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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 3. Oktober 1921 zur Fortsetzung der ordentlichen Sommersession zusammengetreten.

Am 13. Oktober wählte die vereinigte Bundesversammlung zum Bundesrichter, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Fr .-Aug.

Monnier : Herrn Léon R o b e r t , von La Chaux-de-Fonds, Kantonsrichter in Neuenburg.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 10. Oktober 1921.)

1. Es wird eine fünfgliedrige Kommission -- Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie -- gebildet, welche die Gesuche um Bewilligung zur Ausfuhr elektrischer Energie zuhanden deä Departements des Innern und des Bundesrates begutachten soll.

Der Kommission gehören an: der Vorsteher des Departements des Innern als Vorsitzender, zwei Mitglieder als Vertreter der Produzenten und zwei Mitglieder als Vertreter der Konsumenten.

Stellvertreter des Vorstehers des Departements des Innern ist der Direktor des Amtes für Wasserwirtschaft.

2. Es werden gewählt: als Vertreter der Produzenten: a. Herr J. C h u a r d, Direktor der Bank für elektrische Unternehmungen, in Zürich, und b. Herr Direktor R i n g w a l d , Präsident des Verbandes schweizerischer Elektrizitätswerke, in Luzern; als Vertreter der Konsumenten: c. Herr Direktor B r a c k , Präsident des Schweizerischen Energie-Konsumenten-Verbandes, in Solothurn, und d. Herr alt Nationalrat A. L e u b a, Industrieller, von Buttes (Neuenburg), in St. Biaise (Neuenburg).

Die Amtsdauer dieser Kommission geht mit dem 31. Dezember 1922 zu Ende.

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Dem zum Honorarkonsul von Costa Rica in Genf ernannten Herrn Oscar Martinez-Nussbaumer wird das Exequatur erteilt.

:" Laut einer Mitteilung der italienischen Gesandtschaft sind die Kantone Appenzell A.-Rh. und Appenzell I.-Rh., die bisher dem Konsulargebiet des italienischen- Generalkonsulates in Zürich angehörten, dem Kreis des italienischen Vizekonsulates in St. Gallen zugeteilt worden, so dass der Kreis dieses letztern nunmehr die Kantone St. Gallen und beide Appenzell umfasst, , Nachdem die Referendumsfrist am 4. Oktober unbenutzt abgelaufen ist, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss gefasst: ,,Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1921 betreffend die Stempelabgabe auf Coupons tritt am 10. Oktober 1921 in Kraft. Die demnächst zu erlassende Vollziehungsverordnung des Bundesrates wird den Zeitpunkt bestimmen, von dem hinweg die nach ihrem Inkrafttreten verfällenden Coupons und den Coupons gleichgestellten Urkunden erstmals zur Entrichtung 'der Stempelabgabe herangezogen werdend . ; ; .

Durch diesen Bundesratsbeschluss werden also nicht die vom 10. Oktober an fälligen Coupons bereits der Abgabe unterworfen.

Der für den Eintritt der Stempelpflicht kritische Zeitpunkt soll vielmehr erst in der Vollziehungsverordnung festgesetzt werden, deren Ërlass in baldiger Aussicht steht. Das eidgenössische Finânzdepartement rechnet damit, dass die Vorarbeiten für den Erlass der Vollziehungsverordnung so gefördert werden können, dass es möglich sein wird, die vom 30. November ds. Js. an fälligen Coupons der Stempelabgabe zu unterwerfen.

Durch die sofortige Inkraftsetzung des Gesetzes 'bezweckt der Bundesrat zunächst mit Rücksicht auf die Artikel 4 und 11 des Gesetzes in der Hauptsache nur, dass die Kantone und die Privatunternehmungen verhindert werden, in der ' nächsten Zeit noch mit dem Versprechen der Steuerbefreiung bzw. der. Couponseinlösung ohne Steuerabzug ausgestattete Obligationen auszugeben und für diese Titel die Absicht des Gesetzgebers, im Couponstempel eine Besitzessteuer einzuführen, zu durchkreuzen.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Uri an die zu Fr. 39,000 veranschlagten Kosten für Verbaue und Aufforstungen im Einzugsgebiet des

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öruonbaches, Gemeinde Flüelen, 50--70 %, im Maximum Fr. 22,630 ; 2. dem Kanton G lar u s an die zu Fr. 200,000 veranschlagten Kosten der Anlage einer Waldstrasse Mühlehorn-Vortobel-GeisseckI, Gemeinde Mühlehorn, 20 °/o, im Maximum Fr. 40,000 ; 3. dem Kanton St. G a l l e n an die zu Fr. 397,000 veranschlagten Kosten für die Korrektion des Glattrietbaches bei .Sewelen 33 YS °/«i im Maximum Fr. 132,330; 4. dem Kanton T h u r g a u an die zu Fr. 32,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung der Riet-, Watt- und Thurwiesen, Gemeinde Rothenhausen, 25 °/o, im Maximum Fr. 8125; 5. dem Kanton W a a d t an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten für Güterzusammenlegung bei ,,Les Longs Prés", Gemeinde Avenches, 30 °/0, im Maximum Fr. 21,000.

(Vom 14. Oktober 1921.)

Der zum britischen Vizekonsul in St. Gallen ernannte Herr ·Julius Basil Browne wird" in dieser Eigenschaft anerkannt.

An die zu Fr. 27,400 veranschlagten Kosten für Wiederherstellungsarbeiten an der Abteikirche in Payerne wird ein Bundesbeitrag bewilligt von 30 %, im Maximum Fr. 8200.

Dem Kanton Tessin wird an die zu Fr. 72,622. 80 veranschlagten Kosten für die Verbauung des Wildbaches Dragonato bei Bellinzona ein Bundesbeitrag bewilligt von 40 °/o, höchstens Fr. 29,049.

Der zum italienischen Vizekonsul in St. Gallen ernannte Herrr Cavai Cavaliere Vincenzo Cicconardi wird in dieser Eigenschaft anerkannt.

Dem zum schweizerischen Honorarkonsul in Nantes ernannten Herrn Léon Pittard, von Jussy (Genf), ist vom Präsidenten der französischen Republik das Exequatur erteilt worden.

Der Vollziehungsverordnung des Kantons Wallis, vom 19. April 1921, zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen, vom 13. Juni 1917, wird die Genehmigung erteilt.

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(Vom 17. Oktober 1921.)

Das schweizerische Konsulat in Christiania wird in ein Generalkonsulat umgewandelt. Als Generalkonsul daselbst wird ernannt: Herr Henry Tschudi, von Schwanden (Glarus), bisheriger Konsul.

Das schweizerische Konsulat in Kopenhagen wird in ein Generalkonsulat umgewandelt. Als Generalkonsul daselbst wird ernannt: Herr Fritz Bernard Cloëtta, von Bergün (Graubünden), bisheriger Konsul.

Herr Dr. Paul Ritter, von Basel, wird definitiv zum Gesandtschaftsattaché ernannt und als solcher der schweizerischen Gesandtschaft in London zugeteilt.

Dem Kanton Baselstadt wird an die zu Fr. 168,200 veranschlagten Kosten für die Erstellung von Sohleneinbauten in der Wiese bei Basel ein Bundesbeitrag bewilligt von 33 Va %, im Maximum Fr. 56,067.

Wahlen.

(Vom 10. Oktober 1921.)

Justiz- und Polizeidepartement.

Polizeiabteilung.

Adjunkt II. Klasse : Plumez, Robert, Fürsprecher, von Grandfontaine (Bern), Sekretär der eidg. Zentralstelle für Fremdenpolizei, in Bern.

Zentralpolizeibureau.

Kanzlisten II. Klasse: Weber, Otto, von Bargen, Postbeamter, zurzeit Aushilfsbeamt bei der eidg. Kriegsmaterialverwaltung, in Bern; Guéron, Francie, von Vionnaz, Telegraphist, in Bern.

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19.10.1921

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