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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über die Petition des Hrn. Dr. Fisler, betreffend Goldprägungen.

(Vom 31. Oktober 1864.)

Tit..

Herr Dr. Fisler in Zürich hat unterm 3. Juli i. J. eine Petition an die h. Bundesversammlung gerichtet, in welcher er das Gesuch stellte, es möchten die erforderlichen Einleitungen getroffen werden, damit die Goldwährung im schweizerischen Münzwesen definitiv angenommen und das Finanzdepartement beauftragt werde, auf die nothigen Vorbereitungen für Brägung schweizerischer Goldmünzen im Werthe von 10, 20. 40, 60, 80 und 100 Franken nach dem Gehalte, wie e.. in Frankreich bestimmt ist, Bedacht zu nehmen.

Zur Unterstüzung dieses Gesuches führt Herr Dr. Fisler an, dass in Folge der starkern Verwendung von Silber im Gewerbswesen, und namentlich in der Photographie , wozu noch der ungeheure Abfluss von Spezies nach dem Orient kommen, dieses Metall im preise gestiegen sei, so dass das Brägen von Silbermünzen hoehft kostspielig geworden.

Andererseits sind die Vortheile des Goldes als Verkehrsmünze der Art, dass man sich darüber nicht wundern kann, wie durch das Zusammeuwirkeu dieser beiden Ursachen der Gebrauch der Silbermünzen im .Handelsverkehr beinahe vollständig beseitigt worden ist, welches Ergebniss durch die Entdekung der Goldgebiete in Kalifornien und Australien in hohem Masse noch geordert wurde.

Wie Hr. Dr. Fisler hervorhebt, lässt die Eidgenofsensehast keine Silberthaler mehr sehlagen, sie hat si.h daraus bes.hräukt, eine gewisse Zahl Fünfsrankenthaler zn prägen, welche als Typen dienen so.lten, jedoch

47 nie in den Verkehr gelangt sind. Der ^ranken, der wahre Fuss unserer Münzen, hat in seinem Behalte dureh das Bundesgese^ vom 31. Januar 1.^60 eine Aenderung erlitten, so dass der schweizerische Mün^suss ^ur Zeit nur noch ein ideeller ist. Jnfolge dieser Sachlage behauptet Herr Dr.

Fisler, die grosse Mehrheit der schweizerischen Handels- und Gewerbsleute dringe daraus, dass die Eidgenossensehast gleich Frankreich und Jta.^ lien Goldmünzen präge und dem Verehr übergebe , damit unser Land nicht immer von fremdem Gelde überschwemmt sei und dadur.h gleichsam eine metallische Bevormundung eintrete, die unsere Souveränität ^ fährde.

Mit Schreiben vom 11. Juli hat der Ständerath diese Petition dem Bundesrathe ^gewiesen, welcher si.^h heute durch Vorlage nachstehenden Berichtes an die hohe Bundesversammlung des erhaltenen Auftrages

entledigt.

Seitdem keine ^ünssrankeuthaler mit ^em Gepräge der Eidgenossenschaft mehr ausgemünzt werden und die Ein^. und ^weifraukeustüke durch Verminderung des ursprünglichen Gehaltes thatsäehlieh .^ einer einfachen Kreditmünze geworden sind, befi^t die Schweig so ^u sagen kein eigenes Kapital mehr in ^emü.^tem Silber.

Wenn ..un geboten erscheint, dass jeder sreie Staat sein eigenes Geld besi^e, und ^uch in dieser Hinsieht seine Souveränitätsrechte wahre, so ist ohne Zweifel wünschenswert^ dass die Sch.vei^ aufhore, steh in einer gewisseu Abhängigkeit vou den beiden grosseu Nachbarstaaten zu befinden, welche Münzen ^u unserm Gebranehe ausprägen. U^d in der That, warum sollte die ^..hwei^ nicht auel.. ihren ..^heil ^ur Beschaffung des grosseu Müu^eapitals beitragen und, da nun eiumal das Gel^ die Hauptverkehrsmün^e bildet, deren ^lusprägnng überall mit Opfern verbanden ist, die ^rägungskosten immer ihren Machbaren überlassen. Was würde aus deu Gesehästeu in der Schweig wenn eines ^ages in ^olge ausserordeutlieher Verhältnisse Frankreich und Jtalien es am Bl.^e finden sollten, die Ausfuhr des Geldes ^u verbieten und glei.l^eitig ihren Bauknoten Zwaugsl^nrs zu verleihen. ^ie Schweig säude sieh dann geuolhigt, entweder diese ledern einzunehmen, oder aber auf einmal für ihre Rechnung eine bedeutende Menge Goldmünzen ^n prägen. Denn unter solchen Umstäuden würden unsere 15 Millionen Kreditmün^en ohne ^.veifel nieht im Stande sein, den Verkehrsbedürsnissen zu genügen. Wäre es nun, so unwahrseheiulieh aueh ein solches Ereigniss sein mag , nicht besser, je^t schon die nothigen Massnahmeu zu treffen, um einer sol.hen Lage eiutretenden Balles ^u begeguen.

Ohne den Werth der Gründe für ^ie Vrägung vou Goldmünzen durch die Eidgenossenschaft über die Massen herabs^en ^u wollen , hält der Bundesrath nichts desto weniger dafür, dass mau in dieser wichtigen Sa.he pou vornherein das ^u beseitigen wisseu müsse, was er als Gründe der Eigenliebe bezeichnen will; er kann folglich die Ansieht

48 nicht gelten lassen, dass die jezige Sachlage, in der die Schweiz das für ihren Verkehr nothige Gold von den Nachbarstaaten bezieht, als eine die Souveränität .^er Eidgenossenschaft gefährdende metallische Bevormundung betrachtet werde. Die Schweiz befindet sich in dieser Hinsicht ntcht mehr al... in seder andern in einem Abhängigkeitsverhältnisse znm Auslande.

Der Umstand, dass wir gemünztes Gold ans den Rachbarländern beziehen, permag sich nicht zu einem Druke zu gestalten, indem das Geld nur ein Tauschmittel, eine Waare wie jede andere ist, und wenn die Schweiz vom Auslande Gold für ihren Gebrauch bezieht, sie offenbar dieses Gold mit Waaren in gleichem Werthe ganz nach .^em Bedürfnisse der .Länder bezahlt, ans denen fie ihren Geldbedarf erhält.

Rach Beseitigung dieses Bunktes findet sich die Sa.he anf eine kleine Zahl von Fragen beschränkt, deren Brüsung nicht schwierig fein wird. Der Bundesrath findet es nicht rathsam, jezt schon aus die von .Hrn. Dr. Fisler ausgesprochenen Wünsche einzutreten, und zwar ans folgenden Gründen .

1. Bei der jezigen Sachlage bildet die Notwendigkeit einer GoldPrägung durch die Eidgenossenschast nicht den Gegenstand wirklicher Begehren von Seite des schweizerischen Handels.

2. Die Frage wegen Münzsuss, welche allerdings eine endgültige Lösung no.h messen, dass die Schweiz in

schluss sasse.

Annahme des Goldes znm ausschließlichen in Frankreich ausgeworfen worden ist, hat nicht gesunden. Wir halten es für angedieser Begehung nicht einen voreiligen Ent-

3. Da die Brägung von Goldmünzen von Bundes wegen nicht ohne grosse jährliche Opfer erfolgen kann, so liegt ein Grund mehr vor, nicht je.^t sehon auf das Gesez von 1^6l) zurül^ukommen , sondern vielmehr die ^rage noeh serner zu erdanern und deren Losung nicht zu ül.erstürzen.

Wir

werden diese drei Gründe in Nachstehendem näher erorlern.

Die Eingabe des ehrenwerthen Dr. Fisler enthält neben der allerdings richtigen Behanptnng, dass der Gebrauch der Goldmünzen überall und in allen .Ländern uuabweislich geworden ist, die di^eutal.lere Angabe, dass die Handels- und Gewerbsleute der Schweiz in ihrer grossen Mehrheit den lebhaften Wunsch na.l. Brägung von Goldstüken verschiedenen Wertlos von Bundes wegen hegen.

Die Erkundigungen, welche das ^iua..zdepartement über diesen Gegenstand einzuziehen snr angemessen erachtet hat, stimmen mit lezterer Angabe nicht überein. Vielmehr erhellt aus diesen Berichten, dass das in der Schweig im Umlaus sich befindliche Gold in gewöhnlichen Zeitläusen allen Bedürsnissen genügt. Wenn der Mangel an Goldmünzen sieh manchmal fühlbar maeht und Uebelstände ^ur Folg.^ h..t, so konnte dem leicht dureh eine vollständigere und umsichtigere Bennzung der .fräste, welche die

49 Schwel in der ^orm von Kredi^Werthen, Banknoten, Cheq.^s u. d^l., deren Zirkulation von Danton ^u Kanton immer noch sehr beschränkt ist, abgeholfen werden. Uebri^eus wird m......^ wie mau auch die Sache ansasse, nie verhindern konnen, dass die Menge des baaren Feldes in der Schwe^ den allgemeinen Gesezen unterliege , welche Angebot und Raehsrage regeln. Diese Geseze würden nicht minder die Goldstüke nach der Schweig und aus derselben führen , ohne dass der Stempel der Eidgenossens.haft irgend welchen Einsluss aus diese Bewegung auszuüben permochte.

Angenommen auch, was übrigens n.cht erwiesen ist, dass das Bedüesniss naeh eidg. .Goldmünzen durch ^en schweizerischen Handelsstand lebhast empfunden werde, so lässt sich dann auch behaupten, dass, wenn aueh die Eidgenossenschaft Goldmünzen pra^en würde, diese Maßnahme, sofern sie nicht in sehr grosseu Verhältnissen ausgeführt wird, sieher nieht ^nr ^olge hätte, in dauernder, also nüzl^her Weise die Menge der in der Schweig umlaufenden Goldmünzen zu vermehreu , falls ui.ht , um diese Mün^e ^...rük^uhalten , ^u dem Mittel gegrisfen würde, die Vrägung zu einem niedrigeren Gehalte als der des sra.^osischeu Goldes auszuführen.

Was indessen für die^urükhaltnng uuserer Silberseheideu.üu^en in der Schweiz von unbestreitbarem ^u^eu gewesen, wäre bei der Anwendung auf Gold nur ein sehr schlechtes Anskunftsmillel.

Jst nun , wie^ wir eben dargelhan haben , die Dringlichkeit nicht nachgewiesen, so gelangen wir ^um gleichen Scusse an.h vom Standpunkte der .^hunlichkeil. aus.

Das Gese^ vom 31. Jannar 1.^60 hat das sehwe^erische Mün^...^

s.^stem in tiefgehender Weise umgeändert , es hat als gese^liehes Zahlungsmittel die Gold.^ und ^ilbermün^en nach dem franzosisehen Gese^ vom 7. Germinal des Jahrs ^.l ^ugelasseu, jedo..h dur.h .^lendernng des Gehalts des Silbersrankens unsern wahren Mün^pns thatsäehlieh ausgehoben.

Dieses Verhältniss kann na.^ unserer Ansicht ein nur vorübergehendes sein. Wir halten dafür, dass die Gewalt der Umstäude bald ^ur Annahme der Goldwährung als des einigen Mün^snsses führen uud dann das Silber nur noch als Kreditmü.^e ^ betrachten sein wird.

Dieses System ist seit Langem sck^on durch die grosseu Rationen, deren Handel die ^an^e Welt umsasst , durch Nordamerika und England angenommen. Heut ^u .^age, wo Jedermann l^lar darüber ist, dass die Goldmünze vorzuziehen sei uud das Vubliknm selbst die ^rage entschieden hat, ist nicht mehr daran zu zweifeln, dass in nicht ferner ^eit unsere beiden ^rossen Raehbarstaaten J t a l i e u uud Frankreich dem Beispiele Englands und Amerikas folgen werden.

Jst es nun unter diesem Gesichtspunkt.. und wenn unsere Vorausse^uugen, wie wir glauben, richtig sind, sür die ^chwei^ nieht weit ange-

Bundesbl..^. ^ahrg.^I. Bd. III.

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50 meffener, die Losung abzuwarten, welche die Frage in den beiden ^rossen Staaten erhalten muss, mit welchen unser kleines Land durch nothwendige und fortwährende Beziehungen verbunden ist.^ Es schont uns, dass die geographische .Lage der Eidgenossenschaft, die Beschränktheit ihres Gebots und die nahe Verbindung mit den beiden eben erwähnte.. Staaten dem von uns beantragten Vorgehen eine gau^ besondere Bedeutung verleihen.

Wenn späterhin eine Goldprägung von Bundes wegen angeordnet werden muss, so wird es besser sein, eine solche Schlnssn..hme ans der grundsäzlichen Aenderune. unseres Müuzs^stemes in den. Sinne abzuleiten, dass die Schweiz für ihre Münzen nur noch einen einzigen Fuss, den Gold su ss habe. .^ach der Meinung des Bundesrathes ist es als... zur Zeit nicht rathsam , einen Entschluß im Sinne des Begehrens von Dr. Fisler zu fassen.

Zum gleichen Ergebnisse gelangt der Bundesrath mit Rüksicht auf

die bedeutenden Kosten, ^welche der Eidgenossenschaft aus dem. Entschlösse, Goldmünzen in genügender Menge sür den Geldverkehr der Schweiz zu prägen, erwachsen müssten.

Aus dem Berichte des Hrn. Münzdirektors geht hervor, dass die unumganglich erforderlichen Einrichtungen jeder ^.lrt einen vorlauten .Aufwand von beiläufig 30,000 ^r. in Anspruch nehmen würdet. Freilich könnte man in der Weise vorgehen, dass die zur ^ragnng von Silbermünzen bestimmten Maschinen auch zur Brägung der Goldmünzen verwendet würden, was um so wünschenswerther wäre, als die Münzstätte gegenwartig wenig beschäftigt und die Goldprägung die Maschinen dieser Werkstatt in Thätigkeit erhalten würde. Die Schmelz- und Justirapparate müssten aber jedensalls in ganz besonderer Weise abgeändert werden, und diese Aenderungen wären ohne Kosten von einiger Bedeutung nicht zu bewerk-

stellige...

Immerhin werden diese Kosten kein unüberwindbares Hinderniss bilden ; denn sie waren ein sür allemal auszulegen, und was in ^inanzsaehen vor .^lllem ins Gewicht fällt, sind nicht die zufälligen .Auslagen, sondern vielmehr die jährlich wiederkehrenden, normalen Ausgaben.

Ra.^h den aus amtli^er Snelle uus gewordenen ...lnfsehlüssen ergibt sieh in ^raukrei.h ans der Prägung der 10- uud 5-Fr..nkenstüke sür die Verwaltung ^ein .llussall von .4 ^r. 55 bis 6 ^r. vou. Tausend, während bei den 20-^raukeuftüken kein ^erl^.st entsteht.

Wir sezen voraus, dass die Eidgenossenschaft nur 20- und ..0-Frankenstüke prägen lasse, .und zwar nach dem in Frankreich üblichen ^erhälnisse von 75 ^, in 20-Fr..nkenstüken und 25 ^ in 10-Frankeustuken.

Es ergäbe sich also ein notwendiges uud unausweichliches Opfer aus der Vrägu^.g der 10-Fr..nkenstüke, dessen Grosse sich uaeh dem Umsange der jährlichen Prägungen richten würde.

Dies führt uus^ zu der Frage, wie hoch die jahrlichen Goldprägungen in der Schweiz sieh belaufen müßten , dau^it sie die iu unserm Laude

51 umlaufende Menge von Goldmünzen in dauernder und damit nü^lieher Weise vorerst zu vermehren und sodann zu erhalten vermochten.

Jm Jahr 1850 hatte der eidg. Experte Herr Direktor Speiser anf^ 48 Fr. per Kopf oder 110 Millionen den Gesammtmünzbedorf der Schweiz in groben und kleinen Münzen veranschlagt.

Bedenken wir, dass seit jener Zeit die Bevölkerung der Schweiz um mehr als 100,000 Seelen zugenommen und die Geldbewegung durch da.s Zusammenwerfen von Handels^ und Gewerbsverhältnissen im Westen Europas sich mehr als verdoppelt hat, so müssen wir folgern, dass, auch wenn mau sich innerhalb der engsten Schranken hält, ein Kapital von wenigstens 200 Millionen au Goldmünzen nothig sei, damit die Schweiz in dieser Hiusieht gegenüber den angrenzenden Ländern eine normale Stellnng einnehme.

Ausserdem müsste dieses Verhältniss stetsfort ausrecht gehalten werden, welcher ...lrt auch der die Goldmünzen beherrschende ^u- und Absluss wäre, dem das Gold der Eidgenosseus.hast eben so wenig entzogen werden konnte, als dasjenige der Nachbarländer. Dies vorausgeht, würde die Goldprägung von 200 Millionen nach oben bezeichnetem Verhältnisse aus 50 Millionen an 10-Frankenftüken für die eidg. Verwaltung einen une.inbringli.hen Verlust von 227,500 Franken ergeben.

Der Bestand des dem Verkehre nothigen Münzkapitals aber müsste durch jährlich in gewissen Verhältnissen sich wiederholende Prägungen stetssort auf gleicher Hohe erhalten werden. Denn sobald die Eidgenossens.chast zu Goldprägungen sich entschlossen würde, müsste eine solche Massnahme iu Verhältnisse. beschlossen werden , die sie in der That wirksam zu machen geeignet wären ; es dürste keine halbe Massregel sein, die nur zn Opsern sühreu wurde , ohne dem Uebel abzuhelsen.

Wie gross der jährliche ^lussall für die Verwaltung sein würde , lässt sieh schwerlieh genau ermessen, da die Ursachen, welche den Zu- und .^bfluss des Mün^kapitals in den ...Staaten Westeuropas bewirken, nieht bestimmten

Regeln unterliegen. Die Thatsache eines jährlichen Opfers ist gewiss

und dies genügt für unsere Beweisführuug.

Liesse sieh annehmen, dass die Brägung vo^ Goldmünzen durch die Eidge^ossenschast im jezigen Augenblik dringlich und thunli.h sei, so würde der Bundesrath nicht dasür halten, dass das sragliche Opfer die Sehwei^ abhalten dürste, auf den Besi^ eigener Goldmünzen ^u verziehten.

Dem ist aber nicht so. Tritt dieser Zeitpunkt einmal ein, so wird dann zu prüfen seiu , d..rch welche Mittel der Ausfall zu dekeu sei , de.. die Brägung von Goldmünzen sür die Bnndeskasse ^ur ^olge haben mag.

.^hne in dieser Richtung aus vorzeitige Eiu^elheiten einzutreten, wollen wir kurz zwei Quellen anführen, aus denen eiutreteudenfalls zu schopfen sein würde. Vor Allem konnte man den Münzreservesond in Anspruch nehmen, dessen jährliehe Zinsen im künstigen Jahre beiläufig

40,000 Fr. betragen werden. Dieser dur .h das Gesez pou 1860 ge^

52 fchaffene Reservefond, aus dem je nach Erfordernis,. die Dosten ganz oder theilweife gedekt werden sollen, welche die Einlösung abgenuzter ...Schweizermünzen zur Folge haben wird, mehrt st.h fortwährend durch den Zinsenzusehlag. er wird in .kurzem ein hinreichend grosses Capital bilden, um die nothigen Mittel für die Goldprägung zu liesern . ohne hiesür die Bundeskasse in Anspruch zu nehmen.

Würde man aber vorziehen, diesen Fond nicht anzugreifen und dessen ...Bestimmung nicht zu ändern, fo fände die Bundeskasse in den mit einer Ausgabe von Kafsascheinen verbundenen Vortheilen leicht die Mittel zur Dekung der für die jährlichen Goldprägungen erforderlichen .Auslagen.

bekanntlich hat die Bnndeskasse bisher kein Bapiergeld ausgegeben.

Es steht ausser Zweifel, dass ein solches Werthpapier in der ganzen

Schweiz mit grosster Leichtigkeit in Umlauf gesezt und in Geschäftssachen

grosse Dienste leisten würde, während es gleichzeitig für die Bnndeskasse namhafte Vortheile zur Folge hätte.

Sollte es also einst dem Bunde belieben , Goldmünzen prägen zu lassen , so konnte nach unserer Ansicht eine solche Maßnahme gleichzeitig .mit einer Versügnng über die Ausgabe von .^assaseheinen beschlossen werden, es würden so mit eh.em Male zwei deni Bubliknm gleich nüzlich..

Maßnahmen getrofsen, ohne dass daraus dem Schaze ein Verlust erwüchse.

Die kosten konnten selbst in einem gewissen Verhältnisse vermindert werden durch Bennzung günstiger Zeitpunkte für den Ankauf der Edelmetalle und durch Aufnahme pon Barren statt gemünzten Geldes in die Refervedepots. Jn dieser Hinsicht würde das vorschriftmässige BaarschaftsMinimum der Bundeskasse ein sehr bequemes Hilfsmittel bieten, indem vermoge der fortwährenden Bereitschaft der Münzstätte die Bundeskasse ihren Vorrath an Barren halten könnte und so den Brägungsfond für die Goldmünzen bilden würde.

Der Bundesrath ist also grnndsäzlich dem Gedanken nicht abgeneigt, dass die Schweiz Goldprägungen vornehme; er hält jedoch den Augenblik noch nicht für gekommen, um einen endgiltigen Beschluß in dieser Hinsteht zu fassen.

Demzufolge beantragt^ er, dass auf die Betition ^des Hrn. Dr. Fisler nicht eingetreten werde.

^ Bern, den 31. Oktober 1864.

Jm .^amen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsident..

l^r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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Fisler, betreffend Goldprägungen. (Vom 31. Oktober 1864.)

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12.11.1864

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