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Beschlussesentwurf , betreffend
die Dessiner Wahlangelegenheit.
Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der von der Regierung des Kantons Tesstn, so wie von Bürgern der Wahlkreise Eastro, Malvoglia und Sessa erhobenen Rekurse gegen den Beschluß des Bundesrathes vom 29. November l 859, betreffend die Tesstnerwahlen vom 13. Februar gleichen Jahres, so wie
...er auf diese Wahlangelegenheit bezüglichen Akten, in E r w ä g u n g :
1) daß die zwölf Großrathsdeputirten der Kreise Faido, Eastro, Malvaglia. Tesserete und Magliasina, deren Wahlen durch die Schlnßnahme des Bundesrathes als ungültig aufgehoben worden find, bei kompetenter Stelle ihre Demission eingereicht haben; 2) daß somit in Bezug auf die genannten fünf Wahlkreise die Beschwerde tessinischer Abgeordneter vom 2l. März 1859, welche zu der Schlußnahme des Bundesrathes Veranlassung gegeben hat, ihrem wesentlichen Jnhalte nach als erledigt betrachtet werden kann und zu einer Jnterveution der Bundesbehörden kein hinreichender Grund mehr vorliegt ; ^3) daß durch die vom Bundesrathe anerkannten Wahlen in den Kreifen Eastro und Malvaglia, welche in zwei neben einander gehalteneu Versammlungen auf die gleichen Personen gefallen find, das konstitutiouelle Wahlrecht nicht als beeinträchtigt erscheint; 4) daß eben so wenig die Rekurrenten aus dem Wahlkreise Sessa nachgewiesen haben, daß durch die vom Großen Rathe des Kantons Tessin erfolgte und vom Bundesrathe bestätigte .Anerkennung der
630 dortigen Wahlen -- verfassungsmäßige Rechte der Bürger verleg worden seien , beschließt: ^. Es wird den Beschwerden, welche gegen die Tesfinerwahleu vom 13. Februar 1859 bei deu Bundesbehörden eingegangen find, seine weitere Folge gegeben.
2. Der Bundesrath wird beauftragt, die Regierung des Kantons Tessin einzuladen, nach Anleitung. der Art. 33 und 34 der KantonsVerfassung die nöthigen Erfazwahleu für die demissionirenden Mitglieder des Großen Rathes anzuordnen.
Rote. Der vorstehende Beschlnßentwurf ist am 13. Juli 1860 vom Ständerathe und am 18. gleichen Monats vom Nationalraths ohne Abänderung angenommen worden.
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Beschlussesentwurf, betreffend die Tessiner Wahlangelegenheit.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1860
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
24.07.1860
Date Data Seite
629-630
Page Pagina Ref. No
10 003 140
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