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Aus den Verhandlungen des schnitz. Bundesrathes.

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(Vom 15.

Januar 1864.)

Die Regierung von Luzern macht mit Schreiben vom 13. dies die

Anzeige, dass am 10. dieses Monats im Xl. eidgenösfi.sche.n Wahlkreise an .die Stelle des Herrn Bundesrath Knüsel Herr eidg. Stabsmajor Joseph V o n m a t t, von und in Ludern, zu einem Mitgliedes Nationalrathes gewählt worden sei.

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Die vom Bundesrath untern 15. Mai v. J. an sämmtliehe eidge..iössische Stände gestellte Anfrage, ob sie geneigt wären, mit den. Hexzogthum R a s s an wegen gegenseitiger Befreiung der resp. Staatsangehorigen vom Militärdienste oder daheriger Abgaben ein Uebereinkommen zu treffen, ist von a l l e n bejahend beantwortet worden.

Jn Folge dessen hat der Bundesrath der herzoglich nassauischen Regierung diejenige Erklärung ausgestellt, welche er .unterm 24. Rovemb.er

1859 der könglich prenssischen Regierung abgegeben hat. (Siehe Bundeslblatt v. J. 1859, Band H, Seite 590).

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(Vom

.l 8. Januar 1864.)

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Die grossherzoglich badisehe Gesandtschaft bei der sehweiz. Eidgenossenschaft hat in ihrer Rote vom 10. dies gewünscht, von der vom .Bundesrath unterm 29. Dezember v. J. den eidgenossischen Ständen vorgeschlagenen V e r o r d n u n g über den V i e h t r a n s p o r t auf EisenB a h n e n nebst dem bezüglichen Kreisschreiben (Seite .13-16 hievor) .einige Extraabzüge zu erhalten , und serner von allen Massregeln benaehrichtigt zu werden, welche schweizeriseherseits zur Verhinderung etwaigen hinschleppens der Rinderpest getrossen werden, auch von denjenigen Wahrnehmungen jeweilen Kenntniss zu erhalten, die jezt oder später bezüglich der Verbreitung dieser Seuche in den Rachbarländern der Eidgenossenschaft .oon Seite der schweizerischen Behorden gemacht werden konnten.

Der gedachten Gesandtschaft wurden die gewünschten Exemplare sammt einem Expertenbericht über die Rinderpest verabreicht und ihr die

^ ^ufichernng aegeben, dass weitere ^bezügliche Mittheilungen ihr gemacht werden sollen.

Der Bundesrath hat beschlossen , die ihm von der Regierung des Kantons Aargau mit Zuschrift vom 23. Dezember v. J. eingesandten revidirten Artikel der dortigen Staatsverfassung von 1852, nämlich die

Artikel 2, 28, 40 und 47, der Bundesversammlung bei ihrem nächsten

Zusammentritt zur Genehmigung zu empfehlen, indem die gedachten Verfassungsartikel in keiner Weise mit der Bundesverfassung im Widerspruch stehen, und weil dieselben am 15. Dezember v. J. von der Mehrheit des aar^auisehen Volkes angenommen wurden.

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Die Regiernng des Kantons Aargau brachte mit Schreiben von..

15. dies dem Bundesrathe znr Kenntniss, dass am 10. dieses Monats Herr Arnold Künzli, eidg. Stabsmajor, von und in R...ken, an die Stelle des Herrn Bundesrath F r e r ^ H e r o s e e im ^.^IV. eidg. Wahlkreise zu einem^ Mitgliede des Nationalrathes gewählt worden sei.

Der Bundesrath hat eine von seinem Militärdepartement ihm vorgelegte Ordonnanz für einen neuen Bataillonssonrgon genehmigt und gleichzeitig die Ordonnanz vom 3. Mai 1845 aufgehoben.

Als Bosthalter und Briesträger in Entlebuch (Luzern) ist Hr. Jako...

J e n n i - M ü h l e b a ch , Korporationsverwalter, von und in Entiebuch, gewählt worden.

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(Vom 20

Januar 1864.)

. Das Programm für die Arbeiten des eidgenossisehen statistiehen Büreaus im Jahr 1864 ist heute vom Bundesrath definitiv festgestellt worden.

^ Die am Entwurf (stehe Seite ... hievor) gemachten Abänderungen sind folgende : Bei A, 2 soll es nun heissen: "Ausstellung von Formularen im Verein mit der schweizerischen stati"stischen Gesellschaft für Bevölkerungsregister und über die Eivilstandsakte. .^

Bei C soll es heissen : ..1.. Untersuchung der Frage, ob und in welchen Beziehungen eine gemeinsame Statistik des schweizerischen Unterrichtswesens erstellt werden könnte.

,,2. Untersuchung der Frage, ob und in welchen Beziehungen eine "gemeinsame Statistik der Civil- und Strafrechtsfälle erstellt werden "könnte." ^

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Ausschreibung von Artilleriemateriai

Es wird hiemit Konkurrenz eröffnet für dle Lieferung von 1 Parkrüstwagen, mit ..eglementarlseher Ausrüstung.

1 Parkfeldschmlede, .,

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9 Parkwagen mit Decken, ohne innere .Eintheilung.

Sämmtll.he Fuhrwerke sind. genau. nach den eidgenössischen .Forschriften und Akkordbedingungen zu verfertigen. Muster konnen in der eldg. Konstruktionswerk-

stätte nnd i.m Kriegsdepot zn Thun bestchtlgt werden

Der Termin für die Ablieferung der fertigen fuhrwerke ist auf 1. September dieses Jahres festgesetzt

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1864

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.01.1864

Date Data Seite

86-88

Page Pagina Ref. No

10 004 322

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