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Bundesblatt 109. Jahrgang

, Bern, den 10. Oktober 1957

Band II

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im .Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- una Postbestellungsgebühr Einrüclmngsgebühr: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate .franko an Stampili & öie. in Bern

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Botschaft · des.

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf von Bauparzellen an der Brückenstrasse in Bern (Vom 27. September 1957) Herr Präsident !

, Hochgeehrte Herren, Wir haben die Ehre, Ihnen ein Kreditbegehren von 3 050 000 Franken für die Erwerbung von drei aneinandergrenzenden Liegenschaften im Marzili in Bern zu unterbreiten.

Die Unterkunftsverhältnisse zahlreicher Abteilungen der Bundeszentralverwaltung in Bern lassen immer noch sehr zu wünschen übrig. Die sich aus der Eaumnot ergebenden Unzulänglichkeiten sind einer geordneten und rationellen Verwaltüngstätigkeit abträglich. Unter dem Eaummangel leiden insbesondere die Abteilungen Oberbauinspektorat : .

Kriegstechnische Abteilung Abteilung für Landwirtschaft Oberzolldirektion Post- und Eisenbahndepartement, Amt für Verkehr Ferner besteht Baumbedarf im Bernerhof (Bundesgasse 3) für die der Finanzverwaltung angegliederte Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung und andere Dienststellen. Auch in dem im Jahre 1952 erworbenen Bürohaus Schänzli (Viktoriastrasse 85) herrschen prekäre Baumverhältnisse. Aus diesem Gebäude muss unbedingt eine der Abteilungen des Eidgenössischen Militärdepartements verlegt werden, damit der frei werdende Baum andern dort untergebrachten Dienststellen zugewiesen werden kann.

Bei der Direktion der eidgenössischen Bauten gehen überdies ständig Begehren verschiedener Abteilungen um Zuteilung einzelner Arbeitsräume ein. In Bundesblatt. 109. Jahrg. Bd. II.

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650 den Bundeshäusern West, Ost, Nord und im Bernerhof sind einzelne grössere Arbeitsräume aufgeteilt worden. Alle nur mit Oberlicht versehenen Dachzimmer sind überbelegt. Neuen Ansuchen kann meistens nur entsprochen werden, wenn einzelne Abteilungen in Mietlokalen untergebracht werden.

Ende August 1957 waren zerstreut in 38 Häusern im Stadtbezirk und in Aussenquartieren Berns vom Bund gemietet : Anzahl Büros bzw. Arbeitsräume

Nutzfläche m2

Archivfläche m"

Jährlicher Aufwand an Mietzinsen Fr.

943 23000 5800 888000 Der bauliche Zustand der Bundesbaracken im Marzili erfordert stets zunehmende Unterhaltsarbeiten. Das dort von der Stadt mietweise zur Verfügung gestellte Terrain ist seit einigen Jahren gekündigt, so dass ein vertragsloser Zustand herrscht.

Eine Senkung der Mietzinsausgaben und die gleichzeitige Entlastung des stadtbernischen Wohmmgsmarktes drängen sich auf. Die Direktion der eidgenössischen Bauten und die Zentralstelle für Organisationsfragen bemühen sich seit Jahren um eine bessere Unterbringung der Bundeszentralverwaltung. Leider legten die städtischen Baubehörden dem Projekt des Neubaues eines Verwaltungsgebäudes Amthausgasse/Inselgasse/Kochergasse in Bern Schwierigkeiten in den Weg, indem sie die Baubewilligung verweigerten, obwohl die geplant gewesene bauliche Lösung die besondere städtebauliche Situation berücksichtigte. Dem älteren Gebäude an der Wildstrasse, das jetzt noch Sitz des Eidgenössischen Amtes für Mass und Gewicht ist, wird ein Anbau an der Eschmannstrasse angegliedert. Die erweiterten Gebäulichkeiten sollen das Eidgenössische Amt für geistiges Eigentum aufnehmen. Mit den Erweiterungsbauten sollte demnächst begonnen werden können.

Im Bestreben, die unbestreitbare Baumkalamität zu mildern, regte das Finanz- und Zolldepartement im Herbst des Jahres 1956 an, die Möglichkeiten der Landerwerbungen für grössere Bürobauten auf dem Platze Bern abzuklären.

Als wünschbares Nahziel stand der allfällige Erwerb der Bauparzellen an der Brückenstrasse und der mit alten Wohnhäusern überbauten Grundstücke Marzilistrasse 2 und Bundesrain 12-16 im Vordergrund des Interesses. Das Departement des Innern stimmte diesem Vorschlag nach Prüfung der Bebauungsmöglichkeiten zu. Durch Neubauten auf diesem unweit der Bundeshäuser gelegenen Terrain könnte eine Büronutzfläche von nahezu 6000 m2 gewonnen werden.

Die Finanzverwaltung erkundigte sich bei den Grundeigentümern, ob sie zum Verkauf bereit wären. Der Eigentümer des Eckgrundstückes Marzilistrasse 2 forderte den Preis von 500 Franken m2 netto, d.h. Überwälzung der hohen kantonalen Grundstückgewinnsteuer und der Handänderungskosten auf die Eidgenossenschaft, welcher er auch weitgehende Bindungen hinsichtlich der Vergebung aller Bauarbeiten zumutete. Der Meterpreis des Bodens würde bei Annahme des erwähnten Verkaufsangebotes ohne
Einrechnung der Kosten des Abbruches der Gebäulichkeiten effektiv auf annähernd 600 Franken ansteiget!.

Diese Verkaufsbedingungen wurden von den eidgenössischen Fachinstanzen als

651 weit übersetzt befunden und daher abgelehnt. Die den Verhältnissen angemessene Gegenofferte der Finanzverwaltung von 350 Franken m2 unter Vorbehalt der Arbeitsvergebungen durch die Eidgenössische. Baudirektion wurde von der Gegenseite abgelehnt. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke am Bundesrain reagierten auf die Einladung, Verkaufsofferten zu stellen, entweder überhaupt nicht oder verlangten ausdrücklich Liebhaberpreise. Unter diesen Umständen konnte nicht weiter verhandelt werden.

Nur die Herren August Schnell und Viktor Alexander Eugen Bosshard, Direktoren der Durisol AG in Dietikon-Zürich, Miteigentümer des angrenzenden Baulandes an der Brückenstrasse, haben sich nach mehrmaligen Vorbesprechungen entschlossen, ihr Areal der Eidgenossenschaft käuflich abzutreten, nämlich Flächeninhalt

1. Bauparzelle Bern Grandbuchblatt Nr. 573, Kreis III 3569 m2 2. Bauparzelle Bern Grundbuchblatt Nr. 2923, Kreis III 3372m 2 3. Bauparzelle Bern Grundbuchblatt Nr. 2922, KreisIII . . . . ' . 202m 2 Total 7143 m2 zum Preise von 325 Franken m2 netto bei Übernahme von ca. 2/6 der Handänderungskosten durch die Verkäufer. Der Kaufpreis ist ab I.November 1957 bis zum Tage der Zahlung zu 4 Prozent zu verzinsen. Der Aufwand für diesen Landerwerb käme einschliesslich einer Reserve für Unvorhergesehenes auf 3 050 000 Franken oder rund 427 Franken m2 zu stehen.

Gernäss Mietvertrag vom 23. September 1952, welcher von der Direktion der eidgenössischen Bauten abgeschlossen wurde und den frühern Mietvertrag vom 19.Mai 1948 ersetzt, sind alle drei Parzellen der Eidgenossenschaft bis zum I.Mai 1963 vermietet. Wird der Vertrag von keiner Partei vor Ablauf der festen Mietdauer gekündigt, so gilt er stillschweigend um je .ein weiteres Jahr als erneuert. Der jährliche Mietzins beträgt 15 714 Franken. Auf Grund eines Nachtrages zum Mietvertrag besitzt der Bund überdies bis zum I.Mai 1963 das Vorkaufsrecht im Sinne von Artikel 681 ZGB. Auf dem Mietobjekt steht die Bureaubaracke Nr. 24, brandversichert für 279 600 Franken, worin die Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements untergebracht ist.

Bei dem vorgesehenen Grundstückkauf handelt es sich um eine Massnahme vorsorglichen Landerwerbes. Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat die Frage geprüft, ob sich baulich ein befriedigendes Bild ergäbe, wenn die Randparzellen Marzilistrasse/Bundesrain auch später nicht zu tragbaren Preisen erhältlich wären, also nur die Parzellen der Herren Schnell und Bosshard vom Bund überbaut werden könnten. Auch eine solche Teilbebauung wäre wegen der günstigen Lage der Grundstücke in der Nähe der Bundeshäuser zu verantworten.

Allerdings müssten vor Baubeginn die vorhandenen Durisolbaracken abgebrochen und 133 Beamte vorübergehend anders untergebracht werden. Auf Grund der Bauordnung der Stadt Bern könnte in dieser Zone im besten Falle in vier Trakten eine Büro-Nutzfläche von höchstens 3600 m2 gewonnen werden und so für einen

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Personalbestand von rund 250 Bediensteten Platz beschafft werden. Bei sofortiger Eealisierung dieses Projektes werden die Baukosten auf 3,2 Millionen Franken geschätzt. MUSS von der Durchführung eines solchen Bauvorhabens abgesehen werden, so ist der Besitz des Baulandes iür den Bund wahrscheinlich trotzdem wertvoll, weil er dieses Terrain früher oder später als Eealersatz Dritten anbieten könnte.

Wir empfehlen daher diesen Landkauf in der Meinung, dass dadurch immerhin ein bescheidener Beitrag zur Lösung der geschilderten Raumprobleme geleistet wird. Trotzdem werden alle Möglichkeiten zum Erwerb grösserer, als Baugrund für Bundeszwecke geeigneter Liegenschaften, deren Distanz vom Stadtzentrum nicht allzu gross ist, weiterverfolgt werden müssen.

Auf Grund der vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den Erwerb der drei Bauparzellen an der Brückenstrasse in Bern mit einem Kostenaufwand von 3 050 000 Franken zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutzuheissen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 27.September 1957.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Streuli Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

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den Ankauf von Bauparzellen an der Brückenstrasse in Bern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. September 1957, beschliesst:

Art. l Der Erwerb der Bauparzellen Nrn. 573, 2923 und 2922 Kreis III an der Brückenstrasse in Bern mit einem Kostenaufwand von 3 050 000 Franken wird bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich Und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf von Bauparzellen an der Brückenstrasse in Bern (Vom 27. September 1957)

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10.10.1957

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