310 #ST#

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 1. und 5. August 1859.)

Hinsichtlich der in Zürich stattfindenden Konferenz für FriedensUnterhandlungen ist dem Bundesrathe von Seite Oesterreichs und Frank.xeichs durch die nachstehenden Aktenstüke offiziell Kenntniß gegeben worden.

a. D e p e s c h e d e s k. k. ö s t e r r e i c h i s c h e n M i n i s t e r i u m s des A eu ß er n an die k. k. österreichische G e s a n d t s c h a f t in der Schweiz.

(Am 1. dieses Monats dem Bundesrathe vorgelegen.)

Uebersezung.

,, H e r r Baron!

,,Herr S t ä m p s l i hat ohne Zweifel schon vernommen, daß die Regierungen von Oesterreich und Frankreich übereingekommen sind, die Frie..

densunterhandlungen in der Stadt Zürich zu .eröffnen. Dessen ungeachtet lade ich Sie ein, hievon dein Herrn Bnndespräsidenten offiziell Kenntniß zu geben.

,,Die Unisicht und Energie, welche der Bundesrath entfaltete, um während des Krieges eine eben so unparteiische als wohlwollende Neutra-

litätsstellung einzunehmen, empfiehlt den kriegführenden Mächten ganz besonders das gastliche Gebiet der Schweiz für die Zusammenkunft ihrer Bevollmächtigen. Jndem die kaiserliche Regierung die Stadt Zürich wählte, hielt sie sich znin Voraus der Zustimmung des Bundesrathes versichert ,

und ich glaube daher nicht nöthig zu haben . die Bevollmächtigten des Kaifers der zuvorkommenden Aufnahme von Seite der nationalen Behörden zu empfehlen.

..Einpsangen Sie, Herr Baron, die Versicherung meiner ausgezeich.neten Hochachtung.

,,Wien, den 27. Juli 1859.

"Rechberg."

Die vorstehende Depesche wurde vom Herrn Bundespräsidenten erwidert wie folgt: Au S. E x z e l l e n z F r e i h e r r n von M e n ß h e n g e n .... ee.

,,Mit vielein J..teresse habe ich von der mir gefälligst mitgetheilten Originaldepesche Sr. Exeellenz des Grafenvon R e c h b e r g . vom 27. v.Mts.

Kenntniß genommen. mit welcher offiziell eröffnet worden ist, daß die ReVierungen von Oesterreich und Frankreich übereingekommen seien, die Frie-

.^ .densunterhandlungen deninächst in Zürich fortzusezen, beziehungsweise zum Abschlusse zu bringen.

,,Jndem ich Jhnen diese Mittheilung verdanke, habe ieh die Ehre, beizufügen , daß die Regierung von Zürich hiernach verständigt und ein^ geladen worden ist, die hohen Gäste mit den ihrem Range und ihrer.

Würde entsprechenden Ehren zu empfangen und deren Wünschen nach Mög^.

lichkeit gerecht zu werden.

,,Es bedarf der besondern Zusicherung nicht , daß die Regierung von Zürich dieser Einladung gerne nachkommen und die Vertreter der hohe^ Mächte niit allem Wohlwollen bei stch ausnehmen wird.

,,Was endlich die schmeichelhafte Aeußerung betrifft, zu der sich der k. k. Minister der auswärtigen Angelegenheiten gegenüber der Schweiz veranlaßt gesehen hat, so betrachte ich sie gerne als den Ausdruk loyaler Würdigung der Haltung , welche die Schweiz auch in der jüngsten Zeit eingenommen hat und welche stets darauf gerichtet ist. mit den Nachbarn dex Eidgenossenschaft ein gutes, aus die Achtung der gegenseitigen Rechte gegründetes Einvernehmen zu pflegen...

b. N o t e des kais. französischen B o t s c h a f t e r s bei der sehweiz.

Eidgenossenschaft.

An S. E x z e l l e n z den H e r r n B u n d e s p r ä s i d e n t e n .

,,Herr P r ä s i d e n t .

,,Der Herr Graf Walewski benachrichtigt mich. daß die französischen und österreichischen Bevollmächtigten, denen sich auch ein Bevollmächtigter von Sardinien anschließen wird, ehestens^(ince.^amnIent) zusammen kommen werden, um die Bestimmungen des Friedensvertrages, wozu in V i l l a s r a n e a der Grund gelegt wurde, zu berathen und festzustellen.

,,Zum Versammlungsorte ist die Stadt Zürich gewählt worden, was ich Jhnen mitzutheilen die Ehre habe.

..

,,Ew. Exeellenz wird sieher in der getroffenen Wahl einer Schweiz e r s t a d t zur definitiven Feststellung der^ Bestimmungen des Friedensvertrages einen neuen Beweis der Gefühle von Achtung (estinIe) und Ge..

wogenheit (affection^ erbliken, wovon die Regierung des^ Kaisers gegeu die schweizerische Eidgenossenschaft beseelt ist.

,,Genehmigen Sie, .kommenden Hochachtung.

Herr Präsident, die Versicherung meiner voll-

,, B e r n , den 3. August

1859.

,,Der Botschafter Frankreichs:

. ..^nr^t.^ .Bundesblatt. Jahrg. XI. Bd. II

2^

312 Die bundesräthliche Erwiderung (vom 5. August) auf die vorstehen^ Note lautet folgendermaßen:

An die kais. sranzösische Gesandtschaft in der Schweiz..

,,Exzellenz!

,,Der schweiz. Bundesrath hatte die Ehre, die vom 3. dieses Mo^ nats datirte Note zu erhalten, rnit welcher der Botschafter Frankreichs ih.^ die Anzeige zugehen ließ , der Herr^Graf Walewski habe Ew. Exeellenz i^ Kenntniß gesezt, daß französische und österreichische Bevollniächte , dene^ fich auch ein Bevollmächtigter von Sardinien anschließen wird , ehesten^.

.zusammen kommen werden, um die Bestimmungen des Friedensvertrages ...

zu welchem in V i l l a s r a n e a der Grund gelegt wurde, zu brrathen un^ .festzustellen, und daß die Stadt Zürich zum Versammlungsorte gewählt worden sei.

,,Jndem der schweiz. Bundesrath dem Herrn Marquis T u r g o t dies^ Notifikation bestens verdankt, beeilt er sich, ihm anzuzeigen, daß die Re^ gierung des Kantons Zürich davon sofort benachrichtigt wurde. Jn Folg^ einer ähnlichen, vom österreichischen Minister in Bern zu Anfang dieses Mo^ nats erhaltenen Eröffnung ist die gedachte Regierung bereits eingeladen worden, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit die Bevollmächtig^ ten der hohen Mächte nIit allen den Rüksichten und Ehrenbezeugungen e^.pfangen werden , die denselben gebühren, und damit deren Wünsche^ beßtrnöglich entgegen gekommen werde.

,,Der schweiz. Bundesrath benuzt gerne diesen Anlaß, Sr. Exeellen^ dem Hexrn Botschafter Frankreichs die Versicherung seiner ausgezeichnete^.

Hochachtung zu erneuern.^ ,, B e r n , den 5. August

1859.

(Unterschriften des Bundesrathes.^

(Vom 8. August 1859.)

Der schweizerische Konsul in B u e n o s - A y r e s macht, unter Bezugs .nahme auf seine Note vom .27. Mai abhin (siehe Seite 157 hievor) deI.^ Bundesrathe die Mittheilung , daß in Folge des aufgebrochenen Kriege^ zwischen der Argentinischen Konföderation und dem Freistaate BuenosA^res die Häfen sowol der Argentinischen Republik als des Staates Uru-.

gua.^ sür den Handel mit Bnenos-.^.res geschlossen worden seien, weßhal^ derselbe gänzlich stoke.

3l.^

(Vom 10. August 1859.)

...... it Zuschrift vom 15. Juni l. J. suchte der bisherige schweizerische..

.Konsul in V a l p a r a i s o (Ehile), Herr S c h a z m a n n von Hausen (Aar-^ gau) , um seine Entlassung nach.

Der Bundesrath ertheilte ihm dieselbe unter Verdankung seiner den^ Vaterlande geleisteten Dienste, und wählte zugleich zii seinem AIntsnachsolger Herrn Joh. Gottlieb Hag.nauer von Aarau , bisherigen Vizekonsul in Valparaiso.

Der Bundesrath ermächtigte sein . Post - nnd Baudepartement , den.

Postkurs Z u r z a c h - O b e r l a u c h r i n g e n auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Eisenbahn zwischen Turgi und Waldshut aufzuheben.

Der Bundesrath wählte

(am 8. August 1859) .

1) zum Sekretär der Zolldirektion in Genf: Hrn. Emile D o r s i v a l ^ von Genf, bish. Einnehmer der Hauptzollstätte beim Bahnhofe.

in Genf.

2) zum Postkommis in Neuenburg: Hrn. Henri Ernest Marchand,.

von Sonvillier, bish. Postkonimis in Ehaux de^Fonds.

3) zum Postkonimis von Ehaux^de^Fonds : Hrn. Eharles Gaeon , von^ Neuenburg, bish. Handelskommis. .

(am 10. August 1859) ^.4) zum Posthalter und Telegraphisten in Teufen: Hrn. Philipp Eduard Müller, von Hundwvl (Appenzell A. Rh.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1859

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.08.1859

Date Data Seite

310-313

Page Pagina Ref. No

10 002 839

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.