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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes..

(Vom 8. Oktober 1856.)

Veranlaßt durch wiederholte Beschwerden einzelner, in der Schweig .niedergelassener Badener , hatte die großherzogliche Gesandtschaft schon unterm 12. April 1848, dann wieder unterm 14. Mai 1853 im Wesentlichen folgende Erklärung beim Bundesrathe abgegeben ; ,,daß nach getroffener Anordnung künftig und in so lange von der ,,Schweiz Gegenrecht geübt werde, die Büxger der Schweiz in Bezug auf ,,die Gestattung des Aufenthalts in einer badischen Gemeinde und der Be-.

,,treibung von Landbau, Handel und Gewerbe nach den gleichen Bestimm ,,mungen wie inländische Nichtgemeindeglieder behandelt werden und keinen ,,ausnahmsweisen Beschränkungen oder Lasten unterworfen werden sollen."

. Durch einen neuen Fall, in dem ein badischer Bürger über Beschränk knng der Niederlassung in einem schweizerischen Kantone Klage erhob, fand sich die großherzogliche Gesandtschaft bewogen , das Gesuch zu stellen , es möchte der Jnhalt obiger Erklärung den sämmtlichen eidgenössischen Ständen zur Kenntniß gebracht wenden.

Obwol nun ein Niederlassungsvertrag zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden nicht besteht, und somit auch aus jener Erklärung für die Schweiz keine Verbindlichkeiten hergeleitet werden können, so hat der Bundesrath gleichwol beschlossen, dem Gesuche um Mittheilung der erwähnten Erklärung an die h. Kantonsregierungen zu entsprechen, es jedoch ihrem Ermessen anheim gebend , zu welchen Verfügungen sie sich veranlaßt sehen mögen.

(Vom 13. Oktober .856).

Der Bundesrath hat die Besorgung der Ko..sulat...geschäfte im zweit en Konsularbezirk in Amerika (Philadelphia) dem Herrn Generalkonsul Hitz in Washington für einstweilen übertragen.

(Vom 15. Oktober 1856.)

Jn Folge der im Oktober vorigen Jahres in B r e g e n z ftattgefnndenen Konferenz wegen Aufstellung einer gemeinschaftlichen Hafen - und Schifffahrtsordnung auf dem Bodensee, und mit Rüsficht aus die von den Regierungen der dießfalls betheiligten Kantone St. G a l l e n , T h u r g a u und S c h a f f h a u s e n geäußerten Ansichten, hat der Bundesrath beschlossen, es sei dem schweiz. Geschäftsträger in W i e n zuhanden der k. k. österxeichischen Regierung , welche jene Konferenz angeregt hat , mitzutheileu, daß mau von Seite der Schweiz dem an der gedachten Konferenz berathe-

561 ^en Entwurfe einer allgemeinen Hafen^ und Schifffahrtsordnung für den Bodensee einstweilen nicht beitreten werde, dagegen aber geneigt sei, an weitern daherigen Verhandlungen Theil zu nehmen, wenn Ausficht vorhanden sei , daß diejenigen Verkehrserleichterungeu von den Nachbarstaaten ^gewährt werden, welche ihnen die Schweiz schon lange eingeräumt hat.

(Vom

1.^. Oktober 1856.)

Der Bundesrath t.at sein Post- und Baudepaxtement ermächtigt, für ^.ie Dauer des Winterdienstes zwischen G e n s und L a u s a n n e einen dritten, einstweilen z w e i s p ä n n i g e n Postkuxs zu erstellen.

Herr Adolf G lock, von Basel, Friedensrichter in Highland , welcher unterm 22. Juli d. J. zum Konsul für den Vll. Konsnlaxbezirk in Nord-^ Amerika, umfassend die Staaten M i s s o u r i und Jllinois (mit dem Konsularfiz in Highland) gewählt wurde, hat dem Bundesrathe, mit Schreiben vom 9. vorigen Monats, die Annahme der aus ihn gefalleneu Wahl erklärt.

Herr G lock tritt nunmehr an die Stelle des Herrn A. E. B andeli e r, welcher unter Verdankung der dem Vaterlande geleisteten Dienste die nachgesuchte Entlassung erhalten hat.

W^hle^ de..... Bund.^.^the^.

Zollbeamter : 15. Oktober, Herr Giuseppe C^s^rico, bisheriger Visitator der Neben-.

zollstätte Bri.^.ago, zum Zolleinnehmer in ^irinell..^ Kts.

Tessin.

17.

,,

Postbeamte .

Herr Jatob F au e o ni, von Puschlav, in Samaden, Kts. Graubünden , zum Posthalter und Telegraphisten au lezterm Orte.

,, Herr Johann Hagger, von Altstädten, gegenwärtig Postgehilfe in Rheins, zum Kommis auf dem Hauptpostbüreau ...

St. Gallen.

Das Pulververkäuferpat^t haben erhalten.

Herr ..^.spard ...oris, Negt. in ^rsières, Kts. Wallis.

Jungfer Lucie Croi.^, in Avuilv, Kts. Ge^.f.

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18.10.1856

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