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Schweizerisches Bundesblatt.

VIII. Iahrg. II.

Nr. 27.

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5. Juni 1856.

Programm der

dritten schweizerischen .Industrie-,. Landwirthschaft- und Kunstausstellung in Bern, im .Jahre 1857.

I.

U m f a u g und Zweck der Ausstellung. Einige Regeln über A u f n a h m e , Ausschluß und Auszeichnung.

§. 1. Die Ausstellung findet in Bern statt; fie wird eröffnet den 15.

Juni und geschlossen den 10. Oktober 1857.

Sie wird alle Erzeugnisse der schweizerischen Jndustrie , Landwirthschaft und Kunst aufnehmen.

§. 2.

Jn Beziehung auf die Jndustrie bezweckt die Ausstellung,

...ine möglichst vollständige Uehersicht der in der Schweiz bestehenden industxiellen Produktionen darzubieten. Behörden, Komite und Judustrielle der Kantone find deßhalb eingeladen, dahin zu wirken, daß alle in ihreu .Kautonen bestehenden Industriezweige an der Ausstellung vertreten werden.

Die Ausstellung wird fich auch auf die iu der Schweiz erzeugten .Rohstoffe ausdehnen, wie Erze, Steiu- und Braunkohlen, Torf, feinere Bausteine und feinexe Holzarten, und überhaupt alle Rohprodukte, die eine nützliche Ausbeute gewähren können. Auf Produkte, deren Ausbeute .noch gar nicht, oder noch zu wenig bekannt ist, und die einer ausgedehnten

Exploitation fähig find, wird besonders Werth gelegt.

Bei allen Fabrikaten wird gewünscht, daß fie, so weit es thuulich ist, mit dew Rohstoffe und den Halbfabrikaten auch von Modelleu und Zeichnungen der dabei angewandten befondern Vorrichtungen , Maschinen und Werkzeuge begleitet seien, um die verschiedenen Abstufungen und die Art der darauf verwendeten industriellen Thätigkeit zur Anschauung zu bringen.

Vorzüglich wird aus nützliche und praktische Erzeugnisse Werth

gelegt, d. h. auf folche, die einem bestehenden Bedürfnisse entsprechen und ausländischen Erzeugnissen gleicher Axt iu Preis, Form und Solidität

Bundesblatt. Jahrg. VIII. Bd. II.

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24 Konkurrenz zu halten im Stande find. Auf sogenannte P r a c h t s t ü c k e , die nicht marktfähig sind, wird weniger Rücksicht genommen.

Besonders willkommen . sind Werkzeuge und Maschinen zum Gebrauche iu der Jndustrie und den Handwerken , welche irgend eine Verbesserung oder einen besondern Grad von Zweckmäßigkeit und Vollkommenheit besitzen; ferner Erzeugnisse für den gemeinen häuslichen Bedarf , wie z. B. Koch-, Heiz- und Leuchtapparate, Luft- und Wasfex-Reinigungsmaschinen , sowie gemeine häusliche Gexäthe überhaupt , die bei schöner Form. und solider .Beschaffenheit möglichste Wohlfeilheit mit möglichster Ersparniß an Brennund Leuchtstoff und an Arbeitskraft vereinigen.

^. 3. Bezüglich aus Landwixthschaft wird die Ausstellung die landwirtschaftlichen Werkzeuge und Erzeugnisse aufnehmen.

Unter l a n d w i r t h s c h a s t l i c h e n W e r k z e u g e n werden alle Gexäthe^ und Maschinen verstanden , die zur Bearbeitung des Bodens oder zum Gebrauche in landwirtschaftlichen Gewerben dienen. Die Ausstellung bezweckt hier, eine möglichst vollständige Uebexsicht dex in. d^.. Schweiz angewandten v e r b e s s e r t e n Ackerwerkzeuge und Bearbeitungsmethoden iu der Landwirtschaft darzubieten.

Besonderer Wexth wird gelegt auf Werkzeuge, Gexäthe odex Maschinen, die solche Verbesserungen enthalten , deren allgemeinexe Anwendung als wünschbax erscheint, wie verbessere Pflüge, Eggen, Walzen, Säemaschinen, Schneidemaschinen für Zubereitung von Viehfutter , Werkzeuge , Röhxeu uud Maschinen zu Drainixungen u. s. w.

Au l a n d w i x t h s c h a s t l i c h e n E r z e u g n i s s e n an die allgemeine Ausstellung werden aufgenommen .^ Alle aufbewahxungsfähigeu Produkte, ^ wie Getxaide und Hüisenfrüchte , Sämereien, Oelpflanzen, Hanf, Flachs, aufbewahrungsfähige Knollengewächse und Obstarten; Weine und gebrannte Wasser u. s. w.

.^. 4. Jn Beziehung auf die schönen Künste wird die Ausstellung

aufnehmen : die Erzeugnisse dex Malerei, Kupfexstecherei und ähnlicher Kunstzweige; ferner dex Bildhauerei, Medaillenstechere.i und Axchitektux.

Dieselben müssen von in der ^Schweiz angesessenen Künstlern , oder von Schweizerbüxgexn im Auslande verfertigt sein.

Nux Originalaxbeiteu von lebenden oder feit höchstens einem Jahre vexstoxbenen Künstlexn werden zugelassen.

.^. 5. Nicht aufgenommen wexdeu leicht entzündliche und explodirende Stoffe, es fei denn, daß die Gefahr durch guten Verschluß, den die Aussteller zu veranstalten haben , abgewendet wexdeu kann; sexner diejenigen Stoffe , die dem schnellen Verderben ausgesetzt und für die ganze Dauex

dex Ausstellung nicht haltbar find.

II. A n m e l d u n g , Einsendung uud Rücksendung dex Erzeugnisse.

.^. 6. Zur Vermittlung zwischen den Ausstellern und der Zentralkommission werden in den Kantonen Komite aufgestellt. Für den nämlichen Kanton können mehrere Komite bezeichnet , sowie mehrere Kantone zu einem einzigen Komite vereinigt werden.

25 Die Kantonsregierungen ersucht werden.

sollen für

die Aufstellungen

dieser Komite

^. 7. Die Anmeldungen von Erzeugnissen für die Ausstellung sind bis zum 31. Jänner 1857 bei den Komite in den Kantonen einzugeben, welche dieselben sosort der Zentralkornmiffion einsenden.

Sie sollen enthalten : 1. Deutliche Bezeichnungen des Namens, des Bernses und des Wohnorts des Ausstellers.

2. Deutliche Bezeichnung des Gegenstandes der Ausstellung in Art und Menge, mit Angabe des dafür erforderlichen Ausstellungsraumes iu Länge, Breite u.^d Höhe.

Anmeldungen, die bis zum 31. Jänner 1857 nicht gemacht werden, bleiben unberücksichtigt, ausgenommen diejenigen für K u u s t g e g e n s t ä n d e , welche bis zum 15. Mai gleichen Jahres angenommen werden können.

.^. 8. Die Ausstellungsgegenstände selbst find in der Zeit vom.1.

April bis 1. Juni 1857 nach Bern zu versenden. Sendungen, die später anlangen, bleiben unberücksichtigt.

Den Ausstellern liegt die gehörige Verpakung und Ablieferung auf

die in jedem Kantone zu bezeichnenden Speditionsplätze ob.

Es wird so viel wie möglich dafür gesorgt werden , daß alle Ort- .

schasten, die eine größere Zahl von Ausstellern aufweisen, eine besondere Spedition erhalten.

Die Frachtkosten von den Speditionsplätzen bis nach Bern trägt die Zentralkommission , sofern die Gegenstände einer von den Kantonalkomite anzuordnenden Vorprüfung unterworfen und für die Ausstellung als würdig erklärt werden.

.^. 9. Die Sendung eines jeden Ausstellers ist mit einer in zwei Dopp.ln auszufertigenden Faktur zu versehen, welche enthalten soll: a. Den deutlich geschriebenen Namen, Beruf und Wohnsitz des Ausstellers.

^ b. Deutliche Bezeichnung des Ausstellungsgegenstandes in der Art, daß dieselbe der Anfertigung des Kataloges zu Grunde gelegt werden kanu.

c. Besteht die Sendung aus mehreren, nicht gleichartigen Erzeugnissen, so ist jedes Erzeugniß mit einer Nummer zu versehen, und in der Faktur unter Anfuhrung dieser Nummer besonders zu verzeigen.

d. Die Angabe des Gewichts der Eolli.

e. Angaben über Gebrauch und Nutzen des Gegenstandes und über solche Eigenschaften, die sür das Urtheil des Preisgerichtes von Bedeutung sein können.

f. Angabe , ob der Aussteller zum Verkaufe des Gegenstandes autorifire, und zu welchem Preise..

g. Angabe , wem der Gegenstand am Schlusse der Ausstellung zuzustellen oder wohin derselbe zu versenden sei^

26 Beiden Doppelu der Faktur ist auch das Wiixdiguugszeuguiß de^ Vorprüfung, soferu eine solche stattgefunden hat, beizusetzen. Das ein.^ Dop.oel ist den Waaren selbst beizulegen , das andere durch das Komit^ odex die Agenten des betreffenden Speditionsplatzes au .die Zentxalkornmif^ fion in Bern zu versenden.

Formulare zu diesen Fakturen werden zu rechter Zeit mitgetheilt.

werden.

.^. 10. Die Zeutxalkommisfiou sorgt für die Aufstellung und Auord-.

uuug der Gegenstände im Ausstelluugsgebäude und für die dazu erfordere lichen Einrichtungen, ohne den Ausstellern dafür Kosteu anzufetzeu.

Besondere Einfassungen oder Verzierungen , welche einzelne Aussteller anzubringen wünschen, find zuläsfig, sofern fie die Anordnung .de.... Ganzem nicht stöxeu; die Kosten davon tragen aber die betreffenden Aussteller.

^. 11. Die Zentralkommission wixd füx eine gut eingerichtete Be.^ wachung der Erzeugnisse vom Zeitpunkte des Empfanges au bis zu dexe..

Rücksendung Sorge tragen.

.

^ Sie wixd fexner alle Maßregeln treffen , welche u.^th.g find, um die.

ausgestellten Gegenstände vor Beschädigungen oder Bxandunglii.^ zu. fichexu.

Jedem Aussteller steht es frei, ^seine Gegenstände noch eiuex besonder . .Bewachung zu unterstellen und auf seine Kosten gegen Feuexsgefahx vex^ fichexu zu lassen., für letzteres übernimmt die Zeutxalkommisfion, wenn fi.^ dafür angesprochen wird, die Vermittlung.

^ ^ ^.

Für Brandschaden, Beschädigungen oder Entwendungen wacht fich di.^ Zentxalkommiffion nicht^ verantwortlich.

.^.12. Erzeugnissen, deren Verkauf autorifirt wurde, wixd dex.vo.^ Aussteller bezeichnete Vexkaufspreis angeheftet, welcher für denselben vex.^

bildlich ist.

Die verkauften Gegenstände diixfen vor dem Schlusse der Aus^ellun^.

nicht weggenommen werden.

Die Zentxalkommisfion sorgt füx die zur Vollziehung dex Verkäufe uöthige Vermittlung und bezieht zu Hauden des Vexkäufexs deu K..rufpxeis^ ohne Anrechnung irgend einer Provifion odex Gebühr.

.^. 13. Nach dem Schlusse dex Ausstellung wixd die Zeutralkom-.

misfiou die Verpackung dex Gegenstände zum Behufe ihrer Rücksendung besorgen.

Die Rücksendung erfolgt durch denjenigen Speditox und an denjenigen Oxt, welchen die Aussteller in ihrer Einsendungsfaktux dazu bezeichnet haben ^ Haben fie diese Bezeichnung unterlassen, so erfolgt die Rii^.ksenduu^ durch dazu geeignete Speditoxen an das Komite odex den Agenten desjenigen Speditionsplatzes, von welchem aus die Einsendung exfolgt ist.

Die Frachtkosten für die Rücksendung txageu die Aussteller.

27 IIl. Bildung des Preisgerichts.

^. 14. Zur Prüfung und Beuxtheilung der eingesandten Erzeugnisse.

..wird ein Preisgericht niedergeht, bestehend aus drei Hauptabtheilungen, wovon eine für die Jndustrie, eine fiix die Landwirtschaft und eine für die.^ schönen Künste Der Bundesrath soll um die Bestellung des Preisgerichts ersucht.

roexden.

^. 15. Die von dem Preisgerichte zu extheileudeu Auszeichnungen werden 1. 2. und 3. Grades sein.

Dem Preisgerichte wird eine angemessene Summe für Medaillen ode.^ Preise zur Verfügung gestellt werden. Die Größe derselben hängt voi..

der finanziellen Unterstützung ab , welche das Unternehmen hei den Be-^ ^öxdeu und dem Publikum findet.

^. 16. Füx die Abtheilung der schönen Künste, siix welche keine Geldpreise in Ausficht gestellt wexdeu , wird eine Vexloosnng stattfinden, worüber, nach dazu erhalteuex kompetenter Bewilligung, Reglement und Plau besonders bekannt gemacht wexdeu.

IV. Landwirtschaftliche Pxodukten- und Viehausstelluu^ . ^ im B e sondern.

^. 17. Nebende.. allgemeinen Ausstellung wird eine besondere landwirtschaftliche Produkteu - und Viehausstellung stattfinden, und zwar vou^

1. bis 10. Oktober 1857.

.^. 18. Die landwirtschaftliche Pxoduktenausstellung wixd

alle Erzeugnisse der Landwirtschaft , des Gaxten ^ und Ackerbaues , de.^ Weinbaues, der Molken- und Bienenzucht aufnehmen.

Mit derselben werden diejenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse vereinigt, die bereits an die allgemeine Ausstellung aufgenommen wordeu find...

^.Anmeldungen fiix die Produktenausstellung find bei den Kantonal^ Komite bis spätestens den 1. September 1857 zu macheu, und die Er^ Zeugnisse selbst haben bis den 30. September 1857 in Bern anzulangen.

Fiix Erzeugnisse, die einer Vorprüfung durch Kantonalkomite unterworfen und von diesen mit einem Zulassungsscheine versehen werden , trägt die Zentralkommisfiou die Frachtkosten nach Bexu. Uebex Produkte , die vou deu Ausstellexu nicht ausdru^lich zurückverlangt werden, wird von der Zentralkommission verfügt.

Die Rü..kfendung , wenn fie verlangt wird , geschieht auf Kosten der Aussteller.

Das Preisgericht, landwirtschaftliche Abtheiluug, entscheidet ^bex die zu ertheileuden Auszeichnungen.

.^. 19. Die V i e h a u s s t e l l u u g wird aufnehmen..

1. Hornvieh; 2. Schmalvieh (Schafe, Ziegen, Schweine).

28 Aumeldungeu für die Viehausstellung find bis den 1. September 18.^7 ^u die Zentralkommission zu richten.

^...as Vieh hat am 30. September in Bern einzutreffen.

Für dasjenige Vieh, welches von auszustellenden kantonalen Komite.

einer Vorprüfung unterworsen und sur die Ausstellung als würdig empfohlen wird, ertheilt die Zentralkommission eine im Verhältniß der Entsernung.

zu berechnende Vergütung an die Reisekosten. Sie wird auch sür die zur Unterbringung des Viehes nöthigen Stallungen und die erforderliche^ Heu^ und Streuvorräthe für die ganze Dauer der Ausstellung sorgen.

Die Prüfung und Beurtheilung des ausgestellten Viehes wird der Abtheilung des Preisgerichtes sür die Landwirtschaft übertragen, bei deren Bestellung und Organisation hierauf gehörig Bedacht genommen wird.

Das ausgezeichnete Vieh wird mit Preisen bedacht. Die Auszeichnungen werden rassenweise geschehen. Für jede Rasse wird eine verhältnißmäßige Zahl von Preisen bestimmt Die Größe der auf die Preise zu verwendenden Summe hängt vou der finanziellen Unterstützung ab, welche Behörden und Publikum dem Uuternehmen angedeihen lassen.

.^. 20. Ein besonders bekannt zu machendes Reglement wird sür die landwirthschaftliche Produkten- und Viehausstellung die nähern Vorfchristen über die Zulassung zur Viehaussteilung , über die bei der Preisvertheilung zu befolgenden Regeln, über das Maß der Reisevergütung und über Größe und Zahl der zur Verfügung gestellten Preise u. s. w. aufstellen.

Bern, den 28. Mai 1856.

..^ie ^...tl^ehunn.^l.omIui^on sur die schn.e^. ..........u.^etlun.^ ..

Namens derselben..

Stämpfli, Präsident.

A n t e ...en, Vizepräsident.

S c h n e i d e r , l^r., Nat.-Rath.

Dählex, Architekt.

^

v. J e n n e r , Maiox.

F x e i . ^ H e x o s e . . , Bundesrath.

B a y , Kommandant.

K u p f e r , Hutmacher.

Schenk, Reg.Rath.

v. T s c h a n n - Z e e r l e d er, Banquier.

Studer, Architekt.

Haller, l^r G anguille t, Kommandant.

Dähler, Reg.Rath.

A n k e r , Professor.

B r un n er, älter, Professor.

G e r b e r , Professor.

G i m p e r t , Sekretär.

Note. Das vorstehende Programm ist auf Weisung des eida. Departements de.^ Innern hier aufgenommen worden.

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Programm der dritten schweizerischen Industrie-, Landwirthschaft- und Kunstausstellung in Bern, im Jahre 1857.

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05.06.1856

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