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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 800,000 für die Weiterführung der Arbeiten für das II. Geleise Rorschach--St. Margrethen.

(Vom 3. Juni 1921.)

Durch Vermittlung der Regierung des Kantons St. Gallen hat der Stadtrat Borschach die Generaldirektion der Bundesbahnen ersucht, die Arbeiten für das zweite Geleise zwischen Rheineck und Borschach als Notstandsarbeiten ungesäumt in Angriff zu nehmen.

Der Bundesbahnverwaltung sind in letzter Zeit aus den verschiedensten Landesteilen zahlreiche Gesuche um Arbeitsbeschaffung zugegangen.

Es ist unseres Erachtens Pflicht der Bundesbahnen, da, wo die kantonalen und Gemeindebehörden nicht genügend Arbeitsgelegenheiten beschaffen können und der Notstand gross ist, durch Ausführung von Arbeiten, die in den nächsten Jahren sowieso zur Ausführung kommen müssten, die staatlichen Behörden in ihrem Kampfe gegen die Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Dieser Auffassung sind auch die Organe der S. B. B., die schon wiederholt in letzter Zeit auf diese Weise durch Arbeitsbeschaffung den durch die grosse Arbeitslosigkeit hervorgerufenen Notstand zu vermindern versucht haben. Dies geschah zumeist in der Weise, dass sie die interessierten Gemeinden mit der Ausführung der Arbeiten betrauten, von dem Gedanken ausgehend, dass es so am ehesten möglich sei, in weitgehendem Masse ortsansässige Arbeitslose zu beschäftigen.

Dabei richten die S. B. B. den Gemeinden diejenigen Beträge aus, die sie einem Unternehmer bei Verwendung geübter Arbeitskräfte bezahlen müssten, in der Meinung, dass es Sache der Gemeinden sei,

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die für die Ausführung durch Arbeitslose entstehenden Mehrausgaben zu übernehmen und sich um die staatlichen Beiträge zu bemühen.

Auf dieser Grundlage sind im verflossenen Winter und dieses Frühjahr eine grössere Anzahl vorbereitender Arbeiten für das II. Geleise Wil-St. Margrethen, die sich zur Ausführung durch Arbeitslose eigneten, an Gemeinden vergeben worden. Die Kosten dieser Arbeiten, die zürn Teil bereits ausgeführt, zum Teil in Ausführung begriffen sind, machen zusammen die Summe von Fr. 1,186,000 aus.

Für die Ausführung des zweiten Geleises Eorschach-St. Margrethen war bereits anfangs 1914 ein Kredit von Fr. 2,840,000 beschlossen worden. Da sich das Plangenehmigungsverfahren für die Strecke Borschach-Staad wegen Projektänderungen infolge verschiedener Begehren der Kantonsbehörden sehr lange hinzog, konnte jedoch die Genehmigung hierfür vom eidgenössischen Eisenbahndepartement erst im Dezember 1920 ausgesprochen werden. Immerhin wurde bereits anfangs Mai 1919 seitens des Eisenbahndepartementes der Bundesbahnverwaltung, der Projektgenehmigung vorgängig, die Bewilligung zur Inangriffnahme eines Teils der Arbeiten auf der Strecke Eorschach-Staad zum Zwecke der Beschäftigung von Arbeitslosen erteilt.

Im Bauvoranschlag für das Jahr 1921 ist nun für die Fortführung der Arbeiten ein Kredit von Fr. 200,000 vorgesehen. Über diesen Kredit ist aber schon verfügt, so dass den S. B. B. für die weitern Arbeiten für das zweite Geleise Eorschach-Rheineck keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

Die Aufwendungen der Gemeinde Borschach für die von ihr seit dem 1. Juli 1918 ausgeführten, in Ausführung begriffenen und zur Ausführung vorbereiteten Notstandsarbeiten erreichen den ansehnlichen Betrag von Fr. 1,661,200. Trotzdem besteht aber die grosse Notlage in Borschach weiter.

Angesichts dieses Umstandes glauben die Bundesbahnbehörden es verantworten zu können, die Bauarbeiten für das zweite Geleise Borschach-Bheineck jetzt schon in grösserem Umfange in Angriff zu nehmen, obwohl der gegenwärtige Verkehr auf dieser Linie eine Hinausschiebung des Ausbaues der Doppelspur zuliesse. Die hierfür in diesem Jahre zu machenden Mehraufwendungen dürften sich schätzungsweise auf Fr. 800,000 belaufen.

Wir schliessen uns dieser Auffassung an und empfehlen Ihnen deshalb den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme mit dem Bemerken, dass die Angelegenheit in der gegenwärtigen Session erledigt werden sollte.

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Genehmigen Sie auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 3. Juni 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schulthess.

Der Bundeskanzler: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 800,000 für die Weiterführung der Arbeiten für das II. Geleise Rorschach--St. Margrethen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen vom 24. Mai 1921, 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Juni 1921, beschliesst : 1. Der Bundesbahn Verwaltung wird für die Weiterführung der Arbeiten für das II. Geleise Eorschach-St. Margrethen auf der Teilstrecke Eorschach-Eheineck ein Nachtragskredit von Fr. 800,000 bewilligt.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauf tragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 800,000 für die Weiterführung der Arbeiten für das II. Geleise Rorschach--St. Margrethen. (Vom 3. Juni 1921.)

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