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Schweizerisches Bundesblatt.

XII. Jahrgang. III.

Nr. 60.

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26. November 1860.

Botschaft des

Bundesrathes an den schweiz. Nationalrath, betreffend Erhöhung des Ausfuhrzolles ans Holz.

(Vom 19 November 1860.)

T i t. !

Durch Schlußnahme vom 28. Januar a. c. haben Sie uns eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht der Ausfuhrzoll auf Holz zu erhöhen sei, um die daherigen Erträgnisse auf die Wiederbewaldung der hohen Berge und derjenigen Berghalden zu verwenden . welche sich nach den Zuflüssen der hauptsächlichsten schweizerischen Gewässer abdachen.

Obfchon wir voraussichtlich in nicht sehr serner Zeit in den Fall komnien werden, über den Zustand der Holzkultur in den Alpenregionen einläßlich zu berichten, da, wie bekannt, gegenwärtig eine Anzahl von uns beauftragter Fachmänner sich mit dem Studium dieser für unser Land so wichtigen Angelegenheit befaßt, so wollten wir dennoch nicht anstehen, jezt schon der uns gewordenen, vorerwähnten Einladung nachzukommen.

Der Erhöhung des Ausfuhrzolles auf Holz liegt unzweifelhaft die Absicht zu Grunde, die Ausfuhr dieses notwendigen Lebensbedürfnisses zu erschweren und dadurch einerseits auf die Preise desselben einzuwirken, andererseits dem übertriebenen Holzfchlag und der zunehmenden Entwaldung, namentlieh der Berggegendeu, nach Thunlichkeit zu steuern. Ein solches Ziel

spricht zu deutlich für fich selbst, als daß es nothwendig erscheinen sollte,

zu dessen Gunsten noch etwas beizusezen. Wir anerkennen daher auch voll.

ständig die Notwendigkeit und Nüzlichkeit desselben , die Niemand bestreiten

Bundesblatt Jahrg. XII Bv. III.

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252 kann.

Es frägt sich somit nur, ob durch die vorgeschlagenen Mittel dieses Ziel wirkich werde erreicht werden. Unser gegenwärtiger Bericht hat sich demnach hauptsächlich mit dieser Seite der Frage zu beschäftigen.

Die dermaligen Ausfuhrzölle sind folgende: 3 % vom Werthe zahlt : Holz, gesägtes oder geschnittenes; vorgearbeitetes Nuzholz.

5 % vom Werthe zahlt: Holz, rohes, oder nur ganz roh beschlagenes, ohne Ausarbeitung in.s Gevierte aus der ganzen Länge; Flößholz, gemeines.

Brennholz wird verhältnißinäßig wenig ausgeführt; die Hanptansfuhr^ konzentrirt fich auf Sägewaare und großes Bauholz , das meistens noch, bis es ani seinen ..^onsiimationspläzen anlangt. weit von unserer Gränze weg transportât wird. dort dann aber aiich einen viel höhern Werth hat, als denjenigen , auf dessen Grundlage die Verzollung vorgenommen wird.

Soll demnach die Maßregel der Erhöhung des Ausfuhrzolles auf Holz von wirklichem Erfolg fein. d. h. soll sie die Holzausfuhr wesentlich beschränken, so muß die Erhöhung eine sehr bedeutende werden, da sie sonst einfach die Holzpreise des Auslandes steigern und den Werth des Holzes in der Schweiz vermindern würde, ohne die Ausfuhr zu hemmen. .Der zukünftige Ausfuhrzoll Inüßte also die Höhe eines^ förmlichen Prohibitive zolles an sich tragen; danI^ nnr könnte er ans die Ausfuhr fühlbar rül^ wirken, die, bei den großen Bedürfnissen nnsers westlichen Nachbars namentlich. fo lange fortdauern wird, bis die fchweiz. Zölle denjenigen Transportkosten gleichkommen, welche erforderlich sind, um das Holz aus andern Ländern herbeizuschaffen.

Angenommen iiiin, es sei wirklich möglich, die Ausfuhr des Holzes durch Erhöhung des Ausfuhrzolles mehr oder weniger zu beschränken , so fragt es sieh weiter : Wie gestalten sich alsdann die Verhältnisse im Lande selbst.^ Wird dadurch der Holzschlag in beachtenswerthen Proportionen vermindert^ Denn erst dadurch wäre dem Uebel der zunehmenden Entwal..

dung an seiner Wurzel gesteuert. Die Meinungen hierüber sind getheilt, und es steht zu hoffen, daß die gegenwärtig angehobene Expertise auch über die.sen Punkt Licht verbreiten werde.. Eines dagegen ist mit Sicherheit anzunehmen , daß bei verminderter Aussnhr die Holzpreise im Lande fallen, im gleichein Verhältnisse aber anch die Holzkonsumtion wieder steigen und die Einfuhr von an^er^ Brennstoffen, wie namentlich von Steinkohle, Koke u. f. w. abnehmen wird.

Durch die hohen Holzpreise in der Schweiz ist nämlich in den lezten Jahren die Einsuhr anderer Brennstoffe außerordentlich gestiegen ; eine Menge Fabriken
und andere große Brennstoffkonsumenten haben sich aus den Gebrauch der Steinkohlen eingerichtet und verwenden demnach ein entsprechendes Ouantum Holz weniger. Die nachfolgenden Zahlen sind ge-

eignet, hierüber sieh ein Urtheil zu bilden.

253 Es wurden folgende Quantitäten Koke, Torf, Brannkohle iind Steinko.hle eingeführt:

im ..

,, ,, ,,

Jahr ,, ..

,, ,,

1855 . . . .

18.56 . . . .

1857 . . . .

I 858 . . . . .

1859 . . . .

. Zentner 480,^)5 .

,, 557.880 .

,, 783,720 ,, 1,090.950 .

,, 1 . 5 6 l . 30.5

Diese Einfuhr hat sich also in den lezten 5 Jahren mehr als verdreifacht, ein Verhältniß, das nur günstig auf den Holzbestand der Schweiz z^rükwirken kann, besonders in Verbindung mit dem weitern günstigen Moniente, daß, wie wir sogleich sehen werden. die Holzaussuhr eher in der Abnahme als iin Steigen begriffen ist.

Nach den Zolltabellen stellt sich nämlich die Holzausfuhr der lezten

fünf Jahre wie folgt .

Jm Jahr 1855 an zu 3% vom Werth verzolltem Holz, für einen Werth von Fr. 1,977,688 .^

5%

..

.^

..

..

..

..

..

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..

2.^,^29

Gesammtaussuhr im Jahr 1855 Fr. 4,643,217 Jm Jahr 1856 an zu 3% vom Werth verzolltem Holz. für einen Werth von ..

^%

...

...

..

, .

..

..

..

, ,

Fr. 2,243^357 .^

4.216,945

Gesamintaussnhr im Jahr 1856 Fr. 6,460,302 Jm Jahr 18^7 an zu 3% vom Werth verzolltem Holz, für einen Werth von ^

.^ ^5 .

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^

^

^

.

^

^

^

^

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,,

Fr. 1,990,548 ^., ..^^...^, ^ .^^ ^

e)^.^

.

^ ^

Zusammen im Jahr 18^.7

Fr. 4.979,918

an zu 3% vom Werth verzolltem Holz, für einen Werth von

Fr. 1,890.407

Jin Jahr I858 ...

^ 5 %

...

. ..

^

^

^

, ,

^

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,,

2,444.504

Zusammen im Jahr 1858 Fr. 4,33^.^11 Jm Jahr 1859 an zu 3% vom Werth verzolltem Holz, für einen Werth von Fr. I .752,760 ^

.^

/o

^

,.

^

^

^

^

,,

^

Zusammen im Jahr 1859

^

^,0^7,.53.^

Fr. 3,790,393

254 Die Holzausfuhr steht somit gegenwärtig merklich unter den Be.

trägen von 1855 und hat nur im ^ahr 1856 eine ausnahmsweise hohe Summe erreicht.

Nachdem wir dargeth^n haben, daß, um der Holzaussuhr aus der Schweiz wesentlich zu steuern, die Erhöhung des Ausfuhrzolles eine sehr beträchtliche sein müßte, kommen wir zu den weitern Fragen : Welchen Ein..

fluß würde eine niir mäßige Erhöhung, z. B. eine Verdoppelung des Aus..

fuhrzolles auf die Holzausfuhr üben^ Welches Mehrerträgniß an Zöllen wäre von daher zu erwarten .^ und wie würde sich die Verwendung eines solchen Mehrerträgnisses auf die Wiederb..waldung der Berge in der Praxis gestalten ..

Eine nur mäßige Erhöhung des Ausfuhrzolles, selbst wenn sie bis zur Verdoppelung des jezigen Zolles anstiege. würde voraussichtlich wenig auf das Oiiantum des auszuführenden Holzes einwirken, indem in dieser Be..

ziehnng das Ausland zii sehr von uns abhängig ist.

Es dürste demnach nicht schwer halten, ans diesem Wege ein Mehrerträgniß der Aussuhrzölle auf Holz von vielleicht .Fr. 150,000 jährlich zu erzielen, von welcher Summe anzunehmen ist, daß sie größtenteils noch dem ausländischen Kon..

suinenten und weniger dem Holzproduzenten zu Lasten fallen würde.

Je mehr man aber die Ausfuhrzölle steigerte, desto stärker träfe die Maßregel dann den Holzproduzenten selbst, der, uin verkaufen zu können, sich naeh und nach gezwungen sehen würde, seine Verkaufspreise zu ermäßigen. Es ist anzunehmen, daß, von einem gewissen, nicht voraus zu bestimmenden Höhepunkte der Aussnhrzölle an, eine noch weitergehende Steigerung dieser Zölle alsdann rasch auf eine progressive Verminderung des Ouantuins der Holzausfuhr einwirken würde; in gleicher Progression stünde eine Einnahme..

Verminderung in Aussieht. und wir glauben. daß deßhalb die vorbezeichnete Summe von Fr. 150,000 jährlich wohl die höchste fein dürfte, welche, ohne Mehrbelastung des eigenen Landes, über die gegenwärtigen Einnahmen hinaus von den Ausfuhrzöllen auf Holz erhoben werden könnte.

Auf die ganze Schweiz vertheilt sind nun aber Fr. 150.000 ein sehr kleiner Betrag, doppelt klein, wenn alle die voraussichtlich sieh er..

hebenden Ansprüche befriedig^werden sollten ; in keinem Falle aber genügen sie aneh nur annähernd, um der Entholzung der Alpen in einem irgend..

wie erhebliehen Maße entgegen zu wirken. Ohne hier die vielen Schwierigkeiten näher ausführen zu wollen, welche der Verwirklichung einer solchen Maßregel entgegenstehen würden, müssen wir, nach dem Vorgefagten uns dahin aussprechen, daß. so schön an sich der Gedanke ist, durch einen Theil der Zollert..ägniffe auf Holz der Entwaldung der Hochgebirge entgegenwirken zu wollen, in der Praxis die Sache sich wesentlich anders gestalten dürfte, die Vollziehung eine schwierige fein und der erzielte NiIzen in keinem Ver^ hältniß zu dem vorhandenen Uebel stehen würde.

l.lnvorgreiflieh des zu erwartenden Experten -Gutachtens kann gesagt werden, daß wohl niir durch eine zeitgemäße, strenge Forstgesezgebung nach

255 und nach den vorhandenen Hauptschäden zu steuern sei. Dazu braucht es aber eine große Opserwilligkeit der gegenwärtigen Generation, die fich entschließen müßte, die ans diefein Felde von ihr und ihren Vorfahren begaugeuen Sünden zu Gunsten der Nachkommen durch große Einschränkungen abzubüßen. Wir haben bereits viele Beispiele, daß in neuere Zeit in dieser Richtung Wesentliches geleistet wird, und halten auch dafür, die Bevölkerung derjenigen Kantone. in denen die Forstgesezgebung und Forst..

wirthschaft noch so Vieles zu wünschen übrig läßt, einmal belehrt und überzeugt, werde nicht weniger Geineinsinn an den Tag legen als die..

jenigen anderer, mehr fortgeschrittener Kantone.

Wir schließen mit dein Antrage, es sei für dermalen nicht räthlich, in eine Erhöhung des Aussuhrzolles auf Holz und Verwendung des da..

herigen Erlöses auf Bepflanzung der Hochgebirge einzutreten.

Bei diesem Anlasse versichern wir Sie., Tit., unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den l^ November 1860.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes , Der B u n d e s p r ä s i d e u t :

F. Fre^-^erosee.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft.

Schietz.

^l.n^ d.en Verhandlungen de^ schweizerischen ^...nd.esrathe.^.

(Vom 23. November 1860.)

Mit Zuschrift vom 20. dieß erklärt die Regierung des Kantons Zug, daß sie Namens ihres Standes der zwischen der Mehrzahl der eidgenössisehen Stände und dem Königreich W ü r t t e m b e r g unterm 20. und .^4. Oktober d. J. getroffenen Uebereinkunft, betreffend gegenseitige Ver., gütung geleisteter. Unterstützungen^, nunmehr auch beitrete.

'.) Siehe eidg. Gesezsammluug, Band VI, Seite 611.

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