezüglich des Bnnktes 1 der Gleichstellung der Beamten des Bostdepartementes mit denjenigen der übrigen Verwaltungen sei zu bemerken, dass dieselbe bloss für die Kreispostdirektionen und ihre Adjunkten, sowie die Kontrolleurs nicht bestehe, welche im Geseze vom 1. August 1863 überlangen worden seieu. Das Bostdepartement habe bereits vor Eingang der Betition einen Entwurf in diesem Sinne dem Bundesrath vorgelegt, allein der lettere habe das Eintreten abgelehnt, von der Erwägung ausgehend, dass ohne dringendes Bedürfniss eine Besoldungs-

968 zulage im Laufe der Amtsdauer eines Beamten nicht stattfinden solle.

Jm Uebrigen sei derselbe ganz damit einverstanden, wenn die BundesVersammlung sofort hier remediren wolle.

Bezüglich des 2. Bunktes habe sich der Bundesrath, soweit es.

den Betrag der Gehaltserhohnngen anbetraf, an die bewilligten Kredite zu halten gehabt und diese Kredite erseheinen im Verhältniss zu der Vermehrung der Einnahmen eher zu hoch als zu niedrig.

Bezüglich der Art und Weise der Ausmittlung weist der Bundesrath daraus hin, dass jetzt schon der Vorschlag zu Aufbesserungen von den Kreispoftdirektoren ausgehe , dann durch das Departement in Verbindung mit den erfahrensten Postbeamten gesichtet und ausgeglichen uud schliesslich durch den Bundesrath selbst als oberster Administrativbehorde endgültig festgestellt werde. Jnsofern der Wunsch der Beteuten auf Aufstellung einer Revisionskommission ausserhalb der Verwaltuugsbehorde gehe, so erachte er deuselbeu sür ebenso unzulässig als unzweckmassig , das erstere , weil der Bundesrath sich seiner Verautwortlichl.eit doch nicht eutschlageu konnte, da er vom Geseze zu der Vornahme der Revisionen angewiesen sei, uud das lettere, weil durch die A...fstell..ug eiuer solchen Kommission .nur Hoffnuugen uud Begehrlichkeiten geweckt würden, die nicht befriedigt werden konnten, und zudem die Vertrauensmäuuer einerseits aus keinen andern Quellen ihre Rotten schöpfen konnten , als das Departement bis jetzt gethan hat , andererseits aber offenbar weniger im Stande wären , die von daher kommenden Mittheilungeu in richtiger Weise zu würdigeu , als die obern Bostbehorden.

Jm Uebrigen beschädige sich der Bundesrath mit der B..sehasfu..g des nothigen statistischen Materials , in n je nach Ablauf einer grosseru Veriod.e eiue saehgemässe und gerechte Generalrevision der Besoldungen eiutreteu lasseu zu kounen.

Jn Bezug anf die Einzelnbegehren bemerkt die Botschaft Folgendes :

Ad 1 ..... (Verlesung von Stellen der Botschaft, siehe Seite 422).

Die Botschaft rath" u. u.

schliesst

folgendermassen:

,,Jndem

der

Bundes-

Am 22. Dezember 1868 fand diese Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluss iu einem von den Räthen angenommenen postulate zum Budget, welches also lautet: ,,Der Buudesrath wird eingeladen , über die Betition der Bostangestellten um Gehaltserhöhung auf die nächste Session der Bundesversammluug Bericht und Anträge einzubringen."

Die bezügliche Botschast des Bundesrathes vom 4. Juni 186..)

le....t Jhuen nun folgenden Beschlussesentwurf vor. (Seite 432).

969 Jhre Kommission ist nun der Ansieht , es sollte der Staudexath diesem Entwurse. seine Zustimmung ertheilen und zwar eben so wohl in weiser Berücksichtigung der Vostinteressen, resp. der Bostintraden selbst, als auch der Petition der Postbeamten , soweit dieselbe als ....erechtigt erscheint.

Herr Präsident , meine Herrren . Die ganze Bostverwaltnng ist in einem Uebergangsstadium, in einer Krlsis begriffen, und es zeigen sieh krankhafte, anormale Erscheinungen und Ergebnisse , die alle Beachtung verdienen. Aus der Botschaft des Bundesrathes ist zu ersehen, dass im Jahre 1853 die Besoldungen Fr. 1,156,282 und die Gesammteinnahmen Fr. 7,083,503 betrugen. 1868 aber die ersteren auf

. Fr. 3,171,028 und ledere bloss auf Fr. 8,814,715 anstiegen, so daß einer vermehrten Besoldung von Fr. 2,014,746 eine Mehreinnahme von bloss Fr. 1,73 l ,2l 2 entgegensteht. Es hat sich also in diesem Zeiträume der Besoldungsetat beinahe verdreifacht, während die Mehreinnahmen, auch wenn der nachlheilige Einfluss der Eisenbahnen auf die Vostintraden in volle Berücksichtigung gezogen wird, weit hinter den billigsten Erwartungen zurückgeblieben siud. Aus dem Tableau auf S. 2 der Botschaft ersehen Sie ferner, dass in dem gleichen Zeitraum das Verhältniss der Besoldungen zur Gesammteinnahme von 16,3%

1853 bis 1868 auf 35,8% angestiegen ist, ein Verhältniss , das so

ungünstig wohl in keinem andern Lande anzutreffen sein dürste. Es darf wohl aus allem diesem mit Sicherheit der Schluss gezogen werden, dass die Vermehrung des Beamtenpersonales der Postverwaltung in dieser Periode in allzu bedeutendem , nicht im Verhältniss zu der Vermehrung der Arbeit stehendem Maasse Platz gegrissen habe, dass in dieser übergrossen Vermehrung eine der Hauptursachen des so geringen Reinertrages der legten Jahre zu suchen sei und dass es nun stehende Ausgabe der Verwaltung sein müsse , aus die besten Mittel und Wege zu sinnen, wie diesem Uebelstande abzuhelsen sei. Der Bundesrath schlägt Jhnen nun ein solches Mittel vor, das sich bereits im Telegrafenwesen als zweckentsprechend bewährt hat.

Es ist dies die Betheiligung der Angestellten an xesp. Rettoertrage nach Massgabe der vermehrten Arbeit.

Mittel zugleich den Vorzug , dass es in hohem Maasse Zeit entspricht, welcher entschieden in, dieser Richtung bewegt.

dem BruttoEs hat dieses dem Zuge der sich vorwärts

Jm Geschästsbericht des Bundesrathes ersehen Sie aus S. 175, dass das Telegraphenwesen im Jahre 1868 statt des erwarteten Verlustes

von Fr. 29,000 --- einen Vorschlag von Fr. 71,355. 35. gebracht

hat. Dieses Ergebniss ist trotz der Herabsetzung der einfachen Tai.e auf die Hälfte nur um wenige tausend Franken niedriger als dasjenige von 1867 und zwischen Budget und Jahresrechnung besteht ein Unter-

970 schied .zu Dunsten der legten von vollen Fr. 100,000 -

Fr. 30,000 - aus die Ausgaben fallen.

wovon ea.

Der Bundesrath schreibt nun , und wir glauben mit Recht , das unerwartete vollständige Gelingen der eingeführten, von vielen Zweifeln empsangenen Neuerung dem Beteiligen der Telegrafisten an der Einnahme zu.

Es heisst darüber in der Botsehast (siehe Seite 422 und 423).

Herr Präsident , meine Herren l Aus dem ...gebiete der Bostverwaltung haben wir zwar Aehnliches noch nicht zu verzeichnen, allein einzelne Belege sind anch hier schon vorhanden , dass das provisionssystem auch hier, überall wo es aus rationelle Weise eingesührt ist, von guten folgen begleitet ist.

Als hauptsächlichsten notiren wir hier die Erfahrungen , welche die Verwaltung bei der Betheiligung der Kursübernehmer mit 50% vom Erlrage gemacht hat. Diese Neuerung begaun mit Mai 1866, begegnete.

anfänglich ziemlich vielem Widerstand von oben und von unten, zur Stunde

ist sie jedoch beinahe gänzlich durchgeführt und die Verwaltung wie die

Betheiligten befinden sieh gut dabei. Es weist auch der Vergleich der monatlichem. Einnahmen und Ausnahmen der l. Quartale 1868 und 1869 folgende Zahlen anf. (Eitat).

Jhre Kommission ist nun mit dem Bundesrathe einverstanden, wenn derselbe eine Verminderung der Bostbeamten als moglieh erachtet und eine solche von der vorgeschlagenen Massregel aualog mit den Er..

fahrungen im Telegraphenwesen erwartet, resp. .eine wirksame Verminderung nur dann glaubt durchführen zu konuen, wenn die Beamten selbst , von ihrem okouo.uischen Jnteresse geleitet, aus Verminderung dringen oder wenigstens weiterer Vermehrungen sieh widersetzen. Der

Bericht sagt darüber sehr richtig (siehe Seite 424).

Der Bundesrath erwartet nun von diesem System noch einen weitern Ersolg in der Richtung vermehrter Einnahme und zwar

hauptsächlich auf dem Gebiete der Fahrpost. J.u Bericht heisst es darüber (sielte Seite 425). Wir glauben jedoch beifügen zu sollen, dass Jhre Kommission, wenn sie auch ganz mit dem Gedanken des Bundesrathes einverstanden ist, der eidgeuossiseheu Fahrpost mehr den Eharakter eines Trausportgeschästes zu geben und dieselbe aus diese Weise mit den Ansorderungen der Reuheit in Einklang zu bringen, ebenso überzeugt ist, dass um den gewünschten Erfolg zu erzielen, uoeh ein zweites nothwendig sein wird, und dieses zweite besteht dariu, dass aus dem Gebiete der Fahrpost mehr als bis anhin geschehen, von dem Standpunkte des Regales abgegangeu .und von der Verwaltung eine weitergehende Verantwortlichkeit übernommen werde. Wenn alle die angeführten Faktoren sorgsältig in Betracht gezogen werden, so

971 sind wir mit dem Bundesrath der .Ansicht, dass ein ersprießliches finanzielles. Resultat mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten steht. Jedenfalls aber hat die Erfahrung bereits gelehrt, dass durch das Brovisions-

festem dasselbe nicht gefährdet wird , und wir halten desshalb allfällig...

Einwendungen , die auf diesen Grund sieh stufen wollten , als unstich-

haltig.

Da im Uebxigen der Ständerath sowohl bei Behandlung des Ge-

schäftsberichtes als auch des Traktandums : ^Revision des Fahrposttarifs" Gelegenheit haben wird , sich einlässlich über diese Materien auszusprechen, so glauben wir uns hier eines Weitern enthalten zu sollen und begnügen uns, zu wiederholen , dass wir mit dem Grundgedanken der Artikel 2 und 3 des Beschlussentwurfes , der Beteiligung der Postbeamten an .der Einnahme nach Verhältniss der Arbeit, eiuverstanden sind, in der festen Voraussetzung jedoch, dass vom Departement die Verminderung der Beamtenzahl als einer der Hauptzwecke dieser Massregel fest im Auge behalten werde.

Der Vorschlag des Bundesrathes ist nun aber ebeuso denjenigen Wünschen der Postbeamten zu entsprechen, welche, von den verschiedenen ungerechtfertigten, vom Bundesrathe von Jhrer Kommission als in der Billigkeit begründet worden sind.

geeignet, abgesehen und anch gesunden

Durch den Artikel 1 wird einer Ungleichheit abgeholfen , welche seit dem Jnkrasttreten des Gesezes vom 1. August 1863 zu Ungunsten der Kreispostdirktoren , ihrer Adjunkten und der Kontrolleure bestanden und viele Bitterkeit und Unzufriedenheit veranlasst hat.

Die vorgeschlagenen Ansätze sind mit den durch das Gesetz normirten

identisch.

Es kann hier der Umstand , dass dadurch das Budget der Kreis-

postdirektionen etwas beschwert wird, um so weniger in Betracht sallen, als der Bundesrath durch das bereits angesührte Vostnlat Gelegenheit hat, diese kleine Erhohung der Besoldungen dureh Verminderung der Bersouen mehr als zu kompeusiren.

Durch die Bestimmung des Artikels 2 wird sodann das Hauptpetitum der Postbeamten, das aus eine Gesammtrepision der Besoldungen im Sinne einer gerechten Ausgleichung derselben je nach Massgabe der

Fähigkeit und der .Arbeit, in vollständiger Weise berücksichtigt und zwar aus rationellerer Grundlage, als diess bisher geschehen konnte.

Jn der That hat dieses. gemischte Besoldungssystem den Vorzug, dass der eine Besolduugssaktor in genauem Verhältuiss zu dem Maasse

der Arbeit steht. Jm fixen Besoldungssatz wird zwar die individuelle Fähigkeit des Beamten wohl bis zu einem gewissen Grade berücksichtigt werden können, allein es wird sich derselbe doch immer nach gewissen

972 Durehschnittsverhältnissen richten müssen, und sieh daher den individuellen Verhältnissen n.e ganz anpassen lassen , während die Broviston gerade jenem Maugel abhilft , indem sie die Summe aller Einzelnleistungen berücksichtigt. Die beiden Besoldnngssaktoren ergänzen sich daher in passender Art.

Ueber die Art und Weise der Durchführung, welche nach Art. 4 dem Bundesrathe ..nheimgestellt werden soll , spricht sieh derselbe vorläufig solgenderweise aus (siehe 430).

Wir fügen hier bei, dass es wie in der Telegraphenverwaltung, Absieht des Bundesrathes ist, die Baarbesoldungen nach Massgabe der Verhältnisse nach und nach zu redüziren , allein es muss an.h hier dem Bundesrathe freie Hand gelassen werden , je uaeh Umständen und nach Möglichkeit zu verfahren.

Ueber den Art. 3 ist noch weniger zu bemerken. Sobald Sie in Art. 2 den Grundsatz der Betheiligung am Ertrag für die niedrigen Postbeamten in g r e i f b a r e r Weise dekretirt haben, so werden Sie kaum Anstand nehmen , die hohern Boftbea.nten an einem Mehrerträgniss zu betheiligen. das augenblicklich noch in das Reieh der frommen Wünsche gehort.

Herr Bräsident , meine Herren . Wenn es diesen obern Vostbeamten gelingt, das in Anssicht gestellte Ziel zu erreichen, und über das volle Betreffniss der Kantone hinaus einen weitern Gewinn herauszuschlagen, so werden sämmtliehe Kautone damit einverstanden sein, in erster Linie 20 % au die eigentlichen Urheber davon abzutreten und

sich bei Abtragung der Buchschuld , d. h. der abgelauseuen Rückstände, mit 80% dieses Mehrgewinnes begnügen.

Wir schliesseu mit dem Wnnsehe, es moge der Art. 3 des Beschlussentwnrses zur Wahrheit werden und tragen aus Genehmigung der .buudesräthliehen Vorlage und Eintreten ans artikelweise Berathung an.

Bern, den 10. Juli 1869.

Ramens der ständeräthlichen Kommission, Der Berichterstatter :

..l. Köchlin.

Note.

Unverändert angenommene Ständexalh 10. Juli und Nationalrath

19. Jull 1869.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der ständeräthlichen Kommission, betreffend die Petition der Postbeamten um Erhöhung der Gehalte. (Vom 10. Juli 1869.)

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11.09.1869

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