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Kreisschreiben

des

eidg. Departements des Innern an sämmtliche

eidgenossische

Stande, betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals.

(Vom

3l.

Dezember 1859.)

Tit.!

Die Konferenz zur Anbahnung eines Konkordates über Freizügigkeit des schweizerischen Medizinalperfonals hat bekanntlich am 21. Juli 1859 zu Bern unter dem Vorsize des unterzeichneten Departementsvorstehers stattgefunden. Mit Ausnahme des h. Standes Zug, der sieh das Konserenzprotokoll erbat. und der h. Stände Unterwalden ob dem Wald, Basel-Stadt, Waadt und Wallis . weiche dem Gegenstande einstweilen freind bleiben wollten , nahmen sämnitliche Kantone durch Abgeordnete daran Theil. Nach dem Austausche verschiedener Ansichten über die An..

Gelegenheit beschränkte die .Konferenz ihre Verhandlungen auf Niedersezung einer vom Bureau zu wählenden Kommission von 6 Mitgliedern unter .dem Vorsize des Konferenzpräsidiums mit dem Auftrage. so bald als möglich ihr einen Konkordatsentwurf oder wenigstens ein Gutachten über die Möglichkeit des fraglichen Konkordats zn hinterbringen. Die außer dem Unterzeichneten ans den Tit. Herren Staatsrathspräident P i a g e t iu Neuenburg, Regiernngsrath l)r. L e h m a n n in Bern. Staatsrath Vuy in Genf. Landaminann Dr. H e e r in Giarus , Regierungsrath Sulzb e r g e r in Frauenseld und Regiernngsrath B e n z in Zürich bestehende .Kommission trat bereits am 24. gleichen Monats in Bern zusammen, und beauftragte dann Herrn Dr. L e h m a n n mit Ausarbeitung zweier Entwürfe, .von denen der eine ans gegenseitiger Anerkennung kantonaler Patente, der .andere hingegen auf der Einführung einer Zentraiprüfung beruhen sollte.

Unterdessen suchte das Departement aus der bestehenden Gesezgebung eine vollständige Uebersicht über die wissenschaftlichen Anforderungen der Kantone ....n die Patentbewerber herzustellen. Die Kommission, auf den 19. und 20. Dezember 1859 neuerdings einberufen. gab dem zweiten Entwuxse den Vorzug, und sezte denselben in derjenigen Fassung fest, wie wir ihn samnIt dem Berichte darüber im Anfchluffe mitzutheilen die Ehre haben, um ihn einer neuen, auf den Tag nach dem Schlusse bevorstehender Bundesversammlung hieher einzuberufenden Konferenz vorzulegen.

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Jndem wir Hochdiefelben davon benachrichtigen , erlauben wir uns das Ansuchen damit zu verbinden , Sie .Möchten auch bei der nächsten sach-.

bezüglichen Konferenz sich vertreten lassen und Jhrer Abordnung die allfällig erforderlichen Jnstruktiou..u ertheilen Ans den Fall einer Aendernng.

Jhrer bisherigen Abordnung wollen Sie uns gefälligst frühzeitig davon in Kenntniß sezen.

Uebrigens benuzen. wir de.n Anlaß.. Jhnen. hochgeachtete Herren!

die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung zu. erneuern.

Bern, den 31. Dezember

1859.

Der Vorsteher vom eidg. Departement des Jnnern : J.

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B.

P i o d a .

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zu dem

Entwurfe eines Konkordats über die sog. Freizügigkeit der Medizinalpersonen, erstattet an die h. Regierungen der an der Konferenz vom 21. .Juli 1859 vertreten gewesenen Stände.

Tit.!

Bekanntlich haben der ärztliche Verein des Toggenburg und eben so ein Verein appenzellischer Aerzte im Sommer und Herbst l 858 an die h. Bundesversammlung das Ansinnen gestellt, sie nmöchte von sich aus die.

Frage prüfen lassen,.. ,,ob und auf welche Weise allgemeine Patentirung des schweizerischen Medizinalpersonals einzuführen sei." Der Gegenstand wurde

am 12. Januar 1859 im Nationalrathe und 19. gl. M. ini Stände.

rathe zur Sprache .gebracht, und zwar im erstern Rathe von dessen KoInmission in dem Sinne, es berühre die ganze Angelegenheit die Bundes..

Behörden nicht, sondern falle ausschließlich in das Gebiet der kantonalen

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Kreisschreiben des eidg. Departements des Innern an sämmtliche eidgenossische Stände, betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals. (Vom 3l. Dezember 1859.)

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Jahr

1860

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.01.1860

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13-14

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10 002 957

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