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Schweizerisches Bundesblatt.

VIIl. Jahrg. II.

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Nr. 47.

. 2. September 1856.

Botschaft des

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die projektirten Eisenbahnlinien zwischen Bern und Morsee.

(Vom 29. August 1856.)

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Tit.

Die Anstände zwischen den Kantonen .Freiburg und Waadt,. hinsichtlich der Eisenbahnverbindung zwischen Bern und Morsee, über welche die Bundesversammlung in der bevorstehenden Sizung ihren Entscheid abzugeben berufen ist, sind in unfern Botschaften vom 7. Jänner 1856 und 29. Juli gl. J. ausführlich erörtert worden). Wir werden uns daher betreben , unnöthige Wiederholungen zu vermeiden und mehr nur die Sachage, wie sie sich in seitheriger Entwiklung gestaltet hat, darzustellen, um daraufhin unsere Schlußantrage gründen zu können.

Die Gesuche, die bisher ihre Erledigung noch nicht gefundeu haben, etreffen : .

1) die Erneuerung der Konzessionsgenehmigung für eine Eisenbahn zwischen J f e r t e n und Kurten auf .waadtlandischen. Gebiete; 2) die Ertheilung einer Zwangskonzession für die Fortfezung dieser Linie auf dem Gebiete des Kantons Freibura; 3) die Genehmigung einer Konzession für die Linie T h ö r i s h a u s Freiburg-Oron; ..) die Ertheiiung einer Zwangskonzession für die .Verlängerung dieser Linie von O r o n nach L a u s a u n e , aus dem Gebiete des Kantons.

Waadt.

S Bundesblatt v. 1856, Bd. 1, S. 13, und Bd. II, S. 253.

Bundesblatt. Jahrg. VIII. Bd. II.

42

374 ^ie Bundesversammlung ist in der verflossenen Julifizung in erne...

definitiven Entscheid über diese Gesuche nicht eingetreten, sondern hat durch Bundesbeschluß vom 25. Heumonat den Bundesrath eingeladen , ,,die ,,Akten des sogenannten Westbahnkonfliktes, namentlich durch Anordnung ,,der erforderlichen ^technischen Untersuchungen angemessen zu vervollständig ,,geu, ..und sodann seinen abschließlichen Bericht und Antrag mit möglichster ,,Beförderung an die. Mitglieder dex Bundesversammlung gelangen zu lassen ..^ Um diesem Austrage nach dem Willen der Bundesversammlung gehörig zu entsprechen, waren wir vor Allem bemüht, zwei Experten aufzusuchen, die im Rufe praktisch bewährter Eisenbahntechniker stehen und nach ihrer amtlichen Stellung, außerhalb der Schweiz, weder ein mittelbares ^ noch ein unmittelbares Jnteresse an dem Entscheide der vorliegenden Fragen haben konnten. Als solche glaubten wir den Herrn v. Pauli, Dixekto^. der königlich bayerischen Eisenbahnen,. in München, und den durch unfern bevollmächtigten ^Minister in Frankreich, Herrn Oberst Barman, empfohlenen Herrn L'Eveillé, Oberingenieur der Straßen und Brüken in Chalons-snr-Saone, unbedingt anerkennen zu können, und da diese beiden Experten bereitwillig unsexm Rufe entsprachen, so ertheilten wir denselben unterm 1. August 1856 nachstehende Jnftruktion: 1) ,,Die Herren Experten werden eingeladen, ihr Gutachten über die Vortheile und Nachtheile der verschiedenen, zwischen Bern und M orse e pxojektixten Eisenbahnlinien abzugeben, wobei namentlich auf den Bau und Betrieb derselben, so wie auf die allgemein schwel zexischeu und auf die speziellen Verkehrsverhältnisse der zunächst be.

theiligten Kantone Rükficht. zu nehmen ist.

2) ^Zu diesem ^weke werben die HH. Experten die vorhandenen tech nischen Materialien prüfen, das Terrain an Ort und Stelle besieh

tigeü und die^ .zugaben ^behufs richtiger Vergleichuug der Linie

zwischen Bern uud^Morfee, beziehungsweise Laufanne, auf gleich mäßige Grundlagen xeduziren und zusammenstellen.

3) ,,Sollten Vermessungen nothwendig werden . die in kurzer Zeit be endigt werden können, so wird das Post- und Baudepartement de Herren Experten .das nöthige Personale zur Verfügung stellen.

4) ,,.Die Hexren Experten werden ersucht, ihre Arbeit in der Weise z

besehieunigen, ^daß der Bericht so bald als möglich, und jedenfalls bi

spätestens den ^0. August, dem Bundesrathe abgegeben werden kann. .

Herr Direktor v. Pauli traf am 1., Herr Oberingenieur L' Ev ei ll.

am 9. August in Bern ein, und nach sorgfältigem Studium der Akte^ und Plane, die uns von den Regierungen der Kantone Freiburg un W a a d t mitgetheilt worden waren, begab sich ersterer schon am 6., lezter am 9. August auf den Augenschein an Ort und Stelle. Jn Begleitu..

^) S.. eidg. Gesezsammlung, Bd. V, S. 3.^7.

375 der von den beidseitigen Regierungen bezeichneten Jngenieurs besichtigten sie die Lokalien der projektirten Linien, verwendeten namentlich 3^Tage für die Besichtigung der Linie F r e i b u x g - O r o n - L a u s a n u e , kehrten am 14. August nach Bern zurük und erstatteten am 18. ihren Bericht.

Wir lassen hier in kurzen Zügen das Ergebniß dieses Berichtes folgen.

Die Prüfung der Uebersichtskarte der ^ schweizerischen Eisenbahnen hat bei den Experten die Ansicht festgestellt, daß, wenn technisch keine zu großen Schwierigkeiten dem Baue oder dem Betriebe sich entgegenstellen, die Jnteressen der Westschweiz am beßten durch gleichzeitige Ausführung nachstehender drei Eisenbahnen gewahrt werden könne:.

1) ,,einer Linie längs der Westseite der Seen, welche ohne Unterbrechung G e n f und O l t e n über N . e u e n b u r g und S o l o t h u r n ver-

bindet ;

2) einer Linie zur Verbindung von L a u s a n n e , F x e i b u r g und^ ^ B e r n , deren Verlängerung einerseits in G e n s u n d andererseits in O l t e n ausmünden würde; 3) eine Verbindung dieser beiden Linien^ zwischen Neüenbur^g und ^Beru.

Ungeachtet des lebhasten Wunsches der Herren Experten, die Linie iibex L a u s a n n e , F r e i b u r g und B e r n in Ausführung kommen zu sehen, ^rkiären sie sich gezwungen, darauf zu verzichten und jedes Traeé, welches d..r..^ans über die ...lbhänge vom L a e d e B r e t bis L a u s a n n e geführt werdet wollte, als unausführbar zu betrachten. Sie erklären, daß weder der Eine noch der Andere von ihnen eine solche Arbeit zu unternehmen wagen würde. Genöthigt , von der Linie F r e i b u r g - O r o n L a u f a n n e aus technischen Gründen Umgang nehmen zu müssen, prüften die Herren Experten alsdann die.Frage,^ ob die Linie von P e t e r l i n g e n nach Bern über Freiburg oder über M u r t e n gezogen werden soll uud gelangten zu dem Resultate, daß unter den verschiedenen^ Varianten der vorhandenen ^Eisenbahnprojekte nur die Linie von P ^ e t e r l i n g e u nach F x e i b u r g und B e r n über E o u r t .i o n und E o u r t e p i n , und die Linie P e t e r l i n g e n - M u r t e n - B e r n über L a n p e n und T h ö r i s h a u s einander gegenüber gestellt werden können.

Von dem Gesichtspunkte der Gesammtinteressen des Gebietes zwischen G e n f und B a s e l aus betrachtet, . erkennen die Herren Experten zwischen ^ diesen beiden Linien keinen erheblichen Unterschied. Wen.r ein Vorzug zugestanden werden könne, sagen sie, so müßte er wahrscheinlich der mehr als 2 Kilometer kürzexn und ein fruchtbareres Land durchziehenden Linie ^ .iber L a u p e n gegeben werden.

Nach ihrem Dafürhalten muß daher das Traeé über F r e i b u r g ausgegeben werden, insofern dieser Kanton sich nicht zu einem Beitrage von 3 --4 Millionen an die Gesellfchast herbeiläßt; in diesem Falle würden sie nicht Anstand nehmen, dem Traeé über F r e i b u r g einer Zweigbahn von F r e i b u r g auf die Linie über L a u p e n den Vorzug zu geben.

376.

Seit der Eingabe dieses Berichts ist von der Regierung des Kantons F x e i b ^ u x g unterm 22. August das Gesuch an uns gelangt, in der Richtung von O r o n nach. L a u f a n n e neue^ Vermessungen aufnehmen lassen zu dürfen. Ein ähnliches Gesuch fur Vermessungen ist schon unterm 3. August 18.^ von der West^hngesellschaft an uns gerichtet worden.

Allein bei der entschiedenen Weigerung dex Regierung von F r e i b u r g , solche Vermessungen auf ih.em Gebiete zu gestatten, glaubten wir den Entscheid bis zum Einlangen des Berichts der Herren Experten verschieben zu sollen und^ haben nun gleich wie bei dem Gesuche der Westbahn die betheiligte Kantonsregierung zur Vernehmlassung über das gestellte Gesuch eingeladen. Nach dem Schreiben der Regierung von F r e i b u x g und uäch Mittheilungen, di.e^uns von anderer^ Seite zugekommen find, handelt es sich darum, die Linie v o n ^ O r o n statt über den B r e t s e e über P a l e z i e u x und P u i d o u x zu ziehen, wonach zwar die gleiche Höhe wie diejenige über den L a e d e B x e t erstiegen werden müßte. Durch früheres Senken der ^Linie und eine längere Entwiklung derselben hofft man ^ber den dreifachen .Vortheil zu gewinnen, nämlich die gefährlichen Stehen an den Abhängen zwischen dem B r ^ e t s e e und L a u s a n n e etwas tiefer zu berühren , das Gefäll der Linie bedeutend zu vermindern und zu.gleich von einer Ebene oberhalb Ehexbres ausgehend, eine Zweiglinie nach Veve.) ..erstellen zu können.. ^ Ohne Zweifel werden hierüber bis zum Zusammentritte der Bundesversammlung nähere Angaben gemacht werden.

Fassen wir nun ^vorerst die Linie F r e i b u r g - O r o n - L a u s a n n e in's Auge, so erscheint vor Allem der Ausspruch der eidgenössischen Experten so kategorisch bestimmt und entscheidend, daß füglich jede weitere Betrachtung und jede^ weitere Abwägung der Vortheile und Nachtheile dieser Linie gegenüber einer Linie i i b e x J f e r t e n und P a r e r n e unterlassen werden könnte ; denn wenn unbeteiligte Experten, denen wissenschaftliche Bildung und langjährige Erfahrung im Eisenbahnbau nicht abgesprochen werden können, deu Bau einer Eisenbahnlinie rundweg al^ unausführbar erklären, so ist es wol nicht möglich, daß die Bundesversammlung für die Konzession ei.^er solchen Linie die eidgenössische Genehmigung ertheilen kann, und noch
weniger wäre es möglich, einen Danton gegen seine Jnterefsen zu zwingen, für eine solche Linie die Konzession zu gestatten und darüberhin demselben noch zu verbieten, eine für den .Bau un^ Betrieb günstigere Linie, die seinen ^ Vexkehrsinteressen besser entspricht ^ und in kurzer Zeit ausgeführt werden kann, zu erbauen.

Txoz des bestimmten Ausspruches der eidgenössischen Experten ist es uun gleichwol möglich. daß an die^ Bundesversammlung Anerbietuugen gelangen, die projektirte Linie zwischen .Or o n und L a u s a n n e mit einigen Modifikationen ^auszuführen. Jn diesen.. Falle würde es sich allervorderst darum handeln, welche reelle Garantien für die Ausführung des Baues in eine.x gewissen Zeit nicht nur versprochen, sondern auch geleistet würden..

Angenommen aber, es würden solche Anerbietungen gemacht werden, so steht immerhin die Erklärung der eidgenössischen Experten einem solchen

377 Unternehmen entgegen; denn, wenn auch die E^pertife^ derselben sich zunächst auf die Linie Blotnitzky erstrekt hat, so befchlägt ihr Gutachten gleichwol. das ganze Gebiet des Abhanges zwischen Lausanne und dem B r e t s e e , so daß das abgegebene Urtheil der Unausführbarkeit nicht nur auf die Linie Blotnitzk.), fondern auch aus jedes Traeé, das unterhalb der projektirten Linie durchgeführt würde, seine Anwendung findet.

Auf Seite 9 ihres Berichts erklären nämlich die Herren Experten jedes Traeé, welches über die Abhänge v^n Lausanne bis zum L a e de B r e t geführt werden wollte, als durchaus unausführbar.^ Znr Begründung dieses Ausspruches schildern sie auf Seite 7 und 8 die aus Molassengebilde bestehenden Abhänge zwischen L a u f a n n e und dem L a e de B r e t in der Weise, daß es keinem Zweifei unterliegen kann, daß die gefährlichen Stellen nicht nur einzig au der proj.ektirten Linie^, fonderu auch unterhalb derselben sich vorfinden. Bezeichnend ist namentlich die Stelle ihres Berichtes, wo fie fich über die Lage des Abhanges oberhalb E p e s s e s aussprechen; es befinde sich hier ein Beken von ..irea .800 Metern Umfang . umgeben von steilen Felsmassen, deren mittlere und untere Theile aus.Moiossengebilde bestehen, die fich in Bewegung befinden. Sie ^sprechen weiter von einex Molasse am Fuße der Felsen, die gegen Epesses hinab in einer Reih....

von großen wellenförmigen Massen lagere. Am Schlusse ihrer technischen Erörterung, aus Seite 8, sagen sie wörtlich: ,,Jn dieser Weise fez.en sich ,,ganze Abhänge von Zeit zu Zeit in Bewegung, und so ist es mit dem ,,Abhang.., welcher das Rebgelände von L a u s a n n e bildet, ohne daß di..

,,Menschenhand irgend welchen Widerstand zu leisten vermag.^ Es unterliegt daher wol keinem Zweifel, daß ihr Urtheil^ über die Beschaffenheit des Terrain nicht nur die Linie B l o t n i t z k v , sondern auch die untenher lie-

genden Abhänge beschlägt. .

Wenn nun auch schou die technischen . Rüksichten der Genehmigung einer Konzession sowol nach .dem Blotnitzk^ sehen Projekte als nach Deinem modisizirten Traeé entgegenstehen , so erachten wir es bei der Wichtigkeit der vorliegenden Fragen gleichwol nicht überflüssig , einige. Erörterungen

folgen zu lassen, die bei Abwägung der Vortheile und Nachtheile ^der^ bei-

den Linien über O r o n - F r e i b u r g einerseits und J f e r t e u - ^ P a v e r n e ^andererseits, abgesehen von jeder technischen Schwierigkeit, die dem Bau derselben entgegenstehen, einige Berüksichtigung verdienen. Wir lassen für einmal die Frage^ unerörtert , ob von P a r e r n e aus die Linie über M u r t e n oder über F r e i b u r g gezogen werden foll, und nehmen zux Vergleichung mit der O r on l i ni e d^e ungünstigere der beiden in Frage liegenden Konkurrenzlinien, nämlich diejenige .^on P a v e r n e über E o urti on nach F r e i b u r g und B e r n . Die Länge der Oro^nlinie von B e r u

bis M o r s e e beträgt , wenn die . Angaben B l o t u i tz k .^ ' s richtig sind,

104,7l 0 Kilometer,. die ^änge der Linie von B e r n nach M or se e über P a r e r n e 114,880 Kilometer. Der Unterschied zu Guusten der O r o n l i n i e beträgt demnach 10,1^0 Kilometer. Nehmen wir ^e Stadt . L a u s a n n e als Endpunkt der Vergleichung an, so ergibt sich^ sür^die

378 Oronlinie von Bern bis Lausanne eine Länge von 92,665 Kilometern .und^ für die Linie über P a r e r n e eine Länge von 116,020 ,, D e r

Unterschied

demnach

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zu

Gunsten

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der

Oronlinie

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beträgt

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2 3 , 3 5 5^ Kil ometern .

Die ^Länge dieser beiden Linien und die Richtungen derselben, bloß auf der Karte gesehen, sprechen nun allerdings günstig für die Oronlinie uud stellen sich namentlich für den Verkehr der Kantone B e r n und Fxeib u r g mit M o r s e e und den weiter südlich gelegenen Landesthei.en vor-

theilhaft heraus. Noch günstiger^ erscheint ^diese Linie für die Verbindung

der Kantone B e r n und F r e i b u r g mit der Stadt L a u s a n n e und den östlich von L a u s a n n e gelegenen Landestheilen, inbegxiffen W a l l i s

und die Alpenpässe. Für die übrige Schweiz sind aber diese Unterschiede

in der Länge der Linien nicht besonders erheblich, indem wir wol voraussezen dürfen, daß der Hauptverkehr des Jnnern der Schweiz und des Ostens derselben n.it dem Westen^ sich auf einer durch Schisfsahrtsmonopolien nicht verkümmerten Eisenbahnverbindung längs der Thalfläche der Juragewässer vermitteln wird. Diese Linien, die für den großen Verkehx besonders günstig gelegen find , haben von H e r z o g e n b n ch s e .e bis M o r s e e eine Länge von .

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. 140,498 Kilometern bis L a u s a n n e eine solche von .

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^. 141,63^ ,, während die schwierige Berglinie über Or on v...n H e x z o g e n b n c h s e e bis M o r s e e eine Länge von 145,111 ,, ^ nnd von H e r z o g e n b n c h s e e bis Lausanne von 133,066 ,, hätte.

Die Differenz. zu Gunsten der Oronli.nie besteht demnach nur noch in der Richtung nach L a u s a n n e und beträgt . 8,572 Kilometer.

Ju der Richtung nach M o r s e e aber befindet^ sich die N e u e n b u r g e r l i n i e im Vortheil mit einer Differenz v o n .

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. 4,6 1 3 Kilometern.

Bei Beurtheilung der .^wekmäßigseit einer .Linie entscheidet aber di^ Länge derselben nicht allein ; wesentlich kommen dabei die Steigungen und .Kurven in Betracht. Bei allen Eisenbahnanlagen sucht man Steigungen, die das Maß von 1 ^ überschreiten , wenn es immer ohne allzn große Kosten geschehen. kann , durch .Verlängerung der Linie zu vermeiden; besonders wenn sonst das auf einer großen Verkehrslinie angenommene Maximum überschritten werden müßte, wie dieses ^uf der großen Stammlini.e von Gens b.is an den Bodenfee der Fall wäre. Deßwegen geben auch die Experten der Linie über Parerne nach Freiburg über E o u r t i on vor derjenigen über S e n d o r s den Vorzug, obschon diese um 2,4 Kilometer kurzer ist, und sie ziehen die Linie von Kurten nach Bern übex L a u p e n derjenigen über R i e d b a c h vor, obschon diese leztere um volle 6,5 Kilometer kürzer ist, und zwar nur deßwegen, weil sie mit dem Uebelstande einer 1,5 ^ Steigung behaftet ist. Nun weist aber der Plan .B l o t n i tz k .^ auf der Oronlinie auf einer Länge von.^9900 Metern eine

. ^ ^Steigung von 2 .^ u.nd eine Menge von Kursen , die nicht .mehr als ^50 Meter im Radius messen^, nach. Wie diese ^Angaben in d^r .AusRührung fich verwirkliche^ werden, ist .bei der ganz unzuverläßigeu .vor-.

.liegenden Arbeit schwer vorauszusehen. So viel ist gewi^, daß der Anlage von S.tationen und kaltstellen, die der Kanton W a a d t .unstreitig ^zu verfangen befugt ist und von welchen jede eine Horizontallinie von 300 bis 400 Metern erfordert, keine Rechnung .getragen worden ist, und eben so .wenig ist auf die horizontalen Kunstbauten, Gitterbrüken u. dergl. , auf

.Aendexungen , die ^allzu kostspielige Stellen unvermeidlich nöthig .machen,

^Rük.sicht genommen worden. Wenn .dies^ Aenderungen im Längenprofil eine Streke von 1900 Metern betragen, so steigt das Gefäll der übrigen Stxeke.n schon .aus 2,5 ^, und wenn auch durch die projektirten Modi....

Rationen eine Ermäßigung .dieses großen ..Uebelstandes in Aussicht gestellt ist , so kann diese immerhin nur durch Verlängerung der Linie und der

Steigung zugleich exzwekt werden. Solche übermäßige Steigungen iu

schwierigem Terrain erfordern aber nicht .nur enorme Baukosten; sie ^hem.men den Verkehr, sie machen den Betrieb beschwerlich und unsicher, und haben eine bedeutende Verlängerung dex Fahrzeit zur unvermeidlichen Folge.

Ohnehin wird kaum bestritten werden können, daß der Betrieb von Eisen.bahnen in ^hoher La^ge bei rauhem Klima durch Schnee und Eis , zumal dieselben a.n beweglichen Abhängen mit großen Steigungen und ^leinen Kurven^ angelegt werden , mannigfachen Nachtheilen , von Verspätungen ,

.Unterbrechungen ..n.d selbst .Unglüksfällen, bedroht ist.

Jn unserer .Botschaft vom 20. Juli 1856 haben wir bereits darauf .hingewiesen, welchen Werth die Bundesversammlung auf baldige Vollen^ dun g der Eisenbahnverbindung zwischen Bern. und dem Kanton W...adt legt, und wie der Bundesbeschluß vom 6. Februar 1856 d^n Ausweis vom Kanton F reib u r^ verlangt, daß die Lrnie durch den Kanton Freibuxg bis End.e des Jahres 1.859 vollendet und vollständig dem Betriebe ü.be.r^ ^eben werde. Auf der Linie von J se r t e n- P a v e r n e - B e r n könnte.

Diesem Verlangen, gleichviel ob die Linie über M.urten oder über Frei^buxg geführt werde, . entsprochen werden. Das .Vorhandensein einer konstituirten Gesellschaft, eines organifirten Baupersonals , der vorhandenen Geldmittel, der ausgearbeiteten Pläne und die Beispiele anderer Eisenbahn.bauten in ^der Schweiz bestätigen die Richtigkeit dieser Voraussezungen.

Prüfen wir dagegen die Möglichkeit ^nd Wahrscheinlichkeit der Vollendung

^iner Oxonlinie, so sehen wir uns umsonst .nach einer konstituirten Aktien.gesellschaft um , die mit den nöthigen Geldmitteln versehen und durch eine entsprechende , wirklich deponirte Kaution gebunden wäre. Mehr als

^in sehr oberflächliches Vorprojekt liegt .nicht vor. Längere Studie^ sind bei .dem äußerst schwierigen Terxain unvermeidlich ; schwierige ^erathungen über die nähern Bedingungen einer Zwangskonzesfion würden ^noch bevorstehen, .und wie es mit .den Fortschritten eines Baues geht, ^da ^vo Behörden und Privaten .demselben durchaus .abgeneigt sind , ^darüber ^aben wir in ^dex Schweiz selbst .be.^eits mehrfache, .se^hr entmuthigende

.^80 Erfahrungen gemacht. Da wo die Natur so erhebliche Schwierigkeiten einem Unternehmen entgegensezt,^ ist ein einiges Zusammenwirken der Menscheu zur Ueberwindang des Uebelstandes ^durchaus uothwendig. Fragen wir nun , in welcher Zeit eine Oronlinie beendigt fein könnte, so gibt uns zwar die von F r e i b u r g extheilte Konzession die Antwort.. Jn fünf Jahren, bis Ende 1861. Die Experten aber erklären, die Linie sei gar nicht^ ausführbar. ,,Nirgends, sagen^ sie, haben sie unter ähnlichen Verhältnissen ^Eisenbahnen mit Erfolg durchführen sehen und könnten vielmehr ähnliche ,. Verhältnisse^ angeben, wo erfahrne Jngenieure veranlaßt waren, aus ^schou begonnene Arbeiten zu verzichten , um auf Umwegen sicherers ,,Terrain zu finden.^ . ^ .^ Man wird uns daher wol nicht den Vorwurf machen,^ daß wir zu schwarz sehen, wenn wir die Besorgniß äußern, daß fünf^Jahre zur Volleu-.

duug des Baues nicht hinreichen. ...

Da es sich im gegenwärtigen Falle nicht nur um Genehmigung einer bereits. ertheilten Konzession handelt, sondern um einen Zwang, der dem Kanton W a ad t aufgelegt .werden soll, gegen seinen Willen einen Bau auf feinem Gebiete ausführen zu lassen, und zwar mit der gehässigen Bedingung,.

daß das gleiche Recht für eine Fortsezüng derjenigen Linie , die er feinen Jntexessen angemessen findet , ihm .nicht zugestanden werden soll , so muß es uns wol erlaubt sein ,^ seine kantonale Stellung und die Begründetheit seiner Einwendungen näher zu prüfen.

Jeder Kanton hat auf seinem Gebiete füx den Bau von Eisenbahnen eine oder zwei Gesellschaften, die er vorzugsweise^ in seinen Schuz nimmt, ^nit deren Existenz und ^ gutem Gedeihen die Jnteressen des Kantons .genau ^zusammenhängen. W a a.d t hat^. nun sein Vertrauen der Westbahngesellschaft geschenkt und sich selbst finanziell bei derselben betheiligt. Dies^ Gesellschaft hat sich verpflichtet, .ein vollständiges Nez von J o u g n e nach.

St. M o r i z und von V e x s o i x nach J f e r t e n mit den Verlängerung geu nach N e u e n b u x g und B e r n , wie die Jnteressen des Kantons es .erfordern, zu erstellen. Die .benachbarten Kantone hatten bis auf die . neueste Zeit die Ausführung . dieses nämlichen Nezes . begünstigt..

Die Eidgenossenschaft selbst hat die Konzession vom 8. Juni 1852 be^ .willigt und speziell für die. Konzession der Linie von J f
e r t e n nach Mnrten auf w a a d t l ä n d i s c h e m Gebiete^die Genehmigung ertheilt. Noch mehr, die Bundesversammlung hat bei Genehmigung. der Konzession für die M o r g e s - J f e r t e n - L i n i e den Ausschluß jeder Konkurreuzlinie, wie. er im

Axt. 11 zugesichert ist. ohne^ speziellen Vorbehalt durch Bundesbeschluß .vom 17. August 185^ genehmigt. Bei diesen Vorgängen muß es begr.eiflich erscheinen,

daß der Kauton W a a d t sich in hohem Grade verlezt

fühlen muß . wenn nun gegenwärtig die Tendenz dahin geht, ihm die Fortsezung seiner Linie von J f e x t e ^ n hinweg anf der rechten Seite des Sees, in der Richtung nach Bern, ganz zu verweigern und eine EisenBahnverbindung auf der linken ^ Seite des Sees, in der Richtung nach V i e l , durch Dampffchifffahrtspxivilegien verkümmern , und daß ex seinem

381 ^.Interessen zuwider einer mächtigen Eisenbahngeselischast , .die unverholen.

nicht nur als Feind der Jferten-Linie, sondern auch gegen d i e J o u g n e -

Linie feindlich gesinnt auftritt , ihr Nez möglichst weit in die Schweiz

hinein auszudehnen sucht. und derselben zum großen Nachtheile. der eigenen ^Gesellschaft festen Fuß gestatten soll, und zwar auf einer ^ Linie, .die nur durch Gewährung eines Monopols gedeihe.^ zu können erklärt; für eine^ Linie, welcher der Verkehr von Personen und Waaren nur zugewendet werden kann , wenn demselben der bequemere Thalweg .verschlossen wird ; sür .eine Linie, deren Lokalverkehr zwischen Freib^urg u..^ Lausanne ohne alle Bedeutung ist, während dem Kanton längs des.Genfex.ees .die nächste ^Verbindnng mit dem. fruchtbaren und^ stark bevölkerten Gebiet des Bro^ethales abgeschnitten werdensoll, und auch der Verkehr zwischen den Kantonstheilen J f e x t e n un^ O r b e mit den Kantonen Bern und F r e i b u r g nur auf großen Umwegen stattfinden könnte. Es versteht sich wol .von selbst, daß wenn je die Bundesversammlung sich bewogen finden sollte, den Kanton Waadt. troz der angeführten Verhältnisse zur Ertheilung einer Konzession zu zwingen,^ demselben die Befugniß^ nicht beftritten werden könnte, in den Bedingungen der Konzession hinlängliche Garantie .fur die gefähr.deten Grundb.sizer und außer der. Bah^. für pünktliche Einhaltung des .anzuberaumenden Bantermius zu .verlangen ; daß er mit Recht die For.derung stellen könnte, daß die Tarife sür den^ Personen^ und Waarenverkehr nicht höher gestellt würden als auf der Pa.^erne^Linix, daß ex die Garantie verlangen könnte, ^daß die Verlängerung seiner Linie nach F x e i b u r g nicht^ noch durch einen Umweg über B u l l e verkümmert werde; .daß ferner für den Verkehr der ^wischenorte den Bedürfnissen. entsprechende Stationen und Haltstellen errichtet werden. Wenn nun aber auch alle diese Garantien eriheilt werden, so halten wir es unter obwaltenden^ Verhältuissen nicht nur für hart und unbillig , den. Kanton .eine Zwang.^konzession aufzubürden. Es würde uns eine solche ^ Znmuthung geradezu ^als ungerecht, ohne Vorgang ähnlicher Schlußnahmen in der übrigen Schweiz, und in grellem Widerspruch mit dem G^.ste. der Bundesgeseze und dex Natur der föderativen Jn^ituti^nen des Bundes erscheinen.

Dürsten wir nun mit Recht die Or o n- Linie als beseitigt betrachten, und.können wir nun unsere Blike dex Linie von J f e r t e n nach B^ern zuwenden, so sollte es nunmehr keinem. Anstande unterliegen,^ dem ^Gesuche der Regierung des K..ntons Waad.t für
Erneuerung der. Konzessionsgenehmigung^ der Linie von J f e r t e n über Par^rne^und .Mu.rten bis an die bernische Grande, in soweit dasselbe die Streke. von J f e r t e n ^nach P a r e r n e aus ^vaadtländischen Gebiete und di.^ Zwangskonzesfiou gegen den Kanton F r e i b u x g für das freiburgische Gebiet ans dieser ^Streke betrat, zu entsprechen. Allein damit wäre kein erheblicher Ze..t.gewinn verbunden , weil auch für diese Streke für das freiburgische Ge-^ ^biet bei S t ä f i s Unterhandlungen hinsichtlich einer Zwangskonzeision un^ wahrscheinlich definitiver Entscheid durch die Bundesversammlung voraus^ gehen müßte, ehe man zu einer wirklichen Bausuhrung übergehen könnte,

.382 und der .^Beginn der Bauten bloß aus waadtländischem Gebiet die baldige .Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen J f e r t e n und P a v e r n e .wesentlich nicht fördern würde.

Was alsdann die Fortsezung dieser Linie über Murten oder Freiburg betrifft, so nehmen wir mit den Herren Experten an, daß sich hier nur noch ^die Linie von Parerne nach Thörishaus über E o u r t i o n ^und .Freiburg einerseits und über Mur.ten und L a u p e n andererseits eut^gegenstehen können.

Wir hatten uns seiner Zeit in der Botschaft vom 7. Jänner 1856 für die Murtn e r-Linie Ausgesprochen. Wie früher, so sprechen auch j.ezt ^uoch die technischen Rüksichten, wie die eidgenössischen Experten dieß neuer^dings bestätigen, für diese Linie, und der früher hervor gehobene Voxz.ug, .daß der Bau dieser Linie sofort an Hand genommen und rasch zu ^Ende ^geführt werden könnte,^ ist immer noch in gleichem Maße vorhanden. Es . ^wiirde uns auch an rechtlichen Gründen nicht fehlen, nach dem Wortlaut des Art. 7 des Bundesbeschlußes vom 6. Februar 1856 -) die Vorlage von .^onzesfionsbedingungen für die Linie auf dem Gebiete .des Kantons Frei^burg zu rechtfertigen. Wir glauben aber ^ in unserer Stellung als voll.ziehende Behörde dem .W^lleu^ der Bundesversammlung, wie er aus dem Bundesbeschluß vom 6. Februar 1856 hervorgeht, besser zu entsprechen, .^enu wir die Bedingungen, unter welchen sich die Bundesversammlung .bereit erklärte, den Zwang gegen den Kantor Freiburg auszusprechen, noch ^icht als vollständig erfüllt betrachten. Es scheint uns nämlich unzweifel^haft ans dem erwähnten Beschluß hervorzugehen , daß die ^undesvexsammlung geneigt w a r , für eine Linie ^on P a r e r n e über F r e i b u r g nach Bern die Konzeffionsgenehmigung zu erteilen , in sofern der Kanxon Freiburg im Stande fei, in kurzer Frist den Ausweis. zu leisten, daß ...iue solche Linie ohne anzulangen Bantermiu, nämlich ^bis spätestens Ende

1859, wirklich in Ausführung kommen könne. Die Frist sür den Ausweis

.hatte die Bundesverfassung zwar auf den ^ . Juli 1856 angesezt; allein irre geleitet durch ein oberflächliches, unhaltbares Projekt der Oronlinie, dem schon in der Bundesversammlung das Wort gesprochen wurde und ^urch welches sich auch achtbare .Konzessionäre verführen ließen, hat der Kanton Freiburg in guten Treuen seine .ganze Thätigkeit. diesem Projekte .zugewendet und das Projekt von Paverne über Freiburg nach Thörishaus, ^uf welches er eigentlich nach dem Wortlaut des Bnndesbeschlusses angewiesen war, vernachläßigt, was wir demselben unter den obwaltenden .Verhältnissen nicht zur Schuld und zum eigenen Nachtheil anrechnen .wollen. Seither haben nun auch Delegirte des Verwaltungsraths der Westbahngesellschaft mit Schreiben vom 17. Juli 1856 fich bereit erklärt, die Linie über Parerne und Freiburg nach Thörishaus zu erstellen ; eventuell haben aber. auch die Konzessionäre der Oroulinie den Vor.behalt gemacht, die Linie durch den Kanton F r e i b u x g in dieser Rich-

*) S. eidg. Gefezsammlung, Bd. V, S. 243.

383 .tung^ u.b^xnehmen z^ können, und aus der Botschaft der Regierung de^ Kantons W a ad t an seinen Großen ..Rat.h vom August 1856 entnehmen .wir, daß der Kanton W a a d t ^ ein^em Anschluß einer Linie bei P a r e r n e zur ^.Verbindung einer Freiburgerlinie na.^ B e r n .keinen Widerstand mehr ent^eg.^nsezen würde , wenn die Bundesversammlung den verlangten Ausweis für genügend ersten sollte.

Unter solchen Verhältnissen ist einige Aussicht vorhanden . daß eine Eisenbahnverbindung zwischen dem Kauton W a a d t und dem Kanton B exn .ohne Zwangskonzeffion zu Stande kommen könnte ; daß der Kanton Freiburg dasjenige, was er noch im Anfange dieses Jahres angestrebt hat, exreichen würde , nn^ daß der Kanton Waadt , wenn er auch nicht erlangt , was er in ..erster Linie gewünscht hat , sich ohne. Zweifel als befriedigt erklären wird.

^Bei dieser Sachlage können wir uns der Aufgabe entheben., die Bortheiie und Nachtheile, die mit einer M u r t n e r l i n i e gegenüber einer F r e i b n r g e r l i n i e verbunden sind, gegen einander abzuwägen, um so mehr, .als diese Frage in unserer Botschaft vom 7. Jänner 1^56 ihre ausführtiche Erörterung gefunden hat.

Es handelt sich bei gegenwärtiger Sachlage nur noch darum, ob es ^em Kanton Freiburg gelingen werde, einen Konzessionär zu finden, der sich unter annehmbaren 'Bedingungen .bereit erklärt, die Linie durch den .Kanton Freiburg auszuführen und hiefür auch eine genügende Garantie nicht nur für den Bau, sondern auch für baldige Vollendung desselben darzubieten im Fallerei.

Für diese Unterhandlungen glauben wir nach dem Willen der BundesVersammlung eine angemessene Fristverlängerung vorschlagen zu dürfeu.

Sollte auch die Kompetenz des Bundesrathes hiesür nach dem Wortlaute des Art. 7 des Bundesbeschlusses ....^.u. 6. Februar 1856 in Zweifel ge^zogen werden, so läßt sich wol nicht bestreiten , daß die Bundesversammlung den im erwähnten Art. ^ vorgeschriebenen Termin verlängern kann, wie es zum Theil durch den Bundesbeschluß vom 25. Juli 1856 bereits auch schon geschehen ist. Dabei fez en wir voraus, daß wenn auch diese ^eue Frist fruchtlos verstreichen sollte, die Bundesversammlung fest entschieden ist , die im Art. 7 des zitirteu Beschlusses angedrohten Folgen .einer Zwangskonzession gegen den Kanton F r e i b u x g unwiderruflich ein^treten zu lassen. Wenn
w^r zu diesem Zweke einen Termin bis Ende des .Jahres 1856 vorschlagen, so dürfen wir uns damit vertrösten, daß der ^Bau einer Linie von Bern nach dem Kanton W a a d t , gleichviel ob die Bevorstehenden Unterhandlungen . zu einer gütlichen Vereinbarung führen ^oder nicht, immerhin noch nm mehrere Jahre früher vollendet sein wird, .als der Ban einer Oronlinie.

Hinsichtlich der Sache selbst erlauben wir uns zum ^Schlusse nur.

^.och die Bemerkung, daß wir in Uebereinstim.nung mit den eidgenössischen .Experten mit Zuversicht darauf zählen , die Bundesversammlung werden .entschieden dazu mitwirken, daß für den größern Verkehr der innern, dex

^84 .nördlichen und der östlichen Schweiz mit den Kantonen Waadt und Genf in nächster Zukunft eine den Bedürfnissen entsprechende ununterbrochene ^Eisenbahn zu Stande komme; daß demnach bei einer Linie von Bern nach dem Kanton Waadt vorzngsweise die anliegenden Kantone betheiligt find und die Eidgenossenschaft sich nur Glük dazu wünschen kann, wenn.

die zunächst interessirten Kantone sich auf gütlichem Wege zur Ausführung einer gemeinschaftlichen Linie verständigen können und die Bundesbehörde nicht in die Notwendigkeit verfezt wird, die Jnteressen des einen oder des andern Kantons durch Ertheiluug ein.^r Zwangskonzession auf empfindliche Weife zu verlezen.

Gestüzt auf diese .Begründung , geben wir uns die Ehre , Jhnen, Tit., den nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschluß zur Annahme zu empfehlen , und benuzen den Anlaß zur erneuerten Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.^ B e r n , den 29. August 1856. .

Jm Namen des Schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsi^ent: ^tämpfli.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß..

Beschlußeutwurf.

Die Bundesversammlung. der schweiz. E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht des Bundesbeschluß, betreffend die Eisenbahn im Kanton Freiburg^.

.vom 6. Hornung 1856; einer Zuschrift des Staatsrathes des Kantons F r e i b u r g , vom

20. Juni 1856, betreffend den Ausweis über die Erfüllung der Bedin-

gungen des Bnudesbeschlnfses vom 6. Hornung 1856; die Genehmigung .^ür die unterm 24. Mai 1856 ertheilte Konzession von Thörishaus über Freiburg nach Oron und die Zwangskonzession füx^ ^die Linie von Oron nach Lausanne, mit weitern hierauf bezüglichen Akten ; einer Zuschrift des Staatsrathes des Kantons Waadt, vom 2^. Juli 1856, wodurch gegen Erstellung der Eisenbahnlinie von Oron nach Lausanne.

Einsprache erhoben wird ;

385 Deiner f.ernern Zuschrift des Kantons Waadt, vom gleichen Datum, betreffend die Zwangskonzession für die Eisenbahnlinie von Jferten über ^Murten an die bernifche Gränze, auf dem Gebiete des Kantons Freiburg ; einer Zuschrift der Delegirten des Verwa.ltungsrathes. der Westbahn.Gesellschaft, vom 17. Juli 1.856, wodurch sich dieselben zur Erstellung der ^Linie von Uferten über Peterlingen und Freiburg nach Thörishaus bereit erklären, und .

.^ .

des technischen Berichtes der eidgenossischen Experten, vom 18. August

^856;

^ ^

.

der Botschaft des Bundesrathes, vom 29. August 1856,

.

b e schl i e ß t :

..

..

1. Jn das Gefuch^um Genehmigung dex am 24. Mai 1856 vom Großen Rathe des Kantons Freiburg ^ertheilten Konzession für eine Eisen. .bahnlinie von Thörishaus über Freiburg nach Oron und um eine . Zwangskonzession für die Fortseznng ^dieser Linie von Oron nach Lausanne .wird nicht eingetreten; 2. der Bundesbeschluß vom 6. Hornung 1856. wird mit der Abänderung bestätigt , daß der Termin für den im Art. 4 verlangten Ausweis bis zum 31. Ehristmonat 1856 ausgedehnt wird und daß, wenn Freiburg in dieser Frist den vorgeschriebenen Ausweis nicht leistet, .die im Art. 7 eventuell verlangten Vorlagen der Bundes^ versammlung unverzüglich. gemacht werden sollen ;

3. der Bundesrath^ ist mit der Vollziehung und üblichen Bekanntmachung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die projektirten Eisenbahnlinien zwischen Bern und Morsee. (Vom 29. August 1856.)

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1856

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47

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02.09.1856

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373-385

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