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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bunesrathes

(Vom l 3. Februar 1860.)

Aus den Antrag des Militärdepartements wird dem Herrn eidge.

genössischen Obersten Egloff, bei Anlaß der Einreibung seines Berichtes iiber .den leztjährigen Truppenzusamnienzug, für die taktvolle und umsichtige . Leitung der Truppenübungen bei Aarberg, die besondere Anerkennung des Bundesrathes ausgesprochen.

Jn der Bekieidungs- und Ausriistungsangeiegenheit der e.dg. Arrnee wird aus den Antrag des Militärdepartements dem vorgelegten Entwurfe .eines von demselben an die Militärbehörden der Kantone zu erlassenden .Kreisschreibens, die Genehmigung ertheilt.

Es lautet dasselbe:

Tit.!

,,Da die Berathungen, welche bezüglich der militärischen Bekleidung.

..srage in der Bundesversammlung stattgesunden haben, und die Versuche, ,,welche in dieser Richtung mit neuen Kleidungsstüken bei der Armee vor..genommen werden, leicht die Ansicht aufkommen lassen könnten, es dürse Seitens der Kantone jezt schon vom bestehenden Reglement abgewichen ,,und dieses oder jenes aufgestellte Modell eingeführt werden, so sehen wir ,,uns veranlaßt, Jhnen hierüber einige bestimmte Weisungen zu ertheilen.

,,Wenn auch als ziemlich wahrscheinlich angenommen werden darf, ,,daß einige der gegenwärtigen Bekleidungsstüke binnen Kurzem abgeschafft "und dafür neue .eingeführt werden, so ist es immerhin sehr ungewiß, ,,welches die neuen Modelle mit all' ihren Details sein werden. Es ist ,,daher Durchaus nothwendig. daß die Kantone an den. bestehenden Regle"menten festhalten und sich nirgends eine Abweichung erlauben.

Wir ,,werden nicht ermangeln, über die Einhaltung dieser Vorschrift durch die ,,Jnspektoren der verschiedenen Waffen und durch die Kommandanten der ,,Schulen genaue Kontrolle walten zu lassen.

,,Eine Ausnahme hievon scheint uns einzig der UnisornIfrak zu ,,machen, dessen Abschaffung nicht mehr lange auf sich warten lassen ,,dürfte. Wir ertheilen Jhnen daher mit Bezug auf dieses Kleidungsstük ..die Ermächtigung. dasselbe den dießjährigen Rekruten nicht mehr aiishin

30l ,,zu geben, unter der ansdrüklichen Bedingung jedoch, daß für diese je ,,nach dem Entscheide der BI.ndesbehörden entweder das bisherige oder ,,das neue Oberkleid nachträglich angeschafft werde.

,,Mit vollkommener Hochachtung !

...Der Vorsteher des eidg. Militärdepartements..

,,Stämpfli...

Die Postablage Davos^laz (Graubünden) wird auf den Vorschlag des Postdepartements zu einem Postbüreau erhoben.

(Vom 15. Februar 1860.)

Mit Schreiben vom 20. v. M. zeigt die Regierung des Kanton^ St. Gallen den Beitritt des dortigen Kantons zum Konkordat übex Be..

stinimung und Gewähr der Viehhanptmängel an. ^)

^) Siehe amtliche Sammlung, Bd. Iv, 210, ^2, V, 122, 1.78.

..^undesblatt. Jahrg. XII. Bd. I.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1860

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07

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18.02.1860

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300-301

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