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Bundesratsbeschluss betreffend
die Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht (Vom 16. November 1957)
Der Schweizerische B u n d e s r a t , in Erwägung 1. dass am S.Februar 1955 von 60357 stimmberechtigten Schweizerbürgern ein Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht gestellt worden ist; 2. dass somit die Bedingungen, unter welchen ein Volksbegehren auf Änderung der Bundesverfassung gemäss Artikel 121 der Bundesverfassung der Volksabstimmung zu unterstellen ist, erfüllt sind; 3. dass die Bundesversammlung am 6. Juni 1957 beschlossen hat, das Volksbegehren der Abstimmung des Volkes mit dem Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten ; beschliesst :
Art. l Das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet.
Art. 2 Diese Abstimmung findet im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft am 26. Januar 1958 und, wo nötig, am Vortage statt.
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Art. 3' Die Bundeskanzlei wird beauftragt, die gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung der Abstimmung nötigen Massnahmen zu treffen.
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Art. 4 Telegraphische Meldungen der Abstimmungsergebnisse von den Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden an die kantonalen Zentralstellen und von diesen an die Bundeskanzlei sind gebührenfrei, ebenso telephonische Meldungen, wenn die Verbindungen über handbediente Zentralen hergestellt werden.
Art. 5
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Dieser Bundësratsbeschluss ist den Kantonen mitzuteilen und in das Bundesblatt aufzunehmen.
Bern, den 16.November 1957.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der
Bundespräsident: , Streuli Der Bundeskanzler : Ch. Oser
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Bundesratsbeschluss betreffend die Volksabstimmung vom 26. Januar 1958 über das Volksbegehren gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht (Vom 16. November 1957)
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Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1957
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.11.1957
Date Data Seite
908-909
Page Pagina Ref. No
10 040 004
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