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(Vom 30. September 1957) Herr Charles Monnet, von Vevey, wurde zum Schweizerischen Honorarkonsul in Lilie ernannt.
Herr Alfred Walter, von Marbach (SG), bisher Inspektor I, wurde zum Sektionschef I bei der Abteilung Baumaterial- und Werkstättedienst der Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung ernannt.
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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps vom 18. bis 24. September 1957 Frankreich. Frl. Anne-Marie Censé, Attaché, wurde auf einen andern Posten berufen.
Herr Lucien Pommerol, Attaché, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt übernommen.
Griechenland. Herr Stephanos Hourmouziadis, Handelsattache, gehört dieser Mission nicht mehr an.
Rumänien. Herr Ion Voineag, Zweiter Wirtschaftssekretär, wurde dieser Gesandtschaft zugeteilt.
Venezuela. Herr Walter H.Brandt, Legationsrat, wurde auf einen andern Posten berufen und hat die Schweiz verlassen.
Herr Enrique Urdaneta Garrulo, Handelsattache, wurde zum Legationsrat ernannt.
Notifikation
Gestützt auf das am 28. Juni 1957 aufgenommene Strafprotokoll auferlegte Ihnen die Oberzolldirektion am 23. September 1957 wegen. Zollübertretung in Verbindung mit Bannbruch und Hinterziehung der Warenumsatzsteuer, in Anwendung der Artikel 74, Ziffer 11: 75,76, Ziffer 3; 82, Ziffer 5; 85 und 91 des
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Zollgesetzes, sowie der Artikel 52 und 53 des Warenumsatzsteuerbeschlusses, eine Zollbusse von 1657,50 Franken und die Kosten und Gebühren im Betrag von 17,50 Franken.
Gegen diese Verfügung können Sie innert 20 Tagen bei der Oberzolldirektion Einsprache erheben und gerichtliche Beurteilung verlangen. Sofern Sie darauf verzichten und sich innert 14 Tagen der Strafverfügung förmlich und unbedingt unterziehen, ermässigt sich die Busse um einen Viertel, d. h. um 414,85 Franken.
Die Höhe der Busse können Sie dennoch innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation mit Beschwerde beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement anfechten..
Bern, den 24.September 1957.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
Wettbewerb- and Stellenansschreibnngen, sowie Anzeigen
Beim Bundesamt für Sozialversicherung in Bern kann bezogen werden:
Die Lohn- und Verdienstersatzordnung in der Nachkriegszeit Separatabzug aus der Zeitschrift für die Ausgleichskassen, 1956, Nrn. 10 und 11.
Preis Fr. --.70 Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch mit den bis 1. Januar 1954 erfolgten Änderungen.
Preis plus Zustellgebühr Fr. 2.50 (broschiert) ; Fr. 3.-- (Halbleinen) Fr. 4.-- (Ganzleinen) Postoheckkonto III 520.
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Bundesblatt
Dans
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In
Foglio federale
Jahr
1957
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
03.10.1957
Date Data Seite
640-641
Page Pagina Ref. No
10 039 955
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