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Bundesblatt 109. Jahrgang

Bern, den 26. September 1957

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im -Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an 1 Stämpfli & de. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften anschliessend an das Gebäude der Zollkreisdirektion Basel (Vom 20. September 1957)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

Der I. Zollkreis ist hinsichtlich des Verkehrsumfanges und der Einnahmen der bedeutendste aller Zollkreise. Er nimmt ungefähr 35 Prozent der Zollabfertigungen der Schweiz vor und liefert dem Bund ca. 45 Prozent der gesamten Zolleinnahmen ab. Die Direktion dieses Kreises hat ihren Sitz in Basel und ist dort in einem bundeseigenen Gebäude an der Ecke Elisabethenstrasse 31/ Kirschgartenstrasse untergebracht. Das Haus enthält: Im Kellergeschoss : Mehrere Bäume für die Aufbewahrung von Akten und Formularen, den Heizkessel für. die Zentralheizung sowie einen Lagerraum, für Heizmaterial. : Im Parterre: 8 Bureaux, l kleines Labor und l Materialmagazin.

Im I.Stock: 12 Bureaux.

Im II. Stock: 13 Bureaux und l kleiner Instruktionssaal.

Im III. Stock: l Wohnung für den Hauswart und verschiedene Estrichabteile.

Das im Jahre 1893 erstellte Gebäude vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Die Stockwerke weisen eine ungewöhnliche Höhe von über 4 m auf. Die Mehrzahl der Bäume befindet sich an der Nord-, NordostBundesblatt. 109. Jahrg. Bd. II.

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570 und Nordwestfassade des Hauses, während der Süd-,Südost- und Südwestteil zur Hauptsache durch ein überdimensioniertes Treppenhaus, Gänge und Toilettenanlagen beansprucht wird. Die heutigen Platzverhältnisse sind ungenügend für einen Bestand von 52 Personen. Die unzweckmässige Büroeinteilung verunmöglicht eine rationelle und praktische Gliederung der Arbeitsgruppen.

Die Materialverwaltung, die sämtliche Zollstellen des Kreises mit Formularen usw. zu versorgen hat, verfügt nicht über zweckentsprechende Einrichtungen für den beträchtlichen Material- und Formularvorrat. Bin- und Auslad des Materials müssen mühsam und unter erhöhter Unfallgefahr durch eine zu hohe Türe ohne Verladerampe erfolgen. Während des Umschlages stören die Lastwagen den Verkehr in der Kirschgartenstrasse. Ungenügend und unpraktisch ist ferner der im 2. Stock gelegene Konferenz- und Instruktionssaal. Oft müssen grössere Konferenzen sowie Personalinstruktionen und -prüfungen ausserhalb der Direktion verlegt werden. Die Wohnräume im 3. Stock (Hauswart) sind stark abgeschrägt und unzulänglich beleuchtet. Schliesslich steht für die Unterbringung und Wartung der 4 Dienstwagen kein Platz zur Verfügung. Daraus erwachsen ziemlich hohe Kosten für die Einstellung der Fahrzeuge in einer Privatgarage. Die rationelle Verwendung der Chauffeure ist erschwert. Des weiteren fehlen Parkierungsmöglichkeiten für Fahrräder und Kleinmotorräder des Personals.

Diese Verhältnisse werden die Verwaltung in absehbarer Zeit zwingen, ein den heutigen Bedürfnissen entsprechendes Gebäude zu erstellen, das ebenfalls die erforderlichen Garagen und Einstellmöglichkeiten umfasst. Der Verwirklichung dieser noch nicht weiter verfolgten Pläne stellten sich am gegenwärtigen Standort die unzureichenden Platzverhältnisse entgegen. Es hat sich nun die Möglichkeit geboten, drei an das Direktionsgebäude an der Elisabethenstrasse direkt anstossende Liegenschaften zu erwerben. Dadurch wird die Grundfläche in vorteilhafter Weise vergrössert und abgerundet, so dass sie auch dem vermehrten Baumbedarf zu genügen vermöchte und die Errichtung eines zukünftigen Zweckbaues sicherstellen würde. Die in Frage stehenden Parzellen mit den Grundbuchnummern 1821 (189,5 m2), 1831 (143,5 m2) und 1841 (239,5 m2) (Gesamtfläche 572,5 m2) sind gegenwärtig mit drei kleinen, zum Teil ziemlich
baufälligen Geschäfts- und Wohnhäusern überbaut. Auf den Liegenschaften bestehen keine Servitutenlasten, dagegen sind einige belanglose, in den Jahren 1860 und 1870 bestellte Servitutenrechte vorhanden, die heute keinen praktischen Wert mehr haben. Nach den kantonalen Bauvorschriften kann am vorgesehenen Standort ein Gebäude mit Parterre und vier Obergeschossen sowie ausgebautem, zurückgestelltem Dachstock erstellt werden, das raummässig die Bedürfnisse der Kreisdirektion auf weite Sicht zu decken vermöchte. Das für die Zwecke der Direktion nicht benötigte Baumvolumen könnte bei der allgemeinen Baumknappheit in Basel an andere Verwaltungen oder Privatfirmen vermietet werden. Die erwähnten drei Liegenschaften sind der Eidgenossenschaft direkt von den Eigentümern zum Kaufe angeboten worden. Es konnte ein Preis von 1300 Franken pro m2 vereinbart werden, was

571 eine Gesamtkostensumme von 744 250 Franken ausmacht. Im Hinblick auf die grosse Nachfrage nach Bauland und die in Basel geltenden Liegenschaftswerte ist der erwähnte Preis als angemessen zu bezeichnen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat zwecks Sicherung der genannten drei Parzellen am 16.August 1957 einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen, welcher im Grundbuch der Stadt Basel vorgemerkt ist. Für den Fall einer Nichtausübung des Kaufrechts durch die Eidgenossenschaft bis 15. Januar 1958 sieht der Vertrag die Auszahlung einer Entschädigung von 9000 Franken vor. Dieses Zugeständnis war unumgänglich, weil für den Erwerb der Liegenschaften auch von privater Seite grosses Interesse besteht.

Auf Grund vorstehender Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Objektkredit im Totalbetrage von 750000 Franken (Fr. 744 250 zuzüglich Notariats- und Grundbuchkosten von Fr.-5750) für den Erwerb folgender an das Gebäude der Zollkreisdirektion in Basel anstossenden Liegenschaften zu bewilligen : Grundbuch, Sektion IV: - Parzelle 1821, im Halte von 189,5 m2, mit Wohnhaus Elisabethenstrasse 37 -- Parzelle 1881, im Halte von 143,5 m2, mit Wohnhaus Elisabethenstrasse 35 - Parzelle 1841, im Halte von 239,5 m2, mit Wohnhaus Elisabethenstrasse 33 und damit der Ausübung des am 16. August 1957 zugunsten der Eidgenossenschaft bestellten Kauf rechts zuzustimmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 20. September 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: : Streuli Der Bundeskanzler : Ch.Oser

572 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Erwerb von Liegenschaften anschliessend an das Gebäude der Zollkreisdirektion Basel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. September 19S7, beschliesst: Art. l

Für den Erwerb der drei Liegenschaften Elisabethenstrasse 33, 35 und 37 in Basel (Kataster Sektion IV Nr. 1821, 1831, 1841) wird ein Objektkredit von 750 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von Liegenschaften anschliessend an das Gebäude der Zollkreisdirektion Basel (Vom 20.

September 1957)

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Jahr

1957

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39

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7489

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1957

Date Data Seite

569-572

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