369

#ST#

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 19. Dezember 1864.)

Der Bundesrath hat seine Departement in nachstehender Weise für

das Jahr 1865 vertheilt:

1. p o l i t i s c h e s D e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundespräsident Dr. Schenk.

Stellvertreter: ,, Vizepräsident Knüsel.

2. D e p a r t e m e n t d e s J n n e r n u n d d e s B a u w e s e n . . . .

Vorsteher: Herr Bundesrath Dr. D u l.. s.

Stellvertreter: .. Bundespräsident Dr. S eh en k.

3. Justiz- und B o l i z e i d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Vizepräsident K n ü s e l .

Stellvertreter: ,, Bundesrath F or n er od.

4. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundesrath F o r n e r o d .

Stellvertreter : ,, ,.

E h a l l e t - V e n e l.

5. F i n a n z d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundesrath Challet-Vene l.

Stellvertreter: ,, ,, R a es s.

6. H a n d e l s - u n d Z o l l d e p a r t e m e n t .

Vorsteher: Herr Bundesrath Freh-Herosee.

Stellvertreter. ,, ,, Dr. D u l.. s.

7. B o std e p a r t e m e n t.

Vorsteher: Herr Bundesrath R a e s s .

Stellvertreter: ,, ,, Freh-Herosee.

Behufs Vollziehung des Bnndesbesehlusses vom 30. September

d. J., betreffend die Rechtsstellung der Jsraeliten

Siehe eldg. Versammlung, Band VIII, Selte 162.

, hat der Bundes-

370 rath beschlossen , an sämmtliehe Kautousregiernngen Kreisschreiben zu erlassen.

das nachstehende

.

.

^

,,Die h. Bundesversammlung hat bei Genehmigung der schweizerischsranzosisehen Vertrage vom 30. Juni 1864 folgenden Beschluss gefasst : ,,.,Der Bundesrath ist eingeladen, der Bundesversammlung so bald .^moglieh Bericht und Antrage zu hinterbringen, ^n dem Zweke, die in .,,,Art. 4l und 48 de.. Bundesverfassung gewährleisteten Reehte von dem ^Glaubensbekenntnisse der Bürger unabhängig .,.. machen.^.

..Der in dieser Schlussnahme bezeichnete Zwek verschiedenen Wegen erreichen.

lässt stch auf zwei

.,Der einfachste Weg wäre der einer sachbezügliehen Revision jener Artikel der Bundesverfassung.

.,Da indess die ...lnbalmnng einer Revision der Bundesversassnng ein Schritt von sehr grosser Wichtigkeit ist, so hält der Bundesrath e.^ für seine Bflich.t. aueh den zweiten^ mogliehen Weg ins Ange zu ^fassen und den hohen Kantonsregierungen die Moglichkeit zu gewähren, ii^re Ansieht hierüber ^n äussern.

,,Der zweite Weg wäre nänilieh der eines sreiwilligen Verwehtes der Kautone aus das ihnen naeh Art. 4l und 48 der B.^.^esv...rsassuug ^u^ stehende Reeht, zu Ungunsten der Rechtsstellung der sehwei^erisch^en Richte Christen gewisse beschränkende Bestimmungen l^insiehtlieh. der Niederlassung und der Gesezgebung , sowie des geriehtlieheu Versahrens ausstellen zu dürfen.

,,Es ist nun ^wär moglich, dass die Betretung dieses zweiten Weges in einzelnen Kantonen ans grosse Schwierigkeiten stossen dürste, und der Bundesrath ist keineswegs gewillt , den betreffenden Kantonen sol.he .^hwierigkeileu zu bereiten. Das gegeuwärtige Kreissehreiben hat vielmehr nur den Zwek, die h. Kantonsregierungen zu veranlassen, die Frage ihrerseits mit Unbefangenheit ^u prüfen , wenn moglieh diesen zweiten Weg zu betreten, im ^alle grosserer Schwierigkeiten aber durch Darlegung ihrer kantonalen Verhältnisse der Bnndesbehorde die Moglichkeit zu gewähren, u..it voller Sachkenntnis die weitern Beschlüsse ^u faffeu.

.,Ueber die materielle ^eite der vorliegenden Frage glaubt der Bundesrath sich zur ^eit auf wenige Bemerkungen beschränken zu dürfen.

,,Der Bund hat bekanntlieh krast des ihm naeh Art. 8 der Bundes verfassun.^ zustehenden Rechts , im Wege von ^taatsverträgen die Verhältuisse der Ausländer znr ^ehweiz ordnen zu Kursen, die Franzosen ohne Unterschied der Religion zur. Niederlassung in der Schweiz be-

reehtigt.

^Kraft des mit dem Grossherzogtl^um Baden abgeschlossenen Staatsvertrags vom 31. Oktober 1863 treten auch die Badenser mit dem Zeit-

.^71 punkte der Jukraftsezuug der sehwei^erisch-fran^osischen Verträge in gleichen Rechte ein.

die

^Ferner unterliegt schon je^t keinem Zweifel, dass sür den neu projektirteu Handelsvertrag mit Jtalien die nämliehe Rechtsstellung ^u Gunsten der Jtalieuer verlangt wird.

^ .

,,Ga..z ohne Zweifel werden auch Nordamerika, l^nglaud und Velgien, mit denen wir schon jezt in Vertragsverhältnisseu stehen, wie Hol.^ land und Deutschland, mit welchen neue Unterhandlungen sieh in nächster Zeit eroffnen werden, die gleiche Rechtsstellung sür ihre nationalen Angehörigen, wie die Franzosen, verlangen und erhalten.

,,Jm Weitern ist Jh..eu, Tit., bekannt, dass der Gang der Gesez-

gelang im Junern der Schweiz selbst der Gleiehh..it der Rechtsstellung aller ^chwei^erbürger ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses günstig gewesen ist. ^ie eidgeuossischen Behorden erklärten wiederholt , dass allen Schweizerbürgern ^ie politischen Re.hte und das Recht des freien Verkehrs absolut gewährt werden müssen, wie^sie dieselben auch bezüglich der Militär- und Steuerpflicht sür gleiche Leistungen in Anspruch nehmen. Aueh hat eine grossere Anzahl pon Kantonen den schweizerischen Jsraeliten bereits^ das freie Riederlassungsreeht eingeräumt.

,,Raeh der Volkszählung von 18^0 war die Zahl der damals in der ^ehweiz befindlichen Jsraeliteu im Gaumen 42 l ^. Von diesen waren kaum viel mehr als ^ie im Kanton Aargan wohnhaften 1538 wirkliche ^ehweizerbürger , somit bloss uugef^hr ^... der Gesammtzahl. Von den dem Kauton Aargan angehorigen Jsraeliten aber , welehe für die vorliegende ^rage sonst einzig in Betracht kommen, si^t nach jener Volkszählnng weitaus die grosste ^ahl in ihren Heimat^emeinden, nämlich 85l) in ^berendingen und 448 in Lengnau. .^s redu^irt sieh daher that^ säehlieh die Zahl der aarganis.^hen Jsraeliten, welche in andern Kantonen si.h niederlassen, ans eine ^iemlieh beschränkte ^ahl von Versoneu.

,,Unter solchen Umständen ist der materielle Werlh des iu Art. 41 und 48 den Kautoueu eingeräumten Reehls ^ur Zurükse^ung der niehtehristlieheu ^ehwei^rbür^er von keiner wesentlichen Bedeutung mehr, und es ist gewiss der Moment da, um u.it den. legten verhältnissmässig uubedeutenden Reste eines Ausnahmverhältnifses, welches den schonen Grundsaz der Rechtsgleichheit verunstaltet, vollends auf^uräemen. .

,,Wäre es den hohen Kantonsregierungen moglieh , im Wege eines freiwilligen Verzichtes dieses Resultat ^u er^ieleu , so wäre diess ohue Zweifel diejeuige Losung der ^rage, welehe aueh am meisten innere Befriedigung gewähren dürste. Stellen sich einer sol.chen Losung jedoch äussere Schwierigkeiten iu ^eu Weg , so werden die ^undesbehorden uuZweifelhaft lieber den erstangedeuteten Weg betreten, als das auormale Verhältniss noch länger fortbestehen lassen.

,,Jndem wir ^ie schliesslieh ersuchen, mit Rüksicht ans die im Bostn-

^72 late der h. Bundesversammlung gewünschte Beförderung der Saehe uns Jhre Ansichten und Entsehliessungen möglichst bald zur .^enntniss bringen zu wollen, ergreifen wir diesen ...lnlass, Sie, getreue, liebe. Eidgenossen, nebst uns in den ...^ebu... des Allmächtigen zu empfehlen.^

Der Bundesrath hat die Errichtung von öffentlichen Eisenbahntelegraphenbüreaui. in den Eisenbahnstationen zu L a n g n a u , Z ä z i w t . l und M ü n s i n g e n beschlossen und sein Bostdepartement ermächtigt, mit den Verwaltungen der Zentralbahn und^der bernischen Staatsbahn bezügliche Verträge abzuschließen.

Der Bundesrath ernannte zum eidg. Stabssel.retär : Hrn. Mare ^tienne Due r e st, von Ehardonne (Waadt), in La^sa.^.ne.

(Vom 23. Dezember 1864.)

Der Bundesrath wählte als H. Trompeter^Justruktor für die Seharsschüzen : Hrn. .^aver B lo eh, von .Liestal, in Enge bei Zürich.

., Ehef des Telegraphen^ büreaus in Ehur .

^

,^

Melchior K och, von und in Ehur ,

bish. L Telegraphist daselbst ,

,, Vostkommis in Ehau^ -de- Fonds : Hrn. Banl Bour.^nin, bish.

Briefträger, von und in ^onvillier (Bern) ; ,, ,, ,, ....enenburg : ,, FritzDietz, von Evillard

(Bern), bish. Postgehilsen in Reuenburg.

373 Rach Mittheilungen, welche dem Bundesrathe von Seite der eidgenössischen Räthe gemacht wurden , ist über die Betition des Hrn. Dr.

Fisler in Zürich, betreffend Prägung schweizerischer G o l d m ü n z e n , vom Ständerath am 6. und vom Nationalrath ..m 12. Dezember 1864 ....ichteintreten beschlossen worden.

Der Rekurs des Alexander Bigler in Biel und des Jakob Hausammann in Männedors, in F o r u m s a n s t ä n d e n mit .Lisette L e u e n t e r g e r von Dürrenroth , wurde vom Ständerathe am 7. und vom Nationalräthe am 14. dies abgewiesen.

Ebenso wurde der Rekurs von J. A. E h e v a l i e x und .Konsorten m Genf , betreffend ungleiche Behandlung vor dem Geseze , abgewiesen vom .Nationalräthe am 10. und vom Ständerath am 15. dies.

Die Motion des Hrn. Nationalrath J o o s von Schasfhausen , in Sklavensachen , ist am 10. Dezember d. J. vom Nationalrath abgelehnt worden; ebenso die Motion des Hrn. Nationalrath Bern e t von St. Gallen , betreffend den Vorkurs am eidg.. Polytechnikum , am 12. Dezember vom Rationalrathe. Ebenfalls abgelehnt wurden vom Ständerathe die Motionen : 1) des Hrn. Ständerath v. Z i e g l e r von Schaffhausen, betreffend

die Wahl der Geschäftsprüfnugskommisfion (6. Dezember), und betreffend die Militärstrafrechtspflege (.). Dezember).

2) des Hrn. Oberst D e n z l e r , betreffend Uebernahme der Jnfanterieinftruktion durch den Bund (..... Dezember).

#ST#

I n serate.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis

für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 1865 bloß Fr. 4 beträgt

mit Jnbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird wie bisher enthalten: Alle wlchllgern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, Auszüge aus deren Verhandlungen und Berichte ihrer kommissionen, ferner die von

Bnndesblatt. Jahrg. XVI Bd. III.

26

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1864

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.12.1864

Date Data Seite

369-373

Page Pagina Ref. No

10 004 640

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.