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Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

burg, Bezirksgericht, Metzgplatz, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 5 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

2, Dezember 1994

Divisionsgerichts Der Präsident: Oberstlt Suter

Angeklagter am Montag, 19. Dezember 1994, 11.30 Uhr, in Thun, Rathausplatz l, Stadtratssaal, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 10B zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

2. Dezember 1994

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Divisionsgcricht l OB Der Präsident: Oberstlt Schüren

817

Vorladungen

von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 6. Januar 1995, 11.15 Uhr, in Aarau, Obergericht, Obere Vorstadt 38, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 5 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

vorsätzlichen Dienstversäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Freitag, 6. Januar 1995, 16 Uhr, in Aarau, Obergericht, Obere Vorstadt 38, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 5 zu erscheinen.

Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

5. Dezember 1994

818

Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberstlt Eichenberger

Abonnement des Bundesblattes

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 166.TM im Jahr und Fr. 98.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 80.- im Jahr und Fr. 50.- im Halbjahr.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, (Postscheckkonto 30-169), bestellt werden. Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 89.- im Jahr und Fr.58.- im Halbjahr, zuzüglich Inkassogebühr, Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am l, Juli.

Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse sind bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Matcrialzcntrale, 3000 Bern, erhältlich; dort können auch, solange Vorrat, ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind bei den betreffenden Postbüros oder bei der Druckerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern, anzubringen.

l. Dezember 1994

Bundeskanzlei

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819

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen der Gerichte

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Jahr

1994

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.12.1994

Date Data Seite

817-819

Page Pagina Ref. No

10 053 253

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