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Ans den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung..

(Vom 5. Mai 1859.)

Die vereinigten Räthe ernannten den Herrn General D u f o u r von Genf znm Oberbefehlshaber der eidgenössischen Truppen und den Herrn eidg. Obersten Z i e g l e r von Zürich zum .Ehef des Generalstabs.

Der Oberbefehlshaber wird.. vom Bundesrath in Dienst berufen, wenn die Umstände es als nothwendig ^erscheinen lassen.

Die am 2. dieß zur Vorberathiing der für Wahrung der schweiz.

Neutralität zu treffenden Maßnahmen niedergefezten Kommissionen habeI.

in dieser Angelegenheit die nachstehenden Berichte erstattet.

. ^a. B e r i c h t der n a t i o n a l r ä t h l i c h e n K o m m i s s i o n .

Tit. !

Die Kommission. welche Sie znr Prüfung der Botschaft des Bundesrathes , betreffend die Stellung ^ der Schweiz zu den gegenwärtigen europäischen Verwitlungen niedergesezt haben, sieht sich schon wegen der Kürze der Zeit. ^welche ihr zur Lösung ihrer Ausgabe angewiesen war, genöthigt, mit einem sehr wenig einläßlich gehaltenen Berichte an Sie zu gelangen.

Sie hofft jedoch, es werde. hierin um fo weniger ein Naehtheil zu erbliken sein, als die Haltung, welche unser Vaterland unter den obwaltenden ernsten Konjunkturen zu beobachten berufen ist, sich so ziemlich von selbst darbietet und darum zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten kaum Veranlafsung geben kann.

Die Grundlage der a u s w ä r t i g e n Politik der Schweiz, ihre N e u t r a l i t ä t , welcher in den Verträgen von 18 l 5 eine förmliche und rechtskräftige Anerkennung ,,Seitens der Mächte" zu Theil geworden ist, und die hinwieder in unserer neuen Bundesverfassung eine weitere Sanktion Seitens des schweizerischen Volkes erhalten hat. erweist fich bei den gegenwärtigen bedrohlichen Verhältnissen neuerdings als ein K l e i n o d , weiches die Schweiz auf .das gewissenhafteste zu .bewahren das größte Jnteresse ha:. Wir befreuen uns. die Thatsache in unfern Bericht einregistriren zn können, daß. wenn früher in Betreff des Werthes, welcher von der Schweiz ihrer Neutralität beizumessen fei, mitunter s e h r v e r s c h i e d e n e A n s i c h t e n laut geworden find, dieselben nunmehr der g a n z e i n m ü t i g e n A n s c h a u u n g s w e i s e Plaz gemacht haben, daß unser Land kein Opfer. welches es für die Aufrechthaltiing seiner Neutralität zu bringen in den Fall kommen möchte, als zu groß ansehen dürfe.

Bei fo bewandten Umständen mußten die mancherlei M a ß r e g e l n , welche.. der Bundesrath im Hinblike aus die sieh imnier ernster gestaltenden politischen Konjunkturen z u m Z w e f e e i n e r w i r k s a m e n Behauptung

^20 d e r N e u t r a l i t ä t d e r S c h w e i z z u e r g r e i f e n sich v e r a n l a ß t sah,.

^lebhaften Anklang in unserrn Volke finden. Wir gedenken hier im Besonderu .der Bestrebungen des Bundesrathes, die dahin zielten, die Stellung ins Klare .zu sezen, w e l c h e die S c h w e i z in B e t r e f f der durch die V e r t r ä g e ^ .oon 1815 b e g r ü n d e t e n A u s d e h n u n g i h r e r N e u t r a l i t ä t a u f d i e ^ s a r d i n i f c h e n P r o v i n z e n Ehablais, F a nei gn^ und G e n e v o i s ein.zunehmen in der Lage sei. Der Bundesrath nahm bei Lösung dieser Aufgabe, die er sich vorgefezt, den wohl unwiderlegbaren Standpunkt ein, daß die Neutralisirr.ng der erwähnten sardinifchen Provinzen nur behufs ^Ermöglichung e i n e r u m s o k r ä f t i g e r n H a n d h a b u n g d e r s c h w e i z e r i s c h e n N e u t r a l i t ä t ausgesprochen worden sei, und daß es 'darum bei der Schweiz stehe, nach freiem Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfange sie zum Zweke der Behauptung ihrer Neutralität jene ^Provinzen besezen wolle. Der Bundesrath hat diese Anschauungsweise in.

Verbindung mit der Erklärung , daß die Schweiz bei den bevorstehenden europäischen Verwiklungen ihre Neutralität aufs strengste und unter An^ .weudung aller ihr zu Gebote stehenden Mittel zu behaupten entschlossen sei, zur Kenntniß der als Garanten der Verträge von 1815 erscheinenden ^Mächte, so wie der Nachbarstaaten der Schweiz gebracht. und es hat der Erfolg dieser Maßregel ihre Zwekmäßigkeit in vollem Maße bewährt.

.Alle Staaten, an welche der Bundesrath die obenerwähnte Notifikation .gelangen ließ, haben sich, einen einzigen ausgenommen. von dem noch teine Antwort eingetroffen ist , an dessen zustimmender Erwiderung aber.

nicht wohl gezweifelt werden darf, Init dem Jnhalte der Notifikation einverstanden erklärt. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß sich unter diesen Staaten auch O e s t e r r e i c h befindet iind daß, wenn der Wortlaut seiner Erwiderung mitunter zu verschiedenen Deutungen Veranlassung gegeben haben mag, weitere mündliche Auseinanderseznngen, welche in Sachen sn Wien und in Bern. wie der Kommission mitgetheilt worden ist, statt.

fanden, einen für die Schweiz befriedigenden Verlauf genommen haben..

So hat sich denn der Bundesrath am Vorabende der großen Ereignisse,
welche Europa erschüttern zu sollen scheinen, in den Bestz von Erklärungen der Mächte zu sezen gewußt, welche eine neue unumwundene Anerkennung der ,,immerwährenden Neutralität.. der Schweiz enthalten und welche über. dieß im Vesondern beurkunden , daß auch nach der Anschauungsweise der Mächte die Schweiz eine Besezung der neutralifirten Provinzen Sardiniens nur so weit, als es zur Behauptung der Neutralität des schweizerischen Gebietes nothwendig ist, vorzunehmen hat. Durch diese Vorgänge ist die

Schweiz in die günstigst Lage versezt worden, welche sich Angesichts der

gegenwärtigen gefahrvollen Zustände Europas für sie denken läßt.

Je nach der A u s l e g u n g , welche den Bestimmungen der Verträge über das neutraliste Gebiet Sardiniens gegeben wird. wäre der Bundesrath bereits ini Falle gewesen, die Grnndsäze, betreffend Handh a b u n g der N e u t r a l i t ä t der Schweiz, welche er in der. eben besprochenen Weise zur Anerkennung zu bringen gewußt hat, pr^aktife^

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g e l t e n d zu machen. Bekanntlich sind aus der einzigen Schienenstraße, welche zur Zeit Frankreich mit Sardinien verbindet, auf der V i k t o r E m a n u e l - B a h n , in den neuesten Tagen e r h e b l i c h e T r a n s p o r t e f r a n z ö s i f c h e x T r u p p e n bewerkstelligt worden. Würde nun. was zwar .nicht unbestritten ist und hier unerörtert bleiben mag , angenommen , es führe ein kleiner Theil jener Bahn über den nentralisirten Boden Sar^diniens , so hätte sich der Bundesrath in der Lage befunden , darüber zu entscheiden, ob. er von dein ihm zustehenden Rechte. der Besezung des Ge.bietes. über welches die fragliche Bahnstreke führt, Gebranch machen und sich somit dem Transporte der sranzösisehen Truppen über die leztere wider- ^ sezen wolle. Wenn der Bundesrath keine Maßregeln in dieser Richtung ergriffen hat, so dürste ihn auch, wenn er von der Anficht ausgehen sollte, daß die in Rede stehende Eisenbahnstreke zu dem neutralisirten Boden Sardiniens^ gehöre , die Erwägung geleitet haben , daß die Neutralistrun^ eines Theiles von Savov.en im Jnteresse der Behauptung der schweizexischen Neutralität den Zwek habe , den Durehmarsch fremder Truppen durch das Wallis, behufs Ueberschreitung des Simplons oder des großen St. Bernhards , zu verhindern , daß aber .jene Eisenbahnstreke , weit entsernt, einen. Zugang zu diesen Alpenpässen zu bilden . i In Gegentheile als .ein Bestandtheil einer nach einer ganz andern Richtung hinführenden Straße erscheine, und daß überdieß die Viktor-Emanuel^Bahn lediglieh .^n die Stelle der zur Zeit des Abschlusses der Verträge von 1815 be..

Duzten Verbindungsstr^ße zwischen L ^ o n und E h a r n b e r v , welche durch Grenoble und das Thal der Jsere über unbestritten n i c h t neutralifirtes sardinisches Gebiet führte. getreten sei. Die Kommission kann sich mit der Haltung, welche der Bundesrath ^uch in dieser Beziehung beobachtet hat. nur einverstanden erklären.

Es sind nunmehr w e i t e r e U n t e r h a n d l u n g e n z w i s c h e n der Schweiz und Sardinien in B e t r e f f der Ausübung des der erstern zustehenden Rechtes der Besezung der neutralifirten sardinischen P r o v i n z e n zu pflegen. Die beiderseitigen Abordnungen zu einer daheri^en Konferenz sind ernannt. und es soll die leztere in den nächsten Tagen in B e r n stattfinden. Es ist der
Kommission nicht unbekanut, d^.ß die f r ü h e r e Abhaltung dieser Konserenz vielorts erwartet worden ist. und sie hat sich daher zur Pflicht gemacht. den Gründen der eingetretenen Verzögerung nachzuforschen. Wir befreuen uns, Jhnen al^ Ergebniß unserer dießsälligen Untersuchung mittheilen zu können, daß dex Bundesrath nichts versäumt hat, um die noch erforderliche Vereinbarung rnit Sardinien herbeizuführen , und daß wir auch allen Grund haben., .anzunehinen. daß der leztere Staat zur beförderlichen Erzielung einer Ver.^.

Bändigung Hand zu bieten geneigt ist. Wir zweifeln nicht daran . daf^

der Bundesrath den Standpunkt, den er in Betreff der grundfäzliche.^ . A u s f a s s u n g der Neutralisirnng der savo.^ifchen Provinzen zu allgemeiner .Anerkennung zu bringen verstanden hat, auch bei den ^ e t a i l v e r h a n d J u n g e n über diese Frage geltend zu machen wissen wird.

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Wenn die Kommission , gestüzt auf die bisherigen kurzen Aussüh^ rungen. der H a l t u n g , welck^e der B u n d e s r a t h u n t e r den g e g e n . B ä r t i g e n e r n st e n V e r h ä l t n i s s e n e i n g e n o ni m e n h a t , ihre . v o l l e A n e r k e n n u n g zu Theil werden läßt und Jhnen den Antrag .stellt. Sie wollen die Billigung des Verfahrens des Bundesrathes ..n dex .Spize des von Jhnen zu fassenden Beschlusses durch entsprechende Schluß.nahmen beurkunden . so hält die Kommission im Weitern dafür. es sollen ^em Bundesrathe auch die erforderlichen V o l l m a c h t e n ^... T r u p p e n ^ A u f s t e l l u n g e n und die nöthigen K r e d i t e eröffnet ^ werden, damit er .diejenige Politik, welche er zu befolgen entschlossen ist und .mit welcher Sie ^ich - wir zweifeln. nicht daran -- unbedingt einverstanden erklären wer^eu, vorkommenden Falles mit allein Nachdruse zu bethätigen in den Stand .gesezt werde. Der Bundesrath erwartet von uns u n b e s c h r ä n k t e Voli^nachten, sowohl in militärischer als in finanzieller Beziehung. Wir beantragen Jhnen. diese Erwartung des Bundesrathes nicht zur Täuschung werden zu lassen. Der Bundesrath hält sich überzeugt. daß er unser Zubrauen verdiene. Ermuntern wir ihn dadurch. daß wir es ihm riikhaltslos Bezeigen, zum muthigen Ausharren auf der Bahn, die er mit so viel Glük betreten hat! Jndem wir, von diesen Erwägungen geleitet, ..Jhnen vorschlagen, den Bundesrath mit unbegränzteu .Vollmachten auszurüsten. geben .wir uns der Ueberzeugung hin, der Bundesrath werde fortfahren, TruppenAufgebote n u r nach M a ß g a b e d e s w i r k l i c h v o r h a n d e n e n Bedürsm i s s e s eintreten zu lassen, mittlerweile aber in allen Riehtungen die er.forderlichen Vorbereitungen zn treffen, d a m i t die S c h w e i z , w e n n dei: .Gang d e r E r e i g n i s s e s i e n ö t h i g e n w ü r d e , ü b e r i h r e milita-.

mischen u n d f i n a n z i e l l e n K r ä f t e i m w e i t e s t e n U n i f a n g e zu v e r - .

^ ü g e n , d i e ß , o h n e d a ß sie sich v o r h e r e r s c h ö p f t , s o m i t i n v o l l e r G e r a s t und aus'.^ rascheste zu thun v e r m ö g e . .

Es liegt uns ob, hier einer E r w e i t e r u n g der v o n dem Bun. d e s r a t h e g e w ü n s c h t e n V o l l m a c h t e n zu gedenken, welche wir JhneIr Belieben
möchten. Nach dem uns vorgelegten Beschlussesentwurfe des .Bundesrathes hätte derselbe den zu wählenden O b e r b e f e h l s h a b e r der .Armee in Dienst zu rufen, ,,wenn d.)s erlassene Ausgebot die Zahl von 20.0()0 .Mann erreicht... Die Kominission hält dafür. daß., so lange z. B. zivei g e t r e n n t von e i n a n d e r o p e r i r e n d e Armeekorps im Felde stehen, di...

Einberufung eines Oberbefehlshabers , selbst wenn jene Korps erheblich mehr als 20,000 Mann ausmachen würden. nicht uothwendig wäre. und hinwieder glaubt die .Commission, daß, wenn mehrere Divisionen in Dienst.

gerusen wären. welche zur Erfüllung strategischer Ausgaben z u s a m m e n z e i w i r k e n hätten, der Oberbefehlshaber in Thätigkeit treten müßte. aiich .wenn jene Divisionen noch nicht eine.. Gesammtbestaud von 20.000 Mann erreichen würden. Unter diesen Umständen glauben wir Jhnen beantragen .nI sollen , daß dem Bundesrathe , dein wir ja andere viel belangreicher..Vollmachten zu übertragen ini Begriffe stehen, aiich die E r m ä c h t i g u n g .

523 ^rtheilt werde, d e n O b e r b e f e h l s h a b e r e i n z u b e r u f e n , ,, w e n n d i e U m s t ä n d e e s i h m a l s n o t h w e n d i g e r s c h e i n e n lassen...

Jn dieser von den Vollmachten, welche dem Bundesrathe erteilt werden^ sollen , handelnden Abtheilung unsers Berichtes erübrigt uns nur noch zu erwähnen, daß gemäß den .Aufschlüssen, welche wir uns von der kompetenten Stelle haben ertheilen lassen, die Summen, ü b e r w e l c h e d e x Bunde s r a t h z u m i l i t ä r i s c h e n Z w e k e n g e g e n w ä r t i g schon ^ d e r ^ i n k ü r z e s t e r Z e i t f r i s t v e r f ü g e n ka.n.n, ungefähr ^Millionen .Franken betragen.

Wenn wir mit Freuden die Billigring der b i s h e r von d e m . B u n d e s r a t h e b e f o l g t e n Politik und mit vollem Zutrauen die E r t h e i l u n g u n b e s c h r ä n k t e r V o l l m a c h t e n an d e n s e l b e n , damit .er ohne Verzug allen Vorkomnienheiten die Spize zu bieten in t en Stand gesezt werde. beantragen, so glauben wir hinwieder die B e f u g n i s s e nicht außer ^lcht lassen zu sollen, welche der B u n d e s v e r s a m m l u n g ....erfasfnngsgemäß in B e t r e f s ^ d e r Behauptung der Selbst-

ständigkeit und Neutralität der Schweiz, s o w i e in B e t r e f f

der W a h r n e h m u n g der B e z i e h u n g e n der Schweiz zu dem A u s l a n d e . zustehen. Es . scheint uns .keinen^ Zweifel unterstellt werden zu können., daß die oberste Entscheidung über. die von der Schweiz ^in den angegebenen Richtungen der. Hanptfache nach zu. beobachtende Haltung bei der schweizerischen Bundesversammlung. steht. . Die Kommission geht daher von der Ansicht aus, .daß , wenn die g e g e n w ä r t i g e L a g e der Ding e .auf Grundlage welcher die Bundesversammlung nunmehr ihre maßgebenden Beschlüsse fassen wird, in e r h e b l i c h e i n G r a d e . sei es dadurch, daß ^er Kriegsschauplaz ,. welcher gegenwärtig in Jtalien lokalisirt erfcheint, sich weiter ausdehnen und in Folge dessen die Bewachung der Gränzen der Schweiz nach verschiedenen Seiten hin nothwendig werden sollte , sei es .durch eine zwar, wie wir glauben, nicht zu erwartende Trübung der ..gegenwärtigen .freundschaftlichen Beziehungen der Schweiz zum Auslande, verändern würde, die Bundesversammlung sofort wieder einzuberufen wäre, damit sie in den Stand gesezt werde. auf G r u n d l a g e e i n e r s o l c h e n h o f f e n t l i c h n e u e n S a c h l a g e die ihr gemäß der Bundesverfassung zustehenden Befugnisse auch wirklich auszuüben. Wir glauben , indem wir diese Ansicht aussprechen, auch hierin in vollem ^Einkiange mit der An^chauungsweife des Bundesrathes zu stehen. Wir wissen und anerkennen ^s gerne, daß der Bundesrath nach allen Richtungen hin bemüht ist, die Verfassungsmäßigen Kompetenzen zu ungeschmälerter Geltung zu bringen.

Wenn wir daher der von dem Bundesrathe in Betreff der Voranssezungen, unter welchen eine Einberufung der Bundesversammlung stattfinden soll, porgeschlagenen Redaktion eine andere gegenüberstellen, so geschieht es nicht in der Meinung, daß eine m a t e r i e l l e Meinungsverschiedenheit zwischen.

^ein Bundesrathe und der Kommission in dieser Beziehung bestehe, sondern lediglich in dem Bestreben,. den,. wie wir glauben. ü b e r e i n s t i m m e n -

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den Gedanken des Bundesrathes und der Kommission zu einem e t w a ^ .

k l a r e r e n A u s d r u k e zu bringen.

Gestüzt auf die in dieser kurzen Berichterstattung enthaltenen Aus^ sührungen beehren wir uns, Jhnen solgenden .Beschlussesentwurs vorzulegen ^.

D ^Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenosse n sehaft, nqch Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, betreffend die gegen^ wärtige Lage der Schweiz und die in Folge derselben erforderlichen Maß-

regeln, vom 29. April 1859,

beschließt: 1. Die von dem Bundesrath abgegebene und den Mächten. welche als die Garanten der Verträge von 18l 5 erscheinen, sowie den Nachbar.^ staaten der Schweiz unterm 14. März 1859 zur Kenntniß gebrachte Er^ klärung , daß die schweiz. Eidgenossenschaft bei dem bevorstehenden Kriege zwischen benachbarten Mächten neutral verbleiben und ihre Neutralität^ se..wie die Jntegrität ihres Gebietes mit allen ihr zu Gebote stehenden Mit-

teln vertheidigen werde, wird bestätigt.

2. Die von dem Bundesrath erlassenen Truppenaufgebote und .di^ von ihm zum Zweke militärischer Vorbereitung vorläufig beschlosseneu Ausgaben werden genehmigt, wie auch die von dem Bundesrathe ange.^ ordnete Beschränkung der Pferdeausfuhr durch Erhöhung des Ausfuhr^ zolles für so lange gutgeheißen wird , als der Bundesrath den Fortbe.^ stand dieser Maßregel für I^othwendig erachtet.

3. Der Bundesrath ist ermächtigt, die zur ^ufrechthaltung dex Neutralität und zur Sicherstellung des schweizerischen Gebietes weiter er^ forderlichen Truppen aufzubieteu und die übrigen nöthigen Vertheidignngsmaßregeln anzuordnen.

4. Dem Bundesrath wird ein unbedingter Kredit zur Bestreitung der Ausgaben eröffnet , welche er in Anwendung der ihm in dem vorhergehenden Artikel ertheilten Vollmachten zu machen im Falle sein wird.

Jnsbesondere erhält der Bundesrath die Ermächtigung zum Abschlusse erforderlich werdender Anleihen.

5. Die Bundesversammlung schreitet sofort zur Ernennung eine^ Oberbefehlshabers . so wie des Ehefs des Generalstabs. Der Bundesrath wird den Oberbefehlshaber in Dienst berufen , wenn die Urnstände es als riothwendig erscheinen lassen. Der Bundesrath ist ermächtigt, die Jn^ firnktion für den Oberbefehlshaber im Sinn und Geiste der im Artikel ^ 'dieses Beschlusses bestätigten Erklärung aufzustellen und ihm den vorge^ schriebenen Eid abzunehmen.

6. Sollte der Krie^sschauplaz eine weitere Ausdehnung gewinnen, und in Folge dessen eine Bewachung der schweizerischen Gränze in erheblich .größerem Umfange als sie zur Zeit stattfindet, nothwendig werden, ode.^

5 .

.

.

^

sollte die gegenwärtige Stellung der Schweiz zum Auslande eine wesentlich^ veränderte werden, so wird der Bundesrath die Bundesversammlung unvexzüglich wieder einberufen.

^ 7. Der Bundesrath hat der Bundesversammlung bei ihrem nächster...

Zusammentritte Rechenschaft über den Gebrauch, den ex von den ihm xraft des gegenwärtigen Beschlusses ertheilten Vollmachten gemacht haber.^ wird, abzulegen.

8.^ Der Bundesrath ist mit auftragt.

der Vollziehung dieses Beschlusses be.^

Wir besreuen uns, unsexn Bericht mit der Mittheilung schließen zu.

können, daß die Kommission, obgleich sehr einläßliche Verhandlungen ir.^ ihrem Schooßestattgesundenhaben, ihre Anträge ein.müthig stellt. Sollte es der Kommission gelingen, J h r e e b e n s o e i n m ü t h i g e Zustimmung zu derselben zu erlangen, so würde sie darin nicht die Befriedigung einer.

kleinlichen Selbstgefälligkeit, wohl aber die Erfüllung eines patriotischer^ W u n s c h e s erbliken.

Wir benuzen mit Vergnügen auch diesen Anlaß, Jhnen, Tit., di.^ Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bern, den 3. Mai 1859.

Die Mitglieder der K o m m i s s i o n . .

Dr. A. Escher, Berichterstatter.

Dellarageaz.

Stehen.

.^urz.

Huugerbühler.

St^er.

finget.

h. Bericht der K o m m i s s i o n des S t ä n d e r a t h e s .

T i t. !

Die Kommission, welche Sie zur Prüfung der vom Bundesrathe ge^.

machten Vorlagen über die gegenwärtige Lage der ..Schweiz und die i.^ Folge derselben erforderlichen Maßregeln niedergesezt haben, hat in Zuzu^

der Vorstände des politischen und des Militärdepartements die sachbezüg-

lichen Fragen erörtert und sich sodann e i n m ü t h i g dahin entschieden^.

Jhnen mit Vorbehalt einer einzigen Modifikation den Beitritt zum Be-^ schluffe des Nationalrathes vorzuschlagen. Das Resultat dieser Berathun-^ gen will Jhnen die Kommission in kurzen Zügen darlegen, bedauernd, das^ die ihr so knapp zugemessene Zeit ihr nicht gestattet, auf^ einige Punkte etwas näher einzutreten.

.^2....

Vor Allem glaubt die Kommission auf die erhebende Thatsache aufmerksam machen zu sollen , daß im ganzen Schweizervolke durchaus nur ..ine Meinung besteht über d,ie von der Schweiz in gegenwärtiger Krifis einzufaltende Politik. . Das Volk ist sich ganz klar bewußt. daß, abgesehen vom .Wortlaut der Verfassung und der europäischen Verträge. eine andere Politik

.^ar nicht möglich ist, als die. F e s t h a l tu n g d e r N e u t r a l i t ä t um j e d e n P r e i s ; denn es ist das J n t e r e s s e der S e l b s t e r h a l t u n g , welches jezt diese Politik der Schweiz gebieterisch diktirt. Vor diesem Lebensinteresse beugen sich alle sonstigen Meinungsdifferenzen , Parteiauschauungen^ und Sympathien. Jmmerhin aber kann es als ein Zeichen innerer Gesundheit betrachtet werden . daß sich die Gesammtinteressen des Vaterlandes. allen Einzelninteressen so willig unterordnen.

Die Kominisston hat sich gefreut, daß der Bundesrath diese Anschauung des Schweizervolkes rechtzeitig den auswärtigen Mächten zur .Kenntniß gebracht und diese dadurch veranlaßt hat, auch ihrerseits Zusicheruiigen zu geben . daß sie diese Neutralität achten werden. Nach den vom Hrn. Bundespräsidenten noch mündlich gegebenen Erläuterungen bestehen .namentlich zwischen den Anschauungen der gegenwärtig kriegführenden

Mächte und denjenigen der Schweiz bezüglich dieser Neutralitätssrage k e i-

. D e r l e i D i f f e r e n z e n . Jnsbefondere gilt dieß auch niit Rüksicht aus das ^Verhältniß der neutralisirten Provinzen des nördlichen Savor^ens^.

Die Schweiz hat keinerlei Servitut auf sich , für die Unverlezbarkeit eines ihr ^gar nicht zugehörigen Landestheils Sorge zu tragen ., sie kann daher auch unmöglich für Neu^raliätsverleziingen jenes Theiles von Seite Dritter verantwortlich gemacht werden. Sie besizt nur d.rs R e c h t . zum Schiize.

ihres eigenen Landes die Neutralität jenes Gebietes in Anspruch zii neh^uen, und zwar naturgemäß in der für den einzelnen Fall ihr passend scheisenden Ausdehnung. Di.^ Kommission billigt daher vollständig und aus.drüklich die voin Bundesrathe in der Zirkularnole voni 14. März a. c.

hierüber gegebene Auslegung und Erklärung, und sie fügt zur Vermeidung ^edes Mißverständnisses dem noch bei , daß sie diese .Billigung als in dem Wortlaut der Ziffer 1 des Beschlußentwurss , nach welcher auch von der Bundesversammlung selbst die Erklärung des Bundesrathes bestätigt wird, .als mitenthalten erachtet. Zugleich kann die .kommission nicht umhin.

dem Bundesrathe für die rechtzeitige und umsichtige Behandlung dieser .Frage, welche wohl manche Verwiklungen iin Keime erstikt hat,^ihre AnErkennung auszusprechen. .

Was die zur Handhabung der Neutralität zu ergreifenden Maßregeln ^anbelangt, so besteht wohl auch hierin keine Verschiedenheit der Ansichten, ^aß die Neutralität mit aller ^raft zu wahren fei, und daß im Zweifels^alle die finanziellen Jnteressen durchaus den anderweitigen höhern natio^ ^ialen Jnteressen sich unterordnen müssen. Das Schweizervolk wird gerne .Gut und Blut opfern, um zu verhindern , daß unser Vaterland nicht der ^Tuiumelplaz fremder Armeen werde. ^lnf der andern Seite ist allerdings nicht

527^ .^Iußer ^.cht zu lassen, daß in einer Verwiklung. deren ^nde jezt noch nicht .abzusehen ist, tie vielleicht Jahre lange Kriege herbeiführen und noch größere Dimensionen gewinnen kann, es gut sein wird, im Anfange und ohne Noth ^icht Vertheidignngsiuaßregeln in all;u großen .Proportionen anzuordnen.

.sondern die Kräfte für die Folgezeit noch zu sparen. Jndessen ist es .wohl unmöglich, für Eventualitäten, die zur Zeit noch gar n.^cht sich berechnen lassen, bestimmte Weisungen zu ertheilen; es bleibt ni.chts anderes ^ibrig. als dem Bundesrathe allgemeine Vollmachten. zu geben . sowol beAnglich allfälliger Truppenaufgebote , wie bezüglich der Beschaffung der .finanziellen VertheidignngsnIittel. Jn lezterer Beziehung wird vorgeschlagen, ^en Bundesrath auch zur Aufnahme von Anleihen zu ermächtigen. Nach.

^den empfangenen Aufschlüssen wären zur Befriedigung der jezt in Aussicht gehenden Bedürfnisse solche zwar nicht nothwendig; sollte jedoch das KriegsTheater sich noch erweitern. so dürste wohl auch in dieser Beziehung wei^tere Vorsorge anI Pläze sein.

Die .kommission .glaubt. es dürfen diese weitgehenden Vollmachten ^ein Bundesrathe mit vollstem Vertrauen in die Hände gelegt werden. Die bis jezt von ihm eingehaltene Politik entspricht ganz den nationalen An..schaunnge... , und der ruhige Gang und die maßhaltende Vorsicht, die er ^ei den Trnppenaufgeboteu bisher beobachtet, bietet uns .Bürgschaft , daß ^r, ohne Uebereilungen .zii begehen, den Ernst der Situation zu würdigen .weiß. Wenn die Kommission auch keinerlei Be.dürsniß fühlt. aiif derzeitig^ Aufstellung großer Truppenkörper zu dringen , so kann sie. auf der andern .Seite nicht unterlassen, dem Bundesrathe gegenüber den dringenden Wunsch aufzusprechen, daß bezüglich des M a t e r i e l l e n unsere Ausrüstung ohne Zögerung vervollständigt werden möchte. Wir haben hierüber deni Ehes ^.es Mili.ärdeparteinents detaillirtere Andeutungen gemacht, und wir müssen Darauf dringen , daß der Bund kein Opfer scheue , um sich auf den Fuß .vollständiger Kriegsbereitschaft zu sezen , und daß er die etwa noch rükständigen Kantone anhalte . mit möglichster Beförderung ein Gleiches zu ^hun. Versäumnisse in dieser Beziehung^ würden eine schwere Verantwort^ichkeit auf dix Behörden laden. und die Kommission kann nicht verhehlen.

daß von Seite des Bundes, wie der Kantone, in diesem Stüke noch

^Manches zu thun üi.^rig bleibt.

Die Kommission Inuß noch eines weitern Punktes erwähnen, welcher .ihr ebenfalls hieher zu gehören scheint ; es betrifft die Handhabung des W e r b v e r b o t s . f ü r a u s l ä n d i s c h e K r i e g s d i e n s t e . Jst auch an.zunehmen, daß vaterländische Wehrinänner in einer Zeit, wo das eigene Vaterland in Gefahr ^kommen kann , die Verlokung in Söldnerdienste ver.achtlich zurükweiseu werden, so wird gegenüber den verstärken Reizmitteln Verschärfte Wachsamkeit der Behörden doch noth thnn. Die Kommission entnahm mit Bedauern dem lezten Geschäftsberichte des Justiz^ und PolizeiDepartements . daß einzelne Kantone den gesezlichen Vorschriften keine Nach..Achtung verschaffen. Dürfen wir auch voraussezen, daß die jezt weit stärker^

528 'hexvortretende Rüksicht auf die Gesammtinteressen des Vaterlandes für jen....

Kantone eine ernste Mahnung znr Pflichterfüllung fein werde , so wollte die Kommission doch nicht umhin , den Bundesrath aufmerksam zu machen, daß im Falle des Nichteintretens jener Voraussezung kräftige Maßregeln..

^m Plaze sein werden , da sonst leicht Verwiklungen niit den kriegführen^den Mächten entstehen könnten. Die Kommission wünscht Handhabung de^ Werbverbots nach a l l e n S e i t e n hin, wie solches im Begriffe der Neu^ tralität mitenthalten ist.

Jndem wir in vorbezeichneter Art die Sorge für Handhabung de..^ Neutralität dem Bundesrathe anempfehlen zu sollen glaubten , schlägt ^.hnen schließlich die Kommission in etwelcher Abänderung der nationalxäthlichen Schlußnahme vor, dem Bundesrathe über erneute Einberufung ^er Bundesversammlung keine bestimmtere Weisungen zu ertheilen. Der^ Nationalrath deutete nämlich in feinem Beschlnsse an, daß solches zu ge..

schehen habe . wenn die militärischen oder politischen Konjunkturen sich.

wesentlich verändern und dadurch weitere Maßregeln in größerm Unisange.

uothwendig werden sollten. Ju Gedanken zwar mit dem Nationalraths einverstanden und überzeugt davon, daß derselbe gemäß den auch ini Be^ richte seiner Kommission gegebenen Erläuterungen keineswegs die politische Neutralitätsstellung der Schweiz selbst für die Zukunft in Frage st^llei^.

wollte, konnten wir doch nicht umhin, den vielfach laut gewordenen Be^ denken entsprechend und von der Ansicht ausgehend. daß die etwelche UnBestimmtheit des Ausdruks ungebührliche Ansinnen erninthigen und iir^ Volke felbst zu Beunruhigungen Anla.ß geben könnte, eine veränderte Redaktion vorzuschlagen , welche zugleich dein Bundesrathe zu allseitige^ Würdigung der jeweiligen Situation etwas freiere Hand läßt.

Die Kommission empfiehlt Jhnen den Beschluß in dieser niodisizirte^ Fassung zur Annahme. Geben wir uns der freudigen Hoffnung hin. da^ der Allmächtige die Schweiz auch durch diese große europäische Krifis, i^ der Alles um uns wanken zu wollen scheint. unbeschädigt und neu gestärkt hindnrchführen möge l Bern, den 5. Mai

1859.

Namens der Kommission :

Dr. Jb. Dubs, Berichterstatter.

Der Beschluß, den die beiden Räthe am 5. t.ieß mit Rülsicht au^ die gegenwärtige Lage der Schweiz und die in Folge derselben erfordere lichen Maßnahmen gefaßt haber. , ist folgender :

52^ Die Bundesversammlung derschweizerischeu Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, betreffend die gegenbärtige Lage der Schweiz un^ die in Folge derselben erforderlichen Maß..

.regeln, vom 29. April I859,

beschließt: 1. Die von dem Bundesrath abgegebene und den Mächten, welche .als die Garanten der Verträge von 1815 erscheinen, so wie den Nach^arstaaten der Schweiz unterm 14. März I8!59 zur Kenntniß gebrachte.

Erklärung, daß die schweiz. Eidgenossenschaft bei dem bevorstehenden Kriege .zwischen benachbarten Mächten neutral verbleiben und ihre Neutralität, so .wie die Jntegrität ihres Gebietes mit allen ihr zu Gebote stehenden Mit..teln vertheidigen werde, wird bestätigt.

.2. Die von dem Bundesrath erlassenen Txuppenausgebote und die ^on ihm zum Zweke militärischer Vorbereitung vorläufig beschlossenen Aus^gaben werden genehmigt, wie^ auch die von dem Bundesrathe angeordnete ^Beschränkung der Pferdeausfuhr durch Erhöhung des Ausfuhrzolles für so .lange gutgeheißen wird , als der Bundesrath den Fortbestand dieser Maß.regel für nothwendig erachtet.

3. Der Bundesrath ist ermächtigt. die zur Aufrechthaltung der

^Neutralität und zur Sicherstellung des schweizerischen. Gebietes weiter erfor^exlichen Truppen aufzubieten und die übrigen nöthigen Vertheidigungsmaß..

xegeln anzuordnen.

4. Dem Bundesrath wird ein unbedingter Kredit zur Bestreitung der Ausgaben eröffnet , welche er in Anwendung der ihm in dem vorhergehenden Artikel ertheilten Vollmachten zu machen im Falle sein wird.

Jnsbesondere erhält der Bundesrath die Ermächtigung zum Abschlusse

al.lfällig erforderlich werdender Anleihen.

5. Die Bundesversammlung schreitet sofort zur Ernennung eines .Oberbefehlshabers, so wie des Ehefs des Generalstabs Der Bundesrath wird den Oberbefehlshaber in Dienst berufen, wenn die Umstände es als uothwendig erscheinen lassen. Der Bundesrath ist ermächtigt, die Jnstruktion für den Oberbefehlshaber im Sinn und Geiste der im Art. 1 dieses Beschlusses bestätigten Erklärung aufzustellen und ihm den vorgeschriebenen Eid abzunehmen.

6. Der Bundesrath hat der Bundesversammlung bei ihrem nächsten Zusammentritte Rechenschaft über den Gebrauch, den er von den ihm Kraft des gegenwärtigen Beschlusses ertheilten Vollmachten gemacht haben wird, abzulegen. Sollten die Verhältnisse sich drohender gestalten, so wird er die Bundesversammlung unverzüglich wieder einberufen.

7. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses heauf.^ tragt.

530 Das Präsidium der vereinigten Räthe. Herr Pe...er im hof vertagte die außerordentliche Session mit folgenden Worten: ,,Jin Hinblik.anf den Ernst der Zeit wurden zu Durchführung der Grundsäze unserer Neutralität die ausgedehntesten Vollmachten in die Hände des Bundesrathes niedergelegt. Sie haben auch einen Oberbefehlshaber und den Ehef des Generalstabes ernannt und zu diesen Stellen Männer berufen , die das vollste Vertrauen des Volkes besizen und dex

Stolz der Nation find. Hoffen wir, daß die Neutralität nicht gestört

werde und die beschlossenen Maßregeln nicht zeir Anwendung kommen müssen.

Jmnierhin haben wir dem ersten Rufe in. die Bundesstadt Folge zu leisten.

Der Bundesrath wird unterdessen der treue Wächter der Nation sein.

Sollte der Selbständigkeit unsers Vaterlandes Gefahr drohen . danu wird die schweizerische Armee, dann werden wir alte für seine Unabhän.gigkeit einstehen.

,,Gott schüze und schirme das Vaterland!

,,Jch erkläre die Sizung geschlossen."

#ST#

Aus den Verhand l un ge n des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 3. Mai 1859.)

Der Bundesrath ernannte an der Stelle des unterm 29. April abhin als Auditor für die dritte Revision gewählten Hrn. F. Savar... in Freiburg (Seite 446 hievor) den Hrn. Paul Ja e o t t e t in La Chaux-deFonds, Hauptmann ini Justizstabe.

Von den am 8. vorigen Monats in den eidgenössischen Stab ernannten Ossizieren haben die Ernennung abgelehnt : 1) Herr Mare W e b e r , von.Vivis, ernannt zum Hauptmann im Generalstabe (siehe Seite 34.8 hievor).

2) Herr Ferdinand Lüth..), von Solothnrn. ernannt zum Stabspserdarzt mit l. Unterlieutenantsrang (Seite 35l hievor).

Der Bundesrath hat gewählt zum Posthalter in R i e h e n (Basel- Stadt : Hrn. Joh. Jakob Gysin, von dort.

zu Postkommis in Chaux-de-Fond. Hrn. henri Ernest Marchand, von Sonvillier.

,, Eharles Fréderie Burgat von Montatchez.

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Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

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