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Schweizerisches Bundesblatt.

XVI. Jahrgang. ll.

Nr. 27.

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22. Juni 1864.

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der

.kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und

des Bundesgerichtes während des

Jahren 1863, sowie über die Gasrechnung von demselben Jahre.

(Vom 16. Juni 1864.)

Tit. l Die kommission,

welche Sie mit der Vrüfnng des Berichts des

Bundesrathes und des Buudesgerichts über ihre Geschäftsführung im versl.ossenen Jahre. beauftrag.. haben, hat ihre Arbeit in gewohnter Weise au die Hand genommen, und beehrt sieh, in Folgendem Jhnen das Ergebniss ihrer Untersuchungen und Beratungen vorzulegen.

^

A.

Geschaftsführung des Bundesrathes.

1.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Da das abgelassene Jahr 1863 glükli.her Weise keinerlei ernstliche.

Verwi.lungeu mit dem Auslaude gebracht hat, so kann sich die .Commission in ihren Bemerkungen über das politische Departement knrz fassen, zumal sie in den meisten Fragen, welche der Bundesrath in seinem Geschäftberichte berührt hat, mit der Anschauungsweise dieser Behorde einig geht. Zur Orientirung der Leser schiken wir dabei die Bemerkung voraus, dass wir die Namentlichen Handelsverträge mit auswärtigen Staaten, über

Bundesblatt. Jahrg. XVI. Bd. Il.

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^2 welche im Beriehtjahre verhandelt worden ist, in das Handels- und Zoll^ departement verweisen, weil sie dasselbe mehr als das politische Depar-

tement beschäftigt haben.

Die wichtigste ^rage der auswärtigen Politik, welche der Bundesrath tm Jahr 1863 zu lösen halte, war ohne Zweifel diejenige der Theilnahme an einem allgemeinen K o n g r e s s e , zu welchem Kaiser Napoleon lll.

die Schweiz gleich allen andern europäischen Mächten eingeladen hatte.

Wir haben hier nicht ^u untersuchen , ob eine grossere oder geringere Wahrscheinlichkeit dasür vorliege, dass ein derartiger Ko..gress die .hm gestellte Ausgabe einer friedlichen Verständigung über eine Revision der völkerrechtlichen Verträge, welche die Grundlage der gegenwärtigen Ordnung der Dinge in Europa bilden, erfüllen konnte; wir haben uns bloss darüber auszusprechen, ob der Bundesrath wohl daran gethan hat, dass er in einem Augenblike, wo die meisten europäischen Staaten ihre Tl..eilnahme an dem Kongresse mit oder ohne .Vorbehalt bereits ^.a.^sagt Ratten, auch seinerseits die ihm gewordene ehrenvolle Einladung unter Wahrung aller der Schweiz Anstehenden Rechte angenommen hat. Wir wissen wohl, dass gegen diese entsprechende Antwort des Bundesrathes namentlich von dem Standpunkte aus Bedenken erhoben worden sind, dass es der hergebrachten Reutralitätspolitik der Schweiz nicht angemessen sei, an Verhaudlungen Theil zu nehmen, welche sie selbst in keiner Weise berühren, un...^ vielleicht Verträge abschliessen zu helfen, welche ihr andern Ländern gegen-

über für die Znkm.st lästige Verpachtungen auferlegen konnten. Allein

wir denken, es würde, falls der...Kon^ress wirklich zu Staude gekommen wäre, die Sache sich von selbst so gema.ht haben, dass der^Bevollmächtigte der Schweiz bei ^Verhältnissen . welche lediglieli andere Staaten ^be^.

treffen, keine ^hervortretende Stellung eingenommen hätte, und was die neuen völkerrechtlichen Verträge betrifft, deren ..Ausstellung in .Aussicht ge^nommen war, so versteht es sich, dass der Bundesrath dieselben jeden^ falls nicht ohne ausdrükliche Zustimmung der Bundesversammlung hätte mitunterzeichnen dürfen. Auf der andern Seite finden wir, dass gerade die neutrale Stellung , welche die Schweiz einnimmt und auch für die Zukunft festzuhalten gedenkt, es ihr zur .^flicht machte, sich von Verhaudlungen nicht gänzlich auszuschliesseu, bei welchen ^ie Grundlagen des europäisehen ..^taatsreehtes neu sestgestellt werden sollten ; denn wenn auch unsere Neutralität zunächst auf uuserm eigenen freien Eutschlusse beruht, so bildet doch il^re feierliche Anerkennung dnr.h die Mächte einen Theil jener Verträge von 1815, die man einer Revision unterstellen wollte, und die Schweiz hätte au dem Kougrefse daraus dringen müssen, dass diese ..Anerkennung, ^weil aneh j^t noch dem wahren Jnteresse aller europäischen Staaten entsprechend^ förmlich erneuert werde. Von besonderer Wichtigkeit aber wäre der Kougress für die noch unausgetragene .^ a v o . ^ e r f r a g ^ gewesen. Rachdem der Bundesrath selbst früher dieser ^ra^e wegen di^ Einbernfuug einer europäischen Konferenz verlangt hatte und dieses Verfahren von der Bundesversammlung, wenn nicht ausdrukli^, doeh still-

83 schweigend gebilligt worden war, konnte er doch nicht wohl die Theilnahme an einer allgemeinen Versammlung der europäischen Staaten ablehnen, von der er begründeter Weise annehmen durste, dass sie die unerledigt gebliebene Angelegenheit des neutralisirten Savo^ens , welche eben so sehr sur Europa im Allgemeinen, wie fur die Schweiz insbesondere von Wichtigkeit ist, mit auf ihre Traktanden sezen werde.

Wir billigen daher die Annahme der Einladung namentlich auch darum, weil sie ein vortreffliches Mittel darbot,^ um die Savo^ersrage, welche durch neuere europäische ..^erwiklungen seit Langem wieder in den Hintergrund gedrängt worden ist, nicht bloss bei Frankreich, welches den Kongress angeregt hat, sondern aneh bei den andern babei betheiligten Mächten in Erinnerung zu bringen. Rieht weniger als die Annahme der Einladung billigen wir aber auch die vom Bundesrathe dabei gemachten Vorbehalte, und ganz besonders den ersten derselben, dass der Kongreß wirklieh ein e u r o p ä i s c h e r , d. h. dass alle oder doch ^sast alle Mächte daran vertreten sein müssen. Wenn die Verträge von l 815 ohne Zweifel mehrere für die Schweiz änsserst werthvolle Bestimmungen enthalten.., so beruht ihr äußerer Werth für uns vorzüglich darauf, dass sie aus der Zustimmung sämmtlicher europäischer Grossmächte und daneben noch einiger Mächte mitllern Ranges beruhen. Die ..^ehwei^ konnte daher unmoglieh zugeben, dass Fragen. welche ihre wichtigsten Jnteressen besehlagen, von einer ^ersalnmlnng diskutirt würden, an welcher nur eine kleine Zal^l europaischer Staaten sieh beteiligen und. von der namentlich die Grossmäehte oder ein Theil derselben sieh serne halten würden.

Jft auch sur den Augenblik die Jdee eines .bougresses, welcher in ähnlicher Weise wie derjenige von Wien im Jahr 18l 5 die sämmtli.hen europäischen Augelegeuheiteu ordnen würde, etwas zurückgetreten, so ist es doch leicht möglich, dass sie später nochmals auftauchen wird.

Wir erwarten , dass der Bundesrath alsdann im ......^nne derjenigen Gesichtspunkte handeln werde, welche ihn bei seiner Entschliessung vom verwieheuen Rovember geleitet haben. Rollte dagegen die ^ougressidee . als definitiv beseitigt zu betrachten sein, so u.mrde die noch sehwebende ^avo^ersrage^ kaum anders als auf dem Wege direkter Verständigung mit Frankreich, ^ immerhin mit dem Vorbehalte uachheriger Genehmigung durch die übrigen dabei interessirten Mächte erledigt werden können. Die verh^ltniss-

mässig leichte und schnelle^ Art, in welcher eine solche Verständigung in der

so lange

herumgesehleppteu Dappeuthalfrag^

erhielt

worden

ist,

lässt uns hoffen, dass das Rämliehe auch bei der allerdings schwieriger^

Savo^erfrage geschehen durfte, soserne sie nur in geeigneter Weise und im rechten Aug.^nblike au die Hand genommen wird. Natürlich aber würde dabei vor All^m aus erfordert, dass der Vun.^srath fi.h zuerst ein klares, bestimmtes^ und praktisch erreichbares Ziel vorsezen müsste, a...s w.^lehes er bei den zu eröffnenden Unterhandlungen hinzustreben hätte..

Mit ^wenigen Worten berühren wir die übrigen, viel minder erheblichen Verhandlungen mit auswärtigen Staateu, welche der Bundesrath

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.

unter der Rubrik ^Allgemeines.^ zusammenfasse Dass der Bundesrath mit Bezug aus die Angelegenheit B o te n s den Vorstellungen, welche d^ Regierungen Englands und Frankreichs an diejenige Russlands ergehen

liessen, sich nicht anschlössen wollte, ist gewiss von Jedermann gebilligt

worden; denn abgesehen davon, dass in dieser Sache die Verwendung eines so kleinen Staates wie die Schweiz von keinen. Gewichte sein konnte, wäre es auch unserer neutralen Stellung keineswegs entsprechend gewesen, wenn der Bundesrath sich in offizieller Weise in einen Kamps eingemischt

hätte, bei welchem lediglich unsere Sympathien betheiligt sein konnten.

Ebenso billigen wi.. das Verhalten des Bundesrathes gegenüber den Re-

gierungen von Jtalien und ^esterreich in Bezug auf die Reklamationen, welche wegen befürchteter Ansammlung von Freischaaren in den Kantonen Granbünden und Hessin bei ihm erhoben wurden.

Jn^em wir nun zu den besondern Beziehungen der Schweiz zu einzelnen auswärtigen Staaten übergehen, haben wir bei O e streich nur die Erwartung anszudrüken, es werde der Bundesrath sein Mogliehstes thun, um sowohl ein beförderliches Zustandekommen einer Vereinbarung uber die Bodeuseegürtelbahn zu erzielen,^ als auch die von der kaiserlichen Regierung selbst ausgegangene Anregung eines Staatsvertrages über nachbariiehe und Verkehrsverhältnisse nicht in Vergessenheit gerathen zu lassen.

Spanien gegenüber ist es bis jezt nicht gelangen, den gerechten Ansprühen schweizerischer Angehörigen, betreffend die ^.fions.. und Soldrükstände, Geltung zu verschaffen, wir konnen nur wünschen, dass der.

. Bundesrath diesen Gegenstand nicht ans den Ange.. verliere und im passenden Momente die Verhandlungen darüber wieder aufnehme. Was die Verhältnisse zu Frankreich betrifft, so ha...en wir mit Befriedigung wahrgenommen, dass die beiden Angelegenheiten, auf welche si.h ei.. leztjähriges Vostulat der Bundesversammlung bezog, die Vassvisa uämlieh und die Grän^waldungen, bei den weitsichtigen Unterhandlungen, welche über einen Handels- und Riederlassnngsvertrag gepflogen werden, stetsfort mitberütsichtigt worden find. Hoffen wir, dass bei dem nächstens zu erwartenden Absehlusse des Vertrages au.h diese zwei Fragen ihre besriedigende Losung finden werden l Mit Hinfi.l.t auf Jtalien theilen wi.^

die Ansicht des Bundesrathes, dass eine Auslosung der Freiplä^e im Col-

le^ium ^elvel^nm anzustreben sei, und überlassen uns gerne der Erwartnng, dass es den Bemühungen unseres neuen Gesandten in Turin gelingen werde, in dieser Angelegenheit sowohl als auch bei der angeregten Revision des Handelsvertrages einen den Wünschen der Schweig entsprechenden Ersolg zu erzielen.

Etwas länger müssen ^wir bei Deinem Anstande verweilen, welcher sich in der legten Zeit gegenüber dem Königreiche der N i e d e r l a n d e ergeben ^ hat. Bekanntlich hat der Bundesrath, na..hdem er zuvor die Einwilligung fammtlleher Kautone eingeholt hatte, mit diesem Staate im Jahr 18^ eine Uebereinl^u..st abgeschlossen über Befreiung der beiderseitigen Angehörigen vom

.^5.

Militärdienste und pon Ersatzleistungen für denselben. Als der niederländische Generalkonsul in der Schweiz dem Bundesrathe die hieraus bezügliche Erklärung seiner Regierung übermachte, fügte er die Bemerkung bei, dass sich die Befreiung der in Holland wohnenden Schweizer vom Militärdienste keineswegs auch aus die sogenante Schutte...^ erstreke; doch sei dieses eher eine Bürgerwehr, als wirkliches Militär. Genauere Erkundigungen, welche Zuerst die Regierung von St. Gallen, dann der Bundesrath einzuziehen sich veranlagt fand, haben indessen gezeigt, dass diese Bemerkung des Generalkonsuls den Charakter der S e h n t t e r ^ ni^.ht ganz ^richtig bezeichnete, Andern dass dieselbe eher als .eine Miliz aufzufassen ist, welche neben dem stehenden Heere nicht etwa bloss sür polizeiliche, sondern auch für .^riegszweke besteht. Wenn in einem Kriegsfall^ di.^ Schuttes.. zur Landes...ertheidiguug ausgeboten wird, so macht sie in allen Beziehungen einen integrireuden Bestandtheil der Armee aus, und die Gesezesbestimmung, dass sie nicht ausser das Königreich geführt werden .^ürfe, hat nicht gehindert, dass. sie den Fel.^ug gegen Belgien mitmachen musste, als dieses .Land im Jahr 1830 sich von Holland lostrennte. Die Schutter... muss ^ieh nach dem einschlägigen Geseze den ganzen Sommer hindurch al.le 14^Tage einmal in den Waffen üben; sie hat sich aus eigene Kosten zu uniformiren, wogegen der Staat ihr die Bewaffnung liefert. Es ist also klar, dass der in Holland wohnende Schweizer, welcher verpflichtet ist, an der Schutte.. Tl.eil zu nehmen, eine nicht unerhebliche Militärlast zu tragen hat, während wir den in der Schweiz wohnenden Holländer von ^eder militärischen oder Ersa^leiftung srei erklärt haben ; es besteht somit in ^olge der getroffenen Uebereinkunst ein Rechtsverhältniss , bei welchem sich die .^chwei^ offenbar im Rachtheile befindet. Wenn die in Holland wohnenden Schweizer sich bis ^ezt nicht darüber besehwert haben, dass sie in der Schutte^ dienen müssen, so rührt dies nach den Ausschlüssen, die von den dortigen^ Konsuln ertheilt worden sind, lediglich daher, dass das einfchlägige Gesez nicht strenge vollzogen wird, so dass es eben nicht schwer fällt, sich diesem Dienste zu entziehen. es soll aber sehon lauge die Abficht walten, der S^utter^ eine neue, straffere Organisation zu geben, der sich dann
natürlich , beim Fortdauern des gegenwärtigen Reehtsverhältnifses, auch die .Schweizer zu unterziehen hätten. Weuu nicht begründete Aussicht vorhanden wäre, dass vielleicht in nicht ferner Zukunft die einstweilen abgebrochenen Unterhandlungen über^ einen Handelsvertrag mit den Riederlandeu wieder ausgenommen werden uud alsdann aueh die Frage der Militärdienstbesreiung in einer, den Jnteressen der Schweiz entsprechenden Weise geregelt werden kann, so würden .^ir keinen Anstand nehmen, die sofortige Kündigung der Uebereinkunst vom Jahr 18.^2 zu empfe.hlen. Jedenfalls aber konnen wir nicht umhin, die Ansicht aus^usprechen, der Bundesrath hätte bei dem Vorbehalte, welcher in dem Begleitschreiben des niederländischen Generalkonsuls der dortseitigen Erklärung beigefügt war, sich nicht so leicht beruhigen, sondern sich nach der Organisation der sogenannten Schutter^ etwas näher erkundigen sollen, e h e

86 er die Uebereinkunst als abgeschlossen in der eidgenossischen ...^esezessammlung publizirte. Wir hoffen, es werde der vorliegende Fall die gnte Wirkung haben, dass wenigstens in Ankunft ein etwas sorgfältigeres Versahren bei .Konventionen mit dem Auslande eingehalten werde.

Roch hat die Kommission geglaubt, einem Gegenftande ihre Ausmerksamkeit schenken zu sollen, welcher sieh im^ Geschäftsberichte des B.mdesrathes nicht berührt findet, jedoch für eine ^ahl von Kantonen von Jnteresse ist, wir meinen ^ die .in Anregung gebrachte Uebereinknnft mit dem Grossher.^ogthum B a d e n über die Unterstü^ung unbemittelter ^lngehoriger in Krankheits.. und Todesfällen. So sehr das Zustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses von beiden leiten gewünscht wird, so ist es doch bis jezt ni.ht gelungen, sich ^ über das Brin^ip zu einigen, aus welchem dasselbe beruhen soll.

Baden wünscht die Uebereinkunst abznschliessen aus der Grundlage des, in den meisten ähnlichen Konven-

tionen ausgestellten Brinzipes der u n entgeldlichen Verpflegung, und

eine Minderheit von Kantonen geht mit ihm darüber einig , die Mel..rheit der Kantone hingegen verlangt, dass die g e g e n s e i t i g e K o s t e n v e r g ü t u n g , welche in der Uebereinknnst mit Württemberg augenommen worden ist, als Brinzip sestgehalten werde. Es kann natürlich nicht in unserer Ausgabe liegen, hier zu erortern, welches der beiden Brin^ipien im Allgemeine.. das richtigere und welches im Spezialsalle für die Schweiz das vorteilhaftere sei. Dagegen konnen wir die Bemerkung nicht unterdrüken, dass nach unserer Ansicht ^der Bundesrath beim Abschlusse solcher Uebereinkünfte mit auswärtigen Staaten, die man als in der Kompetenz der Kantone liegend erachtet, sich etwas angelegentlicher, als es bis j.^t zu geschehen pflegte, dafür verwenden dürste, dass die Kantone sich über die von der ^chwei^ auszustellenden Gr..ndsä^e einigen. Das bei der

Uebereinknnft mit Oestrei.h, betreffend die U..terstn.^...g Hülfsbedürstiger,

beobachtete Verfahren . naeh wel.hem die Kautone je nach dem Vrin^ip, für welches sie stch erklärt hatten, in zwei Gruppen getrennt wnrden, deren jede eigentlich für sich eine Konvention abs.hloss, verdient in künstigen ähnlichen Fällen gewiss nicht nachgeahmt zu werden.

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^eschaft.^krei^ de^ Departement^ de.^ ^nnern.

.^nnde.^kanztei.

Wir verweisen auf den Bericht des Bundesrathes und heben mit Befriedigung hervor , dass die Orduuug und E^aktität, die in der ganzen Verwaltung der Büreanr^ sich benrknndet, auch dieses Jahr unsere volle

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Anerkennung verdient. Die Protokolle sind alle gehorig geführt und nachgetragen. Hinsichtlich der Uebersezungen ins Franzosische wird der ^Wunsch ausgedrükt, dass dieselben, namentlich wenn es juristische Gutachten oder Geseze anbelangt, mit mehr Sorgfalt und Sachkenntniss verfasst werden. Wenn auch sinnstorende Jrrungeu selten vorkommen , so lässt doch die Form und Sprache sehr Vieles zu wünschen übrig.

Bnnde.^lla..^.

Die Abounenten.^ahl zeigt eine kleine Vermehrung ; immerhin ist dieselbe im Verhältniss zur Bevölkerungs^ahl eine sehr geringe , zwei Kantone haben gar keine Abonnenten. Jn der sranzosischen Schweiz ist verhältnissmassig eine weit grossere Betheiligung als in der deutschen , indem die franzosische Schweiz beinahe gleich viel Abonnenten zählt wie die deutsche.

...

.^chi^e.

Mit Befriedigung erwähnen wir, dass die amtliehe Sammlung der altern eidg. .Abschied... von 12..)1---17.)8 im lezten Jahre wieder durch einen . Band vermehrt wurde. umfassend den Zeitraum von 142^-14^7 (Ende des Burgunderkrieges), bearbeitet von Hrn. Dr. Segesser. Es sind nun von den Vlll Bauden, auf welche das Werk berechnet ist, bis jezt erschienen :

Band l, ll, lll, 1. Abtheilung, lV, 2. Abteilung, Vll, 1. Abtheilung und Vlll. Von sämmtlichen Abschieden sind beinahe die Hälfte im Druk

erschiene.., ^ der übrigen redigirt und ^ ist noch in Angriff zu nehmen.

Durch ^das .vorgerükte Alter des einen Bearbeiters .ist der eine Band verzögert worden , u^d durch deu Todfall des Hrn. Jakob Vogel werden voraussichtlich der Bearbeitung neue ...^hwierigkeiten entgegenstehen.

Dennoch sprechen wir die Hoffnung ans, dass dieses in wissenschaftlicher Begehung so verdienstvolle Werk seiner baldigen Vollendung entgegen gehen werde.

Wir mochten desshalb dem Bundesrathe anempsehlen, das Werk durch die tüchtigen, anerkannt wissenschastliehen Kräste fortführen zu lassen, und so viel an ihm liegt, für die Forderung der Arbeit ^ wirken.

Wa^ die Archive der Helvetik und Mediation und der Tagsazung bis zum Jahre 1848 anbelangt, ^ so macht der Mangel einer jedeu Registratur die Nachforschung hochft schwierig, ja oft uumoglich. Es besteht

nämlieh sür das Archiv von 17l)8 bis 1848 nur ein Verzeichnis der

Bände in gan^ sun.mariseher Weise. Für den Geschichtsforscher , so wie sür andere Rachforschungen ist somit das Anfsnehen ein . hochst mühevolles und zeitraubendes Geschäft. Allein es lässt stch hier kaum Abhilfe treffen..

weil bei der Sammlung der Akten alle, auch die unbedeutendsten Geschäfte aufgenommen wurden und so ein enormes, oft ganz wertloses Material überwältigt werden müsste. Vor Allem müsste eine Dichtung vorgenommen werden ; diess aber wäre eine uugemeiu umfangreich.. Arbeit , welehe eine Reihe von Jahren in Anspruch nehmen und ga.^ bedeutende Aus-

88 ^ lagen mit sich führen würde. - Wir erwähnen dieses Umstandes vorzüglich desshalb, weil auch bei Anlage des Archivs von 1848 an derselbe Fehler begangen wird. Es sind die Akten des Bundesrathes res^. der Bundeskanzlei bis und mit dem Jahre 18.^0 im Archiv, diejenigen der Departement bis und mit 1857, und dieselben haben bereits einen sehr bedeutenden Umfang , so dass in wenigen Jahren die da^u bestimmten Räumlichkeiten dieselben nicht mehr zu fassen vermogen.

Raeh unserer Ansicht sollte schon von den Departement^. und der Bundeskanzler oder durch den Archivar eiue Sondernng in dem ^iune vorgenommen werden, dass nichts ins Archiv abgeliefert würde , als was von bleibendem Werthe ist. Wir vermogen namentlich nicht einzusehen , wozu ohne Unterschied sämmtliche Akten des Militär- und Bostdepartements dem Archive einverleibt werden sollten.

Wie die .^elvetik , Mediation und Tagsazung durch Anhäufen d.^ unwerthvollen Materials dem Geschichtsforscher und den Archivbeamten einen sehr schlechten Dienst erwiesen^ hat, und uns eiue brauchbare Registratur vernumog..

. licht , ganz gleich werden wir einer spätern Beriode die Geschichtsforschuug unserer Tage erschweren, ja verunmogliehen ,^ wenn die unbedeutendsten nur ganz vorübergehenden Werth haben , den. Eine derartige Ansammlnng, wie sie

das gründliche Aktenstudmm Akten, welche ost keinen oder mit den andern vermeng werjezt besteht, bietet auch sür die

jezige Registratur und Rachschlagüng eine ungemeine Weitschweifigkeit. Es sollte desshalb, nach unserer Ansieht, von den Departement^ bereits eiue Durchsicht der Akten vorgenommen und nach zu bestimmenden Grunds.^en nur das Wichtigere dem Archive zur Aufbewahrung übergeben werden.

Was das Archiv von 1848 bis 1857 resp. 18^.0 anbelangt, so ist für dasselbe von dem Archivar ein Blau entworfen worden , der zwar noch nicht vom .Bundesrathe angenommen ist, den wir aber dennoch einer.

Brüsung unterstellt haben , und der manche wesentliche Verbesserung eut^ hält. Wir wollten jedoch dem Entscheide des Bundesrathes nieht vorgreifen, und fügen nur die Bemerkung bei, dass wir es als verfehlt ausehen würden , wenn bereits jezt .^n genaues Register angelegt würde , welches über Gegenstände Auskunst enthielte , die später doch entfernt werden müssten. Es sollte desshalb auch dieser Registratur der Akten eine Sichtung vorausgehen, welche alles wertlose Material entfernt.

A n t r ag : Der Bundesrath wird eingeladen, beim Entwurf des Regimentes für das Archiv darauf Bedacht zu nehmen, dass die bereits im Archiv befindlichen werthlos gewordenen Akten ausgeschieden werden, und dass küuftighin nur Akten von bleibendem Werth dem Archiv übergeben werden.

Die Bibliothek hat sich um eine namhaste Anzahl Bände vermehrt, wird gehorig ausbewahrt und der Katalog gehorig nachgetragen.

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D i e M ü n z s a m m l u n g hat ebenfalls einen kleinen Zuwachs erhalten..

Dass vermöge unserer Verhältnisse nicht grosse Summen hiesür verwendet werden konnen, ist begreiflich, und es wird die Vermehrung sich vorzug.^weise aus freiwillige Vergabungen beschränken müssen.

Mass und G e w i c h t gibt zu keiner Bemerkung Veranlassung.

Gesundheitswesen.

Dem .Konkordat über Freizügigkeit schweizerischer Medizinalpersone.^ sind bis jezt wenigstens bedingungsweise 9 Kantone beigetreten. Es if^ zu wünschen, dass d..rch die Vermittlung des Bundesrathes auch andere Kantone sich demselben anschliessen.

Roch kein Jahr. wie das lezte hat die San.tätsbehorden der Ka..^ tone und des Bundes betreffs der V i e h s e u c h e n so sehr in Auspr..^ genommen.

Es mag sein , dass durch den Eisenbahntransport di.^ schnellere und weitere Verbreitung von Seuchen zu befürchten ist, un.^ dass in dieser Richtung eine auf das ganze schweizerische Eisenbahn.^ sich erstrebende gemeinschaftliche sanitätspolizeiliehe Massregel dringen^ nothwendig ist. Judesseu konnen wir nicht zugeben, dass l^as jüngst^ Erseheinen und die hartnäkige Fortdauer der Maul- und Klauenseuche in^ den meisten Kantonen ganz oder grosstentheils d i e s e r Ursache zugeschrieben werden darf, da Epidemien wie Viehseuchen zeitweise mit längerer ode^ kürzerer Da..er, in grossern oder kleinern Verbreitungsbezirken austreten und.

nicht selten aus längere Zeit ganz verschwinden , ohne dass die Wissensehast bisher ein bestimmtes ursaehliches Verhältniss oder Gesez hierin zu^ entdeken vermochte. Sanitatspoli^eiliehe Massregeln gegen ^ortschleppun^ und Verbreitung von Seuchen werden den beabsichtigten Zwek uur dann.

erreieheu, wenn von allen Kantonen, denen immerhin die Exekution selbst eidgeuossischer Erlasse zukommt. mit der gleichen Gewissenhaftigkeit nnd.

Strenge eingeschritten wird. Ziehen wir die Erfahrung über die Vollziehung des Konkordates über die Vorsichtsmassregeln bei Viehseuchen vom 2l . ^ Dezember 1853 zu Rathe, so will es uns scheinen, dass der vom Bundesrathe beabsichtigte Erlass einer Verordnung nicht den gewünschte..^ Erfolg haben wird, insofern nicht alle Stände damit einverstanden sind^ und sich entschlossen, auch ^dem bereits bestehenden Konkordate beizutreten und bei dessen nothig gewordener Revision mitzuwirken. Wir verkennen den
Werth einer Verordnung im Allgemeinen nicht, dagegen wäre es eher an der Zeit, die namentlich in den lezten Jahren gemachten Erfahrungen ^u Rathe ^u ziehen , das Konkordat eiuer Revision zu unterwerfen und über einzelne Bestimmungen , die eiuer Jnterpretalion bedürfen , sich z.^ verstäudigeu. Das bestehende Konkordat wird wirklieh in den betreffenden Kautonen sehr verschieden ausgesasst. da und dort werden sogar, entgegen dem Hauptzweke desselben - mogliehste Schonung des freien Verkehrs bald unnothigerweise die Viehmärkte^ eingestellt, bald vollkommene Gr.^nzsperre selbst gegen l.onkordireude Kantone verhängt, - Maßregeln, welche

^0 .nicht nur dem Wortlaut des Konkordates zuwiderlaufen, sondern auch .das allgemeine ^Jn^resse empfindlich verlezen.

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Jn den Bemerkungen über den Geschäftsbericht des Jahres 1858

steht bereits die Einladung, dass die feit längerer Zeit pendenten Gränzanstände zwischen den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Jnner..

xhoden besorderlich ihrer Erledigung entgegengesührt werden. Aneh im verflossenen Berichtsjahr ist es nicht gelungen, diese Streitigkeiten beizulegen. Wir spreeheu den Wunsch aus, es mochte der Bundesrath. was

.an ihm liegt, ans Erledigung dieses schon lange hängenden Geschäftes

dringen.

^nswandernn^.

Mit Besriedigung erwähnen wir, dass der Bundesrath das Schiksal der in Brasilien angesiedelten Schweizer nicht aus dem Auge verloren hat.

^ Wenn wir anch die Wichtigkeit der Jnflnenz des Bundes anf die Schweizerische Auswanderung nicht verkennen, so müssen wir dennoch nns damit einverstanden erklären, dass der Bundesrath den Bundesvorf.huss von 100,000 Franken für eine Ansiedlnng in Eostariea ni.ht genehmigt hat. Abgesehen von der finanziellen Seite hätte ein derartiges Vorgehen auch darin seine nachtheiligen Folgen, dass dem Unternehmen ein offizieller Eharakter gegeben und ohne dass der Bund hinlänglich Klarheit übex den ^ang desselben hätte, ihm eine Empfehluug von Seite des Staates verliehen würde.

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^ie hiefür verwendete Summe beträgt ^7,000 Franken. Jn den .Bereich der bnndesrätl^lichen Unterstüzung wurden gezogen : Der Alpenwirtl.^aftsve^ein , der Verein schweizerischer Landwirthe, der sehweiz. landwirthsehaftliche Zentralverein, ^die landwirthsehastliehe Ge^ellsehast der romanischen Schweiz, die allgemeine geschichtssorsehende Gesellschaft, die gesehichtsforschende Gesellschast .der romanischen Schweiz, der historische Verein der fünf Orte, die geologische Kart^ der Schweig die meteorologischen Beobachtungen, die mitteleuropäische Gradmessuug, der Schweiz. Kunstverein und das Wiukelried-Denkmal.

Wenn wir diese verschiedenen Riehtungen betrachten, so drängt sich .^ns die Bemerknng aus, es mochte der Bund seine finanziellen Kräfte ^ud seine Tätigkeit nicht in zu verschiedenartigen Richtungen zersplittern.

Wenn wir auch vollkommen anerkennen, dass alle diese einzelnen und ...och andere schw..^. Gesellschaften ihre Berechtigung haben, so dürsen

91 wir doch nicht übersehen, dass die Wirksamkeit des Bundes eine nur beschränkte sein kann und dass er sich hüten muss. durch seine Unterstüzung Gesellschaften hervorzurufen, denen eine eigene innere Lebensfähigkeit abgeht. Wir müssen dem Bundesrathe anch anempfehlen , die gehörige Verwendung seiner Beiträge zu überwachen, weil wir bei einzelnen ^Verwendnngen die gehörige Umsteht vermissen. Wir können z. B. nicht ^lanben, dass es von grossem Erfolg sei, wenn der alpenwirthschastli.he Verein reichen Gemeinden und Brivaten je 100 à 200 Fr. austheilt.

weil sie ihre Alpen rationell bewirtschaften. Ebenso wenig vermögen wir die B.dentung der Ausgabe behufs Erstellung einer Statistik über die schweiz. Bienenzucht einzusehen.

Die Beiträge an die ..^ülfsgesellsehaften im Auslande belausen sich auf

10,000 Fr. Es wurden 2^ Hülfskafsen unterste. Minimum Fr. 100, Maximum Fr. 1400. Bei der Bertheilung hat der Bundesrath .mit riehtigem Takt die verschiedenen Verhältnisse berechtigt.

^...^echnische ^chnIe.

Die zunehmende Frequenz der Schule namentlich auch von Seite des Auslandes beweist das Zutrauen, das dieselbe in wissenschaftlichen ^reisen sich errungen hat. Es ist sehr anzuerkennen, dass auf den Fleiss und die

Disziplin der Anstalt von Seite der leitenden Behorde ernstlieh Rüksicht

genommen wird. und wir konnten, bei der grossen Ausdehnung des Besuchet der Anstalt, ein noch strengeres Einschreiten nur gerechtfertigt finden.

Die .Ausschreibung von Breisausgaben wirkte sehr wol^lthätig und^emregend aus de^. Geist der ..^tudirenden. Die Sammlungen und wissenschaftlieheu Anstalten bieten den Studirendeu und Lehrern die nothigen Hülssmittel. Was die Amtstätigkeit de.^ Schulbehörden anbelangt, so stimmen wir dem bundesräthliehen Wunsche bei , dass durch die besehlossene Erhöhung des Kredites es moglieh werde , die tüchtigen .Lehrkräfte zu erhalten, vorhandene Lücken auszufüllen und dem Ganzen einen eutspreeheudeu Abschluss zu geben. Durch die Vollendung des Reubaues ist die Schule in ein nenes Stadium getreten. Wenn auch die Räumlichkeiten in jeder Weise befriedigend erstellt sind und sür die Zuhörer^aht genügen, so .oird sich dennoch vielleicht schon im nächsten Jahre die Frage aufwerfen , ob nicht durch irgend welche Massregel eiue Beschränkung des allzustarken Besuches stattfinden soll. Auf welche Weise dies geschehen soll ohne Verlegung der eint .oder anderen Jnteressen, wird eine reifliche ^rüsuug darthun müssen.

...^.ti^isches B^eau.

Die Thätigkeit des statistischen Büreaus dehnte sich im Berichtsjahr vorzugsweise ans die Verarbeitung des .^olks^ählnngsmaterials aus.

Mit der Publikation der Alterstabellen wird wahrscheinlich die Verarbeitung der Volkszählung geschlossen se^n und es tritt das Büreau hiemit in ein

^2 anderes Stadium. Es ist desshalb wohl am Ort, im diessjährigen Berieht die Aufgabe des statistischen Bureaus und seinen Wirkungskreis .^twas näher ins Auge zu fassen.

Die Ausgabe des Bureaus besteht darin : 1) nach und nach eine vollständige Statistik der Schweiz zu erhalten; 2) periodische Publikationen über die beweglichen Elemente der ^ Statistik zu machen, und 3) über wichtige Gegenstände. welche von allgemein national-okonomischem Jnteresse sind, Einzelschriften herauszugeben.

Eine solche Ausgabe kann offenbar nur realisirt werden, wenn zwei Elemente vorhanden sind: eine tüchtige leitete Direktion, welche das aufzunehmende Material bestimmt, und hinlängliche Kräfte, welche es ermöglichen, das benothigte Material herbeizuschaffen. Wir vermissen bis jezt beide Elemente. Was den erstern Bnnkt anbelangt , so sind wir .^var weit entfernt, den gegenwärtigen Angestellten^ über ihren Fleiss oder über ihre Thätigkeit Vorwürfe machen zu wollen ; allein es ist begreiflich, dass eine Statistik nnr dann den wissenschaftlichen Anforderungen eutsprechend augelegt werden kann, wenn ein Direktor dieselbe leitet, welcher mit ausgedehnten wisfenschaftli^en Spezialkeuntnissen ausgerüstet, eine genane Kenntniss unseres Volkes und der Bedürfnisse desselben bes^t. Es

ist begreiflich, dass bei der bis jezt^spärliehen .^slege dieser Wissenschaft

tn der Schweiz das Auffinden einer solchen Persönlichkeit mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Mit Besriedigung haben wir uns davon überzeugt, dass der Ehes des Departements sich bemüht, eine solche anfzufinden und auch Aussieht vorhanden ist, dass seine Bemühungen nicht erfolglos find.

Was den zweiten .^unkt, die Herbeisehassung des nothigen Materials, anbelangt, so könnten die mit vielem Arbeitsaufwand.. verfaßten Rechenschastsberichte der Kantone als Hülssmittel beigezogen werden. Es müsste jedoch v^m statistischen Büreau .darauf hingewirkt werden, denselben eine etwas gleichmässigere Form zu verschassen. Wir sind überzeugt, dass die .Kantonsregierungen gerne ^u einer derartigen einheitlicher.. Arbeit Hand bieten würden.

Wüuscheuswerth ist es immerhin, wenn bei unsern Verhältnissen, die keine bestimmten Angestellten ^ur Aufnahme gestatten , die Tabellen und fragen so einfach als moglich angelegt werden, indem sonst unriehtige Antworten unvermeidlich sind und zu falschen .^chlussfolgerungen führen. Was die im legten Jahre verfertigten Arbeiten anbetrifft, so ist die Bearbeitung der Rubrik ,,.^eburtssahr^ des Volkszählungsmaterials

eine höchst fleissige Zusammenstellung, welche die Thätigkeit des Büreaus eineu grosseu Theil des Jahres gan^ in Anspruch nahm, wir hätten jedoch gewünscht, es wäre die Rubrik ,, getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten^ auseinander gehalten worden, indem durch eine Verschmelzung dieser beiden Kategorien man zu unrichtigen Resultaten kommt. Durch

93 die Sparkassenstatistik und die Statistik der schweizerischen Alpenwirthsehast, .welche das Bureau an die Hand genommen hat, ist Stosf zu interessanter Verarbeitung geboten. Es ist zu .wünschen, dass die Eisenbahnstatistik vom Bureau ebenfalls an die Hand genommen wird.

B^nwesen.

Aus dem Berichte des Bundesrathes geht hervor, dass der Brünigstrasse von Seite der Kantone Ob- und Ridwalden schon bei der Ausführung und seither bei der Unterhaltung der Strasse nicht die gehorig...

Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Strasse ist an einzelnen ...^rten in hochst verwahrlostem Zustande und wenn wir den Berieht des Jngenieur.^ über Ausführung der Strasse durchgehen, so drängt sich uus die..Bemerkung ans, dass es am Vlaz gewesen wäre, wenn der Bundesrath bereit...

früher eingesehritten und auf kunstgerechte Erstellung der Strasse gedrun.gen batte. Da der Bund , im Juteresse des Kantons Unterwalden und des Gesammt...erkehres der Schweiz, den grossten Beitrag an die Brünigstrasse geleistet hat, so darf er auch mit Recht fordern, dass der Kanton Unterwalden seineu Verpflichtungen nachkomme. Daher der

A n t r a g: Es sei der Bundesrath ausgefordert, den Kanton Unterwalden anzuhalten, die Brünigstrasse in gehörigen Zustand herzustellen.

Was die übrigen Bauten anbelangt, so scheint es der Kommission ,^wekmässig, wenn die Bauten der sogenannten militärischen Alpeustrassen ebenfalls der Oberleitung desjenigen Departements unterstellt werden, welchem sonst alle übrigen Bauten untergeordnet sind. Wenn die Alpenstrassen nebst andern auch militärischen Zweken dienen und bei deren Dekretirung nameutlich militärische Gründe angesüßt wurden, so hängt deren

Ausführung mit dem Geschäftskreise des Militärdepartements doch in keiner

Weise zusammen, ein Standpunkt, den der Bundesrath bereits bei der gegenwärtigen Bauaufsicht , welche einem Eivilingenieur übertragen ist , eingenommen hat.

Antrag : Es sei der Buudesrath eingeladen, die Ausfuhrnng der Alpenstrassen dem Departement des Jnnern zu unterstellen.

^chi.^.^n^ich.^i.^n.

Mit Befriedigung hat die Kommission dem Beri.hte des Bundesxathes entnommen, dass das Büreau des Ar.hivars aus dem ungesunden Unterbau ius Erdges.hoss verlegt wnrde. Der Unterarchivar und die übrigen Angestellten sind jedoch noeh immer in denselben .Lokalitäten.

Es steint nun der ^Kommission, dass dieselben Hnmanitätsrül.siehten, welche .den Bundesrath bewogen haben, dem Archivar ein anderes Bureau^ anzu-

94 weisen, auch obwalten sollten, wenn es sich darum handelt, den Untere angestellten gesundere Büreaux^ anzuweisen. Es wird desshalb der Antrag erneuert : Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu sorgen, dass die Bureau^ der Archivangesteliten ans dem Unterbau in andere Lokale verlegt werden.

3. ^eschäft.^krei^ de^ ^nsti^ und ^otizeid.^artement^.

A . G e s e z g e b n n g , K o n k o r d a t e , V e r t r ä g e .e.

Nachdem der Ständerath am Schlusse langer Berathnngen. über den Entwurf eines Bnndesgesezes betreffend die internationalen RiederlafsnngsVerhältnisse, denselben verworfen, hat der Bundesrath mit Hinsicht auf die Gründe dieses Entscheides sich enthalten, mit neuen Antragen über diesen Gegenstand vor die Rallye zu treten, solche auf den Zeitpunkt vor..

behalteud, wo die kundgewordenen Meinungsverschiedenheiten, sowol über die Kompetenzfrage überhaupt, als über einzelne besondere Buukte, in denen die kantonalen Gesezgebungen in Widerstreit gerathen, sich werden ausgeglichen haben.

Wir finden diese Verfügung ganz am Vla^e. Der Bundesrath wird in seiner Rechtsprechung die in so vielfachen ihm unterstellten Rel...rssällen dieser Art gutgeheißenen Grundsä^e festzuhalten wissen , und diese Rechtsprechung, welche jederzeit dem hohern Entscheide der Bnndesversammluug unterstellt werden kann, lässt uns mit Beruhigung darauf warten, dass die vom Bundesrathe vorzuschlagenden gesetzgeberischen Bestimmungen die Genehmigung der beiden Räthe erlangen werden.

Die von Hrn. Ständerath v. Ziegler gestellte Motion , b^wekend

Revision des Bundesgesezes über die ^trasrechtspflege für die eidgenos...

^isehen Truppen vom 27. August 185l, im Sinne einer Herabsezung der Minimalstrasansäze für miuder bedeutende Vergehen und der Erhöhung der Disziplinarstraskompetenz der Oberbefehlshaber, - ist vom Stände...ath unterm 28. Juli 18.^.3 erheblich erklärt und dem Bundesrath zum Bericht und Antrag überwiesen worden.

Da derselbe noch aussteht, so muss Jhre Kommission darauf dringen, dass d i e s e r Schlussnahme vom 28. Juli .^olge g e g e b e n w e r d e .

.

) 5

Ohne hier die Gründe erörtern zu wollen, welche den Bundesrath zu der Erklärung veranlassten , es sei auf die Motion nicht näher einzutreten, glauben wir , dass diese Frage wichtig g^uu^ sei , um Gegenstand eines Spe^alberichts und einer einlässlichen Besprechung im Schoosse

der Räthe zu bilden.

Unser Gesez über die Militär^Strasrechtspflege stellt Strafen ans,

welche im Allgemeinen in Krieas^eiten und im aktiven dienst anwendbar sind, die aber zu hart erscheinen mögen, wenn es sich um geringfügigere, von Soldaten der stationären Miliz während des Justr..ktionsdienstes begangenen Vergehen handelt.

Mit der lebhaftesten Befriedigung begrüsst die Kommission das vom h. Stande Aargau angeregte Projekt eines Konkordats über Ausschließung von Lotterien und Glüksspielen in der Schwe^ , als ein ersprießliches Werk, dessen definitive Annahme seitens sämmtlicher Kantone hochft wünschenswerth erscheint. Ganz zu billigen ist dabei die Unterscheidung ^wischen Lotterien, welche von den Kantonen bewilligt werden können, insofern ste nicht ständig und in gewinnsüchtiger .Absicht betrieben werden, und hinwider solchen, die --- als sehwindelhafte Ausbeutung und Aureizung zum Spiele durch Vorspiegelung grosser Gewinnste --. unbedingt verboten

sind.

^

Die .Erklärung des Bundesbeschlusses vom 25. Juli l863 über

eidg. Gewährleistung der Verfassung des Kantons Luzeru, dass die Be-

stimmungen derselben, welche die Fähigkeit ^.r Bekleidung gew.fser Remter und die .^timmsähigl^eit in den Versammlungen der politischen Gemeinden vom Besize eines bestimmten Vermögens abhängig machen, mit Art. 4 der Bundesverfassung nicht im Einklang stehen, ^ wurde vom Bnndesrath auch den Regierungen von Hessin und Aargau mitgetheilt.

Die Kommission billigt diese Ratifikation und die mit Rüksi^.ht auf Art. 4, ^ 2tes Alinea, der Uebergangsbestimmungen der Bnudesverfassung, daran geknüpfte Tragweite, vermisst. dagegen eine Andeutung über die von diesen beideu Regierungen eingegangenen Antworten. Unter solchen Umständen beschränkt sie sich darauf, den Bundesrath auf d.esen Buukl. ausmerksam zu machen.

Der Bundesbeschluss vom 30. J..li 1863 ül.^r die Verhältnisse de...

Jsraeliten im Kanton Aargau hatte zunächst ^ur ^olge, dass die dortigen Kautonsbehorden den niedergelassenen schweizerische.. Jsraeliten die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen und kantonalen .^..gelegenheiten einräumten.

J.. Betreff dieses ersten Bunktes erklärt st.h die Kommission völlig einverstanden mit der Anerkennung, welche der Bundesrath der Regierung von Aargau für ihre iu dieser Sache bewiesene .^altnng und fur ihr.^ Bemühungen, welche die glükliche Losung eines mehrjährigen Anstandet herbeiführten, ausgedrükt hat. Der Beschluss vom 30. Juli hat aber

^6 ...och das weitere Ziel im Auge, den Aargauischeu Jsraeliten den vollen ^enuss eines ^..emeindsbürgerrechts zu sichern. ..Dieses Ziel scheint noch .nicht erreicht zu sein. Die Kommission beschränkt sich darauf, den Bundesrath daran zu erinnern, dass in dieser Hinsicht noch Unterbandlungen mit den Aargauischen Behorden stattfinden müssen.

Endlich berührt die Kommission noch die vom Bundesrath vorhabende .Übereinkunft mit Frankreich bezwekend eine dahin gehende Regulirnng, .welcher Staat ieweilen die Militärleistungen der bürgerrechtlich gleichZeitig der Schweiz wie Frankreich Angehörigen für sich anzusprechen hat.

Da diese Uebereinknnst noch nicht abgeschlossen ist, so kann es nicht ^n dem sein, zum Voraus und voraussezungsweise die Grundlagen derselben zu erortern, und will die Kommission daher aus die vom Bundes^ath diessalls der sranzosischen Regierung eröffneten Vorschläge nicht weiter eintreten.

R. Justiz. .

Die Verwaltung des eigentlichen Jnst^wesens kann nicht wie diejenige anderer Departement der Kontrole Jhrer Kommission unterstellt .werden. Es ist .^aehe des Justiz- und Bolizeidepartements, über alle an die Bnndesbehorde einlangenden Rekurse wegen Verlegung von Garantien und Bestimmungen der Bundesverfassung und Bun.^esgeseze , sowie von Bestimmungen der Kantonsversassungen Bericht zu erstatten.

Diese wichtigen , eine eigene richterliche J^stanz bedingenden Obtiegenheiten sind der Sachkunde und taktvollen Einsicht des Jnsti^- und ^olizeidepartements, beziehungsweise des Bundesrathes anvertraut, dessen Entscheide nur die Bundesversammlung über sich haben. ^ Die Kommission muss sich daher daraus beschränken, l..los im ^lllgemeinen die einschlägigen Sehlussnahmen des Bundesrathes zu würdigen, ...hne die nähern faktischen und rechtlichen Verhältnisse einlässlich zu berühren.

Und von diesem allgemeinen Standpunkte aus kann sie denn nicht umhin, über die bundesräthliehe Rechtspflege die vollste Billigung aus^usprechen. Die Beschlüsse^ bekunden grosse Sorgfalt, gewissenhafte Un.Parteilichkeit und tristige Begründung ; die zur Geltung gelangten Bundesrechtlichen Gru..dsäze scheinen... mit Konsequenz und Festigkeit, gleichwie andererseits ohne. Einseitigkeit und unter gehöriger Berüksichtigung aller betreffenden Thatnmstände durchgeführt zu werden. Die von den beiden Ratten gefassten Beschlüsse findeu gebührende Rachachtung und werden l..ei Erledigung verwandter ^älle zur Ri^tschnur genommen.

Besonders herauszuheben dürste nur e i n Beschluß sein, betreffend den ^..ll Rr. 34 : Ger^htstand für die Scheidung von, im Kanton Waadt verbürgerten und im Kanton Freiburg niedergelassenen Ehelenten. Der .vierte Erwägungsgruud besagt, der Kanton Freiburg sei dem eidg. Kon-

97 kordate vom 6. Juli 1821, wonach in Fallen gänzlicher Ehescheidung oder zeitlicher Trennung ^wischen schweizerischen Niedergelassenen die^ kompetente richterliche Behorde des Heimatkantons des betreffenden Ehemannes zu entscheiden hat, nicht beigetreten. ---Run liest^ man aber in der altern .,Ossi^elleu Sammlung der das schweizerische Staatsrecht .betref-'

senden Aktenstüke^, Bd. lI, S. 39, dass Freiburg, mit Verwah-

r u n g d e r k a t h o l i s c h e n K i r c h e n s a z u n g e n , w e l c h e d i e geistliehe K o m p e t e n z in H i n s i c h t der A u s l o s u n g o d e r z eitli chen Trennung der Ehe begründen, d i e s e m K o n k o r d a t e beiget r e t e n ist.

Der

Kanton Waadt ist diesem Konkordat durch Erklärung vom.

12. August 1844 ebenfalls beigetreten.^ (lll, S. 248.) ^

Diese Tatsachen scheinen gegen die Entscheidung des Bundesrathes zu sprechen, und es ist um so gebotener, denselben l^eraus aufmerksam zu machen , als das , die zeitliche Trennung von waadtländisehen Eheleuten verfügende Urtheil des bischöflichen Gerichtshofes in ^reiburg vom

3. Februar 1863 von den waadtländischen Behorde.. nicht als gültig

anerkannt werden dürste, insofern es sieh um eine Frage des vom waadtländischen Eivilgese^bueh geregelten Bersonalstatns handelt.

C.

B o l i z e i.

Die im Jahr 1863 vorgekommenen Bolizeisragen sind verschiedener Art; eine weitere Auszählung derselben unterbleibt indess um so eher, als sie nur das im bundesräthlichen Berichte Gesagte wiederholen konnte.

Von politischen Flüchtlingen wurde der schweizerische Boden nicht vielfa^h in Anspruch genommen , und wenn auch einige derartige ^älle vorkamen, so erforderten dieselben doch nicht die Da^wischenkunft der Bundesbehorde zur Unterstü^uug der Kantone, welche unter der Bundesaussieht das kostbare Recht der As.^lgewährung ausüben.

Das Heimatlosenwesen beschäftigt das Departement no.h immer .^it Untersuchungen. Die in diesen schwierigen Arbeiten eutsaltele Thätigkeit und die erzielten erfreulichen Erfolge, welche die .^orgsalt und Umsicht des damit speziell betrauten Sekretärs bekunden, haben unsere vollste Befriedigung erregt.

Mit der vollständigen Einbürgerung der Jni.orporirleu und der ewigen Einwohner fand die Kommission nnr einige we..ige Kantone mehr im Rülstand, so namentlich Bern, Waadt, Hessin un... Willis. ^ie beantragt daher eine erneuerte E i n l a d u n g au den B u n d e s r a t h , d i e s e K a n t o n e zu v e r a n l a s s e n , m i t m ö g l i c h s t e r B e f o r d e rnng d i e i h n e n g e ^ u ä s s d e m B u n d e s g e s e z v o m 3 . D e z e m b e r ^ 8 5 0 o b l i e g e n d e n Mass n a h m e n zu. t r e f f e n , dau.it d i e s e J n k o r p o r i r t e n ein G e n . e i n d s b ü r g e r r e e h t e r l a n g e n .

Bunde.^^a^. Jahrg. .^l. .^d.Il.

^.

^esch^krei^ de.^ ^ilitarde.^artement^.

I.

Geseze. ^er^dnnn^en nnd ^e^Ien^en.te. .

Der Geschäftsbericht des Bundesrathes beginnt mit der Auszahlung der militärischen Verordnungen und Reglemente, welche im Lause des Berichtsjahres erlassen worden sind. Wir verkennen die Rothwendigkeit dieser Arbeiten keineswegs und sind mit dieser Tätigkeit um so mehr einverstanden, weil dadnrch endlich in d^.r Administration sowol, als in dem Gebiete, welches den eigentlichen Reglementen angehort, eine Stabilität eintreten wird, ^wie sie gegenüber den bisherigen provisorischen Zustanden dringend gewünscht werden muss. Die immerwährenden Aenderungen im Militärwesen sind nicht nur eine Quelle des Missbehagens, sie schwächen auch, besonders in einer Milizarmee, die Leistnngssähigkeit einer Truppe und legen dem Bunde und den Kantonen, wo es sieh um neue Organifationen handelt, immer schwerere Opfer aus.

Jm Einzelnen erklären wir uns damit einverstanden, dass denjenigen eidgenössischen Jnstrnktoren, welche zugleich Offiziere des eidg. Stabes sind, neben der Jahresbesoldung auch der tägliche Sold ihres Grades verabfolgt werde, sobald sie berufen sind, Wiederholm.gskurse oder solche Unterriehtskurse zu kommandiren , sur welche die übrigen Jnstrnktoxen nicht der Reihe nach verwendet werden können. Dabei gehen wir aber von der Anficht. ans, dass diese Spezialverwendung vo..^ Jnstrukkoren nur dann eintreten dürfe, wenn sie in ihrer Reihenfolge als Stabsoffiziere

d.^u berufen sind. Ein anderer Modus würde nicht nur als Unbilligkeit

gegen die übrigen Jnstruktoren erscheinen, sondern auch die Ausbildung der Stabsoffiziere beeinträchtigen.

Mit dieser Bemerkung verbinden wir eine weitere, welche sieh aus die ^telluug der Jnftrnktoren als Offiziere bezieht. Während unter den .Jnstruktoren als soleheu nur eine Unterscheidung nach Klassen besteht, macht sieh im Dienste auch no.h der Unterschied nach den verschiedenen Grade.. geltend. Dieser Unterschied ist namentlich dann fühlbar, wenn Ostiere derselben Klasse und desselben Grades als .^sfi^iere des eidg.

Stabes den Vorrang vor deu übrigen in Anspruch nehmen. Wir finden hierin einen Uebelstand, ^u dessen Abhülfe zunächst der Bundesrath aus

die geeigneten Mittel zu denken l.^at.

II. nnte^richt.

J^f.^.terieosfi^ersaspirauteu. Es kann nicht gelängnet werden, dass die Uebernahme der Bildung vou Jnsaulerieofsiziereu dureh den Bund in mannigfache Beziehung Vortheile gebracht hat. Es ist namentlich den kleinern Kantonen dadurch moglieh gemacht worden, ihren angehenden

99 Offizieren einen Grad von militärischer Bildung zu verschaffen, welchen sie ihnen bei dem besten Willen nicht hätten geben konnen, abgesehen davon, dass das Zusammenleben der jungen Lente für das ganze Leben

den Sinn für nationale Einheit hebt.^ und stärkt. Anderseits lässt sich aber nicht läuguen, dass bei der Ausbildung der eidg. Aspiranten ein wesentlicher Uebelstaud darin besteht, dass die Aspiranten aus einzelnen Kantonen vor ihrer Ernennuug zu Offizieren zu wenig mit Truppen in Berührung kommen. Es ist diess eiu Rachtheil, welcher auf die Ausbildung der angehenden Offiziere einen grossen Einfiuss übt, der sich aber in anderer Richtung noch viel mehr sühlbar macht. Ein neu brevetirte...

Milizofsizier solf sich nicht erst ..n . ^en Umgang mit dem Soldaten ge-

wohnen^ müssen, es widerspricht diess der Ratur unserer politischen und militärischen Einrichtungen. wesshalb wir es für nothig erachten, dass in dieser Richtung die Massregeln getroffen werden, welche die praktischen Erfolge der Ausbildung angemessen sichern. Die Bildung der Artillerieostiere hat in dieser Beziehung mannigfache Vorzüge voraus.

Znr Zeit ist der Unterricht der angehenden ^.chüzenoffiziere von demjenigen der Jusanterieosfiziere noch getrennt. Die äussere Veranlas-

s..ng liegt wohl lediglich darin, dass der Unterricht dieser beiden Abtheilun-

gen nicht gleichzeitig von der Eidgenossenschaft übernommen wnrde.

Nachdem nun aber die wesentlichen Unterscheidungen zwischen Infanterie und ^.charss^üzen in neuerer Zeit dahin gefallen sind und auch in Bezug aus die Organisation der taktischen Einheiten eine grossere Uebereinstimmung erzielt werden soll, scheint uns^ ein weiterer Grund für fernere Trennung der Osfiziersinstruktion nieht mehr zu bestehen. Jn den versehiedenen Abtheiluugen der Artillerie bestehen weit grossere Verschiedenheilen als diess zwischen Jnfauterie und ..^chüzen der ^all ist, und doch macht die ^ gemeinsame Juslruktion aller Arlillerleaspiranten nicht . bloss keine Schwierigkeiten, sondern sie erzeigt sieh auch als durchaus erfolgreich und praktisch. Zum allermiudeften halten wir es sur thn^lieh und zwekmässig, dass be^de Klassen von Aspiranten wenigstens einen Theil ihrer Instruktion gemeinsehastlich erhalten. für die noch bleibenden Spezialitäten würde jedenfalls ein Unterricht von verhältnissmässig kurzer Dauer genügen. Einen Antrag stellen wir nieht, sprechen aber den Wunsch aus, es mochte der ^Bundesrath diesem nicht unwichtigen .^nnkte seiue ^lufmerksanikeit zuwenden.

Jn Bezug aus den ......rnppenunterxieht haben wir no.h zwei Wünsche zu anssern. .^o lange in die ...^chiesss^hnlen nur je ein Offizier auf ein Bataillon und r.sp. Halbbataillon einberufen werden, kann der Erfolg dieses Unterrichtes sur die Gesa.umtmass.. der Treppen nur ein sehr langsamer sein. Bei der hohen Wichtigkeit, welche dem Sehlessunterxieht, namentlich mit der Anschaffung der neuen Gewehre, nothwendig beigelegt werden muss, ist es eiu noth^ven.^iges Ersorderniss, eiue grossere Anzahl vou Offizieren dabei zu betheiligen.

100 Jn einzelnen Kantonen wird darüber geklagt, dass die Unteroffiziere der Seharssehüzen nicht die nothige Jnstruktioü erhalten, beziehungsweise dass aus diesen Kantonen nicht die entsprechende Zahl der Unteroffizier...

in die Rekrutenschulen berufen werden.

Die Kommission stellt an den Bundesrath das Gesuch, es mochte diese Beschwerde untersucht und, wenn sie sich als begründet erzeigt, abgestellt werden.

Was den Unterrieht der Unteroffiziere bei den Spezialwafsen im Allgemeinen anbetrifft, so besteht bei den einzelnen Waffen ein Unterschied. Wahrend z. B. bei der .Artillerie die Unteroffiziere während de.: ganzen Dauer einer Rekrutenschule zum Dienst verpflichtet find, sinket bei der Kavallerie nach Ablauf der Hälfte der Zeit eine .^blosung statt. Wir halten das leztere ^stem nicht für praktisch. Für den Einzelnen besteht

dabei in Wirklichkeit keine Erleichterung , weil der Dienst zwar verkürzt

wird, aber dafür um so öfter sich wiederholt. Abgesehen hievon ist eine solche Instruktion nicht genügend . der Unteroffizier, welcher nnr an de.: ersten Hälfte einer Sehule Theil nimmt, wird zwar die Elemente der Soldatenschnle wiederholen, aber keine Gelegenheit erhalten, di^ für seinen Grad notwendige, besonders auch die taktische Ausbildung zu fordern.

Jedenfalls ist diese Sache der Untersuchung werth und sollte von der

Militärverwaltung gleichmässig geordnet werden.

II1. .^ri^m..^..^

Durch den Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1863 ist ein wesentlicher Schritt znr Umwandlung unserer Feldgesehüze geschehen. Der.^tand

der Vositionsgeschüze wird nach Durchführung dieses Beschlusses folgender sein :

12 .^Kanonen . . . . .

6 ,, ,, . . . . . .

24 .^ Haubizen . . . . .

12 ., ., . . . . . .

50 .^ Morser . . . . .

.Eidgenossenschaft.

Kantone.

. 60 ^) 30 - - 100 . 30 16 .

2 50 . 10 - ^ 102 1.^6 .^ehon die Zahl dieser Bositiousgesehüze ist im Verhältnis

Tolal.

.)0 100 46 52 10 298 zu dem

Bedürfuiss eiue zu geringe, noch schlimmer steht es aber mit der Qualität; eiue Armee, welche nicht ein einziges gezogenes ^ositionsgesehüz znr Verfügnng h..t, kann in keiner Weise als gerüstet betrachtet werden.

Die glatten Gesehüze von grossem Kaliber sind gegenüber leichten gezogenen ^eldges.^hüzen nieht einmal pertheidigungssähig, und he^t zu Tage führt ^) ..In die verlangten ^0 12^ Kanonen stnd 52 S^ ^.^rhanden, ferner 1.^ gezogene 4 .^ Kanonen, .^el.he elnstwe^en al^ J..str..^ion^ges^hüze dlenen.

10t keine Armee unserer Nachbarstaaten mehr ein glattes Gesehüz mit sich.

Die neuesten Kriegsereignisse haben augenscheinlich dargethan, wie sehr solche Missverhältnisse in der Bewaffnung verderblich werden konnen, und die Kommission steht daher nicht an, die Rothwendigkeit abzuerkennen, auch in dieser Beziehung mit den Ansorderungen der Zeit Schritt zu halten, und die Bositionsgeschüze auf denjenigen Grad der Leistung^ Fähigkeit zn bringen, welcher den Feldgeschüzen und den Handseuerwaffen ^erschafft worden ist. Bei der bedeutenden finanziellen Tragweite, welche die Umänderung der Bositionsgeschüze zur .Folge haben wird, muss aber der dringende Wnnseh ausgesprochen werden, dass der Bundesrath nur nach reiflicher Brüfung und allseitigen und entscheidenden Versuchen sich zu .bestimmten .Antragen entsehliesse und so jeden Grund für die Befürchtung beseitige, es mochte eine allsällige Änderung nur ins Leben treten, nm bald einer andern Blaz zu machen. Die Kosten, welche in dieser Riehtung für Versuche ausgegeben werden, sind eigentliche Ersparnisse gegennber den Ausgaben, die in Folge überstürzter Massregeln nothwendig werden.

^v. .^ie^de.^.t.

Der Blan des Bundesrathes, eine Einrichtung zu treffen, welche es moglieh machen soll, das in den Archiven sieh befindende Material für die Landesvertheidigung zu ordnen und so hinrichten , dass es im Falle einer Armeeaufstellung mit Vortheil verwendet und in Friedenszeiten dem Generalstab ^u seiner Instruktion zugänglich gemacht werden koune, .veranlasst die Kommission um so weniger zu einer eiulässliehen Besprechung, als darüber sür die laufende Amtsperiode weitere Mittheilungen in Ausficht gestellt werden. Wir wollen diefelben einfach gewärtigen, dabei aber^ die Erwartung aussprechen , dass von Seite der Jnitiativbehorde vorher in dieser Richtung keine Schritte gethan werden, welche für die Bundesverfammlung die Bedeutuug einer vollendeten Thatsache hätten oder sonst in irgend einer Weise die sreie Entscheidung beeinträchtigen konnten.

v.

^.l.e^n.tirnn^ de.^ ^...zi^wa^en.

Die einlässliche und gründliche Rachweisung über die Rekrutirung der Spe^ialwaffen verbreitet vollkommenes Lieht über die feit einer Reihe ^on Jahren in den Räthen besprochenen Verhältnisse. Es ergibt sich daraus, dass eine unverhältnissmässige oder gar missbräuehliehe Rekrutirung aus Kosten des Bundes zur Erleichterung der Kantone nicht stattgefunden hat, und es sind die von dem Bundesrathe ausgestellten Gruuds.^e vollkommen geeignet, auch für die Zukunft in dieser Riehtung volle Garantie zu gewähren. Wir sind nicht nur damit einverstanden , dass in der Regel die Zahl der jährlieh zu instrnirenden Rekrulen den gesezlichen Durchsehnittsbedars um 20 ^ übersteigen soll , sondern glauben auch , dass die Militärverwaltung bei dieser Zahl nieht unter allen Umständen stehen

102 bleiben kann. Einzelne taktische Einheiten sind schon nach ihrem gesezlichen Stande so^ schwach (wie z. B. die S^üzenkompag.neu) , dass es schwer halten wird, ste mit 20^ Anschlag komplet zu erhalten. Sehon bei dem Aufgebot rüken die Kompagnien selten vollzählig ein und müssten bei einen. Feld^uge rasch aus einen Bestand herabsiuken , welcher als ein durchaus ungenügender sich zeigen würde. Zndem sind nicht alle Kantone im gleichen Verhallnisse, wie diess auch vom Bundesrathe anerkannt wird.

Einem Kantone mit agrieoler, stationärer Bevölkerung wird es moglieh sein, mit 20.^, Zuschlag oder weniger seine Kompagnie.. zn ergänzen, .während andere Kantone mit industrieller, mehr mobiler Bevoll^.rnug damit nicht ausreichen und verhältuissmässig mehr Rekruten instrun.en müssen.

Wir halten desshalb dafür, dass eine unabänderliche Regel hier nieht aufgestellt werden konne, sondern dass eben die speziellen Verhältnisse und Bedürsnisse einzig maßgebend sein müssen. Rnr mit dieser ansdrüklichen Beschränkung nehmen wir den von der Militärverwaltung in erster Linie aufgestellten Grnndsaz an.

Um das richtige Verhältnis^ zwischen der Rekrntirung der J..fanterie und der Spezialwafsen in den einzelnen Kantonen zu erhalten , ist eine entsprechende Feststellung der Dienstdauer in ...lnszug und Reserve aller-

dings das geeignetste Mittel. Wenn diese Festsezung in die Kompetenz

der .Kantone sällt und nach den verschiedenartigen Landesverhältnissen stattfinden muss , so stehen wir au.h unserseits nicht an , dem Bunde das von ihm beanspruchte Recht der Jntervention zuzusprechen, sobald die daherigen kantonalen Verfügungen es unmoglieh machen würben, die taktischen Einheiten der Spezialwafsen in der nöthigen Stärke zu erhalten, oder wenn von den Kautonen die Spezialwassen gegenüber der J n fante:......

in unverhältnissmässiger Weise rekrntirt würden.

v.l.

^ e z i .

^ .

.

.

.

^ ^ ^ ^ .

.

.

.

.

^

^ie Kommission entnimmt dem Berichte des Bundesrathes mit Befriedigung, dass sich die Militärverwaltung neben der Frage über die VerBesserung des Veterinärwesens auch mit derjenigen über die Einfuhrung einer bessern Vserderaee mit Hinsicht auf die Militärbedürfnisse befasst habe.

^ie Schweiz ist in dieser Beziehung in solchem Masse von dem Anslande

abhängig, dass es bei einem Kriegssalle nur mit grossen Opfern moglieh

sein würde, auch nur den ersten Bedarf zu deken, abgesehen davon, dass der Ersaz noch viel schwieriger werden müsste. Zudem ist die Frage aueh in allgemeiner nationalokonomiseher Hinsieht einer reisliehen Prüfung würdig.

Die Kommission will daher die Ergebnisse der angeordneten Unter.snchnng gerne gewärtigen.

v..I.

...^^enznsan^enzn^.

Die Rechnungen über die bei dem Trnppen..nsamme..^ug verwendeten Dienstpferde enthalten einige .^lnsäze , welche die Kommission nicht ohne

103 Bemerkung lassen kann. Es find nämlich einzelne kranke Bserde 55, 58, sogar 88 Tage lang in der Behandlung von Thierspitälern oder einzelner Thierärzte geblieben und haben Summen in Anspruch genommen, von denen wir glauben, ^dass ste sich kaum rechtfertigen lassen. Es ist offenbar nothweudig, dass von Seite der Militärverwaltung die nach dem ...Dienst stattfindende Heilung kranker Dienstpferde in einer Weise eingerichtet werde, welche gleichzeitig eine Kontrole erlaubt und die kosten auf einen massigen Betrag herabseht.

vlll. ^i.^en.^sche .^a^en^aze.

Die ..othigen Einleitungen zu dem von der Bundesversammlung bewilligten Bau einer neuen Kaserne in Thun wurden von der MilitärVerwaltung mit lobenswerther Beförderung noch am Schlusse des legten Jahres getroffen und die Maurer- und Steinhauerarbeiten an zwei Unternehmer vergeben. Der Vertrag, welcher zwischen dem Militärdepartemeut und der Direktion des Baues abgeschlossen worden ist, bestimmt, dass der Aufseher mit 5 .^ der gesammten Bausumme. entschädigt werden soll. Wir halten der sehr grossen Bausumme gegenüber diese Entsehädigung als eine reichliehe, müssen aber bedauern, dass der Vertrag es völlig im Ungewissen lässt, ob unter der ,,gesammten Baus..mme^ der Betrag des Bauvorauschlags oder aber die aus der Schlussreehnung sich ergebende esfektive Ausgabe..summe zu verstehen sei. Wäre das Intere der Fall, so würden die Jnteressen des Bauaufsehers nicht mit denjenigen der Eidgenosseusehast zusammenfallen. Aueh in der Beziehung halten wir den Vertrag nicht sur ganz günstig, dass dem Aufseher erlaubt wird, neben seinen vertragsmäßigen Vflichteu unter Umständen auch noch Aufträge

Dritter ^u übernehmen. Die Entschädigung ist derart, dass die auss.hliessliche Besehäftignng des .^lussehers mit der ihm übergebenen Arbeit nicht ^n den unbilligen ^Forderungen gehort hätte.

.^.

^.^sch^t^krei... de.^ ^nanzde^artemeut^.

Wir beginnen unsern Bericht mit den verschiedenen, diesem Departemente unterstellten Verwaltungszweigen , und gehen dann zur Vrüsnng der ....^taatsrechnuug über.

1. F i n a n ^ b ü r e a u .

^ Jn den Ges.häftskreis dieses Büreaus, dem der Ehes des Reehnungswesens vorsteht, fällt die Reehnuugsführung über die gesammte eidg. Verwaltung, über die Vensionen, die eidg. Kapitalien und die ^pezialsonds, sowie die Revision aller Monatsreehnungen der verschiedenen Verwaltungen,

104 und die Kontrollirung sämmtlicher Kreditbewilligungen. Wir überzeugten uns, dass die Bücher in bester Ordnung geführt werden , und dass das Revisiousbüreau die vielfältigen ihm unterstellten Rechnungen mit Ge-

nauigkeit prüft.

..

2. S t a a t s k a s s e .

Auch von diesem Zweige der Verwaltung konnen wir nur rühmend erwähnen, dass wir in allen Theilen gute Ordnung vorherrschend fanden.

Das Kasfabnch wird mit der nothigen Regelmässigkeit geführt. Der Vor-

steher des Finan^departements hat monatlich eine Verifikation der Kasse vorzunehmen. Wir fanden diese Verrichtungen der Ordnung gemäss im Kassabnche bescheinigt.

Das Kassabuch weist folgende Saldi der verschiedenen Monate aus : Fr.

Et.

Fr.

Et.

Januar 3t. .

Februar 28. .

März 31. . .

April 30. . .

Mai 31. . .

Jnni 30. . .

Monatlicher

2,169,980. 55 Juli 31. .

1,551,340. 04 August 31. .

1,461,095. 75 September30.

1,314,544. 19 Oktober 31.

1,583,212.44 Rovember30.

1,36l,800. 15 Dezember 31.

Durchschnitt Fr. 1,636,48l. 32.

1,415,093. 30 1,224,957. 70 .l,3l..),598. 40 1,359,522. 99 1,478,974.64 3,397,655. 62

Der Kassasturz, den wir am 27. Mai vornahmen, erzeigte einen .^aarbestand von Fr. 1,570,621. 41, und zwar:

in Gold . .

,, Silber . .

,, Bil.lon . .

,, Kupser . .

,, Vankseheinen ,, Kassascheinen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 162,832. 50 ,, ^564,163. --^ ,, 348,975. ,, 11,052. ,, 143,205. 45 ,. 136,048. 62

,, Silbermün^en vom Jahr

l 850 . . . . . . .. 203,882. -

zum Einschmelzen, Appoint

,,

462. 84

Fr. 1,570,621. 41 Das Kassabuch wies denselben Saldo bis auf wenige Franken ge^ nau aus.

Die rükgeslossenen ^..^ feinen kleinen Silbermünzen werden nicht mehr in Verkehr gesezt, sondern bei allfälligem Bedürfen zur Verfügung

der Münzstätte gehalten.

An Billon ist, wie man ans obiger Zusammenstellung ersieht, n^eh ein bedeutender Vorrath vorhanden. Von dem bezeichneten Kassabestaude liegen in der sogen. Depotkasse Fr. 350,00..) in Silber,

,,

4,400 in Kupfer.

105^ Dem Staatskassiex ist ausser der Kassensührung auch die Verwaltung der eidg. Werthsehristen übertragen. Wir fanden die hierüber geführten .Kontrollen und Urbarien in gnter Ordnung.

Am 31. Dezember 1863 betrug der Kapital.beftand der der Eidgenossen-

fchaft angehörenden Titel Fr. 7,310,560. 59, wovon Fr. 4,852,120. 3^ anf das Kapitalvermögen der Eidgenossenschaft, und Fr. 2,458,440. 24 auf die Spezialsonds fallen.

Von ersterm Betrage sind aufgrnndpsändliche Sicherheit Fr. 907,120. 3.^ angelegt, und zwar jezt meist zum Zinssusse von 4^ ^.

Bei 8 verschiedenen Sehweizerbanken stehen Fr. 1,505,000, nämlich:..

Fr. 200,000 bei der Bank in Solothurn.

,, 300,000 ,, ,, Kantonalbank von Bern.

,, 100,000 ,, ,, Bank in Aarau.

,, 250,000 ,, ,, Hypothekarbank in Fraueuseld.

,, 270,000 ,, ,, 235,000 ,, ,, 50,000 ,, ,, 100,000 ,, Fr. 1,505,000.

.. Kreditbank in St. Gallen.

,, Bank von Wallis.

,, ,, ,, Freiburg.

,, ,, ,, Luzern.

Die vorübergehenden Darleihen betrugen Fr. 2,440,000 , wovon.

fallen auf .

Mumcip^.l^ dn Locle . .

.Inra industriel . . . .

Baugesellsehast in Biel .

Stand Wallis . . . . .

,, Glarus . . . .

^ . Fr. 100,000 . ,, 1,0..)^00 . ,, 250,000 . . , 90,000^ ^...^^^..-^^ . ,, 1,000,000^^^^^^ Fr. 2,440,000.

Es ist dies derselbe Bestand,^ wie im vorigen Jahre, mit der^ An.^ nahme, dass vom Stande Wallis Fr. 10,000 rükbezahlt worden sind.

Jn Betreff unsers Guthabens an die nenenburgisehe Gesellschaft des .lura industriel und über die Angelegenheit des (^rtiers des Propres.

in Loele gibt der Bericht des Bundesrathes Auskunft.

3. A n d e r e V e r w a l t u n g s z w e i g e .

Ueber die Erfolge der neuen Organisation der B u l v e r v e r w a l -

t un g spricht sich der Geschäftsbericht des Bundesrathes günstig ans. Dieselbe fange an, ihre Früchte zu tragen, und die Klagen über gering..

Dualität des ..Pulvers hätten aufgehort.

Die Kommission will zwar anerkennen, dass die Sache bedeutend besser geworden ist, obsehon hie und da die Klagen noch nicht vollig verstummt sind. Sie hofft, es werde das angestrebte Ziel der moglichste^ Vollkommenheit mehr und mehr erreicht werden, ohne dass die Grundsä^

^106 Angemessener Oekonomie, die in allen Verwaltungen vorhergehen sollen, .aus dem Auge verloren werden. ^ Die Z ü n d k a p s e l v e r w a l t u n g weist ein ungünstiges Jahresergebniss ans. Die Produktion war eine verhal.nssmässig geringe, was den umfassenden Reparaturen am Wasserwerke der Fabrik zugeschrieben wird.

Erheblicher als dieser Grund erscheint uns der, dass man in Folge der .Unsicherheit über die Form einer einheitlichen Kapsel die Vorräthe nicht allzusehr wollte anwachsen lassen. Es ist dieser Verwaltungsweg übri^ens noch nie in rechten Schwung gekommen.

Die M ü n z s t ä t t e war auch im verflossenen Jahre wieder wenig beschafft. Jmmerhin erachtet die Kommission, es sei dies einer nicht ans das Bedürsniss basirten erzwungenen Broduktion vorzuziehen. Die Mü.^Prägungen beschränkten sich aus eine halbe Million Zweisraukenstüke und .beiläufig ebensoviel Einrappenstüke. Die starke Rachsrage nach leztern scheint weniger durch den Geldverkehr, als durch ihre Verwendung zu Fabrikationszweken hervorgerufen zu sein.

Eine grossere Bedeutung gewann die Briesmarkensabrikation, wo der Bedarf die bei ..^lenderung unsers Bostgesezes gehegten Erwartungen übertraf.

Auch die T e l e g r a p h e n w e x k s t ä t t e hat ihren Verkehr gegenüber dem vorigen Jahre um etwa 30 ^ vermehrt. Jhr Umsaz beträgt nahezu ^0,000 Fr. Es ist wünschbar, dass es ihr gelingen moge, ihren Wirknngskreis durch die Vorzüglichst ihrer Produkte in dem Masse auszudehnen, wie solches zu ihrem vorteilhaften Bestande nothwendig ist.

Mehrere Mitglieder der Kommission haben die verschiedenen Werkstatten besucht, und^dabei auch von deren speziellen Buchsührung Einsicht genommen.

4. S t a a t s r e c h n u n g .

Die Kommission hat die ihr zur Vrüfnng unterstellte Staatsreehnung

uut...^ dem doppelten Gesichtspunkte ihrer materiellen Richtigkeit und ihrer Anlage oder Form ins Auge gefasst.

Soweit wir uns dnrch eine bei dem Umfange des vorliegenden Materials immerhin nur oberflächliche Einsichtnahme sämmtlicher Rechnungs^üeher und Belege überzeugen konnten, ist die Rechnungsführung als eine durchweg wohl organisirte, geregelte und in musterhafter Ordnung besindtiche anzuerkennen. Die Belegbücher der Verwaltungen lagen^ uns wohl^geordnet v..^.. Die Kontrolle und Revision stnd so eingerichtet, dass bei ^gehoriger Handhabung derselben und bei strengem Rügen aller Fehler

gehorige Garantie für die Richtigkeit der Rechnungen gegeben ist.

Wir haben sodann untersucht, wie sich die Rechnungsresultate zu ^en bewilligten Krediten verhalten. Es sollen sich nicht nur sämmtliche Ausgaben aus .^nsäze des Budgets, oder aus Nachtrags- oder Special-.

107 kredite stiren, sondern es schreibt überdies^ das Reglement ausdrüklich vor, dass keine Kredite ans andere Abschnitte oder Rubriken des Budgets übergetragen oder Ausgaben aus einer andern Rubrik als auf derjenigen, wohin sie ihrer Ratur nach gehoben, verrechnet werden dürfen (Art. 75).

Wir fügen hier eine Uebersicht der hauptsächlichsten Ergebnisse der Vergleichung zwischen Kreditb^willigungen und wirklichen Einnahmen oder

Ausgaben bei.

Der Voranschlag hatte die Einnahmen berechnet zu

Fr. 17,334,000. -

Dazu kommen als Rachtragseinnahme der MünzVerwaltung . . . . . . . . . .

,,

5000. ---

zusammen Fr. 17,339,000. --Total der Einnahmen nach der Staatsrechnnng ,, 19,495,890. 94 Effektive Mehreinnahme Fr. .2,15^,890. 94 Diese vertheilt sich in folgender Weife auf die einzelnen Abschnitte : Mehrelnnahme. Mindereinnahme.

Ertrag der Liegenschaften und angelegFr.

Et.

ten Kapitalien . . . . . .

2,891. 52

--

2,056.

.--

Zinse von Betriebskapitalien und VorBussen

.

.

.

.

.

.

.

.

66

Regalien und Verwaltungen . . . 2,132,101. 55 Kanzleieinnahmen und Vergütungen .

11,141. 70 Unvorhergesehenes . . . . . .

8,699. 5 1

2,156,890. 94

--

-

Die hauptsächlichste Mehreinnahme betrifft die Verwaltungen , und

zwar ergibt sich für diese folgendes Resultat : Mehreinnahm^.

Fr.

Et.

Zollverwaltung . . . . . . . 1,54.),483. 68

Mindereinnahme.

^ostverwaltung . . . . . . .

...^elegraphenverwaltnng . . . . .

640,082. 52 171,885. 04

Zündkapseluverwaltung . . . . .

Münzverwaltung . . . . . .

.^..elegraphenwerkstätte . - . . . .

.

--15,289. 83 -..--..

Vulvervexwaltung . . . . . .

Volhtechnische S.hule . . . . .

-

Fr.

-

Et.

-

.-.-

-

.--- 17.^031. 32 33,518. 40 ........

25,791. 43

2,701. 63 --^2,370,442. 70 238,341. 15

Die Mindereinnahmen bei der Vulver- und Zündl.apselnverwaltung, sowie bei der Telegraphenwerkstätte rührt wesentlich von dem geringen Umfange der Produktion her, die natürlich auch aus die Grosse des Reinertrags einwirkt.

108 Bezüglich der Ausgaben ergibt sich Folgendes: Summe des Voranschlags .

.

.

. F r . 17,224,000. -., der Rachtragskredite ,, 1,618,662. 55 Fr. 18,842,662. 55 Wirkliche Ausgaben nach der Staatsrechnung

...

18,671,651. 72

Minderausgabe Fr.

171,010. 83

Reparation aus die einzelnen Abschnitte .

Minderau^gabe.

Mehrausgabe.

.^ .^apitalzinse . .

. .Fr.

-- Fr. 1,786. 78 Allgemeine Verwaltnngskosten . .. 15,1.^1. 01 ,, - -^ Departemente . . . ,, 47,617. 70 ., Spezialverwaltnngen

.

Unvorhergesehenes .

.

.

,.

108,8^).. 47

..

-

-

. . . 1,148. 43 ,, -.-...-Fr. .l72,797. 61 Fr. 1,786. 78

. Die Minderausgabe in der Rubrik D e p a r t e m e n t e rührt hauptsächlich daher, dass von den für das bündnerische Strassennez büdgetirten

Fr. 83,400 nur Fr. 39,00..) zur Verwendung kamen. Dagegen fallen Fr. 12,216.^ 84 auf den Rechtsstreit Vergueiro in Brasilien, wofür weder ein Büdgetposten , noch ein Rachtragskredit besteht. Die kommission nimmt an, dass der Bundesrath über diese .Angelegenheit Später Bericht erstatten werde.

Die Verwaltungen erzeigen : ^

Mlnderäusgabe.

^tlltärverwaltung

.

. Fr^ 18^,^8.^. ^l^

Zollverwaltung ..^o^tverwaltung .

Telegraphenverwaltung Pulververwaltung Zündkapselnverwaltung Münzverwaltung Telegraphenwerkstäne .

Polytechnikum .

20,714. .41 9,153. ^56 163,527. 55 22,056. 58

Mehrausgabe.

^r.

...^

...-

333,732. 52

14,019. 53 21,238. 63 32,448. 03 Fr. 456,622. 52 Fr. 347,752. 05

Die Minderausgabe der Militärverwaltung hat ihren Grund darin,

dass für die Fnrkastrasse nur Fr. ^9,000. statt der bi.dgetirten ^r. 270,000, mithin Fr. 1..)1,000 weniger zur Verwendung kamen. Jn der Rubrik Unterrichtskurse beträgt die Mehrausgabe Fr. 21,756. 33, bei K r i e g s m a t e r i a l die Minderausgabe Fr. 16,329. 07.

Die Mehrausgabe der Postverwaltung kommt von der grossern Einnahmeher, in Folge welcher den Kantonen die Summe von ^r. l ,608,907. 70,

statt der büdgetirten Fr. 1,249,400 ausgewiesen werden konnte. Es bleiben eventuell nachzuvergüten Fr. 375,999. 89.

10..)

Bei der Bnlver- u. Zündkapselnverwaltung erzeigen sich Fr. 1 63,527. 55, ^resp. Fr. 22,056. 58 Minderausgabe gegenüber einer

Mindereinnahme

von Fr. 179,031. 32, xesp. Fr. 33,518. 40, mithin ergibt sieh für beide ein geringeres Remergel.miss als das veranschlagte war.

findet bei der Telegraphenwerkstätte statt.

Dasselbe

Bei Behandlung des vorjährigen Geschäftsberichts wurde auf den Antrag der nationalräthlichen .Prüfungskommission von der Bundesversammlung ein Vostulat angenommen, wonach der Bundesrath beaustragt wurde , im Geschäftsberichte jeweilen die Summe der durch .Nachtrags^kredite bewilligten Ausgaben, und diejenige der Ausgaben laut besondern .Kreditbewilliguugen, unter Angabe. der betreffenden Bundesbeschlüsse, aus^...scheiden.

Es ist diesem Begehren im diesjährigen Berichte entsprochen worden. Es betragen die Ausgaben, betretend Nachtrags- und Speziai.kreditbewillignngen für

allgemeine Verwaltungskosten .

.

Verwaltungen . . . . . .

. F r . 38,500. -, , 1,354,054. 97 Fr. 1,618,662. 55 ^ovon Fr. 1,032,376. 08 auf ordentliche Rachtragskredite und ,, 586,286. 47 ,, Spezialkredite salleu.

Der Betrag der bewilligten Raehtragskredite belauft sich 1aut B^ndesl..esehluss vom 31. Januar 1863 aus ^r. 398,951. 35 ,, ,,. 29. Juli 1863 . ,, ,, 670,875. 37 ..

,, 22. Dezember 1863 .. ,, 262,900. .-Fr. 1,332,726. 72 Departement

.

.

.

.

.

.

,.

226,107.

58

Wir gehen nun zur Beurtheilung der ^taatsrechnung, in Betreff ihrer sormellen Seite und der Richtigkeit der Buchung der verschiedenen Posten über. Es hat uns die diesfällige Untersuchung die Ansieht der Brüfuugskommissionen der frühern Jahre bestätigt, dass die jezt angeuommene Form der Rechnungen eine klare und deutliche Einsicht in unser eidgenossisches Finanzwesen gestatte, wie es einem freien Gemeinwesen,

.das niehts zn verdeken hat und nichts verdeken will, geziemt.

Die

Grundsäze, nach denen bei Ausstellung der Rechnungen verfahren wird, ^scheinen uns die richtigen uud angemessenen zu sein. Unsere Verwaltung stellt nur ein Büdget und eine Rechnung für ordentliche und ausser^ordentliche Ausgaben auf. Es liegt dies im Wesen unserer finanziellen Verhältnisse und ist daher vollständig gerechtfertigt, wenigstens so lange unsere ordentlichen Einnahmen zur Dekung unserer sämmtliehen Ausgaben hinreichen. Erst wenn ansserordentliche Einnahmsa^uellen geschaffen werden müssten, konnte sich die Frage ausbringen, ob es augemess.m sei, ein ordentliches und ein sogenanntes außerordentliches Budget neben .einander aufzustellen. Wir wollen den Entscheid über die ^pportunität

110 einer solchen veränderten Einrichtung einer künftigen Berathung anheimstellen.

Unsere Staatsrechnung theilt sich in eine Verwaltung^- und eine Generalreehnung. Die Verwaltungsrechnung hat nach dem Wortlaute des Reglements vom 31. Dezember 1861 alle im Laufe des Jahres ergangenen Einnahmen und Ausgaben der eigentlichen Verwaltung^ nach den im Büdget aufgestellten Abteilungen, zu umfassen. Jhr Resultat wird auf die Generalrechnung übergetragen. Diese hat dagegen die Vermehrungen und Verminderungen im Bereich des .Kapitals- und Liegenschastsvermogens, so wie der Mobilien und Gerätschaften anzunehmen.

Ausgenommen hievon sind diejenigen Veränderungen, die einen inte^rirenden Bestandtheil der den Verwaltungen zugewiesenen Betriebskapitalien bilden. Hier sind die Abgänge aus den lausenden Einnahmen zu er.ganzen, und ebenso sollen etwaige Vermehrungen an Mobilien und Ge..

räthschasten in der Jahresrechnung entweder von den Ausgaben abgezogen oder den Einnahmen zugeschrieben werden.

Man sieht, dass die Verwaltungsrechuung nach dem Reglemente, das der vom neuen Buude ursprünglich angenommenen Behandlungsart folgte, keine reine Kassarechnung ist, sondern dass sie bezüglich einer Reihe.

von Verwaltungen eine Darstellung des gesammten Geschäftsbetriebs der-^ selben enthalten soll, wobei die Aenderung der Jnventarbestände natürlich mit in Betracht kommen.

Die Rechnungsführung unterscheidet also zwischen Verwaltungen, bei denen die Verwaltungsrechnuug nur die eigentlichen Ausgaben und Einnahmen ausnimmt, die Veränderungen des Juventars dagegen abgesondert aus der Generalrechnung als blosse Vermöge..sveränd..rung behandelt, und solchen, die als Geschäftszweige betrachtet werden, wo die Veränderungen des Jnventarbestaudes auf der Verwaltuugsreehnung erscheinen. Die erstern sind die Militär-, Zoll- und Telegrapheuverwaltungen, die leztern die Vost-, Vulves, Zündkapseln- und Münzverwaltungen, die Telegrapheuwerkstätte und die Regie-Bferdeaustalt. Es wäre wohl gerechtfertigt gewesen, wenn auch die Telegraphenverwaltung unter diejenigen wäre ausgenommen worden , die ihr Jnventar verzinsen , und beim Absolusse berechnen, hat sie doeh ebenfalls das seinerzeit für sie ausgelegte Kapital nach und ^naeh zurükerstattet und der Staatskasse bisher zu 4 ^ verzinset.

Die eigentlichen Gesehästsverwaltungeu erhalten
aus der eidgenossisehen Kasse ein Betriebskapital, das sie zu 4 ^ zu verzinsen haben, während natürlich bei deu andern Verwaltungen keiue Verzinsung der Jnpentarbestände stattfindet. Die Betriebsvorschüsse weisen sich, wie wir später im Einzelnen zeigen werden, in Vorräthen an Geräthen und Material, in Guthaben und Kassabeständen ans.

Hinsichtlieh der Liegensehasten und Gebäulichkeiten wird der Grundsaz festgehalten, dass dieselben sämmtlich aus einem besonder^ Eonto,

111 dem Liegenschastseonto des eidgenosstschen Etals zu erscheinen haben.

Die Verzinsung derselben zu 4 ^ findet bei de.. Zoll-, Pnlver- und Zündkapselnverwaltung statt. Die ..^ost- und Müuzverwaltung, so wi..^ die .......elegraphenwerkstätte besten , mit Ausnahme der Vostremise in Flüelen, keine eigenthümlichen Gebäude, sondern haben den Bacht^ins.

an Drittpersonen zu entrichten.

Die Kosten der neu erworbenen Liegensehasten und neuerstellten Gebäulichkeiten erscheinen sämmtlich in den Ausgaben der betreffenden Verwaltnngen, und muss deren Aufnahme in den Liegeusehastseonto daher nachher durch Gewinn- und Verlusteonto bewerkstelligt werden. Wenn ...also beispielsweise die Vulververwaltung eine neue .^aute im Betrage von Fr. 10,000 erstellt hat, so erscheinen diese Fr. 10,000 in ihren Ansgaben. Am 31. Dezember wird die Reubaute durch Gewinn- und Verlusteonto ins Liegens^hastsinventar aufgenommen und tritt als eine Vermogensvermehrung auf. Der Vorschuss der Bnlververwaltu..g stellt stch also um diese Fr. 10,000 geringer heraus, als er ohne obige Bant^ gewesen wäre, oder als er sein würde, wenn der Verwallnngseonto pon derselben durch den Liegen schastseouto wäre entlastet worden.

Da man bei den eigentlichen Geschäftszweigen des Bundes die Reinergebnisse in der Rechnung darstellt, so sollten eigentlich die Veranderungen bei Liegenschaften und Gebäulichkeiten in gleicher Weise, wie di^.

Jnventare von Mobilien und Vorrälhen .behandelt werden. Der U^bertrag aus den Liegeuschastseonto geschehe dann durch Entlastung des betreffenden Verwaltungseonlos, statt ..urch den Gewinn- und Verlusteonto.

.Bei der Vulver- und Zündkapseluverwaltung erschiene uns dies als ein.^ geeignete Verfahrungsweise. Dass die betreffenden Verwaltungen die Sache selbst so ansehen, geht daraus hervor, dass sie in den, dem Berichte des .Bundesraths beigelegten Uebersichten über ihre Einnahmen und Ausgaben die Kosten für Bauten durch einen in den Einnahmen aufgenommenen Gegenposten ausgleichen, und mithiu ihr Rettoergebniss um eben diesen Betrag grösser erscheint, als in der Staatsrechnung. Jm lausenden Jahre hatte die Vulververwaltung keine Bauten zu errichten,

so dass dieser Fall nicht eingetreten ist. Dagegen wies im Jahr 18^2

die Vulververwaltuug in ihrer Uebersieht einen Vorschnss von ^r. 1 1 l ..)00. 73 aus, während die Staalsrechnnng denselben zu Fr. ll)l,745. 7^ angab.

So ist im Rechnungsjahre nach der Staatsrechnung der Verlust der Zündkapselnverwaltnng Fr. 10,06^. 82, während der im Bericht enthaltene Ausweis der Verwaltung denselben zu ^r. 8,767. 82 angibt, was wiederum daher rührt, dass die Verwaltung die Fr. 1300 Baulosten

nicht in Betragt zieht.

Bei den Verwaltungen, die nicht als eigentliche Geschäftszweige angesehen werden, fallen die Veränderungen des ^iegenschafts- und Gebäudebestandes nicht in Betracht. Es ist dann wohl nicht ganz konsequent, wenn dennoch eine Verzinsung stattfindet, wie solches bei der Zollverwal-

tnng der Fall ist.

112 Ueber die Zwekmässigkeit der bei unserer Staatsverwaltung ange^.ommenen und von uns hier nachgewiesenen Grnndsäze, besonders in Betress der Behandlung der Jnventarbestände, gingen die .Ansichten in unserer Kommission auseinander. Es hängt natürlich die Beurtheilnng ^on dem Standpunkte ab, den man bei der Prüfung der einem StaatsRechnungswesen zu Grunde liegenden Brineipien einnimmt. Manche StaatsVerwaltungen gehen von dem Grundsaze ans, es solle die Verwaltungsweg nung eine blosse Darstellung der eigentlichen Einnahmen und .Ausgaben der Verwaltung .sein, und sämmtliche Jnventarverändernngen an Liegenschasten^ Gebänliehkeiten, wie an Material und Vorräthen aller Art seien aus der Generalreehnung zu behandelu, und also als blosse Ein- oder ^ Ausgänge des ^taatsvermogens aufzunehmen. Andere Verwaltungen gehen noch weiter und führen über diese Gegenstände blosse Seontros, ^hne sie im Etat des .^taatsvermo.gens auszuführen. Die eidgenossische ^Verwaltung hat ein gemischtes System angenommen, und für alie Ver.waltnugs^weige , die geschäftlich betrieben werden, werden wenigstens die Mobiliarinveutare mit in den Bereich der Verwaltnngsreehnung gezogen.

^Es lassen sich natürlich für beide Versahrnngsarten Gründe sür und da^egen ansühren. Die Bundesversammlung hat bisher den von der Verwaltung angenommenen Modus genehmigt, und wir halten.. dafür ,^ es ^ei derselbe ein für unsere Verhältnisse ganz gerechtsertigter.

Wir gebeu nachstehend eine Uebersieht, wie sich die Betriebsvorschüsse .der verschiedenen Verwaltungen am 31. Dezember 1863 ausgewiesen .haben.

Bostverwaltung.

Vorschuß

^r. .1,076,289. 40.

aus 31.

Dezember

1863

Obiger Betrag weist sieh in Jnventargegenständen der Vostverwal^tung aus, wel.he nach dem Bundesbeschluße vom 2l). Jauuar 1860 ^die Bundeskasse anzuschaffen hat, und die ihr von der Vostverwaltnng

^u 4 ^ ^u verzinsen siud (nebst ^r. 117,558. 57 als. Betrag der im

.Jahr 1853 an den Bürsten von Thurn und Ta^is für Abtretung der ^ehaffhauseu^schen Bosten geleisteten Entschädigung).

Der Bestand des Bostmaterials war am 3l.

Zuwachs 1863

.

^.

.

.

Abgang

.

.

.

.

Abschreibung, 1.)^ .

.

.Bestand am 3l. Dezember 1863

.

.

.

Dezember 18l^2

^r. 1,028,262. 30 ,, 326,163. 91 Fr. 1,354,42.6. 21 . . .. 158,^49. 10 Fr. 1,195,877. 11 . ,. 119,587. 71 . Fr. 1,076,289. 40 .

113 P u l v e r v e r w a l t u n g. Vorfchnss auf 31 . Dezember 1863 Fr. 1,033,885. 60. Derselbe besteht in Folgendem:

Geräthschasten

.

.

Fabrikationsmaterial

.

.Bauholz

.

.

Verpakungsmaterial.

.

.

.

Pulvervorräthe

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

..

.

. Fr. 53,558. 0 8

.

.

.

.

.

.

.

.

.

, 303,167. 95 ,

1,845.

86

.

"

3 l ,9 l..). 30

.

...

40,182. 96

.

.,

58,918. 0 5

.

Guthaben bei Pulververkäusern und Vehorden Kassabestäude

, ,

^ 544,293. 4 0

Fr. 1,033,885. 60 Z ü n d k a p s e l n v e r w a l t u n g. Voxschuss Fr. 76,352. 60.

.^um Verkauf ^bestimmte Waaren und Vorräthe . Fr.. 44,895. 90

Fabrikationsmaterial . . . . . , , 22,467. 3 0 Maschine.., Apparate, Werkzeuge und Geräthe . ,., 19,611. 89 Guthaben . .

. . . . . .

. ,. 3,855. 17 Fr. 90,830. 26 A b : Passivsaldo d e r Kasse . . . . , , 14,477.66 Fr. 76,352. 60 Man sieht, dass die Rechnung auffallenderweise mit einem Passivrefesse der Kasse abschliesst. Zwek dieser eigentl.ümlichen Zahlengrup^.

piruug ist, die Züudkapselnverwaltung , die stets mit Schwierigkeiten zu

kämpfen hat, eiuigermassen ^u erleichtern. Es wird dies dadurch erreicht, dass man die Rechnung mit einem Passivre^esse abschliesst , damit sie ein um so kleineres Kapital a.n die eidg.^ Kasse zu verzinsen hat.

Es wurde bereits im Jahr 1856 von der damaligen stäuderathlichen Prüfungskommission gerügt , dass die Zündkapselnverwaltung ihr ...^etriebskapital nicht verzinste , sondern von der Vulververwaltung vorgestrebt erhielt. Die Bundesversammlnng nahm zu ^ner Zeit ein Postulat an , das festste, es folle in Zukunft die Zündkapselnverwaltnng gleich den andern Verwaltungen die il.r gemachten Vorschüsse verzinsen. Jhre heutige Kommission muss es daher rügen, wenn auch in den legten Jahresrechnungen wieder obigem Grundsaze nicht vollständig nachgekommen wird. ^ie spricht sich entschiede.. gegen jede Zahlengruppirungen aus, die dahin abzielen, die Ergebnisse der verschiedenen VerHaltungen nicht in ihrer vollständigen Wahrheit erscheinen zu lassen.

Wenn unsere Staatsreehnnngen eine Zeit lang diesem Grun.^saze vielleicht weniger pünktlich nachkamen und den fehler halten, durch unverständliche Stellung die Einsieht iu dieselben ^u erschaueren, so find wir, wir glauben zu nnserm Vortheile, aus ^e^u Punkte augelangt, ^wo die Rechnungen sich durch ihre strenge Ordnung und Durchsichtigkeit auszeichnen. Mag auch hie und da, des umfangreichen Materials wegen, jeder Prüfung das eine oder andere entgehen , so glauben wir doch, es sollen die oben ausge-

Bundesblal.l.. ^ahrg.X^I. ^d.II.

.

9

I14 fprochenen Grnndsäze als die einzig unsern ^taatseinrichtungen ent^rechenden der Rechnungsbehörde jeweilen empfohlen und zur Vflicht ge.macht werden.

Wir stellen das postulat : Die Zündkapselnverwaltung solle künstig ihre Rechnnng nicht mehr mit einem Vassiv-Kassarezesse abschlössen, sondern der eidg. .^asse i.hr effektives Betriebskapital verzinsen.

M ü n z v e^r w a l t u n g. Vorschuss Fr. 125,740. 58.

Ausweis: Betriebskonto (legirtes Metall) .

. Fr. 41,668. 23 Jnventarkonto . . . . . , 82,884. -

^asse .

.

.

.

T e l e g r a p h e n w e r k st a t t e.

Ausweis: Material Werkzeuge Guthaben .^asse

.

.

.

,

, 1,188. 3 5 Fr. 125,740. 58

Vor^chuss Fr. 77,910. 32.

. . . . . Fr. 56,293. 1 5 . . . . . , , 12,264. 1 3 . . . . . ., 8,726. 75 .

.

.

.

.

,.

626. 2 9

^r. 77,9l 0. 32 R e g i e p f e r d e a n s t a l t in Thun. Vorschuß Fr. 96,500. ---.

Bestand am 31. Dezember 1862, 139 Bserde . ^r. 108,000. --Zuwachs durch Gewinn an Mehrschazungen , Abfchazungen und neuen Anschaffungen (7 Stük) ^. 13,120. 50 Fr. 121,120. 50 Abgang durch Minders.^aznug, auf Verkäufen, durch Absetzungen . .

. . .

. ., 24,620. 50 bleiben für 135 Stük . . . . Fr. 96,500. -

Bezüglich der einzelnen Rechnungsposttionen haben wir nur wenige ganz untergeordnete Bemerkungen zn machen.

Jn der Ueberficht der .^apitalbewegnngen schiene es uns deutlicher, wenn der Bosten A. L i e g e n s c h a f t e n . 4. F e s t u n g s w e r k e B a s e l in der Weise mehr.mgen der Mehrerlos von Fr. 4,968. 60, und unter der Verminderung aufgeführt wäre. Ebenso bei der B u l v e r m ü h l e L a n g n a u : Mehrerlos Verkauspreis

ausgeführt wäre, dass unter den Verder ^auffchilling von Fr. 2l ,768. 60 Fr. 6,000 unter Vermehrung, ., 42,600 ,, Verminderung.

So würde auch in Zukunft die Rubrik Zinsrükst..nde verständlicher m folgender Weise dargestellt: Eingangsetat.

Fr.

Vermehrungen.

.^p.

^

Verminderungen.

Fr. .^p.

^ Schuldtiteln . 14,100. 04 ^^ neue ^sta^e .^ .^ ^ ^^ ^^--^ von i.^o.^

^urch Verlust und

Berichtigung

^.

.^^^

. ^ ^^. ^

.^I.^ezemv.^^

^ ^ ^ .

^ ^.^. ^

Ausgangsetat.

Fr. ....p.

Fr. .^p.

.^^ ^^ ^.^^^^^ ^^ 2,345. 57

31. Dez. 1862 38,413. 84 32,937.01

^ ^ .

^

.

Wir mochten sodann den Wunsch aussprechen, dass unter den Ausgaben der Bu lv e x v ex w a l t u n g der Vosten Ill.

A n k a u f von V u l v e r künstig anders bezeichnet würde (etwa Bulververkäufe von Magazin zu Magazin). Es handelt sieh nämlich nicht etwa um Ankauf von fremdem Bulver, sondern vielmehr einfach um Abtretungen von einem Magazine aus andere.

.

.

^

116 Es fiel uns auf, den Bosten der neu k a p i t a l i s i r t e n Zinsrükstände, betragend Fr. 13,778. 88, in der Generalreehnnng unter den Mutationen ausgenommen zu finden , während derselbe bisher immer im Gewinn- und Verlustkonto erschienen war. Diese Verschiedenheit rührt

daher, dass man bei der diesjährigen Rechnung die Sache prinzipiell an-

ders aussagte, als in den srühern Jahrgängen. Früher nahm man nämlieh unter die Zinseinnahmen der Kapitalien in der Verwaltungsrechnung nur diejenigen Zinse aus, die im Laufe des Jahres wirklich eingegangen waren. Natürlich mussten dann am 31. Dezember die Rül.stände als Jnventarposten , der eine Vermehrung des Vermögens konstitnirte, durch Gewinn- und Verlustkonto gebucht werden. Der Reehnungs^ührer ist nun der Ansicht, dass die rükständigen Zinse besser als schon eingegangen in der Verwaltungsrechnung ausgeführt werden, da sie eigentlich in die Verhandlung des Rechnungsjahres gehoren. Es erscheinen also in der diesjährigen Rechnung die besagten Rükstände im betrage von

Fr. 13,778. 88 unter den Fr. 53,670. 77 ^insemnahmen sur ange-

legte Kapitalien, während sie in srühern Jahrgängen als blosse Vermogensvermehrnng wären angesehen worden, und in der Verwaltung^ rechnung nicht erschienen wären.

Die Kommission ist der Ansieht, dass steh die neue Behandlungsweise allerdings wohl rechtfertigen lasse, dass aber kaum ein genügender Grund vorlag, von dem bisherigen Modus abzuweichen, und dass jedenfalls solche Abweichungen im Berichte erwähnt werden sollten.

Die Rechnuugen der S p e z i a l f o n d s geben uns zu keinen Bemerkungen Anlass.

Zum S.^hlnsse noeh einige Bemerkungen über die Berichterstattung des Bundesrathes, bezüglich eines bei Anlass der lezten Büdgetl.erathnng von der Bundesversammlung angenommenen Vostulats. Der Bundesrath wurde nämlich eingeladen , Auträge über die Deknng des Defizits zu hinterbringen, welches der Voranschlag für 1864 in Folge der bedeutenden Kreditbewilligungen für außerordentliche Bau- und Militärausgaben ausweist.

Der Bundesrath spricht sich nun dahin aus, dass die R.^thwendigkeit noch nicht vorliege, aus ausserordentliehe Mittel bedaeht zu sein , um das in Aussicht gestellte Defizit zu deken, indem man wahrscheinlich mit den ordentlichen Einnahmen des Jahres 1864, und mit dem Uebersehusse von 1863, die in diesem Jahre erwachsenden Ausgaben werde deken Tonnen.

Ueber die ansserordentlichen Kredite sur Bau- und Militärausgaben, und deren sukzessive Verwendung theilt der Bundesrath eine Uebersicht mit, ans welcher hervorhegt, dass der Gesammtbetrag der in den Jahren 1861-63 bewilligten außerordentlichen Kredite aus die Snmme von

117 u.ovon erst bezahlt sind ^ dass noch zu bestreiten sind

Fr. 15,248,845. - austeigt, . ,. 1,893,096. 23 . Fr. 13,355,748. 77.

.

Die Restanzen betreffen die drei Alpenstrassen über die Fnrka, Oberalp und den Ar,en, den Beitrag an das bündner^sche Strassennez, die Rhein^ und Rhonekorrektion, die Jnsant...riebewaffnung , den Kasernenbau

und die Schusslinie in Thun , die Moblirung des Bol^teehnikums.

Rechnet man ^u obigem Betrage den für weitere .Ausdehnung des^ Systems der gezogenen ..^eschü^e bewilligten Kredit von Fr. 495,000 hinzu, so haben wir eine .Ausgabe von beiläufig 14 Millionen Franken für ausser-

ordentliche Werke in Aussicht.

Die Ausgaben vertheilen sich in folgender Weise : .^eslanz am Termin nach den 31. Dezember 18^3. Bunde.^beschlüssen.

Furkaftrasse .

.

.

. F r . 800,000 Oberalpstrasse . . . . , , 350,000 Astrasse

.

Büudnerstrassen Rheinkorrektion

Rhonekorrektion

.

.

.

,

,

600,000

Ende 1864 ,.

..

,,

..

. ,. 1,000,000 ,, 1873 .

. ,, 3,150,000 Laus 1876 . Ma^malzahlnng per Jahr Fr. 330,000.

.

.

. F r . 2,640,000 Ende 1875 Ma^imalzahlung per Jahr ^r. 220,000.

Jufanteriebewassnung .

.

Kasernenbau u. Schusslinie in .......hun

Fr. 4,600,000 ... 1,016,355

Ende 1869 unbestimmt.

Moblirnng des Vol.^teehnikums . ,, 240,000 ^ Die Vexwaltungsrechnung des Jahres 1863 hat nun allerdings

einen Einnahmenübersehuss von^ Fr. 824,239. 22 erzeigt, wobei Fr.

^86,086. 47 für ausserordentliehe Ausgaben verwendet worden sind. .^ei

^leiehbleibeuden Verhältnissen würden uns also jahrlieh Fr. 1,800,000

für ausserordentliche Zweke zur Verfügung stehen, so dass in etwa acht Jahren die beschlossenen .Ausgaben bestritten werden konnten Dabei ist aber uieht ^u übersehen, dass eventuell für die Juragewasserkorrektion ein Beitrag^ von Fr. 4,^70,000 von den beiden Räthen bereits bewilligt worden ist, und dass, wenn auch die Einnahmen ihre bisherige Hohe beibehalten, dagegen wohl kaum anzunehmen ist^ dass nicht auch in den nächsten Jahren st.h noch andere ansserordentliche Ausgaben ausdrängen werden, so dass immerhin die Angelegenheit der Finanzlage des Bundes die volle Anfmerksaml^eit des Bundesrathes verdient. Die Kommission

ist daher der Ansicht, dass derselbe jedenfalls den gesezgebenden Räthen.

118 .in geeigneter Zeit noch eine spezielle Botschaft bezüglich des oben angeführten Vostnlats zu hinterbringen habe.

Wir schliessen mit dem allgemeinen Antrage : Es sei der Staatsrechnung von 1863,^ so wie ..^n besondern Rechnungen der Spezialfonds die Genehmigung zu ertheilen.

^.

^eschäft^krei.^ de.^ ^andel.^ und ^...ollde^artement^.

Die Aufmerksamkeit der schweif. Bundesbehorden aus die Handels.Angelegenheiten der Schweiz ist in neuerer Zeit mit Recht in erhohterem Masse in Anspruch genommen worden. Veranlassung hiezn boten vor-

züglich die Abschlüsse, resp. Einleitungen von Verhandlungen über Handels-

vertrage mit dem Auslande. Abgesehen von diesen Handelsvertragen, bei deren Abschluß die Schweiz oft nur zu sehr gezwungen ist, sieh mit jenen Herabs.^ungen oder Veränderungen der Tarise zu begnügen, welche ihr eben gewahrt werden wollen, ohne zu den Vorteilen zu gelangen, die sie dnreh ihr ebenes Zollsystem zu bieten im Falle ist - man erinnere sich des jüngst mit Belgien abgeschlossenen Vertrages --- verdient die .^age, in der sich Handel und Industrie befinden, eine fortgese^te aufmerksame Beachtung, weil die Verhaltnisse sieh^ in verschiedener Richtung schwieriger zu gestalten s.heinen. Eine der Hauptgrundlagen der Brosperität unserer einheimischen Jndnstrie, die Wohlfeilheit der LebensBedürfnisse und die Niedrigkeit ^er öffentlichen Lasten, hat in manchen Theilen der Eidgenossens.hast bedenkliche Veränderungen erlitten. Dazu gesellt sieh die immer wachsende Konkurrenz gleicher oder gleichartiger Industrien anderer Länder und Volker, von denen manche erst in neuerer Zeit angefangen haben , ihre Brodukte aneh aus ausläudischeu Märkten aus^ubieten. Und endlieh scheinen aueh einzelne Erzengnisse der schweizerisehen Judustrie nicht mehr mit der Vollkommenheit oder zu deu Vreisen geliefert zu werden, um den Rang, den sie bisher eingenommen, siegreich behaupten zu konnen. Die Berichte der s.hwei^. Konsulate ^im Auslande geben darüber manche interessante und belehreude Winke.

Bei dieser Sachlage halten wir daher für zwekmässig, dass sieh das sch.veiz. Handels- und ^oll.^epartement über den Znstand der einheimi-

schen Judustrie und. des Handels stets möglichst vollständig zu unter-

119 richten suche, um sowol bei Unterhandlungen über Aendernngen bestehender und Absehliessung neuer Handelsverträge die sehweiz. Jnteressen , so weit es moglu.h ist, zu wahren, als auch um die einheimische industrielle Thätigkeit von ihren Hemmnissen, wo solche noch bestehen mögen, zu befreien, um serner auf bestehende Uebelstände und aus die geeigneten Mittel sie zu heben, aufmerksam zu machen, und endlich um thatkräftig einzugreifen, wo eine unmittelbare Mitwirkung der Behorden überhaupt wüns.^enswerth und zulässig erscheint. Eine. solche Kenntniss kann eben nur erlangt werden, wenn die Beziehungen zwisehen^em schweif Handelsund Zolldepartement mit den kantonalen Handelskammern lebendiger und eingehender werden, als^ es bisher der Fall war. ..^ie Uebelstände, die in dem Mangel hinreichender Beziehungen der schweig Zentralstelle zu dem Zustande und den Bedürfnissen unserer kommerziellen und industriellen Verhältnisse lagen, wurden empfunden, als die Bundesversammlung am 19. Juli 1861 den Bundesrath zur Untersuchung der ^.rage einlud, ,,ob nicht eine Veränderung in der Organisation des Handels- und ZollDepartements in. Juteresse der Wahrung der Handelsinteressen der Schweiz liege^, und es wurden dieselben auch in der Botsehast des Bundesrathes vom 3. Juni 1863 anerkannt, mit welcher er die Ausstellung eines eigenen Handelssekretärs empsahl, den bisherigen Mangel an Jnitiative in Handels- und. Verkehrssaehen beklagte und einen regern Verkehr mit den Kantonen uber Fragen, welche Handelsangelegenheiten besehlagen, selber herbeizuführen wünschte. Ein Handelssekretär ist nun gewählt,

allein dessen Geschästskreis durch eine Jnstruktion noch nicht festgestellt.

Wir nehmen indessen au, dass der^ Bundesrath nieht versäumen werde, eine solche ^forderlich zu erlassen und damit ungleich der Thätigkeit des Departements in dieser Richtung eine weitere Ausdehnung und eine festere ...Organisation zu verschaffen.

Wir gehen nun zur Behandlung einiger Spezialitäten über, und fassen ^unäehst die Handelsverträge mit dem Auslande ins Ange. Bei

der Wichtigkeit unserer Verbindungen mit Frankreich ist es natürlich, dass

dem Abschlusse eines Vertrags mit diesem Lande mit ...er grossten Spannuug entgegengesehen wird. Wie man vernimmt, so dürfte es nothwendig werden, bei diesem Anlasse die Frage der freien Niederlassung der srau^osischen Jsraeliten ebenfalls zum Entscheide zu bringen.

Wir geben uns der Hoss^ung hin, dass diese Angelegenheit in befriedigender Weise ihre Erledigung finden werde, und dass eiue Schwierigkeit, . die s.hou bei Absehlnss des Handels^ und Riederlafsungsvertrags mit .den Vereinigten Staaten von Nordamerika so hemmend im Wege stand, und den Absehlnss des Handelsvertrages mit dem Königreich der Niederlande ge..adezu unmoglich gemacht hatte. für ein und alle Mal könne beseitigt werden.

Als sehr erheblich betrachten wir die Anstände, welche der Bundesra.h bei der k. italienischen Regierung in Bezug anf Jnterpretation

120 des Art. 9 des Handelsvertrages vom 8. Juni 1851 gefunden hat, und wir. müssen uns erlauben, hierüber etwas einlässlieher zu sein.

Jn Folge der Reklamation eines Hauses von Genf erhob der Bundesrath unterm 6. Dezember 1859 Beschwerde bei der k. sardinisehen Regierung, dass in der Schweiz erzeugte gebrannte Wasser einen hoheru Einfuhrzoll bezahlen müssen, als solche von österreichischen Brodukten nach den. Vertrag mit Oesterreich vom 22. Rovember 18.^ und von franzosischen, nach d^m Vertrag mit Frankreich vom 14. Febrnar t 852 im Konigreieh Sardinien erhoben werden. Der Bundesrath beries sieh dabei auf den zitirten Art. 9, nach welchem sieh beide Regierungen .verpflichteten, ,.ihre Gewerbserzeugnisse mit keinen weitern und holpern Gebühren zn belegen, als denjenigen, welche die am meisten begünstigte Ration für ihre Waaren und gleichartigen Vrodnkte bei deren Einfuhr zu bezahlen habe... .Laut Rote ^ des sardinischen Gesehäststrägers vom 17. April 1860 wnrde nun aber von der k. sardinischen Regierung die Behauptung des Bundesrathes, dass die in spätern, mit andern .Staaten vereinbarten Verträgen zugestandenen Zollerleiehterungen nach jenem Art. 9 auch der Schweiz zu gut kommen müssen, bestritten und beigesügt, dass ^ der Sinn der Art. 5 und 9 des mit der Schweiz abgeschlossenen Vertrages dahin gehe, der leztern nur iene, andern Staaten zugestandenen Begünstigungen zu gewähren, welche zur Z e i t des V e r t r a g s a b s e h l u s s e s b e r e i t s b e s t a n d e n h a t t e n , dass die erwähnten Artikel dagegen deinen Bezug auf erst später abgeschlossene Verträge besten.

Der hier erwähnte Art. 5 des gleichen Vertrags vom 8. Jnni l 851 lautet dahin: ,.Die sardinisehe Regierung, in der Absicht, den Verbrauch der schweizerischen Jnduftrieartikel in den königlichen Staaten zu begünstigen, ^ gewährleistet den Ratur- und Gewerbserzeugnissen der Eidgenossenschaft die gleichen Vortheile, welche die Ratur- und Gewerbserzeugnisse der am meisten begünstigten Ration in den sardinischen Staaten geniesseu, und namentlich diejenigen, welche Frankreich, Belgien, England und dem Zollverein durch die Verträge und Uebereinkünste vom 5. Rovember l 850, 24. Januar, 27. ^ebruar und 20. Mai 185l gewährt worden sind.^ Der Bundesrath liess diese Rote bis zum 6. Februar 1861 unbehandelt liegen, verwies dieselbe an
diesen. Tage sodann ^d acta ,,in den. ^.inne, dass, weil die Saehe zur Zeit ohne praktischen Werth sei, diese Verfügung ersolge, ohne die von Sardinien gegebene Auslegung des Art. 5 des Vertrages als richtig anzuerkennen.^ Zn neuer Erörterung kam die Frage, als die Regierung .des Kantons Freibnrg im Frühjahr 1863 die Verwendung des Bundesrathes nachsuchte, um die von der k. italienische..

Regierung Frankreich zugestandene Herabsezung des Zolls ans Käsen a..^ Fr. 8 auch für die Schweiz auszuwirken. Am 18. Mai v. J. erli.ss der Bundesrath, diesem Gesuche entsprechend, eine Rote an den k. it.tienischen Gesandten in der .Schweiz, in welcher er, abermals u.^er Verweisung ans den Art. 9 des Vertrages vom 8. Juni 1851.., der

121 k. italienischen Regierung die von der Schweiz Belgien gewährten Zollexleiehterungen unter dem Vorbehalt der Reziprozität anbot. Er erhielt jedoch abermals eine ablehnende Antwort, in welcher noch überdiess, nnter

Bezugnahme ans die Rote vom 17. April 1861 die Bemerkung beige-

fügt war: ^Le Conseil fédéral n'oppose p^.s alors d'oh^ct.ons a cette interprétation.^ Dabei wurden zwar allerdings noch Aussichten anf Anhebung von Unterhandlungen für Revision des Vertrages von 1851 auf liberalern und vorteilhafter^ Grundlagen erosfnet.

Diese Aussichten scheinen uns nun aber keineswegs geeignet, die Sache liegen zu lassen, bis ein nener Vertrag abgeschlossen sein wird, weil einmal noch vollig unbekannt ist, wie bald dieses Ziel erreicht werden wird, weil sodann die seit Abschluss des Vertrages von l851 andern Staaten gewährten Zollermässigungen v i e l zu e r h e b l i c h sind, als dass wir nicht wünschen müssten, sie sobald als moglich auch ^er Schweig gewahrt zu sehen, und weil wir endlich die vom Bundesrath dem Art. 9 des Vertrages von l 851 gegebene Jnterpretation auch allein für die richtige halten, welche, wie wir dafür halten , auch jezt wieder geltend gemacht werden kann, wenn auch der Bundesrath, was allerdings sehr zu bedauern ist,. der im Jahr 185..) erhobenen Reklamation lauge nicht die gewünschte Aufmerksamkeit geschenl.t und sogar die Rote vom 17. April

1860 gänzlich unbeantwortet gelassen hat.

Wir halten die bundesrälhliehe Jnterpretation des Art. 9 des Ver-

trags von 1851 ans folgenden Gründen sür die allein richtige. Dem Wortlaute nach widersprechen sich die Art. 5 und .) des Vertrages keineswegs, und wenn im Art. 5 der unmittelbar vorher vom Königreich Sardinien mit einigen andern Staaten abgeschlossenen Verträgen gerufen ist, so scheint man damit nur das Mass der Zollbegünstigungen haben andeuten zu wollen, das damals den begünstigsten Rationen bereits gewährt war. Hätte dieser Artikel den Sinn haben sollen, das Mass zu bezeichnen, über welches der Vertrag überhaupt nicht hinausgehen sollte, so .lässt sich schwer einsehen, warum noch der Art. 9 in denselben aufgenommeu worden ist. Aehnliche Bestimmungen, wie sie im Art. .) enthalten sind, finden sich auch in andern Vertragen , z. B. dem schwei^erisch^euglischeu und dem schweizerisch - belgischen , und es liegt ganz ausser Zweifel , dass solche gerade f ü r z u k ü n f t i g e , a n d e r e S t a a t e n z u g e w ä h r e n d e Zoll..

b e g ü n s t i g u n g e n berechnet sind, welche auch der Schweiz zu gut kommen sollten. Dass der Art. 9 in diesem Sinne verstanden gewesen sei, muss aueh dem vom 1.). Juni 1851 datirten Berichte des schweig. Abgeordneten, Herrn Achilles^ Bischof, entnommen werden; er drükt sich dahin aus: ,.der Art. .), welcher bloss denjenigen Fall voraussieht, d a s s von Sar^ dinien w ä h r e n d der D a u e r des g e g e n w ä r t i g e n V e r t r a g e s w e i t e r e Z o l l e r m ä s s i g u n g e n an a n d e r e S t a a t e n durch s p ä t e r e V e r t r ä g e gestatte, d i e s e l b e n ihre A n w e n d u n g e b e n f a l l s a u s d i e s c h w e i z e r i s c h e n P r o d u k t e f i n d e n sollen,

..122 .wird wohl keiner nähern Begründung bedürfen^ Jn gleichem Sinn.^ .fasste auch die nationalräthliche kommission , welche diesen Vertrag zu .begutachten hatte, den Art. 9 desselben auf. Sie sagt in ihrem Berichte vom Juli 1851 : ,,ad Art. 9. Es steht übrigens in Aussicht, da ss S a r d i n i e n . s e i n e E i n s u h r z o l l e in der Z u k u n f t noch m e h r .....massige und dass die Schweiz an d i e s e r n u z b r i n g e n d e n V e r ä n d e r u n g e b e n f a l l s b e t h e i l i g t w e r d e n dürfte.^ Ueber die Tendenzen des konigl. sardonischen Ministeriums zu jener Zeit macht .Herr Bischof bei Erörterung des Art. 5 noch folgende .interessante Bemerkuug : ..Ueberhaupt scheint die k. sardinische Regierung von der Ansieht auszugehen. die gegenwärtig revidirten Zollansäze in nicht allzuferner ^uknnft (höchstens vier Jahre) noch ferner zu ermäßigen, sieh dem FreiHandelssystem je länger je mehr zu nähern und bestehende Vorrechte und Privilegien zu beseitigen... Dass unter des grasen Eavours Leitung, .welcher damals Handelsmuster war, derartige Absichten walteten, wird .vohl niemand bezweifeln , der die in jeder Hinsicht liberalen Grnndsäze dieses grossen, leider zu früh verstorbenen Staatsmannes kennt. Und wenn es schon damals im Blaue lag, neue Zollermässigungen eh.zuführen, und sieh mehr und mehr dem Freihandelsshstem zu nähern, darf wohl auch nicht an der Richtigkeit des Kommentars gezweifelt ^werden , den der schweizerische Abgeordnete dem ..Art. 9 gegeben hat. Welchen Grund sollte überhaupt das k. sardinische Ministerium damals gehabt haben, der Schwe.z ..ine Gunst zu ^ versagen, welche sie später andern Staaten zu gewähren in den ^all kommen konnte, und Gruudsä^e, welche dem ^reihaudelss^stem zuführen sollten, auf die Schweiz nicht anzuwenden , welche doch beinahe allen andern Staaten gegenüber ^von jeher diesem Systeme gehuldigt hat .^ Wir konnen daher nicht glauben, dass die k. italienische Regierung in .ihrer Weigerung^ perharren werde, die Interpretation, welche der Bundesrath mit Recht dem Art. 9 des Vertrages von 18.^1 gegeben hat, anznerkennen, wenn mit dem erforderlichen Rachdruk ans deren Anerkennung bestanden wird, und stellen daher den Autrag : Der Bundesrath sei beauftragt , für den ^all , dass die Unterhandlungeu über Revisiou des Handelsvertrags vom 8. Juni 1851
mit ^em Königreich Jtalien nicht in nächster Zeit beginnen konnten und einen baldigen Abs.hluss voraussehen liessen, neue Unterhandlungen anzuheben, um dem Art. .) jenes Vertrages die Anwendung in dem von ihm bereits interpretirten .^inne zu verschaffen.

Wenn es aneh als bekannt angesehen werden darf, dass die neue Re^ulirnng der Handels- und Zollverhältnisse mit dem d e u t s c h e n Z o l ^ .oere.in, resp. den d e u t s c h e n S t a a t e n aus liberalen Grundlagen ein

dringendes Bedürsniss ist, und dass diessalls vom Bundesrathe auch bei verschiedenen Gelegenheiten Anregungen und Nachfragen erfolgt sind , so

123 berühren wir diesen Gegenstand dennoch , um insbesondere aufmerksam zu machen , dass je mehr die Riederlassungsverh..lt.nsse zwischen Deutschland und der Schweiz erleichtert werden, um so mehr auch auf die Erleichterung der Handelsverhältnifse gedrängt werden muss. Wir glauben diese Angelegenheit ganz besonders der fortgesetzten Aufmerksamkeit

des Bundesrathes empfehlen zu dürfen, da doch häufig die Erreichung solcher Zweke nicht bloss von der klugen Beugung der Umstände, sondern auch von dem Eifer und Rachdrnke abhängt, mit welchem sie perfolgt werden.

Wir konnen nicht umhin , bei Gelegenheit dieser Berichterstattung unsere Besriedignng auszusprechen über das endliche Gelingen des Ver-

tragsabschlusses mit Japan.

Der bnndesräthliche Geschästsberieht berührt die Wiederaufnahme von Unterhandlungen sur Erstellung einer gemeinschaftlichen H a s e n - und S chifssahrtsordnung d e r B o d e n s e e s t a a t e n. Wir hoffeu, es werde eine solche um so bälder ins Leben gerusen werden, als neuere Erfahrungen geeignet waren, die Dringlichkeit derselben mehr als genügend naehzuweiseu. Jn der That haben die Unglükssälle, welche in neuerer Zeit vorkommen sind, ein bedenkliches Licht auf die Art der Betreibung der Schisfsahrt ans dem Bodensee geworfen. Die zu erlassende Schiffsahrtsordnnng wird sich aber nicht bloss mit den Garantien zu beschäftigen haben, welche dem reisenden Vublikum gegen Leichtsinn, Unkenntniss und übel angebrachte .^ekonomie der Verwaltungen xesp. der ^ehisffahrtsmannschaft zu gewahren sind, sondern es dürsten auch bestimmte Regeln über den Gerichtsstand vereinbart werden, vor welchem Vonal- und .^hadensersa.^klagen zu verfolgen sind. Die in den Kantonen ^t. Gallen und Th^.rgan ausgekommenen Untersuchungen über die lezten Unglüksfälle werd^n ein reichliches Material zur Beleuchtung der .zur Zeit in mehrfacher Hinsieht waltenden Uebelstände darbieten.

Was endlieh no.l. die Z o l l v e r w a l t u n g im Speziellen anbetrifft, so freuen wir uns der gut geordneten Verwaltung und der stets steigenden Ertragnisse derselben. Durch die Revision ^des schweizerischen Zolltarifs, welche nach Abschluss des Handelsvertrages mit Frankreich dnrchgesührt werden soll, wird ^var e^ine fiskalische Einbnsse kaum vermieden werden konnen. Es muss indessen genügen, hierauf beiläufig aufmerksam gemacht zu haben.

124 7. ^schaf^krri^ de.^ ^...^de^artement.^.

B oft w e s e n.

Der alle Theile unseres schweizerischen Bost^ und Telegrapheuwesens erschopfend behandelnde Bericht des Bundesrathes gestattet d.e hochst befriedigende Wahrnehmung, dass wir im Vostwesen nach zwei Richtungen ^ine Uebergangsperiode überstanden habendes ist dies einerseits die nach allen Seiten nur Erleichterung und Befriedigung erzeugende organische Umgestaltung im internen und äussern Verkehr, hervorgerufen durch die neuere Gesezgebung über die Vosttar^en und die Geldanweisungen, dnrch die vielen Verbesserungen im Knrswefen mit den , wenn an.^ nicht rentablen , doch zur Befriedigung der Bevölkerung und zur Zierde unserer Republik gereichenden vielfältigen Lokal-K..rsverbindungen, durch Errichtung fahrender Vostbüreau^ ^e., Alles durehgesührt im Sinne der Verkel^rserleichterung und Tar^ermässigung , andererseits die zu Gunsten des Diskus als gelost zu betrachtende Frage, dass die Eisenbahnen, wenn sie aufänglich auch auf Kosten der Bost zu Stande kamen, sür und für eher günstig aus den Bostertrag influiren.

Schon das Berichtsjahr fördert die freundliehe Erscheinung zu Tage,

dass Fr. 122,346. 78 vom Mehrertrag der Boften als Rachvergütung

an die Kantone auf Rechnung der Vormerkung sür frühere Ausfälle aus^ befahlt werden konnte, demnach der Rest der Vormerkungen zu Gunsten^ der Kantone über den skalamässigen Betrag hinaus zur Zeit nicht mehr

als Fr. 375,.^. 8..) beträgt.

Raeh diesem Uebergang, der, wenn nicht Alles trügt, in ni.ht ferner Zeit die Vostverwaltuug von dem Standpunkte, den sie einnahm: .,im besten Falle nur die Kantone für ihren ^o^kauf befriedigen zu konnen,^ ans die ersehnte Stuse erheben wird , über das Betressniss der Kantone hinaus für ihren eigenen Herrn ^u ärnten und n^bringend zu werden, ist es ihr auch gestattet, das ...^stem , aus welchem unsere Bosteinriehtungen .^ato schon basiren, noeh weiter zu entwikeln.

Wir erlauben uns nun gerade in d i e s e m ^ i n n e an diese kurze Einleitung je^t schon unsere. speziellen Anträge und Wunsche zu knüpfen.

J n t e r n a t i o n a l e r V e r k e h r . So wie man dem postalischen Fortschritt im Jnnern die verdiente Aufmerksamkeit schenkt, so mnß als die nächste Aufgabe der Bostverwaltung die Ausdehnung^ des grossen weitergehenden Verkehrs wachgerufen werden.

Unser schweizerisches Bahnnez gibt uns hiefür den besten Fingerzeig.

125 Wir haben die notwendigen Bahnkommunikationen zwischen Bodenund Gensersee, nel.stl.ei noch Wasserstrassen und Dampssehifssahrt ; wir haben solche zwischen Basel und Lnzern in der Richtung gegen EomoArona. Durch die Kreuzung der beiden .Linien in Olten sind sowohl die deutschen ^Bah..en am Bodensee mit den neuerstandenen sranzosischen nach Gens , als die italienischen, von Mailand und Genua , mit den rheinischen (sran^osisehen und deutschen) in Basel, als auch alle dies^ ^er Hauptpunkte durch den Mittelpunkt Olten unter sich verbunden.

Es fehlt nun allerdings eine Gebirgsbahn; aber das obige Rez mit seiner

.Kompletirnng auf der Beriserie (Rheinthallinie, Westbahn .e.) sollte uns gleichwohl zur Konkurrenz für den grossen Verkehr von Mailand nach Baris, und bei der Fortsezung de.x italienischen Bahnen nach Aneou^ und Unteritalien wenigstens postalisch für den ostindiseh^englisehen Welthandel befähigen, immerhin als annähernd nächste Kommunikationslini.^ für gan^ Jtalien nach Rordwesten (Frankreich, England, Niederlande, Rord- und Westdeutschland), sowie für das nordöstliche mittlere Deutschland dienen.

Hiezn bedars es aber ausländischer Unterhandlungen, weitgehender Anknüpfungen, Verständigung mit Bost- und Eisenbahngesellsehasten und ausgedehnter Verossentlichung unserer Einrichtungen und der daran sich knüpsenden Verbindungen, und .--.. was die Haupsache ist - der Revision der altern und der An s t r e b un g u eu er B o s t v e r t r ä g e , namentlich mit grossern Staaten, ohne hiemit in dem Sinne präludieren zu wollen, .^ass ^. B. dur.l.. den angestrebten franzosisehen Vertrag Vortheile für die Grenzkantone wesentlich auf Kosten der eidg. Verwaltung erzwekt werden sollten.

Ein erster Schritt. hiezu, wenn moglich obigen vorangehend, müssen etwelche Verbesserungen sein im

Anftrebungen noch

K u r s w e s e n , sowohl der Eisenbahnen, als der Bosten.

Ein Kontrast zu unserm postalischen Fortschritt bildet das .^token des Verkehrs zur Rachtzeit, zumal aus den Hauptverkehrslinien. Jn dieser Richtung sind wir seit den Eiseubahnbauten statt vorwärts, eher einen ^.hritt znrükgegangen. Es wird daher ^ur unabw^isliehen Rothwendigkeit, die nun seit dem Jahre 1861 schwebenden Unterhandlungen mit Eisenbahugesellschasten über .Einrichtung von Rach t r ü g e n mit Euergie zu Ende zu führen, sei es, dass man mit dem Brockte der Bostverwaltung, vorläufig nur mit der Rordostbahn und Zentralbahn, ein Racht^ugbahunez von 265 Kilometeru mit einer Entschädigung von ^r. 400 per Jahr und per Kilometer ^u erstellen, sieh begnügen will, oder sei es, dass^ man ^u billigen Verhältnissen zu einer weitern Ausdehnung gelangen kann, welch' Lezteres die Kommission vor Allem anstreben mochte.

.........hon nach dem erster..^ Broute würden die Raehtknrse sowohl Abends zirka 10 Ul^r die Koinzidenz der weiter her kommenden Züge er-

126 halten, als auch Morgens zirka 4--^5 Uhr eine schikliehe Fortsezung nach allen Richtungen finden.

Die kommission will kein Zwangss.^stem gegen die Eisenbahnen.

Es scheint ihr vielmehr angemessen , dass vor der Hand noch auf dem betretenen Wege der Unterhandlung fortgefahren werde, mit dem Vorbehalt, auf die rechtliche Frage der Kompetenz der Bundesbehörden zn positivem Einschreiten an der Hand des Wortlautes der Konzessionen nothigenfalls zurükzukommen. Vor- und Rachtheile von Reuerungen der angestrebten Art können eben auch nicht ^um Voraus aus der Wagschale ermittelt werden. Anch die Vost wird Ersparnisse durch das Eingehen bisheriger Raehtknrse machen, und die Erfahrung beweist ...ur Genüge, dass bei jeder Verbesserung in den Kurseinrichtungen und Distributionen aus Vermehrung der Korrespondenz gerechnet werden kann. Aus diese Betrachtungen gestuft, beantragen wir, zu beschlossen :^ .,Der Bundesrath wird eingeladen , die besörderliche Einführung ^schweizerischer Eisenbahnnachtzüge mit allem Rachdrnke anzustreben und ,,darüber den eidg. Räthen geeignete Vorschläge zu hinterbringen.^ Bis und . so lange man in dieser Beziehung nicht zu einem desinitiven Abschlusse gelangt, wäre, nach Ansieht der Kommisston, die ..^ermitt^ lung des Nachtdienstes, namentlich für die Brief- und Valorenpoft durch Einspänner, mit Vermeidung jeglicher Mehrkosten, schon ein bedeutender gewinn und daher sehr zu empfehlen.

Das neue Jnstitut f a h r e n d e r Bo st b u r e a u ^ bedarf ebenfalls steter Beachtung im Sinne der Vermehrung und Vervollkommnung.

Wenn auch wesentlich nur für den Speditionsdienft, so finden wir doch zahlreichere Bahnposteinrichtungen im Auslande als bei uns. Unsere 18 Bahn- und 2 ^chifssbüreau^, welche täglich 930 Stunden durchlausen und nicht nur den Spediti ons-, sondern auch den Distributionsdienst in erfreulichster Weise fordern, konnen in Bezug aus Anzahl keineswegs als das ^lässige Maximum betrachtet werden.

Eine Bahnpost ist zwar seit diesem Frühjahr auf der Ligue d^Jtalie hinzugekommen. Die Oronbahn aber weiset ^.r Stunde noch keine solche aus.

Zu besserer Entwikelung, so wie zur Vermeidung jeglicher Kollision, namentlich für Bureau.^, welche verschiedene Vostkreise besahren,. wird auch beitragen, wenn nicht angestanden wird, dem Besehlusse des Bundesrathes vom 28. Oktober 1863
Exekution ^u verleihen, welcher die fahrenden Vostbureau.^ uuter besondere einheitliche Leitung stellt und sie zu diesem Behuse der Generalpostdirektion zur Direktion und Verwaltung ^utheilt, was indessen noch nicht vollführt worden ist. Wir stellen daher den Antrag .

,,Der Bundesrath ist eingeladen, auf Vermehrung der fahrenden ,,Bostbüreaux^ und auf die Ausführung der aus eiuheitliche Leitung dersel,,ben abzielenden Schlussnahme vom 28. Oktober 1863 bedacht zu sein...

127 Wir erlauben uns ferner, folgende, aus das eigentliche Knrswesen Bezug habenden Bemerkungen zu machen, ohne daran formliche Postulats zu knüpfen.

Es will uns nicht reeht einleuchten und mit unserer sonst ausgedehnten Fürsorge für die Reisendenbesordernng nicht sehr harmonirend bedünken, dass auf besuchten .und mit Subvention des Bundes zu Stande gekommenen Routen, wie ans jener des Br.mig, sogar zur bessern Jahreszeit, nur eine beschränkte Zahl Reisender auf die in den Knrstableau^ ohne Vorbehalt publizirte Reisegelegenheit mit der Boft .Zuspruch ha.. ben soll.

Abgesehen von der. nachweisbaren Rentabilität jener Kurse ist ma^ es in der Schweiz, wie überall^ nicht gewohnt. aus grossern Routen vo...

der Verwaltung als Ueberzähliger auf Gnade und Ungnade den Lohnkutschern überliefert zu werden, was .Diskreditirm.g von Land und Verwaltung zur unvermeidlichen Folge hat.

Durch die Vermehrung des .

F a h r p o s t m a t e r i a l s im Jahre 1863 um Fr. 48,027. l0 ist.

dessen Werth am 1. Januar 1864 aus die Summe von Fr. 1.076,28..). ....0 angestiegen und weiset eine Zahl von ^3l) Wagen und 400 Sehlitten aus, die bis auf den legten in betretender Jahreszeit in Dienst kommen.

Ungeachtet dieser hohen Zahlen dars man von neuen Anschaffungen inuert gewisser Schranken nicht zurükschreken. Die Koste.t der Bespannung grosser, durch Eisenbahnen ausser Kurs gesäter Wagen übersteigen gar bald die Ankaufskosten von Material, das auf kleinere Routen passt. Auch die Erse^ung von Privatwagen durh Bost-Beiwagen , zumal aus Hauptverkehrsstrassen , ist sehr zu wünschen. Der Reisende hat wohl einige Berechtigung, fortlassende (durchgehende) Transportmittel, ebenso wie.

der Hanptwagen von Seite der Verwaltung geliefert , zu fordern.

Will man in der gleichen Ver^valtungsabtheilung ein E^uivalent hiesür finden, so wäre eine Erhohung der ^ahrta^e von uur Eent. 50 per Stunde bei den Lokalta^en, während die Rormalta^e Et. 65 und die. Bergta^e ^r. 1 per Stunde beträgt, oder auch eine Erhöhung des per Stunde nur Et. 15 betragenden Eoupe-Znsehlags wohl nicht fehlgegriffen. Ueber die ^ V o s t t a ^ e n im Allgemeinen, über das nene Jnstitnt der G e l d a n w e i s u n g e n , sowie über das V o s t r e g a l, finden wir uns sur dermalen, nachdem das eine und andere in den legten Jahren vielsältiger Besprechung unterworfen
.^o^den, z.n keiner andern Bemerkung veranlagt, als ^u derjenigen, dass das gegenwärtige, allerdings auf sehr liberaler Basis beruhende Vostta^engesez vom 6. Februar 1862, wenn auch nicht dem Einheitssystem weichen, doch in nicht ferner Zeit dem Grundsaze hoherer Frankatur-Brämien, d. h. grosserex

128 ....nd auch aus den Lokal-Ra^on ausgedehnte^ Differenz im Franko oder .m Bortofalle, mehr angepasst werden sollte.

Wenn in Folge der angestellten Untersuchung die Bostverwaltnng ^ur Einführung der Franko^Eouverts gelangt, fo zweifeln wir keinen Augeublik, dass dieselbe als zwekmässige Neuerung allerorts begrüsst werden wird.

V e r w a l t u n g und B u r e a u ko sten. Ueber die Vostverwaltung, ..^esehästssührung und Personal kann im Allgemeinen nur Rühmliches gesagt werden.

Die 1^l Kreispostdirektionen in ihrer, einer altern Zeit angehörenden, geographisch nicht sehr richtigen Eintheilung mogen für den Geschäft.... gang und eine direktere Kontrolle manchen Vortheil bieten, aber ein einheitIiches System in Verwaltung und Ausbeutung wird dadurch nicht fehr gefordert.

Eher werden in nächster Zeit ..^olderhohungen im Verhältniss ver^ .mehrter Unterhaltskosten, als Bersonalvermehrungen Bedürsniss und am Vlaze sein.

Die Organisation der Zentralverwaltnug erscheint ^ehr entsprechend.

Das Kursinspel.torat ist nieder definitiv bes^t. Die Registratur weist .für die drei Sektionen. in welche die ^entraldirektion sich tl.eilt, wenige Ve..de..zen nach.

Wenn sodann die Erhohung von Ausgabeposten, wie sie unvermeidlich und ..,um Theil von uns selbst in diesem Berichte zugestanden sind, den Reinertrag ^u s.hmälern drohen . so ist es andererseits aueh Vflicht der Verwaltung, Ersparnisse eintreten zu lassen, wo solche ohne Beein-....chtigu..g des Dienstes moglich sind. Es findet dieser Gruudsaz Anwendnng ans die vom Departement angestrebte Verminderung der auf beträchtliche Summen sich belausenden Buralkosten. Es ist diese uament.lich nach zwei Richtnngen gutzuheißen. Es kommen bei der Bostverwal^ tuug über 3^ Millionen Versehlusse per Jahr vor. .^hne den ^i.ht^kons..m in Anschlag zn bringen, kam u..r der hiesür verwendete ....^iegellak

im Jahre 1862 aus ^r. 1.^,^67. 16, i^u ^ahr 1863 aus ^r. 10,746. 70

und schon im l. ..Quartal 1864 Bieder ans Fr..5l.)00 zu stehen.

Die ^ V e r b l e i un g der Vostsake erzeigt sich nach den angestellten Broben als besser und wohlseiler. Die Operation geht sauberer nud schneller vor

sieh , und bietet mehr ...^i.herheit als die Versiegelung. Die Anschaffung von ^irka 100.) ^tnl. einhändige.. Blei^angen wird allerdiugs auf die

^Summe von nahezu ^.r. 25^..)..) si^h belaufen. Aber berechnet man gelbst in durchaus uugereehtserligler Weise eine jährliche Abuu^uug vo:.

10^, so konnnt die Jahresansgabe sur Zangen. Blei und Schuüre auf ^eine hohere Ziffer als ^r. 9l)l).).

Auch ^ie zentrale Anschaffung der Vostsormulare und grosseren BureauBedürfnisse, ....elehe durehwegs gleich sind, und in der ganzen sehwe^erischen

129 Bostverwaltung ohne Abändern^ verwendet werden konnen , sollte eine Differenz per Jahr von mindestens Fr. 30,000 gegenüber der kreisweifen Anschafsung produ.,iren . ohne den zunehmenden Verbranch von Jahr zu Jahr, wie schon das Jahr 1864 gegenüber den srühern ihn ausweiset, in Anschlag zu bringen. ^ur eine theilweise Ausehassung durch die Zentralverwaitnng in .^olge Konknrren^Anss..hreib..ng erzeigt eine Er^ sparniss von Fr. 17,000 gegenüber den Anschaffungen in jedem einzelnen Preise im Jahr 1860, ohne die erhohteu ..preise von jezt gegen damals und den Mehrverbrauch nur in ....Betracht zu ziehen.

Telegraphen.

Unser interne Telegraphenverkehr ist in Bezug ans Umfang der Linien (er umfasst 7..)0^Schwei^stn..den) , auf ^ahl der Bureau^,

Billigkeit der Ta^en und ^ugäuglichkeit überhaupt in jeder Begehung

befriedigend.

Die Beziehnngen zum Anslande haben sich in jüngerer Zeit viel gebessert; sie erheischen ^ gleichwohl , wie jene im Vostwesen, noch manche Amelioration. Man weiss wohl, dass die Telegraphen^ Konvention, geschlossen in ^Bern snb l. September 1858 zwischen der Schwe^, Belgien, Frankreich , Holland und Sardinien , welker spater noch Spanien und Vortngal beigetreten sind, ein einseitiges Vorgehen unnüz macht, und dass es nur der Generalkonseren^, wo^.. die gemeiuschastliehe Verpflichtung von zwei zu zwei Jahren besteht, mogli^h sein

wird, allseitig befriedigende, durchgreifende Verhältnisse und Resor-

men zu schaffen. Aber gerade desshalb hat die ^ehweiz ein hohes J..teresse, aus die Besammluug der nach Varis designirten TelegraphenKonferenz zu dringen. Wenn sie den Verehr u.it dem deuls^-osterreiel.isehen Telegrapl..en-Verein und mit Frankreich zwar befriedigend reglirt hat und ein Gleiches in nächster Zeit mit Jtali.... thun zu konnen l.offt, so bestehen dagegen mit England, wo die Telegraphie keine .^taatsunternel^nung und in den Händen kon^esfionirter ^pekulationsgesellsehasten ist , Vreisverhältnisse, die aus die Dauer unerträglich werden. So ist eine Ta^e von ^r. ^ sür die eiufache Depesche nach London, wovon ^r. 7. 50 zu Gnnsten von England nnd Frankreich, von ^r. 10. 50 schon aus unserer zweiten Zone, mit grosser .progression für Jnhaltsvermehrung, und es sind die noch hohern Ta^en nach Spanien und Borlugal exorbitant zu nennen.

Unserer Telegraphenverwaltung gebührt übrigens volle Anerkennung.

Der leise Vorwurf , der ihr in einen.. frühern Berichte gemacht werden wollte, dass ste für einzelne kleinere Lieferungen die eigene TelegraphenWerkstätte umgehe, fällt um so mehr dahin, da wieder im legten Jahre aus Utensilien von nur im Betrage von Fr. 9210, ^ ^r. 3118 gegenüber dem Vreisansaze der Werkstätte gewonnen worden sind.

Bundesblatl. Jahrg. X^I. Bd. II.

10

130

^. ^eschaftsfi^rung des Bnndesgerichts.

.^..a^ Vundesgericht hat sich der ihm durch Verfassung und Geseze ange...uesenen Aufgabe im Jahr 1863 mit gewohntem Eifer und Umsicht

entledigt.

Zu speziellen Bemerkungen über die Arbeiten dieses Gerichts und seine, innerhalb ^esezlieher Kompetenz erlassenen Urtheiie bietet sich uns keine Veranlassung.

Wir tragen daher^ auf Gutheissung der Geschäftsführung des Bundesgerichl.s vom Jahr ^1863 an.

Bern, den 16. Juni 1864.

Die Mitglieder der Kommission : .^. ^^eli^-.^ln^.

^. .^elti.

l^r. Plumer.

.^o^llin.

^lepli.

Arnold ^i^ier.

131

. ^usammenstellnug der Antrage der Kommission.

A.

...^art^t.^ de^ Jwt...rtt.

1) Der Bundesrath wird eingeladen, beim Entwurf des Reglements für das Archiv daraus Bedacht zu nehmen, dass die bereits im Archiv befindlichen werthlos gewordenen Akten ausgeschieden werden, und dass künftighin nur Akten von bleibendem Werthe dem Arehiv übergeben werden.

2) Der Bundesrath wird eingeladen, den Danton Unterwalden anzu-^ halten, die Brümgstrasse in gehörigen Znstand herzustellen^ 3) Der Bundesrath wird eingeladen, die Aussührung der Alpenstrassen dem Departement des Jnnern zu unterstellen.

4) Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu forgen, dass die Bureau^ der Arehivangestellten aus dem Unterbau in andere Lokale verlegt .werden.

^. Justiz imd .^^^....art^e..^.

5) Der Bundesrath wird eingeladen, die .Kantone, bei denen die vollständige Einbürgerung der heimathreehtlieh ^ngetheilten (iacor.^re.^ und der ewigen Einwohner noeh im Rükstande ist, zu veranlassen, die denselben naeh Massgabe des Heimathlosengesezes vom 3. Dezember 1850 obliegenden kommunalen Einbürgerungen mit mogliehster Besorderung dure^zusühren.

C. Finan^epartement.

^) Der Bundesrath wird eingeladen , dafür zu sorgen , dass künftig die Zündkapselnverwaltun^ ihre Rechnung nicht mehr mit einem Bassiv-.^assarezesse absehl.iesse, sondern der eidgenossischen Kasse ihr effektives Betriebskapital verzinse.

1.-2 ^. ^and^ nnd ^lld^.n.tet.tent.

7) Der Bundesrath wird beauftragt, für den Fall, dass die UnterHandlungen über Revision des Handelsvertrags vom 8. Jun. 1851 mit dem Königreich Jtalien nicht in nächster ^eit beginnen konnten, und einen baldigen Absolus. voraussagen liessen, neue.Unterhaudlungen anzuheben, um den. .^lrt. .) jenes Vertrages die Anerkennu..g in dem von ihm bereits interpretirten ..^inne zu verschassen.

.l^. ^stde.^arten.ent.

8) Der Bundesrath wird eingeladen, die beförderliche Einführung schweizerischer Eisenbahn-Raeht^üge mit allem Rachdrnk anzustreben, und darüber den eidgenosstsehen Räthen geeignete Vorsehläge zu hinterbringen.

..)) Der Bundesrath wird eingeladen, aus Vermehrung der fahrenden Vostbürea...^ und ans die .Ausführung der auf einheitliche .Leitung derselben abzielenden Sehlussnahme vom 28. Oktober 1863 bedacht zu sein.

.^. J.n .^ge.^inen.

10) Jm Uebrigen wird der Geschäftsführnng des Bundesraths und der Staatsrechnnng vom Jahr 1863 die Genehmigung ertheilt.

11) Die Geschäftsführung des Bundesgerichts vom Jahr 1863 wird gutgeheissen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahren 1863, sowie über die Gasrechnung von demselben Jahre. (Vom 16. Juni 1864.)

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Bundesblatt

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Jahr

1864

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2

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1864

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81-132

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