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Botschaft des

^

Bundesrathes au die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Brükengeldes an einer bei Monstein zu erbauenden Brüke.

(Vom 22. Juni 1864.)

Tit..

Die Regierung des h. Stande..... St. fallen hat nns mit Schreiben

vom 1. April 1862 das Projekt zur Kenntnis.. gebracht, die Fähre über den Rhein bei Monstein (Gemeinde An) durch den Bau einer hölzernen Brüke zu ersehen , unter der Voraussezung, dass die Erhebung eines entsprechenden Brükengeldes als Ersaz für das eingehende Fährgeld seitens der Bundesbehorden nicht beanstandet werde.

Jn allseitiger Erorterung der Verhältnisse suchte die Regierung die hohe Zwekmässigkeit des beabsichtigten Unternehmens nachzuweisen, das einzig aus die Erleichterung , Forderung und Sicherstellung des Verkehrs über den Rhein an jener Stelle gerichtet sei. Sie betonte dabei ausdrüklieh , dass es sich bei dem in Frage stehenden Bezuge eines Britkengeldes nur um eine Mutation für den Gebührenbezug handle, indem naeh Erbauung der Brüke die jezige Fähre nicht mehr beibehalten und der Brükengeldtarif nicht hoher als der bisherige Fährgeldtarif gestellt würde.

Was die Rüzliehkeit der projektirten Brüke sür den Verkehr betrisst, so wird in der Eingabe ans einleuchtende Weise dargestellt, welchen Störungen und Unregelmässigkeiten der Durchpass an diesem Gränzpunkte

l57 mittelst einer blossen Fähre unterworfen sei, und wie auch andere Rhein^ userstaaten in neuerer Zeit ebenfalls die Notwendigkeit erkannt hatten , durch Erstellung grosser und kostspieliger Brüken über den gleichen Strom dem Verkehr eine zeitgemässe Beförderung zu geben. diesen Anforderung gen der Verhältnisse ^u begegnen, sei auch hinsichtlich des Rheinüberganges bei M o n s t e i n zur unausweichlichen Notwendigkeit geworden, sosern der Verkehr von diesem bedeutenden Uebergangspunkte nicht abgelenkt werden solle.

..^.ie Fähre bei Moustein bringe den St. Gallischen zunächst betrosfeneu Landestheil in Verbindung mit den volkreichen Ortschaften ..^orn^ birn und H o h e n e m s , durch diese mit den weiter einwärts gelegenen Theilen V o r a r l b e r g s . Eine Ueberbrükung des Rheins an dieser Stelle würde den Verkehr bedeutend heben und darüberhin für das ganze Jahr sieher stellen dadurch, dass alsdann der Rhein hin und her ohne Ausenthalt und zu jeder ^tnn.^e passirt werden konnte, während die Fähre nur während gewissen Stunden ossen steht und , je naeh den. Wasserstande , auswärts oder abwärts verlegt werden muss. Störungen dieser Art seien

besonders auch von den. Rachtheil begleitet, dass die Regelmässigkeit des

Vostdienstes darunter leide, auch seien im Sommer von l 861 und im Winter von 18^2 infolge dessen andauernde Unterbrechungen des Dostenlauses eingetreten.

Schließlich ersncht die Regierung um Ertheilung unserer Znfage, ihr

Gesuch um Bewilligung zu... Bezuge des sragl.chen Brükengeldes bei der^ h. Bundesversammlung untersten ^u wollen.

Obigen von der Regierung von St. Gallen vorgebrachten Gründen, die übrigens in ihrer Eingabe noch weiter ausgeführt sind, haben wir Folgendes beizufügen : Wenn bei den früher.. Verkehrsverhältnissen eine ^ähre bei

Mon-

stein genügen mochte, so ist dies gegenwärtig nicht mehr der ^all, seitdem aus dem linken Rheinufer eine Eisenbahn erbaut worden ist, wodurch in jenem Landestheil ein vielsältiger Verkehr gewekt wurde und die gegenwärtigeu Beziehungen ber benachbarten Usergegenden dies- und jenseits des Rheins um Vieles zngenommen haben. ^er Rheinübergang bei Monstein ist ein wichtiger Anfangspunkt der aus den gewerbsreiehen Kantonstheilen von Appenzell A. Rh. und St. Gallen herführenden .^anptstesse , un^ es hat dieser Uebergang noeh grossere Bedeutuug gewonnen , seit in dem ^uuäehst gelegenen Dorfe A u , ^u welchem Monstein gehort, eine Eisenbahnstation besteht, zwischen welcher einerseits und dem obern Vorarlberg andererseits , . zunächst der ^ähre Monstein , mehrere Strassen ^usan.menfuhren, denen diese Fähre als einige Vermittlung über den Rhein dient.

Auch für die eidgenössische Zollverwaltung hat die Sache direktes Jnteresse, indem der Verkehr über die an der Station A u befindliche, mit dem Rheinübergang bei M o n s t e i n korrespondirende Zollstätte dnreh eine

158 erleichterte Verbindung über den Rhein selbstverständlich an Bedentnng gewinnen wird, und überdies der Verkehr über eine an der proje^irten Stelle ^n erbauen^ Brüke von der ^ollstälte An ans leicht beaufsichtigt werden kann. Dieses ist bei der Fähre oft zu umständli.l.. und mit be..

sondern Kosten verbunden , weil ein Gränz ^achter der zeitweiligen Verlegnng der Fähre folgen n.uss , um die Jnteressen der Zollverwaltung zu schüfen. Für seine daherigen Verrichtungen und zur Unterkunft dieses Gräu^wächters mnss au den betreffenden Stellen eine Hütte errichtet wer- .

den , deren Erstellung und Unterhalt osters wiederkehrende Kosten verursa^ht.

Die Aussicht des Verkehrs über eine Brüke würde hingegen gewissermassen noch dadurch erleichtert, dass die Brüke naeh der proseklirteu An-

lage, wie der mitsolgende ^ituationsplan ^eigt, mogliehst direkte mit dem österreichischen Zollamtsgebäude korrespondiren soll, so dass der Verkehr auf beiden Seiten unter die nahe Kontrole der schweizerischen und, jeuseit.^, der österreichischen Zollbeamten ^n stehen käme. Umwege und Ausenthalt sür die Zollpflichtigen wurden zugleich dadurch permieden.

Kein anderer Uebergangspunkt des Rheins längs der .^t. Gallischen Gräuze eignet si.h sodann so zwekmässig sür die Erbannng^ einer Bruke, als gerade der dazu auserseheue. An dieser Stelle ist ^der Rinnsal des Stromes bereits plangemäß regulirt, und der Durchstich für einen Kanal nach Fnssaeh beginnt erst weiter unten.

Diese ^anstelle ist folglich bis zur Vollendung der Rheinkorrektion , oder wenigstens bis dieselbe bedeutend vorgeschritten sein wird, die einige geeignete und auch sür die ^nknnst als gesichert zu betrachten. ^ie ist zudent der einzige ^nr Ueberbrükung geeignete ^nnkt auf der beträchtlichen Länge des Rheins ^wis.hen Raga^ bis zu seinem Ausflüsse in den Bodensee, und eine bei Monstein zu .....bauende Rheinbruke wird vor derjenigen zu Raga., den wichtigen Vorzug besten, d^^ ^ste für den Verkehr niit Fnhrwerken dient, während

dies mit der Bruke in Raga^ nieht der .^all ist.

Wir haben nicht übersehen , aueh die ^rage zn prüfen , ob der Erstellung der prosektirten ...^rüke, anstatt der Beibehaltung der Fähre, in ^militarisier Hinsieht keine Hindernisse entgegenstehen würden. Auch nach dieser Richtung finden wir kein Bedenken zn erheben , um so weniger , wenn der Regierung von .^t. Gallen ^ur Bedingung gemacht wird , der Brül.e eine leieht zerstörbare Konstruktion geben zn lassen und vorher die Bauplane dem eidg. Militardepartement zur Brüsnng und Genehmigung in dieser Hinsieht zu unterstellen. Eine Verständigung hierüber, die wir uns eventuell vorbehalten, wird übrigens zum Voraus durch den Umstand

begünstigt, dass die Brüke aus Hol^ gebaut werden soll.

Runmehr zu der Frage gelangend, ob der Bezug eines Brükeugeldes hn vorliegenden ^alle^ gestattet werden dürfe und solle , so finden wir keinen Grund zur Beaustandung des gestellten Gesuches. Es handelt sich

^

15.^ vorerst nicht um eine Brüke, die anf ansschliesslich schweizerischem Gebiete errichtet werden soll, sondern um eine internationale, ^wei Staaten berührende, und von welcher beide Staaten die Wüusehbar^eit der Erstellung .anerkennen. Sollte daher die Baute nicht von .Seite der Sehweiz ausgeführt werden , so dürste leicht Oesterreich dieselbe zur Hand nehmen und aus die Bennzung der Brül.e Gebühren fezen, welche die s.hweizerischerseits jezt geforderten möglicherweise weit übersteigen. So verhielt es steh ^. B. mit dem Fahrgeld, das von Seite Frankreichs im Jahr 1.^62 für die sra.^osis.herseits errichtete Fahre über den Donbs bei dem Gränzsee von E h a i l l e ^ o n eingeführt wurde. Frankreich bewilligte die neue Fähre und stellte den Taris naeh feinem freien Ermessen auf , ohne dass eine Einwendung von unserer .^eite dagegen mit Erfolg hatte versucht werden konneu. Es zeigt dieser Vorgang, wie wünschbar es ist, dass bei dem gegenwärtig zu entscheidenden Falle der Regierung von St. Gallen die Bewilligung zum Bezug.. des Brükengeldes nach dem vorliegenden massigen Tarife extheilt werde, um dadurch die Brükenbaute ^u sordern, damit nicht allsällig Oesterreie.h mit einem solchen Bau zuvorkomme und den Verkehr über diese Brüke mit Gebühren ^nach seinen. Gutdünken belege.

Es handelt si.h sodann nicht um die Bewilligung von neu einzuführenden Gebühren, sondern um die Umwandlung eines bisher bestandenen Fährgeldes in ein Brükengeld für die Bennzung einer an der Stelle der betretenden Fahre ^n errichtenden Brüke.

Wir^wür^en nun zwar bedenken tragen, einer solchen Umwandlung das Wort zu reden, ^enn der Uebergangspunkt anf beiden gelten sehweiArisches Gebiet berührte. Begehren legerer .^rt haben wir wiederholt zuriikgewiesen ; aber hier, in.. Hinblik aus die internationale Stellung der Brülle , ans den Unistand , dass sie mindestens so viel von Ausländern wird gebraucht werden . als von ...Schweizern . dass somit ^ie Ausländer einen Wesentlichen Theil des Brükengeldes zn zahlen haben und darum au..h ein späterer Moskaus des Brükengeldes durch den Bnud nicht hiu.^ länglich begründet werden konnte, kommen wir zu .der Ansieht, dass im

Spezialsall eine solche Umwandlung zulässig fei.

^i.. Aushebung der Fähre bei Moustein, nach Erbauung der Brüke, wird sodann ohne eine jegliche Schwierigkeit vor sich gehen und von selbst eintreten , auch wenn dies durch die Regierung von ^t. Gallen

nicht bereits ausdrüklieh zugesagt wäre.

Diese Fähre ist dnreh Ankauf des ^chiffsahrts- und Fährreehtes bei Monstein in den Besi.^ des Sautons ^t. Galleu gelangt, welcher den Betrieb derselben zu einer massigen Summe verpachtet hat. Da also die F.il.,re und die zu erstellende Brü^ sich in der nämlichen Hand befinden, welche das nächste Jnteresse dabei hat, dass^ ni.ht zwei Verbindungen über den Rhein neb.m einander bestehen, so wird der Betrieb der Fähre ohne weiteres Dazuthun von .^eile der Bundesbeh^rde von selbst anshoren , sobald die Brüke ^em Verkehr ubergeben sein wird.

160 Wir haben uns durch die Regierung von ^t. Gallen sowohl den Tarif der Rheinfähre bei Monstein. als denjenigen des an der projeltirt....

Brüke ^. beziehenden Brükengeldes mittheilen lassen, nnd nus aus deren Verkleidung überzeugt, dass lezterer manche Ermässigung gegenüber dem erster... dagegen keine Erhohung der Fährgeldansäze enthalt. .^er einzige Unterschied im zweiten Tarifansaze, im Betrage eines Rappens, nämlich 15 Rp. anstatt l 4 Rp. wie bisher, ist der Erwähnung nicht wertl...

...^a somit künftig zu den nämlichen oder theilweise sogar zu ermassigen Gebühren dem Bubliknm eine ^rükenverbindung , anstatt der bisherigen Fähre, geboten werden soll, so wünschen wir, die h. Bundesversammlung mochte zur Verwirklichung des projektirteu Werkes im Jnteresse des Verkehrs das Jhrige beitragen, Binden. sie einwilligt, dass das Fährgeld bei Monstern aufgehoben, dagegen der B.^ng eines Brükengeldes

bewilligt werde.

Wir beehren uns daher, Jhnen , Tit., den Erlass eines Bnudesbeschlnsses nach folgendem Entwnrse vorzuschlagen :

^ i e B u n d e s v e r s a m u. l u n g d e r s eh w e i z e r i s eh e n E i d g e n o s s e n s eh a s t ,

aus den Vorsehlag des Bundesrathes vom 22. Jnui ^64,

^. b e s eh l i esst .

1. Es wird der Regierung des h. Standes St. Gallen^ die Bewilligung ertheilt, an der bei Monstein zu erbauenden Rheinbrüke, die an

die stelle der ^.ähre Daselbst treten soll, ein Brükengeld anstatt des bisherigen Fährgeldes beziehen zu lassen.

2. ^ie ...lnsäze diese Brükengeldes dürfen diejenigen des mit Botschast des Bundesrathes vom 22. Jnni l .^64 vorgelegten, h. Kantonsregiernng entworfenen ^ariss nicht übersteigen.

dnr.h die

3. Gegenwärtiger B.^s.hluss isf in die amtliehe Gesezsammlung der Eidgenosseusehast aufzunehmen.

Genehmigen ^ie, .^it., bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vollkommensten ^oehaehtnng.

,

Bern, den 22. Jnni 1864.

Jm Ramen des sehweiz. Bundesrathes, ...^er B u n d e s p r .. s i d e n t :

l^r. ^. Dubs.

. ^er Kanzler der Eidgenossensehast.

Schieß.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Brükengeldes an einer bei Monstein zu erbauenden Brüke. (Vom 22. Juni 1864.)

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1864

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1864

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10 004 463

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