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Schweizerisches Bundesblatt XII. Jahrgang. III.

Nr. 63.

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8. Dezember 1860..

B otsch ast des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über die Frage der leichtern Rekrutirnng der Kavallerie.

(Vom

27. November 1860.)

Tit. !

Durch Beschluß vom 2(.... Juli 1860 hat d... Bundesversammlung den Bundesrath eingeladen, iu ERwägung zu ziehen, ob .....ht i.. der Organisation der Cavallerie Aenderungen vorzunehmen seien, iu d.... Sinne, .daß dadurch eine lettere Rekrutirung ermöglicht wird.

Die nämliche Frage ist schon längere Zeit Gegenstand vo- Berathungen. Bereits ..m 25. Juli. 1856 hatten die Räthe den Bundesrath eingeladen, die Organisation der Kavallerie auf Grundlage der VerschInelzung von Auszug und Reserve und der Verkürzung d..r Dienstzeit abzuändern, beziehungsweise einen dahin zielenden Vorschlag den ei...ge..

..iössischen Räthen zu hinterbringen.

Ei..... .....f vieler Grundlage ..ntwor...

senen Gesezesvorschlag legte der Bundesrath .uit B otsch ...st von. 5. Juni 1857

den Räthen vor (sieh.. Bundesblatt vo.. l 857, Vo. I. Seite 749 u. 758).

Diese beschlossen jedoch ..m 21. Juli 1857, den Entwurf an d.....

Bundesrath zurükzuweisen , damit die genannte Behöbe nach Erwägung aller in Betracht fallenden Verhältnisse Vorfchläg... ..n die BundesversaInInlung bringe.

Jn Folge der bekannten Reformvorschläge der schweig OssiziersversaInmlung von ...larau kam i.u Jahre 1858 die ..aavalleriesxage neuerdings in Anregung. Eine Spezialkommission bestehend ...ns de.1 Obersten Fischer, v o n L i n d e n und Ott, begutachtete die Frage und k...... .... analogen )

S. eidg. Gesezsammlung, Band V, Seite 379 Post. 10.

Bundesblatt Jahrg XII. Bd. III.

42

334 Resultaten, wie der bundesräthliche Gesezentwurs von I8.^7. Während so der Gegenstand im Stadium der weitern Untersuchung war. erfolgte die Eingangs erwähnte Einladung der R.äthe vom 20. Juli dieses Jahres.

Diese Einladung einerseits, und andererseits die Thatsaehe, daß die .^avallerie in Folge ihrer ungenügenden Rekrutirung wirklich in einem defekten Zustand sich befindet und eine Abhilfe dieses Mangels nicht gewärtigt werden kann, bis die Räthe die Frage definitiv erledigt haben, ist die Veranlassung dieser Botschaft

1. ^..ie ^es^ebItl^ der ^autI^e.

Zur richtigen Beurtheilnng der obfchwebenden Frage ist vor Allem ^ nöthig, einen Blik aus die Gesezgebnng zu werfen, die in den Kavallerie stellenden Kantonen bezüglich aus diese Waffe besteht.

Die D i e n s t z e i t in Auszug uud Reserve ist innerhalb der bundes..

gefezlichen Gränzen verschieden bestimmt. Die eidgenössische Militärorganisation schreibt bekanntlich bloß v o r , daß der Eintritt in den Auszug nicht vor dem vollendeten 20. und der Austritt aus demselben nicht später als nach vollendetem 34. ^lltersjahre erfolgen soll. Der Austritt ans der Reserve darf nicht später als nach vollendetem 40. Altersjahre erfolgen.

Jn den meisten Kantonen nun ist der Auszügerdienst des Reiters auf 8 Jahre bestimmt, nur in Schaffhausen aus 9. im Aargan auf 10 Jahre.

^.ie Reserve..Dienstzeit dagegen weicht ab von 4-9 Jahren; Luzern zählt die kürzeste mit 4, Schaffhausen und Aargan die höchste mit 9 Jahren.

Die Stellung des P f e r d e s ist in allen Kantonen Sache des Reiters, Init Ausnahme der Pferde der Trompeter, Frater und Arbeits..

lente, weiche überall vom Staate geliefert werden.

Einen B e i t r a g für die Anschaffung oder die Unterhaltung des Pferdes bezahlen die folgenden Kantone : Zürich ein jährliches Wartgeld von Fr. 20 und eine Soldzulage für jeden effektiven Dienst von täglich 50 Rp..

Luzern, ein ditto von Fr. 70.

Schwvz. ..

,,

.,

,,

.^0.

Freiburg, an die Ankaufssuinme Fr. 200. Die Hälfte sogleich, die andere Hälfte nach fünf Jahren.

Schaffhansen, beim Diensteintritt Fr. 50, nach fünf Jahren wieder Fr. 50; St. Gallen aversal Fr. 350, woraus jedoch die ...Ausrüstung zu bestreiten ist.

Graubünden jährlich Fr. 120, und iin Dienst die ersten drei Wochen

täglich Fr. 3, nachher täglich Fr. 1. ^..0.

Tessin, jährlich Fr. 1.^.0.

Aargau, für jeden Tag Dienst Fr. 2.

Waadt, ,, ..

..

., ,^ ^ .^ Genf aversal Fr. 300. woraus jedoch die Ausrüstung zu befreiten ist.

Gar keine Vergütung leisten Bern und Solothurn.

335 Die Pferde -Ausrüstung wird überall (mit Ausnahme des Kantons Waadt, vom Staate geliefert, bei St. Gallen und Genf jedoch. wie be..

reits bemerkt. gegen Abzug des Werthes von der ausgesehen Pferde. und EquipImentsvergütung. Bezüglich der persönlichen Bekleidung und ^usBrüstung ist in allen Kantonen die Kavallerie den andern Waffengattungen

ähnlich gestellt.

Bezüglich auf die Veräiisserung des Pferdes besteht in den Ineisten Kantonen die Vorschrist. daß solche ohne Bewilligung di..r Militärbehörde nicht gestehen darf. ^ie ^trafen für Widerhandlungen bestehen in Geld..

bußen, .theils auch in Remonte ohne Sold und Verpflegung.

^

^. ^eltn^estall... der Gallerie. Jahrliche .^rntlrltng und jahrlicher Abgang.

Laut dem Seala. Geseze von 1851 soll die Stärke der Kavallerie betragen : Dragoner. Guiden.

Jni Auszug .

Jn d e r Reserve

.

.

.

.

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.

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. 1 6 9 4 243 . 780 152

zusammen Laut den Mannschastskontrollen waren auf I. Januar 1860 vorhanden:

Jm Auszug .

J n d e r Reserve

.

.

.

.

.

.

.

.

2474

3 ...5

.1463

253

.

zusammen

1075 2^3^

1l0 3i^3

Hienach sehten im .^us.^ug 231 Dragoner. Die Guiden dagegen haben 10 Ueberzähli^e. Jn der Reserve hinwieder sin^ 295 Dragoner.

überzählig, bei den Gniden fehlen 22 Mann. Auszug und Reserve zu..

saminen genommen wäre nach den Kontrollen die geforderte gesezliche^ Stärke der Kavallerie da.

. Ungünstiger gestaltet sich jedoch dieses Verhältnis wenn am ^...laz d^r Kontrollen der ... P r ä s e n z - ^tat .. in Betrachtung gezogen wird. Die 22 Auszüger- Dragonerkompagnien ersd.ienen bei. den Wiederhotungskursen des Jahres 1860 nur in einer Stärke von 133.), also um 133 Mann schwächer als nach den Kontrollen. Eine einzige Kompagnie I.Nr. 9 von St. Gallen) hatte 2 Ueberzählige; alle übrigen waren inkomplett Nr. l 6 von Aargau zählte gar nur 35 Mann. ^.ie 71,^ Guidenkompa^nien stellten sich in einer Gesammtstärke von 217 Mann, also 38 Mann schwä cher als nach den Kontrollen. Es beweist d^eß, daß, wenn die ^orps vollzählig sollen i^s Feld rüken können , die Kontrollen eine angemessene Zahl Ueberzähtiger aufweisen müssen. eine Zahl, die mindestens ans 15.^ anzuschlagen ist.

^ (Vergleiche Tabelle l.)

336 Nach den bei den Kantonen eingezogenen Erknndigungen ergibt sich, daß von 1443 ^.ragoner.Rekruten. die in den acht Jahrgängen 185^

bis 1859 eingetreten, 189 nicht mehr bei dem Korps, d. h. durch Tod.

Abwesenheit oder andere Gründe, die vom Militärdienst befreien oder ausschließen, ausgeschieden sind. Dieß macht auf die acht Jahrgänge zu-^ saniinen einen Abgang von 1 3 - 1 4 % , oder per Jahr und Jahrgang durchschnittlich 11/2%. Wenn die Korps vollzählig bleiben sollen, so muß bei der jährlichen Rekrutirung auf diesen außergewöhnlichen Abgang ebenfalls Bedacht genommen, das heißt die Rekrutenzahl verhältnißrnäßig Verstärkt werden.

Diese Faktoren und die wirkliche Auszügerdienstdauer in den ver^ schiedenen Kantonen zur Grundlage genommen, ist^ um die Auszügerdragonerkompagnien vollzählig zu erhalten, alljährlich eine Rekrutenzahl erforderlich v o n .

.

.

.

.

.

.

.

. .....52 Jn ...Wirklichkeit sind aber in den Jahren l 852-- 185.) nnr rekrutirt

worden per Jahr durchschnittlich .

also z u wenig jährlich .

.

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.

.

.

.

.

.

.

.180 . 72

Diese berührten Durchschnittsverhältnisse weichen jedoch wesentlich ab in Bezug auf die einzelnen Kantone (der Kanton Waadt ist in diesen Ziffern nicht inbegriffen. da uns z. Z. die nöthigen Zahlenangaben aus diesem Kanton mangeln). Jn den einen Kantonen ist der außergewöhnliche Abgang bedeutend stärker als in andern, indem er für die genannten acht Jahre von 3,37% bis 21,62^. varirt. Aargau steht am höchsten Init 21.62 %; dann folgen Luzern. St. Gatten, ...^chaffhaiifen und Bern; am niedrigsten steht Zürich mit 3,37 %.

Aehnlich verhält es sich mit der jährlichen Rekrutenzahl; hinreichend stark rekrutirt haben nur die Kantone Luzern und Thurgau, ani schwächsten Zürich, Aargau und Bern.

(Vergleiche Tabelle lll.)

... ^rorterllltgelt.

Nachdem in obiger Weise die faktischen Verbältnisse genau hervorgehoben worden, fragt es sich, wie dein Mißstande der notorisch viel zu schwachen Rekrutirung der Kavallerie abzuhelfen sei.

Der erste sich darbietende Ausweg wäre derjenige einer Verni in de.

riing der K a v a l l e r i e . Dem könnten wir jedoch nicht beipflichten.

Es ist nämlich nicht begründet, was öfters angeführt wird, die Schweiz als Gebir^sland eigne sich zur Anwendung der Kavallerie nicht. Vorerit besteht. der größere Theil der Schweiz nicht aus Gebi.^gsland , sondern aus Th..lflächen und Ebenen, ähnlich der Terrainbeschaffenheit der uns uIngränzenden Länder. wo die Bedeutung und Verwendbarkeit der Kavall^rie nicht in Zweifel gezogen wird. Wenn in Süddeiitschland, in Bnrgund u. s. w. die Kavallerie verwendbar ist, so muß sie. es sicher auch

3.^7 in den meisten Gegenden der Schweiz sein. ^ie Kriegsgeschichte selbst beweist dieß auch. Ohne z.r den friihern Kämpfen, d^e auf Schweizerboden geführt worden, zurükzugreifen, verweisen wir lediglich aus die Ereignisse von 1798 und t7.)9. Die französtfehe Jnvasi^nsarmee, in der

. Stärke von 35,000 Mann, zählte bei 4^00 Reiter. und deren für die Schweizer verderblicher Gebrauch zeigte fich namentlich nach der Weg..

i.Iahme von Solothurn, wo die unausgefezte Verfolgung der französischen Reiterei die bernifche Armee zn keiner Ausstellung niehr kommen ließ.

Jm Jahre 1799 war bei den in der Schweiz sich gegenüberstehenden und bekämpfenden fremden Armeen die Kavallerie ebensalls sehr zahlreich ver^ .treten., die Franzosen zählten über 8000, die Oesterreicher ü^ er 13,000 Reiter; und daß die Reiterei sogar iin eigentlichen Gebirgslande wesent-

liche ^.ie^ste zu leisten im Stande ist, beweisen die damaligen GebirgsÜbergänge und .Kämpfe in Graubünden,

lichen .^ntheil nahm.

an denen die Kavallerie wesent-

Die landwirtschaftlichen Kultnrverhältmsse in der Schweiz sind auch nicht so beschaffen, daß sie die Bewegung der Kavallerie erheblich erschweren. Bei dein neuesten italienischen Kriege wurde a.ier^ings die Er..

sahrung gemacht. daß in den Ebenen der Lombardei von der Reiterei sehr geringer Gebrauch gemacht werden konnte, weil dort in Folge der eigentümlichen Landeskultur die Aeker nnd Felder mit zahlreichen Gräben und Heken durchzogen stnd und jedes^Vorrüken der Reiterei in der Regel nur ans den festen Straßen gestehen konnte. Jn der Schweiz nun be..

steh: diese Beschaffenheit der Felder nicht., die frühern n^.eh vorhandenen Heken sind verschwunden; Gräben zur Bewässerung von Mais oder Reis durchziehen die Felder nicht; die Kavallerie kann sich fast überall darauf bewegen.

Die .Einwendung, es könne unsere verhältnißmäßig nicht zahlreiche Milizkavallerie einer eindringenden feindlichen Kavallerie doch nie gewach..

fen sein, ist nicht maßgebend. Allerdings, nur Kavallerie ^egen Kavallerie in's .^luge gefaßt, würde die schweizerische den Kamps ka..Im siegreich bestehen können; a^e.in ^ie ArIneezusammenseznngen und Gesechtsverhältnisse sind nie der Art. daß nur Reiterei gegen Reiterei in Betracht fällt; diese ledere ist nur eine aeeessoris^e o^er Hilsswaffe anaiog den andern Spezialwaffen^ nnd hier nun ist eine verhältnißmäßig ..uch schwächere Kavallerie immerhin im Stande. sehr wesentliche Dienste zu leisten. Einen gegnerischen Reiterangriff, sei es gegen si^ seib^. oder g^n Jnsanterie oder Artillerie. .kann sie entweder pariren oder doch den bedrohten Truppen Zeit verschaffe..., sich in Vertheidigungsposition zu fezen:. bei Rükzügen wird sie. auch wenn die verfolgende Kavallerie viel starke^ ist^ in Ver^ .bindiing mit andern Waffen sehr wefentliche Nachhutdienste leisten; in entscheidenden Gefeehtsmomenien kann ein Kavalleriestoß. au.^ nur gegen einen einzigen PI.Inkt, den Abschlag geben, und bei Rükzügen des Feindes ist die Reiterei, namentlich in einem Lande, wo zugleich der Landsturm

338 alarmirt werden kann. vorzüglich von Nuzen. Zu allem diesem kommt ^der moralische Halt, den unsere Truppen bewahren, wenn einer fornii..

dabeln feindlichen Waffe wenigstens bis auf einen gewissen Grad die

nämliche Waffe entgegengesezt werden kann. Auch ist es nicht gleichgültig.

daß unsere infanterie schon bei unsern Jnstrnktivnsübun^en mit d.^m Eharakter der Kavallerie und ihrer .^anirsweise einigermaßen vertraut werde , damit ini ^rnstsalle die seindliche .Kavallerie nicht einen zu unge..

wohnten Eindruk auf sie Inache.

Das Stärkeverhäitniß der schweizerischen Kavallerie ist niin .bereits auf ein Minimum reduzirt; dasselbe weiter hinabdrüken, hieße ihr den Eharakter einer käinpfenden Waffe fast benehmen und ihr nur die Stellung von Ordonnanz^ und Vedekungsreiterei anweisen. Die Kavallerie des Bundesheeres und Guiden zusammen soll 2869 Mann betragen , d. i.

auf je 1000 vom Soll. Etat des Bundesheeres 271/2 Reiter.^ Vei allen übrigen Waffengattungen sind Ueberzählige vorhanden. so daß die dermalige Stärke des Bundesheeres 122.214 Mann beträgt; in Wirtlichkeit loin.

rnen aiso aus je 1()00 Mann nur 2^ Reiter.

Bei dem Bundesheer.. der Mediationsperiode war das geforderte Verhältniß auf 1000 Maun 23

Reiter. Von 1815-18..i1 auf 1000 Mann 28 Reiter. Von 1841 bis 1^1 auf 1000 Mann 23 Reiter.

Eine Vergleichung mit dein Stärkeverhältnisse der Kavallerie in den answärtigen Armeen ist hier überflüssig, da es zu bekannt ist, daß dort die Kavallerie verhältnißmäßig vielmal stärker ist als bei uns. Wir halten unbedingt an dem Saze fest, daß, ohne die schweizerische Kavallerie als selbstständige Svezialwaffe aufzugeben, sie nicht vermindert werden darf.

Ein zweiter Ausweg. die Rekrutirung der Kavallerie zu befördern..

Inag darin erbtikt werden. .daß die D i e n s t z e i t der W a s s e v e r k ü r z t w e r d e , was nach srühern Vorschlägen dadurch geschehen sollte, daß der Unterschied zwischen Auszug und Reserve aufgehoben und lediglich noch ein Ansziigerdienst von zehn Jahren gefordert werde. nach dessen Vollen^ dung der Kavallerist gänzlich frei wäre. Wir sind aber der Ansicht. daß auch dieser Ausweg nicht der geeignete ist. ^en Unterschied zwischen Auszug und Reserve aufzuheben, geht schon vom Standpunkte der versassungsmäßigen Gliederung der Arinee nicht an ; die Bundesverfassung theilt das Bnndesheer ausdrüklich in Auszug und Reserve ein, und es darf deßhalb kaum angenommen werden , daß für einzelne. Waffengattung gen des Bundesheeres diese Gliederung wegfallen dürste. At.^er abgesehen hievon ist nicht die Aufhebung des Unterschiedes zwischen Auszug uiid Reserve an sich , sondern die Abkürzung der Dienstzeit überhaupt das Wesentliche dieses Vorschlages, und hierüber nun erlauben wir uns zii be..

nierken . was folgt:

Die eidg. Militärorganisation läßt den kantonalen Militärgesezen schon jezt Spielraum genug,

die Dienstzeit der Kavalleristen in Auszug

33.^ und Reserve auf ein Minimum herabzusezeu. Sie verhindert keinen Kanton, die Auszüge^ und Reservedienstzeit zusammen auf zwöls Jahre herab..

zusezen, so daß nach Ablauf dieser Periode der Uebertrit.^ in die Landwehr stattfinden kann. Eine solche Herabsezung der Dienstzeit erfordert aber, wenn die GesaInmtzahl der Kavallerie die gleiche bleiben soll , eine verhältnißniäßig stärkere jährliche Rekrutirung in allen denjenigen Kantonen, die eine längere Dienstzeit haben.

Daraus folgt, daß die Abkürzung der Dienstzeit an sich noch kein sicheres Mittel zur Abhilfe ist, sondern nur eine Bewegung im Kreise; je -.kürzer die Dienstzeit, desto mehr Rekruten jährlich nöthig, und umgekehrt.

Ein Blik auf die Kantone beweist auch, daß keineswegs einzig in der kürzern oder längern Dienstzeit die Ursache der mehr oder minder vollzähligen Rekrntixung liegt. Kantone mit verhältnißmäßig langer Auszug..

und Refervedienstzeit haben ihre Kavallerie ganz oder annähernd voll..

zählig, so z. B. ^olothurn mit I6 Jahren, Schaffhausen mit 18 Jahren Dienstzeit, ebenso solche, welche verhältnismäßig die kürzeste Dienstzeit fordern, wie z. B. Luzern mit 12 Dienstjahreu, St.^ Gallen Init 14 Dienstjahren ; die schwächste Rekrutirung weist allerdings derjenige Kantou aus, welcher die längste Dienstzeit (I9 Jahre) fordert, nämlich Aargau.

Die Ursachen der stärkern oder sehwächern RekrIitirung müssen zum größern Theile in andern Verhältnissen gesucht werden. Diese liegen einestheils in der niehr oder minder starken Zahl begüterter Pferdebestzer in den Kantonen, anderntheils in besondern Ersatzleistungen, welche die Kantone dem Kavalleristen gewähren. Kantone, welche verhältnißmäßig viele wohlhabende Pferdebefizer zählen, können ihre Kavallerie noch jezt ohne besondere Ersazleistungen vollzählig erhalten, wie z. B. Solothurn; andere haben schon längst zu dem Aushilfsinittel besondrer Vergütungen greisen müssen. Diesen Ursachen zu begegnen, gibt es nur einen Weg, und das ist derjenige h ö h e r e r E r s a z l e i s t u n g e n an den Kavalleristen, überall, wo es nöthig erscheint. Man könnte zwar versucht sein, eine andere Verkeilung der Kavallerie auf die Kantone, d. i. eine Revision der Mannschaftsseala vorzunehmen; allein h.evon müßten wir entschieden abrathen, da dieß leicht das ganze jezige Sealagesez in Frage stellen könnte, und überdieß eine Revision dieses leztern nur je nach 20 Jahren vorgeschrieben ist.

Höhere Ersazleistungen an die Kavalleristen in der Kautonen, wo es nöthig erscheint, werden unmittelbar eine stärkere Rekrntirung nach sich ziehen, und in je größerem Maße dieß stattfindet, desto eher wird der betreffende Kanton in den Stand gesezt sein, die Dienstzeit abzukürzen, was wiederum zur leichtern Rekrutirung der Waffe beitragen wird.

Dabei kann die Frage entstehen, ob
viese Ersazleistungen vom Bunde oder von den Kantonen oder zwischen beiden getheilt ^u tragen seien.

Wir müssen unbedingt festhalten, daß diese Leistungen Sache der betreffen..

340 deu Kantone seien. Ein gegentheiliges Verfahren wäre nichts anderes als eine indireste Revision des Sealagesezes; dieses leztere hat die ver...

schiedenen Waffengattungen auf die einzelnen Kantone verlegt, nach ge..

nauer Abwägung aller dabei in Betracht fallenden Verhättnisse. Würde nun für die Stellung der Kavallerie der betreffenden Kantone besondere Vergütungen ausgesät. d. i. il^en teilweise die Last al^genonmen, se könnte .Sehnliches el.en so gut noch sür andere Waffengattungen verlangt werden. Wir niachen nur auf die A r t i l l e r i e ansn.erkfam. Es gibt Kantone, denen es sehr schwer fällt, die nöthige Bespannung auszubringen und die viel höhere Pserdemiethe bezahlen müssen als andere. Andere Kantone haben für die Stellung der Artilleriepserde das System einer zum voraus regulirten Requisition oder Verkeilung ans die Gemeinden annehmen müssen. Wenn sür die Kavallerie voni Bunde ans befondere Vergütungen geleistet würden , so könnte dieß niit gleichem Grunde auch für die Artillerie in Anspruch genommen werden. Es erschiene außerdem denjenigen Kantonen gegenüber. die bisher schon und mit Erfolg besondere Opfer sür die Kavallerie gebracht haben, nicht billig. wenn anderer .Kantone wegen, die nichts oder zu wenig gethan haben, nun der Bund aushelfen sollte.

Die Finanzkräste des Bundes werden ohnedieß in nächster Zeir für militärische Zweke und andere öffentliche Jnteressen fo stark in Anspruch ge^ nonimen. daß ihm unmöglich noch Opfer, wie die hier in Frage stehenden, zugemuthet werden können.

Jn welchem Maße und in welcher Forni jene Ersazleistungen zu geschehen haben, muß. der Erwägung der einzelnen Kantone überlassen werden. Es kann gestehen in Form eines Beitrages an die Ankanfssnnime des Pferdes, fix oder in bestimmten Prozenten des Schaznngspreises, welch' lezteres zur Erzielung eines bessern Standes der Pserde beitragen würdet ferner in einem jährlichen Hartgelde, oder endlich in einer be..

sondern Dienstvergütung für das Pferd.

Jn zwei Richtungen dagegen kann schon . ans Grnnd der bestehenden eidg. Geseze zur leichtern Rekruti^ung der Kavallerie beigetragen werden.

Zunächst dadurch, daß. vom llebertriit in die Landwehr an. der ..^a..

valle rist nicht niebr zur Haltung eines Pferdes, auch nicht Inehr zii Uebungen nnd Jnspektionen verpflichtet wird, wie dieß in genügender Ai.sdebnung der Art. 72 der eidgenössischen Militärorganisation ^den Kantonen

schon jezt g.stattet.

Es ist diese Dispensation nicht zu verwechseln niit einer g ä n z l i c h e n D i e n s t b e f r e i u n g ; die Landwehrpslicht des Mannes bleibt bis zuIn 44. Altersjahre; er wird auf den M.^nnschaftskontrotlen nachgetragen,.

wie die übrigen Waffengattungen der Landwehr. Jin Ernstfall kann er aufgeboten werden. wie die übrige Landwehr. in welchem Falle, wenn die Behörde es verlangt, der Mann ein diensttaugliches Pferd mitzubringen

verpflichtet ^st. Die Beweggrünge zu diesem System sind folgende.. ^ls

341.

Feldkavallerie ist die Landwehrreiterei nicht recht verwendbar ; der Mann ist gewöhnlich zu schwer und in zu vorgerüktenI Alter, um die für den Reiter besonders ersorderliche Beweglichkeit zu besizen, me^.g der vorhandene.

Wille auch noch so gut sein ; dagegen kann sie als Ordonnanz oder Bedekungsreiterei oder in festen Positionen sehr nüzlich feir. , und es bedarf dazu nur einer kürzern Einübung von Mann und Pferd. Das Prinzip.

der allgemeinen Wehrpflichtigkeit bis zum 44. Altersjahre wird hierdurch nicht verlezt. und eben so wenig für den Ernstfall unsere Wehrkraft durch eine Art von Vorrecht oder exeeptioneller Maßnahme zu Gunsten einer.

einzelnen Waffengattung gefchwächt. wie beides durch eine gänzliche Dienst^ ^befreiung der Fall wäre. Endlich schließt diese Bestimmung eine wefent^ liche Erleichterung des Kavalleristen in sich und wird iii sosern auch bei^ tragen, die Rekrutirnng der Waffe zu befördern. Es wird ganz von den Kantonen abhangen. die Dienstzeit. welche den Kavalleristen vorzüglich be..^

lästigt, nänilieh die Zeit, während welcher er zur Haltung des Pferdes.

und zu jährlichen Uebungen verpflichtet ist, abzukürzen ; je größer die de-

sondern Ersazleistungen der Kantone an den Kavalleristen. je stärker die^ jährliehe Rekrutenzahl , desto kürzer die Dienstzeit in ^liis;ug^ und Reserve.

was ist naher Zeit wiederum ermäßigend aus die zu leistenden besondern Vergütungen der Kantone wirken wird. Zu dieser Dispensation der Landwehrkavallerie von jeoem Schnl^ und Jnfpektionsdienste he.ben die Kantone, wie schon angedeutet, nach Art. 72 der eidgenössischen Militärverfassung hinreichend ausgedehnte Befugniß ., einer neuen oder abändernden gesezlichen Bestimmung bedarf es deßhal... nicht.

Jin Fernern kann die Neignng zum Eintritt in die Kavallerie vom Bundes aus befördert werden. wenn bei den Ein^ und Abschazungen der Pferde weniger ängstlich verfahren wird. als es hin und wieder zu geschehen pflegt.

Es wurden dießfalls öfters Klagen laut, und eine einzige wirkliche oder.

vermeintliche Unbill. die dießfalls begangen ward. äußert ihre Wirkung

gewöhnlich aus ganze Gegenden und benimmt vielen die Ne.igung zum Ein^ tritt in die Kavallerie. Diese Abhilfe kann durch entsprechende Weifungen und Jnstruktionen der obern Behörden ...r^ielt weiden ; einer gesez^ geberifchen Maßnahme bedarf es dafür nicht; es genügt die Sache hier.

angedeutet zu haben.

Es kann schließlich noch gefragt werden, ob in der vorgeschlagene^ Weise die Kantone von sich aus die nöthigen Maßregeln zur vollzähligen Rekrutirnng der .Kavallerie ergreifen werden. und ob dem Bunde obne e.^än..

zende geseziiche Bestimmungen dießfalls Zwangsmittel zu Gebote stehen.

Wir leben der Ueberzeugung. daß, wenn die Frage von den gesezgebenden^ Räthen einmal desi^itiv erledigt ist. die betheiligten Kantone allerdings die nöhigen Mittel ergreifen werden. um der mangelhaften Kavallerie^ Rekru-.

tirung abzuhelfen , namentlich wenn ihnen die in dieser Botschaft ent-^ wikelte Anschauungsweise des Bundes mitgetheilt wird.

Jm äußerste^

^42 Falle könnte zu der Aushilfe des Art. 136 der Militärorganisation ge.griffen werden, wie dieß in einigen Kantonen. Init Beziehung auf die Anschaffung des Materiellen. schon angedroht werden mußte. Die Ergänzung des Personellen ist eben so wichtig, wie diejenige des Materiellen ; ^Ind wenn die Bundesbehörden in beiden Richtungen gegen alle Kantone .gleich streng und gewissenhaft auf Erfüllung der Bundesverpflichtungen drin..gen, so ist an dein Entgegenkommen aller Kartone auch nicht zu zweifeln.

Wir refünIiren uns dahin : Belassung der Kavallerie in ihrer jezigeu .Stärke und Organisation; keine Revision des Sealagesezes; keine Finanzleistungen oder Abkürzung der Auszüger ^ und Reserve -Dienstzeit von ^.

Bundes wegen; die Kantone sollen die erforderlichen finanziellen Opfer^ .zur vollzähligen Rekrutirung der Kavallerie bringen ; ihnen steht nach der eidgenössischen Militärorganisation hinreichender Spielraum zu, die Dienstzeit von Auszug und Reserve abzukürzen; die Kantone haben von der ihnen eingeräumten Fakultät des Art. 72 der eidgenössischen Militäror.ganifation. bezüglich auf die Landwehrkavallerie. mehr Gebrauch zn Inachen; bei Ein- und Anschauungen der Kavalleriepferde ist weniger streng zu ver..

sahren, als bis dahin.

Wir

beantragen folgenden Befchlnßentwurf: Die der

Bundesversammlung

schweizerischen

Eidgenossenschaft,

in Erwägung, daß es nach dem bestehenden Geseze über die Mannschaftsseala vom 27. August 1851 Pflicht der Kantone ist. die auf sie .verlegten Waffengattungen vollzählig zu stellen, und zu dem Ende für die .nöthige Relrutirung derselben zu sorgen ;

in Erwägung. daß bezüglich auf die Kavallerie eine Abweichung von ^diesem Grundsaze nicht gerechtfertigt erscheint, um so weniger, als nach Art. 8, 9, li) und 72 der eidgenössischen Militärorganisation den ^an..

^tonen bereits hinreichender Spielraum gelassen ist, um die Dienstzeit des .Kavalleristen abzukürzen, beschließt: 1. Ans eine Abänderung der bestehenden eidgenössischen Gesezgebung ^um Zweke einer leichtern Rekrutirung der Kavallerie durch die Kantone ^wixd nicht eingetreten.

2. Der Bundesrath ist beauftragt, die betreffenden Kantone drin..

gend einzuladen. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. um die Rekru.tirung der Kavallerie zu erhöhen und die Kontingente dieser Waffe wieder .vollzählig zu machen.

Tabelle I.

Nach S^ 342.

.^ektivbestaud der .^ava^lerie ans 1. Januar I8^0.

^Auszug.

^. Dragoner.

i .

^

^ Gesezliche Forderung .

.

.

.

.

Vorhanden laut Kontrole (auf 1. Januar 1860)

Mangelnd .

Ueberzählig

.

0

.

Präsent bei den Uebungen von 18i)()

.

^ '

.

.

231 174

462 355

.

.

...

57

107

183

314

41

.

.

.

.

154 135

^

^ 77 76

19

1

79

130

12

5

77 91 14

77 86

196

. 1,694 .l .463

35

28l 50

77 80

.I54 178

3

24

59

69

162

84

78

181

17

1

16

8

8

15

^ ^

154 ^ 92

^

62

^

9

1,339 133

^ ..') Der Mehrbestand des Pxäsenz-^tats von Zürich rührt von der .^ekxutixung von 1.^0 hex.

........ .^uiden.

^ Gesezliche Forderung .

.

.

.

.^ontrolenbestand a u f 1. Januar 1860 .

Ueberzählig

.

Präsent b e i den Uebungen v o n 1860 Weniger a l s laut Kontrolen

.

.

.

.

.

32 39

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ 32 28

.

34

.

.

.

.

7

.

^2732

^32

^

32 36

2

4 34

25

27

^ 21

27

^

1

6

7

^ 19 19

^ ^32 32

--

--

21

32

32 38

^ 30

^ ^

^ ---

--

--

--

243 253

9 19

--

8

^

38

^) Der Mehrbestand des Pxäsen^t.ais von Hessin rührt von dex R..kxutixung von 1.^0 hex.

e.

....... Dragoner.

^

.l

^i.

^ .

.

.

.

.

.

Gesezliche Forderung .

.

.

.

.

.^ontrolxnbestand v o m .I^ Januar 18.o0 .

.

Mangelnd

Ueberzählig

.

.

.

.

.

60 65

180 3.^8

5

148

^

56

4

^ 60 102

68

-2

8

60

^11 ^ 49

60 ^ 67

7

26

60 84

^

^

120 170

780

50

310

^^.^.

^

^

^

^ Gesezliche Forderung .

.

.

.

Kontrolenbestand v o m 1 . Januar 1860 .

Mangelnd

Ueberz.ihlig

.

.

.

.

.

.

,

.

.

.

.

.

^ ^19 19 l8 1 l

^

^

19 .2

7 ^

19 29 10

2

19 17

l9 12

^

^

^19 19

..--

^-

--

^

110

52 10

7

17

.^otal.

--

^

Tabelle ll.

^l^li^e ^e^rU^UU^ UUd ^^U^ .^. Dragoner.

T o t a 1.

18.^. 18^. 18^. 18..^.

-

1 8 .

.

.

.

.

^ .

l .

.

.

.

^ 7 .

I8.....8. I...^.

Abgang.

^

.^

.^: ^.^ ^ ^

.

Zahl.

^

Ver^

%.

bleiben.

^^ ^ .

^

.^

^

.

^

^

i .^

Zürich:

Rekruten

.

Abgang

^

.

.

.

.

.

.

23 3

.

19

13

I

--

.

-

1

28

19

--

--

--

63

398

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

.

52 17

.57 10

.33 6

37 5

6.^ 3

50 4

44 3

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

12 3

27 7

24

6

^ 2

1!5 4

15 2

12 4

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

24 8

17

24

18 1

17 1

21 1

19 2

19

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

.

15 3

12

13

8

6

^cha^hauselt : Rekruten Abgang

.

.

.

.

8 t

^t. fallen: Rekruten

Bern : .Lnzerlt: ^.reibllr^: ^olothllrn:

^argan : ..^hnrgau:

.

.

.

.

Abgang

.

.

.

.

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

15 ^ 17 10

Rekruten

.

.

.

.

8

.

.

^ ^ ^

..^lladt : .^)

l

.

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

3 15

1

--

9 1

14 1 8 1

.

.

.

.

.

^ .

^

--

10 --

40 16

21 5

18 4

25 6

12 4

17

22 3

16 .^

14 2

5

..

.

-

18 --

--

1

-

11 4

11 1

15 1

12 3

30 2

20 2

12

26 1

9 4

12 3

l0

1

.

.

7

12

--

131 --

159 -

92 --

79 --

182 -

111

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

--

l3

--

17 1

13 l

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ 6 ^ 48

178

19 1

23

34

113

^^

.

.

^

.

28 ^^

16 -^ 9

3,37

20

143 ^ 83 ^ 68

9.0..^.^

11

I3,9.^

^^^

^^^

35

19,23

..........^

^

.

.

^ .

.

.

.

-

^^^^

147 ^

.

.

.

.

.

.

2 l ,62

87

.

.

.

.

^

^ .

.

101

10.61

^-

46 2

103

10.06 ^

^4

350

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

^

14.58 ^..

.^1,37

.

.

.

^

24 ^ 12

172

--

18 .

.'

---

11 .

-

17 --

19 --

11 ^.

^

^

^

T o t a l der Rekrutenzahl

174

226

^

^

Jahresdurchschnitt

165 .

.

.

165

l 89

174

163

.

.

.

,

187 .

.

1443

180

189 .

.

I2....4

13,09

.

..') Waadt ist in obiger Tabelle nicht Inbegriffen, da der dahexige .Bericht zu spät eingieng, um berüksiehtigt werden zu konnen.

.^. ^uiden.

Total.

18^. 1853. 18.54

.

18^. 18^... 18.57. I.^8. 18^.

Abgang.

.^ ^^

Bern: ^

Rekruten ^

.^lbga..^

.

.

.

.

.^^^.

. . .

9

^.

--

^chw1,z:

.^

..^hl.

%.

7

11,29 ^.^

.

^

Rekruten

.

.

.

.

Abgang

.

.

.

.

Basel^taI^t: Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

.

Basel^aIld: Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

.

^rallbiilldelt: Rekruten Abgang

.

.

.

.

. .

.

Hessin:

Rekruten Abgang

.

.

.

.

.

.

.

...^eIIenburg: .Rekruten Abgang

.

.

. ^ .

.

^ellf:

.

.

.

.

.

.

Rekruten Abgang

^

^^

-

-

-

^^

^

---

-

6 2

6 2

6 .

.

t

^

^^

^^

--

--

--

4

!5

^^

--

-

^^

1

19

.

.

-

3

4 1

6 1

6 4

8

9 4

12 .

.

--

5

22 1 ^ -

6 -

4 --

8 --

^

1 .

)

--

6 ^^^

9 3 10

9 1 -

2

8 4 1

4

5 2

4 4 3 --

5

62

l5

7

29

.

-

-

2

1

7 2 l

8 2

7

--

--

5 --

-

5 .

.

9 --

8

2

2

13

^ .

.

^

1 6 -

5

6 1

4

6

4 3

-

40 .

-

26 --

39 -

3 2

39

8

54

-^

-

-

--

--

8

6

61

^ .

^

--

Ver^ bleiben. ^ ^ ^

5^ .

.

.

.

.

.

.

29

--

--

3.^

.

^^

3

.^0.00

7 ^^

11 ^^

6 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

15

-

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

11,53

^^

--

32

^

17,94 .

^

28,20 .

.

^

11,11 ^ ^^ 24,59

.^

--

^

8

^

^ ^

... ^.^

.

.

.

.

^.

i^

-.^

.

.

.

^

^

.

--

28 --

48 --

^.^.

46

.

.

^

^^

^

^ .

^

6 .

- .

!5 --

2.

--

5 --

9 --

4 --

4

^

Tabelle lll.

^l^i^^ ^e^U^UU^ed^ aus ^run^e ^er ^usz^er^ens.zeit ^ ^eul ^^chen ^an^ un^ ^en nl^^en ^erz^^en.

.^. Dragoner.

.^

^

^

^

.

.

^

^

.

.

.

.

.

.

.

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.

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.

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^

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^

^

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.

^ ^

^

^ ^

.

.

^

^

^

Dienstzeit

i m

Auszug

.

Betrag d e s Kontingentes

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Erforderliche Rekrutenzahl auf Grundlage der Dienstzeit

Dazu 1 4 % f ü r Abgang .

.

.

.

.

8

.

.

.

.

.

.

.

.

8

8

8

8

9

8

10

8^

231

462

77

154

77

77

I54

154

77

29

58

10

19

10

9

19

15

10

4

8

1

2

1

l

2

2

1 2

.

.

.

.

.

.

.

!^

9

2

3

2

2

3

.2

.

.

.

.

.

.

.

38

75

13

..^4

13

12

24

19

Jn Wirklichkeit sind von 1852 bis 18^9 durchschnittlich rekrutirt worden

2.^

50

16

20

12

10

23

14

16

2!5

^

.^

1

5

.. 1^ % für Ueberzählige Jährlicher Rekrutenbedarf

Also

z u

.

wenig

.

.

.

.

.

.

.

.

I .

^

^

^

^

13 14

^ ^ .

-

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

-

.

--

-

^) Siehe die Bemerkung auf ......abelle II.

.^. Euiden.

.

^ ^

..^

^ ..^

..^ <^ .^

^ .

.

.

.

.

.

.

.^

^ ^

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.

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.

.

^

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^^

^

^ ^^

.^ .

.

^

.^..

^

..^^

^

^^

.

^

.^ ^

Dienstzeit i m Auszug

.

Betrag d e s Kontingents

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^^rsor^erlichr^e.krurenza^^aus Grundlage ^der Dienstzeit ^ ^ . ^ Dazu 1 4 % f ü r d e n Abgang

,, 15% f ü r Ueberzählige Jährlicher Rekrutenbedarf

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Jn Wirklichkeit sind von 18.52 bis 185.) durchschnittlich rekrntirt worden ^) ..^lso

z u

wenig

.

.

.

.

.

.

^

^

^

16

14

8^

^

6

11

10

32

32

32

32

l9

.51

32

4

.5

3

3

5

^ 2

4

4

1 1

1

l

1

1

1

1

1

1

l

1

1

1

1

l

6

7

5

5

7

4

6

10

7

5

5

. 5

6

7

6 8

8

.

^

.

^

3.2.

^^

^

.

.

^

.

.

^

6^)

2

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^^

.

i ^

Anmerkung.

Bei den Kantonen Waadt und Neuenbnrg ist dex ^ontln^entsbedaxf von Auszug und Resexve bexeehnet, weil diese nach dem kantonalen Geseze verschmolzen find.

^) Gxaubünden: vom 1. ^ännex 1.^0 an dauert die Dienstzeit ^ Jahre.

^) .^ex ..^ehrbestand des ....zxasenz-.^tats von Dessin xühxt von dex .^..kxntirung von 18^0 hex.

.^) Da mehrere Cantone exst feit wenigen fahren für die neu or^anisixten Guidenkompagnien xek-utirt haben, so konnte nur die Durchschnittszahl dex betreffenden ^ahxe ange.^ nommen werden.

.

.

.

.

^

^

343 Bei diesem Anlasse versichern wir Sie, Tit., untrer vollkommenen Hochachtung.

B e r n . den ...7. November 1860.

Jm Nanien des fchweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsideut:

F. Frey-Herosee.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiet.

#ST#

B

e

r

i ch t

des

Bundesrathes an die schweiz. Bundesversammlung, betreffend die Erstellung oder Beförderung militärischer Verbindungsstraßen in den Alpen.

(Vom 29. November 1860.)

Tit.!

.

Durch Beschluß vom 20. Juli 1860 hat der Nationalrath uns.

eingeladen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten, ob nicht das Oberroallis durch eine Militärstraße mit dem Jnnern der Schweiz in Verbin-.

dung gesezt werden solle.

Früher schon, und zwar unterm 23. Mai 1860 ermächtigten wir unser Militärdepartement , Studien aufzunehmen über . die zwischen dem Oberwallis und der mittlern und östlichen Schweiz zu erstellenden StraßenVerbindungen.

Diese Studien wurden unter der Oberleitung des Jnspektors des Genie. Herrn Oberst H u b e r t , durch dazu beorderte Genieoffiziere an die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über die Frage der leichtern Rekrutirung der Kavallerie. (Vom 27. November 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1860

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

63

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.12.1860

Date Data Seite

333-343

Page Pagina Ref. No

10 003 236

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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.