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Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Verwendung von Schweizertorf.

(Vom 7. Februar 1921.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Die schweizerische Torfindustrie, welche unserem Lande in der Zeit der Brennstoffnot wertvolle Dienste geleistet hat, befindet sich gegenwärtig in grosser Notlage. Als im letzten Frühjahr die Nachfrage nach Brennmaterial überaus rege war und die Brennstoffversorgung unseres Landes immer noch zu ernsten Befürchtungen Anlass gab, da setzte die einheimische Torfausbeutung wiederum kräftig ein, und es wurden im Jahre 1920 zirka 300,000 Tonnen Trockentorf gewonnen. Schon im Laufe des Sommers zeigte sich jedoch eine grosse Stockung des Torfabsatzes, die zufolge der vermehrten Kohleneinfuhr auch im Herbst und Winter anhielt. Heute beträgt die Menge des auf Absatz wartenden einheimischen Torfes letztjähriger Produktion noch z i r k a 1 0 0 , 0 0 0 T o n n e n . Die Unmöglichkeit des Verkaufes dieser Ware bedeutet für die Produzenten nicht bloss das Ausbleiben des Lohnes für ihre letztjährige Arbeit, sondern für viele von ihnen den finanziellen Zusammenbruch. In zahlreichen Eingaben von Kantonsregierungen, Produzentenverbänden und einzelnen Produzenten wird die Hilfe des Bundes angesucht. Wenn auch der Bundesrat sich ausserstande sieht, allen in diesen Eingaben enthaltenen Vorschlägen Folge zu geben, so hält er es doch für seine Pflicht, das möglichste zu tun zur Beseitigung der gegenwärtigen Notlage unserer Torfindustrie. In erster Linie kann und sollte dadurch geholfen werden, dass der sofortige Absatz der Lagerbestände letztjähriger Produktion ermöglicht wird.

Wir haben daher an alle diejenigen eidgenössischen Verwaltungen, welche Torf verwenden können, ein Kreisschreiben gerichtet mit der dringenden Einladung, sich mit Schweizertorf letztjähriger Produktion zu versehen.

228 Wir möchten aber auch die Kantonsregierungen ersuchen, bei den kantonalen Verwaltungen (Amtsgebäude, Spitäler, Zeughäuser, Schulen etc.) in diesem Sinne wirken zu wollen.

, Auf diese Weise sollte es möglich sein, den Absatz der erwähnten 100,000 Tonnen zu sichern und dadurch die gegenwärtige Lage der einheimischen Torfindustrie wesentlich zu erleichtern.

Die Sektion Torfversorgung der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen in Bern ist bereit, in Verbindung mit den kantonalen Torfkommissionen bei der Vermittlung des Absatzes mitzuwirken und jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Die genannte Amtsstelle wird auch auf Verlangen der Abnehmer in jedem Einzelfalle die Ware auf ihre Qualität prüfen lassen und den entsprechenden Preis bestimmen. Es kann somit dem Bezüger die Garantie für amtlich geprüfte Ware geboten werden.

Unser einheimischer Torf, sorgfältig ausgebeutet und richtig verwendet, bildet ein durchaus brauchbares Brennmaterial. Es muss auch beachtet werden, dass bei dieser Produktion alles Geld im Lande bleibt. Die Menge des unverkauften Schweizertorfes letztjähriger Produktion ist im Verhältnis zum Gesamtkonsum an Brennmaterial nicht gross ; wenn daher die Konsumenten nur einen Bruchteil ihres Gesamtbedarfes an Brennstoff (für diesen und für den nächsten Winter) in Schweizertorf decken, so wird der Absatz gesichert sein.

Da eine rasche Lösung nottut, ersuchen wir Sie, der Sektion Torfversorgung der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen in Bern Ihre Stellungnahme zu unserem Vorschlage baldmöglichst bekanntzugeben.

Wir benützen diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 7. Februar

1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

~SS~

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Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Verwendung von Schweizertorf. (Vom 7. Februar 1921.)

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16.02.1921

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