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86.(1378) - de Rabours. Durchzug fremder Truppen durch Schweizergebiet.

87.(1459) - Steuble. Unvereinbarkeit eines Mandats der Bundesversammlung mit der öffentlichen und fortgesetzten Propaganda für den gewaltsamen Umsturz der gegenwärtigen Staatsordnung.

88.(1463). - Züblin. Allzuhohe Versicherungsprämien der Schweiz.

Unfallversicherungsanstalt.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 30. August 1921.)

Dem zum Konsul von Haiti in Zürich ernannten Herrn Carlos Freisz wird das Exequatur erteilt.

An Stelle des verstorbenen Herrn Oberst Heusser in Riehen wird zum Kommandanten der Infanteriebrigade 21 ernannt: Infanterieoberst Leonhard Drissel, in Basel.

(Vom 2. September 1921.)

Dem Gesuch des Herrn Dr. M. Böniger, Direktor der chemischen Fabrik vormals Sandoz in Basel, um Entlassung als Mitglied des Verwaltungsrates der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern wird unter Verdankung der als Mitglied dieser Behörde geleisteten Dienste entsprochen.

An seine Stelle wird für den Rest der laufenden Amtsdauer als Mitglied und Vertreter der Inhaber privater Betriebe, die obligatorisch Versicherte beschäftigen, gewählt : Herr Dr. Karl Jedlicka, Mitglied des Direktoriums der Gesellschaft für chemische Industrie in Basel.

(Vom 3. September 1921.)

Der Vollziehungsverordnung des Kantons Tessin vom 27. Dezember 1920 zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen vom 13. Juni 1917 wird unter einigen Vorbehalten die Genehmigung erteilt.

17 (Vom 5. September 1921.)

Der vom Regierungsrat des Kantons Solothurn am 26. August 1921 beschlossenen Abänderung von Absatz l des § 12 der kantonalen Vollziehungsverordnung vom 27. Juli 1906 zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz wird die Genehmigung erteilt.

Dem zum schweizerischen Honorarkonsul in Galatz ernannten Herrn Gottlieb Byland, von Veitheim (Aargau), ist von der rumänischen Regierung das Exequatur erteilt worden.

(Vom 6. September 1921.)

Am 3. Juni 1921 (Bundesblatt Nr. 23) erteilte der Bundesrat der ,,Schweizerischen Kraftübertragung A.-G.a in Bern die Bewilligung Nr. 51, aus den Anlagen der ,,Bernischen Kraftwerke A.-G." 6000 kW an die ,,Forces Motrices du Haut-Rhin a in Mulhausen und an die ,,Electricité de Strasbourg S.-A.a in Strassburg zu liefern.

Am 1. Juli 1921 (Bundesblatt Nr. 27) erteilte er den ,,Bernischen Kraftwerken A.-G.a die Bewilligung Nr. 53 zur Ausfuhr von 8000 kW an die gleichen französischen Gesellschaften unter der Verpflichtung, während der ganzen Dauer der Bewilligung dem Inlandkonsum nordwärts der Alpen 8000 kW Winterenergie zur Verfügung zu halten.

Die Dauer der Lieferung wurde beschränkt auf die Zeit vom 1. April bis 30. September jedes Jahres. In den Monaten März, Oktober und November konnte das Departement des Innern auf Ersuchen hin eine Lieferung gestatten.

Auf Gesuch hin hat nun der Bundesrat diese Bestimmung über die jährliche Lieferungsdauer für beide Bewilligungen dahin abgeändert, dass die Lieferung in den Monaten März, Oktober und November erfolgen könne, sofern nicht behördliche Einschränkung oder Einstellung der Stromausfuhr erfolgt. In der Regel beginnt die Lieferung anfangs April. In den Monaten Dezember, Januar und Februar soll eine Lieferung unter allen Umständen unterbleiben. Die Bewilligungen sollen am 31. Dezember 1939 dahinfallen.

Gleichzeitig wurde die Summe der zur Ausfuhr bewilligten beiden Quoten von 14,000 kW auf 13,500 kW reduziert. Hiervon sind 9000 kW Sommerenergie konstant während mindestens Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. IV.

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18 180 Tagen (wovon an 150 Tagen zusammenhängend) zu liefern; 4500 kW betreffen Sommerabfallenergie, die nicht zusammenhängend zu liefern ist.

Dem Kanton B e r n werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. an die zu Fr. 183,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung der Trüb und ihrer Zuflüsse 331/3 % im Maximum Fr. 61,000 5 2. an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung des Zinggengrabens in der Gemeinde Trüb 40 °/o, im Maximum Fr. 28,000.

"Wahlen.

(Vom 30. August 1921.)

Polnisches Departement.

Abteilung für Auswärtiges.

Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Madrid: Broye, Eugen, Attaché bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris.

Finanz- und Zolldepartement.

Zoll verw altung.

Gehilfen II. Klasse: Sonanini, Gualt, von Roveredo; Keller, Osw., von Frick; Sargenti, Herrn., von Magadino; Nanri, Anton, von Basel ; Oswald, Hans, von Niederurnen ; Schenardi, Renato, von Roveredo ; Beroggi, Annibale, von Cerentino ; Pellegrini, Giov., von Stabio, und Broggini, Fiorino, von Auressio, alle bisher provisorisch angestellt.

(Vom 2. September 1921.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Sektionschef bei der Oberpostdirektion (für das Kraftfahrwesen) : Hohl, Robert, diplomierter Maschineningenieur, von Gais (Appenzell), provisorischer Inhaber der Stelle, in Bern.

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Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur am Hauptzollamt Pruntrut: Lanz, Wilh., von Rohrbach, Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Genf-Bahnhof Eilgut.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Pruntrut: Maître, Ernst, von Epauvilliers, Gehilfe I. Klasse am genannten Hauptzollamt.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundcsgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidg.

Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihnen die beifolgenden Systemzeichen erteilt: Fabrikant: H.Aron,Eleldrii;üätszälilerfabrikG.m b.H., Charlottenbiirij.

Induktionszähler für Mehrphasenstrom mit zwei Triebsystemen Form EM.

B e r n , den 29. August 1921.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission : J. Landry.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1921

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36

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.09.1921

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16-19

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