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Schweizerisches Bundesblatt ^1I. Jahrgang. III.

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Nr. ^2.

^.August 1860.

Kommissionalbericht an

den

Ständerath, betreffend .Handhabung der Rechte der betheiligten Stände aus die Freiplätze im erzbischöflichen Seminar zu Mailand.

(Vom 10. Juli 1860.)

Tit. !

Mittelst Botschaft voni 25. Juni l. J. bringt der Bundesrath nachstehenden Antrag an die Genehmigung der Bundesversammlung : ,,Es habe der Beschluß vom 25. Juli 1856.

die Auslösung bestehender Rechte auf das erzbifchöfliche Seminar in Mailand betreffend, für einmal ans sich zu beruhen, und es seven die daherigen Verhandlun..gen aus einen günstigeren Zeitpunkt zu verschieben."

Zu richtiger Würdigung dieses Antrages hat die reserirende Kommission sich in den altern und neuern Akten unbesehen und insbesondere auszumitteln gesucht, in welcher Stellung sich die Zentralgewalt gegenüber den betheiligten und berechtigten Kantonen befinde um danach auch die Frage einer weitern allfälligen Dazwischenkunst des Bundes, .oder auch das Fa.llenlassen derselben , um so gründlicher beantworten zu können.

Jn Folge einer ursprünglich von dem Kardinal . Erzbischof Karl Borromeo herrührenden Stiftung bestand das sogenannte Eoliegiuui Helvetieuni in Mailand für die Heranbildung von Priestern schweizerischer Herkunst. Nach Maßgabe verschiedener Vergabungen hatten die Kantone oder einzelne Kantonstheile mehr oder weniger Berechtigung ans die Freiplätze, die. allmälig bis auf 62 anstiegen. Die Stiftung bestand niehr denn zwei Jahrhunderte.

Jm Jahr 1794. noch befanden sich 49 Alumnen ini Kollegium. Jm Jahr 1797 ward die Anstalt unter der cisalpini-.

Bundesbtatt Jahrg. XII Bd III

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scheu Regierung aufgehoben.

Die österreichische Regierung stellte sie, nach.

Wiedererwerbung der Lombardie im Jahr 18l4. nicht wieder her.

Sie selbst schlug dieselbe bei fpätern Verhandlungen im Jahr 1830 auf 750,000 Lire an.

Die katholischen Stände, ohnehin nicht reich an theologischen Bildungsanstalte.n.. . kon.nten den Verlust nicht .so leicht hinnehmen, und die Eid.^n^ffen.schaft nahm. fich ihrer . Reklamationen .an , wie sie andere analoge Einbußen aus jener ^eit, re.in ökonomischen ^Belanges , unterstützen zii sollen glaubte.

Nachdem durch einen eifrigen Forscher die Stiftungsgeschiehte zu Tage

gefördert und die bezüglichen Rechtsverhältnisse der Kantone ermittelt waren. traten ernstere Reklamationen für sie ein, worauf endlich die k. k. österreichische Regierung sich, nicht zwar zur Wiederherstellung des Kollegium Borroniäum, wohl aber. zu esnex Ersatzleistung in d e m Sinn herbeiließ. daß sie . der Eidgenossenschast 24 Freiplä^tze im erzbischöflicheu Sen.inarium zu Mailand (einer andern Anstalt) anbot. Nun war es darum zu thun, .zu ermitteln. ob die beteiligten Kantone damit znsrieden schen, oder wie sonst sie die Sache ansehen. Laut dem Abschied der ordentlichen Tagsatzung von 1836 versammelten sie sich nun, unter Vor..

sitz des ersten Gesandten des Standes Luzern, zu dießfatlsiger Berathung.

und vereinbarten sich über drei .Artikel. weiche sie der Tagsatznng zur Ge.nehini^ung und weitern Ausführung empfahlen, -- des wesentlichen Jn^ haltes: 1) es werde das fragliche Anerbieten. gemäß .weichem. anstatt der f.^weize..ifcherfeits nachgesuchten Wiederherstellung^ des Eollegii Borrornäi Helv^etiei, vierundzwanzig Freiplätze für Zöglinge aus der katholischen Schweiz, aus Graribünden und dem Walliserland, unter den gleichen Vedingungen, wie deren einst in größerer Zahl bei dem Eolleginin BorroniäunI bestanden, ans Kosten des k. k. Aeraxs errichtet und mit dem Mailänder Diozesan^ Seminar vereiniget werden sollen, -.- seitens der Kan..

tone angenommen; 2) damit das dießfallfige Recht gesichert werde. ersuch-

ten die beteiligten Kantone den Vorort einmiithig, die dießfallfigen Stipulationen .in Vertragssorni zur Rechtskraft zu bringen , statt sich bloß mit einer einseitigen Erklärung Oesterreichs zu begnügen; 3^ ersuchten sie den Vorort. analoge Reklamationen bei der k. sardinischen Regierung in Erinnernng zu bringen. Die Beschlüsse der Tagsatzung lauteten konform,^ obwohl e i n z e l n e betheiligte Kantone schon damais eine Auflösung vor^ gezogen hätten. iudeni die Tagsatzung sich die Wünsche der entschiedenen Mehrheit ziir Richtschnur nahm.

Aehnliche. Verhandlung fa^.d, laut Abschied der Tagsatzung von 1839.

in d i e s e m Jahr statt; es handelte sich noch uni die Vertheiiung der 24 Freiplätze unter die ^berechtigten Kantone. Die Tagsatznng beschloß aus-

drücklich: ,,Die Frage über die Art und Weife. wie die an die Stelle jenes Kollegiums angebotenen 24 Fxeiplätze im erzbischöflichen Seminar unter die berechtigten Kantone vertheilt werden sollen, wird einer Konferenz dieser Kantone zu erörtern überlassen.^

So entstand die Repartition der 24 Frejplätze, wie sie im nachhexigen Vertrag zwischen der Eidgenossenschaft und der k. l. österreichischen Regierung vom 22. Juli 1842 erschien und in der Eingangs erwähnten

Botschaft des Bundesrathes rekapitulirt ist.

Wir dürfen mit Recht ans diesen gedrängt dargestellten Vorgängen^ .die^ Folgerungen ziehen: a. Daß die fraglichen Berechtigungen den nach den angeführten Akten und Urkunden als betheiligt bezeichneten K a n t o n e n inhäriren ; b. daß die Eidgenossenschaft, für sie die Bundesbehörde, diefe Berechtignngen unter ihren Schutz nahm., bei Geltendmachung derselben aber die Wünsche und Eonvenienzen der nemlichen Kantone, oder, in wie sern sie nicht gerade darüber einig waren, jene der überwiegenden Mehrheit demselben, zur Richtschnur nahm; c. daß später bezüglich der Benutzung und GeltendInachuIig der genannten Rechte auch unter den betb.eiligten Kantonen sich Einstimmigkeit ergab, indem entgegengesetzte Einzelwünsche sich bei dem Vertragsabschlusse nicht weiter geltend machten; d. daß der mit Oesterreich abgeschlossene Vertrag übrigens als sör.nlicher .^taatsvertrag der Eidgenossenschaft erscheint, infoige de^ssen^

die Verpflichtung auf die jetzige Bniidesbehörde übergegangen ist,

die dadurch erworbenen Rechte zu fehützen und zu wahren , fosern die Kantone, in deren Jnteresse sie stipulirt wurden, nicht selbst eine Veränderung in den bestehenden Rechtsbeziehuugen wünschen; d^ß hinwieder Oesterreich, beziehungsweise sein allsälliger Rechtsnach-

fotger. verpflichtet ist. die Stipulationen des Vertrages gegenüber

der Eidgenossenschaft genau einzuhaken.

. Nachen die Kommission in solcher Weise die allseitigen Rechtsbezichtigen ausgemittelt hat, ^ übergebt sie aus die Veranlassung der derwaligen Verhandlung.

Jn Fol^e der Kriegsereignisse in Ob.xitalien während der Jahre

1848 und 1849 gerieth das erzbischösliche Se.uinariuin in Stillstand,

und sür österreichische und schweizerische Zöglinge. war dessen Benutzung für längere Zeit verschloffen. Ais dann die Waffen wieder ruhten. ertheilte die Bundesversammlung^ am 21. Jannar 1853 aus ..^aß einer eingelangten Petition dem Bundesrathe den Auftrag, in thunlicher Weise anf Wiedereröffnung der 24 Freiplätze hinzuwirken. ^lu^ den Geschäftsberichten des Bundesrathes entnimmt fich im Fernern, daß diese Behörde, nach Austragung des österreichisch^ tessinischen Konfliktes, ain 7. Noven^ber

185.5 dem eidgenössischen Geschäftsträger in Wien den Austrag ettheilte.

sich bei der österreichischen Regierung dahin zu verwenden, d a ß die 24 F r e i p l ä t z e von den K a n t on e n w i e d e r b e s e t z t w e r d e n k ö n n e n , o d e r d a ß e i n e e n t s p r e c h e n d e A v e r s a l e n t s c h ä d i g u n g a u s g ew o r s e n und endlich für d e n U.nterbrnch der B e s e t z u n g der Plätze seit 1848 eine a n g e m e s s e n e V e r g ü t u n g geleistet werde.

Der Erfolg dieses Schrittes war im Wesentlichen entsprechend. Das österreichische Ministerium meldete durch Note vom 12. .August 1856. es se.^en^ die Aufträge zu Wiederaufnahme der schweizerischen Seminarkandi..

daten bereits gegeben^ und zw^r so. da^ sie mit dem nächsten Schuljahr ^ohne Zweifel am 1. November 1856 anfangend.. wieder eintreten können., die Entschädigung für den Unterbruch in der Benutzung lehnte die k. k..

.. Regierung mit Berufung auf die vorangegangenen außerordentlichen Zeitverhältniffe ab. Ueber die weiter voin Bundesrathe gestellte Alternative einer Aversalentschädigung ließ sich die österreichische Antwort nicht vernehmen.

Kurz vor Eingang dieser Note war im Schoos.e der BundesversamnI.lung. ohne Veranlassung des Bundesrathes, bei Gelegenheit der Prüfung seines Amtsberichtes für 1855 ein Beschluß ^u Stande gekommen, der zunächst die Geltendmaehiing der Rechte der Stände postulile. im Verlauf der Berathiingen dann noch. den .desondern Zusatz erhielt, daß diese Gel^endinachung mittelst Erwirkung einer Loskaufssumn.e zu geschehen habe.

Der Beschluß überging n^ch wiederholter Erörterung in folgender Fassung in die Gesetzessammlung : ,,Der Bundesrath wird eingeladen. die Reklamation der berechtigten Kantone . betreffend das Eollegium Borromäum in Mailand , so weit an.

^ihm. iin Sinne einer Auslösung bestehender Rechte. bestmöglich zii unterstützen^ Wie und mit welchem Erfolg der Bundesrath diesen Beschlnß ge.genüber von Oesterreich zur ...lussühriing brachte, ist in seiner mehr erwähnten Botschaft angegeben.

'.

.^lus dem Geschäftsberichte des Bundesrathes für 1857 vernimmt .män aber folgendes Nähere, .. was wir als beachtenswert^ herausreden.

Selbstverständlich setzte der Bundesrath die Kantone von^ dein Jnhalt dex .österreichische^ Antwortnote vom 12. ..^ugiist 18^6 iii ..^enntniß. ,,Die ^Mehrzahl der bethe^i^ten Kantone meldete nun dem Bundesrathe. daß sie ^dem^foige keinen Grund mehr hätten, auf ihre.n Forderungen zii bestehen, .nachdem ihren Begehren in. der Hauptsache entsprochen worden se..).... Der Bundesrath berichtete im Weiteru: Nach den Mittheilungen des fchweizerischen Geschäftsträgers se..) man bei dem k. k. Ministerium keineswegs.

geneigt gewesen, ,,auf den Vorschlag einer Ablösung einzugehen. und man zeigte sich ^selbst erstaunt darüber. daß die Bnndesbehörde
auf eine Sache, nämlich die Wiedereröffnung des Seminars , zurückkomme . . für die sie niehrere Jahre nachdrücklich sich verwendet und die. sie nun erlangt habe.

Was die Kantone betrifft. so machten die meisten von den ihnen wieder zugestandenen Befugnissen Gebrauch. und sandten ihre Schüler nach Mailand. Bei dieser Sachlage glaubte der Bundesrath. die Sehritte zum.

Zwecke einer Ablösung für einstweilen nicht fortsetzen zu sollen.....

Nach Wiederau^bruch des italienischen^ Krieges i.m Jahr 1859 und den rasch erfolgten Einleitungen zum Friedensschluß brachte (18. August) der Stand Graubünden den Gegenstand wieder aus die Bahn ; das bischösli..^. Ordinariat von Ehur wünschte nenilich Wahrung der .Rechte auf

Allgemeinen dein nun vorliegenden Antrage des Bundesrathes beipflichtet^ einmal schon deßwegen, weil die Eidgenossenschaft, dermal mehr als je, .Geund hat, auf ihren wohlerworbenen Berechtigungen gegenüber den answärtigen Staaten unentwegt zu beharren , anderntheils auch darum . weil die unveränderte Handhabung des Vertrages vom Jahr 1842 unzweifelhaft in der Ansicht und in den Wünschen der überwiegenden Mehrheit der Kantone liegt, wovon die Eine.a diese Ansicht mehr aus allgemeinen Grün.den der höheren Politik. die Andern mehr ans dem Standpunkte der be^deutsamen, in Frage stehenden ökonomischen Jnteressen mögen geschöpft haben. Wenn aber die Kommission iiu Wesentlichen oder im Allgemeinen dem ^bundesräthlichen Antrage beipflichtet, so konnte ihr hinwieder nicht entgehen, daß gewisse Rücksichten auf die beteiligten Kantone auch heute wieder, wie zur Zeit der Entstehung des Vertrages, i.icht außer ...lcht gesetzt ^werden sollten. Es ist zur Stunde ungewiß, welches im Laufe der Jahre die Ansichten jener .Kantone über die Frage der ferneren personellen.

Benutzung d.er mehrberührten Freiplätze im erzbischöfliche.n Seminar zu Mailand durch schweizerische Studirende se^n werden; sie können sich so oder anders modifiziren.. je nach der Innern Gestaltung dieses Seminares selbst. oder nach Maßgabe der eigenen Innern Hüissmittel, oder der pastoralen Wahrnehmungen und Bedürfnisse. Diese .Kantone selbst. in ihrer jeweiligen überwiegenden Mehrheit, werden die besten und bestberechtigten Beurtheiier aller dieser Verumständungen se.^n, und je nach ihren Wünschen .dürften dann auch die allfälligen Schritte einer jeweiligen Bundesregierung.

bemessen werden.

. Deßhalb beantragt Jhne.n die Kommission, mit Rücksicht aus die Eingangs doku^nentirte, spezielle Rechtsstellung der betheiligten Kantone, die Einnahme und Genehmigung des bundesräthlichen Antrages in nachstehender etwas modifizirtex Fassung: Es h a b e d e r B e s c h l u ß d e r B u n d e s v e r s a m m l u n g

v o m 25. Juli 1856. die A u s l ö s u n g b e s t e h e n d e r Rechte

auf das er z b i s c h ö f l i c h e S e m i n a r in M a i l a n d b e. t r e f f e n d , b i s a u f W e i t e r e s a u f sich z u b e r u h e n . u n d e s s e v e n a l l f ä l i i g e d a h e r i g e U n t e r h a n d l u n g e n e r st in e i n e in Z e i t p u n k t e w i e d e r a u f z u n e h in e n , w o di b e r e c h t i g t e n K a n t o n e s e l b s t a u f d e r e n W i e d e r er ösf-

.nung z u r ü c k k o m m e n und d i e ß f a l l s i g e Wünsche an die Bundesbehörde stellen würden.

Be^rn, den 10. Juli 1860.^

Die Mitglieder derK o m m i s s i o n :

Paumgartner, Berichterstatter.

Niggeler.

Wtlh. Algier.

K. A. Lalldtwillg.

(Herr Ständerath Bürli abwesend.)

die 24 Freiplätze, zu welchem Zweck die dortige Standesregierung als das geeigneteste Mittel gegenüber von Sardinien die Unterhandlung um den Los^auf empsabl.. Fast zu gleicher Zeit (26. August) verlangte Glarns Handhabung der Rechtsame, und zwar nach den Stipulationen der Konvention mit Oesterreich. Hierauf erfolgte die vorn Bundesrathe angeführte Denk..

schrift an dortige königliche Regierung mit einschlägigen Aufträgen.

Bald nach deren Abgang beschwerte

sich die Regierung von Tessin

^(15. Oktober 1859) bei dem Bundesrathe über Nichtbezahlung der St.i-

^pendien für die schweizerischen Zöglinge und verlangte Handhabung der ^.Konvention mit Oesterreich. init andern Worten Verwendung für unent..

geldliche Wiederaufnahme jener ^öglinge. Eben fo langte bei dein Bun^desrathe ein neues Standesschreiben von Glarus, vom 28. Oktober, ein, worin ebenfalls Handhabung der Rechte der betheiligten Kantone ,,nach wie vor^ verlangt wurde.

Die sardinische Antwort vom 11. Januar 1860.^ die dein Bundes.^ .rath zu Theil wurde. lautet sehr bestimmt: ,,Les obstacles matériels qui, il y a peu de temps, se seraient opposés à l'admission des élèves suisses dans le Grand Séminaire à Milan ayant aujourd'hui disparu, le Gouversement de S. M., après avoir attentivement examiné cette affaire, a dû ^arrêter à la détermination de maintenir, en ce qui le concerne, l'accord stipulé en 1842 entre la Snisse et lc Gouvernement autrichien, et ^onséqnemment de laisser encore à la lil^re disposition du GouverneInent fédéral les 24 places gratuites dans le Séminaire de Milan aux conditions établies par la convention précitée." Die Note setzt bei.

gegenwärtige Umstände erlauben nicht, den Wünschen der Bundesregierung ^u entsprechen.

^.ine .Anzeige des Bundesrathes vvi^i diesem Ergebniß an die berechtigten Kantone geschah damals nicht; daraus ergab sich jene etwas weit^ schichtige Korrespondenz. Init der er dann der Reihe nach von mehreren jener Kantone begrüßt wurde. namentlich von Glarns. Appenzeil J. R., St. Gallen. Uri. Unterwalden nid deni Wald, Unterwalden ob dem .Wald. St. Gallen abermals (1l. Mai). dann neuerdings e^larus (1. Jiini).

Schw.^z, Granbünden. Thurgau , Freiburg. Uri wiederholt, endlich.

Wallis ; -^ iin Laufe weicher Korrespondenz der wirkliche Sachverhalt den übrigen betheiiigten Kantonen durch ein Rundschreiben von Glarus zur .^..unde kam.

^ Es war iin Verlause dieser Korrespondenz (denn die meisten Kantone sprachen sich für die B.enu.^nng der Freiplätze, im Gegensatz zur Auslösung ans, einzelne selbst. mit Dringlichkeit), daß der Bundesrath die Ueberzeugung gewann, es sch die vergeblich angebahnte Unterhandlung sür .einmal fallen zu lassen (1. Juni), in welchem SInne er dann auch dem .außerordentlichen Abgeordneten in Turin gleichzeitig ganz positive Aufträge ertheilte.

Nach diesem Rückblicke ans den ganzen Verlaus dieser Angelegenheit

ist die KoInniisfion im Falle, ihren Befund dahin zu gel.en, daß sie im

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Juli 1860.)

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04.08.1860

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