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Schweizerisches Bundesblatt.

XI. Jahrgang. II.

Nr. 31.

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B

o

t

s

ch

2. Juli 185.^.

a

f

t

des Bundesrathes an die gesezgebenden Rathe der Eidgenossenschaft,.

betreffend

weitere Ermäßigung der Durchfuhrzölle.

(Vom 24. Juni 1859.)

^

Tit.!

.

.

Von Seite des Ständerathes erhielten wir unterm 12. Januar 185..)

die Mittheilung, die h. Behörde habe, beider Berathung der Frage über Ermäßigung der Durchfuhrzölle auf Waaren , die nach Zentnern zahlen, beschlossen. uns einzuladen, in nochmalige Erwägung zu ziehen, ob nicht in ähnlicher Weise auch der übrige Theil des Dnrchfnhrzolltarifes, betressend die Ansäze per Stük , vom Werthe und von der Zugthierlast , einer Reduktion zu unterwerfen sei und hierüber der Bundesversammlung aus die nächste Session Bericht und Antrag zu hinterbringen.

Diesem .lustrage nachkommend haben wir die angeregte Frage neuer-

dings einläßlich geprüst, jedoch finden müssen, in Uebereinstimmnng mit den

schon in unserer Botschaft vom 6. Juli 1858 geäußerten Ansichten, daß keine genügenden Motive für die weitere Ausdehnung der Reduktion der Durchfuhrzölle verwalten.)

Um die Verhältnisse, die uns zu diesen Schlüssen geführt haben, ge-

hörig würdigen zu können , erscheint eine nähere Erörterung del selben unerläßlich, die wir in Nachstehendem die Ehre haben, Jhnen vorzulegen.

Der Abschnitt A des Zolltarifs für die Durchfuhr ..,... o m Stük"

betrifft ausschließlich den Viehverkehr. Er zerfällt in drei Gruppen: a.

das Sömmerungsvieh, b. das auf Streken von 8 Stunden und darunter, *) S. Bundesblatt v. I. 1..^, Band ..Il, Seite 1.^1.

Bundesblatt. Jahrg. XI. Bd. II.

10

Zur Seite 1...^.

Tabelle l.

^

Quantitatives und finanzielles Ergebniß ^r .^rchs^r^e -.^m Stnk ^ i

^ommerlnig^ieh.

Klasse a. 1.

Klaffe a. 2.

à 71/2 Rappen.

à 11/2 Rappen.

Sküke.

I8^

1 8 .

^

18...^

.

.

.

.

.

.

^.

.

.

.

.

.

18..^

.

.

.

.

18..^

.

.

.

.

in 5 Jahren

.

.

Medium per Jahr .

^

Fr.

.

.

.

^

.).p.

à 15 Rappen.

Stüke.

3,834

Fr. .^p.

287 72

Stüke.

56

.

Fr. Rp.

8 40 6 90

39,189

.588

37,192 ^ 36,188

559

33

5,057

386

67

46

561

36

5,858

61

10

36,735 41,663

569

34

6,889

78

7,087

74 80

11

640

481 38 615 67 618 93

190,967 2,918

81

28,725

38,193

583

76

5,745 .

Klasse a. 1.

à 3 Rappen.

Klasse a. 3.

12

20 10

Srüke.

13,327 13,068 14,038 11,262

-

15,557

a n s

.

.

^

Klasse...... 2.

337 86 466 71

^ .

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

^

Klasse b. 1 .

à 15 Rappen.

Klasse a. 3.

à 30 Rappen.

a 15 Rappen.

Fr. R.^.

399 81 392 04 421 14

.^ieh ans lan^ ^trelell..

^ .

.

.

.

^ I .

Rp.

^ t ü .

.

^ .

^.

.^p.

Stüke.

Fr.

Klasse b. 2.

à 75 Rappen.

à Franken 3.

^

25

423

1,275 l --

49

50

541 . 1,623 . - ^

131

1,560 ^ - ^

.224

25 25

520

60

175 299

264

792 ^ - ^

^.

296

40

171

25

65

76

66

l.^ 85 l,837 65 11,798 .^9 70 13,86.^ 2,079 45

615

^84

20

13

1

95

75

:56

790

237

--

13

1

95

66

905

271

50

94

14

10

974

292

20

464

69

12,119 12,251

^

646

Stüke.

988

1,^8

Klaffe b. 3.

Fr. .^p.

1,938 --

Rp.

85

10,992

^

Rp.

Stüke.

2,390

37

317

48

60

67,252

2,017

56

61,023

9,153

50

4,272

1,281

30

755

113

25

691

527

25

2,394

7,188

--

478

07

63

9

72

13,450

403

51

12,204

1,830

70

854

256

26

151

22

65

138

11)5

45

479

1,438

--^

38,193^ Es erhellt aus dieser Uebersicht, daß während alljährlich für Stüke 5,745 ^ Stuke 44,00 lt uux die .Taxen von 11,.^ Et., .^2 Et., 15 Et. bezogen werden.

63) hinwieder nur Stüke 13,450.^ 12,204 ^ ,, 26,508 <..nf kurze Streken zu 3 Et., 15 Et., 30 Et...

8.^ und sogar nur Stiike 151^..

^ erzollt werden.

138 ^ ..

768 auf lange Streken à 15 Et., 75 Et., 300 Et.

479..

^

126 und c. das aus einer längern Streke tranfitirende Vieh. Jn Gemäß..

heit der uns nach Art. 4 des Zollgesezes eingeräumten Kompetenzen h..^ ben wir seiner Zeit das Sömmerungsvieh demjenigen auf Streken von 8. Stunden und darunter beigereiht und im Fernern bestimmt, daß für.

Herden von 100 Stüken Kleinvieh und sür solche von 20 Stüken Groß-

vieb nur die Hälfte der Tarifansäze, Abtheilung lll, A, 1, 2 und 3 be-

zogen werden soll.

Der jährliche Verkehr dieser verschiedenen Gruppen a , h und c stellt sich nun, nach einer Durchschnittsberechnung von 5^ Jahren, T a b e l l e 1,.

wie folgt : .

Gruppe a. an S ö m m e r u n g s v i e h tranfitireu jährlich durchschnittlich:

Kleinvieh . . . . . Stüke 38,193. Zoll per Stük 1^ Rp..

Rindvieh, Esel, Füllen .e.

..

5,745, ,, ,, ,, 7^/2 ..

Pferde, Maulthiere . .

,, 63, .. .. ,, 15 zusammen Stüke 44,001.

Gruppe h. aus kurzeu Streken, ohne das Sömmerungsvieh.^

Kleinvieh . . . . . Stüke 13,450, Zoll per Stük 3 Rp.

Rindvieh, Esel, Füllen ..e.

. 12,204, ,, .. ,, 15 ,, Pferde .x. ..e. . .

.

.

,, .

zusammen Stüke

854, . ,,

,,

..

30 ,,

26,508.

.Gruppe c. auf laugen Streken:

Kleinvieh . . . . . . Stüke 151, Zoll per Stük 15 Rp.

Rindvieh, Esel ...e. ^e. . .

,, 138, ,, ,, ,, 75 ,, Pferde .x. ..e. . . . . .

,,

479,

,,

,,

,,

3 Fr.

zusammen Stüke 768.

Es erhellt hieraus , daß das Sömmerungsvieh den überwiegend größten Theil des Tranfitverkehres mit Vieh umsaßt, und daß der Verkehr auf langen Streken, der allein Zöllen von einiger Bedeutung unterliegt, ganz

unwichtig ist. ^

Die mit der Frage über Reduktion ^ der Durchfuhrzölle beauftragte Kommission des Nationalrathes beantragte voriges Jahr, diese Zölle .auf eir.e Kontrolgebühr von 2 Rp. per Stük zuxükzuführen, ohne Rükficht auf

die Distanzen und die Gattung des Viehs. Während eine solche Reduk-

tion den Gruppen b und c allerdings eine wesentliche Ermäßigung brächte, würde sie dagegen den größten Theil der Gruppe a das zur Sömmerung ans Schw^izeralpen eingeführte Kleinvieh, mehr belasten als bisdahin, in-

dem für dasfelbe gegenwärtig nur 11,^ Rp. per Stük bezahlt wird. Wir

find nun aber der Ansicht, eine solche Mehrbelastung sei nicht wünschenswerth . weil das Befat.ren der auf den südlichen Gebirgsabhängen de...

Kantone Graubünden, Tessin und Wallis gelegenen Alpen jenen Gegenden

127 .einen schönen Zins von Ländereien zuführt, die sonst brach liegen würden, dieses Besahren demnach möglichst erleichtert werden soll. Von den 38,193 Stüken Kleinvieh, die diese Erhöhung von ./... Rp. beträfe, besteht ein guter Theil in Bergamasker Schafherden von großer Stükzahl, die durch ^eine auch nur kleine Erhöhung fühlbar belastet würden; ihr Ausbleiben dürfte im Engadin ungerne gesehen werden.

Die Hauptvortheile einer Ermäßigung der Durchfuhrzölle auf dem Bieh würde der Gruppe b, dem Transit aus kurzen Streken, zu gut .kommen. Es betrifft dieß namentlich den Verkehr über die ins Anstand vorspringenden schweizerischen Gebietstheile (Basel-Stadt, Schaffhausen, einige Gegenden von Graubünden, Tessin, Genf, Bern, Solothnrn und .Basel -Landschaft). Die gegenwärtig .bestehenden Tarifansäze 3, 15 und .30 Rp., an sich schon sehr niedrig, bilden in Wirklichkeit nur eine Kontrolgebühr; keine Klagen sind, seit den neuen eidgenössischen Gränzzöllen, darüber laut geworden, und es darf deßhalb Init Recht behauptet werden, ihr gegenwärtiger Betrag belästige Niemanden.

Für das Zollpersonal allein sind diese Viehtransitzölle vielleicht etwas unbequem, da die Mühe des Bezuges derselben, so wie das Eintragen in die Bücher und Tabellen, nicht im Verhältniß zu den minimen daherigen Einnahmen steht. Sobald aber nur die kleinste Gebühr beibehalten wird,

so bleibt die daherige Arbeit die gleiche.

Auf lange Streken, Gruppe c, transitirt wenig anderes Vieh als Pferde. Gegenüber dem Werth derselben und den vexhältnißmäßig hohen Transportkosten fällt der auf diefem Transit lastende Zoll nieht in Betracht ^.und übt in keinem Falle irgend welchen nachtheiligen Einfluß auf diesen Verkehr.

^Wir würden nichts destoweniger eine Herabsezung der Transitzölle aus Vieh dennoch bevorworten, wenn irgendwie gehofft werden könnte, daß dadurch die Durchfuhr wesentlich befördert und vermehrt werden könnte.

Da dieß nun aber nicht der Fall ist, und die Einführung einer Einheitstaxe von Rp. 2 per Stük keinerlei Vortheile, wohl aber eine jährliche Einbuße von zirka Fr. 4000 in den Zolleinnahmen nach sich ziehen würde, .^o schließen wir auf^ Beibehaltung des Status quo.

Zu der Abtheilung B ,, v o m W e r t h e ^ , des Zolltarifs für die Durchfuhr übergehend, hat man es hier ausschließlich mit Holz und Holzkohle

zu thun. Die daherigen Zölle 3 und 5 % vom Werth des Holzes sind allerdings ziemlich hoch, allein fie rechtfertigen sich vollkommen dadurch, daß sie einen Gegenwerth für den Schaden bilden, den der Holztransport an Straßen, . Landungspläzen, Wuhrungeu ^ e . ^ e . ^ n a c h sich zieht.

Als frühere Kantonalgefälle wurden sie in verschiedenartiger Forin bezogen, und sind dann später, gegen angemessene Entschädigung, an die Eidgenossenschaft übergegangen.

Die Rheinlinie, von Schaffhausen bis Basel, ist es fast ausschließlich, auf welcher diese Zölle erhoben werden. Sie bilden dort die Compensa-

Zur Seite 127.

Tabelle l^ Finanzielles Ergebniß der Durchsuhrgebuhren der Tarifabthei.luug ,,vom Werth ^.

I8.^.

1 .

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

l ^ ^ .

Zollbetrag.

Wexth.

^

Fr.

^

1) Holz.. g.'sägt^s und Holzkohle..

2) Holz.. rohes, Flößholz . .

^.

Fx.

Werth.

.^.

Fx.

Zollbetrag.

R. F^ R.

Zollbetrag.

Werth.

^.

.)^.

18.^.

1^7.

Fr.

.^.

Zollbetrag.

Werth.

Fr.

R.

Fr.

R.

Zollbetrag.

Wexth.

Fx.

.)..

Fr.

^.

281,148 45 7,734 37 718,228 30 20,458 72 591,381 09 16,986 79 230,789 10 6,714 92 120,256 36 3,249 98^ 438,151 20 13,146 22 355,467 50 11,399 69 691,850 11 20,772 371,686 98 11,496 09 233,218 78 7,092 51 --

719,299 .^5 20,880 59 1,073,695 80 31,858 41 1,283,231 20 37,758 79 602,476 08 18,211 01 353.475 14 10,342 49

.

Das durchschnittliche Jahresergebni^ war somit:

i

für 1) . . . . . . .^ Wert.^ Fr. 388,360. ^ . . . . an Zollertrag Fr. 11,028. 95

^

,, 2) . . . . . . . . .

..

.. 4.^74. .^ . .^ .. .

,,

,,

,, 12,781. 30

.

128 ^ tion der Rheinzölle, deren Aufhebung schon durch Art. 4 des Staatsver.-

trages vom 27. Juli l 852 festgefezt ist, indem mit Eröffnung des Be-

^ trie^es der badischen Eisenbahn bis Schaffhausen schweizerischer. und ba^ ^.discherfeits die ^R^einzöile auf der Wasserstraße von Schaffhausen bis Bafel gänzlich dahinfallen, und so auch diejenigen ^wischen Konstanz und Schaffhausen auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Betriebes der ^ahn bis Konstanz.

Die Kommission des Nationalrathes beantragte seiner Zeit, die Werthtaxation des Holzes bei der Durchsuhr fallen zu lassen und die Zölle von 3 und 5 ^ vom Werthe durch eine Gebühr von 2 Rp. voin Z e n t n e r zu erfezen. Wir find nicht in der Lage^, ganz genau zu beurtheilen, welchen Einfluß eine solche Umänderung in finanzieller Beziehung nach sich ziehen würde. weil die Zollregister die Holzarten nicht angeben, die Reduktion

der Werthe in das Gewicht demnach nicht möglich ist. Allein darauf

rnüssen wir aufmerksam machen, daß, unvorhergesehene Ereignisse vorbehalten, der Zeitpunkt, auf welchen diese Zölle zum größten Theil dahinfallen , als nahe bevorstehend zu betrachten ist, und es demnach uns nicht rathsam erscheint, für eine so kurze Zeitdauer von höchstens einigen Jahren wesentliche Aenderungen einzuführen, namentlich auch deßhalb nicht, weil der A u s f u h r z o l l aus Holz ebenfalls nach dem Berthe erboben wird und konsequent demnach auch dieser leztere geändert werden müßte. Hierbei ist noch zu bemerken, daß ein guter Theil der Ausfuhr von Sehnittwaareir.

(Bretter, Latten ^e. .^.^ zu Waffer und per Eisenbahn stattfindet, und daß auch bei dieser Transportweise die Erhebung des Aussuhrzolles naeh dem .^erth bisher ohne Schwierigkeit vor sich gegangen ist.

Die zu dieseni Theile unseres Berichtes gehörende kleine ^Uebersicht Nr. 2 weist das finanzielle Erge^bniß der Durchfuhrzölle aiif Holz und Holzkohlen in den legten 5 Jahren nach.

Die Zolleinnahmen bilden ubrigens nicht vollständig die 3 beziehungsweise 5 % der WerthsiImmen, und zwar deßhalb nicht, weil, laut Staatsvertrag, badisches Holz nur -.^ des gefezlichen Zolles zu entrichten hat.

Es bleibt nun noch die ..^theilung C. I. ,, v o n der Z u g t h i e r l a s t . '

des Durchfnhrzolltarifs zu erörtern. Hierzu gehört die Tabelle Nr. 3.

Folgeudes sind die Unterabtheilungen, in die diese Tarifrubrik .zerfällt und ^ie Namen der hauptsächlichsten^ dahin gehörenden Waarenartikel.

1) 10 Rappen^ per Last. Holz, welches zu Lande über kurze Streken von weniger als 2 Stunden geführt wird..

2) 15

,,

,,

,,

Bausteine, Erze, Lehm^, T ö p f e r t h o n ,

3) 60

,,

.

,,

Junge Bäume, Ziegel, Baksteine, . U e b e r s i e d l u n ^ s - E f f e k t e n , Kalk,.

.^

..

Zur Schaustellung b e s t i m m t e G e g e n stände, Menagerien ..e. .e. ^.

Heu,

G.^ps

.^

4) 3 Franken

Milch ^e. .e. ^e.

..e.

..e.

.

.

i .

.

Tabe...^ ^..

Zur Seite 128.

quantitatives .und stnanzielles Ergebniß der Durchfuhrzolle ,,per Zugthierlast.^ 1. Zu 10 Wappen.

Zugthierlasten.

Zollbetxag.

Fr.

.

^

1 ^

.

.

.

.

1,390

^^

.

.

..

.

1,175

I ^

.

.

2,856

18^

.

.

.

.

.

l .

^

.

.

^.

.

.

.

.

.

Jn sünf Jahxeu

^ ^ .^/i^

Zugthierlasten.

Rp.

139

07

4,114 .^

117

54

6,386

285

69

1,608 ^/I^ 2,674 1^

88 267 70

9,705 ^/^

970

160

88

Fr. Rp.

617 22

405

957 93 4,813 722 01 ^ 4,398 659 74 ^ 9,723 ^^ 1,458 52

^/^ 4,415

Zollbetrag.

Zugthierlasten.

Zollbetrag.

470

^

29,436

4. Zu .^ .^ralllell.

.^. Zu ^ ^t^ell.

.... Zu 1^ Nappell.

570

^ ^ .

.

^

554

^/I^ 605 ^/^

42

2,606

.^/I^

Zugthierlasten.

Fr. Rp.

243 28

25

282

12

26

342

40

10

332

76

363

36

30

1,563

92

101

Zollbetrag.

Fx.

^ ^

^/^ 9 .^/I^ -

i

Rp.

76 78

40

31

80

27

60

90

--

303

80

60

76

^

M.dium per Jahr

..

1,941

194

^/^

18

5,887

883 08

^/I^

521

312

^/I^

78

20 ^

.

Die Abtheilungen zu 10 und zu 15 Rappen per Zugthierlast sind somit diejenigen, aus denen die große Mehrzahl des Transites besteht, nämlich aus Lasten 9,70.5^.^ Holz

zu 10 Rappen inner 5 Jahren

l ^

,, 29,43^ Diversi ,, 1 5 ,, 2,60^ ^ .^ 60

^

^,

l0l^/^

,,

^

,, .

,, ,,

,, ,,

,, ,,

3 Franken (Theatexeffekten)

oder per Jahr Lasten 1,941.^

,, ,,

,, ,,

.

,,

..

,,

5,887.^ 521.^/^

,,

,,

..

,,

20^^

^

^

12.^ ^

Ein Blik auf diese Artikel weist n..ch, daß es sich hier größtenteils um denjenigen Theil des Gränzverkehrs handelt, wo Ausländer die schwerzerischen Straßen benuzen, um ihre notwendigsten Bedürfnisse, ihr Bauund Brennmaterial, den Ertrag ihr.'r Minen ^e. ^e. aufnäherein, besserem Wege zu transportixen. Es sind meistens schwere Gegenstände, deren Transport Straßen. Brüken .ee. ^..tüchtig mitnimmt ; ihre Bestenriing bedars deß....

^halb auch keiner Rechtsertigung. Es fragt sich aiso nur. ob eine Abän.^derung dieser Tarisansäze im Sinne einer Vereinfachung wünschenswert^ ^der nothwendig erscheine. Die Koiniuisston des Nationalrathes hatte beantragt, die ganze Rubrik der ,, Z u g t h i e r l a s t e n .^ fallen zu lassen, und ^afür eine Abtheilung zu 1 Rp. per Zentner einzuführen.

Jn administrativer Beziehung würde eine solche Aendernng allerdings .einige Erleichterung und Vereinfachung bringen, ohne ein finanziell wesentlich ungünstigeres Resultat herbeizuführen ;. dagegen aber ist nicht zir übersehen. daß die .Abfertigung des fraglichen Verkehrs nach Zentnern..

.anstatt nach Ziigthierlasten Schwierigkeiten und Nachtheile nach sich ziehen rvürde, die, nach u^iserm Dafürhalten^ die vorerwähnten Vortheile weir ^überwie^en. Die Verzollung nach Zugthierlasten ist eine sehr leichte, zu.

deinen Anständen führende; in den meisten Fällen, wo nicht offenbare.

Unte.schleife dadurch verfucht werden, daß vor Ankunft an der Zollstätte ^ein Theil der Bespannung abgenommen, um nach der Verzollung wieder angesetzt z.I werden, begnügt man sich, den Zoll nach der Zahl der angespannten Thiere zu berechnen, eine Berechnung, die sowol für den ZollPflichtigen als für den Zollbeamten leicht und einfach ist. Ganz anders würde sich die Sache bei der Verzollung nach Zentnern gestalten. Jn den

.meiste^ Fällen wäre der Zollpflichtige nicht im Stande, das Gewicht seiner Ladung auch nur annähernd genau anzugeben ; hinwieder sind die wenigsten Zo.lftätten eingerichtet, solche schwere Ladungen abzuwägen, die Abferti.gung müßte fomit nach einer approximativen Schazung geschehen und dürfte deßhalb zu manchen Anständen und Kontestationen führen.

Eine Erleichterung für den Gränzverkehr würde ans einer derartigen Veränderung auch in finanzieller Beziehung nicht hervorgehen, im Gegen.theil derselbe dadurch mehr belastet werden. Das auf Streken unter zwei Stunden transitirende Holz nämlich würde 1^ mehr als bisher bezahlen ; so auch diejenigen Artikel, welche jezt einem Zoll von 15 Rp. per Last unterworsen sind, weil gewöhnlich einem Zugthier mehr als 15, wol ^wenigstens 20 Zentner aufgeladen werden, die Differenz soinit eine Mehr..

Verzollung von ebenfalls ^ betragen dürste. Diese Rubrik erreicht jähr-

lich durchschnittlich 5887 Lasten, ist also weitaus die stärkste; eine Er-

höhiing des Zolles auf derselben würde demnach sogleich von den GränzBewohnern sehr gefühlt. werden. Der Transit ..dieser Artikel per Eisenbahn oder zu Wasser ist in keinem Falle von großem Umfang , und die dafür bei einigen Artikeln notwendige Schazung des Gewichtes .in Lasten durch .ausgestellte Normen .erleichtert. Daherige Uebelstände find bisher auch hier .^eine^zu Tage getreten.

.^30 Wir glauben, im Vorstehenden nachgewiesen zu haben , daß weder in ^lationalökonomischex, noch in administrativer Beziehung genügende Gründe .vorwalten , um die bereits beschlossene Reduktion der Durchfuhrzölle der^näleu noch weiter auszudehnen, daß vielmehr aus einer solchen weitern .Ausdehnung wesentliche, mehrseitige Nachtheile hervorgehen würden, ohne ^urch entsprechende Erleichterungen und Vortheile kompensirt zu fein.

Unser Antrag geht demnach dahin, die h. Bundesversammlung wolle .....on einer roeitern Modifikation des Zolltarifs für die Durchfuhr Umgang .nehmen.

Bei diesem Anlasse erneuern wir Jhnen, Tit., ^erer vollkommensten Hochachtung.

die Versicherung un-

Bern, den 24. Juui 1859.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, DerBundespräfident: Sitämpfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß..

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend weitere Ermäßigung der Durchfuhrzölle. (Vom 24. Juni 1859.)

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Dans

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1859

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1859

Date Data Seite

125-130

Page Pagina Ref. No

10 002 798

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