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Schweizerisches Bundesblatt.

.^Vl. Jahrgang. ll.

Nr.^.

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1.Oktober 1864.

Uebereinkunft zwischen ^

der Schweiz und Jtalien, zur Regulirung der Kranze zwischen Graubünden und Jtalien.

(Abgeschlossen zu T i r a n o am 27. August 1863. mit Nachtrag

d. d. A n d e e r , 22. August 1864.)

H.mte, am sieben und zwanzigsten August einlausend achthundert und drei und sechzig, sind zusammengetreten in der Provinz Sondrio, bei Tirano, an der italienisch-schweizerischen Grenze, im Thal und am Bache Boschiavino, in einem von der italienischen Regierung erstellten, gegenwärtig einem Biket Bersaglieri als Wachtposten und den Zollbeamten als Wohnung dienenden Gebaute bei den Ruinen des in frl.hern JahrhunWerten von Ludwig dem Mooren erbauten und nachmals von den Graubündnern zerftorten Schlosses Viattamala, ..-Die i t a l i e n i s c h e n Kommissarien in den Personen der Herren.

Ritter und Advokat Earlo B r u n e t , Parlamentsabgeordueter, Bürgermeister der Stadt Euneo, Marquis Earlo Eolli di Felizzano, Oberst des Generalstabs, Giovanni Rieolao, Sekretär l. Klasse beim Finanzministerium, -und die s c h w e i z e r i s c h e n Kommissarien in den Personen der Herren : Lonis Henri D e l a r a g e a z , eidg. Artillerieoberst und Nationalrath, und Beter Kouradin Blanta, vom Kanton Graubünden abgeordneter Ständerath.

Bundesblatt. Jahrg.XVI. Bd. II.

5.)

786 Dieselben haben, nach .Auswechslung der hier abschriftlich beigelegt te.. Vollmachten und nachdem sie in Erledigung des ihnen von den betreffenden Regierungen gewordenen Auftrags die Streitpunkte im Jnteress^ der beidseitigen Parteien geprüft haben, - gegenwartigen Akt vereinbart, als Exgebniss ihrer Unterhandlungen und Gesammtregulirnng resp. endgültige Festsezung der italienisch ..schweizerischen Graupe im Danton GrauBünden.

Die Gründe, welche die genannten Kommissarie.. znr Eingehung dieser Vertragsbedingungen veranlassen , werden von ^eder ^artei ihre.^ betreffenden Regierung dargelegt.

Gemäss stattgehabter .^erabre..m..g fanden sich die italienischen und schweizerischen Kom.mssarien am 1.)ten laufenden Monats Angust in Mailand, im Gasthof Albergo Reale ein, und es wurden in der ersten Konferenz die beseitige.. Vollmachten anerkannt, unter Ansehung einer zweiten S.^.ng anf den folgenden Tag. Jn dieser besprachen die Kommissarien die Streitpunkte, um die gegenseitigen Ansichten darüber kennen zu lernen, und kamen sodann überein, in der folgenden Ordnung di^ verschiedenen im Streite liegenden Oertlichkeiten zu begehen : Splügnerberg, Bergeller-Thai bei Eastasegna, Slelvio, Tirano nnd^ Brusio.

Am 21ten brachen die drei italienischen und die ^vei schweizerischen Kommissarien aus und befanden sich Abends in Elesen.

Tags daraus, am 22ten um 2 Uhr Rachmittags, waren sie anf der

.Hohe des Splügeu.

Erster ^ei^u^t.

Auf der H o h e des Splügens.

Die Streitfrage beruht daraus, dass in einer Entfernuug von unge^ fähr zweihundert Meter vo^u eigentlichen Höhepunkte, auf der italienischen Seite des Berges, einige Manertrümmer bestehen, welche schweizerischerseits als Gränze erklärt wurden.

Die Oertliehkeit wurde genau in Augenschein genommen und unter Berüksiehtignng aller Umstände die Forderung der italienischen Komu.issarien, dass eine Grän^scheide ans dem Gipsel festgesezt werde, als bereehtigt anerkannt.

Rachdem hieraus die Kommissarien sich. wieder im Gasthos aus dem Splügeu versammelt hatten,. während an t.er streitigen Stelle ein hestiger Wind herrschte, unterzeichneten sie einen A k t , durch welchen folgendes festgesezt wurde, und welcher als eine Bestimmung gegenwärtiger Uebereinkuust bestätigt und bekräftigt wird.

1. Als italieniseh^.sehwei^erisehe Graupe auf dem Splügen wird der Mittelpunkt des auf dem Gipfel (211^ Meter über den. Meere) befind-

787 liehen Kreises seftgesezt. Rechts von dem Kreise, von Jtalien aus, steht ein Stein, auf welchem die ^ahl der vorerwähnten Bergeshohe angegeben ist.

Gegenüber diesem Steine, linker .^and von Jtalien aus, soll ein Grän^eichen ausgestellt werden, mit der J..sehrifl, aus der einen Seite: ...^..hweiz, auf der andern : Jtalien.

2. Vom Mittelpunkt des kreisförmigen Raumes an, wo der Gränzstein hinkommt, laufen die Grannen der beiden Staaten rechts und links über die Kamme des Ber^s bis zur Vereinigung mit den nicht bestrittenen Grenzen.

Leiter ^eitpn^t.

Bergeller- Thal gegen Eaftase^gna.

Am 23ten begaben sich die Kommissarien von Elefen ins BergellerThal, an die Grän^e zwischen Villa (italienisch) und Eastasegna (schweiArisch). Rach Untersuchung der Oertliehkeit vereinigte man sieh zu einer Kousere.^si^.ng im italienischen Zollhaus und es wurde der Auftaue vollständig erledigt, indem man festsezte was folgt:

1. ^,ie italienisch.-s^hweizerisehe Grenze im Bergeller^Thal wird gebildet durch das Strombett der l^ornagina, welche in die linke Seite der Mera ausmündet, -- von ...a an eine knrze Streke weit durch die Mera bis zu dem Bunkte, wo derselben auf der rechten Uferseite der Lo..

vero zufliesst, und hierauf durch das Strombett des povero bis ^ur nieht streitigen Grenze.

2. Ju der Mittender Brüke über den Lovero, in der Brustwehr oder am Schlüssel des Bogens soll ein ^tein angebracht werden, mit der Jnschrift, auf der einen Seite: Schweiz, und ans der andern ^eite .

Julien.

Bitter ^trejtpn^t.

^ Auf

dem

.^ t e l v i o.

Am 24ten früh verliefen die Kommifsarien Elefen und langten Abends spät in Bormio (Bader) an, um Tags daraus den .^telvioberg besteigen zu können, dessen Uebergang si^ 2814 Meter über das Meer erhebt.

Am 25ten besannen sieh die Kommissarien, um l Uhr Nachmittags, aus der streitigen Stelle, nämlich : bei der legten Wendung der Strasse, einem Vunl^te , der nur ungefähr 500 Meter Weges vom Hohepunkte entfernt ist , wo sich der , das T^rol von Jtalieu scheidende, im Jahr 1 828 angebrachte Grabstein befindet, der die Angabe der Höhe über dem Meere trägt.

78.^ Die Streitsrage beruht auf der Vermuthnng, dass die lezte Biegung der Strasse auf dem Stelvio von der lombardischen Regierung in einer, aus schweizerisches Gebiet überweisenden Weise ausgeführt wurde.

Rach Besichtigung der Oertlichkeiten, sowie des bereits schneebedekten Gipfels, kamen die Kommissarien im Wirthshaus zur legten Lawinenwehre nahe beim Joche zusammen , und selten , mit Berechtigung der gegenseitigen Bemerkungen, in einem saehbezügliehen, unterzeichneten Akte fest, wie sie nun mit Gegenwärtigem feststen und bestimmen, wassolgt:

1. Die italienische Strasse aus den Stelvio läuft gänzlich auf italienischem Boden.

2. Am äussersten funkte der legten Krümmung und, auswärts stei...

gend, aus der linken Seite der Strasse, soll an dem Felsen ein Gränzstein eingesät und durch die Jnschrift . ..italienisch^s.hwei^erische Gränze^ bezeichnet werden, dass durch diesen ^unkt die italienisch ^schweizerische

Gränz.. durchgeht.

Vierter ^tr^^t.

Das Lei-Thal.

Das Lei -Thal gehort zu Jtalien, bildet jedoch einen Theil des schweizerischen Gebirgsabhanges.

Dasselbe läuft in das grossere Averser-

Thal aus. Gegen Morgen ist dieses Thal von dem Mädris-Thal durch einen Gebirgszug geschieden,

welcher

an dem das grossere Averser-Thal

durchsliessenden Bach endigt; auf der Aben.^seite hinnueder ist das Val di Lei von dem Emmet-Thal durch einen Gebirgs^ug getrennt, welcher ebenfalls beim Averser-Bach ausläuft.

Rach Erorternng der Streitfrage an der Hand der Urkunden und Karten, fanden die Kommissarien, dass wiewohl die zu behandelnden Streitfragen vereinzelt ausgefasst werden konnen, dieselben dennoch bis zu einem gewissen Bunk^te im Zusammenhang mit einander stehen, und dass gegenseitige Zugeständnisse der Parteien bei der Behandlung von Streitfragen deren Erledigung zu erleichtern geeignet sind, - mit Rükfieht worauf übereinstimmend anerkannt und festgesezt wurde .

Dass die italienisch^schweizerisehe Grenze beim Ansgang des Val di Lei durch die oben bezeichneten, oftlich und westlich verlausenden Gebirgs-

züge und dur.h die Mittellinie des Averser^Baehes, gegen den die genannten Gebirgszüge auslanfen, gebildet werde.

Die linke Uferstreke des Averser-Baches jedoch, auf welcher der thalaufwärts führende Averser Weg^ hinläuft, wird, und ^war aueh in. Fall der Kauton Graubünden denselben zum Zwek der Fahrbarmaehung erweitern oder umbauen würde, als schweizerischer Boden anerkannt, so dass

aus dieser Streke oie Gränze, thalabwärts steigend, durch den linkseitigen ^trassenrand gebildet wird.

789 Damit erscheint jeder instand wegen irgend eines Grundzeichens beseitigt, auf welches frühere Akten und Streitfragen Bezug haben konnten.

Genannte Gränzscheide , wie sie aus diesen Verhandlungen hervorgieng, bildet nunmehr die endgültige Grande.

Dunster ^treit.^^t.

B n schl a v e r .. T ha l , b e i T i r a n o .

Dieser Streitpunkt, der in den Akten drei Bunkte umfasst, neulich : die ^rage der Bestimmung der italienisch-schweizerischen Graupe auf der Strasse nahe beim S.hloss Biattamala ; die Frage bezüglich der BeseiaAlp, und die Frage wegen des äussersten Theiles des Bian^one.^ales, lässt sich eigentlich nur als ein einziger aussassen, nämlich: Bestimmung der Gräu^liuie zwischen dem italieniseh^sch.veizerischen Gebiete im Buschlaver-Thal.

Die italienischen und schweizerischen Kommissarien durchgingen alle aus diese Gesammtsrage bezüglichen Schriften ; besichtigten mehrmals die Oertlichkeiten und vervollständigten ihre bezügliche Orientirung durch Befragen von Leuten vom Orte.

Bei der Besichtigung der ^ertlichkeit konstatirte man, dass sich gegenwartig ei..e staatliche Gränzscheide links von der Strasse, auswärts, etwas unterhalb der Ruinen des Schlosses Biattamala, befindet.

Dieser Grabstein ist zwei Meter ho.h und 0,54 Meter breit; inmitten einer ausgehauenen Krone steht geschrieben : ^ ^ehwei^ergräu^., und weiter unten : l 80.).

Unterhalb dieses Grabsteins, gegen Jtalien, steht ein holzernes

Gatter, das sich mit zwei ^lügeln sehl.esst, daneben ein Häuschen mit

drei Gemächern , mit Wetterdach ; darin befindet sieh ein Wachtposten Bersaglieri und das Eiugangs^oltbüreau mit den Zollbeamten.

Ans der schweizerischen ^eite steht, einige hundert Meter entfernt, und aus einem erhohten Bunkte der ^trasse, eine als schwei^erisehes Zollhaus dienende Gebäuliehkeit nebst einigen Häusern , genannt .^ampoEologno.

Rach Besichtigung dieser Oertliehkeiten pflog man darüber Brüfung, welche Richtung man .^er Grän^linie rechts und links von dem obbezeichneten Grabstein aus, zu geben habe.

Ohne hier alle Bnnkte der Streitfrage und die Gründe aufzuzählen, welche die Kommifsarien zu ihrer diessälligen Schlussna^me veranlagten, und die von den Barteien bei der Berichterstattung an ihre Regierungen weiter auseinanderlebt werden mogen, gelangte n^an zu folgender Festse^ung und kam dahin überein : Der obeube^eichnete Grabstein, mit der Jnschrist^ ..^ehwei^ergränze,

1809, ist gegen schweizerisches Gebiet weiter hinaus, bis zu dem von den.

7.)0 Kommissarien nunmehr gewählten und festgesetzten Bunkte zu rüken und so aufzustellen, dass die Ruinen des Schlosses Biattamala auf italienisches Gebiet zu liegen kommen.

dieser in solcher Weise versezte Gräuzstein hat ans der einen Seite.

die Bezeichnung: ,,Jtalien^, und auf der andern. Schweiz, 1.^63^, zu tragen.

Von dieser Grenzmark aus rechter Hand, aufwärts steigend, wird als Grenzlinie festgesezt eine gerade Linie bis zum ........asso del Gallo, einem aus der linken Seite des Bosehiavino-.^aehes sichtbaren Vnnkte.

Von diesem Bnnkte del Gallo a.^s läuft die Grenzlinie bis zu ihrer Vereinigung mit der nicht bestritten en fort.

Auf der linken ^eite, thalaufwärts steigend, soll die .^..ränzlinie von obigem Grabstein aus direkt zum Fels della Guua oder Lnghina, einem dort sichtbaren Bunkt, fortlaufen. Von da au nimmt die Gränze die Richtung dem Gipfel folgend bis zum Vunkte tombolo, wo die Gränz...

nicht beanstandet ist.

Mit Vorstehendem sind alle Streitpunkte ausgetragen und erledigt und erscheint darnach die Graupe der beiden Staaten als endgültig fest.

^ t .

Die obbe^eiehneten Streitpunkte sind mit gegenwärtigem Akte beigelegt und entschieden, und es bleibt vereinbart, dass die wenn auch vereinölt sieh darstellenden Fragen dennoch von den Varteien in gegenwärtig gem Al^te als Ganzes zusammengefaßt wurden und dass die Ratifikation sich auf dieses Gesammte zn beziehen habe.

Die ...Beschaffung und Eiuse^.ng der in gegenwärtigem Akte beziehneten Grenzsteine geschieht auf gemeins^aftliehe kosten, na.h stattgehabter

Verständigung der Varteien.

^ie besagte Einsezung ist innerhalb zehn Monaten vom Datnm der Ratifikationen der beiden Regierungen an vorzunehmen.

Mit gegenwärtiger Uebereinkunft bezwekt man lediglich die Anstragnug von Grän^anständen zwischen .^taat und ^taat, ohne damit im Geringsten irgend weiche Rechtslagen , betreffend Brivateigenthum oder Vermogen von Korporationen u. drgl., zn berühren.

Die italienischen und schweizerischen Komu^issarien hatten bei der Behandlung dieser Streitfragen und der Eingehung gegenwärtiger UeberEinkunft ^un Zweke, den Absichten der beiden Regierungen durch. Erlediguug der gegenwärtigen Anstände und Verhütung aller zukünftigen zu eutsprechen.

Ferner behielten sie im Ange, die Gräuzen, so weit die UuregelLässigkeiten des Bodens und die tatsächlichen Verhältnisse es zuließen, in mo^lichst zwekmässiger Weise und gemäss den von der Wissenschaft an

791 .die Hand gegebenen und von Fachkundigen bei staatlichen Gränzbestim^nungen in Anwendung gebrachten Grm.ds.^en festzustellen.

Gegenwärtige, in doppeltem Original gefertigte Ueb..reinknnst tritt ^.rst nach erfolgter Ratifikation von ^eite der beiden Regierungen in Krast.

Die Parteien sind übereingekommen , dass diese Ratisi^ation binnen ^cht Monaten vom Datum des Gegenwärtigen a.. stattzufinden habe.

Redigirt vom Brastdenten der Kommission und von allen Mitglie.^ern unterzeichnet.

Die italienischen Kommissarien :

.^ld^. Bruuet ^arlo, Depntirter, Bräsident der Kommission.

^arlo ^olli, Oberst im Generalstab.

^ioi^m ..^ieolao, Sekretär L Klasse im Finau^ministerinm.

Die schweizerischen Kommissarien :

L. .^. ^elarg^ea^ eidg. Oberst.

.^r. .^. ^. planta, Ständerath.

792

....lu^enscheins^rotololl uni.. ^rl^ltternl^ des .^ll.t. 4 der lle^ereil^unft vom .^. Analst 1^ in betreff der ^l.a^e des ^ di I^. im .Canton ^^n^lll^ll.

Jm Jahr Eintausend achthundert und vierundsechzig , am z.oeiundzwanzigsten^ August , zu A n d e e r , Kantors Graubünden.

Anwesend. Die s c h w e i z e r i s c h e n Herren Kommissarien.

Herr Louis Henri D . ^ l a r a g e a z , eidgeuossiseher Artillerieoberst und Nationalrath , ,, Beter Konradin B l a n t a , Abgeordneter des Kantons Grauenden zum Ständerath.

Die i t a l i e n i s c h e n Herren Kommissarien.

Ritter und Advokat Earlo .^runet, Barlamentsabgeordneter, Bürgermeister ^hida.^ der Stadt Euneo. Bräsident der Kommission ; Mardis Earlo E oll i di ^eli^ano, Oberst des Generalslabs, R i e o l a o G i o v a n n i , Zentral-Zollinspektor bei^n Ministerium der Finanzen .

^ Alle versehen ^nit Vollmachten seitens der betreffenden Regierungen, von weichen Vollmachten ^der am 27. Angnst 1863 zu Tirano ..bgeschlossenen Uebereinknnst Absehrist beigefügt ist.

Die vorgenannten Kommissari.m schlosseu i^n verflossenen Jahr 1863, am 27. August, bei Tirano eine Uebereinknnft ^ur Erledigung versehiedener in derselben näher bezeichneten Anstände bezüglich der Grenze zwisehen Jtalien und der Schweiz (Kanton Graubünden).

Diese Ueberein^nst bezwekte die endgültige und vollständige ^ereini^ gung sämmtlicher aus jene Grande bezüglichen Streitfragen.

Unter Rummer v i e r jener Urkunde wurde d...r Anstand bezüglich des V.^l di Lei in sollender Fassung ansgelraaeu und beigelegt.

,,Das Lei^Tl^al gehort zu Jtalien , bildet jedoeh einen Theil de....

schweizerischen Gebirgsabhauges. Dasselbe laust in das grbssere AverserThal aus. Gegen Abend ist dieses Thal von dem Mäd^is-Thal durch .einen Gebirgszug geschieden, welcher an dem, das grossere Averser.^That

7^ durchfliessendeu Ba.h endigt. Aus der Morge..seite hiuwider ist das Val^ di Lei von dem Emmet^Thal durch einen Gebirgszug getrennt, welcher ebensalls beim Averser-Bach ausläuft.

,,Rach Erörterung der Streitsrage an der Hand der Urkunden und harten sauden die Kommissarien, dass wiewol die zu behandelnden Streitfragen vereinzelt aufgesasst werden können, dieselben dennoch bis ^u einem gewissen Bunkte im Zusammenhang mit einander stehen, und dass gegenseitige Zugeständnisse der Barteien bei d^er Behandlung von Streitsragen deren Erledigung ^u erleichtern geeignet sind , mit Rüksieht worauf übereinstimmend anerkannt und sestgese^t wurde : ..Dass die italienisch-schweizerische Grande beim Ausgang des Val ..l^ ,,Lei durch die obenbezeiehneten, östlich und westlich verlaufenden Gebirgs-

..züge und durch die Mittellinie des Averser-Baches , gegen den die ge^nannten ..^ebirgs^e auslausen, gebildet werde.

,,Die linke Uferstreke des AverserBaches jedoch , ans welcher der ,,thalauswärts führende Averser-Weg hinläuft, wird, und ^war anch im ,,^all der Kauton Graubünden denselben zum Zwek der Fahrbarmaehuna^ ^erweitern oder umbauen würde, als schwei^eriseher^ Boden anerkannt, s^ ,,dass auf dieser Streke die Grande, thalabwärts steigend, durch den link,,seitigen Strassenrand gebildet wird.

"Damit erscheint jeder Anstand wegen irgend eines Grän^e^en.^ ^beseitigt, ans welches frühere Akten nnd Streitfragen Bezug haben konnten.

genannte ^rän^scheide, wie. sie aus diesen Verhandlungen hervorging,.

^bildet nunmehr die endgültige Grande. ^

Die eidgenössische Regierung erklarte ihre Geueigtheit zur Ratification dieser Uebereiukunst, mit Ausuahme jedoch des Vunktes betresfeud^ das Val di Lei , von der Aussicht ausgehend , es konnte der im obauge-

führten Artikel ausgestellte altgemeine Gr.iu^erei..igung.^Grunds.^ , mit

Rüksieht auf die obwaltenden ausserordentli^eu Bodenverhaltnisse, bei der Gräu^steiuse^nug zu Zweiselu und dal^erigen Anständen ^lulass geben.

Die italienischen Kommissare, deueu diese Erklärung der sehweizerisehen Regierung dnrch den Minister der .auswärtigen Angelegenheiten mitgetheilt wurde , sprachen sich sur den Versehub dieser unvollständigen Ratifikation so wie dafür aus, es sollten die Kommissarien vielmehr sich a.^ ^rt und Stelle verfügen und sofort uber die Ausführuug der Gräu^ steinse^ung sieh verständigen , da hiedureh am besten jedem Austand über^ Auslegung des obaugesührten Art. 4 vorgebeugt werdeu könnte.

Dieser Antrag wurde angenommen und so fanden sieh deun am 20. August die italienischen und schweizerische^ Kommissarien in Andeer zusammen. Am Margen des 2l. brachen sie nach Eauieül auf, einem

nahe am Ausgang des Val di Lei gelegenen Ort, und besichtigten die^

.^ertlichkeit au der Hand der von den .rüheru Kommissarien entworfenen.

Vläne. Diese Besichtigung wurde Tags darauf, am 22., beendigt.

794 Am ..Nachmittag kehrten die Kommissarien nach ..lndee.. zurük, nachdem a.r Ort und Stelle folgende Erläuterung des Art. 4 der Uebereink..nst vom

27. Augnst 1863 redigirt worden war:

Raeh Kenntnisnahme von der Bodengestaltnng bei der Bereinigung ^es Lei-Thales mit .dem Averser-Thal, hat man su.l. dahin verstandigt und erklart, dass in Ausführung der am 2^. August 1863 zwischen den Unterzeichneten zu Tirano piatta mala^ abgeschlossenen ^Übereinkunft, ^ie Grä....linie zwischen den beiden Staaten a... nördlichen Ende des .Thales über die Kämme des Vorberges Contrefort) zwischen den. Aversen und Lei-Thal zu ^ieheu ist, ausgehend von der Vrüke über den Lei^Vach, ^is znm Gipfel genannt Eimalmotta oder Vizzo della Motta, der die Gränze ^wischen besagtem Lei-Thal und de^n Emmet^Thal bildet.

Die Kommissarien beider Theile halten hiermit diesen Austand als

im Jnt^resse beider Regierungen zn..ekmas^g beigelegt und die obigen Erklangen als übereinstimmend und analog mit dem durch die gedaehte Uebereinkunft Vereinbarten.

Jm ^inblil^ ans die ol.^nt.vikelteu Erläuterungen, ^velche bei Vornahn.e der ..^ränzsteinse^.ng zur Richtschnur zu dienen habe.., erklaren die ..Kommissarien , die volle und gänzliche Ratifikation der am 27. ...luguft 1863. zu Tirano abgeschlossenen Uebereinknust befürworten zu .vollen, wie

.^iess hiern.it geschieht.

L. ^. Telar^eaz,. schwer. Kommissär.

Dr. ^. ^. ^lgltta, fchweiz. Komn.issär.

^arlo ^olli, ital. Kommissär.

^iodanlli .^ieolao, ital. Kommissär.

Advokat .^arlo Brunet, Parlamentsabgeordneter, Präsident der Ko^nu.ission.

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Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Italien, zur Regulirung der Kränze zwischen Graubünden und Italien. (Abgeschlossen zu Tirano am 27. August 1863. mit Nachtrag d. d.

Andeer, 22. August 1864.)

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1864

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42

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01.10.1864

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785-794

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