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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 27. August 1864.)

Aus einen Bericht des eidg. Kommissariates in G e n f vom 26. dies hat der Bundesrath beschlossen, es seien die vier Kompagnien des Waadtländer Territorialbataillons durch das Bernische Bataillon Rr. 36 auf den 1. September zu ersehen.

Der Regieruugsrath des Kantons Bern hat mit Sehreiben vom 26. dies dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, dass im X. eidgenossisehen Wahlkreise (Jnra), au der Stelle des verstorbeneu Hrn. Regierungrath Stock.nar, Hr. Grossrath Nikolaus K a i s e r in Delsberg unterm 21. d. Mts. zum Mitgliede des schweiz. Nationalrathes gewählt woxden sei.

(Vom 29. August l 864.)

Der Bundesrath hat im Konsulatswesen in Nordamerika einige Veränderungen vorgenommen und daher beschlossen :

A.

1. Der nordliche Theil von J l lin ois wird vom Vll. Konsulat bezirk getrennt und dem Vlll. Bezirke zugetheilt.

Der abgetrennte Theil umsasst alles Gebiet, welches nordlich von den Grafsehasten Erawsord, Jaspur, Essingham, Facette, Montgomery Greene, Seott und Bike gelegen ist.

2. Für deu Vlll. Bezirk wird ein Vizekonsulat, mit Siz in E h i e a g o , errietet sür die Staaten Wiseonsin, Jowa uud Minnesota, sammt dem von Jllinois abgetrennten Theile.

3. Zum schweb. Vizekonsnl in Eh i e ago wird Hr. Heinrich Endris von Schaffhausen, Regotiant in Ehieago, ernannt.

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B.

1. Der bisherige Konsulats^ für den Vl. Bezirk der Vereinigten Staaten von Nordamerika L o u i s v i l l e (.^entuk^) wird naeh E i u e i n n a t i ^hio) verlegt.

2. Der bisherige Kousulatsverweser in Louisville . Hr. Theodor S c h w a r ^ von .^ke (Hannover^., erhalt die Entlassung von seiner Stelle in allen Ehren und unter Verdanknng seiner geleisteten Dienste.

3. Herr J. V. Adelreich .^..enziger von Einsiedeln (^ehw...z), Handelsmann in Eineinnati, wird zum schwe.z. Konsul sür den Vl. ..^ezirk ernannt.

C.

1. Der bisherige s.hweiz. Konsnl in Bahia (Brasilien). Hr.

Rudolf S t e f f e n von Winterthnr , erhalt die von ihm wiederholt nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle in allen Ehren und unter bester Verdankung seiner geleisteten Dienste.

2. An dessen Stelle wird Hr. Heinrich B r e n n e r von Weinfelden (Thurgau), vom Hanse Jezler, Brenner ^ Eomp. in Bahia, znm dortigen schweig. Konsul ernannt.

(Vom 3l. August 1864.)

Aus den Wunsch des eidg. Kommissariats in G e n f hat der ...^un...

desrath beschlossen, es seien die beiden waadtländisehen ^avallerieeompag^ nien Rr. 15 und t 7 , welche vom 26. September bis 1. Oktober iu Biere ihren Wiederholnngsknrs zu bestehen hätten, sueeessive, se ein Zng, nach Gens zu berufen, um sieh wechselweise abzulesen.

^Vom 2. September l 864.)

Der Bundesrath sasste iü^ Aachen ^er Genfer Wahlangelegenheit folgenden Beschluß : D e r s eh w e i z e r i s eh e B u n d e s r a t h hat

nach Einsicht und Brüsuug sämmtli^er, aus die Wahlaugelegenheit in Gens vom 2l. Augnst abhiu bezüglichen A^ten, nämlich.

a. des Verbalprozefses über die Wahlverhandlungen vom 2l. und 22.

August;

567 b. des Berichtes des Präsidenten des Gr.^nd Bnr.^u über die Verhand-

lungen des besagten Bureaus, d. d. 23. Angnst,

c.

des Rekursgesuehes des Grossen Rathes vom 24. August, welches die Annullirnng der Entscheidung des G^nd Burnii verlangt; d. des Berichtes des Staatsrathes vom 27. August über den Rekurs des Grossen Rathes und die Operationen des Cr^.id Bnr^.u ; .^. des Memorials der eidgen ossisehen .Kommissäre über die streitige Wahlangelegenheit, d. d. 2.^. August 1864, worin aus Gilti^ erklärung der Wahl angetragen wird.

.

in Anwendung der Artikel 2, 5^ und 90, Zisser 2. 3^uud 10 der Bundesverfassung ; in B e t r a c h t : ^ . ^ 1) dass nach der Verfassung des .Kantons Gens die hochste Gewalt

bei dem Volke steht, welches nach Artikel 26 als C.on.^.l Generi

direkt den Staatsrath wählt und sür die unverkümmerte Ausübung

dieses versassungsmässigen Rechtes . laut ^ ^Artikel 5 der Bundesver-

sassung den Schnz de... Bundes ge..iesst , . . .

2) dass, wie stch ans dem Verbalprozess über die Wal..lverhaudlnnge..

vom 2t. und 22. Au^.st ergibt, von 1l 025 durch das Wahl^

büreau gültig erklärten ^tinnnen 5l^77 sür .^errn A. Eheneviere

als Mitglied des Staatsrathes gestimmt haben , . so dass sich . ^i. .

gese^liehe ^^ehrheit sür ihn erklärt hat , 3) dass das Wahlbüreau nach der Ratur der ...^ache und deni Gesammt^

eharal.ter des Wahlge^es vo^n t^. Mai l 8^4 keine selbstständige

Behorde ist, sondern nur das Organ, welches aus der Mitte des Conseil ^i.^ral berufen wird, um die Wahlverhandlnngen ^es grossen Wahlkorpers zu leiten und dafür zu forge.., dass der Wille der Mehrheit a^f geordnete u..d gesezliehe W...ise znr Geltung kou.me, daher ihm die Bfli^t oblag, diese ihm vom Gesez.gezogene .^ehrauke zu achten ; 4) dass statt dessen die Mehrheit des Wahlbüreaus ^war^ unter .^rolest einer ansehnlichen Minderheit), nachdem das ^.erntininm ordentlich geschlossen und die ..^timmenzählung unbeanstandet begonnen und zu ^ude geführt worden war, ohne Erwähnung irgend welchen Grundes am Protokoll und aus blosse , nichtige Mnthn.assungen hin das

Wahlresullat als nngiltig erklärt und dadurch Veranlassung zu

den bedauerlichen Ereignissen gegeben hat, welche zur Wiederherstei^ lnug der gestorten Ordnnn^ eidg.^uossische Intervention nothwendig machten ; .^) dass der Bundesrath, unter solchen Umständen zum Entscheid berufen, um so mehr im Falle ist, das Reeht und den Entscheid des Conseil G.^n^ral zu fchü^.n, als in Genf keine Behorde kompetent ist, den nngerechtsertigten Besehluss des Wahlbüreaus aufzuheben , daher die obersten Bel.orden des Kantons Genf es theils als

5^ rechtliehe, theils als politische Rothwendigkeit erachten, dass die Bundesbehörde ..mrch Regelung dieser Wahlangelegenheit Hand biete, den tief erschütterten Frieden wieder herzusteilen , beschlossen:

1. Es sei der Entscheid des Büreaus des Con.^l Genial vom 22. Augnst ausgehoben und die Wahl des Herrn A. Ehe ne v i e r e als

Mitglied des Staatsrathes des Kantons Gens giltig erklärt.

2. Sei dieser Besehluss den. Grossen Rathe und dem Staatsrathe mittheilen.

3. Die eidg. Kommissäre werden eingeladen, im Einverständnis. mit dem Staatsrathe, diesen Besehluss des Bundesrathes in der in Genf üblichen Form verossentlichen zn lassen.

Jn Folge der bei der legten Gehaltsrevision neu kreirten ^tellen^ sind gewählt worden :

(am 29. Angnst 1864) als Vosthalter in St. Ursanne (Bern): Hr. Jean Baptiste Boill o ta t, Uhrenmacher, von dort ; ,, ,, .. Eoxmondreehe (Reuenburg^ . Hr. Jnlins Heinrich B e r g e r . von Oberthal, .^ ^ ,^ .n Eormondreche , ^ ,, Fr.^i.^.onrt (Bern) : Hr. Joseph E hal l et, Uhrenmaeher, von Vleusonse.

., Eortaillod (Reuenburg): Jasr. Rosette Hnaent o b l e r , von Kirchberg.

,^ ^

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^ ^ .^.

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^am 31. Angust 1864) als Vostkommis in Luzern . Hr. Leopold Herr sehe, von Oberkirch, bish.

Volontär auf dem Hanptpoftbüreau in Luzern .

,, ,, ,, Reuenburg. Hr. Adolphe G al l. von Liegerz (Bern),

bish. Bostkommis in Ehaux^-deFonds ,

(am 2. September 1864) .

als Vostkom.nis in Basel. Hr. Lndwig Schneider, von Langenbrnk

(Basel^Landschast), Handels-

kommis in Lorrach , ,, Bosthalter in Buttes (Reuenbnrg). Hr. ^..li^Eorthesh, Uhrenmacher, von Don.pierre (W^adt).

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