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1488

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend neue Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

(Vom 7. Oktober. 1921.)

I.

In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Massnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit vom 10. Juni 1921*) wurde darauf hingewiesen, dass die Aussichten für den nächsten Winter überaus trübe seien, dass viele Betriebe, die bisher mit- verkürzter Arbeitszeit durchgehalten hatten, zu gänzlicher Einstellung gezwungen sein werden, und dass somit die Arbeitslosigkeit stark zunehmen werde. Diese Befürchtungen haben sich in vollem Umfange erwahrt. Der Beschäftigungsgrad der meisten Industrie- und Gewerbezweige ist ein schlechter.

Auf internationalem Boden ist keine Entspannung eingetreten ; im Gegenteil, das Sinken der Valuta in den valutaschwachen Ländern hat insbesondere die Lage unserer Ausfuhrindustrien noch schwieriger gestaltet.

Die Rückwirkungen dieser Verhältnisse auf den Arbeitsmarkt sind nicht ausgeblieben. Nach der letzten vom eidgenössischen Arbeitsamt herausgegebenen Statistik (Stichtag 31. August 1921) betrug die Gesamtzahl der Arbeitslosen 137,491, wovon 63,182 gänzlich und 74,309 teilweise arbeitslos sind. Die in der eingangs erwähnten Botschaft enthaltene Arbeitslosenstatistik schloss mit dem 9. Mai 1921 ab. Die nachfolgende Zusammenstellung gibt über die seitherige Entwicklung der Arbeitslosigkeit Aufschi uss : *) Siehe Bundesblatt von 1921, 73. Jahrgang, Bd. III, S. 489.

462 Arbeitslose

9. Mai 1921 .

23. Mai 1921 .

6. Juni 1921 .

20. Juni 1921.

4. Juli 1921 .

18. Juli 1921 .

8. August 1921 31. August 1921

.

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Gesamtzahl

gänzlich

davon unterstützt

teilweise

Betroffenen

51,111

28,453 28,217 28,039 31,276 28,988 27,438 31,600 33,782

99,370 93,766 84,715 80,037 76,116 76,822 79,888 74,309

150,481 146,143 137,350 134,687 130,155 129,077 135,493 137,491

52,377 52,635 54,650 54,039 52,255 55,605 63,182

Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich einerseits eine starke Zunahme der gänzlich Arbeitslosen, und zwar auffallenderweise bereits im Hochsommer, also zu einer Zeit, wo es sonst an Arbeitsgelegenheit nicht fehlt; anderseits weist die teilweise Arbeitslosigkeit eine Abnahme auf. Es wäre verfehlt, den Grund dieser letzten Erscheinung auf eine Besserung der Lage zurückzuführen. Schon die Tatsache, dass die gänzliche Arbeitslosigkeit zunimmt, widerspricht dieser Annahme. In einzelnen Fällen mögen Unternehmungen vom teilweisen wieder zum Vollbetrieb übergegangen sein ; im grossen und ganzen aber ist eher eine gegenteilige Tendenz zu konstatieren. Auffallend ist die Tatsache, dass die Abnahme der teilweise Arbeitslosen bedeutend grösser ist als die Zunahme der gänzlich Arbeitslosen, woraus sich denn auch die Abnahme der Gesamtzahl der Arbeitslosen gegenüber dem 9. Mai 1921 ergibt. Die Erklärung liegt darin, dass die Arbeitslosenstatistik nur die bei den Arbeitsämtern angemeldeten Arbeitslosen wiedergibt. Viele aber melden sich nirgends und suchen sich aus eigener Kraft durchzuschlagen. Man denke da z. B. an ältere qualifizierte Berufsarbeiter, die eine kleine Liegenschaft mit Garten oder Pflanzland ihr Eigen nennen, oder an solche, die aus den Industriezentren zurückströmen aufs Land zu Verwandten und Bekannten und mit deren Hilfe durchhalten, oder schliesslich an die, welche ins Ausland abwandern, was sich in letzter Zeit namentlich in der Uhrenindustrie bemerkbar machte. Kurz, die Zahl derjenigen, die von der Statistik nicht erfasst werden, ist jedenfalls beträchtlich und das Heer der Arbeitslosen in Wirklichkeit bedeutend grösser, als die Statistik ausweist. Aber schon

463

die Zahlen der Statistik reden eine eindringliche Sprache und geben ein anschauliches Bild der Verschärfung der Krisis seit Jahresfrist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Zusammenstellungen und Tabellen in den Beilagen l bis 3, die Aufschluss geben über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit seit Ende Juli 1920 im allgemeinen und in den einzelnen Betriebsgruppen, sowie über den Stand am 31. August 1921 i» den Kantonen. · Die Verhältnisse in den Kantonen sind sehr verschieden.

Am stärksten leiden diejenigen, deren Industrie eine ganz einseitige ist. Es ist ein schwieriges aber dankbares Problem der Zukunft, ein einseitiges Festlegen auf ein und dieselbe Industrie TM vermeiden.

Wenn auch die Lage besorgniserregend ist, so wäre es doch falsch, ihr und ihrer weitern Entwicklung rat- und tatlos gegenüberzustehen. Mit dem Aufwand der äussersten Kräfte soll versucht werden, die gewaltigen Schwierigkeiten zu überwinden. Dazu braucht es Opfer und Entschlossenheit, nicht nur seitens des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, sondern seitens aller Kreise der Bevölkerung. Die Privaten, deren ökonomische Lage es gestattet, können in hervorragendem Masse zur Linderung der Not beitragen, indem sie mit Arbeiten und Aufträgen nicht zurückhalten. Den Arbeitgebern darf zugemutet werden durchzuhalten, auch wenn sie auf Gewinn verzichten müssen. Für sie wird oft schon der Umstand einzig, dass sie ihren Betrieb aufrechterhalten und ihr geschultes Personal beibehalten können, von Vorteil sein.

Aber auch die Arbeiterschaft muss Opfer bringen. Sie kann in diesen Zeiten der Not nicht an Arbeitsbedingungen festhalten, die in normalen Zeiten oder während der Hochkonjunktur gerechtfertigt gewesen sein mögen. Nur die Opferwilligkeit und Entschlossenheit des ganzen Volkes wird uns über die schwierige Lage hinweghelfen.

II.

Fragt man sich, wie die Not bekämpft werden soll, 'so gibt es nur eine Antwort: durch A r b e i t . Sie ist das einzige Mittel, welches den einzelnen sowohl wie die Gesamtheit des Volkes gesund erhält und vor moralischer Zersetzung bewahrt. Je stärker sich der Mangel, an Arbeit fühlbar macht, um so grösser müssen die Anstrengungen sein, sie zu beschaffen. Es ist das keine neue Idee. Der Bund hat von Anfang an, als er sich der Arbeitslosenfürsorge annahm, die Arbeitsbeschaffung vorangestellt und hat nach dieser Richtung in Verbindung mit den Kantonen und Ge-

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meinden grosse Opfer gebracht. Allein mit der raschen Zunahme der Krisis konnten die bisherigen Massnahmen und Mittel nicht mehr genügen. Die Zahl derjenigen, denen keine Arbeit zugehalten werden konnte, wuchs stetig und damit auch die vermehrte Inanspruchnahme der Barunterstützung. Die veränderten Verhältnisse zwingen zu neuen Massnahmen, die alle auf die vermehrte Beschaffung von Arbeitsgelegenheit hinauslaufen. Arbeit und Lohn, nicht Unterstützung ist die Richtlinie, auf der wir uns bewegen müssen. Nicht dass die Unterstützungen ganz verschwinden werden, aber sie sollten nicht das vorherrschende System sein.

Geleitet von diesen Erwägungen haben wir bereits verschiedene Massnahmen getroffen, welche unseres Erachtens geeignet sind, einen Ansporn zu vermehrter Beschaffung von Arbeit zu geben. In erster Linie haben wir durch den B u n d e s r a t s beschluss betreffend Massnahmen zur Bekämpfung der A r b e i t s l o s i g k e i t vom 20. S e p t e m b e r 1921 *) neue Grundsätze über die Verwendung .der von der Bundesversammlung zum Zwecke der Schaffung von Arbeitsgelegenheit bewilligten Kredite aufgestellt. So wurde vorgesehen, dass für Bauarbeiten, ausgenommen Wohn-, Haus-, Neu- und Umbauten, ausser einer Subvention im Höchstbetrage von 20 Prozent der Baukosten noch ein Zuschlag gewährt werden kann von 20 Prozent der Gesamtlohnsumme der bei solchen Arbeiten beschäftigten Arbeitslosen.

Damit hoffen wir einen wesentlichen Anreiz zur Ausführung von Bauarbeiten irgendwelcher Art und zur Einstellung Arbeitsloser gegeben zu haben. Zur Vermeidung von Missbräuchen und der Kontrolle halber schreibt die Ausführungsverordnung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes**) vor, dass nur die bei den Arbeitsämtern angemeldeten Arbeitslosen für solche Zuschläge in Betracht fallen. Sie macht ferner den Arbeitgebern zur Pflicht, eingestellte Arbeitslose, die zur Arbeit nicht antreten oder sich renitent verhalten oder durch ihr Verschulden entlassen werden müssen, den Arbeitsämtern zu melden, damit ihnen die Unterstützung entzogen werden kann. Sodann ist der Bundesbeitrag an die Bedingung geknüpft, dass für die Ausführung der Arbeiten ausschliesslich Materialien schweizerischer Herkunft verwendet und in der Schweiz niedergelassene Arbeitskräfte eingestellt werden müssen, es sei denn, die Schweiz sei auf die Einfuhr ausländischen Materials und die Einreise ausländischer Arbeitskräfte angewiesen.

s

) Siehe Gesetzessammlung, Bd. XXXVII, S. 678.

**) Siehe Gesetzessammlung, Bd. XXXVII, S. 681.

465 . Eine fernere Neuerung, welche der erwähnte Bundesratsbeschluss vom 20. September 1921 gebracht hat, ist die Möglichkeit, den Bundesbeitrag auch zu gewähren, wenn der Kanton nicht in der Lage ist, einen gleich hohen Beitrag zu leisten. Der Grundsatz der gleich hohen kantonalen Leistung ist zwar als Regel beibehalten worden ; doch sollen Ausnahmen zulässig sein, wenn aussergewöhnliche Verhältnisse sie rechtfertigen. Es hat sich gezeigt, dass Arbeiten, die sich zur Beschäftigung Arbeitsloser vorzüglich eigneten, unterbleiben mussten, weil das Erfordernis einer mindestens gleich hohen kantonalen Leistung nicht erfüllt werden konnte.

Es ist nicht gleichgültig, was für Arbeiten mit Hilfe der staatlichen Beiträge ausgeführt werden. Sie sollten einem wirtschaftlichen Zwecke dienen. Dieser ist nun ohne weiteres bei allen denjenigen Werken vorhanden, welche ordentlicherweise vom Bund subventioniert werden, weil deren Wirtschaftlichkeit sorgfältig geprüft wird. Da aber die Geldmittel der Kantone und Gemeinden durch die Arbeitslosenfürsorge stark in Anspruch genommen werden, so fehlten häufig die Mittel zur Ausführung solcher Werke. Es wurde daher schon im Bundesratsbeschluss vom 19. Februar 1921 die Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages aus den Krediten für Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für derartige Werke vorgesehen; allein sie war an die Bedingung geknüpft, dass auch der Kanton einen gleich hohen ausserordentlichen Beitrag leiste. Da dieser hierzu sehr häufig nicht imstande war, so hatte die Massnahme nicht die erhoffte Förderung solcher Werke zur Folge. Wir haben deshalb als dritte Neuerung die Möglichkeit eingeführt, den ausserordentlichen Bundesbeitrag nicht von einem gleich hohen ausserordentlichen kantonalen Beitrag abhängig zu machen.

Als vierte Neuerung ist die Ausführung von Arbeiten durch den Bund selber zu erwähnen. Der Bund kann auf allen möglichen Gebieten Arbeiten ausführen lassen. Wenn den Kantonen und den Gemeinden die Durchführung öffentlicher Arbeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zugemutet wird, so ist nicht einzusehen, warum der Bund selber, der in viel grösserem Masse solche Arbeiten zu vergeben hat, zurücktreten soll.

Schliesslich erwähnen wir noch als letzte materielle Neuerung die Gewährung von Bundesbeiträgen an Bildungskurse für Arbeitslose und Massnahmen
anderer Art, welche zur Beschäftigung von Arbeitslosen oder sonstwie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen. In verdankenswerter Weise haben Kantone und Ge-

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meinden Bildungskurse für Arbeitslose eingerichtet (Ha.ushaltungsschulen, Lehrkurse u. dgl.). Solche Kurse haben ihren grossen Nutzen; abgesehen von der fachlichen Ausbildungsmöglichkeit bieten sie Anregung und schützen vor den schädlichen Folgen der Beschäftigungslosigkeit. Es gibt aber noch Massnahmen anderer Art, die den Zweck verfolgen, Arbeitslose zu beschäftigen.

So werden in einigen Städten von gemeinnützigen Vereinigungen oder durch private Initiative Kleiderstoffe, die zur Verschenkung an die Armen oder als Weihnachtsgabe für Kinder bestimmt sind, arbeitslosen Frauen zur Verarbeitung übergeben. Mit geringen Beiträgen kann hier oft viel erreicht werden.

Auch das bisherige Verfahren ist durch die Ausführungsverordnung des Volkswirtschaftsdepartements vereinfacht worden, indem der Kanton fortan über alle Subventionsgesuche allein und endgültig entscheidet ausser in den Fällen, wo vom Bund eine höhere Leistung beansprucht wird als der Kanton gibt, und wo der Kanton selber Gesuchsteller ist. Dadurch soll in der Erledigung der Gesuche Zeit gewonnen und zudem die Verantwortlichkeit weniger zersplittert werden als bisher. Um aber in allen Fällen den wirtschaftlichen Zweck der zu subventionierenden Arbeiten nicht aus dem Auge zu verlieren, ist den Kantonen zur Pflicht gemacht worden, für ein zweckmässiges Zusammenwirken der verschiedenen kantonalen Amtsstellen, wie Arbeitsämter, Bauämter, Forstämter und Kulturingenieure usw. zu sorgen.

Ausser diesen Neuerungen haben wir am 30. September abhin den Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1919 betreffend Arbeitslosenfürsorge in einigen Bestimmungen abgeändert und dabei ebenfalls den Zweck verfolgt, die Arbeitslosigkeit in vermehrtem Masse durch Arbeitsbeschaffung zu bekämpfen. So haben wir den Grundsatz eingeführt, dass die Arbeitslosen, welche die Unterstützung beziehen und keine Lohnarbeit finden können, gegen Bezug der Unterstützung und gegebenenfalls einer Zulage zur Arbeit angehalten werden können. Ferner haben wir die Möglichkeit geschaffen, notleidenden Betrieben unter gewissen Bedingungen staatliche Beiträge zu gewähren, wenn dadurch die Weiterbeschäftigung von Personal, das sonst arbeitslos würde, gewährleistet ist.

Auf diese Weise kann mancher Betrieb vor der gänzlichen Einstellung bewahrt und manchem Berufsarbeiter ermöglicht werden, in
seinem Berufe weiter zu arbeiten.

Mit diesen Massnahmen sind die Grundlagen gegeben, auf denen aufgebaut werden kann. Allein der Aufbau erfordert neue beträchtliche Mittel der Kantone, der Gemeinden und vor allem

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des Bundes. Mit dieser Vorlage treten wir vor die eidgenössischen Räte, um von ihnen die Gewährung der Mittel zu verlangen, deren der Bund zu dem angegebenen Zwecke bedarf.

Bevor wir uns über das notwendige Mass aussprechen, halten wir es für zweckmässig, in diesem Zusammenhang Aufschluss über die bisherigen Aufwendungen in der Arbeitslosenfürsorge und den Stand der betreffenden Kredite zu geben.

III.

Durch Bundesratsbeschluss vom 24. März 1917 wurde, aus einem Teil der Kriegsgewinnsteuer der ,,Fonds für Arbeitslosenfürsorge"' angelegt mit der Zweckbestimmung, daraus während der Dauer des Krieges und der durch den Krieg verursachten aussererdentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Beiträge zu gewähren an die Leistungen, die von den Kantonen, Gemeinden oder gemeinnützigen Unternehmungen gemacht werden, um die Folgen unverschuldeter Abeitslosigkeit zu mildern oder beizutragen zur Linderung eines Notstandes, auch wenn ein solcher nicht auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist.

In diesen Fonds wurden bisher Fr. 95,163,000 einbezahlt.

Daraus wurden bestritten : 1. Die Arbeitslosenunterstützungen.

2. Beiträge zur Durchführung der Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot durch Förderung der Hochbautätigkeit.

3. Die Beiträge an die Arbeitslosenkassen gemäss besondern Beschlüssen des Bundesrates.

. 4. Die Beiträge an die Notleidenden gelehrten und künstlerischen Berufes.

5. Beiträge an verschiedene Notstandsaktionen.

6. Die Beiträge an Bildungskurse für Arbeitslose.

7. Die Verwaltungskosten des Bundes für die Arbeitslosenfürsorge.

8. Verschiedenes.

Zu den einzelnen Abschnitten dieser Auslagen ist folgendes zu bemerken : Zu 1. A r b e i t s l o s e n u n t e r s t ü t z u n g e n : Bis Ende September 1921 hat der Bund Arbeitslosenunterstützungen ausgerichtet :

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a. an entlassenes Bundespersonal . . .

b. an aus dem Ausland zurückgekehrte Schweizer c. übrige Arbeitslose Zusammen

/ Fr. 1,555,150. 79

,, 2,040,036.71 ,, 14,528,264. 73 Fr. 18,123,452.23

Es ist nicht zu übersehen, dass die Anteile des Bundes an die Arbeitslosenunterstützungen von den Gemeinden und den Verbänden vorgeschossen werden. Der Bund zahlt sie zurück, sobald er von den Kantonen die Abrechnungen erhält. Die oben erwähnte Summe stellt nur die wirklichen Rückvergütungen des Bundes dar; nicht darin Inbegriffen sind die Summen, welche die Gemeinden und Verbände für den Bund ausgelegt haben, wofür aber noch keine Abrechnungen eingelangt sind. Diese Summen sind beträchtlich ; sie gehen jedenfalls in einige Millionen, da die Abrechnungen verschiedener Kantone nur sehr langsam eingehen, teilweise sogar noch aus dem Jahre 1920 ausstehen.

Nähere Angaben über die Höhe dieser Ausstände können mangels von Unterlagen nicht gemacht werden.

Zu 2 . B e i t r ä g e z u r D u r c h f ü h r u n g v o n N o t s t a n d s arbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot durch Förderung der Hochbautätigkeit: Diesbezüglich fallen in Betracht: a. der Bundesratsbeschluss vom 23. Mai 1919 betreffend Behebung der Arbeitslosigkeit durch verschiedene Arbeiten, insbesondere Notstandsarbeiten ; b. der Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1919 betreffend Förderung der Hochbautätigkeit; c. der Bundesratsbeschluss vom 11. Mai 1920 betreffend Milderung der Wohnungsnot.

Durch jeden dieser drei Beschlüsse wurde eine Summe von zehn Millionen Franken aus dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge für die betreffenden Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Gesamtsumme dieser Kredite beläuft sich somit auf 30 Millionen Franken.

Zu 3. Die B e i t r ä g e an die A r b e i t s l o s e n k a s s e n : Sie beruhen auf verschiedenen Beschlüssen des Bundesrates und belaufen sich bis Ende September 1921 auf Fr. 2,601,887. 23.

469 Zu 4. G e l e h r t e und k ü n s t l e r i s c h e B e r u f e : Durch Bundesratsbeschluss vom 16. Dezember 1919, ergänzt am 15. Juli 1921, wurde ein Kredit von Fr. 1,500,000 zur Unterstützung notleidender Angehöriger dieser Berufe eröffnet. Ein Betrag von rund Fr. 500,000 dieses Kredites ist noch verfügbar.

Zu 5. N o t s t a n d s a k t i o n e n : Zu diesem Zwecke wurden folgende Kredite a. durch Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember leidendes Hotelpersonal in Frankreich . .

ausbezahlt wurden Fr. 5220.60, so dass der Rest mit Fr. 24,779. 40 noch verfügbar ist.

b. durch Bundesratsbeschluss vom 30. Dezember 1919 für Auslandschweizer und Schweizer im Ausland c. durch Bundesratsbeschluss vom 4. Oktober 1920 für Abgabe billiger Lebensmittel an Schweizer im Ausland Zusammen

eröffnet: 1919 für notFr.

30,000

,,

40,000

,, 1,000,000 Fr. 1,070,000

Zu 6. B i l d u n g s k u r s e für A r b e i t s l o s e : Für diesen Zweck wurden bis Ende September Fr. 24,544. 28 ausgegeben.

1921

Zu 7. V e r w a l t u n g s k o s t e n : Sie bestehen aus den Besoldungen, Reisespesen, Bureaukosten, Rekurskosten usw. und belaufen sich bis Ende September 1921 auf Fr. 1,681,060. 73.

Zu 8. V e r s c h i e d e n e s : Hierunter fallen : a. ein Beitrag an den schweizerischen Verband zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaues gemäss Bundesratsbeschluss vom 26. April 1920 . . . . Fr. 50,000 b. einen gleichen Beitrag an die schweizerische Vereinigung für industrielle Landwirtschaft und Innenkolonisation ,, 50,000 c. für Spezialarbeiten (Gutachten und Untersuchungen} ,, 3,683.40 d. für die durch die Katastrophe von Bodio in Not Geratenen gemäss Bundesratsbeschluss v o m 2 6 . Juli .1921 . . . . ,, 5,000 Zusammen

Fr. 108,683. 40

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Zu Lasten des Arbeitslosenfürsorgefonds gehen daher zusammenfassend folgende Aufwendungen : 1. Unterstützungen Fr. 18,123,452. 23 2. Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot ,, 30,000,000. -- 3. Beiträge an Arbeitslosenkassen . . . ,, 2,601,887.23 4. Gelehrte und künstlerische Berufe . ,, 1,500,000. -- 5. Notstandsaktionen .

,, 1,070,000. -- 6. Bildungskurse für Arbeitslose . . . ,, 24,544.28 7. Verwaltungskosten ,, 1,681,060.73 8. Verschiedenes ,, 108,683.40 Gesamtbetrag

Fr. 55,109,627. 87

Nach Abzug dieser Summe vom ursprünglichen Bestand des Arbeitslosenfürsorgefonds von Fr. 95,163,000 ergibt sich noch ein verfügbarer Restbetrag von Fr. 40,053,372.13. Darin sind aber, wie erwähnt, die noch nicht rückvergüteten Bundesanteile an ausbezahlte Arbeitslosenunterstützungen inbegriffen.

Ausser den erwähnten Aufwendungen aus dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge sind noch folgende weitere Kredite aus allgemeinen Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden: 1. Gemäss Bundesbeschluss vom 27. Juni 1919 und Bundesratsbeschluss vom 15. Juli gleichen Jahres für Grundpfanddarlehen zum Zweck der Förderung d e r Hochbautätigkeit . . . . F r . 12,000,000. -- 2. Gemäss Bundesbeschluss vom 18. Februar 1921 und Bundesratsbeschluss vom 19. gleichen Monats zur Ausrichtung von Bundesbeiträgen an Wohnbauten und Notstandsarbeiten . . . ,, 15,000,000.-- 3. Gemäss Bundesbeschluss vom 24. Juni 1921 und Bundesratsbeschluss vom 20. September 1921 für den gleichen Zweck ,, 15,000,000.-- Zusammen Mit den dem Arbeitslosenfürsorgefonds entnommenen Beträgen von belaufen sich die Aufwendungen des Bundes

Fr. 42,000,000.--

i m ganzen a u f

F r . 97.109,627.87

" . . .

,, 55,109,627.87

471 Bringt man die 12 Millionen für Grundpfanddarlehen in Abzug, so ergibt sich eine Bundesleistung à fonds perdu von Fr. 85,109,627.87.

Werden die Aufwendungen der Kantone, der Gemeinden und der Arbeitgeber in der Arbeitslosenfürsorge ebenfalls in Betracht gezogen, so ergeben sich für unser kleines Land ganz gewaltige Summen, welche die gelegentlichen Vorwürfe entkräften, es fehle am Verständnis und Willen zur Bekämpfung der Not.

Nun sind allerdings die erwähnten Aufwendungen noch nicht allo zur Auswirkung gelangt. Wir halten es für angezeigt, auch nach dieser Richtung volle Aufklärung zu geben. Dabei fallen die Aufwendungen für Barunterstützungen ausser Betracht, da wir es in diesem Zusammenhange lediglich mit den zur Beschaffung von Arbeit bewilligten Krediten zu tun haben. Als solche sind zu berücksichtigen die dem Arbeitslosenfürsorgefonds entnommenen Kredite von 30 Millionen Franken zur Unterstützung der Notstandsarbeiten und Bekämpfung der Wohnungsnot durch Förderung der Hochbautätigkeit sowie die aus den allgemeinen Bundesmitteln für den gleichen Zweck bewilligten weitern 30 Millionen (Bundesbeschlüsse vom 18. Februar und 24. Juni 1921), zusammen 60 Millionen Franken. Ausserdem fallen hierunter die für Gewährung von Grundpfanddarlehen bestimmten 12 Millionen Franken.

Von den erwähnten 60 Millionen lassen wir die durch den Bundesbeschluss vom 24. Juni 1921 bewilligten 15 Millionen Franken vorerst beiseite, weil ihre Verteilung unter die Kantone erst am 20. September abbin nach Erlass der neuen Ausführungsvorschriften vorgenommen wurde und ihre Auswirkungen somit heute noch nicht festgestellt werden können. Die übrigen 45 Millionen Franken wurden wie folgt verteilt: a. an die Kantone .

Fr. 42,615,700 b. in die Bundesreserve ,, 2,384,300 Zusammen Fr. 45,000,000 Von den ihnen zugeteilten Fr. 42,615,700 haben die Kantone bis 1. Oktober 1921 verwendet ,, 37,854,300 Über einen Betrag von Fr. 4,761,400 haben sie somit noch nicht verfügt. An diesem Betrag sind beieiligt : Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. IV.

33

472 Zürich Luzern . . . .

Uri Schwyz Obwalden . . .

Nidwaiden Glarus . .

Zug . . . .

Freiburg .

Solothurn . . .

Basel-Land Schaff hausen . .

Appenzell I.-Rh.

Appenzell A.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau .

Tessin . . . .

Wallis. . . .

Neuenburg Genf . . . .

mit Fr. 1,003,146. -- 136,706.-- 11 ·n 62,000. -- n ·n 101,671. -- TI n 4,190. -- ·n T> 41,220. -- TI ·n 83,877.-- Ti ·n , 26,364. -- TI ·n 270,248. -- TI TI 213,402. -- 11 ·n 269,600.

-- TI n 233,976.

-- TI ·n 12,033. -- ·n TI 26,794. 75 ·n TI 638,560.

65 ·n ·n 201,818. 20 ·n ·n 476,906. -- TI 212,961.-- TI TI 97,268. 60 TI ·n 336,122. 85 TI ·n 270,439. -- Ti ·n 42,095. 95 n ·n Total Fr. 4,761,400.--

Über ihre Kontingente hinaus auf Rechnung späterer Zuteilungen hatten verfügt: Bern für Fr. 1,166,200 Basel-Stadt ,, ',, 18,045 Waadt ,, ,, 142,755 Von der Bundesreserve von .

sind verwendet worden Verfügbar sind somit noch. . .

. Fr. 2,384,300 . ,, 1,359,800 . F r . 1,024,500

Hinsichtlich der 45 Millionen sind somit vor dem l.0ktober 1921 zur Verwendung gelangt von den den Kantonen zugeteilten Kontingenten Fr. 37,854,300 von der Bundesfeserve .

.

.

.

.

.

.

,, 1,359,800 Insgesamt . . .Fr. 39,214,100 Diese Leistungen des Bundes haben gleich hohe Leistungen der Kantone zur Folge gehabt, so dass rund 78 Millionen Franken aus öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Arbeitsbeschaffung auf-

473

gewendet worden sind. Damit ist ungefähr eine Bausumme von 400 Millionen Franken zur Auslösung gelangt.

Von den 12 Millionen Franken für Grund pfanddarlehen sind den Kantonen Fr. 10,983,000 zugeteilt worden; der Rest ist Bundesreserve. Von ihren Zuteilungen haben die Kantone bis 1. Oktober 1921 Fr. 9,724,000 verwendet.

Wie wir erwähnten, sind in den vorstehenden Beträgen die am 24. Juni 1921 bewilligten und am 20. September gleichen Jahres verteilten 15 Millionen nicht inbegriffen. Davon sind Fr. 12,130,000 den Kantonen und Fr. 2,870,000 der Bundesreserve zugewiesen worden. Es sind somit für die Arbeitsbeschaffung zurzeit noch verwendbar 1. die an die Kantone zugeteilten Beträge, und zwar a. frühere Restanzen Fr. 4,761,400 b. Zuteilung vom 20. September 1921 ,, 12,130,000 Zusammen . . . F r . 16,891,400 2. die Bundesreserve bestehend aus a. früheren Restanzen von . . . Fr. 1,024,500 b. Zuteilung vom 20. September 1921 ,, 2,870,000 Zusammen . . . Fr. 3,894,500

rv.

A.

Die noch zur Verfügung stehenden Kredite genügen in keiner Weise, um die Aufgaben durchzuführen, von denen wir im Abschnitt II dieser Botschaft gesprochen haben. Es bedarf hierzu vermehrter Mittel. Verschiedene Kantone haben denn auch bereits wesentliche Erhöhungen der ihnen zugeteilten Subventionen; verlangt. Die neuen Mittel können nicht dem Fonds für Arbeitslosenfürsorge entnommen werden, da dieser für die Unterstützungen und die damit zusammenhängenden Leistungen des Bundes vorbehalten werden muss. Diese Verpflichtungen entstehen automatisch, und für die Durchführung der Arbeitslosenfürsorge würden empfindliche "Schwierigkeiten entstehen, wenn der Arbeitslosenfürsorgefonds vorzeitig erschöpft würde.

Wie aus der Darstellung über die bisherigen Aufwendungen und Verwendung der Mittel (Abschnitt III) ersichtlich ist, braucht es viel Zeit, bis sich die Wirkungen der Bundeshilfe überall geltend machen. Bekanntlich arbeitet die Demokratie langsam.

474

Die Kantone sowohl wie die Gemeinden müssen sich ihre Kredite erst durch die zuständigen Instanzen gewähren lassen. Das geht oft sehr lange, namentlich wenn das Parlament oder das Volk noch entscheiden muss. Bevor neue Kredite bereitgestellt werden können, muss feststehen, in welchem Umfange auf die Hilfe des Bundes zu rechnen ist. Eine frühzeitige Beschlussfassung seitens des Bundes ist daher unerlässlich. Aus diesem Grunde halten wir es für dringend notwendig, unsere Anträge schon jetzt der Bundesversammlung zu unterbreiten.

Massgebend für die Höhe des neuen Kredites ist einerseits der Umstand, dass die Ausdehnung der Krisis wesentlich vermehrte Anforderungen stellt, und anderseits die Erfahrung, dass kleinere Kredite die Inangriffnahme grösserer für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit besonders geeigneter Werke nicht ermöglichen.

Aus diesen Gründen halten wir eine Summe von 20 Millionen Franken für notwendig. Sie soll für die gleichen Zwecke und nach den gleichen Grundsätzen verwendet werden, wie der am 24. Juni 1921 gewährte Kredit von 15 Millionen Franken.

Entsprechend diesen Erwägungen unterbreiten wir Ihnen den Beschlussentwurf Nr. I.

B.

Ausserdem sehen wir uns veranlasst, weitere Kredite zu verlangen für Arbeiten, die der Bund selber auszuführen in der Lage ist. Wir haben bereits im Juli 1921 die Departemente und Verwaltungen des Bundes eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Arbeiten und Aufträge, die der Bund in den nächsten Jahren ohnedies zur Ausführung bringen müsste, schon jetzt in Angriff genommen werden könnten. Die eingelaufenen Berichte und Anträge wurden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Was für die Arbeitsbeschaffung nicht besonders geeignet war, wurde ausgeschaltet und nur das beibehalten, was wirklich dem angegebenen Zwecke dient. Die Summe, die übrigblieb und um deren Bewilligung wir hiermit nachsuchen, beläuft sich auf 66 Millionen Franken. Davon entfallen auf die verschiedenen Departemente und Verwaltungen folgende Beträge : 1. Schweizerische Bundesbahnen . . . . Fr. 29,950,000 2. Post- und Telegraphenverwaltung . . . ,, 11,350,000 3. Militärdepartement ,, 23,000,000 4. Departement des Innern ,, 1,150,000 5. Finanzdepartement ,, 550,000 Insgesamt

Fr. 66,000,000

475 Die aus diesen Krediten auszuführenden Arbeiten sind mannigfacher Art. Die Arbeiten der Bundesbahnen bestehen in Bauurbeiten (Geleisebau, Bahnhoferweiterungen, elektrische Signallind Weichenbeleuchtung, Weganlagen, Unter- und Überführungen, Tunnelbauten usw.). Die Kredite für die Post- und Telegraphenverwaltung werden verwendet werden für Bauten und Kabelgräben Aus dem Kredit für das Militärdepartement werden ausgeführt werden Hoch- und Tief bauten auf verschiedenen Waffenplätzen und Beschaffung von Kriegsmaterial durch Aufträge an die einheimische notleidende Industrie. Der Kredit des Departements des Innern ist in der Hauptsache für Hoch- und Tiefbauarbeiten bestimmt, insbesondere für den Unterhalt eidgenössischer Bauten. Das Finanzdepartement wird mit dem vorgesehenen Kredit Hoch- und Tief bauten ausführen lassen (Reparaturen und Umbauten an Zollgebäuden, Meliorationen auf eidgenössischen Domänen, insbesondere in Kloten-Bülach). Wir verweisen auf die Liste der auszuführenden Arbeiten (Beilage 4), die allerdings keinen verbindlichen Charakter hat, sondern nur zur vorläufigen Orientierung dienen soll.

Während die Kredite für das Militärdepartement, das Departement des Innern und das Finanzdepartement ohne weiteres von der Staatskasse zu übernehmen sind, so geben diejenigen der Bundesbahnen und der Post- und Telegraphenverwaltung zu besondern Erörterungen Anlass. Da diese Verwaltungen eigene Betriebe haben, die sich in normalen Zeiten selbst erhalten sollen, so verlangen sie, dass ein Teil der für sie" vorgesehenen Auslagen zu Lasten der allgemeinen Staatskasse falle. Sie begründen das damit, dass die vorzeitige Ausführung von Arbeiten und die Verwendung von Arbeitslosen grössere Aufwendungen, Zinsverluste und dergleichen zur Folge habe, deren Übernahme ihnen nicht zugemutet werden sollte.

Die schweizerischen Bundesbahnen unterscheiden die von ihnen auszuführenden Arbeiten in solche, die in den nächsten Jahren zur Ausführung gelangen müssen, und solche, wo dies nicht unbedingt der Fall ist. Auf allen Arbeiten beanspruchen sie die Übernahme eines Anteils von 10 °/o durch den Bund als Minderleistungsbeitrag und überdies einen Anteil à fonds perdu, den sie bei den Arbeiten ersterer Art auf 15 °/o und bei den Arbeiten der zweiten Art auf 30 °/o der Kosten veranschlagen.

Danach würde von den
29,950,000 Franken, welche auf die Arbeiten der Bundesbahnen entfallen, ein Betrag von 21,000,000 Franken auf Rechnung der Bundesbahnen selber und ein Betrag von 8,950,000 Franken auf Rechnung der allgemeinen Bundesmittel gehen.

476

Die Post- und TelegraphenverwaltuDg stellt die Anforderung, dass von den 11,350,000 Franken, die für ihre Zwecke zur Verfügung zu stellen sind, aus allgemeinen Bundesmitteln ein Betrag von 3,350,000 Franken zu bestreiten sei und der Restbetrag von 8 Millionen ihr zu Lasten falle, und zwar unverzinslich bis zum Moment, wo die Anlagen (Kabelanlagen) dem Betrieb übergeben werden können.

Wir haben uns den Anträgen der beiden Verwaltungen angeschlossen, indem wir uns den von ihnen angebrachten Gründen nicht verschliessen konnten. Für die Finanzen des Bundes kommt es auf das gleiche heraus, da es sich in dieser Sache nur um eine Verrechnungsfrage handelt.

Demnach sind zu dem genannten Zwecke folgende Kredite zu bewilligen : Für die schweizerischen Bundesbahnen . . . Fr. 29,950,000 für die Post- und Telegraphen Verwaltung . . ,, 11,350,000 für das Militärdepartement ,, 23,000,000 für das Departement des Innern ,, 1,150,000 für das Finanzdepartement ,, 550,000 Zusammen Fr. 66,000,000 Von diesen Krediten fallen zu Lasten der schweizerischen Bundesbahnen 21 Millionen Franken, zu Lasten der Post- und Telegraphenverwaltung 8 Millionen Franken, zu Lasten der allgemeinen Bundeskasse 37 Millionen.

Bei der Verwendung der Kredite werden wir dafür sorgen, dass sie ihrem Zwecke der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht entfremdet werden. Die auszuführenden Arbeiten und zu vergebenden Aufträge werden daher im Lande herum in Berücksichtigung der vorhandenen Arbeitslosigkeit verteilt werden.

Wir unterbreiten Ihnen im Sinne dieser Ausführungen in der Beilage den Beschlussentwurf Nr. II.

Wir sind uns bewusst, dass wir grosse Opfer verlangen, Opfer, die um so schmerzlicher sind, als die finanzielle Lage des Bundes keine rosige ist. Wir wissen auch, dass die gegenwärtigen Zeiten äusserste Sparsamkeit im Staatshaushalt gebieterisch verlangen. Wenn wir trotzdem um Gewährung der für unser kleines Land beträchtlichen Mittel nachsuchen, so veranlassen uns die zwingenden Gründe der wirtschaftlichen Not dazu, die mit einer solchen Wucht über uns hereingebrochen ist wie noch nie zuvor.

Wenn nicht alle Anzeichen trügen, wird uns der nächste Winter den Höhepunkt der Krisis bringen. Da heisst es rechtzeitig die

Übersicht über die Lage und bisherige Entwicklung der Arbeitslosigkeit. -- Etat actuel et développement du chômage.

Baugewerbe und Holzbearbeitung Industrie du bâtiment et industrie du bois

Zeitpunkt Etat

Metallbearbeitung, Maschinenindustrie Industrie métallurgique et industrie d. machines

UhrenindustriCj.

Bijouterie Industrie hor/ogere et bijouterie

Bekleidung, Ausrüstung, Graphisches Gewerbe, Textilindustrie Papierindustrie Vêtement, équipement Arts graphiques ei industrie textile et industrie du papier

Hotel- und Wirtschaftswesen Hôtels, restaurants et cafés

Landwirtschaft, Gärtnerei , Agriculture et jardinage

Handel Commerce

Beilage 1. -- Annexe 1.

Ungelernte Arbeiter Ouvriers sans connaissances professionnel/es

Insgesamt -- En tout Schweiz

--1

arbeitslos -- chômeurs l)

arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs arbeitslos -- chômeurs

1 Q9A-- LUÙÌ.

11 Q9"l ISWU-

ganz -- totaux

ganz -- totaux teilweise

ganz -- totaux teilweise

ganz -- totaux

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teilweise

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ganz -- totaux

ganz -- totaux teilweise

teilweise

teilweise

männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich partiels männlich weiblich hommes femmes homme» femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes hommes femmes

Ende Juli . .

Fin juillet . .

Ende August . .

Fin août . . . .

Ende September Fin septembre .

Ende Oktober .

Fin octobre . .

1

l? n H P ~?JfivPmliPr Umile J.1 U VCÌ11UC1 ,

Fin novembre .

v A .L/ezeniDer n KO .

jiincie Fin décembre .

Ende Januar . .

Fin janvier . .

Ende Februar .

Fin février . .

Ende März . .

Fin mars Ende April . .

Fin avril Ende Mni Fin mai Ende Juni .

Fin juin Ende Juli Fin juillet Ende August . .

Fin août

.

.

.

.

.

.

.

.

. 1 . J .1 ·/ .1 .\ . 1 . \

.

1

335

--

350

--

--

133

14

4,916

564

115

205

28

291

39

8,038

580

491

911

72

8,534

1056

876

1,845

130

1226

5,657

223

1782

9,183

--

204

70

--

426

112

--

80

--

--

356

--

--

2,901

602

--

508

201

--

,,515

135

--

, 126

--

--

584

--

--

4,092

1,261

--

509

294

--

556

152

--

179

--

--

736

--

--

--

--

626

339

--

751

350

--

266

--

--

1071

--

267

--

--

687

357

--

737

202

--

347

--

--

2198

--

158

774

341

--

820

214

--

517

--

--

' | 628 13

--

teilweise partiels

Gesamtzahl der Betroffenen Tot U général au personnel at'eint

5,121

8,624

8,949

14,302

5,382

1,893 10,379

17,654

--

7,274

2,623 15,512

25,409

--;

--

10,326

3,188

23,443

36,957

3084

--

--

14,066

3,558 47,636

65,260

--

4908

376

--

24,993

9,659 71,922

106,574

394

--

--

488

--

834

-- ·

--

570

--

--

221

76

808

--

--

793

--

--

288

127

--

--

1334

972

546

204 13,230

--

--

1713

884

378 13,312 2741

1979 27,362

282

2,306

1854 18,671 5442

6149 39,109

445

74

1250

809

324

--

1177

276

8,504 4,011

1626 19,094 6276

6676 47,626

547

85

1275

648

286

--

1403

325

--

' 675

11

--

5870

1119

--

31,957 10,748 82,930

125,635

1230

--

31,361 11,921 88,689

131,971

--

36,892 2) 12,417 95,374

144,683

39,6352) 13,000 87,741

140,376

. 1 . } 1594 . li . | 2577 . l 4562 . / . 1 6147 .\ . 1 4660 / . . 1 5314 / \ / 5508 1 | 5201 1 5889 / . . 1 8105 |

.

.

.

.

.

.

.

.

--

Suisse

--

--

1,299

--

9,855 1464

1933

-- --

1

99

3322

5

13

570

4544

37

17

745

4568

259 15,213 4,630 2490 16,649 5912

6080 48,890

434

103

^643

.493

266

--

1346

338

--

' 602

7

5

6569

40

809

5325

254 16,387 6,556 2977 18,983 6364

6544 51,632

423

107

1537

364

196

--

1350

322

--

600

8

--

6798

808

35

449

6578

246 18,988 9,013 4139 17,267 5327

6152 46,150

473

120

1711

386

200

.--

1576

438

--

768

5

45

7419

678

26

570

6416

250 18,087 10,695 4970 15,053 5430

5601 37,307

625

126

1763

129

89

--

1701

428

--

596

--

--

7252

656

144 40,425 2) 13,614 76,116

130,155

26

737

7017

189 19,346 11,503 4854 15,458 5319

4996 38,850

689

123

1660

120

107

--

1802

474

--

833

2

40

7300

667

105 42,934 2) 12,671 79,888

135,493

27

708

7807

254 18,908 13,485 6200 12,829

4618 31,053

735

130

5205

91

121

1890

481

--

1021

3

47

8373

655

164 49,4322) 13,750 74,309

137,491

6,939

5169

*) In diesen Zahlen und die in den nicht genannt en Beti iebsgru ppen aiigemeld eten ar jeitslose n Pers 5nen in Degriffei .

2

) In den Ziffern yon Ende April hinweg sind auch die bei Notstandsarbeiten beschäftigten Personen als gänzlich Arbeitslose mitgezählt worden. Der Kanton Zürich hat Ende April allerdings nur die Gesamtzahl seiner Notstandsarbeiter gemeldet; diese sind somit nur in dem betreffenden Gesamttotal, nicht aber in den Ziffern der einzelnen Betriebsgruppen inbegriffen. -- Alle Kantone zusammen haben gemeldet: Ende April . . . . 10,338 Notstandsarbeiter ,, Mai . . . . 9,642 ,, Juni 8,863 ,, n,, ···*" *. . . .

vjw «· jj ,, Juli . . . . 9,572 .

August _,, n '~öw" . . . 11,515 ~,v-- v JJ

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. --

JJ

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--

) Ces chi]fres cornprenne nt auss i les pijrsonnes an/non cées cmrune saiis travelil appotrtenani aux anmpes d entrepris es qui ne sont pas mentionnés sur ce tableau.

') Les chiffres, à partir de fin avril, indiquant le nombre des cas de chômage total, comprennent aussi les ouvriers occupés à des travaux dita de chômage. Le\ canton de Zurich n'a toutefois annoncé à la fin d'avril que le chiffre total des ouvriers occupés à ces travaux; ces ouvriers ne sont donc compris que dmis le chiffre total en question, et non pas dans les chiffres de chaque groupe d'entreprise. -- Le total des ouvriers occupés aux travaux de chômage se monte, pour l'ensemble des cantons, à la fiti avril à 10,338 .

9 642 ft,, n,, · y mai ., ,, juin .

.

8 863 _,, ,, ,, ,, juillet, - n .9.Ä72 " 7~ · . ,, 11,515.

n n n août J,

JJ

j,

Beilage 2. -- Annexe 2.

Stand der Arbeitslosigkeit in den einzelnen Kantonen am 31. August 1921.

Etat du chômage dans les différents cantons au 31 août 1921.

Chômage total

männlich hommes

weiblich femmes

*) Zürich Bern .

Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zue Fribourg .

Solothum Baselstadt

.

.

.

Schaffhausen . . .

St. Gallen und Appenzell A.-Rh. . . .

Appenzell I'.-Rh Graubünden Aargau Thurgau Ticino Vaud . . .

Valais Neuchâtel . .

. . .

Genève .

Ei dg. Arbeitsamt - Office fédéral dutrarail Gesamttotal am 31. August 1921 ( Total général au 31 août 1921 \

Chômage partiel davon unterstutzt dont secourus

Total Zahl nombre

4,753 10,726 727 281 223

586 3,163 34 5 39

5,339 13,889 . 761 286 262

162 433 91 554 2,388 2,463 1,402 811 6,105 163 444 711 1,613 1,243 1,680 1,173 6,358 3,917 1,011

364 4 101 482 472 935 45 2,267 31 4 83 230 404 628 59 2,830 753 231

162 797 95 655 2,870 2,935 2,337 856 8,372 194 448 794 1,843 1,647 2,308 1,232 9,188 4,670 1,242

49,432

13,750

63,182

°/o **) 0,99 2,06 0,43 1,20 0,44

1,17 2,30 0,30 0,46 2,20 2,08 2,84 1,70 2,38 1,S3 0,88 0,33 1,8* 1,U3 0,73 0.90 6,99 2,73

Gesamtzahl der Betroffenen Total général du personnel atteint

Teilweise Arbeitslose

Gänzlich Arbeitslose

männlich weiblich hommes femmes 2,154 6,947 335 36 106

262 2,227 8 1 23

Total

2,416 9,174 343 37 129

36 183 14 66 1,554 1,393 641 536 4,017 · 34 111 172 605 677 810 381 3,583 708

40 76 223 535 5 2,023 141

36 515 14 73 1,960 1,644 1,065 .557 5,689 40 111 212 681 900 1,345 386 5,606 849

25,099

8,683

33,782

*) In diesen Ziffern sind auch die bei Notstandsarbeiten beschäftigten Personen als gänzlich Arbeitslose mitgezählt worden; alle Kantone zusammen haben 11,515 Notstandsarbeiter gemeldet.

**) der Wohnbevölkerung.

332 7 406 251 424 21 1,672 6

Zahl nombre

19,884 7,527 2,591 94 665

4

1,131 1,077 60 9,532 4,423 3,069 2,916 6,903 211 3,411 2,542

2,478 5,795

74,309

Zahl nombre

% **)

25,223 21,416 3,352 380 927

3,71 1,10 1.46 0,39 l,"

3,35 3,42 0,01 7,30 3,14 3,73 5,78 1,97

0,18 1,42 1,87

0,78

4,40

.

162 1,928 1,172 715 12,402 7,358 5,406 3,772 15,275 194 659 4,205 4,385 1,647 4,786 1,232 14,983 4,670 1,242

%> **)

4,70

3,ic 1,89 1,59 1,55

l,«t 5,71 3,72 0,50 9,50 5,22 6,56 7,48 4,35 1,33 0,56 1,75 3,22 1,08 1,51 0,96 11,39

2,73

Bang in bezn? anf Rang par rapport au Gesamtzahl gänzliche Arbeitslosig- der Betroffenen keit Total général Chômage du personnel total atteint

15 8 20 12 19

7 11 13 15 16

13 5 23 18 6 7 2 9 4 11 21 22 10 14 17 16 1 3

19 5 9 23 2 6 4 3 8 18 22 14 10 20 17 21 1 12

137,491

i *) Ces chiffres indiquant le nombre des ^personnes réduites au chômage total comprennent aussi les ouvriers occupés à dea travaux dits de chômage; tous les cantons ensemble ont annoncé 11,515 ouvriers occupés à ces tracaux.

**) de la population résidente.

477

zur Linderung der Not erforderlichen Massnahmen treffen. Der Bund muss voran ; die Kantone und Gemeinden werden folgen.

In gemeinsamen Anstrengungen muss alles getan werden, was uns über die schwierige Zeit hinwegbringt.

Wir beantragen Ihnen daher die Annahme der beiliegenden zwei Vorlagen, nämlich: des Entwurfes eines Bundesbeschlusses betreffend neue Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Entwurf I) ; des Entwurfes eines Bundesbeschlusses betreffend vorzeitige Ausführung von Arbeiten des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Entwurf II).

B e r n , den 7. Oktober 1921.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Bundeskanzler : Steiger.

Beilagen 1--4.

(Die Beilage 3 ist dem Bundesblatt nicht beigegeben.)

478

(Entwurf I.)

Bundesfoeschluss betreffend

neue Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, tober

nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 7. Ok1921, beschliesst:

Art. 1. Dem Bundesrat wird ein weiterer Kredit von 20 Millionen Franken eröffnet zur Förderung von Arbeiten, die zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unternommen werden.

Art. 2. Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen AusführuDgsbestimmungen zu erlassen und die Bedingungen festzusetzen, unter denen der Bund Beiträge gewährt.

Art. 3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

479 (Entwurf II.J

Bundesbeschluss betreffend

vorzeitige Ausführung von Arbeiten des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Oktober 1921, beschliesst: Art. 1. Zur sofortigen Ausführung von Arbeiten des Bundes zum Zwecke der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden nachfolgende ausserordentliche Kredite eröffnet : den schweizerischen Bundesbahnen. Fr. 29,950,000 der Post-und Telegraphen Verwaltung ,, 11,350,000 d e m Militärdepartement . . . . ,, 23,000,000 dem Departement des Innern . . " 1,150,000 d e m Finanzdepartement . . . . ,, 550,000 Total Art.

der der der

Fr. 66,000,000

2. Von diesen Krediten fallen zu Lasten : allgemeinen Bundesmittel . . Fr. 37,000,000schweizerischen Bundesbahnen . ,, 21,000,000 Post- und Telegraphenverwaltung ,, 8,000,000

Art. 3. Der Bundesrat übt die Aufsicht über die Verwendung der Kredite, wacht insbesondere darüber, dass sie ihrer Zweckbestimmung entsprechend verwendet werden, und erlässt die erforderlichen Weisungen in bezug auf ihre Verrechnung.

Art. 4. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

480 Beilage 4.

Provisorisches Programm über

die auszuführenden Arbeiten des Bundes.

Dieses Programm ist nicht verbindlich, sondern dient lediglich zur vorläufigen Orientierung. Der Bundesrat muss sich unbedingt das Recht vorbehalten, je nach den Verhältnissen Änderungen daran vorzunehmen.

Post- and Eisenbahndepartement.

Schweiz. Bundesbahnen.

1. Arbeiten, die in den nächsten Jahren ohnedies ausgeführt werden müssten.

,

Bezeichnung der Arbeit

Ausserordentlieber Kredit

Fr.

Wiedikoner-Tunnel, Zürich Provisorische Verlegung der Bederstrasse, Zürich .

Zweites Geleise Thalwil-Richterswil Innere Umbauten im Stationsgebäude Andelflngen .

Erstellung der Fundamente für die Tragwerke, Zürich H. B.

Haltestelle Almendingen-Niedereichi Erd- und Felsarbeiten für den Anschluss der neuen Kessilochbrücken bei Grellingen Umbau der Brücke über die Kleine Emme in Emmenbrücke Vergrösserung der Güterdienstanlagen in Luzern .

Ausführung der Armaturen und Drahtwerksbestandteile für die Fahrleitung Fluhmühle bis Ölten .

Zentralverladerampe, Luzern (Erstellung einer zentralen Viehrampe) Elektrische Signal- und Weichenbeleuchtung, Sisikon Elektrische Signal- u. Weichenbeleuchtung in Erstfeld Brandmauern in den Lagerschuppen, Altdorf . .

Ausmauern von zwei Lagerschuppen in Brunnen .

Elektrische Signal- und Weichenbeleuchtung in Goldau Stiitionserweiterung Alpnach-Dorf Stationserweiterung Hergiswil Übertrag

150,000 75,000 1,670,000 5,000 750,000 50,000 100,000 100,000 100,000 180,000 227,000 60,000 80,000 22,000 32,000 80,000 35,000 110,000 3,826,000

481 Ausserordentlieber Kredit

Bezeichnung der Arbeit

Übertrag Magazinaufbau d e r Werkstätte i n Ölten . . . .

Erstellung von eisernen Tragwerken für die Elektrifikation Ölten--Luzern Karrendurchfahrt in Sissach Überfahrtsbrücke für die Staatsstrasse Rorschach-- Staad Vollendung der Unterbauarbeiten für das zweite Geleise Rheineck--Staad Stationserweiterung Sins Stationserweiterung Muri Elektrische Signal- und Weichenbeleuchtung, Rivera Zweites Geleise Daillens--Ependes Erstellung der Tragwerke der Stationen von Sitten bis Lausanne Elektrifikation Lausanne -- Vallorbe mit Tieferlegungen Neue Station St. Pierre de Clages Verlängerung der Kanalisation des Mühlebaches, Brig Genfer Verbindungsbahn : Tunnel von Petit-Lancy zwischen der Rhone und dem Bahnhof von Lancy-- Plainpalais, Unterbau für letztern

Fr.

3,826,000 100,000 400,000 112,000 170,000 200,000 75,000 50,000 40,000 100,000 1,200,000 200,000 80,000 64,000 6,700,000

S. Arbeiten, die in den nächsten Jahren nicht unbedingt ausgeführt werden müssten.

Zweites Geleise Winterthur-Räterschen und Tieferlegung aller Geleise bis Grüze 5,500,000 Erweiterung des Rangierbahnhofes Winterthur . .

400,000 Zweites Geleise Rothenburg-Emmenbrücke . . . 2,600,000 Holzabfuhrwege an der Rigilinie Immensee-Goldau.

130,000 Zweites Geleise Cottens-Rosé 400,000 Abtrag des Tivolihügels in Frei bürg 200,000 Zweites Geleise Solothurn-Lengnau und Beseitigung von Niveauübergängen 1,050,000 Zweites Geleise Olten-Solothurn 450,000 Zweites Geleise Flawil-Gossau 530,000 Bahnhoferweiterung in Aarau 1,500,000 Übertrag 26,077,000

482 Sezeichnung der Arbeit

Ausserordentlichen Kredit

Fr.

Übertrag 26,077,000 Zweites Geleise Taverne-Lugano 1,000,000 Verbindungsbahn in Genf, Verlegung des Baches Dreizes : .

120,000 Gesamte Kostenvoranschlagssumme 27,197,000 Dazu Minderleistungsbeiträge 10 % 2,719,700 Gesamttotal des den schweizerischen Bundesbahnen zur Verfügung z u stellenden Kredites . . . . 29,916,700 oder rund 29,950,000 Oberpostdirektion, Hauptpostgebäude Zürich: Umbauarbeiten . . .

Hauptpostgebäude Zürich: Elektrischer Aufzug. .

Hauptpostgebäude Bern: Verschiedene Arbeiten .

Postdienstgebäude H.-Bhf. Bern: Umbauarbeiten .

Erstellung von Schlossfâchern im Dienstgebäude beim Bahnhof in Bern Station Sursee: Erstellung eines Schuppens . . .

Postgebäude1 Altdorf : Umbauarbeiten Postgebäude Zentralbahnstrasse, Basel : Umbauarbeiten Hauptpostgebäude Basel: Brieffachgestelle . . .

Hauptpostgebäude Basel: Staubsauganlage . . .

Postgebäude Schaffhausen : Reparaturen . . . .

Postgebäude S t . Gallen : Umbauarbeiten . . . .

Postgebäude Chur: Umbauarbeiten Postgebäude Frauenfeld : Einbau einer Wohnung im Dachstock Postgebäude Lausanne: Umbauarbeiten . . . .

Postgebäude Genf: Umbauarbeiten

1,700 5,000 1,160 200,000 25,000 9,000 2,200 70,000 11,000 2,600 3,800 800 13,000 25,000 160,000 6,800

Obertelegraphendirektion.

Postgebäude Zürich : Umbauarbeiten Magazingebäude, Ackerstrasse, Zürich : Umbauarbeiten Telephongebäude Zürich-Hottingen : Umbauarbeiten Übertrag

13,000 2,400 4,000 556,460

483 Bezeichnung der Arbeit Übertrag Telephongebäude Zürich-Selaau : Umbauarbeiten .

Postgebäude Winterthur : Umbauarbeiten . . . .

Unterirdische Leitung für Kabel, Zürich-Langenthal Unterirdische Leitung für Kabel, Winterthur-St. Gallen Unterirdische Leitung für Kabel, Olten-Liestal . .

Anschaffung von automatischen Telephonstationen und Nummernschaltern Verwaltungsgebäude Speichergasse Bern : Reparaturen Telephongebäude Bern: Umbauarbeiten . . . .

Zentralmagazin Ostermundigen : Umbauarbeiten . .

Postgebäude Interi aken: Umbauarbeiten . . . .

Postgebäude Basel : Umbauarbeiten Telephonverwaltungsgebäude Basel : Umbauarbeiten Postgebäude Herisau: Reparaturen Postgebäude Aarau: Umbauarbeiten Postgebäude Montreux : Renovationen Postgebäude Lausanne: Umbauten für Telephon. .

Postgebäude Lausanne : Umbauarbeiten der Dachstockheizung Telephongebäude Genf (Rue du Stand) : Umbauarbeiten Genf, Haus Bourrit (Quai de la Poste) : Umbauarbeiten

Ausserordentlieber Kredit Fr.

556,460 33,000 15,000 4,755,700 3,160,000 1,380,000 832,500 4,100 25,000 33,000 2,300 7,500 56,000 1.800 3,000 4,900 381,500 32,000 12,700 22,800

Post- und Telegraphenverwaltung Total 11,319,260 aufgerundet auf 11,350,000

Militär dep artement.

Flugplatz Dübendorf: Erstellung einer Werkstätte .

Waffenplatz Kloten: Verschiedene Reparaturen . .

Zürich : Höckergebiet, Erstellung von Feldhindernissen Flugplatz Dübendorf: Planieren Flugplatz Dübendorf: Erweiterung der Hydrantenanlage Kavallerie-Remontendepot : Erstellung eines Werkstattgebäudes Militärversicherung Bern (Eiger) : Aktenaufzug .

1,500,000 6,550 2,000 60,000

Übertrag

2,078,050

8,000 500,000 1,500

484 Bezelchnung der Arbeit

Übertrag Waffenfabrik Bern : Erstellung eines Bureaugebäudes Magazine Ostermundigen : Einzäunung Zeughaus für Verpflegungstruppen : Neue Türen ..

Ausbau des Verwaltungsgebäudes Schönbühl . .

Elektrifikation der Verbindungsgeleise zu den Armeemagazinen in Altdorf Bau einer Kasernenstallung i n Herisau . . . .

Entwässerungsarbeiten: Exerzierplatz Herisau . .

Erweiterung des Scheibenstandes: Herisau . . .

Ausbau des Schiessplatzes Breitfeld, St. Gallen . .

Ausbau des Schi essstand es in Walleostadt . . .

Erhöhung der Erdwälle bei Scheibensta.nd II und III: Wallenstadt Erhöhung der Zugangswälle bei Scheibcnstand IV : Wallenstadt Schreinerei der Kaserne Wallenstadt: Ausführung eines Zementbodens Anlage eines neuen Erdwalles : Schiessplatz Wallenstadt Errichtung eines Scheibenstandes auf Luziensteig .

Ausbesserung des Scheibenstandes in Chur . . .

Kaserne Frauenfeld : Einbau eines Zimmers für Offiziersbediente Instandstellung von Grenzwachthütten im Südtessin Errichtung eines Scheibenstandes in Bellinzona . .

Exerzierplatz Bellinzona, Erstellung einer Feldhindernisanlage Latrine a u f d e m Schiessplatz Bellinzona . . . .

Erstellung eines Schuppens im Heogstendepot in Avenches Bau eines Materialdepots in Praz-Riond . . . . .

B a u eines Stallgebäudes i n Praz-Riond . . . .

Bau eines Materialdepots in Savatan .

. .

Kaserne Bière : Vermehrung elektrischer Lampen .

Reitbahn der- Kaserne Bière : Verkleiden der Dächer Planierung d e s Flugplatzes i n Payerne . . . .

Bau einer Strasse Essert-Larsey (Festung St. Maurice) Neubau des Zeughauses St. Maurice Reparatur von Grenzwachhütten im Simplongebiet Übertrag

AusserordentHoher Kredit Fr.

2,078,050 370,000 6,400 600 225,000 140,000 80,000 2,080 7,511 3,360 5,419 7,072 2,532 4,977 60,000 25,000 3,350 4,000 24,000 120,000 1,600 250 50,000 165,000 70,000 65,000 5,000 23,700 60,000 44,000 750,000 6.000 4,409,901

485 Ausserordentlieber Kredit

Bezeichnung der Arbeit

Fr.

Übertrag Kriegstechnische Abteilung.

Fabrikation von Geschossen Fabrikation von Einheitszündern Verarbeitung von Zeltstoffen

4,409,901 800,000 1,000,000 150,000

Abteilung Infanterie.

1000 Bastgeschirre 1200 Kochkisten 500 Gebirgsfourgons 500 Karren für Feldbataillone 2000 Tragräffe

.'

Abteilung Artillerie.

100 Lafetten 7,5 mm 15 Traktoren 18,000 spanische Reiter Seilbalmmaterial für alle Divisionen Material für zwei weitere Mineurkompagnien .

Verschiedenes Material für den Verkehrsdienst .

3200 Stück Pistolen Abteilung Sanität.

25,000 Stück Erkennungsmarken 1000 Stück Tragbahren 4000 Stück Kopfkissenbezüge Kriegsmaterialreserve

.

.

.

.

670,000 336,000 1,500,000 450,000 200,000

1,000,000 600,000 500,000 1,000,000 900,000 400,000 500,000

75,000 57,000 17,000 1,000,000

Festungstruppen.

Material für die Festungsartillerie 302,080 Material für die Festungspionier- und Scheinwerferkompagnien 500,000 Maschinen zur Fabrikation von Patronen. . . .

240,000 Blechbüchsen für Munition 600,000 Motorwagen mit Benzintanks 225,000 Fabrikation von Pulver 1,560,000 Übertrag 18,991,981

486 Ausserordentlicher Kredit

Bezeichnung der Arbeit

Fr.

Übertrag

18,991,981

Kriegsmaterialverwaltung.

Revidieren v o n Patronen . . . . . . . . .

Ausscheiden von Patronen 50,000 Zeltpflöcke 35,000 Stahlhelme 20,000 Kapüte 6000 und 4000 Paar Marsch- und Bergschuhe ; .

10 vier- und 10 zweiplätzige Autos . . . . .

500,000 50,000 20,000 770,000 1,910,000 500,000 250,000

Landestopographie.

Vermessungen und Nivellements Ergänzungsarbeiten

·

Total Militärdepartement oder rund

30,000 3,000

23,024,981 23,000,000

Departement des Innern.

Konstruktionswerkstätte Thun : Reparaturen am Dach Sternwarte der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich : Renovation der Fassade . .

Postgebäude Zürich : Reparatur des Schieferdaches .

Eidgenössische Technische Hochschule : Chemiegebäude : Erweiterung der elektrischen Lichtanlage . .

Verdunklungseinrichtung . .

Malerarbeiten Verbesserung der Wasserinstallation . . .

Maschinenlaijoratorium : Erweiterung der elektrischen Lichtanlage und Personenaufzug Hörsaal der Materialprüfungsanstalt: Neue Bestuhlung Physikgebäude: Malerarbeiten Bundeshaus Bern : Fassadenrenovation ,, ,, Dachrenovation Übertrag

4,500 43,500 3,000

30,000 2,000 1,000 10,000 65,000 5,500 1,500 96,000 4,500 266,500

487 Bezeichnung der Arbeit

Übertrag Telegraphengebäude Bern : Renovation der Spenglerarbeiten Telegraphengebäude Bern: Glasdach im Hof . .

Verschiedene Verwaltungsgebäude : Ölfarbanstrich von Fenstern (Aussenseite) Eidgenössische Steuer Verwaltung : Umbauten . .

Mannschaftskaserne Thun : Ausbesserung der Parkettböden Mannschaftskaserne Thun : Reparatur der Vordächer Offizierskaserne Thun : Reparatur von Rolladen . .

Reitbahn Nr. 3 Thun: Renovation des Daches . .

Munitionsfabrik Thun : Fassadenrenovation . . .

Zeughaus Nr. 2 Thun: Renovation des Daches . .

Regieanstalt Thun : Gebäude Nr. 345, Renovation des Daches Kaserne Thun: Verbesserung der Dampfheizung .

Kaserne Thun: Ausführung von Gipsdecken . .

Kaserne Thun: Ausführung von Zementboden . .

Kaserne Thun : Umänderung von Lichtleitungen .

Pulverfabrik Wimmis : Auswechslung von Dachrinnen Postgebäude Grindelwald: Einrichtung eines Badzimmers Postgebäude Meiringen: Erneuerung der Dachrinnen Parlamentsgebäude Bern: Trottoirrenovation längs der Hauptfassade Amt für Mass und Gewicht : Umzäunung des offenen Landes Munitionsfabrik Thun: Erstellung eines Trottoirs .

Bauinspektionsgebäude Thun: Makadambelag . .

Munitionsfabrik Thun: Pflasterung des Hofes . .

Kasernenstallungen Thun: Strassenschalen . . .

Waffenplatz Thun: Stützmauern Instandstellung des Aareufers bei den Munitionsmagazinen Thun Limnigraphen für das eidgenössische Amt für Wasserwirtschaft Pegelplatten für das eidgenössische Amt für Wasserwirtschaft Übertrag Bundesblatt. 73. Jahrg. Bd. IV.

Ausserordentlieber Kredit

Fr.

266,500

8,400 6,100 16,400 154,000 4,000 15,000 6,800 2,100 4,500 1,500 2,500 21,000 13,500 5,500 7,800 3,220 2,800 3,000 17,100 2,950 17,500 4,000 4,000 2,500 14,000 6,300 83,000 10,300 706,270 34

488 Bezeichnung der Arbeit

Übertrag Zeughausschuppen Kriens: Umdeckung des Daches Reparatur am Zeughaus und Munitionsdepot Horw Postgebäude Altdorf: Anbau einer Remise . . .

Munitionsmagazine in Muottatal, Schwyz und Goldau: Anstrich von Zäunen, Türen und Fensterverkleidungen Postgebäude Solothurn : Umänderung der elektrischen Installationen und verschiedene bauliche Renovationsarbeiten Postgebäude Solothurn : Abbruch des Telephonturmes Zollhaus Grenzacherstrasse Basel : Instandstellungsarbeiten ; Telephongebäude Basel: Instandstellungsarbeiten. .

Kaserne Herisau : Instandstellung des Hofes . . .

Kaserne Herisau : Wasch- und Baderaum . . . .

Postgebäude Herisau: Anstrich von Fenstern und Zaun '.

Postgebäude Appenzell: Fassadenrenovation . . .

Zeughäuser Wil : Neuanstrich der Fenster und Türen Zollhaus Au-Oberfahr : Fassadenrenovation . . .

Zollhaus Sevelen: Fassadenrenovation Militärgebäude Luziensteig: Ausbau der Hydrantenanlage .

Postgebäude Chur: Anstrich des Vordaches . . .

Postgebäude Chur : Reparatur der Dachrinnen . .

Zeughaus Bevers : Erstellung einer Umzäunungsmauer Zeughäuser Aarau Nrn. l und 2 : Anstrich von Fenstern und Türen Zollhaus Zurzach : Anstrich von Fenstern und Zaun Zollhaus Eschenz : Umdeckung des Daches . . .

Zollhaus Arbon: Renovation Waffenplatz Frauenfeld : Wegschaffung vou Material Zollhaus Chiasso: Verlängerung der Vorhalle . .

Zollhaus Madonna di Ponte ; Elektrische Installationen Zollhaus Ponte Faloppia: Wasserversorgung . . .

Zollhaus Pedrinato : Wasserversorgung. . . . .

Samenuntersuchungsanstalt Lausanne : verschiedene Arbeiten Übertrag

Ausserordentlieber Kredit

Fr.

706,270 4,000 6,000 15,000 4,000 16,000 10,000 9,800 26,000 37,000 3,000 3,000 5,000 2,000 2,000 1,500 14,000 2,000 1,000 2,000 3,500 2,000 1,200 2,000 2,500 80,000 3,000 15,000 20,000 7,600 1,006,370

489 Bezeichnung der Arbeit

Übertrag Zollhaus Montreux : Instandstellungsarbeiten . . .

Postgebäude Montreux : Renovation des Daches und der Fassaden Zollhaus Vallorbe: Renovation innen und aussen .

Zollhaus Charbonnière : Renovation innnen und aussen Fliegerschuppen Bière: Schiebetüren Zollhaus Châtelard: Renovationsarbeiten . . . .

Postgebäude Neuenburg : Renovation der Schalterhalle Verschiedene Zollhäuser: Instandhaltungsarbeiten .

Postgebäude Neuenburg: Telephonturmabbrechung .

Postgebäude Genf, Rue du Mont Blanc: Renovation Zollhaus Bardonnez: Umbau- und Instandstellungsarbeiten Zollhaus Certoux: Stützmäuerchon und Einfriedigung Zollhaus Certoux: Kanalisation Mannschaftskaserne Thun : neuer Heizkessel . . .

Departement des Innern Total oder rund

Ausserordentlicher Kredit

Fr.

1,006,370 7,300

8,000 5,000 3,000 4,150 3,400 5,000 5,600 15,000 14,000 43,000 4,900 5,000 19,000 1,148,720 1,150,000

Finanz- und Zolldepartement.

Finanzbureau.

Waffenplatz Kloten-Bülach : Melioration . . . .

Tierachern ,,Steghaldett : Erstellung eines offenen Schuppens Tierachern ,,Steghalde" : Instandstellung der Brunnleitung . .

Oberzolldirektion.

Zollgebäude Beurnevésin : Elektrische Lichtanlage .

Zollgebäude Miécourt : Elektrische Lichtanlage . .

Zollhäuser Berner Jura: Instandstellung der Küchen Zollhaus Roggenburg-Neumühle : Wasseranschluss .

Zollbureau Riehen: Vergrösserung des. Revisionslokals Übertrag

311,000 5,000 2,500

5,000 5,000 20,000 2,000 10,000 360,500

490 Ausserordentlicher Kredit

Bezeichnung der Arbeit

Übertrag Zollbureau Riehen, Brückenwage Zollhaus Basel, Freiburgerstrasse : Elektrische Lichtanlage Benken : Erstellung eines Sodbrunnens . . . .

Ramsen: Erstellung eines dreiteiligen Holzschuppens Zolldirektionsgebäude Schafihausen : Verschiedene Reparaturen Zollhäuser und Wachthäuschen von Staad (St. Gallen), Schmitter, Bruggerhorn, Oberfahr, Monstein-Au und Kriesern: Verschiedene Reparaturen und Anstriche Verschiedene Reparaturen an den Zollhäusern von Koblenz, Zurzach, Kaiserstuhl Reparaturen, Neuanstriche und Ergänzungsarbeiten an Zollgebäuden Gottlieben, Kreuzungen und Tägerswilen Verschiedene Umbauten, Reparaturen und Einfriedigungen an den Zollgebäuden von Grassier, Chavannes und Vallorbe Zollhaus Meudon : Installationen Zollhaus Brenets-route: Reparaturen und Erstellung einer Brückenwage Zollhaus Cerneux: Erstellung einer Brückenwage .

Zollhaus Veyrier II : Aufbau eines zweiten Stockwerkes Zollhaus Chevrau: Errichtung einer Wohnung im Dachstock und Holzhaus im Gärten . . . .

Zollhaus Perly: Umänderungen, Unterteilungen . .

Zollhaus Colovrex : Wohnung im Dachstock , . .

Zollhaus Pierre-Grand: Wasserinstallation . . .

Zollhaus Rozon: Instandstellung der Wohnungen .

Kanton Genf: Elektrische Beleuchtungsanlage in 22 Gebäuden Total Finanz- und Zolldepartement oder rund

Fr.

360,500 6,000

4,000 2,000 3,500 750 3,130 8,540 4,490 4,700 500 10,500 7,000 30,000 15,000 3,000 15,000 4,000 2,000 45,000 529,610 550,000

491

Zusammenzng.

Fr

Post- und Eisenbahndepartement : Schweiz. Bundesbahnen Oberpost- und Obertelegraphendirektion Militärdepartement Departement des Innern Finanz- und Zolldepartement

.

29,950,000 . 11,350,000 23,000,000 1,150,000 550,000

Gesamttotal

66,000,000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend neue Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. (Vom 7. Oktober. 1921.)

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Bundesblatt

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Jahr

1921

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

1488

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.10.1921

Date Data Seite

461-491

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10 028 096

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