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Schweizerisches Bundesblatt.

^l. Jahrgang. ^.

Nr. 50.

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8. Oktober 1859.

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der

nationalräthlichen Kommission über die Motion des Herrn Nationalrath Martin, betreffend die Verbindung der Bahnlinie Villeneuve-Ber mit der Linie Bonveret-Martinach.

(Vom 26. Juli 1859.)

Tit.!

.......ou dem am Geufersee gelegenen Orte B o u v e r e t führt auf dem Gebiete des Eantons Wallis, dem linken Rhoneufer entlang. über Massonger und St. Moriz eine Eisenbahn .-- die ligne d'ltalie -- nach Martinach, welche am 14. dieses Monats dem Betriebe übergeben wurd...

und die nach Sitten fortgesezt werden soll. Ebenfalls vom ...^enfersee ausgehend, zieht sieh aus waadtländischem Gebiete. rechtseitig der Rhone,

die seit dem 10. Juni 1857 im Betriebe befindliehe Linie V i l l e n e u v e -

B e x , als Fortseznng der der schweiz. Westbahn zustehenden Linie Laus a n n e - V i v i s - V i l l e n e u v e . Leztere Linie erhält durch die Einmündung in die erstere ihre natürliche Verlängerung, weßhalb denn auch die schweiz.

Westbahn bereits am 22. Juli 1858 bei der Regieruug von Wallis das Begehren stellte, daß auf dem Gebiete des Eantons Wallis zwischen Mas^ songer und St. Moriz die Verbindung der Bahnlinie V i l l e n e u v e - B e . x .

mit der Linie B o u v e r e t - M a r t i n a c h gestattet werde.

Nach verschiedenen Verhandlungen mit der Regierung von Wallis, welche ein Eingehen aus das Gesuch der Gesellschaft hoffen ließen, erhielt die leztere seit dem 17. Mai 1859 keine weitere Mittheilung mehr, in Folge dessen fie sich am 14. Juni lezthin mit dem Gesuche an den

.^uudesblat... ^ahra.. XI. .^d. II.

..^

^ Bundesrath wandte, ,,die Bundesbehörde wolle ihr, in Anwendung ^er ,,Art. 13 und 17 des Biindesgesezes über das Eisenbahnwesen vom

,,28. Juli 1852, die Eoneession für die Verbindungsbahn auf Walliser-

,,gebiet ertheilen, um welche sie bei diesem Eanton vergeblich sich beworben ,,habe.^ Ein Entwurf-Pflichtenheft lag diesem Begehren nicht bei.

Das leztere wurde dex Regierung von Wallis am 17. Juni zur Berichterstattung mitgetheilt. Jn ihrer Vernehmlassnng vom 4. Juli bemerkt dieselbe, daß die Eoneefsion nicht grundsäzlich verweigert worden sei, daß aber die Erstellung eines einzigen Anschlußpunktes bei St. Moriz den Jnteressen ihres Landes zuwiderlaufe, welche Jnteressen nur dann stch gewahrt fänden, wenn die Bewilligung der vorgeschlagenen Verbindung auch die Ausführung eines zweiten Anschlusses zwischen Bouveret und Villeneuve sichern, oder wenn die Gesellschaft sich herbeilassen würde, die Verbindung auf einem andern als dem gewünschten Punkte bei St. Moriz zu bewerkstelligen. Der Große Rath von Wallis habe demnach beschloß sen, daß beide Fragen zwischen den zwei betheiligten Ständen und Ge..

sellschaften gleichzeitig behandelt und die Eoneessionirung zu den gleichen Bedingungen angenommen und bestätigt werden solle.

Die Regierung von Wallis schließt dahin, daß die Vertagung des von dex Westbahn gestellten Begehrens durchaus nicht eine Weigerung im Sinne des Art. 13 (resp. 1.^) des Bundesgesezes vom 28. Juli 1852 enthalte, und daß also zur Anwendung dieses Artikels kein Grund vorhanden fei. Sie verlangt daher, daß der Bundesrath die Ertheilung der von der Westbahn begehrten Eoneession im Sinne des Beschlusses des dortfeitigen Großen Rathes verschiebe.

Der Bundesrath, von der Ansicht ausgehend, daß die Frage, deren beförderliche Lösung allerdings als sehr dringend erscheine, noch nicht reif sei, um von der Bnndesverfammlung entschieden zu werden, daß vielmehr vorher alle Mittel zur Verständigung erschöpft und alle erforderlichen Aus-

schlüge gesammelt werden sollten , um die Sache in's gehörige Licht zu

stellen, beschloß hierauf am 16. dieses Monats:

,,1) Die Regierungen von Waadt und Wallis, die Westbahngefellfchaft ,,und die Gesellschaft der ligne d'ltaiie seien eingeladen, sich zu ,,einer Eonferenz unter dem Vorsize eines Abgeordneten des Bundes,,rathes einzusenden, um sich gegenseitig üi^er die Frage eines zwek,,mäßigen Anschlusses der b.eiden Linien zu verständigen.

,,2) Als Abgeordneter des Bundesrathes sei der Vorsteher des Post,,und Baudepartements oder dessen Stellvertreter bezeichnet.

,,3) Diesen Beschluß, so wie die Gründe, welche den Bundesrath zu ,,demselben bewogen, seien den beiden Regierungen von Waadt und ,,Waliis und den beiden Gesellschaften mit der Einladung zur Kennt,,uiß zu bringen, stch bei der daherigen Eonferenz vertreten zu ^lassen. ^

5^ Am 18. Juli erfolgte sodami die Motion des Herrn Nationalrath Martin, wonach der Bundesrath eingeladen wurde, über das Begehren der Westbahngesellschaft, betreffend die fragliche Eisenbahnverbindung Bericht und Antrag zu hinterbringen.

Diefe leztere Gesellschaft hat mit Zuschrift vom 20. Juli erklärt, daß sie. den vom Bundesrath übermittelten Vorschlag einer Eovfereuz augenommen und ihren Abgeordneten ernannt habe. Hingegen hat die Regierung des Eantons Waadt mit Schreiben vom 21. dieß eine Betheiliguiig der Eonferenz abgelehnt, da nach einer Zuschrift der Regierung von

Wallis vom 9. April 1859 die Westbahngesellschaft sich gegenüber der ligne d'ltalie unterm 26. November 1858 zu Gestattung eines zweiten Anschlusses der beiden in Frage stehenden Linien im Sinne der leztern Regierung kontraktlich verpflichtet und die Waadtländer^Regierung am 4. Mai

1859 auf eine bezügliche Einsrage die Versicherung gegeben habe, die

Ertheilung der daherigeu Eoneesfion bei ihrem Großen Rathe zu beantragen, welcher dieselbe ohne Zweifel nicht verweigern werde, weßhalb die volle Erledigung des Anstandes einzig von den Walliserbehörden abhange.

Der Bundesrath hält mit Bezugnahme auf die hievor .angeführten, im Wesentlichen auch. in seiner Botschaft enthaltenen Thatfachen , so wie mit Rüksicht auf die eingeleiteten Unterhandlungen dafür, daß er befonderer Anträge an die Bundesversammlung enthoben sei.

Die nationalräthliche kommission beehrt sich nunmehr, Jhnen, Tit., ihre Anficht über die vorwürfige Angelegenheit in Folgendem kurz darzulegen.

Dieselbe wurde, wie sich aus der gegebenen thatsächlichen Darstellung exgiebt, bei dem Bundesrathe am 14. Juni durch die W e s t b a h n g e sellschaft anhängig gemacht, und diese Gesellschaft einzig ist es, welche eine^ Eoneesfion aus dem Wege des Zwanges anbegehrt hat.

Es hat sich uun aber die Gesuchstellerin duxch ihre Zuschrift vom 20. Juli ^ 1859, die zudem spätern Ursprungs ist, als die zu behandelnde Motion, welche am 18. Juli erfolgte, mit den Maßnahmen, welche der Bundesrath bereits am 16. Juli getroffen hat, vollkommen einverstanden und sich bereit erklärt, die fragliche Eonferenz zu befchiken. Es ist deshalb schon aus dem formellen Grunde keine Veranlassung vorhanden. dermalen^ in Sachen eine einläßliche Verfügung zu treffen, weil kein Begehren mehr vorliegt, das eine s o f o r t i g e Entscheidung verlangt..

Abgesehen aber von diesex formellen Rüksicht, halten wir dafür, daß das Vorgehen des Bundesrathes den obwaltenden Verhältnissen durchaus angemessen sei, und daß ein weiteres Vorgehen in Sachen dermalen nicht gerechtfertigt wäre. Wir stehen zwar nicht an, zu erklären.^ daß auch wir die Verbindung der beiden fraglichen Linien als ein absolutes Ver^ehrsbedürfniß ansehen, und es als höchst wünschbar betrachten. daß die^e

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Verbindung möglichst befördert werde, da ohnehin die für die Ueberbriiknng der Rhone nöthigen Arbeiten einen ziemlich bedeutenden Zeitaufwand in Anspruch nehmen werden; immerhin sind wir aber der Ansicht des Bundesrathes, daß im gegenwärtigen Augenblike die Bundesversammlung deshalb noch nicht in der Lage sei, einen einläßlichen Beschluß irgend einer Art in dieser Angelegenheit zu fassen, weil dieselbe offenbar noch nicht als spruchreif erscheint. Das Begehren der Westbahngesellschaft ist erst feit Monatsfrist bei den Biindesbeb.örden anhängig und trozdein , daß der Bundesrath -- was wir hier ausdrüklich hervorheben zu sollen glaiiben - mit aller nur wünschbaren Beförderung die Sache an die Hand genommen hat, ist derselbe nicht im Stände gewesen, alle erforderlichen Aufschlüsse zu sammeln. um mit voller Sachkenntnis. sich ein abgeschlossenes Urtheil über die Fr.^ge bilden zu können. Zudem kann die kommission nicht finden, daß schon jezt von einer Eoneessions- oder Anschliißverweigerung von Seiten der Behörden von Wallis im Sinne des Bnndesgesezes die Rede sein könne, oder daß dieselben -- obschon es allerdings auffallend erscheint, daß die fachbezüglichen Verhandlungen zu keinem Ziele geführt haben - den Bau der fraglichen Verbindungsbahn überhaupt in so erheblichem Maße erschwert hätten, daß der Bund gegenwärtig schon zu einem a n d e r n und w e i t e r n Einschreiten Veranlassung hätte, als zu demjenigen, das der Bundesrath durch Anordnung der fraglichen Eonferenz geltend gemacht hat, zumal der Art. 17 des angeführten Gesezes

vom 28. Jiiii l 852 bei eine.u bundesrechtliehen Einschreiten ausdrüklich alle in Betracht kommenden Verhältnisse berechtigt wissen will.

Ohne diesfalls in weitere Details einzutreten, bemerken^ wir zum Schlusse nur noch, daß der Bundesrath in seiner Botfchaft erklärt, die Eonfere.izverhandlungen nach Möglichkeit beschleunigen zu wollen, und daß namentlich im Hinblik auf das bestehende Eontraktverhältniß zwischen der Westbahngesellschaft und der ligne d'ltalie, so wie auf die .Erklärung der beiden betheiligten Eäntonsregierungen kaum daran zu zweifeln ist, daß diese Eonfexenzverhandlnngen in Bälde zu einem gedeihlichen Ziele führen werden. ^) Mit Bezugnahme auf diese gedrängte Auseinandersezung schlägt Jhneu die nationalräthliche kommission folgende Beschlußnahme vor : Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der von Herrn Nationalrath Martin gestellten

....) Am 11. Antust 1^9 haben die .^onserenzvexhandlnngen in Bex^ stattefunden. wobei die ^isenbahnanschlußfxage im Sinne obigen Antrages und des

.^nnde.......^....^ vom 30. .^ u l i 1.^9 (VI, 30..^ durch Abschuß eine.^ ^e^ traces geregelt wiirde. . ^

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^ Molion vom l.^. .^uli 1859, und des Berichtes des Bundesrathes vom

22. Juli 1859,

beschließt^ . ^ Der Bundesrath wird eingeladen. der vorliegenden Angelegenheit auch fernerhin feine ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden und, falls die von ihm angeordnete Konferenz, wider . Erwarten, zu keinem entsprechendem Ziele führen sollte, der Bundesversammlung bei ihrem nächsten Zusammentritte weitere Anträge über das Gesuch der Westbahngesellschast vom 14. Juni 1859 zu hinterbringen, welche geeignet find, die Frage zu einem definitiven Abschlusse zu bringen.

Bern, den 26. Juli 185^.

Die. Mitglieder der kommission..

^lhli, Berichterstatter.

^rall.^ealI.

.^ulli-^tettler.

.'^n .^lr.r.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Motion des Herrn Nationalrath Martin, betreffend die Verbindung der Bahnlinie Villeneuve-Ber mit der Linie BonveretMartinach. (Vom 26. Juli 1859.)

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1859

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08.10.1859

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537-541

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