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Aus den V .. r h a n .. l u n g e n des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 29. Dezember 1863.)

Das vom eidg. Departement des Jnnern vorgelegte Programm für die Arbeiten des eidg. statistischen Bureaus im Jahr 1864 ist vom Bundesrath genehmigt worden.

Das Programm enthält Folgendes.

A.

Betreffend die B e v ö l k e r u n g .

(Stand, Bewegung und physische Beschaffenheit derselben.)

1 . Fortsezung resp. Beendigung der Verarbeitung des Volkszählungsmaterials.

^^ .

2. Ausstellung von Formularen im Verein mit der schweizerischen statistischen Gesellschaft für Bevölkernngsregister , die sowol über

die Eivilstandsakte, als auch über die Ein- und Auswanderung

resp. die Zu- und Wegzüge Auffschluss geben.

3. Sammlung und Zusammenstellung der von den Kantonen anlässlich der Rekrutirung gemachten Aufzeichnungen über die Untaugliehkeit zum Militärdienste.

B.

Betreffend die ö k o n o m i s c h e n V e r h ä l t n i s s e .

1. Ausstellung von Formularen im Verein mit der schweizerischen statistischen Gesellsehast für eine vorzunehmende schweizerische Vieh-

zählung.

2.. Thnnliehste Unterstü..ung einer von sachkundiger Seite beabsiehtigten Statistik des alpenwirthsehaftliehen Betriebes.

3. Fortsezung der Handelsübersiehten (Handel mit Jtalien und dem deutschen Zollverein).

4. Erneuerte Vorlage an den Bundesrath, betretend die Eisenbahn-

statistik.

C.

Betreffend den Rechts-, Bildungs- und Sittenzustand.

1. Anbahnung einer Statistik des schweig. Unterrichtswesens.

2. Sammlung, resp. Zusammenstellung der polizeilichen ..lufzeichnungen in den Kantonen über das Vorkommen von Selbstmorden, Gesehleeht, Fannlienstand , Alter und Beruf der Selbstmorder , Todesart und vermuthliehe Beweggründe.

A n m e r k u n g . Das eidg. statistische Bürean kann sich ans die obigen drei Hauptgegenstände beschränken , weil die Raehsorschungen betreffend Bodenbesehassenheit unsers Landes, Klima u. s. w. dem eidg. topographisehen Bürean und der schweizerischen natnrforschenden Gesellschaft zufallen.

10 ^ind durch Spezialarbeiten während einer Anzahl von Jahren einzelne leiten und. Theile dieser Hauptgegenstände ....^.leuchtet worden, so wird .^ möglich sein , mit .^enuzung von anderweitigen zuverlässigen Materialien ein umfassendes Gesammtbil^. der schweizerischen Zustände zu schaffen.

Mit Zuschrift vom 28. diess zeigte das fehweiz. Bnndesa.erieht dem daß es seinen bisherigen Gerichtsschreiber, Hrn. I)r.

^ngen Eseher von Zürich, für die Amtsperiode von 1864 bis 1866 neuerdings gewählt habe.

Bundesrathe an,

Zugleich machte dasselbe die Mittheilung, dass es seine Kammern für das Jahr 1864 m folgender Weise bestellt habe:

L Anlla^mmet.

Mitglieder: Herr Jäger, in Vrngg (Aargau), Präsident.

,, Häberlin, in Weinselden.

,,

Dr. B lo s eh, in Bern.

Ersazmänner: Herr Dr. Roth, in Teufen (^ppenzell ^. Rh.).

,, V i a g et, in Reuenburg.

,, von Zie g le r, in Schasshansen.

ll.

1.

^rimin^ammer.

E r s t e r ^ ss is en b e w i r k .

Mitglieder.

.Herr G la s so n, in Freiburg, Vrästdent.

,, E a m p e r i o , in Gens.

,, J ä g e r , in Vrugg.

E r s az mä n n e r .

Herr Martin, in Gens.

,, W e i s e r , in Zug.

,, Gutzwiller, in ^lrlesheim (Vasel-^andschaft).

2. Z w e i t e r A s s i s en b e z i r k.

Mitglieder: .^err Dr. B l i.. s eh, in Bern, Bräsident.

,, Häberlin, in Weinfelden.

,, Hermann, in ^achseln (Obwalden).

ll Ersazmänner: Herr Gntzwiller, in Arlesheim.

,, Hegner, in Lachen (Schw^).

,, Dr. S n l z b e r g e r , in Zürich.

.

3. D r i t t e r A s f i s e n b e z i r k .

Mitglieder: Herr Hermann, in Saehseln , Präsident.

,, Häberlin, in Weinfelden.

,, W e b e r , in .Luzern.

Ersazmänner: Herr Dr. R o t h , in Teusen.

,, Arnold, in Altdors (Uri).

,,

von Ziegler, in ...^chafshausen.

4.

Vierter

A s s i s e n l... e z i r k.

Mitglieder: Herr Aepli, in St. Gallen, Präsident.

,, V i g t e r , in Solothurn.

,, Hä ber li n, in Weinselden.

Ersazn..änner: ^ Herr W e i s e r , in Zug.

^ Easlisch, in Ehur.

,, Dr. Sulzberger, in Zürich.

5.

f ü n f t e r As s i se n b e z i rk.

Mitglieder: Herr E am peri o, in Genf, Präsident.

,, H e r m a n n , in Saehseln.

,, Dr. D nere.., in Bitten.

Ersazmänner: Herr B i a n c h e t t i , in Loearno (Hessin).

,, A r n o l d , in Altdorf.

,, Eafliseh, in Ehnr.

lll. .^.issation.^^eri^t.

Mitglieder: Herr Vigier, in Solothurn, Präsident.

,, Aepli, in St.^ Gallen.

,, Jäger, in Brugg.

,, ,,

Dr. Bloseh, in Bern.

Dr. B lumer, in Glarus.

12 Herr ,, ,, ., ,.

Ers...zmänner: G l a s s o n , in Freiburg.

He.mann, in Sachen.

Pamperi o, in Genf.

Häberlin, in WeinfeId.en.

Dr. D n ere..., in Sitten.

Zu Untersuchungsrichtern süx die ...lmtsperiode 1....64^6 sind d.e bisherigen wieder gewählt worden, nämlich : 1. Für die französische .^ehwei^.

Herr Eharles Dnplan-Veillon, in Lausanne.

2. Für die deutsche Schweiz.

Herr Franz Anton R e a l , in St. Gallen.

Die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft haben dem ^Bundes^ rathe, mit Schreiben vom 22. und 23. vorstehenden Monats, ihre Entscheide in den ihnen vorgelegenen Rekursen mitgetheilt.

Als unbegründet wurden a b g e w i e s e n die Rekurse 1) der Regierung des Kantons Aargau gegen Joh. St a u ss e r von Riederhallw.^l, 2) des Hrn. Franz L a m p a x t , von Fischbach (Luzern), ^) ,, ..

Ja^ S c h e i b l e r , von Waltersw^l (Solothnxn), 4) ,, ,, August U e bel har dt, von Welschenrohr (Solothnrn), 5) ..

,, Jvh. Jofe^h Ris.^ von E^keu (Solothurn^, 6) ^ ,, Friedrich Schär er, von Holstein ^asel-Landschaft), belrefsend Entzug der Niederlassung in Solothurn ; ^) ,, ,, Johann ^chürch, von ^üren ^nm Hos (Bern^, betreffend Ausweisung aus Düdingen, Kts. Freiburg.

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Jn Folge dieser Abweisungen sind die Beschlüsse des Bundesrathes in den angeführten Rekursen b e s t ä t i g t worden.

^ur T a g e s o r d n u n g wurde geschritten in Aachen des ^timmrechtes der Geistlichen in eidgenossischen und kantonalen Angelegenheiten, wofür Hr. Advokat Earlo.Eonti in Lugano und Hr. Vsarrer Bacht o l d in Merishausen (.^ehaffhausen) im Oktober und Dezember 1863 .^etitionirt hatten.

Die Abweisungsbesehlüsse wurden gef^sst in Sachen Vom Nationalrath.

Vom Ständerath.

Sehärer, am 22. Dezember . am 16. Dezember 1863.

^chüreh, ,, 22.

Eonti(Bäehtold), ,, 19.

,, .,,

,, 16.

,, 23.

,,

.^3 .^....m .^.. t i .. n a lr ..th .

Ris,

a.m 19. Dezember

Stanffer^Aarga^, ,,

Schei bler, Uebelhardt, Lampart,

19.

,, 22.

,, 22.

,, 2.....

,,

^ ^ ^,,

Vom Sta nd e r a t h .

....... 22. Dezember 1863.

,,

22.

,.^23.

^ 23.

,, 23.

....

^.

,.

..

Der Bundesrath hat sämmtliehen eidgenössischen Ständen, so wie auch den schweizerischen Eisenbahnverwaltungen, den Entwurs zu einer sanitätspolizeilichen Verordnung über den Viehtransport anf Eisenbahnen zur Vernehmlassm.g mit nachstehendem Kreissehreiben mitgetheilt.

,,Tit.^ ,,Seit der Einführung und Ausdehnung der Eisenbahnen, die bekenntlich auch zum Viehtransport benuzt werden, hat man die Wahrnehmung gemacht , dass die Viehseuchen , diese gefährlichen Gegner und Zerstorer eines bedeutenden Theils des Rationalvermogens, häufiger vo...kommen, dass sie insbesondere sich schneller weif verbreiten und den bisher gegen sie ergriffenen Vorbeugnngs- und .^lusrottnngsmassregeln zähern Widerstand leisten. Es gilt diess besonders von der Rinderpest, der Luugenseuehe, der Maul- und Klauenseuche und von den Schafpoken. Diese Erscheinung ist aber auch ganz natürlich, wenn man bedenkt, dass Ghiere, die den ^lnstekungsstoss einer Seüehe bereits in sieh ausgenommen haben und ihn weiter verbreiten, dem Thierarzte in der Regel noch 4-.^5, selbst mehr Tage als gesnnd sich darbieten und dass sie in dieser ^.rist vermittelst des Eisenbahntransportes nicht bloss die Grande eines Landes oder Zweier, sondern auch diejenige von mehreren übersehreiten und vom fernen ^sten und Rorden Europas tausend Stunden weit in den Westen und Süden, oder umgekehrt gelangen konnen. Jn solchen Fällen ist die Fernhaltung einer Viehseuche um so schwieriger, als es dazwischen liegende Länder gibt, welche den.. fortschreitenden Uebel nur mit wenigen und ungenügenden polizeilichen Massregeln entgegentreten, abgesehen davon, dass

die Rüksichten aus die Unterhaltungskosten des Viehes , namentlich des Schlachtviehes, welches beim Eisenbahntransport hauptsächlich in Betracht

kommt, keinen langen Aufenthalt zulassen und demnach weitläufigen un^ kostspieligen Untersuchungen hindernd in den Weg treten. Es versteht sich von selbst, dass durch eine Uebereinknnft der viehpolizeilich am besten geordneten Staaten mit denjenigen, welche darin noch im Rükftande sind, eine grossere Uebereinstimmung und Gewähr erzielt würde. Es hat vom 14. -2l). Juli d. J. in Hamburg während der dortigen internationalen landwirtschaftlichen Ausstellung bereits ein aus Breussen , ^ .^esterreich, Hannover, Grossbritannien, Dänemark, Schweden, . Norwegen, Russland

14 und andern Staaten zahlreich besuchter Kongress von Thierärzten, dem aneh

die Schweiz nicht. fremd blieb, stattgefunden und dieses ^ief ins Auge gesasst, worin er .von mehreren Landesregierungen unterstüzt wird.

Allein bis solche Bestrebungen ein erhebliches praktisches Ergebnis zu Tage fordern, mag noch geraume Zeit vergehen . und unterdessen besteht für die Schweiz die Gesahr der von plusse.. genährten Fortdauer der Maul - und Klauenseuche , so wie der Einschleppung der in Oesterreieh und Jtalien noch nicht erloschenen Rinderpest, der verheerendsten Seuche, fort, Gefahren, die mehrere Kantone bereits bewogen haben. die Einfuhr ungarischer Schweine gänzlich zn verbieten. Uebrigens wird die Schweiz bei einem allsälligen Uebereinkommen mit andern Staaten immerhin ein grösseres Gewicht in die .Wagsehale legen konnen, wenn sie Dasjenige, was sie denselben zur Erhaltung ihres Viehreichthums und Viehverkehrs zuzumuthen im Falle ist, bereits in .^lussührung gebracht hat.

,,Wir müssen daher, gestüzt auf Art. 59 der Bundesverfassung, wonach den Bundesbehorden bei gemeingefährlichen Seuchen gesundl^eitspolizeiliche Verfügungen zustehen, ferner auf den Bericht unserer Herren Abgeordneten, Direktor Rud. Z a n g g e r und ^tabspserdarzt Jof. B^..

ganin i, vom 18. Juni abhin über die Rinderpest (s. Bundesblatt 1863, IlI. Bd., Rr. 36), so wie auf das Konkordat vom Jahr 1853^54 übe.^ gemeinschaftliche polizeiliche Massregeln gegen Viehseuchen (amtl. eidg. Gesezsammlung, IV. 19.^20.)), auf Einführung, beziehungsweise...^^

folgung von Verhaltnngsmassregeln Bedacht nehmen , welche dem Viehtransport auf Eisenbahnen die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen zu benehmen geeignet sind. Unter Mitwirkung von Experten ist dafür nachstehender Ent.vnrs einer Verordnung ausgearbeitet worden.

,,Jndem wir Jhnen, Tit., denselben mittheilen, wollen wir gewärtigen, ob und allsällig welche Bemerkungen, sei es hinsichtlich der Zwekmässigkeit oder der Aussührbarkeit, Sie darüber zu machen im Falle seien.

Je naeh dem Jnhalt der ersolgenden Rükäusserungen, denen wir bis zum 1. Februar näehsthin entgegensehen, wird in Erwägung ^u ziehen sein, ob der Gegenstand sofort zum Absehluss zu bringen, oder aber eine weitere Verständigung darüber auf dem Konserenzwege einzuleiten sei.^

Entwurf einer Verordnung betreffend den Viehtransport auf schweizerischen Eisenbahnen.

^. 1. Ghiere, welche an anstehenden Krankheiten leiden, sind vom ofsentliehen Verkehr ausgeschlossen. Dieselben dürsen unter gewohnlichen Verhältnissen nicht vermittelst Eisenbahnen transportât ^werden.

15 ^. 2. Jedes Stük Rindvieh, welche... aus eine Eisenbahn verladen werden soll, muss mit einem geglichen Gesundheitsschein begleitet sein, welcher konstant, dass das Thier aus einer Ortschaft komme, wo eine anstekende Krankheit weder herrscht, noch kürzlich geherrscht hat.

^. 3. Wird Rindvieh aus einer Gegend .eingeführt, .in welcher beim Verkehr mit diesen Haussieren keine Gesundheitsseheine gesezlieh e^.istiren, so mnss sür die betreffenden Thiere ein Zeugmss beigegeben werden, durch welches unzweifelhaft nachgewiesen wird, dass dieselben am Tage der Einladung durch einen schweizerischen Thierarzt untersucht und jeder austekenden Krankheit unverdächtig .befunden seien. Der Transport solcher Thiere muss in eigenen Waggons, getrennt von dem einheimischen Vieh, stattfinden.

^. 4. Da sür Jungvieh (Kälber, welche nieht über 6 Monate alt sind) keine gesezliehen Gesundheitsscheine ausgegeben werden, so darf dasselbe nur dann mit anderm Vieh in dieselben Waggons verladen werden, wenn sein Gesundheitszustand durch eine thierärztliche Untersuchung nachgewiesen ist.

^. 5. Für den Transport von Schaf- und Schweineherden find gleichfalls tierärztliche Zeugnisse erforderlich, durch welche dargethan wird, dass eine in den lezten 24 Stunden vor dem Einladen vorgenommene Untersuchung der Thiere nachgewiesen habe, dass dieselben einer anstehenden Krankheit unverdächtig seien. Vom .Ausland eingeführte Herden sind bei ihrem Uebergang auf hierseitige Bahnen jedesmal von einem schweizeri^ scheu Thierarzt zu untersuchen.

Wenn solches nicht moglich sein sollte, muss die Untersuchung bei der Ausladung stattfinden.

^. 6. Die Waggons, welche zur Ausnahme von Schweinen und ^ehasen dienen, dürfen nicht gleichzeitig ^um Transport von Rindvieh verwendet werden.

^. 7. Die zum Transport und Verladen von Vieh dienenden Wag^ gons und Rampen müssen fleissig gereinigt werden. Bevor die Waggons von den Exkrementen früher transportier Thiere gereinigt sind, dürfen in dieselben keine neuen Viehtransporte eingeladen werden.

^. 8. Die Sanitätsbehorden tonnen sieh der Eisenbahnen bedienen zum Transport verseuchten Viehes, insbesondere zur Schlachtbank. Es ^ll dieses jedoch unter sehnenden Anordnungen geschehen, die sieh nach den Verhältnissen des einzelnen Balles richten.

^. 9. Wenn Eisenbahnmaterial durch. Thiere verunreinigt
wurde, die an einer anstehenden Krankheit leiden, so muss eine sorgfältige Desiufektiou desselben stattfinden, ehe es wieder zu seinem Zweke verwendet werden darf.

Die Waggons und Rampen müssen mit kochendem Wasser gnt gewaschen, hexna^ mit heisser Lauge abgebrüht und abgerieben werden. Sie

16 dürfen erst nach vollständiger .^ustroknung wieder ^um Viehtransport verwendet ^werden.

^. 10. Für die Kosten dieser Desinfektionen haftet d^er Eigenthümer der ghiere, durch welche die Jnfektion stattgefunden hat.

^.11. Jn ausserordentliehen Fällen, namentlich bei grosserer Annäherung der Rinderpest. bei Em- oder Durchfuhr von Vieh ans den von dieser .Krankheit heimgesuchten Staaten wird der Bundesrath beson.^ dere Sehuzmassregeln vorschreiben.

^. 12. Die Ueberwachung der Handhabung dieser Forschriften dnrch die Eisenbahnverwaltungen wird in der Regel den betretenden .^antonsregierungen übertrafen.

(Vom 30. Dezember 1863.)

Mit Sehreiben vom 25. ^ebruar d. J, hat der Staatsrath des Kantons F r e i b u r g dem Bundesrathe ein vom dortigen Grossen Rathe unterm 2.). Rovember 1862 erlassenes Gesez vorgelegt, in welchem sämmtliche bis dahin in Kraft bestandene Bestimmungen über die Konsums steuer aus geistigen Getränken zusammengesasst sin.^. Gleichzeitig erfolgte ^ueh die Vorlage einer aus dieses Gesez bezüglichen Vollziehungsverordn^ng.

Raeh genauer Brüsung des Konsumosteuergesezes , wie dasselbe nnterm 11. Rovember 1863 vom Grossen Rath gefasst wurde, so wie der Vollziehungsverordnung zu demselben, vom 16. gleichen Monats, hat der Bundesrath beiden Erlassen die Genehmigung ertheilt.

Drei landwirthschastliche Vereine der ...^ehweiz, nämlich la ^ociéte jurassienne d'emulation, der landwirthschastliehe Zentralverein und der Verein schweizerischer Landwirthe, haben sieh seit dem Jahre 1860 theils bei der .Bundesversammlung, theils beim Bundesrathe dasür verwendet, dass am eidgenossisehen Vol^teehnikum ein Lehrstuhl für Landwirthschast errichtet werden .mochte. Hieraus musste der Bundesrath den drei genannten Vereinen erwidern : die Bundesbehorden haben bei den gefteigerten finanziellen Anforderungen der bereits eingeführten Lehrsäeher des Bol.^teehn.kums den gestellten Begehren nicht entsprechen konnen und sehen sieh daher genothigt, zu deren Berüksichtignng günstigere Zeiten abzuwarten.

17 Hrn.

^er Bundesrath hat die Direktion des Kasernenbaues in Th.m dem Oberingenieur L. B l o t n i ^ k i von Genf übertragen.

^as Bostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, vom 1. Juni bis Ende September zwischen Martign^ und Bourg St. Bierre einen Fahrpostkurs zu erstellen.

^er Bundesrath wählte als Kanzlisten der Bnndeskanzlei . Hrn. Gottlieb H ä u s l e r , von Len^ burg (..1argau),^bish. Hilfskopisten , ,, Zolleinnehmer in Stabbio (Hessin) . Hrn. Tommaso Jnduni, von dort, bisherigen Einnehmer der

^ollstätte San Bietro.

(Vom 4. Januar 1864.)

^er Bundesrath hat das von seinem Militardepartement ihm vorgelegte, vom .^rn. eidg. Oberstlieutenant .^cherer in Winterthur nach Auftrag ausgearbeitete E x e r z i e r r e g l e m e n t sür die K a v a l l e r i e pro^ visorisch einzuführen beschlossen.

Bun.^bla^. .^ahra. .^^I ^.^. I.

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06.01.1864

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