80 #ST#
Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
(Vom 20. Juni 1859.)
Der Bundesrath hat solgenden Beschluß gesaßt.
1. Es sei die unterm 2l. März d. J. getroffene Verfügung ), .wonach den Offizieren des eidg. Stabs bis zum 30. Juni die Vergütung Deiner' Pferderation zugefagt wurde . auf unbestimmte Zeit (im Minimum bis 30. September l. J.) erneuert, und fie habe auch aus diejenigen Offiziere Anwendung , die bei der bisherigen Truppenausstellung als Ordonuanzofsizie.re , gleich den Offizieren des Stabes verwendet waren.
2.
Es sei die Division V11l der Piketstellung enthoben und dafür die
Division IX )
auf' s Piket gestellt. Demnach sei auch den Osfi;ieren
dieser Division, so wie denjenigen der 111. . die Vergütung einer Ration bewilligt, wenn sie nämlich ihnen eigentümlich angehörende Reitpferde einschäzen lassen.
3. Für die bei der Division V111 gestandenen Pferde, die nicht Ossi.zieren des eidg. Stabes oder Ordonnanzoffizieren gehören. welche ferner .die Rationen beziehen , sei die reglementarische Dienstaustrittsvergütung auszurichten. .
Berichtigung.
Auf Seite 730 der vorigen Nummer soll es unter Ziff. 20 heißen : im kon.f.Ikte zwischen (Graubünden und St. Gallen, statt zwischen Freibuxg und
.Si.. Gallen.
)
)
Siehe Bundesblatt vom laufenden Jahre, Band 1, Seite. 244.
,,
.,
,,
,,
I,
.,
342 und 343.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1859
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
28
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.06.1859
Date Data Seite
80-80
Page Pagina Ref. No
10 002 787
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.