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Botschaft und Bericht über

die Wahlunruhen

a.

in Genf

Botschaft de... Bundesrathes on die h. Bnr

...Versammlung.

(Vom 23. September 1864.)

Tit. l De.. Bundesrath ist leider in der Lage, mit Deinem Berichte an Sie gelangen zu müssen über bedauerliche Störungen der öffentlichen Ruhe, welche im Lause des abgewichenen 22. August in Gens stattgesunden und ihn genothigt haben, von der ini Art. 90, Ziff. 11 dem Bundesrathe ertheilten Vollmacht zum Ausgebot der erforderlichen Anzahl von Truppeu und zur Verfügung über dieselben Gebrauch zu machen. Da die Bundesversammlung selbst einen Wiederzusammeutritt . aus den 20.

September in Aussicht genommen hatte, so schien eine besondere Einberusung derselben überflüssig zu sein, wogegen sieh der Bundesrath um so mehr beeilt, bei ihrem uuumehrigen Zusammentritte sofortigen Berieht zu erstatten.

Es kann nicht in unserer Ausgabe liegen, hier in eine einlässliehe Erzählung der Vorgänge des 22. August uäher einzutreten. Die drei charakteristischen Momente dieses Tages, nämlich erstlieh die Kassation der .der auf Herrn Ehe n e v i e r e gefallenen Staatsrathswahl durch eine Mehrheit des Wahlbüreaus, zweitens das Blutvergießen in St. Gervais und drittens die verschiedenen Bresfionen auf den Staatsrath, sind allgemein bekannt, hingegen in ihrem ursächlichen Zusammenhange noch Gegenstand

741 genauerer Untersuchung und bleiben desshalb von unserer weitern Besprechung ausgeschlossen.

dagegen liegt uns ob, die von uns zur Wiederherstellung der Orduung getroffenen Massregeln Jhnen in Kür^e mitzutheilen.

Die erste Kunde von uugewohnliehen Vorgängen in Genf erhielten

u.ir Montags ^en 22. August, Mittags 2 Uhr, durch eine telegraphis.he

Depesche des Staatsrathes, des Jnhalts, .,die gestrige Wahl sei un.giltig erklart worden von dem hiefür kompetenten Wahlbüreau . eine Masse von Bürgern der sogenannten Jndependentenpartei wende sich nach dem Bla^e Molard und spreche davon, die Waffen zu ergreifen und das.

Rathhau^ zu attae.uiren.^ Der Telegraph gab uns hieraus keine weitern Nachrichten bis nach 4^ Uhr, wo aus einmal eine Reihe von Vrivattelegrammen anlangte, die ^nerst von der zunehmenden Bedrohliehkeit der Situation und sodann von einen. wirklich eingetretenen Konflikte sprachen. ^bschon keines dieser Telegramme an den Bundesrath selbst gerichtet war, so liessen doch die .übereinstimmenden, von verschiedenen glaubwürdigen Bersonen eiugekommeneu Berichte keinen Zweifel mehr darüber, dass die öffentliche Ordnung in Gens sehwer bedroht sei.

Uuler soleheu Umständen besammelte sich der Bundesrath sofort außerordentlich und fasste im Hinblike auf den Ernst der Lage folgende

Beschlüsse:

1) Herr Bundesrath F or u er od wird ^um eidgenossischen Kommissär für Genf ernannt, ^mit der Einladung, sich so bald als moglich nach dem Orte seiner Bestimmung zu begeben.

2) Derselbe wird ermächtigt, einen in ^reibnrg befindlichen hohern Offizier, welcher nicht dem Kauton Waadt angehort, als ^weiten Kommissär sieh beizuordnen und ^ur Besorgung der Kan^leigesehaste einen Sekretär zu bestellen.

3) Das eidgenossische Kommissariat wird ermächtigt, im Kanton Waadt diejenigen Trnppen aufzubieten, welche znr Hexstellung und .^andhabm.g der gestorten ossentliehen Ordnung im Kanton Gens ersorderlich sind.

4) Ein Bundesweibel mit den eidgenössischen J..siguieu wird dem Kom-

missariate ^nr Verfügung gestellt.

Bei der grossen Dringlichkeit der Sa.he schien es uns am ^wekmassigsten, ein Mitglied des Bundesrathes mit dieser Mission zu betrauen.

und w.r benuzten ^gleich den günstigen Znfall, dass Herr ^ o r n e r o d , am eid^euossisehen Osfiziersseste in Freiburg anwesend, sich gewisfermassen schon aus dem Wege und in der Lage befand, unter ^en anwesenden hohern Militärs sich eine tü.htige militärische Krast als zweiten Kommissär beiordnen zu konnen.

Bunde^blall ^ahrg.X^I. Bd.II.

55

^ Wir ermangelten nicht, von den gefaxten .Beschlüssen die Regierunden von Genf und Waadt besonders ^u benachrichtigen , sene mit Empfehlung zur Mitwirkung für die Wiederherstellung der Ordnung, diese mit der Einladung, den Kommissaren die uothig scheinenden Truppeu zur Versügnng zn stellen. Auch hielten wir es sür angemessen. den sämmtlichen übrigen Kanton.^regierungen von den Ereignissen in Gens, so wie den getroffenen Verfügungen Kenntniss zu geben.

Erst nachdem diese Beschlüsse bereits gefaxt und er^pedirt waren, kam uns gegen 6 Uhr die zweite amtliche Depesche der Regierung von Genf zu, des Jnhalts: .,Der Bürgerkrieg ist in Genf aufgebrochen ; wollen ...^ie sofort Deinen Kommissar senden.^ Herr Foruerod hatte uns uoch^von Freiburg aus nach 7 Uhr angezeigt, dass er sich die Herreu Oberst B a r m a n als zweiten Kommissär und Oberstlieutenant F e i s s als Sekretär beigeordnet habe und mit diesen sosort abreisen werde. Da indessen eine Reihe neuer, ^i.. Situation als sehr gefährlich schildernder Brivatdepeschen ankam und die Raeht ohnehin die Gefahr der Lage verschlimmerte oder mindestens den ..^ehreken vermehrte, so ersuchte der Buudespräsideut Hrn. .^ornerod, noch in der ^acht nach Genf ab^ugeheu und gleichzeitig die Regierung von Waadt, .^rn.

Fornerod ans l0 Uhr einen ^p.^ialtrain in Lausanne bereit zu halten und sosort ein Bataillon Truppen zu seiner Disposition auszustellen. Die Regierung von Waadt traf ungesäumt die nothigen Vollzielmngsmassregeln, und das Vostdepartement traf seinerseits Veranstaltungen für u......terbrochenen telegraphischen Dienst.

^ ^Die Herren Kommissäre trafen ....aehts 1^ Uhr in Genf ein und selten fieh mit den. in ^ernianenz besinnlichen ..^taatsrathe in sofortige Verbindung. Sie zeigten sodann durch eine angeniefsene Proklamation der Bevolkeruug ihr Eintreffen an und mahnten dieselbe zur Rükkehr zu Ruhe und Ordnung.

Die vom Bundesrathe getroffenen Sehlussnahmen, für deren allgemeines Bekanntwerden in Gens wir gesorgt, hatten nicht verfehlt, sofort beruhigend auf die aufgeregten Massen zu wirken. ....... eh o n bei Ankunft der Herreu Kommissäre war die Ruhe äusserlieh wieder hergestellt, so daß sie anfänglich bei der Ordre verblieben , die Truppen in Eoppet stehen zu lassen. Jm Laufe des Raehmittags fanden die Herren Kommissäre indessen dennoeh sür passend,
jene Truppen zun. Einmarsch nach Gens zu beordern, welches hierauf am 23. Abends gegen 8 Uhr unter lebhaftester Akklamation des .Publikums erfolgte.

Da das .Leichenbegängniss der unglükiichen Opfer des Angriffs im Quartier ..^t. Gervais sehou aus Mittwoch angesezt worden war, so ersuchte der Bundesrath die Kommissäre, in der Befürchtung, dass die Gemüther sich dadureh neu erhizen möchten, eine Verschiebung derselben bis

743 zum Donnerstag zn veranlassen und inzwischen noch ein zweites Bataillon an sich zu ziehen, behufs Bese^uug jedes der beiden ...^tadttheile durch ein Bataillon. Die Kommissäre verlangten infolge dessen, dass das zweite Bataillon u.id die ^charfschüzenkompagnie von Waadt , die in Eoppet standen, sogleich in ..^ens eiurükeu, was im Lanfe des Mittwochs geschah.

Das Leichenbegängniss ging sodann am Donnerstag unter grosser Feierlichkeit und ohne irgend welche Störung vor steh.

Jndem wir hinsichtlich der weitern Eutwil^lung der Ereignisse auf den angeschlossenen Spe^ialbericht der Herreu Kommissäre selbst verweisen, verlassen wir, auf diesem Bunkte augelaugt, den ^aden der chro..ologisehen Erzählung, um im Nachsagenden eine kurze Ueberst^t der Haupt..

punkte zu geben, welche uns, sowie die Herren Kommissäre, besonders besehästigteu und zu ^chlussuahmeu veranlassen : 1.

E r o s f u n n g einer

eide.enossischen Untersuchung.

Als die Kommissaren nach Gens gelangten , wnrden sie sofort oon allen leiten her bestürmt um Einleitung eiuer genauen Untersuchung uber die stattgehabten Vorgänge, und sie versprachen schou in ihrer ersten Broklamation, dass die Justiz ihren Gang nehmen und eine Untersuchung verausmaltet werden solle.

Der ^.....atsrath selbst wendete sich an die .Kommissäre mit folgendem Besehlnss. ,,Der Staatsrath, im Hinblik aus die Schwere der Thatsaeheu , welche deu ...^aa, des 22. August b^eiehnet haben, sowohl hiusittlich der Ergreifuug der Waffen , als der Sequestration des .....Staatsraths, b e s c h l i e ß t , von deu Herren ei.^g. Kommissarien die Mitwirkung der Eidgenosseuschast zu verlangen für eine Untersuchung über ^iese

Vorfälle.^

Der Bundesrath ermangelte uicht, sehou am 23. August in Betragtnahme dieses Gesuchs und in Vollziehung des Art. 52 des Buudesgese^s über das Bundesftrafrecht der sehwei^eriseheu Eidgenossenschaft die verlangte Untersuchuug zu beschließen. Jn Ermanglung eines Generalanwaltes sorderte er daher von sieh ans den ordentlichen J..f..ruktiousrichter für die frauz. Schweiz, Herrn D u p l a n ^ V e i ^ l l o n auf. sich unverzüglich na.h Genf zu begeben, um die Uutersuchuug ^u beginnen. .^odanu bezeiehnete er Herrn Nationalrath Mig^, welcher früher sehon die Stelle eines eidg.

Generalanwaltes bekleidet hatte, zum Bundesanwalt für den ^pe^ialfall und gab dann von dieser Sch.ussualm.e dem Bundesgebiet, sowie auch den sammtli.hen Kauto^.sregierungen^Kenutniss. Jm Hiublik aus Art. 12 des Buudes^esezes über die Bundesstrafrechtspflege wurde der Staats-

rath von Genf gleichzeitig ersucht, die Untersuchung bis ^ur Ankunft des .eidg. Justruktionsrichters, gemäss den Vorschriften der eidg. Geseze, dur^.h feine Beamten fortseien zu lassen.

744

Zufolge Art. 4 des zitirten Gesezes ertheilte der Bundesrath endlieh die Jnstruktiou , dass die Untersuchungsbeamten theils die Vorgänge im Hotel^de-Ville und dessen Umgebung (Zeughaus), theils die Vorgänge im (^rtier ^l.. Gerv^.... (Oessnung des Zeughauses . Besammlung der bewaffneten Kolonne, Anwendung der Waffen) zum besondern Gegenstande ihrer Untersuchungen zu machen und gegen die muthmassliehen Haupturheber alles Ernstes einzuschreiten haben.

Die beiden Untersnchungsbeamten traten sofort in ihre Funktionen ein, und es enthielt sich der Bundesrath von diesem Augenblik an jeder weltern Einmischung in die Untersuchung , indem er lediglich noch den Herren Kommissaren empfahl, den Untersuchungsbeamten zu verdeuten, dass er eine energische und strenge Untersuchung wünsche. Jm .Lause der Untersuchung verlangte Hr. Duplan eine außerordentliche Aushilfe.

Er wurde von uns gemäss Art. 20 des Bundesgesezes über die Organisation der Bundesstrasrechtspflege an Herrn Bundesgerichtspräsidenten gewiesen, welcher sodann, seinem Gesuche entsprechend, zuerst den Herrn Bornand, Präsidenten des Kantonsgerichts in Lausanne, und nach dessen Ablehnung den Herrn Eug. G au lis, Advokat in .Lausanne, zum Snppleanten des Untersuchungsrichters bezeichnete.

2. Erledigung des Wahlkonslikt.^.

Die Entscheidung des Wahlbüreaus war der Ausgangspunkt der ungluklichen Ereignisse des 22. August gewesen und versele nachhaltig

die Gemüther in die grosste Aufregung. Da in Genf allseitige Ueber-

einstimmung darin herrsehte, dass keine Kantonalbe- horde den Ents.heid des Wahlbüreaus zu kassiren berechtigt ware, aus der andern ^..eite aber sowohl den Behorden , als der gros.en Mehrheit der Genfersehen Bevölkerung die Rotl.^wendigkeit einer Annullirung jeues Entseheides einleuchtend war, so machte sieh sehr rasch der Gedanke geltend, aueh in dieser Beziehung die Intervention der B^.ndesbehörden anzusprechen. Der Grosse Rath von Gens besammelte sich zu diesem Ende schon am 24. August und beschloß sozusagen einmüthig einen Rekurs an den Bundesrath. Dieser Rekurs^ wnrde den Kommissären übermittelt, und nachdem die Ansichten des ^taatsrathes . sowie der Herren Kommissäre selbst darüber eingeholt worden waren . so sasste der Bundesrath uuterm 2. September nachsolgenden Entscheid, dessen einlasslicher Motivirung wir uns durch Verweisung aus die Motive des Beschlusses selbst überheben zu konnen glauben.

^ach Einsieht und Prüfung sämmtlieher, auf die Wahlangelegenheit

in Genf vom 21. August abhin bezüglichen Akten, nämlich.

.... des Verbalprozefses über die Wahlverhandlungen vom 2l.

August.

und 22.

745 ,.b. des Berichts des Brasidente.. des Grand Bure.^ über die Ver-

handlungen des besagten Bureaus, d. d. 23. August;

,,c. des Reknrsgesu.hes des Grossen Rathes vom 24. August, welkes

die Aunullirm.g der Entscheidung des Gr.^ud Bnrean verlaugt;

..d. des Berichtes des Staatsrathes vom 27. August über den Rekurs^ des Grossen Rathes und die Operationen des Gr^.nd B.^re.^u ; .,e. des Memorials der eidgeuossischeu Kommissäre über die streitige

Wahlangelegenheit, d. d. 2..... August 1^.64, worin auf Giltig-

erklärung der Wahl angetragen wird ; ,,in Anwendung der Artikel 2, 5 und 90, Ziffer 2, 3 und 10 der Bundesverfassung ; ,, in B e t r a c h t : dass nach der Verfassung des Kantons Gens die horste Gewalt bei dem Volke steht, welches nach Artikel 26 als Conseil Général direkt den .^laatsrath ^wählt und für die ^.verkümmerte Ansubung . dieses verfassungsmäßigen Reehtes laut Artikel 5 der Buudesverfassnn^ den Sch.^ des Bundes geu.iesst; ..2) dass, wie sieh a.^s dem Verbalprozess über die Wahlverhaudlungen vom 2l. und 22. ^ugnst ergibt, von l 1,025 dur^.h das Wahlbureau gilli^ erklärten Stimmen 5677 für Herrn A. E h e n e v i e r e als ^^itglied des Staalsratl^s erklärt haben, so dass sich die ges.ezliche Mehrheit für ihn erklärt hat, ,,3) dass das Wahlbüreau n a eh der Ratur der Sa.he und dem Gesammt.^

,,1)

eharakter des Wahlges^es vom 1^. Mai 1864 keine selbstständige

Behor^e ist . sondern nur das ^rgan , welches aus der Mitte des Conseil General berufen wird, um die Wahlverhandlnngen des grossen Wahlkorpers zu leiten und dafür zn sorgen, -ass der Wille der Mehrheit aus geordnete und gese^liche Weise zur Geltung komme, daher ihm die Vflieht oblag, diese ihm vom Gese^ gezogene Schranke ^u achten ^ ^,4) dass statt defs.n die Mehrheit des Wahlbüreaus (zwar unter Protest einer ansehnlichen Minderheit), nachdem das Serutinium ordentlich gesehlosfen^und die ..^timmen.^ählung unbeanstandet begonnen und ^n Ende geführt worden war, ohne Erwähnung irgend welchen Grundes am Protokoll und aus blosse, nichtige Mulhmassuugen hin das Wahlresultat als ungiltig erklärt und dadurch Veranlassung ^u den bedauerlichen Ereignissen gegeben hat, welche zur Wiederherstellung der gestorten Ordnung eidgenosstsehe Jntervention nothwendig maehten ; ,,5) dass der Bundesrath, unter solchen Umständen zum Entscheid berufen, um so mehr im .^alle ist, das Re.ht und den Entscheid des Conseil

746 Gene^l zu fchüz^ , als in Genf keiue Behorde kompetent ist, den ungerechtfertigten Beschluß des Wahlbüreaus aufzuheben, daher die obersten Behörden des Sautons Gens es theils als rechtliche, theils als politische Notwendigkeit erachten, dass die Bundesbehorde dnrch Regelung dieser Wahlangelegenheit Hand biete, den lies erschütterten Frieden wieder hexzustellen , ^beschlossen.

.,1. Es sei der Entscheid des Büreaus des Con^il G.^ner.d vom 22. .^lngnst aufgehoben, und die Wahl des Herrn ^l. E h e u e v i c r e als Mitglied des Staatsrathes des Kautons Genf giltig erklärt.

,,2.

Sei dieser Beschluß dem Grossen Rathe und dem Staatsrathe

mittheilen.

,,3.

Die eidg. Ko.umissäre werden eingeladen, im Einverständnis mit dem Staatsratl^., diesen Beschluss des Bundesrathes iu der in Genf üblichen Form veroffentli.hen zu lassen. .^ .

Die Bes.hlussnahme scheint in Genf, sowie auch in der übrigen Schweig, gut aufgenommen worden zu sein. Jn Folge dessen besammelte sieh der Grosse Rath von G^.nf unterm 10. September, um zur Beeidigung des Hrn. Eheneviere zu schreiten. Bevor die ^eierliehl^.it begann, wurde jedoch von einer Anzahl von Mitgliedern des Wahlbüreaus Verschiebung gefordert, mit dem Vorgeben, dass sie gegen die ^chiussnahme des Bundesrathes Rekurs an die Bnndesversamn^lung zn ergreisen gesonnen seien.

Der Grosse Rath ging jedoch nach Anhörung der Kommissäre über dieses Begehren zur Tagesordnung über. Erst acht Tage später ist dieser Rekurs bei den Bundesbehorden eingegangen. .^ievou abgesehen u.üsste sich der Bundesrath, wie er schon einmal iu einer Rekurssaehe des Genferschen ^taatsraths betreffend die ^lüehtlingsangelegenheit unter Billigung der Bundesversammlung ausgesprochen , dagegen verfahren , dass di.^ blosse Einreiehune^ eines Rekurses au die Bnndesversammlueg ohne Weiteres verschiebende Wirkung hätte, da mit einer solchen Theorie es in die Hand weniger Jndividnen gelegt wäre, den regelmäßigen Gang uno die Ordnung der Gewalten auf unbestimmte ^.it hennnen zu konnen.

3. Militärische Massregelu.

Es wurden im Laufe der lezten Wochen folgende Trnppen in Dienst gezogen : . . Das Waadtläu.^er Territorialbataillon , das zuerst eiurükte.

Auf Begehren der Herren Kommissäre wnrde dieses Bataillon , das übrigens alles ^ob verdient hatte, auf 1. .September wieder entlassen und durch das bernisehe Bataillon Rr. 36 erseht, tnn den Kanton Waadt nicht allzusehr zu belasten.

747 2. Wie oben schon erwähnt , wurde am 23. und 24. August ein zweites W..adtländer Bataillon Rr. 4... un... di^ Scharfschüzenkom^.agnie Rr. 76 einberufen.

.Nachdem diese Truppen in Genf angelangt waren , hielten wir für passend, die Herren^ Kommissäre einzuladen, die Genfersehen Truppen, welche bis dahin im Dienst gestanden waren , nämlich eine Schü^enko^pagnie und die Rekrutenschule, wiederum in ihre militärische Justruktiou zurükgehen zu lassen. Dieselben erhielten übrigens von den Herren Kommissären das Zeugniss, dass sie sich sehr gut vergalten haben.

. 3. Ein drittes Bataillon von Aargau Rr. 38 und eine zweite Waadtländex ^...harsschü^ukompagnie Rr. 3 wurde im Lause der Untersuchuu^, als mehrfache Verhaftungen etwelche Aufregung hervorgerufen hatten, einzuberufen beschlossen. Desgleichen wurde zur Erleichterung des Dienstes von den Herreu .Kommissaren gewünscht, eine halbe Kompagnie Dragoner zu erhalten. Diess wurde bewilligt, und zwar das Arrangement in der Art getroffen , dass die ^wei waadtländtfehen Kompagnien ^r. 1 5 und 17, welche ihren Wiederholungsk...rs zu machen haben, jeweilen zugweise diesen in Genf durchmachen sollen. Da indessen in solcher Weise der Mannschastsbestand in Gens etwas über 2000 Mann angestiegen war, so exfnehten wir die Herreu Kommissäre, denselben möglichst rasch auf diese Zah^ zn vermindern. Die Herreu Kommissäre bewerkstelligten dies durch Deduktion ^ des Waa^tläuder Bataillons Rr. 4^ aus den reglementarisehen Bestand, durch Entlassung der ^chüzenkompagnie Rr. 76 und durch eine Anzahl von Beurlaubungen in den drei Bataillonen.

Es mnrde den Herren Kommissären bewilligt, ein ^lazkommando über die Truppen, welche sämmtlieh in verschiedenen Lokalen kasernirt wurden, zu bestellen. Die Kommiss.ire ernannte.n zu dieser Stellung den Herrn Oberstlientenant .^lmstnz von Bern. Jm Uebrigen beschäftigte sich auch der Bundeskommissär Herr Oberst B a r m a n mit de.. einschlägigen Militärsragen. ^aeh dem Berichte der Herren Kommissäre kann ^en Truppen, wetehe in Genf statiouirt waren, sämmtlich sowol was ihre militärische Haltung und ihren Diensteiser. als namentlich auch was il^r Verhalten gegenüber der Bürgerschaft und ihren Takt anbelangt, das beste Lob ertheiit werden.

Dem Militärdepartement haben wir einen vorläufigen Kredit bis a....f 200,000 ^r. erossnet für die
Verpflegung der Truppen. Ebenso haben wir den Hexren Kommissären selbst einen Kredit von 10,000 Fr. angewiesen. Die Frage der endlichen Bereinigung der Finanzpunkte wird Sache späterer .Anträge des Bundesrathes sein.

Eine zweite militärische Massregel betraf die Rükerstattung der Wafseu, welche in den Zeughäusern von ^t. Gervais und dem H^tel de Ville am ^a^mittag des 22. August weggenommen worden waren. Wir verlang-

748 ten herüber beforderlich nähere Aufschlüsse von den Herren ^ommissare^ und Maßregeln für die Rükerstattung. Aus einem Berichte des ^eug^..ausinspektors, des eidg. Majors Louis B e r r i e r , ergab sich, dass im Arsenal des II o l. ...l de V ^ l e weggekommen waren.

7^. knsds de .....ha.^ur..., 179 ku.^ . l s l.^l.^B.^.^ud, 6 Carabni.....^ ^ kusils ^ar^llerle. .^9 kusils liss......^ .^0 s^hres d'hik.mtcrie nouv. mod...

I09 .^stolels d'arcon, 70 pistolets de poche.

Jm Arsenal^.... G r a n d l^ré aber waren neben den ^Kanoneu, die am gleichen Tage noch zurükgeftellt wurden , weggenommen worden 380 glatte Gewehre und 2^ Munitionskasten, enthaltend 5000 Batrouen.

^on diesen weggekommenen Waffen und der Munition kam in der Folge weitaus der grosste Theil zurük, nachdem die Herren Kommissäre in Verbindung mit dem Staatsrath mehrere Aufforderungen, ^nle^t mit Strasandrohnngen, erlassen und auch einige Hausuntersuchnng.... an^uordnen im ^alle gewesen waren. ..^er noch ausstehende Theil ist nicht ^o.. Bedeutung, und es ist namentlich zu bemerken, dass, da in Ge..s da.^ Magazinirungss^stem nicht iu Anwendung ist, die fehlenden Waffen in sehr kleinem Verhältnisse stehen zu der Zahl der anderweitig gewohnlich in Haudeu der ^evolkerung befindlichen Waffen.

Eine d r i t t e m i l i t ä r i s c h e F r a g e

b e t r a f die Z e u g h ä u s e r .

Es scheinen dieselben in (^enf s. ^. ans politischen (gründen auf die verschiedenen Stadttheile vertheilt worden zu sein. ^o befindet sich denn ein Zeughaus auf der linken Stadtseite im Hotel d^ Viile und ein anderes auf der rechten ..^tadtseile im Gr^nd I^r.^, nahe beini Quartier St. Geroais. ^lns lezterm Zeughans wurde von derjenigen ^olonne,^ die in Chantepou.let geschossen, die Ausrüstung bezogen, wie denn auch aus diesen. die Kanonen herausgenonnnen worden waren.

^er Eifer der entgegengesehen Vartei w^rf sieh daher ans dieses Zenghaus, dessen sofortige Beseitigung unter Verschmelzung mit demjenigen ini Hotel de Ville verlangt wurde. ^er Bundesrath glaubte ini Einklang mit den Herren .^onimissären diesem Begehren nicht in seinem ganzen Umfange entsprechen zn konnen. Da das Zeughans in Grand Pr.^ sehr abgelegen ist und sieh sogar nahe an der Graupe befindet, so wurde es allerdings nothwendig , während der eidgenossisehen Okkupation die Waffen in.. ein besser gelegenes Lokal zu trausportireu, wie .^iess aueh bei einer frühern Okkupation der Fall gewesen war. Dagegen konnte der Bundesrath in diesem Momente an eine Verlegung des Waffeudepots aus dem Quartier ...es rechten in dasjenige des linken Ufers unmoglieh einwilligen, weil dieses den .Anschein gehabt hätte, als wolle man das re.h.^ Ufer zu Gunsten des linken entwaffnen. J.. Folge dieser bestimmten Erklärung des Bundesrathes unterblieb dann die schon in Aussicht genommene Behandlung der Frage hn Schosse des Grossen Rathes ,

749 wahrend hinwiederum die Verlegung der Waffen aus dem Zeughaus in Grand l^ré in das besser gelegene En^epot ohne irgend welchen Anstand stattfand.

Der Bundesrath hat übrigens nicht verkannt, dass es wüusehbar wäre, es konnte diese Frage durch den Bau eines grossern einheitlichen Zeughauses in der Folge rationell gelöst^ werden, welches sieh mit dem schon projektirteu Bau einer neuen Kaserne leicht verbinden liesse. Er hat desshalb die Herren Kommissäre ersucht, eine derartige Losung der Frage anzubahnen und sie ermächtigt, zu diesem Behufe die ..Geneigtheit ^des Bundesrathes aufzusprechen, im Falle der Herstellung der nothigen .Lokalitäten eidgenossische Militärschulen und Wiederholung.^kurse in Genf abzuhalten. Für eiue derartige Losung feheint einige Aussteht aus Ersol^ Vorhänden zu sein.

4.

V e r s ch i e b u n g d e r S e p t e m b e r s e st e.

Das Programm für diese Feste war bereits ausgegeben und die Einladungen zu denselben schon erfolgt. Dessen ungeachtet schien es sofort unthunlieh, ^inen Theil dieser Festlichkeiten abzuhalten. Der erste Theil bestand nämlich in einem Freimessen , dessen Abhaltung bei der damaligen Aufgeregtheit der Gemüther nicht möglich war.

Allein es fanden die Herreu Kommissäre l.nd mit ihnen auch der Bundesrath, dass der Augenblik, in welchem Genf in grosse Trauer verseht war durch die Todtnugen und Verwundungen einer Anzahl von Bürgern, wo serner eine weitere Zahl von Bürgern sieh im Untersuehungsverhaste befand und die Dispositionen zu einem Freudenfeste im Allgemeinen wohl nirgends ....orausgesezt werden konnten, überhaupt ein sehr wenig passender sür Festlichkeiten der Art sein dürste, sa dass man in der übrigen Schweiz es beinahe als einen Frevel ansehen müsste, wenn in solchen Tagen lärmender Festjnbel in Genf ertönen würde. Diese Betrachtungen waren dem Festkomite selbst ganz einleuchtend.. dagegen wurde dasselbe dureh eiue Masse kleiner..

Jntereffen, welche durch die Festvorbereitungen engagirt waren, dennoch gedrängt, das Fest abhalten zu lassen. Es bedurfte der bestimmten Erklärung der Herren Kommissäre, uni diese Tendenzen zurükzudxängen. Der Bundesrath genehmigte die diessällige Erklärung der Herren Kommissäre uni so mehr, als die Verschiebung des Festes aus das Frühjahr 1865 den Gedanken

des Festes selbst in keiner Weise beeinträchtigte, ^umal das offiziell.^ Jubiläum des Eintritts Genfs in den Buud auf das Frühjahr 1865 fällt. Nachdem in der Hauptsache die Zurüksehiebung beschlossen war, wurden dessen ungeachtet mehrfache Versuche gemacht, etwas anderes an die Stelle zu fezen, wie z. B. eiue Adresse au die Eidgenossenschaft, worin die Anhänglichkeit^ Genfs an dieselbe mit patriotischen Worten ausgesprochen werde. Ans den W^.ns.h des Bundesrathes unterblieb

750 jedoch auch diese Demonstration. Ein anderer Theil der Bevölkerung dekorirle an dem für das Fest bestimmten Tage, allein auch diese Demonstration wurde keine allgemeine. zumal an den betreffenden Tagen sehr .schlechtes Welter einfiel. was das Bedauern über die Verlegung des festes wohl allgemein abgeschwächt hat.

5. B o l i ^ e i l i c h e M a s s r e g e l u .

An den unmittelbar ans den 22. August fallenden Tagen war in .Genf sehr grosse .L n st zu Volksversammlungen, Adressen und dergleichen demonstrativen Akten vorhanden. Wir ersuchten die Herren Kommissare, für die nächste ^eit alles derartige mogli.hst zu verhindern, was denn auch ziemlich gelang.

Wahrend von Seite der eidg. Kommissäre Alles gethan wurde, um die Aufregung der Gemüther zu mildern, war umgekehrt die Sprache eines Theils der genferschen Bresse sehr geeignet, die Gemüther immer mehr zu erhi^eu. Es veranlasse dies die Herren Kommissäre zu einer Mahnnng an die Bresse ^ur Mäßigung, welche zwar von der Bevoli^ernng Allseitig gut aufgenommen, hingegen von der Bresse selbst nicht überall befolgt wurde.

Da es sich ergeben hatte, dass anch Fremde sich bei den Vorgängen des 22. August betheiligt hatten, so fanden sieh die Herreu Kommissäre ve ..anlasst, etwas nähere Erkundigungen ^arül.er einzuziehen, wie die Fremdenpolirei in Genf geführt werde. Es zeigte sich dabei, dass die Lage als .^ränzstadt den Bolizeidienst in Genf erheblich erschwert. Doch darf man hoffen, dass in dieser Frage, welche den Herren Kommissären zu spezieller Brüfung empfohlen ist, ^ie dringend nothigen Verbesserungen erhielt werden konnen.

B...i diesem Anlass müssen wir aueh mit einem Worte der Gerügte gedenken, welche in Genf aufgetankt sind und sieh auch in der übrigen

^ehweiz verbreitet haben, dass nämlieh die Ereignisse des 22. August

vom Anlande her beeinslusst worden seien. Wir haben indessen nicht den mindesten Grund für eine solche Annahme, wie aneh damit in Verbindung stehende Gerüchte über sranzosisehe ^rnppenaufsteIlungen an der Gränze sich als vollig unwahr herausgestellt haben. Die betreffenden Gerüchte mögen jedoch ni eh t ganz ohne Einfiuss geblieben sein aus eine spätere Massregel der srauzosiseheu Regierung , nämlieh die Jnter..iruug des Hru. Fazv,, welcher sieh der Aufforderung des eidg. Verhorriehters, vor ihm zu erseheinen, durch Entfernung aus fra^^osisches Gebiet entzogen hatte.

Dies sind die wesentlichsten Buukte, welche uns in steter Uebereinftimmnng mit uusern Herren Kommissären zu ^ehlussnahmen veranlagten.

Wir freuen uns. hier anssprechen zu konnen , dass wie der Bundesrath

751 bei allen seinen Schlussnahmen in vollständigem Emmuth gehandelt hat, derselbe desgleichen auch im Falle war, die sämmtliehen Massnahmen der eidg. Kommissare zu billigen und zu genehmigen. Diese leztern hatten in Mitte der ausgeregten Barteien eine sehr schwierige Stellung, und es konnte an mancherlei Aeusserungen des Mißtrauens. ihnen gegenüber, so wie auch gegenüber den ei.^g. Justi^beamteu nicht fehlen.. Wir halten

es deshalb für Vfli^ht, hier öffentlich aufzusprechen, dass alle diese eidg.

Beamten fortwahrend unser vollstes Zutrauen genossen haben. Wir wiederholen hier ossen, was wir den Herren Kommissären mit Depesche vom 26. August angezeigt haben, weil es in wenig Worten den Standpunkt, den wir selbst gegenüber Genf eingenommen haben, charakterifirt.

,,Der Bundesrath hat volles Vertrauen in den Patriotismus und ,,die Unparteilichkeit seiner Kommissäre. Die Eidgenossenschaft hat kein ,,Jnterefse, irgend eine Vartei in Genf zu begünstigen, sondern sie soll ..und wird nur das Recht schüfen und die Uugesezliehkeit und. Gewalt,,akte jeder Bartei unterdrüken.^ Wir haben Jhnen im Bisherigen Mittheilung gemacht von Massregeln, welche bereits der Vergangenheit augehoreu und bezüglich welche.^ wir nur um Jhre Genehmigung nachzusuchen haben. Darüber, was weiter in Sachen .^u thun sei, können wir Sie zur Zeit zu keinen Schlußuahmen veranlassen, sondern wir müssen uns damit begnügen, Sie um weitere Vollmachten zu ersuchen. ^.bs.hon wir hoffen, dass die eidg.

Okkupation bald mog liehst reduzirt und in der ^olge vollständig zurük-

gezogen werden könne, so wäre es ini gegenwartigen Augenblik doch nicht möglich, hierüber bestimmte Zusichernngen zu geben. Vieles wird von dem Gang.. der ei^g. Untersuchung abhangen. Es ist nach unserer An^ ficht noth.^ndig, dass der Gerechtigkeit voller .Laus gelassen werde, damit vor den eidg. Assise.. , die nach unserer Ansieht in Genf selbst und nirgeud an^exs.vo abgehalten werden sollen, ein klares ...^ild der Vorgänge des 22. August Angesichts der ganzen Eidgeuossenschast. aufgerollt werde.

Werfen wir schließlich uo.h einen .^lik über das Ganze , so wird ^war jeder Schweizer die Ereignisse in Genf in mehr als einer Hinsicht als krankhafte Abirrungen demokratischen Lebens ties beklagen müssen.

Dem Schatten mangelt aber auch nicht die Lichtseite. Die Vorgänge in Genf haben dazu gedient, unsere eidg. Gesammtinstitutioneu in ein um so helleres Licht ^ sezen. Es ift eine fehr erfreuliche Erscheinung, dass schon die blosse .Ankündigung ^es Eintretens eidg. Jnt^vention die Parteien inmitten der gxössten Aufregung bewog , von den Akten der Selbsthilfe und der Gewalt abzulassen. Mit ungeteilter Befriedigung wurden die eidg. Kommissäre, mit Jubel die eibg. .^r...ppeu, von deu beiden Parteien empfangen.

..^tatt der erwarteten sestfeierndeu Eidge-

752 nossen kamen zwar solche mit einer ganz andern ernsten Mission. Allein ihr so schnelles Erscheinen aus den Hilferuf konnte Genf den Beweis leisten, wie nahe in den Tagen der Roth die eidg. Hilfe ist nnd wie

sie im Augenblik der Gefahr nicht ausbleibt. Es hat ferner die ini Laufe

von nicht mehr als 12 Stunden erfolgte Besammlung und Marschbereitsehast unserer Truppen, so wie ihre nachherige wakere Haltung eiu vortheilhaftes Zeugnlss abgelegt für unsere Wehrverfafsung und den Geist unserer eidg. Armee. Und nicht minder günstig wnr.^e es allseitig ansgenommen, dass unsere jezigen Bundeszuftäude es möglich machten, den ungerechten Wahlentseheid, welcher eine sehr verwikelte Situation geschaffen hatte, rasch zu beseitigen und die Seeuen der .Gewaltthat durch eine unparteiische eidg. Untersuchung zu erhellen. Vielsache Zeugnisse aus dem Jn- und Auslande bewiesen uns, dass die Schweiz durch diese neuesten Ereignisse an Achtung nicht eingebüsst hat.

Obschou zur Beruhigung Genss bisher Manches geschehen ist, so bleibt das Grossere indess doch noch zu thun übrig. Der Mangel an einheitlichem Zusammenhang unter .den obersten Staats^orperu , die leider sogar in offenem Antagonismus gegen einander stehen, hat eine sehr auormale Lage geschaffen, und die Barteigegensä^e haben sich in diesem Kanton mit seiner so lebhaften Bepolkerung zu einer unnatürlichen Hohe gesteigert und sogar die politisée Moral theilweise vergiftet. Es hat vielleicht einer solchen blutigen Katastrophe bedurft, um den Abgrnnd zu enthüllen , an dessen Rand ungezügelte Varteileidensehast diesen schonen Kanton gebracht hat.

Die Eidgenossenschaft aber wird beim besten Wille.. nicht vermogend sein, diese Zustände ^u beseitigen , sie muss bei Wünschen und wohlmeinenden Rätheu stehen bleiben. Gesundere Znstände kounen nnr aus dem eigenen Willen und der eigenen Kraft der geuferisehen ...^evoll^.rung selbst hevorgeheu.

Moehleu -- das ist der innige Wunsch, mit dem wir schliessen - die vaterlandsliebenden Männer, deren es in Geus unter allen Parteien so viele gibt, sich sammeln, um mit vereinter Kraft die Barteileidenschasteu ^u zügeln und eine feste und georduete Staatsordnung herzustellen , welche fa ^ule^t doeh die alleinige

Grnudlage alter ^reil.^eit und Wohlsahrt bildet.

Einer derartigen Eiuigung aus dem Bodeu der vaterländischen Gesinnuug wird alsdann ein Fest folgen Tonnen, welkes Herz und Hand Geuss n.it der Eidgeuossenschast für alle Zeiten fest und dauernd ver-

schlingt.

Judem wir nachfolgende Anträge zur Annahme empfehlen, ergreifen wir die Gelegenheit, Jhuen die Versicherung vollkommenster Hochachtung zu erneuern.

75.3 Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s.hweizexischeuE i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsteht einer Botschaft des Bundesrathes vom 23. September

186..,

beschließ 1. Die vom Bundesrathe zur Wiederherstellung der gestörten Ordnuug in Gens getroffenen Massregeln werden genehmigt.

2. Dem Bundesrathe wird die Vollmacht ertheilt, das eidg. .Kom^ missariat und die Okkupation in Gens für so lange andauern zu lassen, als die Verhältnisse solches nothweudig machen.

3.

eröffnet.

Dem Bundesrathe

wird zu diesem Behnse der nöthige Kredit

4. Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung auf die Wintersi^.ug neuen saehbezüglichen Bericht und Antrag vorzulegen.

Bern, den 23. September 1864.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsident:

l^r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

754

.h.

Bericht de.^ schn^erischen ^mmi^ariat.^ in ^enf an den h. Bundesrath.

(Vom 14. September 1.^4.)

Tit..

Der Bericht, den wir Jhnen erstatten, kann nicht ein erschöpfender sein, die Verhältnisse, welche die von J^nen getroffenen Maßnahmen veranl.asst haben, sind noch nicht in das gewohnte Geleise zurükgekehrt ; noch immer sind Fragen in der Schwebe, die wir nur in allgemeinen Ausdrüken andeuten kounen oder selbst mit Stillschweigen übergehen müssen. Die Untersuchung ist noch nicht beendigt, und es erscheint nicht zulässig , irgend etwas ^u sagen , was den Ergebnissen vorgreifen oder dieselben enthüllen konnte. Wir glauben, heute selbst in einem amtliehen Berichte davon Umgang nehmen ^u sollen , ans den Verlauf der Ereiguisse einzutreten, die unserer Sendung vorgegangen sind. denn die Wahrheit ist schwer zu ermitteln , wenn man die. Elemente nicht besi^t, die naeh einer gründliehen und unparteiischen Untersuchung zu erwahren sind. Bei der noch herrschenden Spannung gebietet die .Klugheit, Mass zu halten, und sich aus das unbedingt ^olhige^ ^u beschränken. Nichts wäre übrigens mehr zu bedauern, al^ wenn man Schlüsse ziehen wollte, die späterhin geändert werden müssen. ^ Unser Berieht wird und kann also nur ein vorläufiger .sein , d. h.

einzig den Zwek haben, die bis auf den heutigen Tag g^troffeuen Auordnungeu darzustellen. Einem S.hlussberieht mnss vorbehalten bleiben, in erschopfender Weise alles aus vorliegende Angelegenheit Bezügliche ^u behandeln , nachdem die Rnhe der Gemüther vollständig wieder hergestellt, die wesentlichsten Sehwierigkeiteu gehoben, Alles wieder iu den natürlichen Znstand znrükgekehrt sein wird, und mau mit voller ^aehkenntniss und ohue Besorgniss, irgend Ausloss zu erregen, Rechenschaft wird geben kounen.

755 Das Land befand sieh in vollständigster Rnhe und nirgends w..r das geringste beunruhigende Anziehen wahrzunehmen. Man sprach von

der Wahl eines Mitgliedes des Staatsrathes in Gens und sah wohl

voraus, dass die Verhandlungen lebhaft und die Abstimmung bestritteu werden .oürde, allein man war weit davon entfernt, die mindeste ernstliche Storung oder die geringste wirkliche Gefährdung der ofseutlichen Ruhe ^u befürchten. Die Bnudesbehorde war daher hochliehst überrascht, als sie die Raehricht von den bedauerlichen Vorfällen erhielt, welche der Wahl vom 21. August folgten.

Am Nachmittag des 22. meldete ein Telegramm des Staatsraths von Gens dem Bundesrathe die Uugiltigkeitserl^läru^g der Wal^l durch das ^eutralbüreau, sowie die Versammlung einer Menge von bürgern auf dem Molardplaze, in der davon gesprochen werde, steh uach dem Rathhause zu begeben.

Andere nach und nach von verschiedenen Seiten eingehende Telegramm^ berichteten von grosser Ausregung, von de^. Anhäufung von Burgern beim Rathhause, welche die Ausre.hthaltm.g der Wal..l verlangten, von gesahrdrohender Lage, von der Mogliehkeit eines Anspruches, dann von der Wegnahme von Waffen aus dem ^eughause dn G^nd l^, von gefalleneu Schüssen, von geladenen und aufgepflanzten Kanonen, von einem in St. Gervais ansgebrocheueu Kampfe und Verwundeten, von einer, mit .einem Wort.., eshr gefährlichen Lage, die unmittelbares Einsehreiten der Bnudesbehorde erfordere.

folgendes war, kur^ gefaxt, vorgefallen : Die Wahlverhandlungen begannen i.. guter Ordnung un^ wurden weder gestort, noch unterbrochen. Eiu einziger Zwisehensall ereignete sieh iu Folge der Besehwerde eines Mitgliedes eiues der Bürean^, welches.

wegen drei ^ geschriebener Verzeichnisse mit Ramen verstorbener oder abwesender Bürger Einsprache erhob, die es in den amtlichen Verzeichnissen vorgefunden und die ein anderes Mitglied des nämliehen Büreans eingelegt halte. ^ie Einen behaupteten, diese Verzeichnisse hätten nnr den

Zwek gehabt , sich der Richtigkeit der amtlichen Listen zu versichern und

zu ermitteln, ob alle Verstorbeneu und Abwesenden daraus gestrichen seien.

Die Andern sollten, man habe mit Hilfe dieser Verzeichnisse .^timm^eddel verstorbener oder ablesender Bürger erheben tonnen, sagten jedoch nicht, dass dieses wirklich geschehen sei. Der Streit wurde nieht weiter fortgese^t, die Abstimmung wurde ^ur vorgesehriebeueu Stunde geschlossen uud die drei Listen bei dem Hauptbüreau abgegeben.

Montag, den 22., begann die Ausscheidung der ....^timmzeddel. um 8 Uhr Morgens uud ging mitten iu einem unermesslichen Zuflnss von Wähleru uud eiuer aussergewohnliehen Ausregung in Ordnung vor sich.

Als die einzeluen Bureau^ ihre Ausseheidnug beendigt hatten, schritt das Hauptbüreau zur Zusammenstellung der Ergebnisse, worauf die Hauptzähluug uud die Bestätigung der Wahl erfolgte.

756 Die Rekapitulation wurde gemacht und richtig gefunden. 5677 Stimmen waren sür Herrn E h e n e v i e r e , und 5340 für Herrn Fa^ gefallen.

Es erübrigte die Bestätigung auszusprechen. Das Haupt- oder Zentralbüreau besteht aus 27, durch das Loos ans den dafür sich einschreibenden Wählern bezeichneten Mitgliedern, und ihn. stand die Bestätigung der Wahl zu.

Jm Angenblike, wo diese Handlung stattfinden sollte, wurde die Frage wegen der drei Listen wieder aufgegriffen , man behauptete, es sei .^ies ein Mittel gewesen, welches das Wal^ergebniß hätte fälschen ko..nen.

Von der andern Seite wnrde bemerkt, es sei das eine blosse Vermutung, ohne irgend welchen nachgewiesenen oder nur verzeigten Missbrauch. Die Frage über Anerkennung der Wahl wnrde gestellt und 17 gegen 10 Stimmen sprachen sich sür die Nichtigkeitserklärung aus. Das Protokoll wnrde aufgenommen , es enthält keine Begründung des Entscheides.

Die Minderheit legte Verwahrung ein. Der Entscheid des Bureaus regte in verschiedener Richtung die Menge der dnrch die Erwartungen und Vorgänge des Tages ohnehin schon in die grosste Spannung versezten Wähler auf. Sie eilten vom Wahlgebäude fort . die Einen unter lauten Beschwerden gegen einen von ihnen als eine Wiltkürhandlung und Reehtsverlang betrachteten Entscheid uaeh dem Molardplaze, die Andern, durch andere Gefühle bewegt, in entgegengese^ter Richtung. Die nun stattgehabten Ereignisse scheinen durch eine fatale Verkettung an die von uns so eben erwähnten sich geknüpft .^n haben : Die Besezuug des Rathhauses und dringende Forderungen, um vom Staatsrathe die Ausrechthaltnng der Wahl ^u erlangen , beunruhigende, im andern ^tadttl^eil verbreitete Gerüehte ; die Bekanntmachung des Ergebnisses in der zwischen dem Staatsrath und den Abgeordneten vereinbarten Form und ein Gefolge von Bürgern bei der Bekanntmachung. der unglüklieheZusammenstoss in St. Gervais und eine neue Bese^uug des Rathhauses; der schwer bedrohte offentliehe Friede,

endlieh die Riederlegung der Waffen , welche in Folge beidseitig..r Be-

mül^ungen stattgefunden: das siu^ die Vorfälle, über welehe nun geriehtliehe Untersuchung waltet. An ihr ist es, sie zu ermitteln, in ihren Einzeluheiteu zu prüsen, die Urheber zu entdeken und den ihnen auffallenden Theil von Verantwortlichkeit aus^nkiären. Warten wir ..^aher zu, bis die Untersuchung die Ereignisse in allen ihren Einzelnheiten aufgehellt haben wird.

Die Unterzeichneten befanden sieh zu dieser Zeit am e.dgenossischen Off^iersseft in ^reiburg. Sobald ..^ie von den Vorgänge^ in Geuf

757 Kenntniss erhielten, haben Sie den Einen durch den Telegraphen eiugeladen, sieh als eidg. Kommissär mit den nothigen Vollmachten zur Wiederherstellun^ der Ordnung nach Genf zu begeben , wobei ^ie ihn ermäßigten , . sich einen zweiten Kommissär in der V.^rson eines der in Freiburg anwesenden Offiziere beizuordnen.

Sie haben ihm gleichzeitig schristlich den Wortlaut Jhrer Beschlüsse

mitgetheilt wie folgt .

,,J.. Bestätigung unseres Telegramms beeilen wir uns, Jhnen die ,, Beschlüsse zur ^enntniss ^u bringen, welche wir in Folge der in Genf ,,anlässli..h der Wahlen aufgebrochenen Unruhen gesasst haben, dahin ,. lautend : ,,.l. Sie sind zum eidg. Kommissar für den Kauton Gens ernannt, ^wohin Sie sich uuverweilt begeben werden. 2. Sie sind ermächtigt, .,als zweiten Kommissar einen der gegenwärtig in ^reiburg befindlichen ^Oberosfiziere, der nicht dem .Kanton Waadt angehort, sich beizuordnen. .

^3. Sie sind ermächtigt, i^ Kanton Waadt die von Jhnen für die ^Wiederherstellung und Aufreehthaltung der Ordnung im Kanton Genf ^nothig erachteten Truppen aufzubieten.

,,Wir haben diese ^..lussuahmen den Regierungen der Kantone ,,Waa..^ und Gens mit der Einladung mitgetheilt, so viel ..n ihnen zur ^Wiederherstellung und .^lusr^hthaltung der offenliehen Ordnung im Ka^n..ton Gens mitzuwirken.

,,Wir ermächtigen Sie, einen Sekretär, der S.e auf Jhrer Sen,,dung zu begleiten hat, ^u wähleu und wir werden Jl^re Beglaubigungs^schreiben nach Genf^ nachsenden.^ Der Wortlaut der Beglaubigungsschreiben besagt unter ^luderm.: ,,Die Kommissäre haben die Aufgabe, mit allen ihnen zu Gebote stehen,,den Mitteln auf die Wiederherstellung und die Ausrechthaltnng der ,, öffentlichen Ordnung im Kanton Genf hinzuwirken.^ Herr ^ornerod hat Jhr Telegramm um 6.,^ Uhr erhalten , unverweilt die Reise nach Genf angetreten und gemäss ihrer Ermächtigung als zweiten Kommissär den Hrn. e.dg. Oberst Barman beigezogen.

Als Sekretär hat er ^rn. Oberstlieut. ^eiss, ersten Sekretä... des eidg. Mititärdepartements, mitgenomn.en und nach dessen Abreise, da er so bald wie moglieh zu seinen gewöhnlichen ^lmtsverrichtungen zurükkehxen uu..sste, die ^ekretariatsarbeiten einem nach Gens berufenen Stabsoffizier, Hrn.

Hauptmann Droz, und einigen nach Bedürsniss den Besa^ungstruppen entnommeuen Militärs übertragen. ...^ie haben diese Wahlen gebilligt.

Wir sind von ^reiburg mit dem ersten naeh Lausaune abgehenden Znge verreist. Jm Bahnhofe legerer .^tadt hatten wir eine Besprechung mit mehreren Mitgliedern des ^taatsrathes von Waadt, die sich daselbst eingefunden ^hatten. Wir erfuhren dort, .^ass aus Jhr inzwischen eingegaugeues Begehren von der waadtlandisehen Verwaltung die erforder-

Bunde.^blatt. ^ahrg.X^I. .^d.ll.

5^

758 liehen Anordnungen für die Einberufung eines Bataillons und die Bereithaltnug eines zweiten ans erste Weisung getroffen seien. Raeh Keuutuissuahme von den neuesten, während des Abends eing...gaug..ueu Berichten über die Lage der Dinge in Genf haben wir für angemessen erachtet, sofort einige Truppen aufstellen zu lassen, tun sie folgenden Tages schon zur Verfügung zu haben. Der Staatsrath vou Waa^t hat demzufolge auf unsere Einladung no^ wahrend der .^acht das Territorialbataillo^.

aus dem, Gens zunächst gelegenen Bewirke und die Sehü^.ukompaguie des gleichen Bezirks einberufen lassen. Wir fanden, ^ass wir dieses Vataillou schneller besammelt und bälder marschbereit haben würden, als diess bei der Bildung eines eidg. Bataillons moglich gewesen wäre.

Die

Truppen sollten sich nächsten Tages in Eopp^.t so bald wie moglieh sam-

meln und dort Weisungen abwarten vor dem Abmarsch naeh Gens.

Wir haben außerdem die erforderlichen Anordnungen getroffen, um nach Jhrem Wunsche sosort vou Lausaune mit dem vou Jhnen befohlenen E^tra^ug abreisen zu konnen; um halb 2 Uhr Morgens sind wir in Gens augelangt. Das Aussehen der Stadt verrieth nicht die mindeste Aufregung. Wir wurden am Bahuhose von einem Abgeordneten des Staatsrathes empfangen, der uns anzeigte, das. die Mitglieder im Ralhhanse versammelt seien. Wir glaubten uns sofort dahin begeben ^u sollen, und haben daselbst wirklieh einige Mitglieder in Permanenz angetroffen. Das Rathhaus war mit Waehen der Genfer Miliz b..se^t und ausser Barrikadentrümmeru, kleinen Gruppen vvn Leuten mit o^er ohne Waffen , aus die wir da und dort geflossen und die, wie uns schien , sich naeh Hause begaben, so wie einigen Schüssen, die wir in der Ferne zn horen vermeinten, hatte bis dahin nichts unsere Aufmerksamkeit erregt.

Der vou unserer Sendung beuaehriehtigte .^taatsrath war aueh dureh ..m.... vou unserer Ankunft in Kennt.uss gese.^t worden. Wir ersuchten ihn, uns so genau wie moglieh Auskunft über die Lage der Dinge zu geben.

Der Herr Vizepräsident des Staatsrathes und die übrigen Mitglieder haben uns sosort ausführlichen mündlichen Bericht über die Ereignisse des Tages erstattet. Wir verlangten über einige Bunkte nähere Ausschlüsse, um so weit als moglieh eiue klare Einsteht ^u gewinnen, nahmen Kenutniss vou den Protokollen und alleu Akteu, die uns beschafft werden konnten, und ersuehteu den .^taatsrath, ans Morgen früh den Präsidenten des Ze^tralbüreaus, Hr... Advokat Amberu..,, zu berufen, um uns über die Wahlverhaudlu...gen zu Berichten, welehe den ersten Aulass ^u den beklagenswerthen Unfällen gegeben zu haben schienen.

Rachdem wir die Ansage erhalten, dass wir folgenden Tages einen schriftliehen Berieht erhalten sollten , dass der ^taatsrath die unverweilte Einleitung einer Untersuchung dureh die kautouale Gerichtsbehörde beabsichtige und dass die unter .^en Waffen besiudliche , aus einer Rekrutenabtheil.u.g und einer unter dem Kommando des Justruktors l. Klasse,

^.

759 Oberstlieut. Hartmann, zu einem Wiederholnngskurs besammelte Sehüzenkompaguie bestehende Genfer Mili^ unter den obwaltenden Umständen so weit als moglieh den Erfordernissen der osfentlichen Ordnung genüge, da wir ferner weitere Massnahmen für den ^ugenblik ni.ht als nothig erachteten und die Ra.ht sehr weit vorgerükt war, so zogen wir uns zurük, um Morgens mit aller thuntiehen Befordernng die Ausführung unserer Sendung fort^usezen.

Ani 23. August prüften wir vor Allem die Einrichtung des sicherheitsdienstes. Wir übertragen dem ^antonsobersten .Line.k provisorisch da^ ^la^ommando. Mit dem Präsidenten des Zentralbureaus, Hru. Advokat Ambernr^, hatten wir eine lan^e Unterredung, in welcher er uns in aussäst zuvorkommender Weise unterrichtet hat, und der uns später von ihm als Bradent des Bureaus Angestellte und gleichen Tages Jhnen

überma.hte schriftliehe Bericht hat in Jhnen jeden Zweifel bezüglich des vom Hanvtbüreau gefassten Beschlusses gehoben.

Unsere Unterredung war noch nicht beendigt, als wir bereits Gelegenheit erhielten, uns ^u über^eugeu, dass die Rul^e, die Nachts geherrscht hatte, ein.. nur s.heinbare gewesen und dass vielmehr eine furchtbare Gerei^eit in den Gemüthern herrschte. ^ie schien uns mit den vorrükenden Stunden zu steigen und zeigte sich uns durch einen ununterbrochenen Zudrang von Begehren Einzelner und Mehrerer in Betreff der ftattgehabten Vorfälle und der zu treffenden Maßnahmen. Wir dursten nicht ausschließlich auf entweder durch grossen Schmerz eingegebene oder den ..^tämpel großer Gereiztheit tragende Miltheiluugen gehen, sondern mussten au.h Männer zu horeu suchen, die wir für ruhiger, weniger beeinflußt hielten, von denen wir vollständige Auskunft über die stattgehabten Ereignisse und über den Stand der Dinge erwarten dursten, um darnach ^u erwägen was ^u thnn sei. Als eine. der dringendsten Vorkehrungen betrachteten wir den Erlass einer Proklamation ^), uni dem Volke Genfs unsere Ankunft in der Eigensehast als eidg. Kommissäre und den Zwek unserer Sendung kund ^u machen. es zur Ruhe, zum Vertrauen und ^ur Wiederherstellung der Ordnung aufzufordern und an seine Vaterlandsliebe , seine .^iebe zur Freiheit und seine Achtung für die Re.chle Aller Berufung einzulegen. ^aeh .^ennzeiehnung der bedauerlichen Auftritte zeigten wir au, dass eine regelmäßige^ Untersuchung werde eingeleitet werden ^ und dass man sieh aller Handlungen zu enthalten habe, welche der ..^hätigkeit der Behörden und dem freien .^auf der Gerechtigkeit Hindernifse bereiten konnten.

Wir hatten die Befriedigung , dass wir durch die Berufnug au die edleu Gesinnungen der Bnrger uusern Zwek, in so weit wir dless hoffen durften,. erreicht und dass unsere Bekanntmachung nieht wenig zur wenigftens zeitweiligen Beschwichtigung der Ausregung beigetragen hat.

^) Beilage I.

760 ^

^

^ortwäl^reud haben wir die Personen empfangen, welche Beschwerden anzubringen, Mittheilungen über Vorfälle, deren Zeugen sie gewesen, zu machen oder Besorgnisse uber die Lage der Dinge kuud zn geben hatten.

Wir haben auch mehrere Abordnungen empfangen, die sich im Ramen von Gesellschaften oder Bürgerversammlungen vorstellten und ebenfalls Mittheilungen zu macheu oder von ihnen ui^lich erachtete Maßnahmen zu fordern kamen. Begreiflich mussten in Mittheilungen, die uns von einer grosseu Zahl vo^. Leuten gemacht wurden und die dnrch noch so lebhaste ^ Gemüthsbeweguug.m beeinflnsst waren . unvermeidliche Widerspreche und in deu Begehren Wüus.he kund werden, denen zu genügen nicht moglieh war.

Wir haben den zu nus kommenden Bürgern und Abordnungen stetsfort geantwortet, dass eine strenge Untersuchung erfolgen, dass die Schuldigen, wer sie auch seien, nach der Strenge des gesezes benrtl.eilt, dass gegen Alle nach gleichem Masse verfahren werden solle, und dass die EidGenossenschaft, in deren ....amen wir sprächen, keiner Partei angehore und keine begünstige, sondern nur die Ordnung, Wahrheit und Gerechtigkeit wolle ; dass man sich sonach in Geduld fassen und den Behörden und ihren Beauftragten Zeit zum Handeln lassen müsse. Diese bei allen Anlässen von uus wiederholten Zusteherungen haben beruhigt, und man hat begriffen, dass die Rechtspflege Formen, die geachtet werden muffen, und ihre Wirksamkeit Fristen hat, die nieht verkürzt werden dürfen.

Jnzwischen hatten wir mit dem Staatsrathe eine neue ^nsammeukunft, in welcher er uns die demnäehstige Zustellung des von uns verlaugte. schriftlichen Berichtes in Ausficht stellte. Er gab uns überdiess Kenut..iss von zwei eben von ihm gefassteu Beschlüssen, wovon der eine den Staatsa..walt mit der Abhebung einer Untersuchung über die Vorfäll...

vom 22. beaustragt, der andere folgendermaßen lantet : ,,Der S t a a t s r a t h , ,,im Hinblil^ ans die Schwere der Thatsachen, welche deu Tag des

..22. August bezeichnet haben, sowohl hiusi.htli.h der Ergreisuug der ,,Waffeu^, als der Sequestration des ^taatsratl^es ,

,,beschliesst: ,,von den eidgeuossis.heu Herren Kommissarien die Mitwirkung der ^Eidgenossenschaft .^u verlangeu für eine Untersuchung über diese Vorfälle.^ Dieses unsern Wünschen durchaus entsprechende Begehren ist Jhnen sammt unsern Vorschlägen übermittelt worden.

Es lag u. A. in uuserer Vslicht, Jhuen so genau und so bald wie moglieh Bericht zu erstatten. Unsere uuter dem Eindruk der sehr rasch si.h folgenden Begebnisse gemachten Mittheilungen haben Jhnen einen getreuen Begriff derselbeu geben müssen.

Eine der ersten fragen, über .velehe wir im Beginn dieser so verwikelten Lage uns Auskläruug zu verschaffen suchten, war, was in Bezng

^1 ^ auf die Rieht^gkeitserkl^rung des Hanptbüreaus zu thun sei. Es waren verschiedene Massnahmen moglieh : in erster Linie eine neue Einberufung des Hauptbin.eaus, die vorgesehen und durch eine Proklamation des Staats-

rathes selbst in nächste .aussteht gestellt war. allein sie erfolgte nicht, und wir haben in der That nichts ^ethan , um sie herbeizuführen, weil uns fehlen, dass darin die Möglichkeit einer Losung der Frage nieht liege und

di..s^ selbst nicht allgemein anerkannt wurde. Die Richtigkeitserklärung ausre.ht zu halten un^. zu einer neuen Wahl zu schreiten . schien uns weder zum Rnzen der Ordnung, noch zum Wohl der Rechtspflege rathsam. Das geeignetste Mittel, der offentlichen Meinung genug ^u thun .^ und eine gesezliehe Erledigung herbelzuführen , hatte darin bestanden, dass die Entscheidung des Hanptbüreans einer höhern Behorde zur Revision unterworfen .vorden wäre.

.Allein die penser ..^esezgebung hat hiefür keine kantonale Stelle bezeichnet. Der Bedanke, an die Bundesbehörde zu gelangen , hat daher ^la^ gegriffen, sich weiter ent.vikelt und endlich seinen Ausdr..k in einem Bes.hluss des Grossen Rathes gefunden.

Wir haben aufmerksau. die Entwiklnng dieses Gedankens verfolgt, wobei wir übrigens weder einer Frage, die Jhnen unberührt unterbreitet werden sollte, vorgreisen, noch eine Losung hindern wollten, die uns forderlich und per^ fassnngsgemäss erschien.

Eine der dringendsten Forderungen der Sachlage war die Anord^.

nnng einer gründliehen. und unparteiischen Untersuchung über die Ereignisse des 22. August. Der Ernst der ^Verhältnisse, die Schwierigkeiten,..

auf die eine kantonale Untersuchung in ihrem Verlaufe geflossen wäre, das ausdrükliehe Begehren des ..^taatsrathes, die von uns eben angeordnete und ersolgte bewaffnete Jntervention d...^ Bundes aus Anlass der ausgebrochenen und der noch drohenden Unruhen, alle diese Umstande haben uns bewogen, von Jhuen die Anordnung der gerichtlichen Untersuchuug über diese Vorfalle, und daß dieselbe von Bundeswegen zu führen sei, zu verlangen. ^ie haben , hochgeachtete Herren , mit seltener Beschleunigung einen entsprechenden Besehluss gefasst. Roch am Rachmittag des nämliehen ^ages haben ^i.. verfügt, dass .^ie Untersuchung über die Vorfalle in Genf vo^ Bundes wegen zu führen sei, und uns angezeigt, das^ ^ie den eidgenossischen Untersuehungsriehter, Hrn. Duplan-Veillon, eingeladen hatten,. st^ nnverweilt nach Genf zn begeben und die Untersnehung ^u eroffneu. ..^ie haben au.h den Hrn. Regi^rungsrath Mig.., als ei.^^. Generalanwalt bezeichnet.

Gleichen Tages haben wir Jl..re

Beschlüsse dem .^taatsrathe mitgetheilt und ihn eingeladen, die Vor- .

unt...rsnchnng dnreh die .^antonalbehorde fortführen zu lassen.

Wir haben noeh zwei andere Vorkehrungen getroffen : ...lns de^. Zeughäusern ...es Grand Pré und ^des Rathhauses waren viel.. Waffen genommen worden und ihr... Jnhaber hatten .sie nicht erstattet. Dieser Umstand erregte Besorgnisse. Wir haben daher den ^taatsrath veranlagt, alle Jnhaber von Waffen, die dem ^.aate ge

762 horten, zur Rükerstattnng aufzufordern.

beschlossen und bekannt gemacht.

Diese Ausfordernng wurde sofort

Die Beerdigung der Opfer des 22. Angust sollte am Mitl.voch stattfinden. Es schien uns wie Jhnen Vorsichts halber geboten, die traurige Feier zu verschieben , welche Gelegenheit zu einer gross.m Kundgebung bieten sollte. Wir haben den .^taatsralh eingeladen, die erforderlichen Schritte für deren .Verlegung auf .Donnerstag zu thnn, was auch wirklich ge^.

sehehen ist.

Obgleich wir bis zum Abeu^ dieses ersten ^ages keine eidgenossischen Gruppen ^ur Verfügung hatten, und tro^ der großen Gereiztheit namentlich bei der ^artei, welcher die Opfer angehorten . ist die Ordnung durch uiehts gestort worden. Der Umstand unserer Jntervention, unsere Anwesenheit und unsere Bemühungen, das durch die Bnndesbehorden eingeflosste Vertrauen, die lobenswerthe Mitwirkung einer grossen Zahl von Bürgern beider Parteien, unsere Versicherungen , dass schleuniges und unparteiische^ Recht gehalten werden solle, haben die Einen ^urükgel^alten und die An-

dern befriedigt.

Man hat von uns Verhaftungen verlangt ; wir haben ^doch daraus nicht eintreten konneu, da der Gerichtsbehorde ihre volle Juitiative und Wirksamkeit belassen werden mnsste. Die Ausreeh.thaltung der Ordnung erforderte eine solche Maßnahme nicht, und zudem besassen wir die nothigen Angaben nieht, um mit genügender Zuversicht in einer unklaren Lage, weiche die widersprechendsten Berichte veranlagte. vorgehen zu konneu.

Waren wir au^s verfahren , so hatten wir die Ausregung nur ver^hlimmert. Sie haben übrigens, hochgeachtete Hexren, unsex Vorgehen gebilligt und der Erfolg hat bewiesen, dass Sie nicht Unrecht gehabt.

Die Bewachung der Zeughäuser und des Rathhauses, so wie die Wachtposten lagen d^r Abteilung Rekraten und der .^ehü.,enkompagnie vo^. Gens ob. Diese Truppen haben ihren Dienst in befriedigender Weise versehen. ^.ie waren al.er nur ein Rothbehelf.

Die Unruhe, die gereizte Sprache der Parteien, die Unmogliehkeit, si^.h über die Tagessragen ^u verständigen, das Bedürfnis^, nnsern Handlungen den uothigen ^.aehdruk und Bekräftigung zu verleihen, wir dürfen sagen der allgemeine und bald allgemein ausgesprochene Wunsch haben uns von der Rothwendigkeit überzeugt, die eidgenossischen Truppen einrüken zn lassen. Das Bataillon und die Sehüzenkompagnie, die in der vorigen Ra.ht aufgeboten worden waren, sollten am 23. Rachmittags in Eoppet besammelt sein. ^ Wir haben daher die Regierung von Waadt eingeladen, diese Truppen ohne Verzug durch die ^ Eisenbahn nach Genf zu besordern. Jn Anwendung unserer Vollmacht haben wir von ihr ferner verlangt, dass sofort ein zweites Bataillon und eine zweite .^hü^enkompagnie aufgeboten und aus den nächsten .^ag in Eoppet zu unserer Verfügung gehalten werden.

763 ^ie ersten Truppen traseu Abends in gute... Ordnung und unter unermeßlichem Volkszufluss ein. Jhre Ankunft hat den Befürchtungen und dem Missbehagen ein Ende gemacht, die während man sie erwartete herrschten.

Eine Bürgerversammlung war uns sür diesen Tag in Aussieht gestellt worden. Sie sollte aus dem Molard abgehalten werden und über Begehreu an die Kommissäre, besonders. wegen Verhaftung einiger ^ersonen, beschließen. Wir haben durch das Mittel einiger einflnssreieher und gut gesinnter Bürger unser. Mogliches gethan, um sie zu verhindern, und es ist uns dies auch theilweise gelungen. ^ie Versammlung fand zwar gleichwohl statt, aber unter bedeutend schwächerer Betheiligung, und sie hat keine uns Verlegenheiten zu bereiten geeigneten Beschlüsse gesasst.^ Jm entgegengesehen .Quartier der Stadt sollte dem Vernehmen nach und aus die Anzeige von der erfteru hin auch eine Versammlung einberufen werden , wir konnten das indessen noch verhüten.

Eine Abordnung des Büreaus des Grossen Rathes hat uus angezeigt, das.. diese Behorde auf den folgenden Tag einberufen sei, um über den Autrag zu beschließen, die Nichtigkeitserklärung der Wahl der Bundesbehor.de zu unterbreiten. ^reissig Grossrathsmitglieder hatten die Einberusung wirklieh verlangt. ^ Gleiehen Tages haben wir den Berieht des Staatsrathes über die Ereignisse erhalten und Jhnen übermittelt.

Am folgenden Tag, den 24., gaben wir Befehl zum sofortigen Einrüken des zweiten Bataillons in Genf, und ernannten kraft Jhrer Ermäehtigung einen eigentlichen Vla^kommaudanten.

Wir forderten in einer diesmal vou uus selbst ausgehenden Bekanntmachung uo.hmals ^.r Erstattung der ans den Zeughäusern genommenen Waffen aus, welche auf die erste Einladung nicht ^..rükgelangt waren und daher fortwährend noch Besorgnisse erregten. Wir sagten den Bürgern, dass .,vertrauend auf ihre Vaterlandsliebe und ihren Wunsch, die Ord,,nung wieder hergestellt .zu sehen , wir zuversichtlich eru.arteteu, dass un^ ,,ser..r Aufforderung sosortige ^olge werde geleistet werden.^) ^er Grosse Rath trat um 2 Uhr zusammen; eine grosse Volksmenge umsta.^ das Rathhaus und eiuige Massuahmeu wurden uothwendig. Wir Iiesseu ....en .^ia^ und dessen Zugänge frei halten. ^ie .Spannung war gross und gab sich besonders beim Ausi.^tig^erden eines zur .^izung sieh begebenden Mitgliedes von der
Minderheit kund. ^ie Berathung war nieht von langer ^aner, die Diskussion aber in der Würdiguug der jüngsten Begebnisse äusserft stürmisch. ^er Rekurs au den Bundesrath wurde fast einstimmig beschlossen, nur in Be^ug auf die Erwägungen herrscht.. Meinungsverschiedenheit. ^..ie Mitglieder des Grossen Rathes

^) Beilage Il.

7l^4 begaben sieh sodann in Berüksiehtignng unserer Wünsche^) p r i v a t i m ^n einer Beerdigung, die wir ausnahmsweise ans diesen Tag bewilligt hatten.

Roch während der Sizung aber wurde der Grosse .)i.ath ans den folgenden Tag Morgens 10^ Uhr eingeladen, sich m cor^or.... z..r B^rdignng der Opfer einzubinden.

Der Beschluß des Grossen ^athes ist uns sofort in amtlicher Ansfertiguug mitgetheilt worden , und wir haben ihn gleichen Tages sammt den aus deu Rekurs bezüglichen Akten eingesendet. Gleichzeitig verlangten wir vom Staatsrathe Berieht über die daran sich knüpfenden thalsachliche..

und rechtlichen Fragen. Uebrigens ist der Beschluß des Grossen Ratlos in der gewohnlicheu Form veroffentlieht worden, nur hat der Staatsrath in einer besondern Bekanntmachung Vorbehalte gegen die Erwägungen angebracht.

Eine Abordnung des Grossen Ratlos hat sich zu uns verfügt, n ni

^.ber diesen Beschluss n .i s mündliche Ausschlüsse zu geben.

Der eidg. Untersuchungsrichter ist am gleichen Tage in Gens einBetroffen und hat von uns alle .^ktenstüke zugestellt erhalten, welche wir über die der Untersuchung unterliegenden Vorgänge gesammelt halten.

Die Truppen brachten wir so gut wie moglieh unter und sorgten.

sür die Einrichtung des Vlazdienstes.. Die Genfer Milizen sandten wir unter Verdankung ihres Verhaltens zu ihrer Instruktion ^urük.

Tag sür Tag haben wir Sie von unseren Anordnungen unterrichtet gehalten und uns bestrebt, getreu Jhren Jnftruktionen nachzuleben.

Wir hatten die Befriedigung, dass Sie unsere ersten Massnahmen billigten.

Am folgenden Tage, den 25., fanden wir uns .veraulasst, eine neue Proklamation an das Genservolk zu richten, um ihm ^ die Beschlüsse des Bundesrathes betreffend die gerichtliche Untersuchung , die Bezeichnung des^ Untersuehnngsriehters und des .^.taatsanwaltes, so wie des VlazkomMandanten und die Eröffnung der Untersuchung anzuzeigen und die Bürger aufzufordern, eine ruhige und würdige Haltung zu beobachten und nichts zu thun, was deu. Gange der Gerechtigkeit Hindernisse bereiten konnte. ^^ Der Grosse Rath hat sich, wie angezeigt war, versanunelt, u^u in corpore den. auf diesen Tag angesehen Leichenbegängnisse beizuwohnen.

Der ^taatsrath hat aus ^lugheitsrüksichten sich dessen enthalten zu sollen geglaubt. Die au der Beerdigung theilnehmenden Bürger haben sich sodann aus deu Molardpla^ begeben, wo sie eine Vertrauensadresse au die ^) S. .Verhandlungen de... Großen .^athes, Seit.. 21..^.

Wix hatten dief^

fall.^ eine .^mpfehIung ..n die Bürger, sich ^eder, di^ ^uhe gefährdenden

.Handlung und .^ede zu en^hal^en, ....schlagen lassen.

^) Siehe Beilage .....r. III.

765 Kommissäre für die getroffenen und die noch zu treffenden Massuahmen beschlossen. Wir haben dieses Akteustük, das uns von einer Abordnung überreicht wurde, welcher wir wiederholten, dass Riecht geübt werden solle und dass die über den lokalen ..^axteiungen stehende Bundesbehorde nur die Wahrheit und Gerechtigkeit im Auge habe, Jhnen am gleichen Tage

übermittelt. ^)

Sobald wir vom ^taatsrathe die amtliche Aufnahme der Todten nnd^ Verwundeten, so wie ein Verzeichnis^ der ans den Zeughäusern ent....

nommeuen Waffen nnd Munition erhalten hatten, haben wir Jhnen da-

von ebenfalls Mittheilnng gemacht.

Wir verweigerten unsere Zustimmung zn einer Bekanntmachung .durch Ansehlag , welche ein Brivatkomite ^ur Widerlegung der Angaben im staatsräthlichen Berichte erlassen wollte.

Vom Staatsrathe verlangten wir die Zustellung der Urne .mit den Wahllisten, Stimmzeddeln, Rotizen u. s. w. betreffend bie Wahlen, um sie sür den Fall in Verwahrung zu halten , dass eine Brüfung Derselben stattzufinden hätt.., da alle Wahlakten bei der Behandlung des Rekurse^ in Betracht ^u ziehen sein konnten. ^ie Vernichtung derselben haben wir bisher verschoben.

Wir werden nieht weiter ausführen, was wir Tag für Tag bis zu...

Abfassung des gegenwärtigen Berichtes gelhan haben.

Es würde uns das zu grosse Weitschweifigkeit auferlegen nnd einer Gesammtwürdignng Eintrag thnn. Was wir noch ^u sagen haben, wird sich um einige bestimmte Vnnkte gruppiren.

Unser Augenmerk war unter Andern.. darauf gerichtet, die den Zeughäusern entnommenen Waffen wieder einzubringen. Unsere Bekanntmachung hatte die Rükgabe einer grosseu Zahl verschiedenartiger Waffen, Säbel, ^...atrontasehen und einer grosseu Menge vou Munition zur Folge. Es fehlten ab^r noch genug , um uns zu einer legten Anforderung mit Ans.^ung einer legten Frist zu veranlassen, nach deren Ablauf die Zuwiderhandelnden naeh Massgabe der ^ese^e verfolgt werden sollten. ^^) Dies.^ Maßnahme hatte den gewünschten Erfolg und di.^ Zahl der nicht eingegangenen Waffen ist sehr unbedeutend, wie ^ie fich durch ^ie amtlichen Verzeichnisse haben überzeugen können, welche wir Jhnen nach und nach übermittelten. Roeh vor Ablauf der Frist haben wir Haussuchungen in einigen Gemeinden auf uns gewordene Anzeigen hin angeordnet und wir bezweifeln nieht, dass die Kantonspoli^ei gegen diejenigen einschreite,^ die noch im Bestze solcher Waffe.. betroffen werden sollten.

^ie Fxage^ wegen Verlegung der Zeughäuser war im Beginne unserer Sendung Gegenstand vieler Besehwerden. Mau begreift diess, wenn man

das Unheil bedenkt, das aus der Leichtigkeit, mit der die Bürger sich ^er ^)

Siehe

Beilage

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766 Waffen des Staates bemächtigt hatten, entstehen konnte. Eine der ersten Massnahmen war daher, das Zeughaus dn Gr.^d Pré unter nnsere Hut zu nehmen und einen starken Militärposten dahin zu verlegen.

Am 25. August hat die Versammlung aus dem Molard eine Adresse an den Grossen Rath beschlossen, uni die definitive .Aufhebung des Zeughanses du ^nd Pré zu verlangen. Es wurde uus davon Mittheilung gemacht. Auf der andern Seite hat sich grosses Widerstreben gegen jede Massnahme kund gegeben, die dem rechten User das Zeughaus entziehen würde. Da Legeres in den Händen unserer Truppen war und daher augenblikli.he Gefahr nieht drohte . noch ein sofortiger Entscheid uothig schien, haben wir uns Anfangs der Einmischung enthalten. Wir nahmen uns aber vor, die uns nüzlich scheinenden Anordnungen zu treffen, sobald die Erfordernisse des Dienstes es wnnschenswerth machen würden.

Wir empfahlen sonach den ^egen dieser Sache an uns gelangenden AbOrdnungen, eine Losung nicht zu überstürzen und suchten iu Folge Jhrer bestimmten Weisungen von dem Gedanken einer Einberufung des Grossen Rathes für diesen Gegenstand abzulenken. Am 25. August endlich .haben wir die Aushebung des ^enghauses du G.^nd Pre und die Verlegung der Waffen nach einen. geeigneten und eine wirksame und leichte Ueberwaehung moglieh machenden Raum aus dem rechten User in der Rahe der von unseren Truppen besäten Gebäude verlangt. Desgleichen verlangten wir, dass die in den Zenghäusern befindliehen Munitionsvorräthe nicht vermehrt würden und lenkten. die Aufmerksamkeit des Staatsrathes aus die Abgelegenheit der Riederlage ..^t. Georges, die jeder unmittelbaren Aussicht entzogen sei. Jndem .oir diesssalls auf unsere besondern Berichte au Sie verweisen, worin wir .^ie ans die Möglichkeit einer rationellen Losung für die Zukunft aufmerksam gemacht haben, halten wir es ui.ht für noth.g, heute in eine weitere Erorternng dieser Angelegenheit einzutreten.

Um jedem Missverftäu.^uiss zu begegnen, haben wir die Räumung des Zeughauses du Gr.^nd Pre offentlich bekannt gemacht ^) ; die Waffen wurden im ^iederlagshause auf dem rechten User untergebracht.

Die Verlegung fand am 3. September unter dem Geleite unserer Trnppen statt. Der .^taatsrath hat mit Zuvorkommenheit unseren Begehren eutsproehen.

Die Nichtigkeitserklärung der Abstimmung vom 2l. August durch das Ze..tralbüreau war eines der .^auptereignisse des 22.

Hinsichtlich dieses Gegenstandes verweisen wir ans das oben Gesagte, auf die Jhuen von uns gemachten Mittheilungen nnd ans die uns vom Präsidenten des Büreaus unterm 23. gegebenen Aufschlüsse. Der Reknrs des Grossen Rathes ist von. 24., der Bericht des ^taatsrathes vom 27.

Unser Berieht datirt von. 28^ und bereits am 2. September haben Sie den die Wahl anfreehthaltenden Beschluss gefasst. Eine grossere Beschleu-

^ Siehe Beil..ge ^.r. ^I.

767 nigung des Entscheides in einer so wichtigen Sa.he, die reiflich erwogen sein wollte, war uumoglieh.

Die bald verbreitete Rachricht vou .Jhrem Beschlusse wurde allgemein günstig ausgenommen, und wenn es auch welche gab, die darin nicht eine von der Verfassung gestattete Massregel erblikteu, so haben ihn doch Alle ^als ein sachgemässes und notwendiges Mittel anerkannt.

Die Ausfertigung des Beschlusses ist uns am 3. zugekommen . und wir haben uns mit dem Staatsrathe bezüglich der Bekanntmachung sofort ins Einvernehmen gese^t. Sie hat am nämlichen Tag^ in der zu G.ms für Bnndesbeschlüsse üblichen Weise stattgefunden.

Wir haben den ^eschluss mit einer kurzen Proklamation begleitet., in welcher wir die Erwartung ..usspracheu , dass ^er Entscheid der Buudesbehorde durch Alle in guten.

Treuen angenommen und zur Rükkehr der Eintracht unter den Bürgern beitragen werde. ^) Wenige Tage nachher fand die feierliehe Si^nug des Grossen Rathes zur Beeidigung des Hrn. Eheneviere statt. Der Präsident des Grossen Rathes, das neue Rathsmitglied und der Staatsrath, durch den Mund seines Vizepräsidenten , haben bei diesem Anlasse Reden gehalten , deren Mässigung und Versöhnlichkeit allgemeine Anerkennung gesunden hat.

Die Wirkung war eine günstige.

Ein

leichter Zwis^hensall ereignete sich beim Beginn der Simung.

Einige Mitglieder des^ Wahlbüreaus hatten dem Grossen Rathe schriftlich die ^.sendung eines Rekurses gegen den Entscheid des Bundesrathes angezeigt und die Verschiebung der Beeidung verlangt. Vom Vräsidenten darüber befragt, haben wir uns gegen jede Verschiebung erklärt mit dem Beifügen, dass wir vom Bundesrath keine An^eie.e von der Einxeiehung eines Rekurses, noch irgendwelche Mittheilung erhalten hätten, die uns annehmen liesse, es sei ein solcher übergeben worden, oder es seheine eine Verschiebung am ^la^e, so dass wir daher verlaugten, ^es solle eine Handlung nicht verschoben werden, welche eine .^olge der Vollziehung des Beschlusses vom 2. September sei.

Zur Gedenkfeier der Vereinigung des Kantons mit der Schweiz wurden in Genf sehone Kundgebungen vorbereitet und ein grosses ^reischiessen sollte der Erossnung der Festlichkeiten vorangehen. Wir hatten g^l^offt, dass die Leidensehasten sieh hinreichend beruhigen, dass die Gereiztheit sich so weit legen werde, um das ^est moglich zu macheu, au dessen Ausführung vielfache Jnteressen sich knüpften und das uns nach Junen ei^.e heilsame Wirkung zu üben, nach Anssen übertriebene Beurteilungen der genserisehen Zustände ^u widerlegen geeignet schien. Um jedoch Zeit.

zur reiflichen Erwägung zu gewinnen, haben wir die Erossnuug des ^reisehiessens verschieben lassen , und da die Ausschüsse sich^ ^ur definitiven

^) Siehe Beilage .^r. vII.

7^ Schlussnahu.e in Betreff des festes sich versammeln sollten, so richteten wir unterm 30. Angust eine Mittheilung ^) an sie, in welcher wir unter Begründung unserer Anschauungsweise die Vertagung der Festlichkeiten verlangten. Die Ausschüsse haben sieh, ohne Austand zu nehmen, dieser .Ansieht unterzogen. Seither sind verschiedene Versuche bei nns gemacht worden, um die Bewilligung zur thei.^veisen Feier zu erlangen oder die Ausnahme einiger besehrankten Kundgebungen von der allgemeinen VerSchiebung zu erwirken. Wir haben jedoch stetsfort geantwortet, dass da das Fest nicht staltfinde, man nicht ans Umwegen daraus znri.kkommen dürfe und wir uns daher Allem widersezen würden , was zu öffentlichen Kundgebungen, die man eben habe vermeiden wollen, Anlass bieten konnte.

Die zur Abhaltung des Festes bestimmten Tage sind in bester Ruhe vorübergegangen, und abgesehen von einigen wenigen vereinzelten Demonstrationen hat nichts im Aussehen der Sta.^t und der ^evolkernng daran erinnert. Die Vertagung wurde allgemein begriffen. Den ins Werk gesezten Bestürmungen mit Gesuchen, davon zurükzukommen, wurde keine Folge gegeben. Wir hegen die Hoffnung, dass das vaterländische Fest zu gelegenerer ^eit wieder ausgenommen werden moge.

Von den Projekten, welche die Vertagung austauche.. machte, haben wir Folgendes zu erwähnen: Einige Bürger von verschiedenen Gesmnnn^ ^.n hatten den Gedanken gefasst, die in den Festen liegende Kundgebung dureh eine ihre ^iebe zum Vaterlande feierliehst bezeugende Adresse zu erfezen, in welcher aueh für die Genf gewahrte schnelle und wirksame Hilfe gedankt wurde. Diese Adresse sollte, um die gros.tmogliche ^ahl von Unterschriften zu sammeln, im ganzen Danton in Umlanf gesezt nnd so^ dann der Bnndesbehorde überreicht werden. Wir haben den Anregern dieses Gedankens ihre vortrefflichen und vaterländischen Absichten verdankt, jedoch zur Ausführung nicht rathen zu sollen geglaubt. Unter obwaltenden U^nständen hätte es schwer gehalten, eine alle Meinungen befriedigende Form zn finden, und sobald die ^etheilignng nicht eine mogliehst allgemeine ^var, hätte die Kundgebung ihren Zwek verfehlt.

Wir haben den Förderern des Vorhabens gesehrieben ^) und sie ersueht, vor der Hand ans die Ausführung ihres Gedankens zn verzichten , was ...n eh Jhrer Ansieht gemäss sei. .^ie haben sieh beeilt, Jhrem
Wnnsche nachznkonnnen.

Niemand hat sich perhehlen konnen, wie sehr und ^vie lange in der Sprache der fresse eine Gereiztheit sich offenbarte, ^ie der natürlichen Richtuug der Gemüther geradezu widersprach und nnsern Bemühungen eine in jeder Hinsieht so wünschenswerthe Annäherung herbeizuführen,^ entgegenarbeitete. ^Wir hätten bei den Herren Redaktoren gleichwohl keine Schritte gelhau, wenn nieht der eidgenösstsehe .^err Untersnehungsriehter diesfälii^^

^) S. Belage ^r. ^IlI.

^^) S. Beilage ^r. I.^.

76.)

Wünsche uns zu erkennen gegeben hatte. Unterm 5. September haben wir daher an die Herren ^eitnugsredaktoren ein Schreiben gerichtet, in welchem wir ihnen den Wunsch ausdruckten, sie mit uus sür die Rükkehr der Ruhe und die Wiederherstellung besserer Beziehungen unter den Bürgern zufanunenwirken zu sehen. Unser Schreiben war nicht ohne Erfolg , es enthielt aber vor Allem ein Urtheil und die allgemeine Meinung hat

dasselbe bestätigt. ^) .^bft der Wahl eines Mitgliedes des Staatsrathes hatte in .^enf auch eine solche sür den Nationalrath erfolgen sollen. Wahrend der eben beschriebenen Vorgänge haben wir keinerlei auf eine schleunigere Einberufung des Geueralratl.^s zielende Schritte gethan.^ Die Umstände rechtfertigten eine Verzögerung vollkommen, und es wäre unklug gewesen, dies zu verkennen.^ Sie haben sich sedoch geändert und die Lage hat sieh allmälig gebessert. Es hat uns daher mogli.h geschienen, mit der Festsezung des Wahltages aus die nächste Zeit sich zu beschäftigen, ^umal die genfer Gesezgebung lange Fristen für die Vorbereitungen eingeführt hat. Demzufolge haben wir am .). .^eptember dem ^taatsrathe unsere Anschauungsweise schristlich erofsnet und ist uns pou ihm seither die Anzeige geworden, dass er die Wahl auf den 16. Oktober angeordnet habe, womit Beschwerden und Vorwürsen ein Ende gemacht ist, die sonst ohne Rnzen für das osfentliche Wohl täglich

sich gemehrt hätten.

Wir lassen, hochgeachtete Herren, einige Fragen unberührt, die ^n behandeln es noch uieht an der Zeit wäre. Wir müssen aber n^och ein Wort von nnsern Truppen sagen: Hr. Oberst Barman hat sieh besonders mit dem militärischen Theil unserer Sendung besasst, und .^ie haben ihm den Befehl der Brigade übertragen.. Die nothigen Stabsoffiziere sind einberufen und alle Dienstzweige gehorig eingerichtet worden.

Am 23. August ist in Gens das Bataillon Rr. 46 und die ^üzenkompagnie Rr. 76 einmars^hirt ^ ^am 24. August das Bataillon

.^r. 45 und am 25. die Schü^enkompagnie Rr. 3. Am 31. Antust

wurde das Bataillon Rr. 46 entlassen, mit Ausnahme der Jägerkompagnie links, die dem 45. Bataillon ^ugetheilt wurde. Es war noth^g, einige .^ompagnien des Bataillons Rr. 46 abzulesen, un^ das eidgeuosfische Bataillon zu bilden; Sie^haben indessen vorgezogen, es durch das Berner Bataillon Rr. 36 zu ersten. Alle diese Truppen sind mit ^den reglementarischen Kadern un^ gehorig ansgerüstet eingerükt. Sie sind iu die Kaserne und das Wahlgebäude verlegt worden und haben Raturalverpflegung. Sie wurden beeidigt, weun dies nicht s.hon iu den Kantonen geschehen war.

Am 3. September sind auf unser, theils durch die Lage, theils durch die Erfordernisse des Wachtdienstes begründetes Begehren ein Aargauer Bataillon Rr. 38 und eine halbe Dragonerl^ompagnie aus Waadt

^)

S.

Beilage

^r.

X.

770 eingerükt. Diese zwei Truppenabtheilm.gen standen im Wiederholuugskurs und die halbe Dragonerkompagnie wird bei Ablauf des Kurses abgelost werden. Das Bataillon Rr. 38 sollte hingegen nicht beim Ablaufe seines Wiederholungsknrses entlassen werden. und da nun mehr als 2000 Mann unter ^ den Waffen gestanden hätten, so haben wir die Einheiten vermindert, um sie aus das be^eichuete Maximum zu bringen. 364 Manu sind demzusolge uaeh Hause gefehlt worden.

Bis hente haben Ossifere und Soldaten ihre ^flieht erfüllt, und wir müssen den. Takt und der Festigkeit ihres Verhaltens in schwierigen ^erhältnifseu, ihrem Bestreben, neutral und den Barteiungen fremd zu bleiben, der von ihnen gehaltenen guten Mannszucht und ihrer lobenswertheu Aufführuug alle Anerkennung zollen. Wir haben an alle Bataillone diesfällige Ermahnungen gerichtet und sie haben ihnen Folge geleistet. ^) Sämmtliehe Truppen sind mit grosster Bereitwilligkeit dem au sie ergangenen Rufe gefolgt. Reben dem Wachtdienste wird taglieh mit allen oder abtl^eilungsweise manovrirt, der Blazdie..st, der Sicherheit^- und innere

Dienst, die Soldaten-, Belotons- und Kompagniesehule praktisch und theoretisch geübt. Das Anfgebot wird also zur Vervollständigung ihrer Instruktion beitragen. Wir werden zu gegebener Zeit Vorschläge fin.

ihre Ersezung durch andere Trnppen machen.

Die gerichtliehe Untersuchung wurde unverzüglich eingeleitet und bis heute ohne Unterbrechung fortgeführt. Sie hatten von vornherein nns beautfragt, von den mit der Untersuchung betrauten Beamten zu verlangen, dass sie theils die V o r g ä n g e im R a t h h a u s e und d e s s e n Umg e b u n g ( Z e n g h a u s ) , t h e i l s d i e V o r g ä n g e im Q u a r t i e r St. G e r v a i s (.^efsuuug d e s Z e u g h a n s e s , B e s a m m l u u g d e r b e w a f f n e t e n K o l o n n e , Anwendung der W a f f e n ) zum b e s o n d e r n G e g e n s t a n d ihrer U n t e r s u c h u n g e n m a c h e u u n d g e g e n d i e muthmasslieheu H a u p t n r h e b e r a l l e s Ernstes e i n s c h r e i t e n .

Sie haben uns späterhin eingeladen, iu angemessener Weise zu verdeuten, der Bundesrath wünsche, dass die Untersuchung energisch an die Haud genommen werde, dass die nothwe^ndigen Verhaftungen ohne Zogernug erfolgen , und ^oar in beiden Hauptriehtungen , wobei den Unterfnehungsbehorden den Umfang der Verhaftungen ^u bezeichnen überlassen zu bleiben habe.

Die Untersuchung erfolgte in deu beiden bezeichneten Richtungen, und die da^u berufenen Gerichtsbeamten haben sich innerhalb der ihnen durch das Gese^ gezogenen ^ehranken bestrebt , derselben einen festen und nach Massgabe der Umstände moglichst beschlenuigteu Gaug ^u verleihen.

Heute umsasst die Untersuchung mehr als 5l)0 Seiten Verhorsaufnahmen. eine grosse Zahl Zeugen ist einvernommen worden ; 15 ^ersonen sind verhastet.

^) S. Beilage .^r. XI, die an sie gehaltene Ansprache.

77l ^ie aus den Widersprüchen der Zeugen und der Spannung der Gemüther entspringende Schwierigkeit, selbst Hauptpunkte aufzuhellen, die grosse Zahl einzuvernehmender Bersouen , die Rothwendigkeit en.lässlicher .Nachforschungen haben eine Beschleunigung der Untersuchung , wie man sie vielleicht erwarten mochte, nicht gestattet, doch hoffen wir, dass

sie bald zu Ende geführt sein wird. Es muss der Rechtspflege jedoch,

die aus unabhängige Bewegung Anspruch hat, die zur Ermittlung der Wahrheit und der Herstellung eines vollkommenen , gründlichen und unparteiischen Materials über die ihrer Untersuchung unterbreiteten Begebnisse erforderliche Zeit gelassen werden.

^as sind im Allgemeinen die Vorgange , die wir im vorliegenden Berichte behandeln zu sollen glaubten.

^ ^

Wie Sie sehen , ist die osseutli.he R^.he bald wieder hergestellt und seither fortwährend nachdruklieh aufrecht gehalten worden. Wir haben unsere Bestrebungen unausgesezt darauf gerichtet, Beruhigung in die Gemüther zu bringen und eine Annähernng unter den Bürgern zu bewirken.

Wir haben uns angelegen. sein lassen, gegen Alle gerecht und unparteiisch zu sein. ^ie erforderlichen Beschlüsse und Massnahmen sind schnell getrosfe.. und ausgeführt worden. Wir haben bei Behörden und Bürgern den Beistand gefunden, den die Umstände erwarten liessen, und nicht vergeblieh haben wir an die Vaterlandsliebe des Genfer Volkes un^ gewendet.

Es gereicht uns zur hohen Befriedigung, Tit., stetsfort im Einverständniss mit Jhnen uns besunden und sür alle unsere ^ Vorkehrungen Jhre Billigung erhalten zn haben.

^ie Untersuchung wird th^gst fortgeführt. ^ie eidg. Truppen erfüllen ihre .^fliehten in lobeuswerther Weise. Wir hoffen, das Vertrauen werde zurükkehreu, friede und Rul^e mit dem allmäligen Schwinden der Gereiztheit auf rationellen und festen Gruudlagen sich entwikeln ^und die der Freiheit, der Ordnung, dem Fortschritte und dem öffentlichen Wohle zugethanen Theile der Bevölkerung sieh sammeln und einigen, wo^u allseitig .Neigung sich kuud gibt. ^ie .^age der ..^inge ist aber bei Weitem nicht eine normale, die Ursachen, welche Jhre Jutervention herbeiführten, bestehen sort, und die Zeit seheint nns uoeh uieht gekommen, wo diese Jntervention wird aufhoren können.

Genehmigen ^ie, Tit., die Versicherung unserer Hochachtung. ^ G e n s , den .l 4. September 1864.

^ie eidgenossischen Kommissäre : t^. .^orue..^.

L. Barman.

772

Beilagen ^um Berichte der eidg. Kommissäre nach ^enf.

l.

Proklamation.

Geuserbürger .

Die Schweiz geniesst des tiessten Friedens. Die Ruhe^ herrscht überall in nnserm glüklh.hen .Lande. Die freie l.lebung der .^olksre.hte, die schonste Mitgabe unserer Demokratien, geschieht überall ohne aus das mindeste Hindern^ ^u stoßen.

Die ......undesbehorde hat daher mit der bemühendften lleberras.hung .die beklagenswerten Vorfalle vernommen, die gestern iu Euerer Stadt .sich ereignet haben.

Der ^nndesrath hat ein eidgenossisches Kommissariat beauftragt, si^ sofort in Euer... Mitte ^u begeben, un. für die Wiederherstellung der guten Ordnung und Ruhe ^u sorgen.

^enferbürger l Jl^.r werdet es in dieser Ausgabe unterftüzen. Jhr werdet Alle ohne Unterschied der Meinung zn... Wiederkehr des Vertrauens und zur Wiederherstellung des ossentli^hen Friedens mitwirken.

Jhr wollt nieht, dass Eure schone Stadt, die so innig dem gemeinsamen Vaterlande verbunden ist, ^er Gränze das Schauspiel der Anarchie und Verwirrung gebe. Jhr werdet zur Rnhe und Sicherheit znrükkehren, die Euch eigen find, und znr ^hätigkelt, die ^ueh auszeichnet.

Jhr wisst. dass ohne Ordnung keine Freiheit und ohne Achtung der Rechte und Meinungen kein Freistaat besteht.

Wir sind bevollmächtigt, alle zum Wohle der Ordnung und des Friedens erforderlichen Massregeln zu ergreifen.

Habt also Vertrauen in unsere Wachsamkeit und Unparteilichkeit.

Wir verlangen es von Euch im Ramen der Eidgenossenschaft. ......hut nichts, was dem Gesez zuwider ist l ^Hindert die Thätigkeit der Behorden nicht, lasset den offentliehen Einrichtungen freie Wirksamkeit und der Gerechtigl^eit freien Lauf l Wir verschaffen uns alle möglichen Aufklärungen über die unseligen Vorfälle , welehe gestern Enere .^tadt in Trauer verseht haben. Ein...

regelmäßige Untersuchung wird ohne Vereng beginnen.

773 Mittlerweile, Genserbürger, horet unsere Stimme. gebet Euerm .Danton die Ruhe und den frieden zurük, die zn seinem wie der ganzen Eidgenossenschast Wohle so sehr zu wünschen sind. .Bedenket, dass die ^esammte Eidgenossenschaft die Angen aus Euch gerichtet hält.

Genf, den 23. August 1864.

Die eidgeüo,ssis..hen .Kommissäre : E. F o r n e r o d , Bundesrath.

L. B a r m a n , Oberst.

H.

B e ka n n t m a ch u n g.

Da. die eidgenossische.. Kommissäre die Ueber^eugung gewonnen haben, ^ass der geschehenen Ausforderung zur Rükgabe der den Zeughäusern entnommeneu Wasseu noch nicht Folge gegeben worden ist, so richten sie hiemit an alle Bürger die dringende Einladung, diese Waffen ^u erstatten.

Die eidgenossischen Truppen werden dieselben in Empsang und gleich den Zeughäusern unter ihre Hut nehmen. Die Abgabe hat in den Kasernen Ehanteponlet und der holländischen Bastion zu geschehen. ^m Vertrauen aus die Vaterlandsliebe der Bürger und ihren Wuuseh , zur mogli.^hst baldigen vollständigen Wiederherstellung der guten Ordnung mitzuwirken, erwarten die Kommissäre zuversichtlich , ^ dass ihrer Aufforderung unoer^eilt wird Folge geleistet wer^eu.

Geus, den 24. August 1864.

Die eidgenossischen Kommissäre .

E. Fornerod, Bundesrath.

L. B a r m a n , Oberst.

llL Proklamation.

Geuferbürger l Jn unserer Ansprache. vom 23. August verlangten wir, dass man aus dem Boden .der Geselligkeit verbleibe und nichts thue, was den Gang der Rechtspflege hindern konnte.

Bunde^bl.^. Jahrg. ^I. Bd. Il.

^

57

774 Wir sagten, unsere erste Pflicht sei, die Ordnung wieder herzustellen und genaue Ausklärungen über die unseligen Vorfälle zu sammeln, deren S.chauplaz Eüere Stadt gewesen .ist. Wir versprachen, dass eine regelmassige Untersuchung ohne Verzug beginnen werde.

Heute haben wir Euch anzuzeigen, dass die Bundesbehorde die gerichtliche Untersuchung über^die Ereignisse vom 22. August angeordnet hat.

Sie hat sich für ihren Beschluß nur die unbedingt nöthige Zeit genommen, um sich eine Ansieht zu bilden und ihren Entscheid mittheilen.

Die B u n d e s b e h i.. r d e hat einen Untersuchungsrichter bezeichnet, in dessen

Hände die Leitung des ganzen Untersuchs gelegt ist. Jhre Wahl ist auf den Hrn.. Staatsrath D u p la n in Lausanne gesallen.

Sie hat Hrn.

Regierungspräsident Mig^ in Bern die Verrichtungen als Bnndesanwalt

übertragen.

Diese ehrenwerthen Männer bieten Euch eine sichere Gewähr dasür, dass unparteiisches Recht, Eurer und der Eidgenossenschaft wür-

diges Recht gehandhabt werden wird.

Der Herr Untersuchungsrichter ist seit gestern in Euern Mauern und die Untersuchung ist erofsnet.

Jn Anwendung der uns für die Handhabung der Ordnung verliehenen Vollmachten haben wir ein militärisches Vlazkommando eingesezt und dasselbe dem Herrn Oberstlieutenant A m st u z übertragen.

Genserbürger . Jeder Grund zur Besorgniss ist geschwunden; all...

Aufregung muss aushoren. Lasset das Recht und die Gerichtsbehorde ihr Werk ohne Stornug noch Druk vollenden.

Die Eidgenossen, welche in Euere Mitte berufen sind, kommen als Freunde und Brüder, empfanget Sie als solche. Macht ihnen die Erfüllung ihrer Ausgabe. leicht, arbeitet mit ihnen an der schnellen WiederHerstellung der Ordnung l Vor Allem aber habet Vertrauen in den Gang der Rechtspflege l Weit entfernt, ihr Hindernisse zu bereiten, bestrebt Euch, ihr durch eine stets ruhige und würdige Haltung, wie man sie von einer ausgeklärten.

freisinnigen schweizerischen Bevölkerung erwarten darf, ihre Anfgabe zu erleichtern.

Genf, den 25. August 1864.

Die eidgenossischen Kommissäre : E. F orner od, Bundesrath.

L. B a r m a n , Oberst.

775 IV.

A u d i e ^ H e r r e n eidg. K o m m i s s ä r e .

Hochgeachtete Herren l Die Tausende vo.. Bürgern , welche so eben die Opfer des Ueberfalls vom 22. August zur legten Ruhestätte begleitet haben, wollen, noch gan^ erfüllt von S.hmerz und Entrüstung, nicht aus einander gehen, ohne Jhnen den nachdrüklichsten Beweis der Gesinnungen ^u geben, die sie beseelen.

Das Volk von Gens weiss, dass die Eidgenossensehast die Augen auf

dasselbe richtet.

Jn Anerkennung der Massregeln , die Sie bereits ergriffen haben, erwartet es mit vollstem Vertrauen in Jhre Thatkraft uud Unparteilichkeit die Vorkehrungen, welche Sie noch treffen werden, um die WiederHerstellung der Ordnung und die Herrschast des Rechtes zu sichern.

Genf, am 2.^. August 1864.

V.

Bekanntmachung.

Die eidgenössischen Kommissäre, mit Bezugnahme auf ihre Bekanntmachung vom 24. lausenden Monats und nach Anhörung des Staatsrathes, zeigen allen Betonen, welche noch am 22. August aus deu Zeughäusern entnommene Waffen und

Munition in Händen haben und sie ni.^ht bis und mit dem 31. dieses

Monats ^urükge^en würden, hiemit an, dass sie nach Massgabe der Strasgeseze werden verfolgt werden.

Gegeben in Gens am 28. August 1.^64, um im ganzen Kanton an den gewohnten Orten offentlich angeschlagen zu werden.

Die eidgenossisehen Kommissäre : E. F o r n e r o d , Bundesrath.

L. B a r m a n , Oberst.

776 Vl.

B e k a u n t ni a ch u n g.

Die

eidgenössischen Kommissäre ^

machen hiemit, um jeglichem Missverständniss vorzubeugen, öffentliel....

bekannt, dass sie im Eiuverftändniss mit dem ...^taatsralhe die Verlegung der gegenwartig im Zeughaus dn G.^nd Pré enthaltenen Waffen nach dem ^iederlagshanse, rechtes Ufer, verfügt hab..n.

Dieses Gebäude wird unter die besondere .Bewachung der eidg.mos.

sischen Truppen gestellt.

G e n s , den 31. August .^64.

Die eidgenössischen Kommissare.

E. F o r n e r o d , Bundesrath.

.L. B a r m a n , Oberst.

Vll.

B e k a n n t m a eh u n g .

Die .eidgenossischen Kommissäre machen ^em ^olke von Genf bekannt, .dass der Bundesrath über den Rekurs des Grossen Rathes einen .Besehluss gefasst hat, der die Wahl des Herrn A. E h e u ^ v i c r e zum Mit-

gliede des ^taatsrathes des Kantons Gens giltig erklärt. Dieser Be-

sehluss ist dem Grossen Rathe und dem Staatsrathe mitgetheilt worden, welche Behörden, jede so viel an ihr, für seine ^ollziehnng sorgen werden.

Die Kommissäre hoffen , dass dieser Entscheid der Bundesl.eh orde von ^llleu in guten Treuen ausgenommen werden und zur Rükkehr der Eintracht unter den Bürgern beitragen wird.

Gegeben in Gens, am 3. September 1864.

Die eidgenossischen Kommissär.. : E. F o r n e r o d , Bundesrath.

^. B a r m a n , Oberst.

777

Beschluss d e s Staats^rathes.

(Vom 3. September 1864.)

..^er S t a a t s r a t h des F r e i s t a a t s und K a n t o n s Genf beschließt: dem Beschlösse des Bundesrathes vom 2. September I....64, be-

treffend die Wahl des Hrn. A. Ehenepiere ^um Mitgliede des Staatsxathes, die erforderliche Verosfentlichung ^u geben.

Für getreuen Auszug, ^er Kanzler: Elias .......ueommun. ^

Vlll.

K r e i s s c h r e i b e n a u d i e B e h ö r d e n u n d . A u s s c h ü s s e f ü r die Septemberseste.

^ie Frage, ob es sehiklich und moglich sei, die Septemberseste abZuhalten, verdient ernste Aufmerksamkeit.

Für die Bejahung lässt sich anführen .

1) dass die Abhaltung des Festes, indem sie die Gemüther ihrer Be-

fangenheit erledigt, die Gedanken aus ein hoheres Gebiet, wo alle Meinungeu zusammentreffen müssen, d. h. aus den schweizerischen Standpunkt, hiuleitet, eine heilsame Annäherung bewirken müsste; 2) dass gegenüber dem Auslande daran liegen müsse, Genf nicht als noch in einem Znstaude der Anarchie befindlich darzustellen , welcher eine friedliche Vereinigung der Bevölkerung zur Gedäehtuissfeier eines nationalen Ereignisses unmöglich mache, 3) dass grosso materielle Juteresseu au diese Festlichkeiten sich knüpfen und schon grosse Vorbereitungen daraufhin gemacht worden seien.

^iese Betrachtungen mogen richtig sein . die Kommissare hatten auch in den ersten Augenbliken gehofft, dass es moglieh sein würde, daraus bis ^u einem gewissen Masse Rüksieht zn nehmen.

^ie heute uoch herrseheude und in so mancherlei Ausbrüehen sich kund gebende Gereiztheit aber, die Heftigkeit der Bresse, wel.he ^ur Rükkehr der für

die Abhaltung einer so feierliehen Festlichkeit notl^igen Ruhe nicht bei^u-

tragen vermag, die sieh verbreiteuden Beschuldigungen, welche beweisen, dass die Ruhe noch bei Weitem nieht genügend hergestellt ist, di.^ Besorgnisse, ^welche daher die Kommissäre hegen, dass ein grosser Volks^usammensluss Anlass ^u bedauerlichen Auftritten geben dürfte ; ihre Bflicht, kräftigst über die Handhabung von Ruhe und Ordnung zu wachen, machen es ihnen zum Gebote, von den Behörden und betreffenden Aus...

778 schüssen zu verlangen, für jezt die Abhaltung der Septemberfeste voll.^ ständig zu vertagen. Diese Verschiebung hat sich aus jede bezügliche Kundgebung zu erftreken, die einen öffentlichen Zusammenlauf veranlassen könnte.

Die Verschiebung trifft gleichermassen das Freischiessen , das den Septemberfesten vorangehen sollte.

Jndem die .Kommissäre vorstehende Mittheilung an die Behörden und betreffenden Ausschüsse richten, hoffen sie, dass die heute der Abhaltung des Septembersestes sich entgegenstellenden Hindernisse bald verschwinden^ und die nächste Zukunft die .Verwirklichung dieser grosseu und vaterländischen Kundgebung bringen wird. Sie erwarten zuversichtlich, dass ihrem Begehren Rechnung getragen werde.

Genf, den 30. August 1864.

Für das eidgenossische Kommissariat: E. F o r n e r od.

L^.

A n d i e H e r r e n Ernst R a v i l l e , L a e r o i x ^ H o r u , Mehl.ng, S i m o n d , B o u s q u e t , B o u n a , B e r t o n , Didier, Durand, Hentsch. .

Meine Herren l Wir haben mit Jnterefse von dem Entwurfe einer Adresse Kenntniss genommen, den Sie uns mitgetheilt haben.

Bestimmt, theilweise die mit den .^eptemberseften verbundene Kundgebung zu ersezen, sollte diese Urkunde zur Unterzeichnung durch ...ie Bürger des Kautons ausgelegt und sodann der Buudesbehorde als Zeugniss der ..^iebe zum gemeinsamen Vaterlaude überreicht werdeu.

Wir kounen von dem Gedanken, der Sie geleitet hat, nur innig ergriffen sein.

Jndessen seheint uns, da die ans den September angesäten ^estliehkeiteu nur versnoben und im schiklichen Augeublike ohue ^weisel wieder ausgenommen werdeu, so ^väre es passend, ans diesen Augenblik jede anderweitige, stillschweigend oder ausgesprochener Massen in jener Feier inbegriffene Kundgebnug zu verschieben.

Wir sind seft überzeugt, dass ein im vaterländischen, über den gegenwärtigen Spaltungen erhabenen Geiste versasster Aufruf au die Bürger allgemeinen Anklang gesnuden hatte , aber selbst dariu liegt ein Grund, warum es uuuüz sein mag, eine solche Kuudgebnng zu veranlassen. Die Eidgenossenschaft ist von der unerschütterlichen Ergebenheit des Genfer-

^.

779 volkes an das gemeinsame Vaterland überzeugt. Genf hat dafür alle möglichen Beweise geleistet. seine Binder sind heute noch bereit. für diesen Beweis nötigenfalls mit ihrem Blute einzustehen. Die feurigsten Verstcherunge.., eingekleidet in die glüklichst gewählten Ausdrüke, würden die allgemeinen schweizerischen Gesinnungen nicht vermehren und doch vielleicht nur schwach ausdrüken, was im Jnnersten aller Herzen Genf^s lebt.

Aus diesen verschiedenen Gründen, auf deren Andeutung wir uns beschränken, und gemäss den Ansichten des Bundesrathes, halten wir sonach dafür, dass es besser sein mochte, für den Augenblik auf die Kundgebung zu verzichten , die^ Sie unter der F.or.n einer mit Unterschriften versehenen ossentliehen Adresse beabsichtigt haben.

Genehmigen Sie .^e.

G e n f , den ..). September 1864.

Für die eidg. Kommissäre : E. F o r n e r o d .

^.

An die Redaktionen der Genfer Zeitungen.

Herren Redaktoren l Wir glauben einem allgemeinen Gefühle Ausdruk zn geben, indem wir Jl.^nen in osf^ioser Weise folgende Bemerkungen zustellen.

Der eidgenosfisehe ..^err Untersuchungsrichter schreibt uns, er wünsche lebhaft , im Jnteresse des guten Verlaufes der Untersuchung die Ueberxeiztheit der Gemüther aushoren zu sehen.

Wir selbst wünschen es nieht weniger. Als wir in Gens eintrafen, forderten wir die Bürger auf, uns in der Wiederherstellung des Friedens zu unterstüzen und unser Begehren galt auch deu Zeitungen.

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung hat unserem Ruse entsprochen; wir konnen aber nicht länger unser Bedauern darüber verhehlen, dass die Organe der Genser Bresse ohne Unterschied der Meinungen in so leidenschaftlichen und so heftigen persönlichen Anschuldigungen verharren, dass der Erfüllung unserer Ausgabe daraus wirkliche Hindernisse erwachsen konnen. Auf die Dauer würden diese Volemiken ^ur Wirkung haben, der Bundesbehorde entgegen zu treten, die Gereiztheit zu verschlimmern, zu vernichten, was wir ^u erlangen uns bestreben, und die Wiederkehr des Vertrauens ins Unendliche hinans zu verrüken.

Die Presse könnte eine edle Ausgabe ersüllen^ indem sie das Beispiel

der Ruhe gäbe, und die vollständige Rükkehr zum Frieden wäre nicht

780 schwer .inmitten einer in itérer ungeheuren Mehrheit so thätigen, ausgeklärten, freisinnigen und schweizerisch gesinnten Bevölkerung.

Die Untersuchung ist im Gange . lasse man sie also ihre Bflicht thun , enthalte man si.h, den Beschlüssen der Behörde vorzugreifen und vermeide man Alles, was ihre Nachforschungen beeinträchtigen könnte.

Wir sind überzeugt, in unserem .Vorgehen das Organ der lauten Stimme der ofsentlichen Meinung in der Schweiz zu sein, und wir ersuchen die Herren Redaktoren, so viel an Jhnen unserem Wuns.he zu willfahren.

Genehmigen Sie, Tit., Achtung.

die Versicherung unserer besondern Hoch-

Gens, den 5. September 1864.

Die eidgenössische Kommissäre : E. F o r n e r o d .

L. B a r m a n .

.

^ I .

Herren Offiziere l Sie sind unversehens Jhren Familien und ihren Beschäftigungen für den Militärdienst entzogen worden. Der Soldat mnss dessen taglieh gewärtig sein. Sie können jeden Augenblik berusen werden, die Wassen für das Vaterland zu ergreisen , sei es um zur ..^ertheidignng unserer Reutralität und unserer Unabhängigkeit an die Grande zu marschiren, sei es um im Jnnern ^ur .^.andha.^uug der ösfentliehen Ruhe und Ordnung mitzuwirken.

Wenn wir an die Grannen marschiren, thun wir es mit Bereisterung. wir sind alle einig, keine Meinungs- und Barteiverschiedenheiten bestehen unter uns, und wir schaaren uns Alle nm das eidgenossisch^ Banner.

Handelt es sich aber darum, im Jnnern für die Wiederherstellung der ...Ordnung und des Friedens ..us^urüken, so ersüllen wir unsere Bflicht, weil die Obrigkeit es befiehlt ; manchmal indessen marschiren wir nicht .

ohne Trauer und Sehmerz. Und in der That, in welchem .^ehweizer würden nicht diese Gefühle erwachen, wenn er in einen von Barteiungen durchwühlten Kanton berusen wird, wo steh die Bürger gegen einander bewaffnet haben, wo die Gereiztheit, die Leidenschaften anss höchste gestiegen sind, wo die Obrigkeit in ihrer xegelmässigen Thätigkeit gehemmt ist, wo die Stimme der Mehrheit, diese Grundlage jeder Demokratie, kaum durchzudringen vermag. Herren Ossifere, Sie sind jedoeh Kämpfer für Ord-

781 nung wie für Freiheit, im einen wie im andern Falle werden Sie sich eisrig, hingebend und Jhrer Bflicht gehorsam zeigen.

Vergessen ^ie und die unter Jhrem Befehle stehende Mannschaft nie, dass ^ie im Schosse einer eidgenössischen Bevölkerung sich befinden, die zwar augeubliklieh aufgeragt und getheilt ist, in der aber Friede und Einigkeit bald wieder erstehen werden. Sie sind dieser Bevölkernng alle Rükfichten schuldig, welche die Eidgenossen sich gegen einander zu gewahren habeu. Vergessen Sie nie, dass der Kauton Gens ein Allen theures und wertes Stük Schweizerboden ist, für welches wir Alle die graten Opfer zu bringen bereit sind. Sie werden stetssort die Aufgabe vor klugen haben, die zu erfüllen Jhnen hier obliegt ; denn Sie sind von der EidGenossenschaft berufen, iu ihrem Ramen zur Handhabung ^der Ruhe und Ordnung mitzuwirken und die Kommissäre in dem Werke der Friedensstiftnng und des Rechtes zu unterstüzen, das ihnen übertragen ist. Sie werden daher den Varteien und Meinungen gegenüber unabhängig bleiben ; Sie werden sich der Theilnahme an Erörterungen und Besprechungen enthalten, die nur den Kauton selbst betreffen. ^ie.werden neutral bleiben; Sie werden gegenüber Allen das gleiche Versahren beobachten, gegen Jeden gerecht sein.

Jhren Obern gegenüber werden Sie die Mannszueht und den Gehorsam beobachten, ohne welche es keine Soldaten gibt.

Sie werden die Zeit Jhres Ausenthaltes in diesem Kanton auch zur Verbesserung und Vervollkommnung Jhrer militärischen Ausbilduug beuten.

Wir hoffen, dass Jhr Dienst nicht von lauger Dauer fein, dass Ordnung, frieden und Vertrauen in Genf bald wieder erstehen uud Sie an Jhren Herd werden zurükkehren können.

Bestreben ^ie sich, bei der Heimkehr die Achtung der Obern und die Anerkennung des Genfervolkes mit sich nehmen ^u können.

Herren Ossifere , handeln Sie in diesem Geiste und bestreben Sie sieh, der unter Jhren Befehlen stehenden Mannsehast die gleichen Gesinnun^en ein^nflössen.

.

^ ^ ^ ^

Bunde^bla..... Jahrg. X^I. B^.II.

5.^

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Botschaft und Bericht über die Wahlunruhen in Genf.

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26.09.1864

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