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nationalräthlichen Commission über den Postvertrag mit Spanien.

(Vom 21. Dezember 1863.)

Tit.l Der Postverkehr zwischen der Schweiz und Spanien war bis anhin

nicht sehr bedeutend , er beschränkte sich jährlich aus etwa 24,000 Briefe

und 10,000 Stük Druksachen ; bei ermässigten Taxen und einem erleichterten Transit über Frankreich konnte er indessen wohl zunehmen.

Es besteht ein Vostvertrag zwischen den beiden Staaten vom 2. Rovember 1850, der jedoch wenig vortheilhaste Bestimmungen enthält, so unter Anderm die Nichtzulassung der Frankirung der Priese und die Bereehnung ihrer Porto-Taxe aus einen Franken. Jn der Erwartung, billigere Bedingungen zu erhalten , hat der Bundesrath den schweizerischen Generalkonsul in Madrid, Hrn. Ehapu..., mit Einleitung von Unterh..ndlungen zu einem neuen Vertrage beanstragt, als deren Ergebniss nun der Vertrag vom 29. Juli abhin, gezeichnet einerseits von Hrn. Ehapu...., für die schweizerische Eidgenossenschaft, und andererseits vom Marquis von M i r a f l o r e s , für das Königreich Spanien, erscheint, wie er dem Rationalrath zur Ratifikation vorliegt.^) Derselbe erstrekt sieh auf das Festland Spanien, auf die Balearischen und kanarischen Jnfeln , sowie auf die spanischen Bedungen von Nord-.Arika, und bestimmt, dass zwischen den Vostverwaltungen beider ..Staaten eine regelmäßige periodische Ausweehslung von Briefen, Warenmustern und Drnksaehen stattzufinden hat, und zwar wenigstens einmal täglich , in geschlossenen Briespaketen oder offen, theils zwischen den Büreaux Basel und Jrun, theils zwischen Genf und la Junquera.

Die nicht rekommandirten Briefe konnen srankirt oder unfrankirt versandt werden.

^) Siehe BundesbIatt v. J. 1863, Band III, Selte 905 u. 911.

65 Das Vorto eines fxankirten Briefes beträgt bis auf 7 ..^ Gramme Ge.wicht 80 Eent. und für einen nnfrankirten Brief 1 Franken.

Die rekommandirten Briefe bezahlen überdiess noch eine Einsehreibgebühr von 2 Realen (ungefähr 52 Eent.) ; bisher kosteten sie die dreifache Tax^e. Gegen Auszahlung von 20 Eent. wird dem Versender ein

Empfangschein des Adressaten zugestellt.

Die ......ax.e für unter Band persandte Drucksachen aller Art, die bis-

her l 5 Eent. bezahlten , beträgt künstig nur 8 Eent. per 20 Gramme , sie müssen jedoch frankirt versandt werden.

Die Waarenmnster sind ebenfalls zu frankiren und unter Band oder doch derart zu versenden, dass kein Zweifel über deren Jnhalt besteht ; sie unterliegen der Tax^e eines gewöhnlichen Briefes. Sollte man von der französischen Vostverwaltung eine mäßigere Transitée erwirken, so werde.. sich die kontrahirenden Verwaltungen über eine entsprechende Herabfezung der Ansäze für diese Sendungen verstehen.

Der Vertrag enthält dann noch Bestimmungen ül.er den Transit, unter Anderm nach Vortugal und den spanischen Antillen. Briefe mit Werthangabe und Postanweisungen sind ausgeschlossen.

Um die Rechnungen zu vereinfachen, sallen die Tarnen derjenigen Verwaltung zu, die sie einlöst, wie diess bereits zwischen den Vostämtern mehrerer Länder eingesührt ist. Die Verkeilung der Tarnen seheint sieh hiedurch ziemlieh auszugleichen.

Wie bereits im Ständerath angedeutet wnrde , ist es zu bedauern, dass das Gewicht eines einsamen Brieses nur 7^ Gramme beträgt, während in der Schweiz und in Frankreich 10 Gramme und in Deutschland ein noch höheres Gewicht eingeräumt ist. Da jedoch der Vertrag vom 29. Juli 1863 unverkennbar einen wesentlichen Fortschritt enthält, so empfiehlt die nationalräthliche Kommission seine Genehmigung, welche auch bereits von Seite des ..Ständerathes, durch Beschluss vom 15. l. M. erfolgt ist.

Schliesslieh wünscht die Kommission noch, dass vorzugsweise die Transitlinie über Genf und Jun^uer.. gewählt werde, sowie dass der Bundesrath mit dem Königreich Bortugal Unterhandlungen zur Erzielung von ^ostverbindnngen mit diesem Staate anknüpfe.

Bern, den 21. Dezember 1863.

^ür d i e K o m m i s s i o n , Der Vräsident:

^. .^t^mar, Berichterstatter.

.... ...te. .....^r Pos^e..trag mit Spanien lst am 15. Dezember 18...^ ......m Stände rath und am 22. gleichen Monats vom ^atlonalrathe genehmigt norden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalräthlichen Commission über den Postvertrag mit Spanien. (Vom 21.

Dezember 1863.)

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Jahr

1864

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.01.1864

Date Data Seite

64-65

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10 004 317

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