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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an den Verein « Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad » (Vom 20. Dezember 1957)

Herr Präsident!

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:

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an den Verein «Eheuma-Volksheilstätte Leukerbad» zu unterbreiten.

1. Die Bedeutung der VolksheiTbäder im Rahmen der Bekämpfung der rheumatischen Kranklieiten Unter dem Sammelbegriff Bheumatismus oder Eheuma sind in verschiedenen Formen auftretende entzündliche oder degenerative Erkrankungen unspezifischen Ursprungs, insbesondere des Bewegungsapparates, zu verstehen, die zumeist begleitet von sprunghaft die einzelnen Gelenke und Muskeln befallenden Schmerzen in Erscheinung treten. Sie zeichnen sich in den weitaus ineisten Fällen durch einen chronischen, oft über Jahre und Jahrzehnte hin sich erstreckenden, schubweise oder ständig fortschreitenden Verlauf und durch eine besondere Neigung zu Eückfällen und zu einer zunehmenden Behinderung und Einschränkung der Bewegungsfähigkeit aus und führen damit sehr oft zur Arbeitsunfähigkeit und Invalidität.

Da der Eheumatismus keine übertragbare Krankheit ist und deshalb in der Schweiz auch nicht der Anzeigepflicht untersteht, fehlen uns genaue Angaben über die Erkrankungs- und Invaliditätshäufigkeit. Die grosse Verbreitung des Eheumatismus in unserem Lande und der von ihm verursachte volkswirtschaftliche Schaden wurden in ihrem ganzen Umfange erst durch die 1939 erschienene Arbeit Von Dr. med. et rer. pol. Max Brück «Bedeutung des Eheu-

1176 matismus für Volksgesundheit und -Wirtschaft auf Grund schweizerischen statistischen Materials» erfasst und bekannt. Die von Brück durchgeführten gründlichen Untersuchungen ergaben u.a. beim Personal der Schweizerischen Bundesbahnen für die Zeit von 1926 bis 1935, dass von den Gesamterkrankungen und der gesamten Heilungsdauer aller Erkrankungen über 1 /j auf den Rheumatismus entfielen, der an Krankheitsfällen 86mal so häufig wie die Tuberkulose war und insgesamt eine 4%mal längere Heilungsdauer als diese Krankheit erforderte. Die Invalidität infolge Rheuma war in den Jahren 1934/35 rund Slmal grösser als die durch Tuberkulose bedingte. Die wirtschaftliche Auswertung der von Brück gefundenen Zahlen ergab im jährlichen Durchschnitt von 1934/35 schätzungsweise folgende Belastung der SBB durch den Rheumatismus : Franken

Heilungskosten . . . .Arbeitsausfall verursacht durch a. Krankheit b. Invalidität Total

199000 '

l 240 000 3638000 5077000

Wenn man diese für die SBB errechneten Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung überträgt, so erhält man nach Brück für die im arbeitsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren stehende Bevölkerung schätzungsweise folgende jährliche Belastung unserer Volkswirtschaft durch den Rheumatismus : Heilungskosten rund 18 Millionen Franken Axbeitsausfall verursacht durch ' a. Krankheit rund 66 Millionen Franken b. Invalidität rund 155 Millionen Franken Zusammen

rund 239 Millionen Franken

Da seit den dieser Berechnung zugrunde liegenden Jahren 1934/35 sowohl die Einkommen als auch die Heilungsko'sten infolge der inzwischen eingetretenen Abwertung des Schweizerfrankens und der Teuerung erheblich gestiegen sind, ist heute mit einem jährlichen Gesamtschaden von über 400 Millionen Franken zu rechnen. In seiner im Jahre 1949 erschienenen Schrift «Die Rheumakrankheiten beim Personal der Schweizerischen Bundesbahnen im Jahre 1948» hat der damalige Oberbahnarzt Dr. v. Beust das statistische Material des bahnärztlichen Dienstes für das Jahr 1948 verarbeitet. Die von ihm gewonnenen Ergebnisse decken sich im grossen und ganzen mit den von Brück errechneten Zahlen, die für die Rheumamorbidität und Rheumainvalidität übrigens auch bei der Auswertung des statistischen Materials der Krankenkassen bestätigt werden.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass der Rheumatismus vom sozialen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt aus eine der Volkskrankheiten ist, deren Bekämpfung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gefördert werden muss.

'1177' Von ' diesen Überlegungen ausgehend reichte der inzwischen verstorbene Nationalrat Oldani am 9. Oktober 1946, ein Postulat ein, worin der Bundesrat eingeladen wurde, zu prüfen, ob auf Grund von Artikel 69 BV den eidgenössischen Räten nicht eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten sei, die eine umfassende Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten ermöglichen würde. Dieses Postulat wurde ara S.Dezember 1946 zur Prüfung entgegengenommen, und am 20.:Febr'uar 1948 beschloss der Bundesrat,, eine Eidgenössische Kommission zur Bekämpfung der Eheumaerkrankungen zu schaffen und sie als beratende, Kommission dem Departement des Innern zu unterstellen. Diese Kommission wurde u.a. mit der Aufgabe betraut, das medizinisch, sozial und wirtschaftlich weitschichtige Problem der 'Rheumabekämpfung im Hinblick auf die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung zu prüfen.

Zu Beginn des Jahres 1955 reichte die Kommission dem Departement des Innern den Entwurf zu einem eidgenössischen Rheumagesetz ein. Dieser Gesetzesentwurf konnte erst bereinigt werden, als es möglich war, gestützt auf den Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Einführung der Invalidenversicherung vom 30. November 1956 die erforderliche Abgrenzung zwischen dem vorgesehenen Invalidenversicherungsgesetz und dem Rheumagesetz vorzunehmen. Zurzeit bildet der Gesetzesentwurf noch Gegenstand eines Meinungsaustausches zwischen der Eidgenössischen Rheumakommission und dem Departement des Innern. Sofern ihm der Bundesrat zustimmen wird, wird er den Kantonen und den übrigen interessierten Stellen vorzulegen sein, so dass er von den eidgenössischen Räten wohl nicht vor Ende des nächsten Jahres behandelt werden kann.

Neben der Verhütung ist die Behandlung der verschiedenen Krankheitsformen die wichtigste Bekärnpfungsmassnahme. Trotz der gerade in, letzter Zeit erzielten Fortschritte auf dem Gebiete der Rheumaforschung und der medikamentösen Behandlung gewisser Arten des entzündlichen Rheumatismus ist: nach übereinstimmender Ansicht der Fachleute auch heute noch die wohl erfolgreichste Behandlungsmethode, insbesondere der clegenerativen Rheumaformen, die physikalische Therapie, zu der vor allem die Massage, die Anwendung von trockener oder feuchter Wärme, die Strahlen- und Bäderbehandlung und die Heilgymnastik zu zählen sind. Wie jahrhundertealte
Erfahrungen ergaben und auch die moderne Rheumaforschung vielfach bestätigt hat, ist von den verschiedenen physikalischen Behandlungsarten immer noch die Bädertherapie eine der erfolgreichsten. Auch wenn die Badekur nicht für alle rheumatischen Krankheitsformen und nicht zu jeder Zeit des Krankheitsablaufs die geeignete Behandlung ist, so stellt sie doch meistens für die häufigen Fälle des degenerativen Rheumatismus die Methode der Wahl dar. Angesichts der in allen Bevölkerungsschichten, besonders aber im Arbeiterstand und in der Land- und Hauswirtschaft (Hausfrauen!) weitverbreiteten Rheumaleiden darf die Bäderbehandlung nicht nur ein Vorrecht begüterter Kreise sein. Dem Zwecke, die Wohltaten der Heilquellen unseres Landes auch den wirtschaftlich schwächeren Rheumapatienten ; zugänglich zu machen, dienen die sogenannten Volksheil-

1178 bäder. In diese sollen Kranke nur aufgenommen werden, wenn die entsprechende medizinische und soziale Indikation vorliegt. Im Interesse einer möglichst erfolgreichen Behandlung sind die Volksheilbäder mit allen erforderlichen neuzeitlichen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen zu versehen und unter Leitung gut ausgebildeter Spezialärzte spital- oder sanatoriumsmässig zu betreiben.

Aus diesen wenigen Hinweisen ergibt sich die ausserordentliche Bedeutung, die den Volksheilbädern für eine zielbewusste, systematische Rheumabekämpfung zukommt. Über den Stand und die Notwendigkeit des Ausbaus der in der Schweiz zurzeit betriebenen Volksheilbäder orientiert eingehend ein Bericht der Subkommission für Bäderfragen der Eidgenössischen Rheumakommission, der sich auf eine im Jahre 1949 durchgeführte Erhebung stützt. Er zeigt, dass das Fassungsvermögen der schweizerischen Volksheilbäder angesichts der grossen Zahl von Rheumakranken, die sich einer ärztlich geleiteten, fachgemässen Badekur unterziehen sollten, völlig ungenügend ist. Tätsächlich bleibt heute einer grossen Anzahl wirtschaftlich schwächerer Rheumatiker eine rechtzeitige Badekur versagt, da in den zur Verfügung stehenden Volksheilbädern oft auf Monate hinaus kein freies Bett zu finden ist. Es ist daher dringend notwendig, das Fassungsvermögen der bestehenden Volksheilbäder zu erhöhen und heue derartige Anstalten zu errichten. Dabei ist auch dafür zu sorgen, dass die Volksheilbäder ähnlich wie .Spitäler und Sanatorien das ganze Jahr hindurch betrieben werden' können. Die Volksheilbäder sollten überdies auch so eingerichtet und betrieben werden, dass sie nicht nur der Behandlung der Kranken, sondern in gewissem Ausmasse auch der medizinischen Forschung zu dienen vermögen. Die Errichtung neuer Volksheilbäder, die in allen Teilen den medizinischen und sozialen Anforderungen entsprechen, kann deshalb als ein wichtiger Schritt auf dem Wege der erfolgreichen Bekämpfung des Rheumatismus nur begrüsst werden.

Der erwähnte Entwurf zu einem eidgenössischen Rheumagesetz sieht deshalb auch Bundesbeiträge von 20 bis 25 Prozent an den Um- und Ausbau bestehender und an die Errichtung neuer Volksheilbäder, physikalisch-therapeutischer Institute und Sanatorien vor, sofern diese von Kantonen, Gemeinden, anerkannten Krankenkassen oder gemeinnützigen
privaten Fürsorgeeinrichtungen erstellt oder betrieben werden.

2. Beitragsgesuch des Vereins «Eheuma-VolJcsheilstätte Leukerbad» Am 4. September 1957 reichte der Verein «Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad» dem Departement des Innern ein Gesuch um einen Bundesbeitrag oder allenfalls ein unverzinsliches Darlehen in der Höhe von 25 Prozent der auf 11 Millionen Franken veranschlagten Kosten für den Bau der geplanten RheumaVolksheilstätte in Leukerbad ein.

Dem. Gesuche .ist zu entnehmen, dass dem Verein gegenwärtig als Mitglieder u.a. die Kantone Zürich, Bern und Wallis, die Gemeinden Bern, Biel, Leukerbad, Winterthur und Zürich und ferner die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft sowie verschiedene Verbände angehören. Bevor der Verein

1179 gegründet und das Bauprojekt ausgearbeitet wurde, wurden die geologischen, klimatischen, medizinischen und quellenrechtlichen Verhältnisse in Leukerbad durch verschiedene prominente Fachexperten gründlich untersucht und für die Errichtung der Heilstätte als günstig begutachtet. Auf Grund einer ersten Projektskizze wurden die Baukosten auf 8,3 Millionen Franken geschätzt. Zur Baufinanzierung wurden von den Kantonen und Gemeinden, die Mitglieder des Vereins sind, Beiträge in Form von unverzinslichen Darlehen in der Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Franken bewilligt. Die Eestfinanzierung sollte durch Errichtung einer I.Hypothek in der Höhe von 2,8 Millionen Franken geschehen.

In der Folge konnte von dem mit dem Bau beauftragten Architekten ein definitives Projekt mit detailliertem Kostenvoranschlag ausgearbeitet werden. Die auf Grund der endgültigen Pläne errechneten Baukosten sind auf 11 Millionen Franken veranschlagt. Die erhebliche Kostensteigerung gegenüber der ersten Projektskizze ist vor allem durch den ständig steigenden Baukostenindex bedingt. Der Gesuchsteller erachtet es als unmöglich, die Kantone und Gemeinden heute um eine Erhöhung der bewilligten Kredite anzugehen, so dass er keine andere Möglichkeit sieht, als den Bund um finanzielle Unterstützung dieses ersten schweizerischen Gemeinschaftswerkes der Rheumabekämpfung zu bitten.

In Anbetracht der Dringlichkeit des Bauvorhabens und der schon seit langem vorliegenden Beschlüsse der beteiligten Kantone und Gemeinden sieht sich der Gesuchsteller ausserstande, das Inkrafttreten des vorgesehenen eidgenössischen Eheurnagesetzes abzuwarten.

Das vorliegende Projekt wurde vom Gesundheitsamt in medizinischer Hinsicht geprüft und wird abgesehen von einigen unbedeutenden Punkten günstig beurteilt. Die geplante Eheuma-Volksheilstätte in Leukerbad findet die Unterstützung der Eheumatologen und Baineologen unseres Landes, da die günstige Verbindung von alpinem Klima und Badekur ausgezeichnete Heilwirkungen gewährleistet. Das Bauprojekt sieht vorerst 105 und später 180 Patientenbetten sowie eine den modernen medizinischen Anforderungen in allen wesentlichen Teilen entsprechende Einrichtung sowohl für den spitalmässigen Betrieb und die klinische Behandlung und Pflege der Eheumakranken als auch für die wissenschaftliche Erforschung der beiden
Heilfaktoren alpines Klima und Badewasser vor.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Errichtung einer EheumaVolksheilstätte in Leukerbad entsprechend den vorgelegten Plänen im Interesse einer wirksamen Rheumabekämpfung liegt und deshalb sowohl vom Standpunkt unserer A'olksgesundheit aus als auch in Anbetracht des gewaltigen volkswirtschaftlichen Schadens, den der Eheumatismus alljährlich in der Schweiz verursacht, zu befürworten ist. In sachlicher Beziehung liegen somit die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung vor.

3. Form der Beitragsgewährung Die vom Verein «Eheuma-Volksheilstätte Leukerbad» begehrte Bundeshilfe à fonds perdu als Subvention.im Hinblick auf das in Aussicht stehende eid-

1180 genössische Bheumagesetz zu gewähren, wäre ein aussergewohnlicb.es Vorgehen, das gewisse Folgen hätte und insbesondere die weitere Bearbeitung des Eheumagesetzes in unerwünschter Weise präjudizieren würde. Dieser Weg sollte deshalb nicht beschritten werden. Auch das eventualiter nachgesuchte unverzinsliche Darlehen in der Höhe von 25 Prozent der zu erwartenden Baukosten von 11 Millionen Franken erweckt zwar gewisse Bedenken. Es wird auch damit ein aussergewöhnlicher Weg eingeschlagen, da darlehensweise Vorauszahlungen im Hinblick auf künftige Subventionen nicht üblich sind. La Anbetracht der dargelegten Sachlage, insbesondere der bestehenden gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Interessen und des bereits vorgeschrittenen Standes der Vorbereitungen für die Errichtung der geplanten Heilstätte sollte unseres Erachtens jedoch nicht gezögert werden, den unter den gegebenen Verhältnissen einzig möglichen Schritt zu unternehmen und das Darlehen in der gewünschten Höhe zu gewähren.

Das unverzinsliche Darlehen im Betrage von 2 750 000 Franken (25% der auf 11 Millionen Franken veranschlagten Baukosten) wäre nicht unmittelbar nach der Beschlussfassung in vollem Umfange, sondern vielmehr nach dem Stand der Bauten ratenweise auszubezahlen, wie dies auch zu geschehen hätte, wenn ein Bheumagesetz bereits in Kraft wäre. Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, vom Zeitpunkt der Ausrichtung der letzen Eate an gerechnet, zurückzubezahlen. Nach Inkrafttreten eines eidgenössischen Eheumagesetzes wird zu prüfen sein, ob dem Darlehensempfänger auf Grund dieses Gesetzes auszurichtende Bundesbeiträge mit der Eückforderung des Bundes verrechnet werden können.

Aus den dargelegten Erwägungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, den mitfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschlnss gutzuheissen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 20. Dezember. 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Streuli Der Bundeskanzler : Ch. Oser

1181 (Entwurf)

:

Bundesbeschluss über

die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an den Verein «Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad»

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , gestützt auf Artikel 69 der Bundesverfassung, nach Einsicht, in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. Dezember 1957, beschliesst :

' . :, Art. l Für die Errichtung einer Rheuma-Volksheilstätte in Leukerbad wird dem Verein «Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad» ein unverzinsliches Darlehen von 2 750 000 Franken gewährt und nach dem Stande der Bauarbeiten in Eaten ausbezahlt.

; ; , i ; ' Art. 2 Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, vom Zeitpunkt der Ausrichtung der letzten Rate an gerechnet, zurückzubezahlen.

. :

; : Art. 3 · · Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an den Verein «Rheuma-Volksheilstätte Leukerbad» (Vom 20.

Dezember 1957)

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1957

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26.12.1957

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1175-1181

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