159 Hofgesellschaften.

Bundesbeiträge.

. Uebertrag Fr. 5,975 23. Der Schweizer-Unterstüzungsverein in Wien . . ,, 150 24.

,, ., ,, Besth .

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75 Die schweiz. Wohlthätigkeitsgesellschasten 25. in .Lissabon . . . . . . . . .

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,, 125 26.

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27.

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Moskau Odessa

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28.

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St. Betersburg

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29. ,, Barcelona

. . . . . . . . . . . , ,

30.

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New-York

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200 100 600

50 950

31. ,, Bhiladelphi.. . . . . . . . . . . . , ,

150

32. ,. San Franeiseo

. . . . . . . . . . , ,

600

33.

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Washington

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34.

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Boston

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150

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75

35. Die schweiz. philanthropische Gesellschaft in Rio-Janeiro ,, 600 36. ,, ,, ., ,, ,, Buenos-Ayres ,, 200 Fr. 10,000

#ST#

Aus d e n V erh a nd tu n g en des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 25. Januar 1869.)

Der Bundesrath hat . in Sachen des schweizerischen Telegraphenwesens zwei Beschlüsse gesasst, nämlich : 1) dass der t h e i l w e i s e Nachtdienst des Telegraphenbüreaus Bern aus 1. März nächstkünftig durch einen g a n z e n Nachtdienst ersezt

und daher die Stelle eines 13. Telegraphisten sür das gedachte

. Bureau errichtet werde ; 2) dass der Telegraphendienst i n Z o s i n g e n , Frauenfeld, Re.gaz und Samaden vom dortigen Bostdienste getrennt werde, und in Folge dessen für Besorgung der betretenden Telegraphenbüreaux mit vollem Tag- und theilweisem Nachtdienste 4 Telegraphisten-.

stellen errichtet werden.

160 (Vom 27. Januar 1869.)

Der Bundesrath hat die Ko..zessionsgebül..ren , welche die sehweizerische R o r d o s t b a h n und die Z e n t r a l b a h n für das Jahr 1868 für ^ ihre im Betriebe gestandenen Bahnstreken an die eidgenossische Bostkasse zu entrichten haben, in der Weise sestgesezt, dass die Rord^

ostbahn für ihre Bahnstreke von 37 Stunden, zu Fr. 500, Fr. 18,500 zu Fr. 450 für jede Betriebsstunde, Fr. 23,175 zu bezahlen hat.

und die Zentralbahn für ihre 5l1/2 Stunden Betragende Bahnstreke,

Aus einen Bericht des schweiz. Boftdepartemeuts hat der Bundesrath dasselbe ermächtigt, minder Regierung des Kantons Unterwalden ob dem Wald wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in E n g e lb e r g unter den in der am 1. Mär^ 1867^) modisizirten Verordnung vom 6. August 1862 ^) enthaltenen Bedingungen einen Vertrag abzuschliessen.

Mit Zuschrift vom 28. Dezember v. J. befürwortete die Regiexung von St. Gallen ein Gesuch des Gemeinderathes von St. Margrethen um Bewilligung zur Erstellung einer Brüke über den Rhein zwischen St. Margrethen und Höchst (Oesterreich) , welches Gesuch sie.

ihrerseits bereits bewilligt habe.

Rach Einholung der Vernehmlassungen des schweiz. Handels- und Zolldepartements, sowie des Militärdepartements, hat der Bundesrath beschlossen : es sei von seiner Seite gegen die sragliche Brül.enbaute nichts einzuwenden^ jedoch müsse er verlangen, dass die^ Brüke schwei-

zerischerseits behuss Verhinderung des Einbringens zollpflichtiger Gegen-

stände zur Rachtzeit mit einem Thorverschlusse und einem zum Zollbureau führenden Glokenzuge (wie bei den Brüken bei Monstein, Haag und Buchs) versehen werde.

Siehe eidg. Gesezsammlung, Band IX, Seite 33, Ziff. 3.

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161 ^ Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 27. Januar 1869) als Direktor der schweig Telegrapheu. Hr. Karl Lendi, von Wallen-

stadt (St. Gallen), bisheriger Adjunkt und Stellvertreter des Telegrapheudirektors .

,, Telegrafist in Genf: Hr. Alfred F u r r e r , von Zell (Luzern), derzeit Telegraphengehilse in Rorsehach (St. Gallen) ; ,, ,, ,, Roiraigue : Hr. Auguste B e r r i n . Bostablagehalter , von und in Roiraigue (Reuenburg) ; (am 29. Januar 1869) als Bosthalter und Telegraphist in Euneuda : Hr. Daniel Jenny, von Euneuda (Glarus), derzeit Bostkommis in Glarns.

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Bekanntmachung.

Der schweizerische Bundesrath , in .Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1868, hat in seiner Sizung vom 8. dies den ....reis des eidgenössischen topographischen Atlasses auf Fr. .1.0 reduzirt, und den Preis der einzelnen

Bläll.er festgesezt wle solgl.. Die Blauer 1, 2, .., 4, 5, 6, 10, 21, 24 und 25 à Fr. 1.. dle Blätter 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20. 2...

und

23

à

Fr.

2.

Dieser Beschluß wird anmit zur öffentliche.. Kenntniß gebracht, mii dem Beifügen, daß der Verkauf des Atlasses wie blsher der Buchhandlung J. Dalp in Bern übertragen ist.

B e r n , .den 29. Januar 1869.

Eidgenössische Militärkanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1869

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.01.1869

Date Data Seite

159-161

Page Pagina Ref. No

10 006 051

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