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Schweizerisches Bundesblatt.

XVI. Jahrgang. ll.

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Nr. 37.

3. September 1864.

Bundesratbsbeschluß in

Aachen des

des

Bildhauer, von

Meiringen, betreffend Verweigerung der Niederlassung.

(Vom 4. Juli 1864.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h

hat

.

in ...Aachen des Beter Mayener, Bildhauer, von Meiringen. Kts.

.Bern, betretend Verweigerung der Niederlassung; nach angehortem Berichte des Justiz- und Polizeidepartements und .nach Einsät der Akten, woraus sieh ergeben:

1) Mit Eingabe an den Bundesrath vom 26. Mai d. J. hat Reknrrent gegen einen Besehluss des Kleinen Rathes des Kantons BaselStadt vom 21. gl. Mts. wegen Verweigerung der Niederlassung Beschwerde erhoben und zu deren Begründung vorgetragen : Jm Sommer des verflossenen Jahres sei er von Luzern, wo er.

schwere Einbuße habe erleiden müssen, nach Basel gezogen. Da er anfänglieh noch unbekannt und ohne Beschästigung gewesen sei, habe er, jedoch meistens sür Schulden machen müssen. Ein Mann, mit den. er in Streit gekommen, habe ihn nnn zu diskreditiren gesucht, worauf er von den Gläubigern gedrängt worden sei. Es sei ihm nun aber gelungen, alle Ansprachen zu befriedigen. Auch habe er und seine Frau jezt Arbeit und mehr Verdienst gefunden, als sie für ihren Unterhalt verwenden. Namentlich habe. er als Bildhauer sür die Ehorstühle Bundesblatt. .Jahrg. XVI. Bd. II.

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538 in die neue Elisabetheukir.he ^u Basel Arbeit gesunden, womit er durchs sehnittlich Fr. 8 per Tag verdienen kon..e. Seine Frau habe si.h als Schneiderin eine ansehnliche Kundsame erworben. Unter diesen Umständen werde er nicht mehr gezwungen sein, Schulden zu ma.hen. Da er im Uebrigen gut beleumdet sei und in bürgerlichen Ehren. stehe. so glanbe er, den ^ Art. 41 der Bundesverfassung für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.

2) Bürgermeister und Rath des Kantons Ba.el-Stadt haben dies....

Beschwerde unterm 18. Juni l 864 dahin beantwortet: Rekurreut sei von Ansang an mit unwahren Angaben aufgetreten.

Bei seinem ersten Erscheinen. vor der ^iederiasfnngskomnnssion habe er erklärt, wöchentlich ^r. 30-40 zu verdienen und hab.. sich dadurch interimistischen Aufenthalt erschlichen. Es habe sieh aber herausgestellt, dass er schon in Luzern wegen ^ehuldenmaehen sich habe entfernen müssen, dass er eutblosst von allem ^ausrathe in Basel angekommen sei und solchen auf Borg sich vers.hafst habe, dass er Schulden gemacht und ohne Beschäftigung gewesen sei. dass er wohltätige privaten und Vereine um Uuterstü^uug angegangen und beständig mit Schulden und Betreibungen zu kämpfen gehabt habe. Die von ihm eingelegten Quittungen beweisen nicht, dass Alles getilgt sei. Umgekehrt werde durch neuere Zeugnisse bewiesen, dass ...an ihm mit Rüksicht aus seine Lage die Zahlung er-

lassen habe. Bezüglich des behaupteten täglichen Verdienstes von Fr. 8 ergebe sich ans der Erklärung der Baudirektion der Elisabethenkirehe das gerade Gegentheil. Der Antiquitätenhändler Wolf werde nicht in der Lage sein, bedeutende Bestellungen ^u machen, und das von J. J. ^eul, Vater, aus Gefälligkeit gegebene Zengmss verdiene, bei der stadtbekannten Unzuverlässigst desselben, keinen amtliehen glauben.

Es ergebe sich, dass Reknrrent, abgesehen von seinen Ausweisen uber sittliche Ausführung (die auch nicht unangefochten sei) und über den Be- .

si^ der bürgerlichen Rechte und Ehren, nicht im Stande sei, einen geuügeuden Erwerb im Sinne von Art. 4t , 1 , c der Bundesverfassung nachzuweisen. Derselbe sei daher mit seiner Besehwerde abzuweisen.

3) Die vou der Regierung des Kautons Basel^tadt vorgelegten Beweise bestätigen, mit Angabe der einzelnen ^älle, d.e von ihr erwähnteu Thatsacheu.

Namentlich sprecheu sich hierüber aus zwei Beriete

des ^ivilgerichtspräs^euten vom 4. Mai und ^6. Juni 1864, zwei Berichtender .^eriehtsschreiberei Basel vom ^ 0 . und 12. Juni, ^eine Erklärung des Tapezierers Weiss vom ^0. Jnni, eine folche von Merian^ ^arasin vom 1t. Juni, und andere. ferner werden jene Thatsachen durch verschiedene polizeiliche Erkundigungen bestätigt.

Es ergibt sich namentlich ans den Berichten des Zivilgeriehtspräsideuten, dass Männer einige Male Waaren zu erhalten wusste, unter Vorgaben, die sich als unwahr erwiesen, und ^ass er nach gerichtlichen

539 Schritten die Waaren ^urükgab. Jn einem Falle sah das Bericht sich peraulasst, ihn wegen Brellerei zu verzeigen. Einen entlehnten Schraubstok hat er verpfändet, so dass der Eigentümer, um ihn wieder ^u erhalten, die Bsaudsumme bezahlen musste. Gekauftes Brennholz hat er ni.ht bezahlt, dagegen das Holz theilweise wieder . verkauft. Der Herr Gerichtspräsident schließt seinen neuesten Bericht dahin, dass eine nicht geringe ^ahl von Betreibungen nur einstweilen und desshalb sistirt worden seien, weil man geglaubt, Mayener sei weggewiesen, und es sei Nichts bei ihm erhältlieh. Wenn er in Basel bleibe, so werde die Austreibuug nicht lange ans sich warten lassen.

Das Bolizeidepartemeut des Kantons .Ludern hat am 10. Mai 1864 an das Volizeikommando in^Basel berichtet: Mayener h.^be sich dort als arger Schuldenmaeher e.ualistzirt; seiue Habe sei wiederholt mit Arresten belegt worden, denen er endlich durch seine Entfernung ausgewichen sei. Jm Jahr 1861 sei er polizeilich aus Ludern ausgewiesen wordeu, weil er im Konkubinate gelebt mit einer Weibsperson, die er seither geheiratet habe.

Die Direktion des Baues der Elisabethenkirche erklärt unterm l l .

Juni 1864, Männer habe bei der neuen Kirche auf keinerlei Arbeiten zu rechnen, sie seien den Herren Gebrüder Gürtler vergeben worden.

Leztere ihrerseits erklären, es sei ihnen einstweilen unmöglich, ihn.

dauernde Beschäftigung mit Verdienst zuzusichern.

4) Die von dem Rekurrenten vorgelegten Zeugnisse bestehen i.. einigen günstige.. ^enmundszengnissen, einigen Quittungen für bezahlte Schulden und in drei Zeugnissen sur den Erwerb, nämlich :

^. Elie Wols in Basel erklärt am 26. Mai l 864, dass er dem Mayener schon mehrere Male Arbeit gegeben, die er zur vollen Zufriedenheit ausgeführt habe, und dass er geneigt sei, ihn.. fernere .Arbeit zukommen ^u lassen. Mayener sei ihm als ehrenwerther Mann bekannt und habe ein ihm gemachtes Darlehen theilweise schon abverdient.

b. Robert Wallis in Luzern bezeugt am 28. Mai 1^64, den Männer für längere Zeit beschäftigen zu wollen, dessen kunstfertige Hand reiche hin zur Ernährung seiner Familie.

^. J^ J. ^enl, Vater, Geschäftsmann^ imd Antiquitätenhändler in Basel, bes.heint unterm 4. Juni 1864, dass er dem Mayener dauernd^ Beschäftigung habe, wodurch diesen^ reiehli^.her Verdienst erwachse.

J u Erwägung: 1) Die Regierung des Kantons Basel -Stadt ist nach Art. 4l, Zifs. 1 , Lill. .^ des zweiten Basfus der Bundesverfassung berechtigt, von

540 dem Reknrrenten den Ausweis zu verlangen, dass er sich ..und seine Familie zu ernähren im Stande sei , 2) die beigebrachten amtlichen Bescheinigungen beweisen hinlänglich, dass Re^urrent nicht im Falle ist, dieser Anforderung ein Genüge zn leisten ; 3^ den erhobenen Thatsa^hen gegenüber haben die Versprechungen pon Vrivaten, ihm Arbeit zu geben, um so weniger Bedeutung, als die.

Ersüll....g solcher Zulagen von Umständen abhängt, und selbige keine Verbindlichkeit begründen , beschlossen:

1. Es sei der Reknrs als unbegründet erklärt.

2. Sei dieser Beschlnss der Regierung des Kantons Basel-Stadt, sowie dem Reknrrenten mitzutheilen, unter Rüksendung der Akten.

Bern, den 4. Juli 1864.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

^r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

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Bundesrathsbeschluß in Sachen des Peter Mätzener, Bildhauer, von Meiringen, betreffend Verweigerung der Niederlassung. (Vom 4. Juli 1864.)

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03.09.1864

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