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Bundesrathes an den h. Nationalrath, betreffend Strafbestim-.

mungen gegen Schweizer in Brasilien, welche Sklaven halten.

(Vom 2. Dezember 1864.)

Tit. l Nachdem die seiner Zeit durch Herrn Nationalrath J o o s gestellte Motion : .,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber ,,zu berichten, ob das Loos vieler in Brasilien befindlicher schweb "zerischer Halbpachtkolonisten nicht dadurch verbessert werden konnte, ,,dass Strasbestimmungen aufgestellt würden gegen alle diejenigen "Schweizer, welehe Sklaven erwerben oder veräussern sollten, -on Jhuen erheblich erklärt nnd nns zum Berichte überwiesen worden ist, beehren wir uns, Jhnen in Nachfolgendem unser Gutachten über die angeregte Frage vorzulegen.

Durch die Ratur der Frage daraus angewiesen, zunächst solche Männer zu berathen, welche durch langjährigen Ausenthalt in Brasilien und genaue Kenntn.ss der Lage unserer schweizerischen Halbpachtkolonisten sowohl, als der allgemeinen Verhältnisse Brasiliens kompetent erschienen, ein riehtiges Urtheil über die .Angelegenheiten abzugeben , haben wir uns an Herrn v. Tschudi gewesenen ausserordentliehen Gesandten der Eidgenossenschaft, und Herrn David, gewesenen eidgenössischen Generalkonsul in Brasilien, gewandt , welche Beide uns mit verdankenswerther Bereitwilligkeit ihre

231 .Ansichten mitgetheilt und uns auch von anderer weitere Auskunft verschafft haben.

kompetenter Seite her

Alle, welche sich ausgesprochen haben, find einstimmig der bestimmten Ansicht , dass die in der Motion aufgeworfene Frage^ entschieden zu verneinen sei. Wir entnehmen ihren Berichten im Wesentlichen Folgendes : Die in Brasilien niedergelassenen Schweizer, sagt Herr v. Tsehudi, find entweder Kolonisten, Handwerker, Kausleute oder Gutsbesi.^er. Die K o l o n i s t e n halten keine Sklaven, erstens, weil ihnen die Mittel sehlen, solche ^u kausen und zu ernähren, und zweitens, weil die kaiserliche Regierung die Bestimmung getrossen hat, dass kein Kolonist, so lange er im Verbande einer subventionirten Kolonie steht, Sklaven halten ..ürfe. Die kaiserliche Regierung hat diese Bestimmung nicht, wie in der Motivirung der Motion behauptet wurde, getroffen, um den Kolonisten ein Attribut freier Menschen ^u entziehen und sie somit in der öffentlichen Achtung herabzuse^eu , sondern gerade weil sie der freien Arbeit mehr Achtung verschaffen wollte und die Erfahrung gezeigt hat, dass die Kolonisten weit unverdrossener und zufriedener arbeiten, wenn in den Ansiedelungen keine Sklaven als Arbeiter verwendet werden.

Ein Halbpachtkolonist würde sa ohnehin gar nie einen Sklaven halten ; denn wenn er einmal so viel Geld hat (4000^6000 ^r.), um sich einen Sklaven kaufen ^u können , so verwendet er ja naturgemäss diese Summe vor Allem dazu, um sieh aus seinem Halbpachtverhaltniss zu befreien.

Von den in Brasilien niedergelassenen schweizerischen H and w e r k e r n halten Einige .Sklaven, weil dies sür sie die vortheilhasteste und zwekmässigste Art ist , sichere und verläßliche Hilfsarbeiter (Gesellen) zu haben. Freie Gesellen sind sehr selten und stehen ^ausserordentlieh hoch im Lohn, verlassen anch gewohnlich den Meister, wenn er ihrer am nothwendigsten bedars, aber nicht übertriebene Forderungen bewilligen will. Es ist daher sür den Handwerksmeister das Vortheilhasteste, Regerknaben zu kaufen und sie das Handwerk zu lehren.

Die schweizerischen K a u f l e u t e halten zum Theil ebenfalls Sklaven, und ^war als Pakknechte in den Magazinen oder als Dienstboten im Hanse. Ju Brasilien sind bisher f r e i e Dienstboten sehr selten und die ...Schwierigkeit , sich solche zu verschaffen , ist ausserordentlieh gross , weil durch gan., Brasilien seit Jahrhunderten fast aussehliesslieh Sklaven zum Hansdienste verwendet wurden.
Wer nicht eigene Sklaven zu diesem Zweke halt, mielhet solche. Die gemieteten Reger sind aber in der Regel verdorbene Jndividuen, und es ziehen daher viele Familien es vor, für gute Sklaven einen hohern Ankaufspreis zu zahlen und Jahre lang verlassige Dienstboten zu besizen. Der Vortheil, treue und befriedigende Diener in der Familie zu haben, dars wahrlieh nicht gering angeschlagen werden in einem Lande, in dem die dienende Klasse auch die korrumpirteste der ganzen Bevölkerung bildet. Konsequenter .Weise müsste der in der Motion liegende Antrag auch auf das Mi e t he n von Sklaven

232 ausgedehnt werden; denn indem ich einen Sklaven m i e t h e , also seinem Besizer sein durch den Sklaven repräsentirtes Kapital zu hohen Jnteressen verzinse , unterste ich die Sklaverei , und es würde daher , nach der Theorie der Motion, eines Schweizers eben so unwürdig sein, einen Sklaven zu miethen als zu kaufen. Jn diesem Falle konnten sieh aber^die schwelzerischen Kausleute selbst in die Kuche stellen und die übrigen Dienstbotenarbeiten verrichten.

Wir kommen nun zu der vierten Klasse der in Brasilien niedergelassenen Schweizer , nämlich zu den Gutsbesi^ern (l^eno^ros). Jn der ^rovinz Rio de Janeiro, besonders im Distrikte Eautagallo, am Flusse ^Barahvba do .^ul, am Maeahe u. s. w. , in der Broviuz Bahia (hier vor^.glieh in der Eomarea Earavellas) , in der ehemaligen ^Kolonie Leopoldina und an mehreren anderen Bunkten des Kaiserreiches sind eine nicht unbeträchtliche .Anzahl von Schweizern als Fazendeiros niedergelassen und . besten , da die brasilianische Agrikultur zum überwiegend ^rossen Theile durch Sklavenarbeit verrichtet wird, natürlich die zum landwirthschaftlichen Betrieb uothigeu Sklaven. Mau.'her dieser ^azendeiros er^-

portirt sur 100-200,000 Fr. Kaffee, und besizt au Sklaven. einen Werth

vou 3 - 500,000 Fr. und darüber. Der Hanptwerth eines brasilianisehen Laudwirthsehaftkomple^es besteht nicht wie in Europa in Grnnd und Boden ; denn .der ist bei der enormen Ausdehnung des Kaiserreichs und der überaus dünnen Bevölkerung sehr wohlseil, sondern in der ^al.^l der sür den Betrieb verwendeten .Sklaven. Ein Gesez, wie das beantragte, würde also gerade so viel heissen, als den schwierigen ^azendeiros die Alternative ^n stellen , das aktive Bürgerrecht ^u verlieren o^er sich ^u ruiniren. Man ko.^.nte, vom rechtlichen Standpunkte ans betrachtet, mit d.^m nämliehen. Reehte, oder vielmehr Unreehte, den seh^eizerisehen ^abrikbessern dekretiren, ihre Arbeiter ^n entlassen, salls es einem Sozialisten einsallen würde, dnreh die Bundesversammlung erklären ^u lassen, dass das Verhältuiss zwischen Fabrikarbeiter und Fabrikherr ein den s^hweizexlsehen Ramen entwürdigendes sei. ^o wenig als der Fabrilbesi^er ol^.e Arbeiter den Betrieb seines Etablissements sorts..zen. kann, eben so wenig kann der Fazendeiro in Brasilien gegenwärtig seine Ländereien ohne Sklaven bebauen. ^Wenn einmal, was unausbleiblich geschehen wird, die brasilianische Regierung die gänzliche Aushebung der Sklaverei durchführt,

so wird dies durch gewisse Uebergaugsstadien geschehen, die den Umschlag weniger fühlbar machen.

Jst es nun, fragt Herr v. Tsehudi , durch die .^.taats^lugl^eit ge-

boten oder lässt es sieh juridisch überhaupt euts.^uldigen, einen Brnchtheil der ^ehwei^erbürger , die weder einem bestehenden Geseze, noch. irgend einem ^taatsvertrag zuwiderhandeln, sondern sieh nur reehtlieh erworbener Mittel nach dem Gebrauehe des Staates , in welchem sie niedergelassen sind , bedienen , die Wahl zu stellen, entweder ihren Wirkungskreis und mit demselben einen grossen Theil ihres Vermögens aufzugeben oder bür-

233 gerlich für ehrlos erklärt zu werden .' .gönnte der Bundesrath oder die ..Bundesversammlung je zn einem solchen Gewaltschritte die Hand bieten.^ Wie lange serner soll ein ...Schweizer, der in Brasilien, auf l^uba oder in den Südstaaten Amerikas Sklaven besizt , sein Aktivbürgerre..ht perlieren .^ Lebenslänglich oder temporär , d. h. sür die Zeit , während er Sklaven besi^t.^ -.-. Vernünftigerweise kann eine Handlung, die kein Verbrechen involvirt, nicht mit einer lebenslänglichen Strafe belegt werden.

Der Schweizer, der Sklaven hält , könnte also nur so lange des aktiven Bürgerrechtes perluftig sein, als er Sklaven besizt. Dieses Recht nüzt ihm aber so viel wie nichts , so lange er von seinem Vaterlande abwesend, also in der Lage, Sklaven zu halten, ist. .^ehrt er einmal mit seinem dur.^h Sklavenarbeit erworbenen Vermogen nach der Schweiz zurük, so würde er wieder sein volles Bürgerrecht geniessen. Der Bundesbeschlns. wäre also rein illusorisch und wnr.^e bloss das Vex^atorische und Gehässige behalten. Man könnte vielleicht einwenden, dass ein Schweizer, der ...Sklaven hält, ein .Konsul werden konne. Der Bundesrath weiss indessen aus .^rsahrnng, .^ass di... ^onsulat^posten in Brasilien nicht sehr ^..s^hte Stellen sind , und wie viele Mühe es kostet , bereitwillige und z.t^.euh fähige und vertrauenswürdige Männer für alle diese Stellen zu gewinnen, und ich sühre speziell an, wenn unser Herr Generalkonsul R a f s a r d in Rio de Janeiro seinen Dosten in Folge des beantragten Gesezes ausgeben müsste, weil er wirklich ein Paar Sklaven besizt, die Besezung dieser Stelle dem Bundesrathe viele Mühe kosten würde.

Die Motiviruug des .Antrages gipfelt in der Behauptung, dass sich

durch das proponirte Verbot die Lage der Halbpa^htkoloniften bessern wür.^e. Dieses Raisonnement beruht aus totaler Unkenntnis brasilianischer Verhältnisse und des brasilianischen Rationalcharakters. Das Verbot wäre nämlieh offenbar ein Angriff gegen d^e Sklaverei, eine Jnstitution, für welche se^t no^.h fast die ganze brasilianische Ration Vartei nimmt.

.^anu u.an nun bei der grosse^ ..^useeptibilität der Brasilianer annehmen, dass wenn dur^.h ein Gesez der sehweizeris^en Bundesversamn.luug die brasilianische Ration angegriffen wird , die ^azeudeiros günstiger gegen die schweizerischen .Halbpächter gestim^ut werden .^ Diese Vareerietoloniften sind in der ^rovin^ .^t. Paolo anf 16-.-.18 Fazendas vertheilt, und auf jeder dieser ^azendas find neben den Halt.^aehtkolo..isten noeh Reger.

Natürlicherweise konnten die Fazendeiros durch den B^ndesbesehluss nur no^h m.^.hr erbittert , ^ statt milder gegen die ^olo^.isten gestimmt werden , wenn sie überhaupt dem Bes..hlusse die geringste Aufmerksamkeit schenken würden, woran ich. aber durchaus ^weisle ; denn die ^azeudeiros , welche noch Vareeriekolonisten haben und die ieh ansnahmlos persönlich kenne, werden ein derartiges Verbot von Seite der ...^..hweiz höehst lächerlich finden, sobald es zn ihrer .^enntniss gelangt, und ein Paar Stunden später gar ni.ht mehr daran denken.

Der Herr Motionssteller. fährt Herr v. Tschudi fort, Mildert die

234 Verhältnisse der Halbpachtkolonisten, so wie sie in den Jahren 1858 nnd 1859 mit manchen Uebertreibungen geschildert wurden. Jndessen gesteht ex selbst ein, dass .die Klagen der Kolonisten seit ein paar Jahren verstummt seien. Die Gründe aber, die er für dieses .^tills.t.weigen angibt, sind total unrichtig. Der Wahrheit gemäss sind diese Klagen verstummt, weil sich nachweisbar die Lage dieser Kolonisten verbessert hat, weil die

kais. Regierung durch^ Bezahlung der Schulden die unwirklichsten der schwei^

zerisehen Halbpachtkolonisten aus ihrem Halbpachtverhältnisse befreit hat, weil ein grosser Theil der Uebrigen gegenwärtig durch eigene Arbeit sieh schuldenfrei gemacht hat, weil durch ^wekmässige Regierüngsmassregeln ein vernünftigeres Kolon.sationss^stem Blaz gegriffen hat, und weil endlich nicht mehr muthwillig provozireud an den Verhältnissen gerüttelt wurde.

Die Motivirung, man entgehe durch den beantragten Be^.hluss den brasilianischen Landmaguaten die einige plausible Beschonigung il.rer Handlungsweise, und sie dürsten dann nicht mehr so argumentiren . ,,Jhr beklagt Euch, dass wir eine Anzahl von in der ^.hwei^ geborneu Leuten ,,in der Sklaverei halten, während dem Eure einheimische Regierung nieht ,,perbietet, dass in Brasilien geborne Leute von Euren Landsleut.^i.^ Sklaverei gehalten werden^ --- ist nieht weniger unstiehhaltig. ^..^e solche Beschönigung wäre nach der Denkungsart der sogenannten brasilianisehen Landmagnaten ein baarer Unsinn , und es würde auch keinem je von fern einsallen, aus solche Weise ^u argumentiren.

Ebenso ist es durchaus unrichtig , zu behaupten , die allermeisten Schweizer, wel.he Sklaven halten, würden einem Geseze, wie das be.^ antragte, einfach gehorchen. Es würden im Gegentheil die allerwenigsten demselben ^olge leisten. Es kann Einer sehr ehrenhaft seiu , wenn er auch einem Verbote, das er sur einen baareu Uusiuu hält und das ihm grossen materiellem. Schaden briugt, uicht Folge ^leistet. So. weit ich unsere Herren Konsuln in Brasilien kenne, so bin ich sest überzeugt, dass ein Jeder von ihnen weit lieber seiue Stelle niederlegen wurde, als dass^ er sich zum Denunzianten seiner Landsleute herg.äbe. übrigeus wäre au.^h die Stellung eines jeden Konsuln von dem Momente an unhaltbar, wo eine solche Denunziation bekannt würde.

Wenn endlieh für den Antrag noeh geltend gemacht wird, die brastlianischen Landpotentaten würden des sch.r.eizeris^en Bundesbeschlußes nicht spotten, weil sie besorgten, dass das schweizerische Vorgehen fatale Diskussionen ü^er brasilianische Zustände hervorruseu würde, so stammt auch dieses Motiv aus einer gänzlichen Unkenutniss der brasilianischen Verhältuisse. Es gibt vielleicht in der ganzen Welt kein Parlament, in welchem die eigenen faulen Zustände schonungsloser gegeisselt werden, als in dem brasilianischen. Wer so .^or der eigenen Ratiou .seine fehler eingesteht und sie durch die ofsentlicheu Blätter zur Kenntniss der ganzen

^

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Welt bringt, kümmert sieh wahrlieh sehr wenig darum, ob d.es.^ auch uoch jenseits des Oeeans besprochen werden.

Jndem Herr von Tsehudi noch hervorhebt, dass seit s^chs ^ah.^en

kein einziger Schweizer mehr als ^albpachtkolonist nach Brasilien gegangen, überhaupt die Zahl d^ u-ch d^u K^is.^ich.^ ausdauernden S.hweizer in diesem Zeitraume eiu^ verschwindend kleine (in ^ Jahren 22 --26 Jndividuen) gewesen^ sei und ein.^ganz besonderes Gericht auf die Thatsaehe legt, d-ss gegenwärtig d^ ^hl ^ schweizerischen Halb-

pachtkolonisten in Brasilien k^uu^ ^ .^ls.^ d^r ^^hl ^u^ Schwer

betrage, welche dnrch d^ Motion, f-lls si^ ^u B^schluss.^ erhoben ^ürde, .

an ihrer Ehre und -u ihrem Vermogen geschädigt würden, besürwortet er dringend, dass dem Antrag keine weitere Folge Begeben. werden mochte.

Mit Herrn von Tschudi stimmt sowohl in Betreff der .^hatsachen, als der^ Benrtheiluna d.^s Antrages auch d^. gewesene schweizerische Vizekonsul in Rio de Janeiro^ ^^rr Huber, der erst vor wenigen Monaten nach der ^chwei., z^.ukgekehrt ist, überein.

Was die .Lage der Bareeria-Kolonisten in Brasilien betrifft, so sagt er, dass seit 4 Jahren keinerlei Klagen .^on B^deutnng zu seiner Kenntniss gelangt seien, weder an di^ ^ie^ plül.^^ropiq....e, deren Präsident er ^860 gewesen und über deren .^aupttraktandeu er seither stets .^n f^it

geblieben sei, noch ^u ^^u Kousu.^ Raff.^.^ ^it d^u .^r iu st^.t..^ p^-

sonliehem Verkehr g^l^bt uu^ ^^ i^^ -^^ ^^^ -^ Vorgängen in Kenntniss gehalten habe^ Die Vareeria-Kolonisation hab.^ si.h in Brasilieu ans die Brovinz .^t^ B^ulo beschränkt^ ^^^ -.^ .^i.^^ welches durch

die Oessentlichkeit auf all.^ Missh^uch^ .^u ^u^ ^^^ Kolonisation^

shstem Anlass gebote.^ ge.^ors^u ^ord^u s.^i ^ ^.^ d-ss.^lhe schon dau.als mitten in seiner vollen Ent^ikluug getod^t^ uuo ^s s.^ieu seither keine neuen Bareeria-Kolonisten nach Brasilien g.^kom.u^^ Die Kolonistenausregung habe sich gelegt;^ die Liederlichsten und .^rozigsten seien davon gelaufen, und die Vflan^r hät^u si^ ^^^ ^.^f^. ^fs^u ; ..^..ufer und

Krüppel seien meistentheils ^u Grund.^ gegangen ; Fleissige und ordentliche hätten sich mit ihr.^ Di.^usth^^^ oerstäu.^i^ uu^ .uu^ grosseru Theil nahezu oder gan^ durch r^dlich.^ ^r^i^ ^ i.^^^ Schulden befreit. Die

Juspektionsreis^ brasilianischestes ^ou ^^d^^o Run^s, schweizerischerseits von Tschudi, seien .^ou s^r ^^^.^ .uor-^is^^ Wirkung aus Bflanzer und Behorden zu Gnust.^ ^^ Kolonisten gewesen. Mit Ausnahme Vergueiro^s habe sich sonst ^. ^iu^i-^ ^iu^ s^- genauen Untersuchung seiner Verhältnisse und R.^chnung^n u^it ^^n Kolonisten eutzogeu. ^ür

die ungleichen Famili^u^ ^l^^ ^^ ^ ^s.^u^i -us s.^iu^ R^ise noch

vorgefunden , habe .^r ^ou d^ brastli.-nisch.^^ Regierung Gel^ ^u deren Befreiung erlangt; ^r erinnere sich aber an Mitteilungen des Konsuls Rassard, dass gerade manehe Kolonisten, ^^lch^ durch Dieses Geld aus

236 der Halbpacht haben besreit und auf freie Ländereien übergesiedelt werden sollen, sich geweigert und das alte Verhältniss vorgezogen hätten. Die Berichte des Hrn. von Ts.l.udi seien wahrhaft und getreu , positiv in ihren Angaben bis in die kleinsten Details, was gewiss von genauer Untersuchung ze..ge. Man dürfe daher, nach diesen Berichten, behaupten, dass was von Halbpachtkolo.usten noch in Brasilien, resp. ^t. Vaulo e.^stire, in befriedigenden Anständen lebe.

Die Meisten und Besten seien oder würden bald srei , und die Uebrigen seien sonst zufrieden, und in den nn.n bereits angewöhnten Verhaltnissen wenigstens nicht ungleicher als in der Schweiz. Renere seien keine mehr nachgekommen und würden, da das ^stem überall vernrtl^eilt sei, keine mehr kommen. Unter .solchen Umständen konne es gewiss nichts nüzen, vergessenes un- übersta..deues Ungemach, vernarbte Wunden eines Uebels, welches nicht weiter sressen könne und znm guten ..^heil von der Schweiz aus verschuldet worden sei, ...uf^usrischen. Die fragliche Motion, wenn zum Beschlusse erhoben, würde für die Halbpachtkolonisten auch nicht die ^pnr eines Vortheils erreichen, .vährend mancher sonst gute Schweizer, der Sklaven ^zu halten angewiesen sei, dadurch entweder an seinen. Vermogen geschädigt oder seiner Heimat ganz entfremdet werden kom^e.

Herr David, gewesener Generalkonsul in Brasilien, endlich erklärt, er glanbe nicht, dass durch einen Bundesbesehlnss in vorgeschlagenem ^inne ein einziger Sklave srei, ein einziger gedrükter Halbpächter leichter ans.athme, spricht aber in Betreff des zu fassenden Entscheides seine Ansieht dahi.. aus, dass die Bundesoersammlnng dnreh eine motivirte .^.agesordnung jedenfalls ihre volle Sympathie mit der Freiheit, ihre besten Wüns.he für ^ie Voller aussprechen sollte, welche für Aufhebung des Greuels gerade in gegenwärtiger Zeit einen Riesenkamps unternommen haben, wie die Geschichte keinen grosseren, noch edleren kenne.

Bei der Uebereinstimmung , welehe in diesen Berichten herrseht, erscheinen sie uns hinreichend, um in der vorliegeuden ^rage ein bestinuntes Urtheil begründen zu Tonnen.

Der Antrag geht von der Annahme aus, dass viele schweizerische Halbpachtkolonisten in Brasilien sich immer noch in einer Lage befinden, welche die ^ erneuerte Jntervention des Heimatlandes nothwendig mache.

Rach den
mitgeteilten Berichten, deren Glaubwürdigkeit zn bezweiseln wir keinerlei Grnnd haben, ist diese Annahme unrichtig. Es ergibt steh .aus derselben , dass in ^olge .nehrfaeher Umstände die Lage jener Kolonisten si..h nach und naeh wesentlich verbessert hat und dass keine Anzeichen vorl.auden sind, welehe eine Erneuerung der alten Uebelstände befürchten lassen. Wir wollen die einzelnen Thatsaehen, anf welche geftüzt unsere Berichterstatter uns über den je^igen Zustand der Kolonisten beruhigen zu konnen glauben , nicht wiederholen ; es genügt , daranf anf-

237 merksam zu machen , dass wie jene Männer von keinen wesentlichen Beschwerden mehr gehort zu haben versichern, so auch dem Bundesrath seit mehreren Jahren weder direkt noch indirekt klagende Berichte mehr ^ugekommen sind.

Unter solchen Umständen glaubten wir keine Veranlassung zu haben, erneuerte Untersuchungen der Zustande in den sraglichen Kolonien ^u veranstalten oder Jhnen Vorschläge ^u weiteren Massregeln ^u unterbreiten.

und auch je^t halten wir dafür ,^ .es seien genugende Gründe, um von Bundes wegen auf dieser oder jener Weise zu interveniren, um so weniger vorhanden , als seit Jahren kein s..hwei^erischer Halbpachtkolonist mehr naeh Brasilien abgegangen ist, und überhaupt die schweizeris.he Einwanderüng nach jenem Lande so zu fagen ganz ausgehört hat.

Konnten wir bei dieser Auffassung der Sachlage von näherem Eingehen in die vorgeschlagene Jnterventionsmassregel Umgang^ nehmen, so ma^ doch eine nähere Brüsung derselben zeigen , dass aueh nach dieser Seite hi.. die Motion nicht wohl annehmbar wäre.

Die vorgeschlagene Massregel bestünde darin, dass S t r a f b e s t i m m u n g e n ausgestellt würden gegen alle diejenigen Schwerer, welche S k l a v e n e r w e r b e n oder v e r a usser n sollten. Die erste Frage, welche sieh dabei darbietet, ist wohl die : in welchen Zusammenhang denn dieses Mittel zn dem angegebenen Zweke stehen, oder mit andern Worten, in welcher Weise denn dieses Verbot sür die .Schweizer, Sklaven zu erwerben und zu veräussern, aus das Loos der Halbpaehtkolonisten in Brasilien besonders einwirken solltet Da muss es nun sofort auffallen, dass nur von einem Verbote, Sklaven zu erwerben und zu veräussern, von einem V^.rbote aber, S k l a v e n z u h a l t e n , nicht die Rede ist. Es wird somit an dem faktischen Zustande eigentlich nichts verändert. Die Sklaven, welche in dem Besi^e von ^hu.ei^ern sind, bleiben in ihrem Besize und nichts hindert diese ledern, ihren ^klavenstand in natürlicher und gewohnlicher Weise sich ergänzen zu lassen und zu erhalten. Welche gute Folgen solche Massregel ^ auf das Loos ...er schweizerischen Halbpachtkolonisten haben sollte, ^ist s^ver einzusehen. Aber selbst, wenn man das Verbot in der W^ise verschärfte und vervollständigte, dass den Schweizern nicht nur das Erwerben und Veräussern, sondern auch das Halten von ^laven untersagt würde, so ^bleibt es no^h immer schwer, sich von der Wahr.^

seheinlichkeit oder ^oth.vendigkeit der beabsichtigten Wirknng Rechenschaft

zu geben. Denn sueht man den Znsanunenhang aus dem ökonomischen Gebiete, so konnte^ es nur der sein, dass durch die Verminderung der Sklaven im Lande der Werth der freien Arbeit steigen würde. Bedenkt man aber, dass die ^ahl der ...Sklaven, welche im^ Besize der ...Schweizer in Brasilien sind, nur einen minimen Bruchtheil sämmtlicher Sklaven des Landes bilden , so ist klar , dass wenn jene aneh plozlieh sämmtlieh freigelassen würden , dies aus das Werthverhältniss der f.^ien Arbeit in

238 Brasilien und damit aus das Loos der schweizerischen Halbpaehtkolomsten wenig mehr Einfluss hätte, als die Zerstorung eines einzelnen mechanischen Webstuhls in der Schweiz auf den Breis der Handweberei, oder die ^ernichtung einer einzelnen Lokomotive ans den Breis der Bserde im Lande.

Und sucht man die Wirkung auf moralischem Gebiete, so ist ^war sehr

wahrscheinlich, dass die schweizerischen Halbpachtkolonisten durch diesen Akt

des Heimatlandes an eigener Selbstaehtnug gewännen, aber sehr unwahrscheinlieh, dass die brasilianischen Fa^endeiros, gegen welche der Akt indirekt gerichtet wäre, durch Denselben an Humanität reicher und in der Fürsorge sür die schweizerische^ Halbpaehtkoloniften gewissenhafter würden.

Wie diejenigen darüber urtheilen, welche Land und Lente in Brasilien kennen, ist aus den obigen Mittheilungen zu ersehen, und wir finden es sehr begreiflieh, wenn sie alle übereinstimmend behaupten, dass ein solches Verbot nicht im mindesten eine Verbesserung der Lage jener Kolonisten zur Folge haben würde.

Aber angenommen auch, es wäre dieses Urtheil uuri.htig . angenommen, die Lage der schweizerischen Halbpachtkolonisten in Brasilien erheischte Jnterventiou ihres Heimatlandes, und es würde das vorgeschlagene Mittel wirklieh eine Verbesserung ihres Zustaudes hervorzubringen im Stande sein, so srägt sich doch auch, da der Zwek nicht ohne Wei-

teres die Mittel heiligt, ob die vorgeschlagene Massregel selbst gnt und

gerecht sei. Sie bestünde naeh dem Antrage darin, dass den Schweizern verboten würde , Sklaven zu erwerben und zu veräussern, und dass auf die Uebertreter dieses Verbotes entsprechende Strasen gesezt würden. Rnn wissen wir, dass in Brasilien eine Anzahl schweizerischer Familien e^stirt, .welche Bflan^nngen besten und dieselben durch ..Sklaven bewirtschaften , wir wissen , dass die Oekonomie jenes^ Landes leider so beschaffen ist, dass eine andere Bewirtschaftung nicht moglieh war, und uo.h zur Stunde nicht moglieh ist; wir wissen, dass der grosste Theil des Vermögens jener Schweizer eben in jenen Arbeitskrästen liegt, und dass ohue sie bei den Verhältnissen , wie sie in Brasilien e^istiren , ihre Güter uur uoch von geringem Werthe wären. Vom Moment au^ nun, wo wir jenen ^....hweizern unter Androhung von empfindlichen Strafen, deren Exekution bei ihrer Rükkehr.in die Heimat erfolgen wurde, verbieten, ihre Sklaven ^u veräussern , sehen sie sich entweder auf immer von der Heimat verbaunt, oder aber des grossten Theils ihres Vermögens beraubt. Und dies soll geschehen, um angeblieh die Lage einiger anderer .^ehwei^er in demselben Lande ^u verbessern. Wir halten ein solches Versahren sür ungerecht.

Mogen wir es beklagen , dass sich schweizerisch^ ^an.ilien in Brasilien angesiedelt haben und dort ^u s^laveubesi^enden Bflan^ern geworden sind, und mogen wir glanben, dass dieses Verhältniss aus die Lage der sehweizerisehen .^albpa.htkolonisteu daselbst ubel einwirke : diesen Lebern dadurch helfen zu wollen, dass wir die Erstern ohne Weiteres um ihre Ehre und ihr schweizerisches Bürgerrecht, oder aber um einen Theil ihres immerhin

239 rechtmäßig erworbenen Vermögens bringen, widerstreitet unseren Begriffen von Moral und Gerechtigkeit.

Jn Betracht also, dass die vorgeschlagene Massregel an und für sich ungerecht erscheint. dass sie ferner die beabsichtigte Wirkung in keinerlei Weise zu^ erreichen geeignet und dass überhaupt die ganze Voraussezung, ..us welche der Vorsehlag beruht, irrthümlich ist, beantragen wir, über die Motion zur Tagesordnung zu schreiten.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 2. .Dezember 1864.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

^. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: .....^ie^.

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Bericht des Bundesrathes an den h. Nationalrath, betreffend Strafbestimmungen gegen Schweizer in Brasilien, welche Sklaven halten. (Vom 2. Dezember 1864.)

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