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.kommission des Ständerathes über die Frage der Bereit fachung der Telegraphenverwaltung.

(Vom 22. September 1864.)

Tit..

Ani 22. Dezember 1863 hat der h. Ständerath aus den Antrag der Büdgeti.ommission beschlossen .

,,Der Bundesrath sei eingeladen, über die Frage der Ver,,einfachung der Telegraphenverwaltung, namentlich durch Aus,,hebung der Kreismspektoren, Bericht zu erstatten."

Dieser Berieht des Bundesrathes vom 1. Jnli 1864 ist der sür diesen Gegenstand von Jhnen bestellten Kommission überwiesen worden, die nach einer sehr einlasslichen Beratlmng nun die Ehre hat, Jhnen über das Ergebniss derselben zu berichten und einen einstimmigen Antrag zu hinterbringen.

Bei der Prüfung der Frage im Allgemeinen , ob eine Vereinfachung der Verwaltung, namentlich die Aufhebung der Kreisinspektoren, zur Zeit zweckmässig oder thnnlich wäre, hat die Kommission , um zu einer klaren Anschauung der Sachlage zu gelangen , folgende funkte einer nähern Betrachtung unterworfen.

1) Die gegenwärtige .Organisation der Telegraphenverwaltung nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1854 und die Entwicklung ihres Geschäftskreises im Verlaus von neun Jahren.

2) Den Umfang der Aussicht des Telegraphennetzes in technischer Bezieh....g.

815 3) Die Frage, ob diele Aufsicht wie bisher besondern Fachmännern ^u übertragen sei, ^oder ob sie den Kreispostdirektoren. oder de.. Ehefs der Telegraph.mhauptbüreau^ überbunden werden konnte.

4) Eine Vergleichung der Ausgaben, die im einen oder andern Falle, abgesehen von .^..r bessern oder schle.htern Aussicht. dem Bunde obliegen oder ihm erwachsen würden.

Erlauben Sie uns nun, über diese Bunkte .näher einzutreten.

Die Organisation der Telegraphenverwaltnng wurde , nachdem sie nach dem Bnndes^ese^ vom 23. Dezember 185l eine Brobe^eit von drei .Jahren bestanden hatte, durch da.^ Gese^ vom 20. Dezember 1854, analog mit den Bestimmungen für die Vost-, ^oll^ und Bulververwalt..ug definitiv festgestellt, und zu dem Ende das schweizerische Territorium in vier Telegrapheu^reise eingeheilt, von denen der erste die Kantone Gens, Wallis, Waadt, ^reiburg und Reueubnrg , der z w e i t e die Kantone Ber... Solothurn, Basel, .Aargau, Luzern, Sehw^z und U..terwaldeu, der d r i t t e die .Kantone Zürich, Zug, Sehasshausen, Thurgau, St.

fallen, Appenzell und Glarns, der v i e r t e endlich die Kantone Uri, Graubüude.. und Tessin umsasst.

Jedeni dieser Kreise steht ein Juspektor vor, welcher der Eentraldirektiou untergeordnet ist, und diese steht hinwieder unter dem BostDepartement.

Bis zur Stunde ist dieses Gese.^ in Kraft verblieben. Die einige Abänderung desselben bezieht sich auf die Besoldungen der Kreisinspektoren und ^elegraphisten , die durch das B..ndesgesel^ vom 2.). Jauuar 1^63 erhoht wurden.

Die Einrichtung hat ^ sich als gut bewährt, und wenig oder keine Klagen sind selbst bei bedeutend vermehrten Geschäften gegen die Tele^raphenverwaltnng erhoben worden.

Welche Entwicklung der Gesehäftskxeis dieser Verwaltung vom 1.

Januar l 855 bis Ende 18^3 genommen hat, beweisen folgende Zahlen.

Die Länge der Linien zählte ,, Dräl^e ,, ..,

,,

., ,,

Zahl der Apparate war

,, ,, ,,

.

.

lll^.

4l 0 Stunden.

50^ ,,

.

145

,. Bürea^ ^ .

.)0 ,, Beamten ,, .

120 ,, Telegramme . 129,167

Einnahmen betrugen

.

235,688 ^r.

I8^.

665 stunden.

1,035 ,, 333

212 322 4.^6,871 671,885 Fr.

8l6 Tro^ dieser bedeutenden Vermehrung der Längenstundeu, der krähte, der Apparate, der Bureau^, ist die Zahl der Beamteten (natürlich mit Ausnahme der Telegraphisten^ die gleiche geblieben, wie dieses im Geseze ^om 20. Dezember 1854 vorgesehen worden ist.

Dass der T e l e g r a p h e n v e r k e h .. sortwahrend im Waehsen begrisfen ist,

zeigt neuerdings das Ergebniss des Monats August 1864 veraliehen mit demjenigen vom August 1863, der bisher als der ergiebigste bekannt war.

Jnterne Depeschen . . . . . .

Transmissionen . . . . . .

Juternationale Depeschen . . . .

Transitdepesehen

.

.

.

.

.

August 18.^3.

August ll8^.

68,270 . . . 78,047 9,836 12,73l

.

.

.

3.297

Total

94,134

. .

.. .

.

.

15,524 17,846

.

2,38.)

113,806 19,672

Zunahme

Bei dieser Ausdehnung des Telegraphenne^es ist es für den internen und internationalen Verkehr, so wie sur den Fiskus, von grosster Wichtigkeit, dass der Unterhaltung und Ueber^achnng der Linien und der Apparate die möglichste Aufmerksamkeit zugewendet werde.

Wir erlauben uns, Jhnen einige Angaben über den Umsang dieses Aufsiehtsdienstes, der den Kreisinspektoren obliegt, mittheilen.

1. Kreis hatte l8^

Linien, Stdn. 89 hat 18^3 176..^ Apparate 22 . . . . . 86 Bureau^.

17

Beamtete 2. Kreis hatte I8^

3. Kreis hatte 18..^

Linien, Stdn. 135 Apparate 37 Bureaux^ Beamtete

27 34

Linien, ^tdn.

86

Apparate Bureau^ Beamtete

4. Kreis hatte I8....4

.

43

30 35

Linien, Stdn. 100 Apparate 23 Büreau^ Beamtete

.

.

.

.

52

24 . . . . . 86

16 20

hat t.^3 190^ . . . . 89 .

.

.

.

6l

hat 1863 l 63^ .

.

.

.

89

.

.

.

.

67

. . . . 96 hat l 8^3 135

44 32 25

8l7 Diese Zahlen zeigen zur Genüge, dass, wenn 1854 bei Erlassung .des Gesezes die Greisin spektoren nothwendig gewesen, sie nunmehr bei .ihrem bedeutend vermehrten Geschäftskreise noch viel unentbehrlicher geworden sind.

Soll nun die Unterhaltung und Ueberwachung der Linien ...und Apparate wie bisher besondern Fachmännern übertragen , oder aber sollen ^iese Funktionen den Kreispostdirektoren oder den Ehefs der Telegraphenhauptbüreaur^ überwunden werden^ Hierüber ist die Kommission einmüthig der Ansicht, d.iss keine plausibeln Gründe vorliegen, am bestehenden Geseze ^u rütteln, und .eine einfache , als gnt bewährte Einrichtung an eine in ihren Erfolgen ungewisse, jedenfalls komplizirtere und kostspieligere zu vertauschen.

Die Funktionen der Telegrapheninspektoren find wesentlich technischer ^.atur und erfordern gründliche Kenntnisse der Elektrizität und ihrer praktischen Anwendung auf die Telegraphie. welche die Kreispostdirektoren hochst wahrscheinlich nicht besten, auch von ihnen nie gefordert worden sind.

Wenn die Uuterhaltnug und Ueberwachung der Linien und Apparate den Kreispostdirektoren übertragen würde, so erhielten wir eilf Telegraphenkreise, oder fünfzehn solche, wenn diese Funktionen den Ehess der Telegrapheuhauptbürea..^ überbuken würden. Unmöglich darf man aber vora...ssel^n, dass die Kreispostdirektoren persoulich mit diesen Funktionen betraut werden sollten, sondern vielmehr, dass es in der Absteht läge, denselben einen speziellen Telegraphenbeamten für den fraglichen Dienst bei^ugebeu. Die vier bestehenden Telegrapheninspektoreu, welche zusammen .

eine Besoldung von ^r. 12,000 beziehen, würden somit durch eils andere beamtete für ^en gleichen Dienst erseht, was ohne anders eine beträchtliehe Vermehrung der Ausgaben ^.r .^olge hätte und weit entfernt wäre, den Dienst zu vereiusacheu, folglich dem vorgesehen Zweck in keiner Hinsicht entspre.heu würde.

^der weuu uaeh einer auderu bekannt gewordenen Ansicht die ^unktionen der Jnspektoren den Ehefs der Telegraphenhauptbüreaur^ übertragen werden. sollten , so wäre diese Einrichtung no^.h komplieirter und würde sür die ...Verwaltung mit noch mehr Uebelständen und grossern Ausgaben verbunden sein. ^tatt vier Telegrapheuinspektoren gäbe es dann fünf^e^n solche, und die unmittelbare ^olge wäre, dass a...f jedem dieser fünfzehn Hauptbüreau^
ein fernerer Telegraphist als Ersal^ sür den Juspel.tor angestellt werden musate, ^ ohne der ^esoldungserhohnn^en zu gedenken, die den Büreaur^hess in ihrer Eigenschaft als Juspel.toren und den ersten Telegraphisten für ihre Funktionen als Viee-Büreauchefs verabfolgt werden müßten.

Es würde uns ui.ht au ^toff fehlen, den Gegeustaud noch weiter zu beleuchten und no.h deutlicher ^u zeigen, dass es uicht im Jnter^sse

818 der Telegraphenverwaltnng wäre, die Kreisinspektoren aufzuheben und ihre Funktionen mit denjenigen anderer beamteten der Bost oder der ..^elegraphie zu assimiliren. Wir würden damit gerade dasjenige thun, was andere Staaten früher gehabt, dann später aber ausgegeben und sieh die schweizerische Organisation zum Muster genommen haben.

Die Kommission glaubt daher, wenn man eine Einrichtung besi^t, die gut ist, so soll man sie behalten, und nicht au etwas Ungewisses vertauschen , und beantragt Jhneu übereinstimmend mit der im Berichte vom Bundesrath ausgesprochenen Ansicht. Es sei sür einstweilen keine Veranlassung vorhanden . die Organisation der Telegraphenverwaltung, wie sie durch das Bundesgesel^ vom 20. Dezember 1854 festgesetzt ist, abzuändern, folglich dem Antrage der Büdgetkommission keine weitere

Folge zu geben.

Bern, den 22. September 18^4.

Rameus der Kommission , Der Berichterstatter :

L. ^en^ler.

Die kommission bestand au^ den .^erren .

^d. .^äberlin ^Thurga..).

.^enw. ^e.^ex (Luzern).

^. D e n z l e x (^euenburg).

Am. J e c k e r (Solo^hurn).

Casp. W e i s e r (^ug^.

^ote. Der Standerath hat am 22. September obigen Antrag feiner .^om^ mission zum Beschlusse erhoben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Frage der Vereinfachung der Telegraphenverwaltung. (Vom 22. September 1864.)

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1864

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43

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.10.1864

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814-818

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