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Schweizerisches Bundesblatt XII. Jahrgang. III.

Nr. 59.

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24. November 1860.

Botschaft des

.Bundesrathes an die gesezgebend Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung des Bundesheeres.

(Vom 15. November 1860.)

Tit.!

Nachdem bei Anlaß der bundesräthliehen Vorlage an die Räthe über einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung der Armee d. d.

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1860 den Auftrag gegeben hatte, noch einige praktische Versuche anzustellen, wurden diese Versuche unter Leitung des eidg. Miiitärdepartements und iner vom Bundesrathe ernannten besondern .kommission im Laufe dieses Soniiners wirklich ausgeführt.

Die Verfuche fanden auf vermiedenen kantonalen und eidgenössischen Waffe.npläzen mit Detaschementen von je 20 Mann und schließlich in der eidgenössischen Infanterieoffiziersaspirantenschule in Solothurn unter Verinigung aller angefertigten Modelle mit 60 - 80 Mann statt. Sie wurden

gemacht uiit dem W a f f e n r o k . der K o p s b e d e k u n g (Käppi und Hut),

den B e i n k l e i d e r n , K a m a s c h e n , dem H a l s t u c h e , dem L e i b g u r t e init s c h w a r z e m Lederzeug einer neuen P a t r o n t a s c h e und einer ieuen G r a d a u s z e i c h n u n g sur die Ossifere. Das Ergebniß der Veruche wird hiernach bei Behandlung der einzelnen Bekleidungs- und Ausrüstungssragen berührt werden.

)

S. Bundesblatt vom Jahr 1859, Band II, Seite 609

Bundesblatt Jahrg. XII Bd. Il..

33

232 Bei gegenwärtiger neuer Vorlage erlauben wir uns zuförderst einige leitende Grundsäze hervorzuheben, die bei der in Frage stehenden R es ...m im Auge zu behalten sind.

Vor Allem ist es nöthig, daß die Resormfrage einmal erledigt werde; denu abgesehen von dem ptattisehen Bedürsnisse ist es nothwendig, aus dem .gegenwärtigen ungewissen Zustande oder faktischen Provisorium herauszutreten; die Kantone schaffen wenig oder nichts Neues an. bis sie positiv wissen, ob es beim Alten bleibt, oder was an die Stelle kommt.

Die Anschaffung d..s Unisormsrakes ist namentlich für die Jnfanterie in einer Reihe von Kantonen schon dieses Jahr snspendirt worden; d.^e.

Vorräthe in Lederzeug, Patrontaschen n. f. w. werden auch nicht mehr ergänzt.

Die Reform soll nicht die Tendenz haben. die ganze Bekleidung iind Ausrüstung der Armee umzugestalten, sondern sich nur aus solche Aende.

rungen beschränken. die unbestritten als erhebliche praktische Verbesserungen erscheinen. Das Svstein partiellen oder allmähligen Fortfchreitens führt zu viel sichern Resultaten, wenn namentlich jeweilen nur dasjenige ver.ändert wird, worüber die Ansichten allgemein sich geeinigt haben.

Es ist sehr darauf zu halten, daß der Uebergang zum n^.ien System fich so leicht wie möglich und ohne irgend welche Unterbrechnng der jeder..

zeitigen Marschbereitschaft der Armee sich mache. Die Zeitumstände sind der Art , daß von heute auf morgen ein allgemeines .Aufgebot erfolgen kann, weßhalb jezt überhaupt alle Neuerungen zu vermeiden sind, die störend auf die Armeeorganisation einwirken könnten.

Die Bekleidung und Ausrüstung der Soldaten muß so vollständig wie möglich den praktischen Bedürfnissen angepaßt werden und zu dem Ende folgenden Anforderungen entsprechen: Möglichster Schuz gegen Nässe und Käite ; freie Respiration bei Hi^e und Anstrengungen ; leicht von Ge..

rvicht und mit möglichst geringer Hemmung der Bewegungen und Beweg.

lichkeit, Dauerhaftigkeit in Stoff und Farbe und Geschmak in der Form,

endlich - ein Punkt, der jedoch den andern nachgeht -.. möglichst billig in der .Anschaffung und dem Unterhalte. ^lile Neuerungen , welche gegen die eine oder andere dieser Forderungen verstoßen. sind verwerflich. tlns^ie Arrneee ist nicht dazu bestimmt. Feldzüge in fremde Länder zu Inachen; b^i ihrer ^e.lei ung ist alfo nicht n^th.g, auf u n g e w o h n t e klimatische Ver-

hältnisse Bedacht zu nehmen ; die Gebräuche im bürgerlichen Leben geben den sichersten Maßstab, I^as zum Schuze gegen das Landeslima ei forder..

lich ist.

Es ist auch nicht nöthig. von vornherein die Bekleidnng des Soldaten aus ganz ausnahmsweise Verhältnisse zu berechnen, z. B. auf Feld^ige u^id Bivoiiaes bei außerordentlicher ^interkälte, oder auf Stellungen u^d Kämpfe in den höheen ...lpeuregionen. Für solche Fälle niiis. entweder durch zuin Voraus angelegte Magazine oder dnrch Nachbezug ^von Eivil..

kleidern gesorgt werden, welch' lezteres bei uns um so leichter sein wird,

233 ^ls Armee und Zivilbevölkerung in der engsten Wechselbeziehung zu ein..

ander stehen.

Nach Aufstellung dieser allgemeinen Grundsäze gehen wir zu den Refornisragen im Einzelnen über.

1.

A b s c h a f f u n g des U n i s o r I n f r a k e s und E i n f ü h r u n g des Waffenrokes.

Daß der Uniformsrak abzuschaffen sei. darüber sind die Ansichten fast durchwegs übereinstimmend., auch die französische Schweiz kann sich damit befreunden, in der Voraussezung. daß an dessen Stelle der Waffenrok und ^ nicht bloß die AerIneiweste trete.

Daß der Frak entbehrlich sei, wurde zum ersten Male von General Du f o u r in feinem Berichte über den Feldzug von 1847 ausgesprochen.

was uni so mehr von Gewicht ist. als jene Eainpagne im Spätherbst und zur Winterzeit stattfand. Jn dem Bekleidu..gsgefez von 1851 wurde der Frak zwar noch beibehalten. allein die Meinung, daß er überflüßig sei, nahm immer mehr iiberhand und kam zulezt bei den praktischen Militärübnngen selbst zum ^urch^ruch, indem z. B. für den Trnppenznsan.men..

zng von 18!59 das Mitnehmen des Frakes für die infanterie ten Kantonen freigestellt und sür denjenigen von 18l.0 derselbe positiv ansge^ schloffen wnrde. Troz der sehr regnerischen Witterung, welche bei der leztgenannten Truppenübung herrschte, zeigte sich in der Zurüklaffung des Frakes kein Uebelstand.

Nicht gleiche Uebereinftiminung für die Abschaffung des Frakes herrscht einzig bezüglich ans tie Artillerie und Cavallerie.

.^ei lezterer bat die Neigung siir den Frak im Allgemeinen noch die Oberhand; bei dein Reiter treffen die Gründe. welche bei den Fnßtruppen sür die Einfül^ rung des Waffenrokes sprechen, allerdings auch weit weniger zu; ^ei ihm ruht die Traglast nicht auf dem Manne, fondern auf dem Pferde; ein freieres Oberkleid erscheint deßhalb weniger als Bedürfniß ; der Waffen..

rok müßte ferner beirn Reiter jedenfalls kürzer sein, als beim Fußsoldaten ; bei dieser Form gehen aber die Hauptvortheile des Waffenrokes gegenüber deni Frake überhaupt verloren. Bei der Artillerie ist die Meinung freilich getheilter als bei der Kavallerie; allein analoge Gründe wie bei lezterer fprechen für die Beibehaltung des Frakes ; Unteroffiziere und Trainniann.

schast der Artillerie sind beritten ; bei diesen müßte also ebenfalls ein kür..

zerer Waffenrvk angenommen werden. Bis auch hier die Ansichten sich entschiedener ausgeprägt haben, ist es besser, bei dem Bestehenden es bewenden zu lassen. Für Kavallerie und Artillerie beantragen wir also die Beibehaltung des Frakes.

Weniger fanterie u. s.

weste oder der gang in gar

einig ist man dagegen über die Frage, was bei der Jn^ w. an die Stelle des Frakes zu fezen fei , ob die Aermel^ Waffenrok. Für die. ...termelwest^ spräche, da.ß der Ueber.^ nichts stören würde, und sie billiger als der Waffenrok zu

.

2 3

I .

stehen känie. Allein fie kleidet weniger gut und vollständig als der Waffenrok ; lezterer schiizt den Unterleib mehr, gibt deni Manne eine gefälligere Gestalt; es kann bei dessen Anfertigung der spätern Korpulenz des Mannes leichter Rechnung getragen werden; er läßt Taschen zu, die denI Soldaten bequem und nüzlich sind. Durch Annahme des ^affenrokes verschwindet auch jede Meinungsverschiedenheit in der Frage des Frakes. Der Waffen^ rok darf aber nicht eng anliegend sein , damit der Soldat darin bequem sei und er ibm auck) in den spätern Jahren noch passe. Bei de.n Verbuchen hat sich herausgestellt. daß er nicht zu kurz sein darf, auch um die Taille muß er eng zusammengezogen werden können; zwei Reihen knöpfe; Farbe des Roles dunkelblau ; bei den Scharsschüzen grün wie bisher. Die graue ^ Farbe hätte zwar gewisse praktische Vorzüge und wiirde Vielen gefallen.

allein in der Periode des tleberganges litte die Unisorniität zu sehr. Vor^ stöße ebenfalls nach den bisherigen Farben.

Die Aermelweste fällt als Kleid für den effektiven Dienst im Felde bei der Jnsanterie und den Scharfschüzen weg, da zwei Oberkleider ge-

nügen. Ein drittes Oberkleid würde die Bepaknng des Soldaten IInnöthi-

gerweise vermehren, und deßhalb soll in's Feld die Aermelweste nicht mitgegeben werden dürfen.

Für den Schuldienst dagegen bleibt es den Kantonen unbenommen, die Aerinelweste beizubehalten ^der, wo sie noch nicht besteht, einzuführen, da es hier zur Schonung des Waffenrokes und Kaputes dienen kann.

Genie, Artillerie und Kavallerie behalten dagegen die ...lermelweste wie bisher.

2.

Beink.eider und Kainafchen.

Statt der bisherigen dunkelblauen, beziehungsweise grünen Beinkleidern, sind für alle Waffengattungen graublaue einzuführen. Das erste Paar von Wolle und mit Vorstößen von gleicher Farbe wie bisher; das zweite Paar von gleicher Farbe, und von Wolle oder Halbwolle, nur bei der Trainmannschaft und der Kavallerie muß auch das zweite Paar von Wolle sein. Die graublaue Farbe verdient den Vorzug, weil sie für Staub

und Koth weniger empfänglich ist.

Jn der Form find ste oben etwas weiter zu machen als bisher und nnten etwas enger, in der Weise, daß sie nach Belieben unter oder über den Kainafchen getragen werden können.

Statt der bisherigen fchwarzen Kamaschen sind ebenfalls graublaue tuchene einzuführen; sie sollen höher hinausreichen als bisher und so eingerichtet sein, daß ste nach Belieben über oder unter den Hosen ziigeknöpft werden können. Ein zweites Paar soll von rohem Zwillich fein.

Die angestellten Versuche fielen für diese Aendernng günstig aus.

3.

Halsbinde.

A^n Plaze der bisheriger. steifen Halsbinde tritt das Halstuch so be^.

schaffen , daß es nach Belieben ein oder zwei Mal

umgeschlagen werden

23.5 kann und bei geöffnetem Rokkragen Hemd und Brust verdekt.

Wolle, Farbe schwarz.

Stoff vou

4. K o p f b e d e k u n g .

Daß der bisherige Tschako unpraktisch sei, wird allgemein anerkannt; er drükt zu schwer aus den Kopf und ist der Beweglichkeit des Mannes hinderlich. Allgernein ist man einig, daß eine l e i c h t e r e Kopsbedekung

nöthig sei.

Abweichender sind dagegen die Ansichten, ob an die Stelle des Tschako

^das K ä p p i oder der Hut treten solle. Für den Hut spricht, daß er den Mann vor Sonne und Regen besser schüzt und ein Kleiduna^stük ist, das den Gewohnheiten ini bürgerlichen Leben entspricht.

^ei den angestellten Versuchen wurde indeß bemerkt, daß sür die Jnsanterie beim Feuern in geschlossenen Gliedern der Hut etwas genirt; auch wird er bei gerolltem Mantel auf dein Sake gerne nach vornen gedrükt, was indeß durch eine veränderte P^kung des Mantels vermieden werden könnte ; die Mannschaft suhlte sich wohl in dem Hnt, hingegen stimmten fie weniger überein in dem Gefallen daran. Am meisten gegen dessen Einführung zeigte sich die Stimmung in der französischen Schweiz.

e^s erscheint bei dieser Sachlage und bei genauer Abwägung der Ver^ hältniffe ain angemessensten, sür einmal zu verfahren wie folgt: Als Regel für die Kopfbedeknng gilt da.... K ä p p i von steifer Form, jedoch so beschaffen. daß es sich dem ^opfe leicht anschmiegt, ferner so, daß der Uebergang vom jezigen Tschako znm Käpvi nicht zu grell absticht.

und endlich, daß der bisherige Tschako mit möglichst geringem ^luswande

^em neuen Käp....i so annähernd wie möglich unigeändert werden kann.

Der Grundstoff des Käppis von Filz. die Grundfarbe fchwarz; daran sind anzubringen die Kokarden der Kantone, die Abzeichen der Waffen und die Nummern der Korps, ähnlich wie bisher.

Für Genie und Scharfschüzen steht es den Kantonen frei , korpsweise dae Käppi oder d^n Hut zu wählen. Die Grundfarbe des Hutes schwarz,

alle Abzeichen darauf ähnlich, wie bei dem ^äppi. ^lls Begründung hie-

sür dient, daß die Genietruppen als Arbeiterkonipagnien im Hute viel bequemer sind; er schüzt bei Regen und Sonnenschein. und sie brauchen ihn .bei wirkicher Arbeit nicht abzulegen . wie den bisherigen Tschako. Zum Scharfschüzen paßt der Hut seiner Natur nach besser und erleichtert auch das Zielen.

Für die Dragoner bleibt es bei dem Helm; die Guiden dagegen erhalten ebenfalls das Käppi. Ani Helin ist zwar auszusezen, daß er zu fchwer auf den Kopf drükt, während d^s Motiv, das früher sür ihn angeführt wurde. als. diene er zum Schnz gegen ^.opfhiebe, wenig mehr gilt.

Allein es bangt die Truppe in ihrer Mehrzahl noch am Helme, weil er

giit sizt und gut kleidet ; deßhalb der Vorschlag, ihr den Helm zu be-

lassen.

236 Daß nach obigem Vorschlage bei dem Genie und den Scharfschüzeu

zwei verschiedene Kopsl.edekungen möglich sind, ist kein Uebelstand.

Die

Hauptsache ist, daß je bei dem nämlichen Korps, d. h. bei der nämlichen

taktischen Einheit die Unifo^niität bestehe. Schon jezt gilt für einzelne .Kleidnngsiiüke der gleiche Grnndsaz, z. B.

für das zweite Paar Hosen

.(Artikel 206 des BekleidungsreglenIentsi. Es verlezt das Auge nicht,

wenn das eine Bataillon in fast dunklen, ein anderes in hellen Veinktei..

dern erscheint, wohl aber. wenn im näiniichen Bataillon Kleidungsstüke ^on verschiedener Farbe und Form erscheinen.

Bei diesem Vorschlage wird die Frage der .^opsbedekung auch pra^ tisch am sichersten gelöst werden. Anfänglich wird nämlich nach unserer Ueberzeugung der Hiit nur sehr vereinzelt eingeführt werden und dafür wohl in den Ineisten Fällen die Meinung der Truppen selbst entscheidend sein.

Stellen sich nun die ersten Versuche als günstig heraus, so In.icht sich die sneeessive allgemeine Einführung von selbst; ist das Gegentheil der Fall, so ist ohne viel unniizen ..Geldaufwand die Frage gelöst, die jezt eine der berittensten ist.

5.

S c h w a r z e s L e d e r z e u g und L e i b g u r t .

Jezt besteht das schwarze Le.^erzeug nur bei den Scharsschüzen, dessen Einführung für alle übrigen Waffengattungen wird aber allgemein als wünschenswerth anerkannt ; es ist leichter rein zu halten und bietet dem feindlichen Schüzen einen auf die Ferne minder deutlichen Zielpunkt.

Der Leibgurt zum Tragen der Patrontasche. beziehungsweise des Säbels , bestand bis jezt bei den Trnppen des Genie und der Artillerie und für den Säbel bei ^er Kavallerie. Die angestellten Versuche und anderweitigen Ersahrungen lassen e^ als wünschenswerth erscheinen . den Leibgurt statt d^s ^ur^pels über die Achsel auch dei der Jnsanterie . den Scharfschützen und der Kavallerie einzuführen. Das Achfeikuppel beengt bei den Fußtrnppen den Mann zu sehr auf der Brust, was bei Hize und angelegten Märseben sehr nachtheilig ist, und es hindert den Mann. Rok oder Kapiit über der Brust leicht zu öffnen. ^nrch Anbringung von Hülfsträgern an den ..tchselrieIn^n des Hal.erfakes oder von leichten, verschiebbaren Hülfsträgern über die Achsel, wie z. B. in England, kann überdieß die Last der Patrontasche ^e. ans die Hüfte und Achsel angemessen vertheilt werden.

Die Patrontasche muß am Leibgurte verschiebbar sein, so daß sie leicht var den Leib gerükt werden kann.

Es erleichtert dieß die Manipulation beim Laden. Ferner sind auch in der Form der Patrontasehe einige Aen^ Gerungen nöthig ; sie soll ini Ganzen l e i c h t e r gemacht werden; die Details können jedoch erst definitiv bestimmt werden, wenn Größe und Forin der Munition des neuen Jnfanteriegewehres bestinimt sein werden. Das Gleiche giit für die Forni des Bajonetträgers.

237 Die Versuche haben auch herausgestellt. daß d.Is bisherige weiße Lederzeug ohne großen Aufwand geschwärzt werden kann, ebenso, daß die bisherigen AchfelkiIppeln zu Leibgurten verwendbar sind und die jezigen P.Itroutaschen aiich bei dem neueu System gebraucht werden können.

6.

B e k l e i d u n g und Ausrüstung der T r u p p e n o f f i z i e r e .

Folgende Veränderungen werden hier vorgeschlagen : Der Uniform..

srak sä.lt weg. gleich wie bei den Truppen. An dessen Stelle tritt der Waffenrok. der eng anliegend sein kann.

.^ Als Ueberkleid der Kaput, nach Art desjenigen der Soldaten.

Beinkleider von grauer Farbe, gleich wie bei den Soldaten.

Als Bewaffnung der Offiziere zu Fuß der Säbel, nach Vorschrift des^ Reglements am Leibgurt getragen.

Der Ringkragen (llauss.^col) fällt als Dienstzeichen weg: in der BeDeutung als Dienstzeichen bei den Kavallerie.. und berittenen Artitlerieoffiziere auch die Reiterpatrontasche.

7.

Bekleidung der e i d g e n ö s s i s c h e n S t a b s o f f i z i e r e .

Der Uniformfrak fällt bei allen .^btheilungen des eidgenössischen Stabes .ebenfalls weg ; ebenso die Schärpe als Dienstzeichen.

Jm Uebrigen bleibt es bei dem Bestehenden.

Es wäre zwar für eine durchgreifende Reform unstreitig von großem .praktischem Nuzen, wenn die Bekleidung und Ausrüstung der eidgenössischen Stabsossiziere von derjenigen der Truppenofsiziere möglichst wenig abwiche und die Kennzeichnung der eidgenöffischen Stabsoffiziere also nicht sowol in der Verschiedenheit von Form und Farbe der Uniform, als in einem besondern Stab.^ofsiziersabzeichen gesucht würde.

Dadurch würde der Uebertritt der Truppenoffiziere in den Stab und umgekehrt wesentlich erleichtert, und ein gewisser abtrennender Geist, der jezt noch herrscht, größtentheils verschwinden.

Eben so wünschenswerth wäre, daß zwischen den verschiedenen Abtheilangen des eidgenössischen Stabes mehr Uniformität in der Kleidung und Ausrüstung herrschte. Dieß verhindert ebenfalls in hohem Grade die Rekrutirung der Spezialstäbe aus den entsprechenden Truppenoffizieren. Wie

wichtig wäre es namentlich nicht, daß z. B. das eidgenössische commis-

sariat sieh so viel wie möglich aus den O.nartiermeistern der Bataillone oder den Verwaltungsoffizieren der Kompagnien rekrntiren könnte, statt nur aus Leuten. die noch keinen praktischen Verwaltungsdienst bei dem Militär gethan haben. Nur wenn die Verschiedenheit der Unisormirung wegfällt und bloß ein besonderes Stabs.. oder Kommissariatsabzeichen eingeführt wird. ist ein leichtes Hin.. oder Herübertreten möglich.

Endlich sollte auch in der Gradauszeichnung der bisherige Unterschied zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten wegfallen. Wenn für der..

238 .Kombattantenoffizier die Epauletten das Ehrenzeichen des Grades find. so sollen auch die Offiziere des Kommissariates, des Gesundheit^ und Justiz..

sta b es keine andern Gradauszeichnungen tragen. Nur aus diese Weise wird eine gewisse Verkenniing beseitigt, die hie und da noch gegen die nicht Epanletten tragenden Stabsabtheilungen herrscht. Zu diesen hier berührten Radikalreformen ist jedoch die Zeit noch nicht da; die Ansichten darüber müssen sich noch mehr bilden.

Die Frage, ob die Epanletten überhaupt beibehalten oder durch eine andere Gradauszeichnung ersezt werden sollen, veranlaßte viele Erörternngen. Versuche über Ersez.^ng derselben wurden gemacht, gefielen jedoch uicht. Bei dem entschiedenen Hange, der in der französischen Schweiz^ für die Epauletten begeht, erscheint es am angemessensten, solche beizube'halten, bis früher oder später vielleicht die Erfahrung zu einer andern Ueberzeugnng geführt und die Ansichten darüber sich niehr geeiiiigt haben werden.

8.

Kostenverhältnisse.

Die Kostenverhältnisse bei den vorgeschlagenen Aendernngen im Vergleiche znin Bisherigen stnd die folgenden : Der Waffenrok wird kosten .

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. F r . 28. ^0 Die tnchenen Ueberstrümpse .

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,, 5. 37

Die zwilchenen Die Halsbinde Das Käppi .

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(Der Hut Fr. 6).

Die neue Patrontasche mit Leibgurt und Bajonettscheide Aus bisherigem Material verfertigt Fr. 7.

,, 1. 68 ,, --. 8.^ ,, 6. --

,,

Znsammen

14. --

Fr. 56. 50

Die Kosten dessen, was dagegen wegfällt, betragen: Der Uniformfrak für J.santerie .

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. F r . 24. ^0 Die Aermelweste bei den Scharfschützen und der infanterie ,, 12. ..50

Die Ueberstrümpfe, beide Paare Die^steife Halsbinde per Stük .

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Der Tschalo mit Garnitur per Jnfanterist .

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Die bisherige Patro^tasche mit Kuppel und Bajonettscheide Zusammen Es erzeigt sich also eine Kostenverminderung von .

^Jn den Kantonen,^ wo die sakultative Aermelweste beibehalten oder eingeführt wird, dagegen eine KostenVermehrung von .

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,, ,, ,, ,,

4. 40 1. -

8 20 14. --

Fr. 64. 60 Fr.

,,

8. 10

4. 40

.

.

^

Dazu kommen noch Gegenstände der kleinen Ausrüstung. die weg-^ fallen werden, was hingegen durch Einführung des nothwendigen Brodsakes ausgewogen werden wird. Die kleine Ausrüstung zu. bestimmen,.

gehört dem Reglemente au (Art. 36 des Bekleidungsgefezes), weßhalb.

hier nicht weiter darauf eingetreten wird.

.).

U e b e r g a n g.

Bezüglich ans den Uebergang zum neuen System ist ähnlich zu ver-.

fahren, wie bei Erlaß des bisherigen Bekleidungsgefezes, d. h. die eingeführten Veränderungen sollen nur bei neuen Anschaffungen ihre Anwen..

dung finden.

Nur bezüglich auf das L e d e r z e . u g erseheint es wünfchenswerth, eine.

Ausnahme zu machen, da schwarzes und weißes Lederzeug in derselben taktischen Einheit zu sehr die Unisormität veri^zen und ohne ausnahmsweise Vorschriften der deßfallstge Uebelstand zu lange andauern würde.

Es sollte das sämmtliche Lederzeug bis Ende 1861 schwarz gefärbt und der Leibgurt am Plaze des .^ichfelkuppels bei dein Auszug bis Ende 1862

und bei der Reserve bis Ende 1864 eingeführt sein.

Auf diese Auseinandersezungen gestüzt. unterbreiten wir Jhnen den nachstehenden Gesezentwurf, und benuzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. November 1860.

JnI Nanien des fchweiz. Bundesrathes, Der B i i n d e s p r ä s i d e n t :

F. Fre^.^erosee.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiel.

^.240 .^esezeutwurf, betreffend

einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung des Bnndesheeres.

Die Bundesversammlung der

schweizerischen

E i d g e n o s s e nsch a s t ,

nach Einsieht einer Botschast des Bundesrathes vom 1 5. November 18.^0; in theilweiser Abänderung des Bundesgesezes über Bekleidung, Be..

..wassnung iind ..liisrüstung des Bundesheeres,. vom ^7. Aiigust 18^l, saiutl. Sainm.. 11, 42l), beschließt:.

Artikel 1. Bei dem Genie, den Scharfsehuzen und der Jnfanterie stritt an die Stelle des bisherigen Unisorn.srakes der W a f f e n r o k .

Grundfarbe Dunkelblau, bei .den Scharsfehüzen grün. Vorstoß bei ^.den verschiedenen Waffen nach den bisherigen Farben ; zwei Reihen .Knöpfe.

Die Aermelweste fällt für den effektiven Dienst im Felde .bei den Scharsschüzen nnd der Jnfanterie weg. Dagegen ist es den .Kantoneu gestattet, für den Schuldienst die Aermelweste beizubehalten oder einzuführen.

Art. 2. Bei allen Waffengattungen follen beide Paar Beinkleider ^..on blangraner Farbe sein., das erste Paar von Wolle und mit Vor^stoßen nach den bisherigen Farben; das zweite Paar bei der Traininann..

schast und der Kavallerie ebenfalls von Wolle nnd beide Paare mit Lederbefaz bis zii den Knien, -- bei den übrigen Truppengattungen von Wolle

^der Halbwolle.

Bei allen Fußtruppen ein Paar Karnafchen von blaugrauem Tuch ^ind ein zweites Paar vvn rohem Zwillich. Als Fußbekleidung ist bei

^en Genietruppen ein Paar Stiefel zuläßig.

Art. 3. An die Stelle des Tschakos tritt das Käppi von schwarzern

^Filz. Für die Genietruppen und ^Scharsschüzen bleibt es den Kantonen freigestellt, korpsweise das Käppi oder den Hut. lezterer ebenfalls von schwarzem Filz. einzuführen. Bei den Dragonern bleibt der HelIn., die binden dagegen erhalten das Käppi.

Die Abzeichen an der Kopfbedeknng bleiben die bisherigen.

Art. 4. An die Stelle der bisherigen steifen Halsbinde tritt das .Halstuch; Stoff von Wolle, Farbe schwarz.

. 241 Art.

.5.

Das Lederzeug ist durchwegs s c h w a r z .

An die Stelle der Achseikuppel tritt der Leibgurt.

Art. 6. Die Truppenoffiziere derjenigen Waffen , bei welchen der Waffenrok eingeführt wird, tragen ebenfalls den Waffenrok.

Bei allen Truppenoffizieren zu Fuß foll das zweite Oberkleid der

.Kaput sein, nach Art derjenigen der Mannschaft.

Handschuhe nach Vorschrift des Reglements.

Säbel nach Vorschrift des Reglements und am Leibgurte

Der Ringkragen fällt als Dienstzeichen weg.

getragen.

Jn ihrer Bedeutung als Dienstzeichen ebenso die Reiterpatrontafche ^bei der Kavallerie und den berittenen Artillerieoffizieren.

Art. 7. Bei allen Abtheilungen des eidg. Stabes tritt an die Stelle des bisherigen Uniforinfrakes der W a f s e n r o k .

Die Schärpe als Dienstzeichen fällt weg.

Art. 8. Die in diesem Geseze vorgeschriebenen Aenderungen beRiehen sich nur aus neue Anschaffungen.

Die bisherigen Bekieidungs^ und Ausrüstungsgegenstände sind zuläßig, so lange sie noch brauchbar sind.

Das schwarze Lederzeug hingegen soll längstens bis Ende 1861, der

Leibgurt, statt der Achselkiippel, bei dein Auszug bis Ende 18^2 und bei der Reserve bis Ende 1864 eingeführt fein.

Art. .). Der Bundesrath wird die für die Durchführung dieses Gesezes erforderlichen nähern Vorschriften, insbesondere über die nähere Beschaffenheit der neuen Bekleidungs^ und Ausrüstungsgegenstände, aufstellen.

Das Bundesgesez über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 18.51, bleibt in so weit in Kraft,.

als es durch die vorstehenden Bestimmungen nicht abgeändert worden ^ist.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung des Bundesheeres. (Vom 15.

November 1860.)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.11.1860

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231-241

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